Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104581.pdf
Größe
575 kB
Erstellt
06.06.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0688/WP16
öffentlich
06.06.2012
Dez. III / FB 61/80
Trierer Straße 821, Errichtung eines Verkehrsspiegels gegenüber
südlicher Einmündung Ringstraße
Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 24.04.2012
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.07.2012
B-1
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach
ein Verkehrsspiegel an der beantragten Stelle wegen möglicher Verzerrung tatsächlicher
Verkehrsverhältnisse nicht aufgestellt wird. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 61/0688/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2012
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag hat die Verwaltung die Polizei um Erfassung der
Verkehrsunfälle an dieser Stelle in den letzten drei Jahren gebeten. Nach den Unterlagen der Polizei
ereignete sich innerhalb des Zeitraumes vom 01.04.2009 bis 31.03.2012 kein meldepflichtiger
Verkehrsunfall an dieser Einmündung. Tatsächlich sind die Sichtverhältnisse nicht optimal,
entsprechen aber der Situation in anderen vergleichbaren Straßen. Problematisch dürfte das relativ
hohe Verkehrsaufkommen auf der Trierer Straße sein, das ein Linksausbiegen erschwert.
Eine alternative Ausfahrt aus dem Wohngebiet steht mit der Hochstraße signalisiert zur Verfügung.
Sollte die Verkehrssituation im Einmündungsbereich tatsächlich problematisch sein, müsste eventuell
über ein Linksausbiegeverbot nachgedacht werden.
Verkehrsspiegel sind kein reguläres Instrument der Straßenverkehrsordnung und können demzufolge
auch nicht angeordnet werden. In der Praxis erhöhen Verkehrsspiegel im Bereich von Einmündungen
oder Kreuzungen nicht die Verkehrssicherheit, da die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf den
Spiegel gezogen wird. Geschwindigkeiten und Entfernungen lassen sich nur unzureichend
abschätzen. Daher wird auch bei Sicherheitsaudits immer wieder die Verwendung von
Verkehrsspiegeln bemängelt. Ohne Spiegel konzentrieren sich die ausbiegenden Kraftfahrer intensiv
auf die bestehende Verkehrssituation und reagieren deutlich angepasster als bei einem Blick in den
abgewandt hängenden Verkehrsspiegel.
Aus den genannten Gründen besteht für die Verwaltung kein tatsächlicher Handlungsbedarf.
Anlage/n:
Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 24.04.2012
Vorlage FB 61/0688/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2012
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