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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
104464.pdf
Größe
360 kB
Erstellt
30.05.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:44

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Jugend Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 51/0180/WP16 öffentlich 30.05.2012 45/200 Änderung der Geeignetheitskriterien für die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege in der Stadt Aachen – Vorschlag der Familiären Tagesbetreuung zum Kriterienkatalog Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 19.06.2012 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, die Geeignetheitskriterien für die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege in der Stadt Aachen wie vorgeschlagen zu verändern. Vorlage FB 51/0180/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 51/0180/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Der Gesetzgeber misst der Betreuung der Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege den gleichen Stellenwert bei wie der Betreuung in Kindertageseinrichtungen. In der Gesetzesbegründung zum Kinderförderungsgesetz wird erläutert, dass neben dem quantitativen Ausbau der verschiedenen Formen der Tagesbetreuung auch eine Qualifizierung der Kindertagespflege notwendig ist. Die Weiterentwicklung des Berufsbildes von Tagespflegepersonen und damit verbunden ein Ausbau der Kindertagespflege auch in qualitativer Hinsicht ist hierfür notwendig. Aus diesem Grund wird der beiliegende Vorschlag der Familiären Tagesbetreuung e.V. befürwortet, den Kriterienkatalog zur Feststellung der Geeignetheit für die Erteilung der Erlaubnis für Kindertagespflege in der Stadt Aachen dahingehend zu verändern, dass für alle Tagespflegepersonen der Erwerb des Zertifikats des Bundesverbandes für Kindertagespflege verpflichtend sein soll. Beim erforderlichen Qualifizierungsumfang sind das jeweilige Tätigkeitsfeld sowie die Berufsgruppe zu beachten. 2. Änderungsvorschlag der Familiären Tagesbetreuung e.V. 2.1 Tagespflegepersonen – Kindertagespflege in eigenen oder anderen, geeigneten Räumen Erlaubnis Die Basis-Erlaubnis für die Kindertagespflege von bis zu 3 Kindern durch eine Tagespflegeperson, die in ihrer eigenen Wohnung/anderen geeigneten Räumen tätig ist und nur eine Qualifizierung von 80 UE absolviert hat, wird nicht mehr neu erteilt. Es wird eine Übergangsfrist von einem Jahr (bis zum 01.08.2013) beschlossen, in dem der zuvor genannte Personenkreis die fehlenden 80 UE nachholen und das Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege erwerben kann. Für die Erlaubnis für Kindertagespflege ist somit generell das Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege mit 160 UE nach dem DJI-Curriculum erforderlich. Von den aktuell 119 tätigen Tagespflegepersonen mit Erlaubnis besitzen 31 Tagespflegepersonen eine Qualifikation mit 80 Unterrichtseinheiten (UE) und 88 Tagespflegepersonen eine Qualifikation mit 160 UE sowie das Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege. Finanzierung Die Familiäre Tagesbetreuung e.V. kann im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege Säule 2 über den Europäischen Sozialfonds Fördermittel für die 80 UE Nachqualifizierung nach dem DJICurriculum beantragen, um diese für die 31 betroffenen Tagespflegepersonen kostengünstig anbieten zu können. Vorlage FB 51/0180/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 3/4 Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Stadt Aachen, da der Eigenanteil in Höhe von 50 % der Kosten für die Nachqualifizierung aus dem Zuschuss finanziert wird, den die Stadt Aachen an die Familiäre Tagesbetreuung e.V. zahlt. 2.2 Personal in LENA-Gruppen Bei dem Personal für LENA-Gruppen handelt es sich um Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen. Für diese und ähnliche Berufe ist bis jetzt eine verkürzte Qualifizierung im Umfang von 80 UE + Bestehen der Prüfung zum Erhalt der Erlaubnis erforderlich. Hinzu kommt, dass bei dem Personal für LENA-Gruppen vollständig die Komponente der Selbstständigkeit fehlt, so dass in diesem Bereich keine Qualifizierung erforderlich ist. Für dieses Personal werden daher 50 UE als ausreichend gesehen. Diese Nachqualifizierung kann aus Sicht des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule auch tätigkeitsbegleitend stattfinden und muss nach einem Jahr spätestens abgeschlossen sein. 2.3 Kinderpfleger/innen, in deren Ausbildung das Modul „Kindertagespflege“ enthalten ist Das Abschlusszeugnis dieser Berufsgruppe enthält den Hinweis, dass der Abschluss die fachliche Qualifikation für die Kindertagespflege enthält. Um die Erlaubnis zur Kindertagespflege in Aachen zu erhalten, müssten die Kinderpfleger/innen noch folgende Leistungen erbringen: a) Absolvieren und bestehen der mündlichen Prüfung gemäß der Prüfungsordnung des Bundesverbandes für Kindertagespflege b) Nachweis über erbrachte 1. Hilfe-Kurse, falls nicht vorhanden, Absolvieren der erforderlichen Kurse c) Einreichung eines Konzepts für Kindertagespflege d) Teilnahme an 9 UE mit dem Thema „rechtliche Rahmenbedingungen in der Stadt Aachen“ 3. Vorschlag der Verwaltung Der Verein wird beauftragt, die Fördermittel zur Nachqualifizierung der 31 Personen im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege Säule 2 über den Europäischen Sozialfonds zu beantragen. Die Geeignetheitskriterien zur Erlaubnis für Kindertagespflege werden gemäß den zuvor beschriebenen Ausführungen geändert. Anlage/n: Vorschlag der Familiären Tagesbetreuung e.V. Vorlage FB 51/0180/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 4/4