Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104464.pdf
Größe
360 kB
Erstellt
30.05.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Jugend
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 51/0180/WP16
öffentlich
30.05.2012
45/200
Änderung der Geeignetheitskriterien für die Erteilung der
Erlaubnis zur Kindertagespflege in der Stadt Aachen – Vorschlag
der Familiären Tagesbetreuung zum Kriterienkatalog
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.06.2012
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, die Geeignetheitskriterien für die Erteilung der
Erlaubnis zur Kindertagespflege in der Stadt Aachen wie vorgeschlagen zu verändern.
Vorlage FB 51/0180/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 51/0180/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Der Gesetzgeber misst der Betreuung der Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege den gleichen
Stellenwert bei wie der Betreuung in Kindertageseinrichtungen.
In der Gesetzesbegründung zum Kinderförderungsgesetz wird erläutert, dass neben dem
quantitativen Ausbau der verschiedenen Formen der Tagesbetreuung auch eine Qualifizierung der
Kindertagespflege notwendig ist. Die Weiterentwicklung des Berufsbildes von Tagespflegepersonen
und damit verbunden ein Ausbau der Kindertagespflege auch in qualitativer Hinsicht ist hierfür
notwendig.
Aus diesem Grund wird der beiliegende Vorschlag der Familiären Tagesbetreuung e.V. befürwortet,
den Kriterienkatalog zur Feststellung der Geeignetheit für die Erteilung der Erlaubnis für
Kindertagespflege in der Stadt Aachen dahingehend zu verändern, dass für alle Tagespflegepersonen
der Erwerb des Zertifikats des Bundesverbandes für Kindertagespflege verpflichtend sein soll.
Beim erforderlichen Qualifizierungsumfang sind das jeweilige Tätigkeitsfeld sowie die Berufsgruppe zu
beachten.
2. Änderungsvorschlag der Familiären Tagesbetreuung e.V.
2.1 Tagespflegepersonen – Kindertagespflege in eigenen oder anderen, geeigneten Räumen
Erlaubnis
Die Basis-Erlaubnis für die Kindertagespflege von bis zu 3 Kindern durch eine Tagespflegeperson, die
in ihrer eigenen Wohnung/anderen geeigneten Räumen tätig ist und nur eine Qualifizierung von 80 UE
absolviert hat, wird nicht mehr neu erteilt.
Es wird eine Übergangsfrist von einem Jahr (bis zum 01.08.2013) beschlossen, in dem der zuvor
genannte Personenkreis die fehlenden 80 UE nachholen und das Zertifikat des Bundesverbandes für
Kindertagespflege erwerben kann.
Für die Erlaubnis für Kindertagespflege ist somit generell das Zertifikat des Bundesverbandes für
Kindertagespflege mit 160 UE nach dem DJI-Curriculum erforderlich.
Von den aktuell 119 tätigen Tagespflegepersonen mit Erlaubnis besitzen 31 Tagespflegepersonen
eine Qualifikation mit 80 Unterrichtseinheiten (UE) und 88 Tagespflegepersonen eine Qualifikation mit
160 UE sowie das Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege.
Finanzierung
Die Familiäre Tagesbetreuung e.V. kann im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege Säule
2 über den Europäischen Sozialfonds Fördermittel für die 80 UE Nachqualifizierung nach dem DJICurriculum beantragen, um diese für die 31 betroffenen Tagespflegepersonen kostengünstig anbieten
zu können.
Vorlage FB 51/0180/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Stadt Aachen, da der Eigenanteil in Höhe von 50 %
der Kosten für die Nachqualifizierung aus dem Zuschuss finanziert wird, den die Stadt Aachen an die
Familiäre Tagesbetreuung e.V. zahlt.
2.2 Personal in LENA-Gruppen
Bei dem Personal für LENA-Gruppen handelt es sich um Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen. Für
diese und ähnliche Berufe ist bis jetzt eine verkürzte Qualifizierung im Umfang von 80 UE + Bestehen
der Prüfung zum Erhalt der Erlaubnis erforderlich.
Hinzu kommt, dass bei dem Personal für LENA-Gruppen vollständig die Komponente der
Selbstständigkeit fehlt, so dass in diesem Bereich keine Qualifizierung erforderlich ist.
Für dieses Personal werden daher 50 UE als ausreichend gesehen.
Diese Nachqualifizierung kann aus Sicht des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule auch
tätigkeitsbegleitend stattfinden und muss nach einem Jahr spätestens abgeschlossen sein.
2.3 Kinderpfleger/innen, in deren Ausbildung das Modul „Kindertagespflege“ enthalten ist
Das Abschlusszeugnis dieser Berufsgruppe enthält den Hinweis, dass der Abschluss die fachliche
Qualifikation für die Kindertagespflege enthält.
Um die Erlaubnis zur Kindertagespflege in Aachen zu erhalten, müssten die Kinderpfleger/innen noch
folgende Leistungen erbringen:
a) Absolvieren und bestehen der mündlichen Prüfung gemäß der Prüfungsordnung des
Bundesverbandes für Kindertagespflege
b) Nachweis über erbrachte 1. Hilfe-Kurse, falls nicht vorhanden, Absolvieren der erforderlichen
Kurse
c) Einreichung eines Konzepts für Kindertagespflege
d) Teilnahme an 9 UE mit dem Thema „rechtliche Rahmenbedingungen in der Stadt Aachen“
3. Vorschlag der Verwaltung
Der Verein wird beauftragt, die Fördermittel zur Nachqualifizierung der 31 Personen im Rahmen des
Aktionsprogramms Kindertagespflege Säule 2 über den Europäischen Sozialfonds zu beantragen.
Die Geeignetheitskriterien zur Erlaubnis für Kindertagespflege werden gemäß den zuvor
beschriebenen Ausführungen geändert.
Anlage/n:
Vorschlag der Familiären Tagesbetreuung e.V.
Vorlage FB 51/0180/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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