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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
104347.pdf
Größe
153 kB
Erstellt
31.05.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:44

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Jugend Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 51/0184/WP16 öffentlich 31.05.2012 45/200 Fördermittel für den U3-Ausbau - Festlegung von Prioritäten Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 19.06.2012 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, anhand der Prioritätenliste die Weiterleitung der Anträge auf Fördermittel vorzunehmen. Vorlage FB 51/0184/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 1/9 finanzielle Auswirkungen siehe Erläuterungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 51/0184/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 2/9 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Gemäß Beschluss vom 08.05.2012 hat der Kinder- und Jugendausschuss die Verwaltung beauftragt, eine Prioritätenliste für die Weiterleitung der Anträge auf Fördermittel zu erstellen. 1.1. Sonderprogramm 2011-2012 Mit Bescheid vom 22.06.2011 wurden aus dem Sonderprogramm 2011 - 2012 Landesmittel für 2012 in Höhe von 880.806,00 € ausgezahlt. Hiervon steht noch eine Gesamtsumme in Höhe von 155.306 € zur Verfügung, die wie folgt verwendet werden soll:  Förderung für 50 U 3 Plätze in der Kindertagespflege. Da durch den Beschluss des Kinderund Jugendausschusses vom 08.05.2012 U3 Plätze in der Kindertagespflege für das Kita – Jahr 2012/2013 genehmigt wurden, sollen 30.000 € für die Kindertagespflege bereit gestellt werden, damit den Tagespflegepersonen für die Schaffung der Plätze eine finanzielle Unterstützung ermöglicht wird.  Förderung von 2 LENA – Gruppen. Lt. KJA – Beschluss lautet die Zielperspektive: „ bis zum 01.08.2013 bis zu fünf LENA – Gruppen zu schaffen“. Somit ist es erforderlich, dass zum Kita – Jahr 2012/2013 2 Gruppen eingerichtet werden. Das Antragsvolumen würde bei 122.400 € für 18 Plätze liegen. Da man davon ausgehen kann, dass neben der Ausstattung noch kleinere Umbauarbeiten anfallen werden, sollte dieser Betrag den beiden LENA - Gruppen zur Verfügung stehen. Für Landesmittel ist der vorzeitige Maßnahmebeginn nicht förderschädlich, so dass die Maßnahmen im Rahmen der Kindertagespflege aufgrund ihrer kurzfristigen Realisierbarkeit durch dieses Sonderprogramm gefördert werden sollen. Die Schaffung und Einrichtung der U3 Plätze kann zeitnah erfolgen. Sollte sich ein freier Träger für die Einrichtung einer LENA-Gruppe entscheiden, wird eine Realisierung nur dann erfolgen können, wenn dem Träger für die Herrichtung und Ausstattung der Räume Mittel zur Verfügung gestellt werden. Auch hier ist mit einer kurzfristigen Realisierbarkeit zu rechnen, da keine großen Umbaumaßnahmen zur Schaffung geeigneter Räume zu erwarten sind, so dass eine Förderung über das Sonderprogramm sinnvoll erscheint. 1.2. Neue Landes- und Bundesmittel für 2012 Für 2012 wurden Bundesmittel in Höhe von 1.218.065 € und Landesmittel in Höhe von 1.278.635 € für den Ausbau U 3 zur Verfügung gestellt. Der Gesamtbetrag der Landes- und Bundesmittel für 2012 beträgt: 2.496.700 € In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 08.05.2012 wurden folgende Kriterien für die Erstellung einer Prioritätenliste über die Weiterleitung der Anträge auf Fördermittel beschlossen: Vorlage FB 51/0184/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 3/9 o Standorte, in denen die Versorgungsquote U 3 besonders niedrig ist o Vorrang von KiBiz geförderten Einrichtungen o Vorrang von Einrichtungen, die eine befristete Betriebserlaubnis haben und bei denen die Umbaumaßnahme eine dauerhafte Betriebserlaubnis ermöglicht. 2. Antragssituation Dem FB 45 liegen zwischenzeitlich insgesamt 14 zuwendungsfähige Anträge vor (Stand: 31.05.2012). Nr. Sozial- Name der Kita Träger raum Anzahl der U 3 Beantragte Plätze Fördersumme 1 6 Robert-Koch-Str. SKF 14 224.000,00 2 14 Pastor-Franzen-Str. KGV 12 129.600,00 6 42.000,00 12 216.000,00 Korn./Roetgen 3 13 Gangolfsweg KGV Korn./Roetgen 4 13 Schwinningsstr. KGV Korn./Roetgen 5 1 Passstr. 10 AWO 6 64.800,00 6 1 Hof KGV Franziska 6 108.000,00 6 64.800,00 10 104.500,00 16 288.000,00 von Aachen 7 1 Reumontstr. 7 KGV Franziska von Aachen 8 7 Apolloniaweg KGV AachenOst/Eilendorf 9 1 St. Andreas KGV Franziska von Aachen 10 1 Wiesental Stadt Aachen 5 85.000,00 11 13 Aachener Str. Stadt Aachen 14 238.000,00 12 5 Kalverbenden Stadt Aachen 20 340.000,00 13 11 Villa Luna Villa Luna 7 47.600,00 14 2 Vincerola Vincerola Gesamt 42 714.000,00 176 2.666.300,00 Anträge von Trägern, die nicht zuwendungsfähig sind oder bei denen die Finanzierung nicht geklärt werden konnte, werden in dieser Vorlage nicht mehr aufgeführt. Vorlage FB 51/0184/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 4/9 3. Prioritätensetzung: Anhand der unter Punkt 1.2. aufgeführten Kriterien werden die zuwendungsfähigen Anträge in 3 Prioritäten eingeteilt. Priorität I: Hierunter fallen alle Anträge der Einrichtungen, deren Betriebserlaubnis gefährdet ist, wenn keine Baumaßnahmen durchgeführt werden können. Priorität II: Hierunter fallen alle Anträge der Einrichtungen, deren Standorte dort sind, wo die Versorgungsquote U 3 besonders niedrig ist. Priorität III: Hierunter fallen alle Anträge der Einrichtungen, die nicht über KiBiz gefördert werden. 3.1 Anträge mit Priorität I Einrichtung SZ Antrags- U3 Gefährdete Neu- Aus- Landes- Bundes- * höhe Plätze Betriebs- /Umbau förderung Förderung max. max. Förderbetrag Förderbetrag erlaubnis Robert-Kochstr. 6 224.000 14 Ja Neubau 224.000,00 Pastor-Franzen-Str. 14 129.600 12 ja Aus-/Umbau 129.600,00 Gangolfsweg 13 42.000 6 ja Aus-/Umbau Schwinningstr. 13 216.000 12 Ja Neubau 216.000,00 Passstr. 10 1 64.800 6 Ja Aus-/Umbau 64.800,00 Gesamt 50 40.800,00 40.800,00 634.000,00 *SZ=Sozialraum 3.1.2 Erläuterungen zu den vorgenannten Anträge  Antrag des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. für die Kita Robert – Kochstr. 1a. Hier bestehen die 14 U 3 Plätze bereits. Es wurde eine befristete Betriebserlaubnis nur unter der Auflage, dass sich die räumlichen Bedingungen verändern und den Anforderungen der U 3 Betreuung angepasst werden, erstellt.  Anträge des KGV Aachen – Kornelimünster / Roetgen an der Himmelsleiter für folgende Kitas:  Pastor - Franzen – Str. 8  Gangolfsweg 6  Schwinningstr. 98 Pastor-Franzen-Str. und Gangolfsweg schaffen bereits zum Kita-Jahr 2012/2013 die neuen U 3 Plätze und erhalten nur dann eine gültige Betriebserlaubnis, wenn sie auch die räumlichen Voraussetzungen hierfür schaffen. Vorlage FB 51/0184/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 5/9 In der Kita Schwinningstr. werden die Plätze erst im Kita – Jahr 2013/2014 eingerichtet. Da das gesamte Raumprogramm nicht mehr den Erfordernissen entspricht, droht hier eine befristete Betriebserlaubnis.  Antrag der Arbeiterwohlfahrt für die Kita: Passstr. 10. 6 neue U 3 Plätze werden bereits zum 01.08.2012 geschaffen. Die Erfüllung der räumlichen Voraussetzungen ist Bestandteil der in Aussicht gestellten Betriebserlaubnis 3.2 Anträge mit Priorität II Einrichtung SZ Antrags- U3 Gefährdete Neu- Landes- Bundes- höhe Plätze Betriebs- Aus-/ förderung förderung erlaubnis Umbau Max. Max. Förderbetrag Förderbetrag Hof 1 108.000,00 6 Nein Neubau Reumontstr. 1 64.800,00 6 Nein Aus-/ 108.000,00 64.800,00 Umbau Apolloniaweg 7 104.500,00 10 Nein Aus-/ 104.500,00 Umbau St. Andreas 1 288.000,00 16 Nein Neubau Wiesental 1 85.000,00 5 nein Anbau 85.000,00 Aachener Str. 13 238.000,00 14 nein Neubau 238.000,00 Kalverbenden 5 340.000,00 20 Nein Neubau 340.000,00 Gesamt 77 Überträge 288.000,00 663.000,00 565.300,00 40.800,00 634.400,00 703.800,00 1.199.700,00 Priorität I Gesamtsumme 3.2.1 Erläuterungen zu den vorgenannten Anträgen  Anträge des Katholischen Kirchengemeindeverbandes Franziska von Aachen liegen für folgende Kitas:  Hof 11 – 13  Reumontstr. 7 vor. Hier werden die neuen U 3 Plätze erst zum 01.08.2013 geschaffen. Die beiden Einrichtungen befinden sich im Sozialraum 1 (Innenstadt), wo ein hoher Bedarf an U 3 Plätzen besteht. Vorlage FB 51/0184/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 6/9  Antrag des Katholischen Kirchengemeindeverbandes Aachen – Ost / Eilendorf für die Kita Apolloniaweg 12. Hier sollen zum Kita – Jahr 2013/2014 10 neue U 3 Plätze geschaffen werden. Der Sozialraum 7 (Eilendorf) ist im Bereich der 3 – 6 Jährigen gut versorgt, wogegen die Nachfrage nach U 3 Plätze auch in diesem Sozialraum gegeben ist. Hinzu kommt, dass der angrenzende Sozialraum Forst die niedrigste Versorgungsquote im U3 Bereich vorweist und die Schaffung der U3 Plätze in der Kita Apolloniaweg zur Entlastung des großen Bedarfs in Forst beitragen könnte.  Die Pfarre Franziska von Aachen hat Baupläne zu einem Neubau einer Kita auf dem Gelände St. Andreas vorgelegt. Der Bedarf für diese Kita wurde von Seiten der Fachabteilung positiv bewertet. Aufgrund der Kurzfristigkeit konnten Antragsunterlagen noch nicht eingereicht werden. Nach Rücksprache mit dem Träger möchte dieser zeitnah einen Antrag einreichen.  Die städt. Einrichtung Wiesental muss in ihrem Bestand aus-, um und angebaut werden. Sie befindet sich im hoch frequentierten SZ 1 und das Raumprogramm erfüllt nicht mehr die Anforderungen.  Bei der städt. Einrichtung Aachener Str., weist der Gebäudeteil der Aachener Straße einen so erheblichen Sanierungsbedarf auf, dass ein Neubau wirtschaftlicher und kostengünstiger ist. Hierbei wird zeitgleich eine direkte Verbindung zum Gebäudeteil Nerscheider Weg geschaffen, wodurch die Arbeit in der Kita erleichtert wird.  Die neu zu bauende Tageseinrichtung für Kinder Kalverbenden wird, wie auch die beiden anderen städtischen Einrichtungen , weitere U 3 Plätze schaffen, damit der in den betreffenden Sozialräumen als auch in den angrenzenden Sozialräumen 1(Zentrum/Soers), 3 (Ostviertel/Rothe Erde) und 6 (Forst/Driescher Hof) bestehende hohe Bedarf an zusätzlichen U 3 Betreuungsplätzen gedeckt werden kann. 3..3 Anträge mit Priorität III: Einrichtung SZ Antragshöhe U3 Gefährdete Neu- Aus-/ Landes- Bundes- Plätze Betriebs- Umbau förderung förderung möglicher Möglicher Förderbetrag Förderbetrag erlaubnis Villa Luna 11 47.600 7 nein Aus/Umbau 47.600,00 Vincerola 2 714.000 42 nein Neubau 527.235,00 (max). (anteilige Förderung) Summe 574.835,00 Übertrag aus 703.800,00 Priorität I und II Gesamt Vorlage FB 51/0184/WP16 der Stadt Aachen 49 1.278.635,00 Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 7/9 3.3.1 Erläuterungen zu den vorgenannten Anträgen  Antrag der GmbH Villa Luna für die privatgewerbliche Einrichtung Villa Luna, Vaalser Str. Der Umbau sowie die Einrichtung der U 3 Plätze fanden bereits im Sommer 2011 statt.  Antrag der GmbH Vincerola für die privatgewerbliche Einrichtung auf dem Gelände Campus – Melaten. Diese private Kita soll dort neu entstehen und 42 neue U 3 Plätze schaffen. Eine entsprechende Betriebserlaubnis liegt bereits vor. Auch für diese Anträge liegt ein Förderbedarf vor. Laut der erstellten Kriterien handelt es sich hierbei aber um Maßnahmen, die eine nachrangige Priorität haben, somit der Stufe 3 zuzuordnen sind. 4. Vorschlag der Verwaltung: Auf der Grundlage des am 08.05.2012 durch den KJA beschlossenen Kriterienkatalog schlägt die Verwaltung folgende Rangfolge der Weiterleitung der Förderanträge vor: Kita Prio I Prio II Bundesmittel 1.218.065,00 € 224.000,00 € 129.600,00 € Robert Koch Pastor-Franzen Gangolfsweg Schwinningstr Passstr. 10 Hof Reumontstr Apolloniaweg Wiesental Aachener Str Kalverbenden St. Andreas - - Zwischensumme der noch verfügbaren Mittel Landesmittel 1.278.635,00 € - 40.800,00 € - 85.000,00 € 238.000,00 € 340.000,00 € 216.000,00 € 64.800,00 € 108.000,00 € 64.800,00 € 104.500,00 € 288.000,00 € 18.365,00 € 574.835,00 € Zusätzlich können aufgrund der noch verfügbaren Mittel folgende Anträge berücksichtigt werden: Prio III noch verfügbar Villa Luna Bundesmittel 18.365,00 € Vincerola Rest Vorlage FB 51/0184/WP16 der Stadt Aachen Landesmittel 574.835,00 € 47.600,00 € - 18.365,00 € 527.235,00 € Bemerkungen (ca. 74 % der möglichen max. Fördersumme) 0,00€ Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 8/9 Die höchstmögliche Förderleistung aus Landesmitteln beträgt: 1.278.635,00 € Die Summe aller Förderanträge für Landesmittel, die an das Land weitergeleitet wird, beträgt: Die höchstmögliche Förderleistung aus Bundesmitteln 1.278.635,00 € beträgt: 1.218.065,00 € Die Summe aller Förderanträge für Bundesmittel, die weitergeleitet wird, beträgt: 1.199.700,00 € Die dann noch offenstehende Fördersumme in Höhe von 18.365,00 € soll für den Ausbau von Kindertagespflegeplätzen oder für LENA – Gruppen in Anspruch genommen werden. Vorlage FB 51/0184/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 9/9