Daten
Kommune
Aachen
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104347.pdf
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153 kB
Erstellt
31.05.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Jugend
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 51/0184/WP16
öffentlich
31.05.2012
45/200
Fördermittel für den U3-Ausbau - Festlegung von Prioritäten
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.06.2012
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung, anhand der Prioritätenliste die Weiterleitung der Anträge auf
Fördermittel vorzunehmen.
Vorlage FB 51/0184/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 1/9
finanzielle Auswirkungen
siehe Erläuterungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 51/0184/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 2/9
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Gemäß Beschluss vom 08.05.2012 hat der Kinder- und Jugendausschuss die Verwaltung beauftragt,
eine Prioritätenliste für die Weiterleitung der Anträge auf Fördermittel zu erstellen.
1.1. Sonderprogramm 2011-2012
Mit Bescheid vom 22.06.2011 wurden aus dem Sonderprogramm 2011 - 2012 Landesmittel für
2012 in Höhe von 880.806,00 € ausgezahlt. Hiervon steht noch eine Gesamtsumme in Höhe von
155.306 € zur Verfügung, die wie folgt verwendet werden soll:
Förderung für 50 U 3 Plätze in der Kindertagespflege. Da durch den Beschluss des Kinderund Jugendausschusses vom 08.05.2012 U3 Plätze in der Kindertagespflege für das Kita –
Jahr 2012/2013 genehmigt wurden, sollen 30.000 € für die Kindertagespflege bereit gestellt
werden, damit den Tagespflegepersonen für die Schaffung der Plätze eine finanzielle
Unterstützung ermöglicht wird.
Förderung von 2 LENA – Gruppen. Lt. KJA – Beschluss lautet die Zielperspektive: „ bis zum
01.08.2013 bis zu fünf LENA – Gruppen zu schaffen“. Somit ist es erforderlich, dass zum Kita
– Jahr 2012/2013 2 Gruppen eingerichtet werden. Das Antragsvolumen würde bei 122.400 €
für 18 Plätze liegen. Da man davon ausgehen kann, dass neben der Ausstattung noch
kleinere Umbauarbeiten anfallen werden, sollte dieser Betrag den beiden LENA - Gruppen
zur Verfügung stehen.
Für Landesmittel ist der vorzeitige Maßnahmebeginn nicht förderschädlich, so dass die Maßnahmen
im Rahmen der Kindertagespflege aufgrund ihrer kurzfristigen Realisierbarkeit durch dieses
Sonderprogramm gefördert werden sollen. Die Schaffung und Einrichtung der U3 Plätze kann zeitnah
erfolgen.
Sollte sich ein freier Träger für die Einrichtung einer LENA-Gruppe entscheiden, wird eine
Realisierung nur dann erfolgen können, wenn dem Träger für die Herrichtung und Ausstattung der
Räume Mittel zur Verfügung gestellt werden. Auch hier ist mit einer kurzfristigen Realisierbarkeit zu
rechnen, da keine großen Umbaumaßnahmen zur Schaffung geeigneter Räume zu erwarten sind, so
dass eine Förderung über das Sonderprogramm sinnvoll erscheint.
1.2. Neue Landes- und Bundesmittel für 2012
Für 2012 wurden Bundesmittel in Höhe von 1.218.065 € und Landesmittel in Höhe von 1.278.635 €
für den Ausbau U 3 zur Verfügung gestellt.
Der Gesamtbetrag der Landes- und Bundesmittel für 2012 beträgt: 2.496.700 €
In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 08.05.2012 wurden folgende Kriterien für die
Erstellung einer Prioritätenliste über die Weiterleitung der Anträge auf Fördermittel beschlossen:
Vorlage FB 51/0184/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 3/9
o
Standorte, in denen die Versorgungsquote U 3 besonders niedrig ist
o
Vorrang von KiBiz geförderten Einrichtungen
o
Vorrang von Einrichtungen, die eine befristete Betriebserlaubnis haben und bei denen die
Umbaumaßnahme eine dauerhafte Betriebserlaubnis ermöglicht.
2. Antragssituation
Dem FB 45 liegen zwischenzeitlich insgesamt 14 zuwendungsfähige Anträge vor
(Stand: 31.05.2012).
Nr.
Sozial-
Name der Kita
Träger
raum
Anzahl der U 3
Beantragte
Plätze
Fördersumme
1
6
Robert-Koch-Str.
SKF
14
224.000,00
2
14
Pastor-Franzen-Str.
KGV
12
129.600,00
6
42.000,00
12
216.000,00
Korn./Roetgen
3
13
Gangolfsweg
KGV
Korn./Roetgen
4
13
Schwinningsstr.
KGV
Korn./Roetgen
5
1
Passstr. 10
AWO
6
64.800,00
6
1
Hof
KGV Franziska
6
108.000,00
6
64.800,00
10
104.500,00
16
288.000,00
von Aachen
7
1
Reumontstr. 7
KGV Franziska
von Aachen
8
7
Apolloniaweg
KGV AachenOst/Eilendorf
9
1
St. Andreas
KGV Franziska
von Aachen
10
1
Wiesental
Stadt Aachen
5
85.000,00
11
13
Aachener Str.
Stadt Aachen
14
238.000,00
12
5
Kalverbenden
Stadt Aachen
20
340.000,00
13
11
Villa Luna
Villa Luna
7
47.600,00
14
2
Vincerola
Vincerola
Gesamt
42
714.000,00
176
2.666.300,00
Anträge von Trägern, die nicht zuwendungsfähig sind oder bei denen die Finanzierung nicht geklärt
werden konnte, werden in dieser Vorlage nicht mehr aufgeführt.
Vorlage FB 51/0184/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 4/9
3. Prioritätensetzung:
Anhand der unter Punkt 1.2. aufgeführten Kriterien werden die zuwendungsfähigen Anträge in 3
Prioritäten eingeteilt.
Priorität I:
Hierunter fallen alle Anträge der Einrichtungen, deren Betriebserlaubnis gefährdet ist,
wenn keine Baumaßnahmen durchgeführt werden können.
Priorität II:
Hierunter fallen alle Anträge der Einrichtungen, deren Standorte dort sind, wo die
Versorgungsquote U 3 besonders niedrig ist.
Priorität III:
Hierunter fallen alle Anträge der Einrichtungen, die nicht über KiBiz gefördert werden.
3.1 Anträge mit Priorität I
Einrichtung
SZ
Antrags-
U3
Gefährdete
Neu- Aus-
Landes-
Bundes-
*
höhe
Plätze
Betriebs-
/Umbau
förderung
Förderung
max.
max.
Förderbetrag
Förderbetrag
erlaubnis
Robert-Kochstr.
6
224.000
14
Ja
Neubau
224.000,00
Pastor-Franzen-Str.
14
129.600
12
ja
Aus-/Umbau
129.600,00
Gangolfsweg
13
42.000
6
ja
Aus-/Umbau
Schwinningstr.
13
216.000
12
Ja
Neubau
216.000,00
Passstr. 10
1
64.800
6
Ja
Aus-/Umbau
64.800,00
Gesamt
50
40.800,00
40.800,00
634.000,00
*SZ=Sozialraum
3.1.2 Erläuterungen zu den vorgenannten Anträge
Antrag des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. für die Kita Robert – Kochstr. 1a. Hier
bestehen die 14 U 3 Plätze bereits. Es wurde eine befristete Betriebserlaubnis nur unter der
Auflage, dass sich die räumlichen Bedingungen verändern und den Anforderungen der
U 3 Betreuung angepasst werden, erstellt.
Anträge des KGV Aachen – Kornelimünster / Roetgen an der Himmelsleiter für folgende
Kitas:
Pastor - Franzen – Str. 8
Gangolfsweg 6
Schwinningstr. 98
Pastor-Franzen-Str. und Gangolfsweg schaffen bereits zum Kita-Jahr 2012/2013 die
neuen U 3 Plätze und erhalten nur dann eine gültige Betriebserlaubnis, wenn sie auch die
räumlichen Voraussetzungen hierfür schaffen.
Vorlage FB 51/0184/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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In der Kita Schwinningstr. werden die Plätze erst im Kita – Jahr 2013/2014 eingerichtet.
Da das gesamte Raumprogramm nicht mehr den Erfordernissen entspricht, droht hier
eine befristete Betriebserlaubnis.
Antrag der Arbeiterwohlfahrt für die Kita: Passstr. 10. 6 neue U 3 Plätze werden bereits zum
01.08.2012 geschaffen. Die Erfüllung der räumlichen Voraussetzungen ist Bestandteil der in
Aussicht gestellten Betriebserlaubnis
3.2 Anträge mit Priorität II
Einrichtung
SZ
Antrags-
U3
Gefährdete
Neu-
Landes-
Bundes-
höhe
Plätze
Betriebs-
Aus-/
förderung
förderung
erlaubnis
Umbau
Max.
Max.
Förderbetrag
Förderbetrag
Hof
1
108.000,00
6
Nein
Neubau
Reumontstr.
1
64.800,00
6
Nein
Aus-/
108.000,00
64.800,00
Umbau
Apolloniaweg
7
104.500,00
10
Nein
Aus-/
104.500,00
Umbau
St. Andreas
1
288.000,00
16
Nein
Neubau
Wiesental
1
85.000,00
5
nein
Anbau
85.000,00
Aachener Str.
13
238.000,00
14
nein
Neubau
238.000,00
Kalverbenden
5
340.000,00
20
Nein
Neubau
340.000,00
Gesamt
77
Überträge
288.000,00
663.000,00
565.300,00
40.800,00
634.400,00
703.800,00
1.199.700,00
Priorität I
Gesamtsumme
3.2.1 Erläuterungen zu den vorgenannten Anträgen
Anträge des Katholischen Kirchengemeindeverbandes Franziska von Aachen liegen für
folgende Kitas:
Hof 11 – 13
Reumontstr. 7
vor.
Hier werden die neuen U 3 Plätze erst zum 01.08.2013 geschaffen. Die beiden
Einrichtungen befinden sich im Sozialraum 1 (Innenstadt), wo ein hoher Bedarf an U 3
Plätzen besteht.
Vorlage FB 51/0184/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 6/9
Antrag des Katholischen Kirchengemeindeverbandes Aachen – Ost / Eilendorf für die Kita
Apolloniaweg 12. Hier sollen zum Kita – Jahr 2013/2014 10 neue U 3 Plätze geschaffen
werden. Der Sozialraum 7 (Eilendorf) ist im Bereich der 3 – 6 Jährigen gut versorgt,
wogegen die Nachfrage nach U 3 Plätze auch in diesem Sozialraum gegeben ist. Hinzu
kommt, dass der angrenzende Sozialraum Forst die niedrigste Versorgungsquote im U3
Bereich vorweist und die Schaffung der U3 Plätze in der Kita Apolloniaweg zur Entlastung des
großen Bedarfs in Forst beitragen könnte.
Die Pfarre Franziska von Aachen hat Baupläne zu einem Neubau einer Kita auf dem Gelände
St. Andreas vorgelegt. Der Bedarf für diese Kita wurde von Seiten der Fachabteilung positiv
bewertet. Aufgrund der Kurzfristigkeit konnten Antragsunterlagen noch nicht eingereicht
werden. Nach Rücksprache mit dem Träger möchte dieser zeitnah einen Antrag einreichen.
Die städt. Einrichtung Wiesental muss in ihrem Bestand aus-, um und angebaut werden. Sie
befindet sich im hoch frequentierten SZ 1 und das Raumprogramm erfüllt nicht mehr die
Anforderungen.
Bei der städt. Einrichtung Aachener Str., weist der Gebäudeteil der Aachener Straße einen so
erheblichen Sanierungsbedarf auf, dass ein Neubau wirtschaftlicher und kostengünstiger ist.
Hierbei wird zeitgleich eine direkte Verbindung zum Gebäudeteil Nerscheider Weg
geschaffen, wodurch die Arbeit in der Kita erleichtert wird.
Die neu zu bauende Tageseinrichtung für Kinder Kalverbenden wird, wie auch die beiden
anderen städtischen Einrichtungen , weitere U 3 Plätze schaffen, damit der in den
betreffenden Sozialräumen als auch in den angrenzenden Sozialräumen 1(Zentrum/Soers), 3
(Ostviertel/Rothe Erde) und 6 (Forst/Driescher Hof) bestehende hohe Bedarf an zusätzlichen
U 3 Betreuungsplätzen gedeckt werden kann.
3..3 Anträge mit Priorität III:
Einrichtung
SZ
Antragshöhe
U3
Gefährdete
Neu- Aus-/
Landes-
Bundes-
Plätze
Betriebs-
Umbau
förderung
förderung
möglicher
Möglicher
Förderbetrag
Förderbetrag
erlaubnis
Villa Luna
11
47.600
7
nein
Aus/Umbau
47.600,00
Vincerola
2
714.000
42
nein
Neubau
527.235,00
(max).
(anteilige
Förderung)
Summe
574.835,00
Übertrag aus
703.800,00
Priorität I und II
Gesamt
Vorlage FB 51/0184/WP16 der Stadt Aachen
49
1.278.635,00
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 7/9
3.3.1 Erläuterungen zu den vorgenannten Anträgen
Antrag der GmbH Villa Luna für die privatgewerbliche Einrichtung Villa Luna,
Vaalser Str. Der Umbau sowie die Einrichtung der U 3 Plätze fanden bereits
im Sommer 2011 statt.
Antrag der GmbH Vincerola für die privatgewerbliche Einrichtung auf dem
Gelände Campus – Melaten. Diese private Kita soll dort neu entstehen und
42 neue U 3 Plätze schaffen. Eine entsprechende Betriebserlaubnis liegt
bereits vor.
Auch für diese Anträge liegt ein Förderbedarf vor. Laut der erstellten Kriterien handelt es sich hierbei
aber um Maßnahmen, die eine nachrangige Priorität haben, somit der Stufe 3 zuzuordnen sind.
4. Vorschlag der Verwaltung:
Auf der Grundlage des am 08.05.2012 durch den KJA beschlossenen Kriterienkatalog schlägt die
Verwaltung folgende Rangfolge der Weiterleitung der Förderanträge vor:
Kita
Prio I
Prio II
Bundesmittel
1.218.065,00 €
224.000,00 €
129.600,00 €
Robert Koch
Pastor-Franzen
Gangolfsweg
Schwinningstr
Passstr. 10
Hof
Reumontstr
Apolloniaweg
Wiesental
Aachener Str
Kalverbenden
St. Andreas
-
-
Zwischensumme der
noch verfügbaren Mittel
Landesmittel
1.278.635,00 €
-
40.800,00 €
-
85.000,00 €
238.000,00 €
340.000,00 €
216.000,00 €
64.800,00 €
108.000,00 €
64.800,00 €
104.500,00 €
288.000,00 €
18.365,00 €
574.835,00 €
Zusätzlich können aufgrund der noch verfügbaren Mittel folgende Anträge berücksichtigt werden:
Prio III
noch verfügbar
Villa Luna
Bundesmittel
18.365,00 €
Vincerola
Rest
Vorlage FB 51/0184/WP16 der Stadt Aachen
Landesmittel
574.835,00 €
47.600,00 €
-
18.365,00 €
527.235,00 €
Bemerkungen
(ca. 74 % der möglichen
max. Fördersumme)
0,00€
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 8/9
Die höchstmögliche Förderleistung aus Landesmitteln
beträgt:
1.278.635,00 €
Die Summe aller Förderanträge für Landesmittel, die an das Land weitergeleitet wird,
beträgt:
Die höchstmögliche Förderleistung aus Bundesmitteln
1.278.635,00 €
beträgt:
1.218.065,00 €
Die Summe aller Förderanträge für Bundesmittel, die weitergeleitet wird, beträgt:
1.199.700,00 €
Die dann noch offenstehende Fördersumme in Höhe von 18.365,00 € soll für den Ausbau von
Kindertagespflegeplätzen oder für LENA – Gruppen in Anspruch genommen werden.
Vorlage FB 51/0184/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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