Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104455.pdf
Größe
4,5 MB
Erstellt
25.05.12, 12:00
Aktualisiert
18.10.17, 11:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Immobilienmanagement
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
B 03/0063/WP16
öffentlich
25.05.2012
Bebauungsplan Nr. 937 - Schloss-Rahe-Straße / Rahemühle hier: Ausbauplanung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.06.2012
21.06.2012
B5
MA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Finanzielle Auswirkungen
ergeben sich in Höhe der von der Stadt anteilmäßig zu tragenden Erschließungskosten. Diese werden
zu gegebener Zeit im Haushalt bei FB 23 eingeplant.
Folgekosten
Unterhaltungskosten
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausbauplanung für die Herstellung der im
Bebauungsplan Nr. 937 festgesetzten Erschließungsanlagen (öffentliche Verkehrsfläche, Kanalisation
im
Trennsystem,
Beleuchtung
und
Straßenbegleitgrün)
einschließlich
erforderlicher
Anpassungsarbeiten an den vorhandenen Bestand sowie die Umgestaltung zur Verkehrsberuhigung
der Schloss-Rahe-Straße im Einmündungsbereich der Rahemühle im südlichen Plangebiet zur
Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Planung des Ingenieurbüros BKI GmbH vom
24.05.2012, Pläne Nr. 301 A 01f-1, 301 A 01b-2, 301 A 01b-3, 302 A 01d, 304 A 01e, 310 A 02 und
351 A 01f sowie die Planung des Ingenieurbüros BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing.
Reinhold Baier GmbH - Lageplan zur Umgestaltung der Schloss-Rahe-Straße - V3 - vom 16.09.2011
zum Gegenstand des Erschließungsvertrages zwischen der Erschließungsträgerin und der Stadt
Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.
Des Weiteren beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, die im Bebauungsplan
festgesetzte und neu herzustellende öffentliche Verkehrsfläche nach ihrer Herstellung im Anschluss
an die Übernahme für den öffentlichen Verkehr zu widmen und als Verkehrsberuhigten Bereich mit
Zeichen 325 StVO auszuweisen.
Vorlage B 03/0063/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.07.2012
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Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausbauplanung für die Herstellung der im Bebauungsplan Nr. 937
festgesetzten Erschließungsanlagen (öffentliche Verkehrsfläche, Kanalisation im Trennsystem,
Beleuchtung und Straßenbegleitgrün) einschließlich erforderlicher Anpassungsarbeiten an den
vorhandenen Bestand sowie die Umgestaltung zur Verkehrsberuhigung der Schloss-Rahe-Straße im
Einmündungsbereich der Rahemühle im südlichen Plangebiet zur Kenntnis und beschließt die
Planung des Ingenieurbüros BKI GmbH vom 24.05.2012, Pläne Nr. 301 A 01f-1, 301 A 01b-2, 301 A
01b-3, 302 A 01d, 304 A 01e, 310 A 02 und 351 A 01f sowie die Planung des Ingenieurbüros BSV
Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH - Lageplan zur Umgestaltung der
Schloss-Rahe-Straße - V3 - vom 16.09.2011 zum Gegenstand des Erschließungsvertrages zwischen
der Erschließungsträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des
Beschlusses.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2012
Fortgeschriebe
ner Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
2012
Gesamtbeda Gesamtbed
rf (alt)
20xx ff.
arf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2012
Ertrag
Fortgeschriebe
ner Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2013
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
5.498
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
5.498
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
g
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Ausdruck vom: 11.07.2012
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ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Die Folgekosten setzen sich zusammen aus Unterhaltungskosten für:
- die öffentliche Verkehrsfläche in Höhe von jährlich
3.713 €
- die Grünflächen in Höhe von jährlich
330 €
- die Beleuchtung in Höhe von jährlich
1.455 €
zuzüglich weiterer jährlicher Indexierung
Die Folgekosten werden erst ab dem Jahr 2014 zum Tragen kommen.
Vorlage B 03/0063/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.07.2012
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Erläuterungen:
Die Erschließungsträgerin beabsichtigt, nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 937 die
unbebauten Grundstücke im Plangebiet zu entwickeln und zu vermarkten.
Im nördlichen Teil des Plangebietes ist der Bau von ca. 32 Einfamilienhäusern als Einzel- und
Doppelhäuser vorgesehen. Zu den Garagen und privaten Stellplätzen auf den Grundstücken werden
im öffentlichen Straßenraum fünfzehn zusätzliche Parkplätze angeboten. Zur Sicherung der
Erschließung dieser Bauvorhaben sind die erforderliche Verkehrsfläche einschließlich Kanalisation im
Trennsystem, die Beleuchtung, das Straßenbegleitgrün sowie die erforderlichen Anpassungsarbeiten
an den vorhandenen Bestand der Schloss-Rahe-Straße durchzuführen. Grundlage des Ausbaus ist
die Planung des Ingenieurbüros BKI GmbH von 24.05.2012, Pläne Nr. 301 A 01f-1, 301 A 01b-2, 301
A 01b-3, 302 A 01d, 304 A 01e, 310 A 02 und 351 A 01f.
Im südlichen Bereich des Plangebietes wird derzeit die ehemalige Rahemühle umgebaut. Der Umbau
umfasst 24 Wohneinheiten, Gemeinschaftshaus / Büroateliers und Kleingastronomie. Das durch das
Bauvorhaben entstehende hohe Verkehrsaufkommen macht eine Verkehrsberuhigung im Bereich der
Zufahrt des Baugrundstücks erforderlich. Die Planung dieser Umgestaltung wurde vom Ingenieurbüro
BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH vom 16.09.2011 - Lageplan
zur Umgestaltung der Schloss-Rahe-Straße - V3 – erstellt und der Bezirksvertretung Laurensberg in
der Sitzung am 16.11.2011 bereits vorgestellt.
Alle Planungen sind mit der Stadt - Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen -, der
STAWAG sowie der Kommission Barrierefreies Bauen abgestimmt.
Die Erschließung der geplanten Einfamilienhäuser erfolgt über eine Erschließungsstraße als
Fortführung des vorhandenen Erschließungsstichs von der Schloss-Rahe-Straße und endet in einer
Wendeanlage im westlichen Plangebiet im Bereich der ehemaligen Rahemühle. Eine Durchfahrt über
die private Wegefläche des ehemaligen Mühlengeländes bis zur Schloss-Rahe-Straße wird durch drei
herausnehmbare Poller ausgeschlossen. Lediglich für Müllfahrzeuge und Feuerwehr wird die
Durchfahrt ermöglicht. Neben der Erschließungsstraße werden die Wohnhäuser auch über drei
Stichwege erschlossen. Die gesamte öffentliche Verkehrsfläche (Erschließungsstraße und Stichwege)
wird als niveaugleiche Mischfläche in Pflasterbauweise ausgebaut und durch die Beschilderung nach
Zeichen 325 gemäß § 42 StVO als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.
Weiterhin ist vom Wendeplatz der Erschließungsstraße eine Anbindung durch einen Fuß- und
Radweg zu dem Wohngebiet An der Rahemühle vorgesehen. Dieser Weg verläuft an der
Plangebietsgrenze zwischen einer schützenswerten Eiche und einer bestehenden Garagenzeile. Ein
vorhandener Geländesprung führt dazu, dass eine behindertengerechte Ausführung des Weges nicht
möglich ist. Unter Abwägung aller Möglichkeiten und Belange wurde daher innerhalb des
Plangebietes eine Rampe in Betonpflaster mit einer Neigung von 7,85 % geplant. Der weitere Verlauf
des Weges bis an den Bestand des Garagehofes An der Rahemühle wird zum Schutz der zu
erhaltenden Eiche als wassergebundene Decke ausgeführt.
Die Erschließungsstraße wird in einer Breite von 8,50 m ausgebaut und optisch durch die Fortführung
der Entwässerungsrinne aus dem Bestandsbereich und die am nördlichen Rand angeordneten
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Ausdruck vom: 11.07.2012
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Parkstände mit Baumfeldern in einen Gehbereich (2,00 m breit), einen Fahrbahnbereich (4,50 m breit
einschließlich 0,30 m Rinne) und einen Parkbereich (2,00 m) gegliedert. Die drei Stichwege werden in
einer Breite von 6,00 m einschließlich einer 0,30 m breiten Rinne hergestellt.
Die Randeinfassung der Verkehrsflächen erfolgt durch Betontiefbordsteine, die Einfassung der
Baumscheiben durch Betonhochbordsteine. Der Aufbau der gesamten Verkehrsfläche entspricht der
Bauklasse IV mit einer Gesamtstärke von 50 cm. Er setzt sich zusammen aus 22 cm
Frostschutzschicht, 14 cm Drainasphaltschicht, 4 cm Splittbettung und 10 cm Betonsteinpflaster in
grau bzw. anthrazit. Weiterhin werden die Parkstände an der Oberfläche mit einer „P“ – Platte
gekennzeichnet.
Die Entwässerung erfolgt im Einvernehmen mit der STAWAG im Trennsystem. Das Schmutz- und
Niederschlagswasser der Bauvorhaben wird über neu zu errichtende Kanäle in die bestehenden
Kanäle der Schloss-Rahe-Straße eingeleitet.
Obligatorisch ist die Errichtung der Beleuchtung in Abstimmung zwischen der STAWAG und der Stadt
– Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen -. Vorgesehen sind elf Leuchten des Typs
Philips Iridium – CosmosPolis.
Im Bereich der Parkflächen sind sieben Baumbeete mit der Pflanzung jeweils einer Zierkirsche und
zwei Grünbeete mit Bodendeckern geplant.
Um die Anwohner der vorhandenen Stichstraße Schloss-Rahe-Straße während der Bauphase nicht
mit dem Baustellenverkehr zu belasten, soll für diese Zeit eine temporäre Baustraße durch die
Grünfläche im östlichen Bereich des Plangebietes geführt werden. Die temporäre Baustraße soll in
einer Breite von 4,00 m und im Bereich der LKW-Ausweichbucht von 8,00 m jeweils einschließlich
0,50 m Bankett hergestellt werden. Der Aufbau sieht auf einem Geotextil eine zwischen 50 cm und
100 cm dicke Schicht Grobschlag aus Kalkstein, 18 cm Schotter-Splitt-Sand-Gemisch sowie
abschließend eine 8 cm Asphalttragdeckschicht vor. Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird die
Baustraße wieder zurückgebaut und die private Grünfläche wieder hergerichtet.
Die Straßenraumgestaltung für den Kurvenbereich der Schloss-Rahe-Straße zwischen der Zufahrt
zum Schloss Rahe und der ehemaligen Rahemühle sieht einen niveaugleichen Ausbau vor. Die
Gehwege sollen durch eine 50 cm breite Rinne von der Asphaltfläche abgesetzt werden. Um die
versiegelte Fläche möglichst gering zu halten, soll vor dem ehemaligen Torhaus eine Grünfläche
angelegt werden. Hierdurch kann auch ausgeschlossen werden, dass diese Fläche zum Parken
genutzt wird.
Zwischen der Erschließungsträgerin und der Stadt kommt gemäß Beschluss des Rates das von der
Stadt entwickelte Kooperationsmodell zum Tragen. Dieses sieht vor, dass der Grundstückseigentümer
der Stadt einen Anteil von 25 % der Nettobaulandfläche zum planungsunbeeinflussten Wert zur
Verfügung stellt.
Die Stadt trägt zusätzlich zu dem planungsunbeeinflussten Wert die anteiligen Kosten der
Baulandentwicklung und Baulanderschließung.
Vorlage B 03/0063/WP16 der Stadt Aachen
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Die
Kosten
der
nach
dem
noch
abzuschließenden
Erschließungsvertrag
herzustellenden
Erschließungsanlagen (öffentliche Verkehrsfläche, Kanalisation im Trennsystem, Beleuchtung und
Straßenbegleitgrün), einschließlich der erforderlichen Anpassungsarbeiten an den vorhandenen
Bestand sowie die Umgestaltung zur Verkehrsberuhigung der Schloss-Rahe-Straße im südlichen
Plangebiet
im
Einmündungsbereich
der
Rahemühle
werden
somit
alleine
von
der
Erschließungsträgerin getragen und finanziert.
Nach mängelfreier Abnahme der hergestellten öffentlichen Verkehrsfläche übernimmt die Stadt diese
in ihre Baulast. Die Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche erfolgt gemäß § 6 Straßen- und
Wegegesetz NW.
Anlage/n:
Planung des Ingenieurbüros BKI GmbH vom 24.05.2012:
Pläne Nr. 301 A 01f-1, 301 A 01b-2, 301 A 01b-3, 302 A 01d, 304 A 01e, 310 A 02 und
351 A 01f
Planung des Ingenieurbüros BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing.
Reinhold Baier GmbH:
Lageplan zur Umgestaltung der Schloss-Rahe-Straße - V3 - vom 16.09.2011
Vorlage B 03/0063/WP16 der Stadt Aachen
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