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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
104338.pdf
Größe
145 kB
Erstellt
31.05.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:44

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Soziales und Integration Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 50/0197/WP16 öffentlich 31.05.2012 Stadtteilkonferenzen und Stadtteilfonds - Sachstand Beratungsfolge: TOP: - 5 - Datum Gremium Kompetenz 21.06.2012 SGA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. In Vertretung Prof. Dr. Sicking Vorlage FB 50/0197/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.08.2012 Seite: 1/7 Erläuterungen: Die Einführung und Umsetzung einer auf den Lebensraum bezogenen Sozialplanung, die Weiterentwicklung bestehender und Gründung neuer Stadtteilkonferenzen sowie die Einrichtung von Stadtteilfonds, mit deren Hilfe die Stadtteilkonferenzen kleinere Vorhaben in Eigenregie umsetzen können, gehen auf den Sozialentwicklungsplan der Stadt Aachen aus dem 2009 zurück. Darin werden in Teil 2 unter Punkt 1 „Lebensräume in den Blick nehmen“ u.a. die folgenden Ziele zur Sozialentwicklung der Stadt Aachen formuliert (vgl. auch Anlage 1): 1. Entwicklung integrierter Maßnahmenpläne für die Lebensräume unter Beteiligung aller zuständigen Fachbereiche der Verwaltung, der dort ansässigen Institutionen und der dort wohnenden Bevölkerung. 2. Einrichtung bzw. Intensivierung der Arbeit von Stadtteilkonferenzen in den Lebensräumen mit besonderem Handlungsbedarf. 3. Lenkung der Ressourcen dorthin, wo der Handlungsbedarf am größten ist. Dieser Sozialentwicklungsplan wurde am 28.05.2009 im Sozial- und Gesundheitsausschuss beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen. Es folgten zustimmende Beschlüsse in fünf weiteren Fachausschüssen, im Migrationsrat und in allen sieben Bezirksvertretungen der Stadt Aachen. Gleichzeitig wurden die als Teil 2 des Sozialentwicklungsplans vorgelegten „Ziele zur Sozialentwicklung 2009 – 2014“ von allen o.g. Gremien einstimmig befürwortet. Die so beschlossenen Ziele zur Sozialentwicklung bildeten die Grundlage für die Beratung von Handlungskonzepten und Maßnahmen auf der ersten Sozialkonferenz der Stadt Aachen, die am 13.11.2009 stattfand. An dieser Konferenz nahmen rund 350 Experten aus Politik, Verwaltung und Wohlfahrtsverbänden mit ihren Mitgliedsvereinen sowie interessierte Fachleute teil. In 12 Arbeitsgruppen, die Mitarbeiter der Verwaltung und Vertreter der Wohlfahrtspflege oder anderer externer Einrichtungen leiteten, wurden Maßnahmen beraten und die Ergebnisse in Protokollen festgehalten. Am 17.12.2009 wurde der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie über die Sozialkonferenz informiert. Die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie waren einhellig der Auffassung, dass die Sozialkonferenz eine großartige Veranstaltung war. Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis. Anhand der Protokolle der 12 Arbeitsgruppen auf der Sozialkonferenz ließen sich rund 200 Maßnahmenvorschläge ableiten, die sich durch Streichung von Dubletten sowie Zusammenfassung ähnlicher Vorschläge auf 79 reduzieren ließen. Sie sind in ein „Handlungskonzept zur Sozialentwicklung der Stadt Aachen für die Jahre 2009-2014“ eingeflossen. Vorlage FB 50/0197/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.08.2012 Seite: 2/7 Zum Kapitel „Lebensräume in den Blick nehmen“ führt das Handlungskonzept u.a. die folgenden Punke an (vgl. auch Anlage 2). Gründung bzw. Fortführung von Stadtteilkonferenzen / Sozialraumkonferenzen In folgenden Lebensräumen werden Stadtteilkonferenzen / Sozialraumkonferenzen fortgeführt bzw. eingerichtet, die die Belange der gesamten Bevölkerung im Stadtteil im Auge behalten, wobei auf bestehende Strukturen aufzubauen ist: Innenstadt  Forst / Driescher Hof (Stadtteilkonferenz besteht)  Ostviertel / Rothe Erde (Stadtteilkonferenz besteht)  Aachen-Nord / Rehmviertel (Stadtteilkonferenz im Aufbau)  Preuswald (Stadtteilkonferenz im Aufbau)  Kronenberg Außenbezirke  Laurensberg (Gut Kullen / Vaalser Quartier) (Arbeitskreis besteht)  Brand (Sozialraumkonferenz besteht)  Eilendorf  Haaren (Sozialraumkonferenz besteht)  Kornelimünster / Walheim (Sozialraumkonferenz besteht)  Richterich (Stadtteilkonferenz im Aufbau) Für die Stadtteile sind nach einer Bestandserhebung integrierte Maßnahmenpläne unter Berücksichtigung der lokalen Angebote und Rahmenbedingungen zu entwickeln. Begegnungsmöglichkeiten und Beratungsangebote sind aufeinander abzustimmen, die Vermittlung von sozialen Diensten ist sicherzustellen. Es ist nach Wegen zu suchen, finanzielle und personelle Mittel aus verschiedenen Einrichtungen bzw. Fachbereichen zu bündeln. Über die Stadtteilkonferenzen / Sozialraumkonferenzen werden die Fachplanungen vor Ort zusammengeführt. Zudem sind Personen und Einrichtungen der Sicherheit (z.B. Polizei, Ordnungsamt, Interventionsstelle) einzubinden. Die Stadtteilkonferenzen / Sozialraumkonferenzen sind mit Finanzmitteln auszustatten, um kleinere Projekte in Eigenregie umsetzen zu können. Neben Projektmitteln („Soziale Stadt“: für Ostviertel / Rothe Erde bis Ende 2010, für Aachen-Nord / Rehmviertel in beschränktem Umfang bis 2013) sind dazu weitere Finanzierungsquellen zu erschließen. Es wird davon ausgegangen, dass in den Bezirken, wie bereits in der Vergangenheit geschehen, auch weiterhin ein Teil der Verfügungsmittel dazu eingesetzt wird. 1.2 Einrichtung bzw. Fortführung von Stadtteilbüros Vorlage FB 50/0197/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.08.2012 Seite: 3/7 In folgenden Lebensräumen des Stadtbezirkes Aachen-Mitte werden Stadtteilbüros weitergeführt bzw. neu eingerichtet. Zu ihren Aufgabenbereichen gehören:  konkrete Ansprechpartner vor Ort zu sein,  über Angebote zu informieren,  den Prozess der Sozialentwicklung zu organisieren und  die Beteiligung der Bürgerschaft zu gewährleisten und zu verstetigen: Stadtteilbüros werden in den folgenden Vierteln weitergeführt bzw. neu eingerichtet:  Aachen-Nord / Rehmviertel (Neueinrichtung)  Ostviertel / Rothe Erde (Weiterführung)  Preuswald (Neueinrichtung) Die Maßnahmenvorschläge wurden am 16.03.2010 sowie am 20.06.2010 dem Verwaltungsvorstand der Stadt Aachen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Er hat den Maßnahmenkatalog und die dort aufgeführte Kostenaufstellung grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Dazu zählt auch eine Position zur Einrichtung von Stadtteilfonds für die Stadtviertel mit besonderen Herausforderungen. Auf der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 24.06.2010 erläutert die Verwaltung den Maßnahmenkatalog ausführlich. Es besteht im Ausschuss allgemein die Auffassung, dass hinsichtlich der Sozialkonferenz und der Erstellung des Maßnahmenkataloges gute Arbeit geleistet worden ist. Insbesondere sind die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit und die Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände zu begrüßen. Die begonnene Umsetzung wird einige Jahre in Anspruch nehmen, aber generell schaut man positiv in die Zukunft. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Bericht der Verwaltung positiv zur Kenntnis. Auf seiner Sitzung am 16.06.2011 berät der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie im Zusammenhang mit der Verwendung der Mittel aus dem Haushaltsansatz für sozialraumbezogene Maßnahmen den Entwurf für eine „Richtlinie zur Förderung von Projekten mit Bürgerbeteiligung aus einem Stadtteilfonds“. Die Diskussion behandelt die in Anlage 3 aufgeführten Aspekte. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, die Vergaberichtlinien im Sinne der Diskussion zu modifizieren und in der nächsten Sitzung zu berichten. Zur Erarbeitung dieses modifizierten Konzeptes, das die berechtigten Belange von Politik, Verwaltung und Stadtteilkonferenzen angemessen berücksichtigt, erfolgte am 15.09.2011 ein Abstimmungsgespräch zwischen den sozialpolitischen Sprechern der Fraktionen, den Sprechern der Stadtteilkonferenzen und der Verwaltung. Die Ergebnisse sind in die neue Vorlage FB 50/0197/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.08.2012 Seite: 4/7 „Richtlinie zur Förderung von Projekten mit Bürgerbeteiligung aus einem Stadtteilfonds“ eingearbeitet (Anlage 4). Diese neue Richtlinie wurde dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie am 29.09.2011 zur Beschlussfassung vorgelegt. Wesentliche Punkte der Diskussion sind in Anlage 5 wiedergegeben. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt mehrheitlich mit einer Gegenstimme die „Richtlinie zur Förderung von Projekten mit Bürgerbeteiligung aus einem Stadtteilfonds“ und beauftragt die Verwaltung, diese entsprechend umzusetzen. Am 28.03.2012 wurde in der Bezirksvertretung Richterich das Thema „Stadtteilfonds“ diskutiert. Insbesondere wurde die Frage erörtert, ob Stadtteilkonferenzen in den Bezirken unmittelbar Anträge auf Zuwendungen aus dem Stadtteilfonds bei der Sozialverwaltung stellen können und wie ggf. die Bezirksvertretungen einzubinden sind. Die Stellungnahme der Sozialverwaltung ist in Anlage 6 beigefügt. Damit wird den besonderen Anliegen der Bezirke in Bezug auf Möglichkeit, Mittel aus dem Stadtteilfonds zu beantragen, Rechnung getragen. Die Stellungnahme wurde am 05.03.2012 allen Geschäftsstellen der Bezirke mit der Bitte um Weiterleitung an die Gremien weitergeleitet. Aktueller Stand Stadtteilkonferenzen Derzeit bestehen in Aachen die folgenden Stadtteilkonferenzen: - Forst/Driescher Hof - Aachen-Ost - Preuswald - Haaren - Richterich - Aachen-Nord - Brander Feld Die Sozialraumkonferenz Aachen-Kornelimünster/Walheim hat am 26.01.2012 einstimmig beschlossen, die Sozialraumkonferenz so zu belassen und keine Stadtteilkonferenz zu gründen. Derzeit bestehen Bestrebungen des Bezirkes Laurensberg, im Bereich Kullen/Vaalser Quartier eine Stadtteilkonferenz zu gründen. Die Gründung einer weitren Stadtteilkonferenz ist für den Kronenberg geplant. Vorlage FB 50/0197/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.08.2012 Seite: 5/7 Aktueller Stand der Mittelvergabe aus dem Stadtteilfonds Für die o.g. Stadtteilkonferenzen sind auf der Grundlage der in der Richtlinie festgelegten Berechnung (Faktor) des Ansatzes die folgenden Mittel aus dem Haushaltsansatz „Sozialraumbezogene Maßnahmen“ für den Stadtteilfonds (PSP- Element 4-050101-916-5) reserviert: 2012 2013 2014 Faktor Stadtteilfonds Insgesamt 93.500,00 93.500,00 93.500,00 - Stadtteilfonds Forst 20.000,00 20.000,00 20.000,00 1 - Stadtteilfonds Preuswald 8.500,00 8.500,00 8.500,00 4 - Stadtteilfonds Kronenberg 16.000,00 16.000,00 16.000,00 2 - Stadtteilfonds Brander Feld 8.000,00 8.000,00 8.000,00 2 - Stadtteilfonds Haaren 8.500,00 8.500,00 8.500,00 1 - Stadtteilfonds Kullen 12.500,00 12.500,00 12.500,00 2 - Stadtteilfonds Ost 20.500,00 20.500,00 20.500,00 2 Derzeit hält sich die Nachfrage noch sehr in Grenzen. Aus den Reihen der Stadtteilkonferenzen wird das damit begründet, dass sich ein solches Vorhaben erst allmählich etablieren lässt, insbesondere in den „jungen“ Stadtteilkonferenzen, die entsprechende Strukturen erst schaffen müssen. Das gelte weiterhin für das Bekanntmachen in der Bevölkerung, die über eine Institution im Viertel ja auch Projekte konzipieren kann. Hemmend habe zudem gewirkt, dass der Haushalt erst am 21.03.2012 genehmigt worden sei und bei der zeitlichen Belastung der Ehrenamtichen (auch für die Mitglieder der Stadtteilkonferenzen bedeutet ihre dortige Tätigkeit ein zusätzliches Engagement) nur begrenzt die Bereitschaft bestehe, Projekte zu konzipieren auf die Gefahr hin, dass sie dann vielleicht wegen Sperrung der Mittel doch nicht durchgeführt werden können. Hier sei das gegenseitige Vertrauen zwischen Ehrenamtlichen und Politik noch ausbaufähig. Bis zum 23.05.2012 ist lediglich ein Antrag in Höhe von 500,-- € aus der Stadtteilkonferenz Forst/Driescher Hof bei der Sozialverwaltung eingegangen und bewilligt worden. Gefördert wurde damit die fachliche Begleitung der Stadtteilkonferenz Forst/Driescher Hof zur Entwicklung gemeinsamer Vereinbarungen der Zusammenarbeit (Übernahme der Honorarkosten für Moderation und Prozessgestaltung). Nach Auskunft der Stadtteilkonferenzen werden für 2012 voraussichtlich noch Anträge in folgendem Umfang gestellt: Insgesamt 12.650,00 - Stadtteilfonds Forst/Driescher Hof - Stadtteilfonds Preuswald - Stadtteilfonds Kronenberg - Stadtteilfonds Brander Feld 5.500,00 - Stadtteilfonds Haaren Vorlage FB 50/0197/WP16 der Stadt Aachen - Stadtteilfonds Kullen - Stadtteilfonds Ost 1.500,00 Ausdruck vom: 21.08.2012 Seite: 6/7 4.500,00 Damit ist aus derzeitiger Sicht mit einem Fördervolumen von knapp 13.000,00 € zu rechnen. Anlage/n: Anlage 1: Auszug aus dem Sozialentwicklungsplan von 2009, Teil 2 „Ziele zur Sozialentwicklung 2009-2014“, S. 4 Anlage 2: Auszug aus dem „Handlungskonzept zur Sozialentwicklung der Stadt Aachen für die Jahre 2009-2014“ Anlage 3: Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 16.06.2011 Anlage 4: Richtlinie zur Förderung von Projekten mit Bürgerbeteiligung aus einem Stadtteilfonds Anlage 5: Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 29.09.2011 Anlage 6: Stellungnahme der Sozialverwaltung zum Thema „Stadtteilfonds und Bezirksvertretungen“ Anträge auf Zuwendungen aus dem Stadtteilfonds in den Bezirken 0 – 6 Vorlage FB 50/0197/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.08.2012 Seite: 7/7 Anlage 1 Auszug aus dem Sozialentwicklungsplan von 2009, Teil 2 „Ziele zur Sozialentwicklung 2009-2014“, S. 4 1. Entwicklung integrierter Maßnahmenpläne für die Lebensräume unter Beteiligung aller zuständigen Fachbereiche der Verwaltung, der dort ansässigen Institutionen und der dort wohnenden Bevölkerung. 2. Einrichtung bzw. Intensivierung der Arbeit von Stadtteilkonferenzen in den Lebensräumen mit besonderem Handlungsbedarf. 3. Lenkung der Ressourcen dorthin, wo der Handlungsbedarf am größten ist. Nach den Ergebnissen des Sozialentwicklungsplanes sind die folgenden Lebensräume besonders zu berücksichtigen: - Ostviertel mit Rothe Erde (Lebensräume 322, 330, 340), - Obere Jülicher Straße (250), - Schönforst (351) und - Preuswald (483). In zweiter Linie ist ein Augenmerk zu richten auf - Untere Jülicher Straße (240), - Haaren (531), - Adalbertsteinweg (321), - Drimbornstraße (361), - Teile von Forst mit dem Driescher Hof (352, 370), - die Bereiche Zollernstraße/Dammstraße (420), - Kamper Straße (472) sowie - Hanbruch/Kronenberg (170). 4. Für jeden der o.g. Lebensräume ist zu prüfen, welche der im Folgenden genannten Ziele hier durch konkrete Maßnahmen zu erreichen sind. Anlage 2 Auszug aus dem „Handlungskonzept zur Sozialentwicklung der Stadt Aachen für die Jahre 2009-2014“ 1. Lebensräume in den Blick nehmen Die Maßnahmenvorschläge zielen darauf ab, in den Stadtvierteln mit besonderen Herausforderungen ein Quartiersmanagement aufzubauen. 1.1 Gründung bzw. Fortführung von Stadtteilkonferenzen / Sozialraumkonferenzen In folgenden Lebensräumen werden Stadtteilkonferenzen / Sozialraumkonferenzen fortgeführt bzw. eingerichtet, die die Belange der gesamten Bevölkerung im Stadtteil im Auge behalten, wobei auf bestehende Strukturen aufzubauen ist: Innenstadt  Forst / Driescher Hof (Stadtteilkonferenz besteht)  Ostviertel / Rothe Erde (Stadtteilkonferenz besteht)  Aachen-Nord / Rehmviertel (Stadtteilkonferenz im Aufbau)  Preuswald (Stadtteilkonferenz im Aufbau)  Kronenberg Außenbezirke  Laurensberg (Gut Kullen / Vaalser Quartier) (Arbeitskreis besteht)  Brand (Sozialraumkonferenz besteht)  Eilendorf  Haaren (Sozialraumkonferenz besteht)  Kornelimünster / Walheim (Sozialraumkonferenz besteht)  Richterich (Stadtteilkonferenz im Aufbau) Die Bezirksvertretungen erhalten die Zuständigkeit für die Sozialentwicklung in den Stadtbezirken. Zuständig für die Durchführung von Stadtteilkonferenzen / Sozialraumkonferenzen sind in den Stadtbezirken 1 – 6 die Bezirksämter, im Stadtbezirk Aachen-Mitte der Fachbereich „Soziales und Integration“ (FB 50) mit Ausnahme der Stadtteilkonferenz Aachen-Nord / Rehmviertel. Ein entsprechendes Gremium befindet sich unter Federführung des Fachbereiches „Wirtschaftsförderung und europäische Angelegenheiten“ (FB 02) im Aufbau und wird für die Dauer des Projekts „Soziale Stadt Aachen Nord“ von dort begleitet. Für die Stadtteile sind nach einer Bestandserhebung integrierte Maßnahmenpläne unter Berücksichtigung der lokalen Angebote und Rahmenbedingungen zu entwickeln. Begegnungsmöglichkeiten und Beratungsangebote sind aufeinander abzustimmen, die Vermittlung von sozialen Diensten ist sicherzustellen. Es ist nach Wegen zu suchen, finanzielle und personelle Mittel aus verschiedenen Einrichtungen bzw. Fachbereichen zu bündeln. Über die Stadtteilkonferenzen / Sozialraumkonferenzen werden die Fachplanungen vor Ort zusammengeführt. Zudem sind Personen und Einrichtungen der Sicherheit (z.B. Polizei, Ordnungsamt, Interventionsstelle) einzubinden. Die Stadtteilkonferenzen / Sozialraumkonferenzen sind mit Finanzmitteln auszustatten, um kleinere Projekte in Eigenregie umsetzen zu können. Neben Projektmitteln („Soziale Stadt“: für Ostviertel / Rothe Erde bis Ende 2010, für Aachen-Nord / Rehmviertel in beschränktem Umfang bis 2013) sind dazu weitere Finanzierungsquellen zu erschließen. Es wird davon ausgegangen, dass in den Bezirken, wie bereits in der Vergangenheit geschehen, auch weiterhin ein Teil der Verfügungsmittel dazu eingesetzt wird. 1.2 Einrichtung bzw. Fortführung von Stadtteilbüros In folgenden Lebensräumen des Stadtbezirkes Aachen-Mitte werden Stadtteilbüros weitergeführt bzw. neu eingerichtet. Zu ihren Aufgabenbereichen gehören:  konkrete Ansprechpartner vor Ort zu sein,  über Angebote zu informieren,  den Prozess der Sozialentwicklung zu organisieren und  die Beteiligung der Bürgerschaft zu gewährleisten und zu verstetigen: Stadtteilbüros werden in den folgenden Vierteln weitergeführt bzw. neu eingerichtet:  Aachen-Nord / Rehmviertel (Neueinrichtung)  Ostviertel / Rothe Erde (Weiterführung)  Preuswald (Neueinrichtung) Das Personal der Stadtteilbüros Preuswald wird dem Fachbereich „Soziales und Integration“ zugeordnet. Das Stadtteilbüro Aachen-Nord / Rehmviertel und Ostviertel / Rothe Erde untersteht für die Dauer der Projekte „Soziale Stadt Aachen-Nord“ bzw. „Soziale Stadt Aachen-Ost“ dem Fachbereich „Wirtschaftsförderung und europäische Angelegenheiten“. Wo notwendig soll das Personal durch Umsetzung bereitgestellt werden. Am Prozess der Sozialentwicklung sind die in der sozialen Arbeit im Stadtteil aktiven Institutionen und Personen sowie die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen. Für einzelne Projekte oder Zielgruppen in den Stadtteilen sind Kümmerer zu benennen. Diese können entweder hauptamtlich oder ehrenamtlich Beteiligte an den Stadteilkonferenzen sein. Aus wichtigen Gruppen der Bevölkerung in den Stadtteilen, z.B. der Gruppe der Migrantinnen und Migranten, sind Menschen zu finden, die als Türöffner fungieren können. Anlage 3 Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 16.06.2011 Frau. Dr. Lassay ist grundsätzlich mit der Finanzierung der Maßnahmen über Stadtteilfonds einverstanden. Die Stadtteilkonferenzen sollen die Projekte aussuchen. Die Entscheidung über die Mittelvergabe soll der Ausschuss treffen. Herr Dr. Köster erläutert hierzu, dass der Kontoinhaber nicht über die Vergabe entscheidet. Die Stadtteilkonferenz berät 4 x im Jahr darüber, welche Projekte gefördert werden sollen. Die Idee ist hier die Einrichtung und Umsetzung eines „Bürgerhaushaltes“. Der Ausschuss soll über den Kriterienkatalog entscheiden. Die Stadtteilkonferenzen sollen eigenständig über die Vergabe der Mittel im Sinne des Kriterienkataloges entscheiden. Herr Künzer sieht die Aufwertung der Stadtteilkonferenzen aber auch die wegfallende Entscheidungs-kompetenz des Ausschusses. Er schlägt als Übergang in eine eigenständige Finanzierung vor, dass die Projektanträge 1-2-mal pro Jahr dem Ausschuss vorgestellt werden und dieser über die Mittelvergabe entscheidet. Frau Wilms wendet ein, dass aus den Stadtteilkonferenzen, welche willkürlich zusammengesetzt sind, noch Erfahrungen gesammelt werden müssen. Um das Verfahren zu vereinfachen, soll ein Handlungspaket mit den sozialpolitischen Sprechern abgesprochen werden. Grundsätzlich soll die Stadtteilarbeit gefördert werden, aber es darf keine freie Vergabe der Mittel geben. Der Ausschuss muss die Verantwortung für die Mittelvergabe behalten. Herr Krenkel findet die vorgelegten Richtlinien nicht akzeptabel, da die Bezirksvertretungen nicht gezwungen werden können, Geld an die Stadtteilkonferenzen zu geben. Herr Deumens spricht sich für eine Mittelvergabe in der vorgestellten Form aus. Dies ist der richtige Schritt im Sinne einer Bürgerbeteiligung. Herr George wendet hierzu ein, dass er keine Bürgerbeteiligung möchte, welche die Politik ersetzt, sondern die Zusammenarbeit mit den Bürgern fördert. Es kann nicht sein, dass der Ausschuss über die Mittelvergabe nur in Kenntnis gesetzt wird. Im Sinne der Kooperation soll dies noch einmal überdacht werden. Frau Schulz gibt zu bedenken, dass die Bezirksvertretung bei einer finanziellen Beteiligung auch ein Mitspracherecht haben will. Frau Wilms bittet um Änderung des Beschlussvorschlages dahingehend, dass dem Ausschuss Projekte vorgestellt werden, um über die Vergabe der Mittel zu befinden. Die Richtlinien sollen in Bezug auf die Bezirksvertretungen geändert werden. Herr Künzer kommt zu dem Ergebnis, dass nun die erste Beratung zum Stadtteilfonds durch die Verwaltung erfolgt ist. In der heutigen Sitzung wurden die einzelnen Positionen hierzu ausgetauscht. Ein neues Konzept ist vorzustellen. Anlage 4 Richtlinie zur Förderung von Projekten mit Bürgerbeteiligung aus einem Stadtteilfonds 1. Präambel Die Stadt Aachen bekennt sich zu einer verstärkten und verbesserten Bürgerbeteiligung. Dazu zählt, dass Bürgerinnen und Bürger an der Entscheidung über die Verwendung der Finanzmittel (Stadtteilfonds) in ihrem Stadtteil beteiligt werden. Das geschieht über die Stadtteilkonferenzen, die mit einem entsprechenden Fonds ausgestattet werden und deren Arbeit damit eine besondere Wertschätzung erfährt. 2. Antragsberechtigung und Fördervoraussetzungen Antragsberechtigt sind die Stadtteilkonferenzen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Aachen. Vorrangig berücksichtigt werden die Stadtteilkonferenzen in den Stadtteilen, die im Sozialentwicklungsplan der Stadt Aachen von 2009 als Viertel mit besonderen Herausforderungen gekennzeichnet sind. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die den „Kriterien für die Beurteilung von Projekten zur Förderung durch den Stadtteilfonds“ entsprechen (Anlage 1) und die einen gemeinnützigen Charakter haben. 3. Projektträger, Antrags- und Bewilligungsverfahren Projektträger sind juristische Personen. Wenn Einzelpersonen, Personengruppen oder die Stadtteilkonferenz selber ein Projekt planen, wenden sie sich an eine Institution im Quartier, die für das Projekt verantwortlich zeichnet. Die Projektträger richten unter Verwendung des Antragsformulars (Anlage 2) Projektanträge an die Stadtteilkonferenz. Dabei sind die „Kriterien für die Beurteilung von Projekten zur Förderung durch den Stadtteilfonds“ zu berücksichtigen. Es wird ein Eigenanteil in Höhe von 10% der Antragssumme gefordert, der möglichst durch ehrenamtliches Engagement erbracht werden soll. Dabei kann ein Satz von 10,00 € je ehrenamtlich geleisteter Stunde abgerechnet werden. Die Stadtteilkonferenz oder ein von ihr eingesetztes Gremium bewertet die Anträge anhand der „Kriterien für die Beurteilung von Projekten zur Förderung durch den Stadtteilfonds“. Die Stadtteilkonferenz leitet die von ihr geprüften Projektanträge an den Fachbereich Soziales und Integration mit Entscheidungsvorschlag weiter. Bis zu einer Höhe von 2.000 € je Vorhaben entscheidet der Fachbereich Soziales und Integration über die Bewilligung der Projektanträge. Hierüber setzt er den Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in der nächstfolgenden Sitzung in Kenntnis. Die den Betrag von 2.000 € übersteigenden Projektanträge werden dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie zur Entscheidung vorgelegt. Bei positiver Bescheidung erfolgt die Zuwendung durch den Fachbereich Soziales und Integration an den Projektträger über einen Zuwendungsbescheid. Alle Vorhaben werden den jeweils zuständigen Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben. Bei Abschluss des Projektes weist der Projektträger der Stadtteilkonferenz oder dem von ihr eingesetzten Gremium die tatsächlich verausgabten Mittel über einen Verwendungsnachweis nach (Anlage 3). Nach Vorprüfung durch die Stadtteilkonferenz wird der Verwendungsnachweis dem Fachbereich Soziales und Integration mit Stellungnahme weitergeleitet. Dort erfolgt die abschließende Prüfung. Nicht verausgabte Mittel sind zurückzuzahlen. 4. Berechnung der Höhe des Stadtteilfonds Die Höhe des Fonds, der für die einzelnen Stadtteilkonferenzen reserviert wird, orientiert sich an der Einwohnerzahl des Stadtteils nach den folgenden Vorgaben Viertel < 10.000 Einwohner: bis zu 4,00 € je Einwohner Viertel ab 10.000 Einwohner: bis zu 2,00 € je Einwohner Die genaue Höhe wird vom Fachbereich Soziales und Integration festgelegt. 5. Allgemeine Bestimmungen Bei den Stadtteilfonds handelt es sich um eine freiwillig Leistung der Stadt Aachen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht und Verpflichtungen für die Stadt Aachen sind nicht ableitbar. Die Stadt Aachen behält sich vor, eine Überprüfung der Angaben vorzunehmen. In begründeten Fällen ist eine Rückforderung möglich. Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eine Förderung durch den Stadtteilfonds wird nachrangig gewährt. 6. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am 29.09.2011 in Kraft Aachen, den 29.09.2011 Anlage 5 Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 29.09.2011 Aus dem Ausschuss wird Kritik vorgebracht, dass unter Punkt B mit den Richtlinien nicht alle Stadtteile berücksichtigt werden. Es bestehen z.B. auch gut funktionierende Stadtteilkonferenzen in den Bezirken Richterich und Kornelimünster/Walheim, die auch gerne beteiligt würden. Demgegenüber hat der anspruchsberechtigte Stadtteil Brander Feld bereits geäußert, kein Interesse an einem Stadtteilfonds zu haben. Dem entgegnet Herr Dr. Köster, dass die Stadtteilkonferenz Brander Feld in Kürze ihre konstituierende Sitzung hat und aufgrund der Feststellung im Sozialentwicklungsplan, dass es sich um einen Sozialraum mit besonderem Förderungsbedarf handelt, für die Zukunft durchaus ein Bedarf an Fondsmitteln gesehen wird. Bezüglich der auf dem Treffen der sozialpolitischen Sprecher/innen vom 15.09.2011 basierenden Richtlinie handelt es sich um einen erarbeiteten Kompromiss zwischen den Stadtteilkonferenzen und den sozialpolitischen Sprechern der Fraktionen. Da die meisten Projektanträge unterhalb der Grenze von 2.000,00 € liegen werden, wird eine Entscheidung im Ausschuss über Projektanträge eine Ausnahme darstellen. Herr Deumens äußert, dass die Fraktion Die Linke den 2. Entwurf der Richtlinie, wie er sich aus dem im Gespräch am 15.09.2011 gefundenen Kompromiss ergeben hat, ablehnt. Während Die Linke in der Sitzung des Ausschusses am 16.06.2011 dem 1. Entwurf vollumfänglich zugestimmt hat, stellt aus ihrer Sicht der 2. Entwurf einen Rückschritt bezüglich der Bürgerbeteiligung dar. Er bittet darum, über die beiden Teile des Beschlussvorschlages getrennt abstimmen zu lassen. Anlage 6 Stellungnahme der Sozialverwaltung zum Thema „Stadtteilfonds und Bezirksvertretungen“ Anträge auf Zuwendungen aus dem Stadtteilfonds in den Bezirken 0 – 6 Am 28.03.2012 wurde in der Bezirksvertretung Richterich das Thema „Stadtteilfonds“ diskutiert. Insbesondere wurde die Frage erörtert, ob Stadtteilkonferenzen in den Bezirken unmittelbar Anträge auf Zuwendungen aus dem Stadtteilfonds bei der Sozialverwaltung stellen können und wie ggf. die Bezirksvertretungen einzubinden sind. Die Sozialverwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Generell ist der Zugriff auf den Stadtteilfonds nur in solchen Quartieren möglich, in denen es auch Stadtteilkonferenzen gibt. Anträge können nur über eine Stadtteilkonferenz gestellt werden. Es werden vorrangig Stadtviertel mit besonderen Herausforderungen (im Sozialentwicklungsplan rot bzw. orange gekennzeichnet) berücksichtigt. Unabhängig davon können aber auch Projekte gefördert werden, wenn in anderen Vierteln eine besondere soziale Problemlage nachgewiesen wird. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Projekte den Kriterien, die Bestandteil der Förderrichtlinie sind, entsprechen, Da durch den Stadtteilfonds die Arbeit in den Stadtteilkonferenzen aufgewertet werden soll, können nach den Vorstellungen der Sozialverwaltung die Stadtteilkonferenzen die Anträge unabhängig von den jeweiligen Bezirksvertretungen an die Sozialverwaltung stellen. Die Einbindung der Bezirksvertretungen ist jedoch jeder Stadtteilkonferenz freigestellt. Die Sozialverwaltung wird prüfen, ob ggf. andere Institutionen (Ämter, Bezirksvertretungen usw.) bei der Förderung vorrangig zu berücksichtigen sind. Hierüber werden die Stadtteilkonferenzen dann in Kenntnis gesetzt. Auf jeden Fall werden die politischen Gremien – wie in der Richtlinie vorgesehen - über die Förderung durch den Stadtteilfonds informiert. Es bleibt selbstredend den Stadtteilkonferenzen unbenommen, sich mit Anträgen direkt an die Bezirksvertretungen zu wenden.