Daten
Kommune
Aachen
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Erstellt
31.05.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 50/0197/WP16
öffentlich
31.05.2012
Stadtteilkonferenzen und Stadtteilfonds - Sachstand
Beratungsfolge:
TOP: - 5 -
Datum
Gremium
Kompetenz
21.06.2012
SGA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis.
In Vertretung
Prof. Dr. Sicking
Vorlage FB 50/0197/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.08.2012
Seite: 1/7
Erläuterungen:
Die Einführung und Umsetzung einer auf den Lebensraum bezogenen Sozialplanung, die
Weiterentwicklung bestehender und Gründung neuer Stadtteilkonferenzen sowie die Einrichtung von
Stadtteilfonds, mit deren Hilfe die Stadtteilkonferenzen kleinere Vorhaben in Eigenregie umsetzen
können, gehen auf den Sozialentwicklungsplan der Stadt Aachen aus dem 2009 zurück.
Darin werden in Teil 2 unter Punkt 1 „Lebensräume in den Blick nehmen“ u.a. die folgenden Ziele zur
Sozialentwicklung der Stadt Aachen formuliert (vgl. auch Anlage 1):
1. Entwicklung integrierter Maßnahmenpläne für die Lebensräume unter Beteiligung aller
zuständigen Fachbereiche der Verwaltung, der dort ansässigen Institutionen und der dort
wohnenden Bevölkerung.
2. Einrichtung bzw. Intensivierung der Arbeit von Stadtteilkonferenzen in den Lebensräumen mit
besonderem Handlungsbedarf.
3. Lenkung der Ressourcen dorthin, wo der Handlungsbedarf am größten ist.
Dieser Sozialentwicklungsplan wurde am 28.05.2009 im Sozial- und Gesundheitsausschuss
beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen. Es folgten zustimmende Beschlüsse in fünf
weiteren Fachausschüssen, im Migrationsrat und in allen sieben Bezirksvertretungen der Stadt
Aachen. Gleichzeitig wurden die als Teil 2 des Sozialentwicklungsplans vorgelegten „Ziele zur
Sozialentwicklung 2009 – 2014“ von allen o.g. Gremien einstimmig befürwortet.
Die so beschlossenen Ziele zur Sozialentwicklung bildeten die Grundlage für die Beratung von
Handlungskonzepten und Maßnahmen auf der ersten Sozialkonferenz der Stadt Aachen, die am
13.11.2009 stattfand. An dieser Konferenz nahmen rund 350 Experten aus Politik, Verwaltung und
Wohlfahrtsverbänden mit ihren Mitgliedsvereinen sowie interessierte Fachleute teil. In 12
Arbeitsgruppen, die Mitarbeiter der Verwaltung und Vertreter der Wohlfahrtspflege oder anderer
externer Einrichtungen leiteten, wurden Maßnahmen beraten und die Ergebnisse in Protokollen
festgehalten.
Am 17.12.2009 wurde der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie über die
Sozialkonferenz informiert.
Die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie waren einhellig der
Auffassung, dass die Sozialkonferenz eine großartige Veranstaltung war.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.
Anhand der Protokolle der 12 Arbeitsgruppen auf der Sozialkonferenz ließen sich rund 200
Maßnahmenvorschläge ableiten, die sich durch Streichung von Dubletten sowie Zusammenfassung
ähnlicher Vorschläge auf 79 reduzieren ließen. Sie sind in ein „Handlungskonzept zur
Sozialentwicklung der Stadt Aachen für die Jahre 2009-2014“ eingeflossen.
Vorlage FB 50/0197/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.08.2012
Seite: 2/7
Zum Kapitel „Lebensräume in den Blick nehmen“ führt das Handlungskonzept u.a. die folgenden
Punke an (vgl. auch Anlage 2).
Gründung bzw. Fortführung von Stadtteilkonferenzen / Sozialraumkonferenzen
In folgenden Lebensräumen werden Stadtteilkonferenzen / Sozialraumkonferenzen fortgeführt
bzw. eingerichtet, die die Belange der gesamten Bevölkerung im Stadtteil im Auge behalten,
wobei auf bestehende Strukturen aufzubauen ist:
Innenstadt
Forst / Driescher Hof (Stadtteilkonferenz besteht)
Ostviertel / Rothe Erde (Stadtteilkonferenz besteht)
Aachen-Nord / Rehmviertel (Stadtteilkonferenz im Aufbau)
Preuswald (Stadtteilkonferenz im Aufbau)
Kronenberg
Außenbezirke
Laurensberg (Gut Kullen / Vaalser Quartier) (Arbeitskreis besteht)
Brand (Sozialraumkonferenz besteht)
Eilendorf
Haaren (Sozialraumkonferenz besteht)
Kornelimünster / Walheim (Sozialraumkonferenz besteht)
Richterich (Stadtteilkonferenz im Aufbau)
Für die Stadtteile sind nach einer Bestandserhebung integrierte Maßnahmenpläne unter
Berücksichtigung der lokalen Angebote und Rahmenbedingungen zu entwickeln.
Begegnungsmöglichkeiten und Beratungsangebote sind aufeinander abzustimmen, die
Vermittlung von sozialen Diensten ist sicherzustellen. Es ist nach Wegen zu suchen, finanzielle
und personelle Mittel aus verschiedenen Einrichtungen bzw. Fachbereichen zu bündeln. Über
die Stadtteilkonferenzen / Sozialraumkonferenzen werden die Fachplanungen vor Ort
zusammengeführt. Zudem sind Personen und Einrichtungen der Sicherheit (z.B. Polizei,
Ordnungsamt, Interventionsstelle) einzubinden.
Die Stadtteilkonferenzen / Sozialraumkonferenzen sind mit Finanzmitteln auszustatten, um
kleinere Projekte in Eigenregie umsetzen zu können. Neben Projektmitteln („Soziale Stadt“: für
Ostviertel / Rothe Erde bis Ende 2010, für Aachen-Nord / Rehmviertel in beschränktem Umfang
bis 2013) sind dazu weitere Finanzierungsquellen zu erschließen. Es wird davon ausgegangen,
dass in den Bezirken, wie bereits in der Vergangenheit geschehen, auch weiterhin ein Teil der
Verfügungsmittel dazu eingesetzt wird.
1.2 Einrichtung bzw. Fortführung von Stadtteilbüros
Vorlage FB 50/0197/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.08.2012
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In folgenden Lebensräumen des Stadtbezirkes Aachen-Mitte werden Stadtteilbüros
weitergeführt bzw. neu eingerichtet. Zu ihren Aufgabenbereichen gehören:
konkrete Ansprechpartner vor Ort zu sein,
über Angebote zu informieren,
den Prozess der Sozialentwicklung zu organisieren und
die Beteiligung der Bürgerschaft zu gewährleisten und zu verstetigen:
Stadtteilbüros werden in den folgenden Vierteln weitergeführt bzw. neu eingerichtet:
Aachen-Nord / Rehmviertel (Neueinrichtung)
Ostviertel / Rothe Erde (Weiterführung)
Preuswald (Neueinrichtung)
Die Maßnahmenvorschläge wurden am 16.03.2010 sowie am 20.06.2010 dem
Verwaltungsvorstand der Stadt Aachen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Er hat
den Maßnahmenkatalog und die dort aufgeführte Kostenaufstellung grundsätzlich zustimmend zur
Kenntnis genommen. Dazu zählt auch eine Position zur Einrichtung von Stadtteilfonds für die
Stadtviertel mit besonderen Herausforderungen.
Auf der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 24.06.2010
erläutert die Verwaltung den Maßnahmenkatalog ausführlich. Es besteht im Ausschuss allgemein
die Auffassung, dass hinsichtlich der Sozialkonferenz und der Erstellung des Maßnahmenkataloges
gute Arbeit geleistet worden ist. Insbesondere sind die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit
und die Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände zu begrüßen. Die begonnene Umsetzung wird einige
Jahre in Anspruch nehmen, aber generell schaut man positiv in die Zukunft.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Bericht der Verwaltung positiv
zur Kenntnis.
Auf seiner Sitzung am 16.06.2011 berät der Ausschuss für Soziales, Integration und
Demographie im Zusammenhang mit der Verwendung der Mittel aus dem Haushaltsansatz für
sozialraumbezogene Maßnahmen den Entwurf für eine „Richtlinie zur Förderung von Projekten
mit Bürgerbeteiligung aus einem Stadtteilfonds“. Die Diskussion behandelt die in Anlage 3
aufgeführten Aspekte.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, die Vergaberichtlinien im Sinne der Diskussion zu modifizieren
und in der nächsten Sitzung zu berichten.
Zur Erarbeitung dieses modifizierten Konzeptes, das die berechtigten Belange von Politik, Verwaltung
und Stadtteilkonferenzen angemessen berücksichtigt, erfolgte am 15.09.2011 ein
Abstimmungsgespräch zwischen den sozialpolitischen Sprechern der Fraktionen, den
Sprechern der Stadtteilkonferenzen und der Verwaltung. Die Ergebnisse sind in die neue
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Ausdruck vom: 21.08.2012
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„Richtlinie zur Förderung von Projekten mit Bürgerbeteiligung aus einem Stadtteilfonds“
eingearbeitet (Anlage 4).
Diese neue Richtlinie wurde dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie am
29.09.2011 zur Beschlussfassung vorgelegt. Wesentliche Punkte der Diskussion sind in Anlage 5
wiedergegeben.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt mehrheitlich mit einer
Gegenstimme die „Richtlinie zur Förderung von Projekten mit Bürgerbeteiligung aus einem
Stadtteilfonds“ und beauftragt die Verwaltung, diese entsprechend umzusetzen.
Am 28.03.2012 wurde in der Bezirksvertretung Richterich das Thema „Stadtteilfonds“
diskutiert. Insbesondere wurde die Frage erörtert, ob Stadtteilkonferenzen in den Bezirken
unmittelbar Anträge auf Zuwendungen aus dem Stadtteilfonds bei der Sozialverwaltung stellen
können und wie ggf. die Bezirksvertretungen einzubinden sind.
Die Stellungnahme der Sozialverwaltung ist in Anlage 6 beigefügt. Damit wird den besonderen
Anliegen der Bezirke in Bezug auf Möglichkeit, Mittel aus dem Stadtteilfonds zu beantragen,
Rechnung getragen.
Die Stellungnahme wurde am 05.03.2012 allen Geschäftsstellen der Bezirke mit der Bitte um
Weiterleitung an die Gremien weitergeleitet.
Aktueller Stand Stadtteilkonferenzen
Derzeit bestehen in Aachen die folgenden Stadtteilkonferenzen:
- Forst/Driescher Hof
- Aachen-Ost
- Preuswald
- Haaren
- Richterich
- Aachen-Nord
- Brander Feld
Die Sozialraumkonferenz Aachen-Kornelimünster/Walheim hat am 26.01.2012 einstimmig
beschlossen, die Sozialraumkonferenz so zu belassen und keine Stadtteilkonferenz zu gründen.
Derzeit bestehen Bestrebungen des Bezirkes Laurensberg, im Bereich Kullen/Vaalser Quartier eine
Stadtteilkonferenz zu gründen.
Die Gründung einer weitren Stadtteilkonferenz ist für den Kronenberg geplant.
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Aktueller Stand der Mittelvergabe aus dem Stadtteilfonds
Für die o.g. Stadtteilkonferenzen sind auf der Grundlage der in der Richtlinie festgelegten Berechnung
(Faktor) des Ansatzes die folgenden Mittel aus dem Haushaltsansatz „Sozialraumbezogene
Maßnahmen“ für den Stadtteilfonds (PSP- Element 4-050101-916-5) reserviert:
2012
2013
2014
Faktor
Stadtteilfonds Insgesamt
93.500,00
93.500,00
93.500,00
- Stadtteilfonds Forst
20.000,00
20.000,00
20.000,00
1
- Stadtteilfonds Preuswald
8.500,00
8.500,00
8.500,00
4
- Stadtteilfonds Kronenberg
16.000,00
16.000,00
16.000,00
2
- Stadtteilfonds Brander Feld
8.000,00
8.000,00
8.000,00
2
- Stadtteilfonds Haaren
8.500,00
8.500,00
8.500,00
1
- Stadtteilfonds Kullen
12.500,00
12.500,00
12.500,00
2
- Stadtteilfonds Ost
20.500,00
20.500,00
20.500,00
2
Derzeit hält sich die Nachfrage noch sehr in Grenzen. Aus den Reihen der Stadtteilkonferenzen wird
das damit begründet, dass sich ein solches Vorhaben erst allmählich etablieren lässt, insbesondere in
den „jungen“ Stadtteilkonferenzen, die entsprechende Strukturen erst schaffen müssen. Das gelte
weiterhin für das Bekanntmachen in der Bevölkerung, die über eine Institution im Viertel ja auch
Projekte konzipieren kann.
Hemmend habe zudem gewirkt, dass der Haushalt erst am 21.03.2012 genehmigt worden sei und bei
der zeitlichen Belastung der Ehrenamtichen (auch für die Mitglieder der Stadtteilkonferenzen bedeutet
ihre dortige Tätigkeit ein zusätzliches Engagement) nur begrenzt die Bereitschaft bestehe, Projekte zu
konzipieren auf die Gefahr hin, dass sie dann vielleicht wegen Sperrung der Mittel doch nicht
durchgeführt werden können. Hier sei das gegenseitige Vertrauen zwischen Ehrenamtlichen und
Politik noch ausbaufähig.
Bis zum 23.05.2012 ist lediglich ein Antrag in Höhe von 500,-- € aus der Stadtteilkonferenz
Forst/Driescher Hof bei der Sozialverwaltung eingegangen und bewilligt worden. Gefördert wurde
damit die fachliche Begleitung der Stadtteilkonferenz Forst/Driescher Hof zur Entwicklung
gemeinsamer Vereinbarungen der Zusammenarbeit (Übernahme der Honorarkosten für Moderation
und Prozessgestaltung).
Nach Auskunft der Stadtteilkonferenzen werden für 2012 voraussichtlich noch Anträge in folgendem
Umfang gestellt:
Insgesamt
12.650,00
- Stadtteilfonds Forst/Driescher Hof
- Stadtteilfonds Preuswald
- Stadtteilfonds Kronenberg
- Stadtteilfonds Brander Feld
5.500,00
- Stadtteilfonds Haaren
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- Stadtteilfonds Kullen
- Stadtteilfonds Ost
1.500,00
Ausdruck vom: 21.08.2012
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4.500,00
Damit ist aus derzeitiger Sicht mit einem Fördervolumen von knapp 13.000,00 € zu rechnen.
Anlage/n:
Anlage 1: Auszug aus dem Sozialentwicklungsplan von 2009, Teil 2
„Ziele zur Sozialentwicklung 2009-2014“, S. 4
Anlage 2: Auszug aus dem „Handlungskonzept zur Sozialentwicklung der Stadt Aachen für die
Jahre 2009-2014“
Anlage 3: Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und
Demographie am 16.06.2011
Anlage 4: Richtlinie zur Förderung von Projekten mit Bürgerbeteiligung aus einem
Stadtteilfonds
Anlage 5: Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und
Demographie am 29.09.2011
Anlage 6: Stellungnahme der Sozialverwaltung zum Thema „Stadtteilfonds und
Bezirksvertretungen“
Anträge auf Zuwendungen aus dem Stadtteilfonds in den Bezirken 0 – 6
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Seite: 7/7
Anlage 1
Auszug aus dem Sozialentwicklungsplan von 2009, Teil 2 „Ziele zur
Sozialentwicklung 2009-2014“, S. 4
1. Entwicklung integrierter Maßnahmenpläne für die Lebensräume unter Beteiligung aller
zuständigen Fachbereiche der Verwaltung, der dort ansässigen Institutionen und der dort
wohnenden Bevölkerung.
2. Einrichtung bzw. Intensivierung der Arbeit von Stadtteilkonferenzen in den Lebensräumen
mit besonderem Handlungsbedarf.
3. Lenkung der Ressourcen dorthin, wo der Handlungsbedarf am größten ist. Nach den
Ergebnissen des Sozialentwicklungsplanes sind die folgenden Lebensräume besonders zu
berücksichtigen:
- Ostviertel mit Rothe Erde (Lebensräume 322, 330, 340),
- Obere Jülicher Straße (250),
- Schönforst (351) und
- Preuswald (483).
In zweiter Linie ist ein Augenmerk zu richten auf
- Untere Jülicher Straße (240),
- Haaren (531),
- Adalbertsteinweg (321),
- Drimbornstraße (361),
- Teile von Forst mit dem Driescher Hof (352, 370),
- die Bereiche Zollernstraße/Dammstraße (420),
- Kamper Straße (472) sowie
- Hanbruch/Kronenberg (170).
4. Für jeden der o.g. Lebensräume ist zu prüfen, welche der im Folgenden genannten Ziele
hier durch konkrete Maßnahmen zu erreichen sind.
Anlage 2
Auszug aus dem „Handlungskonzept zur Sozialentwicklung der Stadt Aachen für die
Jahre 2009-2014“
1. Lebensräume in den Blick nehmen
Die Maßnahmenvorschläge zielen darauf ab, in den Stadtvierteln mit besonderen
Herausforderungen ein Quartiersmanagement aufzubauen.
1.1 Gründung bzw. Fortführung von Stadtteilkonferenzen / Sozialraumkonferenzen
In folgenden Lebensräumen werden Stadtteilkonferenzen / Sozialraumkonferenzen
fortgeführt bzw. eingerichtet, die die Belange der gesamten Bevölkerung im Stadtteil im Auge
behalten, wobei auf bestehende Strukturen aufzubauen ist:
Innenstadt
Forst / Driescher Hof (Stadtteilkonferenz besteht)
Ostviertel / Rothe Erde (Stadtteilkonferenz besteht)
Aachen-Nord / Rehmviertel (Stadtteilkonferenz im Aufbau)
Preuswald (Stadtteilkonferenz im Aufbau)
Kronenberg
Außenbezirke
Laurensberg (Gut Kullen / Vaalser Quartier) (Arbeitskreis besteht)
Brand (Sozialraumkonferenz besteht)
Eilendorf
Haaren (Sozialraumkonferenz besteht)
Kornelimünster / Walheim (Sozialraumkonferenz besteht)
Richterich (Stadtteilkonferenz im Aufbau)
Die Bezirksvertretungen erhalten die Zuständigkeit für die Sozialentwicklung in den
Stadtbezirken.
Zuständig für die Durchführung von Stadtteilkonferenzen / Sozialraumkonferenzen sind in
den Stadtbezirken 1 – 6 die Bezirksämter, im Stadtbezirk Aachen-Mitte der Fachbereich
„Soziales und Integration“ (FB 50) mit Ausnahme der Stadtteilkonferenz Aachen-Nord /
Rehmviertel. Ein entsprechendes Gremium befindet sich unter Federführung des
Fachbereiches „Wirtschaftsförderung und europäische Angelegenheiten“ (FB 02) im Aufbau
und wird für die Dauer des Projekts „Soziale Stadt Aachen Nord“ von dort begleitet.
Für die Stadtteile sind nach einer Bestandserhebung integrierte Maßnahmenpläne unter
Berücksichtigung der lokalen Angebote und Rahmenbedingungen zu entwickeln.
Begegnungsmöglichkeiten und Beratungsangebote sind aufeinander abzustimmen, die
Vermittlung von sozialen Diensten ist sicherzustellen. Es ist nach Wegen zu suchen,
finanzielle und personelle Mittel aus verschiedenen Einrichtungen bzw. Fachbereichen zu
bündeln. Über die Stadtteilkonferenzen / Sozialraumkonferenzen werden die Fachplanungen
vor Ort zusammengeführt. Zudem sind Personen und Einrichtungen der Sicherheit (z.B.
Polizei, Ordnungsamt, Interventionsstelle) einzubinden.
Die Stadtteilkonferenzen / Sozialraumkonferenzen sind mit Finanzmitteln auszustatten, um
kleinere Projekte in Eigenregie umsetzen zu können. Neben Projektmitteln („Soziale Stadt“:
für Ostviertel / Rothe Erde bis Ende 2010, für Aachen-Nord / Rehmviertel in beschränktem
Umfang bis 2013) sind dazu weitere Finanzierungsquellen zu erschließen. Es wird davon
ausgegangen, dass in den Bezirken, wie bereits in der Vergangenheit geschehen, auch
weiterhin ein Teil der Verfügungsmittel dazu eingesetzt wird.
1.2 Einrichtung bzw. Fortführung von Stadtteilbüros
In folgenden Lebensräumen des Stadtbezirkes Aachen-Mitte werden Stadtteilbüros
weitergeführt bzw. neu eingerichtet. Zu ihren Aufgabenbereichen gehören:
konkrete Ansprechpartner vor Ort zu sein,
über Angebote zu informieren,
den Prozess der Sozialentwicklung zu organisieren und
die Beteiligung der Bürgerschaft zu gewährleisten und zu verstetigen:
Stadtteilbüros werden in den folgenden Vierteln weitergeführt bzw. neu eingerichtet:
Aachen-Nord / Rehmviertel (Neueinrichtung)
Ostviertel / Rothe Erde (Weiterführung)
Preuswald (Neueinrichtung)
Das Personal der Stadtteilbüros Preuswald wird dem Fachbereich „Soziales und Integration“
zugeordnet. Das Stadtteilbüro Aachen-Nord / Rehmviertel und Ostviertel / Rothe Erde
untersteht für die Dauer der Projekte „Soziale Stadt Aachen-Nord“ bzw. „Soziale Stadt
Aachen-Ost“ dem Fachbereich „Wirtschaftsförderung und europäische Angelegenheiten“.
Wo notwendig soll das Personal durch Umsetzung bereitgestellt werden.
Am Prozess der Sozialentwicklung sind die in der sozialen Arbeit im Stadtteil aktiven
Institutionen und Personen sowie die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen. Für einzelne
Projekte oder Zielgruppen in den Stadtteilen sind Kümmerer zu benennen. Diese können
entweder hauptamtlich oder ehrenamtlich Beteiligte an den Stadteilkonferenzen sein.
Aus wichtigen Gruppen der Bevölkerung in den Stadtteilen, z.B. der Gruppe der
Migrantinnen und Migranten, sind Menschen zu finden, die als Türöffner fungieren können.
Anlage 3
Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und
Demographie am 16.06.2011
Frau. Dr. Lassay ist grundsätzlich mit der Finanzierung der Maßnahmen über Stadtteilfonds
einverstanden. Die Stadtteilkonferenzen sollen die Projekte aussuchen. Die Entscheidung
über die Mittelvergabe soll der Ausschuss treffen.
Herr Dr. Köster erläutert hierzu, dass der Kontoinhaber nicht über die Vergabe entscheidet.
Die Stadtteilkonferenz berät 4 x im Jahr darüber, welche Projekte gefördert werden sollen.
Die Idee ist hier die Einrichtung und Umsetzung eines „Bürgerhaushaltes“. Der Ausschuss
soll über den Kriterienkatalog entscheiden. Die Stadtteilkonferenzen sollen eigenständig
über die Vergabe der Mittel im Sinne des Kriterienkataloges entscheiden.
Herr Künzer sieht die Aufwertung der Stadtteilkonferenzen aber auch die wegfallende
Entscheidungs-kompetenz des Ausschusses. Er schlägt als Übergang in eine eigenständige
Finanzierung vor, dass die Projektanträge 1-2-mal pro Jahr dem Ausschuss vorgestellt
werden und dieser über die Mittelvergabe entscheidet.
Frau Wilms wendet ein, dass aus den Stadtteilkonferenzen, welche willkürlich
zusammengesetzt sind, noch Erfahrungen gesammelt werden müssen. Um das Verfahren
zu vereinfachen, soll ein Handlungspaket mit den sozialpolitischen Sprechern abgesprochen
werden. Grundsätzlich soll die Stadtteilarbeit gefördert werden, aber es darf keine freie
Vergabe der Mittel geben. Der Ausschuss muss die Verantwortung für die Mittelvergabe
behalten.
Herr Krenkel findet die vorgelegten Richtlinien nicht akzeptabel, da die Bezirksvertretungen
nicht gezwungen werden können, Geld an die Stadtteilkonferenzen zu geben.
Herr Deumens spricht sich für eine Mittelvergabe in der vorgestellten Form aus. Dies ist der
richtige Schritt im Sinne einer Bürgerbeteiligung.
Herr George wendet hierzu ein, dass er keine Bürgerbeteiligung möchte, welche die Politik
ersetzt, sondern die Zusammenarbeit mit den Bürgern fördert. Es kann nicht sein, dass der
Ausschuss über die Mittelvergabe nur in Kenntnis gesetzt wird. Im Sinne der Kooperation
soll dies noch einmal überdacht werden.
Frau Schulz gibt zu bedenken, dass die Bezirksvertretung bei einer finanziellen Beteiligung
auch ein Mitspracherecht haben will.
Frau Wilms bittet um Änderung des Beschlussvorschlages dahingehend, dass dem
Ausschuss Projekte vorgestellt werden, um über die Vergabe der Mittel zu befinden. Die
Richtlinien sollen in Bezug auf die Bezirksvertretungen geändert werden.
Herr Künzer kommt zu dem Ergebnis, dass nun die erste Beratung zum Stadtteilfonds durch
die Verwaltung erfolgt ist. In der heutigen Sitzung wurden die einzelnen Positionen hierzu
ausgetauscht. Ein neues Konzept ist vorzustellen.
Anlage 4
Richtlinie zur Förderung von Projekten mit Bürgerbeteiligung aus einem
Stadtteilfonds
1. Präambel
Die Stadt Aachen bekennt sich zu einer verstärkten und verbesserten Bürgerbeteiligung.
Dazu zählt, dass Bürgerinnen und Bürger an der Entscheidung über die Verwendung der
Finanzmittel (Stadtteilfonds) in ihrem Stadtteil beteiligt werden. Das geschieht über die
Stadtteilkonferenzen, die mit einem entsprechenden Fonds ausgestattet werden und deren
Arbeit damit eine besondere Wertschätzung erfährt.
2. Antragsberechtigung und Fördervoraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Stadtteilkonferenzen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Aachen.
Vorrangig berücksichtigt werden die Stadtteilkonferenzen in den Stadtteilen, die im
Sozialentwicklungsplan der Stadt Aachen von 2009 als Viertel mit besonderen
Herausforderungen gekennzeichnet sind.
Gefördert werden ausschließlich Projekte, die den „Kriterien für die Beurteilung von
Projekten zur Förderung durch den Stadtteilfonds“ entsprechen (Anlage 1) und die einen
gemeinnützigen Charakter haben.
3. Projektträger, Antrags- und Bewilligungsverfahren
Projektträger sind juristische Personen. Wenn Einzelpersonen, Personengruppen oder die
Stadtteilkonferenz selber ein Projekt planen, wenden sie sich an eine Institution im Quartier,
die für das Projekt verantwortlich zeichnet. Die Projektträger richten unter Verwendung des
Antragsformulars (Anlage 2) Projektanträge an die Stadtteilkonferenz. Dabei sind die
„Kriterien für die Beurteilung von Projekten zur Förderung durch den Stadtteilfonds“ zu
berücksichtigen.
Es wird ein Eigenanteil in Höhe von 10% der Antragssumme gefordert, der möglichst durch
ehrenamtliches Engagement erbracht werden soll. Dabei kann ein Satz von 10,00 € je
ehrenamtlich geleisteter Stunde abgerechnet werden.
Die Stadtteilkonferenz oder ein von ihr eingesetztes Gremium bewertet die Anträge anhand
der „Kriterien für die Beurteilung von Projekten zur Förderung durch den Stadtteilfonds“.
Die Stadtteilkonferenz leitet die von ihr geprüften Projektanträge an den Fachbereich
Soziales und Integration mit Entscheidungsvorschlag weiter.
Bis zu einer Höhe von 2.000 € je Vorhaben entscheidet der Fachbereich Soziales und
Integration über die Bewilligung der Projektanträge. Hierüber setzt er den Ausschuss für
Soziales, Integration und Demographie in der nächstfolgenden Sitzung in Kenntnis.
Die den Betrag von 2.000 € übersteigenden Projektanträge werden dem Ausschuss für
Soziales, Integration und Demographie zur Entscheidung vorgelegt.
Bei positiver Bescheidung erfolgt die Zuwendung durch den Fachbereich Soziales und
Integration an den Projektträger über einen Zuwendungsbescheid.
Alle Vorhaben werden den jeweils zuständigen Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben.
Bei Abschluss des Projektes weist der Projektträger der Stadtteilkonferenz oder dem von ihr
eingesetzten
Gremium
die
tatsächlich
verausgabten
Mittel
über
einen
Verwendungsnachweis nach (Anlage 3). Nach Vorprüfung durch die Stadtteilkonferenz wird
der Verwendungsnachweis dem Fachbereich Soziales und Integration mit Stellungnahme
weitergeleitet. Dort erfolgt die abschließende Prüfung. Nicht verausgabte Mittel sind
zurückzuzahlen.
4. Berechnung der Höhe des Stadtteilfonds
Die Höhe des Fonds, der für die einzelnen Stadtteilkonferenzen reserviert wird, orientiert sich
an der Einwohnerzahl des Stadtteils nach den folgenden Vorgaben
Viertel < 10.000 Einwohner: bis zu 4,00 € je Einwohner
Viertel ab 10.000 Einwohner: bis zu 2,00 € je Einwohner
Die genaue Höhe wird vom Fachbereich Soziales und Integration festgelegt.
5. Allgemeine Bestimmungen
Bei den Stadtteilfonds handelt es sich um eine freiwillig Leistung der Stadt Aachen.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht und Verpflichtungen für die Stadt Aachen sind nicht
ableitbar.
Die Stadt Aachen behält sich vor, eine Überprüfung der Angaben vorzunehmen. In
begründeten Fällen ist eine Rückforderung möglich.
Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Eine Förderung durch den Stadtteilfonds wird nachrangig gewährt.
6. Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten am 29.09.2011 in Kraft
Aachen, den 29.09.2011
Anlage 5
Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und
Demographie am 29.09.2011
Aus dem Ausschuss wird Kritik vorgebracht, dass unter Punkt B mit den Richtlinien nicht alle
Stadtteile berücksichtigt werden. Es bestehen z.B. auch gut funktionierende
Stadtteilkonferenzen in den Bezirken Richterich und Kornelimünster/Walheim, die auch
gerne beteiligt würden. Demgegenüber hat der anspruchsberechtigte Stadtteil Brander Feld
bereits geäußert, kein Interesse an einem Stadtteilfonds zu haben. Dem entgegnet Herr Dr.
Köster, dass die Stadtteilkonferenz Brander Feld in Kürze ihre konstituierende Sitzung hat
und aufgrund der Feststellung im Sozialentwicklungsplan, dass es sich um einen Sozialraum
mit besonderem Förderungsbedarf handelt, für die Zukunft durchaus ein Bedarf an
Fondsmitteln gesehen wird.
Bezüglich der auf dem Treffen der sozialpolitischen Sprecher/innen vom 15.09.2011
basierenden Richtlinie handelt es sich um einen erarbeiteten Kompromiss zwischen den
Stadtteilkonferenzen und den sozialpolitischen Sprechern der Fraktionen. Da die meisten
Projektanträge unterhalb der Grenze von 2.000,00 € liegen werden, wird eine Entscheidung
im Ausschuss über Projektanträge eine Ausnahme darstellen.
Herr Deumens äußert, dass die Fraktion Die Linke den 2. Entwurf der Richtlinie, wie er sich
aus dem im Gespräch am 15.09.2011 gefundenen Kompromiss ergeben hat, ablehnt.
Während Die Linke in der Sitzung des Ausschusses am 16.06.2011 dem 1. Entwurf
vollumfänglich zugestimmt hat, stellt aus ihrer Sicht der 2. Entwurf einen Rückschritt
bezüglich der Bürgerbeteiligung dar. Er bittet darum, über die beiden Teile des
Beschlussvorschlages getrennt abstimmen zu lassen.
Anlage 6
Stellungnahme der Sozialverwaltung zum Thema „Stadtteilfonds und
Bezirksvertretungen“
Anträge auf Zuwendungen aus dem Stadtteilfonds in den Bezirken 0 – 6
Am 28.03.2012 wurde in der Bezirksvertretung Richterich das Thema „Stadtteilfonds“
diskutiert. Insbesondere wurde die Frage erörtert, ob Stadtteilkonferenzen in den Bezirken
unmittelbar Anträge auf Zuwendungen aus dem Stadtteilfonds bei der Sozialverwaltung
stellen können und wie ggf. die Bezirksvertretungen einzubinden sind.
Die Sozialverwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:
Generell ist der Zugriff auf den Stadtteilfonds nur in solchen Quartieren möglich, in denen es
auch Stadtteilkonferenzen gibt. Anträge können nur über eine Stadtteilkonferenz gestellt
werden.
Es werden vorrangig Stadtviertel mit besonderen Herausforderungen (im
Sozialentwicklungsplan rot bzw. orange gekennzeichnet) berücksichtigt. Unabhängig davon
können aber auch Projekte gefördert werden, wenn in anderen Vierteln eine besondere
soziale Problemlage nachgewiesen wird.
Voraussetzung ist weiterhin, dass die Projekte den Kriterien, die Bestandteil der
Förderrichtlinie sind, entsprechen,
Da durch den Stadtteilfonds die Arbeit in den Stadtteilkonferenzen aufgewertet werden soll,
können nach den Vorstellungen der Sozialverwaltung die Stadtteilkonferenzen die Anträge
unabhängig von den jeweiligen Bezirksvertretungen an die Sozialverwaltung stellen. Die
Einbindung der Bezirksvertretungen ist jedoch jeder Stadtteilkonferenz freigestellt.
Die Sozialverwaltung wird prüfen, ob ggf. andere Institutionen (Ämter, Bezirksvertretungen
usw.) bei der Förderung vorrangig zu berücksichtigen sind. Hierüber werden die
Stadtteilkonferenzen dann in Kenntnis gesetzt.
Auf jeden Fall werden die politischen Gremien – wie in der Richtlinie vorgesehen - über die
Förderung durch den Stadtteilfonds informiert.
Es bleibt selbstredend den Stadtteilkonferenzen unbenommen, sich mit Anträgen direkt an
die Bezirksvertretungen zu wenden.