Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104329.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
30.05.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0064/WP16
öffentlich
30.05.2012
Kruppstraße von Turmstraße bis Bunsenstraße
Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
21.06.2012
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage Kruppstraße von Turmstraße bis Bunsenstraße zum Zwecke der Erhebung von
Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Beitragssatzung.
Vorlage B 03/0064/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.07.2012
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2012
Fortgeschriebe
ner Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
2012
Gesamtbeda Gesamtbed
rf (alt)
20xx ff.
arf (neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe
ner Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Maßnahmebezogene Einnahmen
9.978,01 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0064/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.07.2012
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Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1911 stammende Mischwasserkanal in der Kruppstraße von Turmstraße bis
Bunsenstraße wurde im Jahre 2008 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand
war. Die Abnahme der Kanalbauarbeiten erfolgte am 11.11.2008 (Entstehung der sachlichen
Beitragspflicht).
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war
bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte
Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der
beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die
Oberflächenentwässerung bezieht.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
1.
Die
Einstufung
der
Kruppstraße
von
Turmstraße
bis
Bunsenstraße
erfolgt
als
Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung
vom 21.12.2007 in der derzeit gültigen Fassung (SBS).
2.
Die beitragsfähigen Ausbaukosten betragen insgesamt……………….……….…...…..19.956,02 €
Hiervon entfallen auf
die Oberflächenentwässerung…….…….......................................................................19.956,02 €
3.
Der Anteil der Beitragspflichtigen am vorgenannten beitragsfähigen Aufwand beträgt für
die Oberflächenentwässerung……………………….……………………………………. 9.978,01 €
(50% gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe g) SBS)
4.
Der vorgenannte gekürzte beitragsfähige Aufwand ist gemäß § 6 der städtischen
Beitragssatzung (SBS) auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter
Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit zu verteilen.
9.978,01 € : 35.933 m² = 0,28 € / m² (gerundeter Beitragssatz)
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Vorlage B 03/0064/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.07.2012
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Anlage/n:
keine
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