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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
104329.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
30.05.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:44
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0064/WP16 öffentlich 30.05.2012 Kruppstraße von Turmstraße bis Bunsenstraße Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 21.06.2012 MA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage Kruppstraße von Turmstraße bis Bunsenstraße zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Beitragssatzung. Vorlage B 03/0064/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.07.2012 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2012 Fortgeschriebe ner Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 2012 Gesamtbeda Gesamtbed rf (alt) 20xx ff. arf (neu) Einzahlungen 1.600.000 1.600.000 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebe ner Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Maßnahmebezogene Einnahmen 9.978,01 € Beiträge gem. § 8 KAG NW Vorlage B 03/0064/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.07.2012 Seite: 2/4 Erläuterungen: Der aus dem Jahr 1911 stammende Mischwasserkanal in der Kruppstraße von Turmstraße bis Bunsenstraße wurde im Jahre 2008 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war. Die Abnahme der Kanalbauarbeiten erfolgte am 11.11.2008 (Entstehung der sachlichen Beitragspflicht). Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung bezieht. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. 1. Die Einstufung der Kruppstraße von Turmstraße bis Bunsenstraße erfolgt als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung vom 21.12.2007 in der derzeit gültigen Fassung (SBS). 2. Die beitragsfähigen Ausbaukosten betragen insgesamt……………….……….…...…..19.956,02 € Hiervon entfallen auf die Oberflächenentwässerung…….…….......................................................................19.956,02 € 3. Der Anteil der Beitragspflichtigen am vorgenannten beitragsfähigen Aufwand beträgt für die Oberflächenentwässerung……………………….……………………………………. 9.978,01 € (50% gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe g) SBS) 4. Der vorgenannte gekürzte beitragsfähige Aufwand ist gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung (SBS) auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit zu verteilen. 9.978,01 € : 35.933 m² = 0,28 € / m² (gerundeter Beitragssatz) Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Vorlage B 03/0064/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.07.2012 Seite: 3/4 Anlage/n: keine Vorlage B 03/0064/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.07.2012 Seite: 4/4