Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104458.pdf
Größe
836 kB
Erstellt
25.05.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0142/WP16
öffentlich
25.05.2012
FB 36/30
Erhalt des Mühlen- und Flutgrabens im Bereich Forellenweg/
Wildbacher Mühle
Antrag der Fraktion Die Grünen vom 12.04.2012
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.06.2012
B5
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Antrag der Fraktion Die Grünen vom 03.04.2012 ist damit erledigt.
In Vertretung
Gisela Nacken
(Beigeordnete)
Vorlage FB 36/0142/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.10.2012
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 36/0142/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.10.2012
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Zunächst sei darauf hingewiesen, dass es sich bei dem in Frage stehenden Gewässer nicht um den
Wildbach, sondern um einen Nebenarm des Wildbaches handelt. Die Bezeichnungen werden immer
wieder verwechselt, da auch gelegentlich Katasterunterlagen den Nebenarm als Wildbach ausweisen.
Aus der Historie geht jedoch hervor, dass der
Nebenarm des Wildbachs im Hang verläuft. Der
Nebenarm wurde zur Speisung der Schurzelter Mühle sowie der Kaltrabaltmühle vor mehr als 100
Jahren angelegt.
Die Mühlen wurden schon vor vielen Jahren außer Betrieb genommen. Andere Wassernutzungen
entstanden am Nebenarm des Wildbachs. Die vom Nebenarm des Wildbachs tangierten Grundstücke
wurden veräußert.
Der Nebenarm des Wildbachs ist genauso wie der Wildbach ein Fließgewässer im Sinne des
Wasserhaushaltsgesetzes. Aus diesem Grund ist die Namensgebung in der Sache unerheblich.
Gewässerunterhaltungspflichtig für den Wildbach und für dessen Nebenarm ist nicht die Stadt Aachen
sondern der Wasserverband Eifel-Rur (WVER).
Der Nebenarm quert auf seinem Fließweg auch den Bahndamm mittels Durchlass. Es ist bekannt,
dass es immer wieder Schwierigkeiten mit der Ablagerung von Sedimenten im Bahndurchlass gab
und gibt.
Das Wildbachwasser, von dem auch der Nebenarm gespeist wird, transportiert sehr viel feinsandiges
Sediment. Dieses lagert sich aufgrund eines Stauwehres unterhalb des Bahndamms und der dadurch
bedingten niedrigen Fließgeschwindigkeit im Bahndurchlass im Nebenarm sowie im Durchlass ab. Die
im Bahndurchlass abgelagerten Sedimente führen zu einer erheblichen Querschnittsverengung des
Bahndurchlasses, was wiederum bei Hochwasser dazu führt, dass der Nebenarm soviel Wasser führt,
dass das Wasser immer wieder vor dem Durchlass über die Böschung zum tiefer liegenden Wildbach
abschlägt. Die dadurch bedingte Böschungserosion bei Hochwasser führt darüber hinaus dazu, dass
nicht nur die Böschung sondern auch die Ufer des topografisch höher liegenden Nebenarms
“durchbrachen“, sodass nicht mehr genug Wasser für den Wasserrechtsnutzer (Forellenzucht) zur
Verfügung
stand
und
die
Standsicherheit
der
Böschung
beeinträchtigt
wurde.
Der
Wasserrechtsinhaber hatte sich so geholfen, indem er die Ufer des Wildbachnebenarms vor dem
Durchlass mit Beton, Spundwänden, Mauerwerk oder sonstigen Baustoffen gesichert hatte. Die
Bauausführung dieser Ufersicherungen war jedoch so mangelhaft, dass die Sicherungsmaßnahmen
laufend wiederholt werden mussten.
Die Möglichkeit für Fortführung von Sicherungsmaßnahmen durch den Wasserrechtsbetreiber endete
letztlich mit der Bebauung von Wohnhäusern sowie einer neuen Grundstücksaufteilung im
Forellenweg. Um weitere Durchbrüche des Nebenarms zu verhindern, hat die Stadt Aachen eine
größere Böschungssicherungsmaßnahme durchgeführt. Diese Sicherungsmaßnahme war im übrigen
Voraussetzung zur Übernahme der Unterhaltungspflicht durch den Wasserverband Eifel-Rur vor 5
Jahren. Doch auch diese Ufersicherung konnte der anfallenden Wassermenge nicht standhalten.
Vorlage FB 36/0142/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.10.2012
Seite: 3/5
Am 31.12.2011 sind die Wasserrechte zur Nutzung des Wassers des Wildbachnebenarms
(Forellenzucht) aufgegeben worden. Derzeit laufen Gespräche das Stauwehr unterhalb der
Bahnanlage komplett zu entfernen. Vor einigen Wochen wurden die obersten Bretter sowohl des
Stauwehres unterhalb des Bahndurchlasses als auch des kleinen Wehres oberhalb der
Brunnenstraße durch einen Dritten ohne Wissen und Zustimmung der Unteren Wasserbehörde
entfernt. Das kleine Wehr oberhalb des Brunnenstraße dient dazu, den Wildbach an dieser Stelle zu
stauen, damit ein Teilstrom des Wildbachwassers in den Nebenarm fließt.
Die Beseitigung der oberen Bretter hatte zur Folge, dass der Wildbach weniger hoch gestaut wurde
und entsprechend weniger Wasser in den Nebenarm gelangte.
Seitens des WVER und der Stadt Aachen ist (nach Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens)
die Umgestaltung des Wildbaches an der Stelle des Wehres oberhalb der Brunnenstraße beabsichtigt
mit dem Ziel, die Durchgängigkeit des Wildbaches wieder herzustellen und eine Verringerung des
Zustroms von Wasser aus dem Wildbach in den Nebenarm zu erreichen. Letzteres bezweckt
insbesondere, den Nebenarm des Wildbaches hochwassersicherer zu machen. Darüber hinaus soll
die Maßnahme sicherstellen, dass zukünftig kein Unbefugter den Wasserzufluss für den Nebenarm
verändern kann.
Der Wasserzufluss soll so eingestellt werden, dass es mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit nicht
mehr zu einer Überströmung der Uferböschung vor dem Bahndamm kommen kann. In dem
wasserrechtlichen Verfahren werden die Auswirkungen der beabsichtigten Umgestaltung des Wehrs
berücksichtigt. Ebenso werden etwaige Wasserrechte der Anlieger des Nebenarms berücksichtigt,
soweit diese bei der Unteren Wasserbehörde aktenkundig sind.
Um bis zum Abschluss des längerfristigen wasserrechtlichen Verfahrens Befürchtung eines
„Trockenfallen“ des Wildbachnebenarms auszuschließen, wurde zunächst veranlasst, dass die
entfernten Wehrbretter teilweise wieder eingesetzt wurden. Hierdurch wird der Wildbach zur Zeit
wieder höher angestaut, so dass wieder mehr Wasser in den Nebenarm gelangt.
Der Erhalt des Nebenarms und eine Beschickung des Nebenarms mit Wasser aus dem Wildbach ist
wasserrechtlich unabdingbar.
Die vorgeschlagene Verbesserung des Kleinklimas als Erlebnisraum im Bereich der Wohnsiedlungen
und der Förderung seiner ökologischen Funktion des Nebenarms des Wildbachs unterstützt die
Verwaltung sehr. Derzeit ist der Nebenarm jedoch in großen Teilen sehr naturfern und entspricht dort
nicht den wasserwirtschaftlichen und wasserrechtlichen Zielvorgaben, deren Erreichen in den
nächsten Jahren vorgegeben ist (Umsetzungsfahrplan nach Wasserrahmenrichtlinie des WVER).
Neben dem ca. 100 Meter langen Durchlass des Fließgewässers unter dem Bahndamm gibt es noch
eine weitere ca. 60 Meter lange Verrohrung auf Privatgelände. Darüber hinaus existiert noch ein ca. 3
Meter hoher Absturz in ein Betongerinne der ehemaligen Schurzelter Mühle. Im weiteren Bereich des
Fließgewässers greifen die Privateigentümer mit eigenen Ideen zur naturfernen Uferbefestigung oder
Sohlbefestigungen sowie durch die Errichtung von baulichen Anlagen bis zur Uferkante in die
Gewässerökologie ein. Zur Verbesserung der Gewässersituation bräuchte das Gewässer Platz, der
wenn überhaupt nur auf privaten Grundstücken zur Verfügung stünde.
Vorlage FB 36/0142/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.10.2012
Seite: 4/5
Anlage/n:
- Kartenausschnitt Wildbach-Brunnenstraße
- Antrag der Fraktion Die Grünen vom 03.04.2012
Vorlage FB 36/0142/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.10.2012
Seite: 5/5
Stauwehr
unterhalb des Bahndammes
Durchbrüche
Ne
rm
a
n
be
W
h
c
a
ildb
kleines Wehr
oberhalb der Brunnenstraße