Daten
Kommune
Aachen
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104131.pdf
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369 kB
Erstellt
09.05.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Gebäudemanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Finanzsteuerung
Kulturbetrieb
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 26/0102/WP16
öffentlich
09.05.2012
E 26
Brandschutztechnische Ertüchtigung und Sanierung des
Verwaltungsgebäude Blücherplatz
hier: Musikschule
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.05.2012
22.05.2012
23.05.2012
BüFo
BaKu
Rat
Kenntnisnahme
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten je nach Alternative 2.1: 1.036.077 – 1.536.077 Euro; 2.2:
2.123.974 Euro
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Betriebsausschuss Kultur empfiehlt dem Rat die Umsetzung der Alternative ... und die
Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel sowie die Verwaltung zu beauftragen, die
fehlenden Mittel durch Benennung geeigneter Deckungsmaßnahmen aufzufangen.
Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur die Umsetzung der
Alternative ... und stellt Haushaltsmittel in Höhe von 20 % der Kosten in 2012 und 80 % in 2013 bereit.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die fehlenden Mittel durch Benennung geeigneter
Deckungsmaßnahmen aufzufangen.
Vorlage E 26/0102/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.05.2012
Seite: 1/7
Erläuterungen:
Für die mittel- bis langfristige Nutzung des Verwaltungsgebäudes Blücherplatz sind
erhebliche Investitionen sowohl für die Ertüchtigung des Brandschutzes als auch in die
Gebäudesubstanz, insbesondere der Schieferdeckung des Daches zu tätigen. Sie belaufen
sich nach derzeitigem Kenntnisstand insgesamt auf rund 2.123.974 Euro.
Die brandschutztechnische Ertüchtigung ist zeitkritisch; bevor jedoch Investitionen in dem
dargestellten Umfang getätigt werden, ist die langfristige Nutzung des Gebäudes zu klären.
1.0 Brandschutztechnische Ertüchtigung
Das Gebäude wurde in den frühen 80ger Jahren umgebaut, zu einem Zeitpunkt, als es die
Technische Prüfverordnung und eine Reihe von formellen und materiellen Anforderungen
bauordnungsrechtlicher Art - wie zum Beispiel ein auf das Gebäude abgestimmtes
Brandschutzkonzept - noch nicht gab. Auch die Anforderungen an gebäudetechnische
Anlagen und gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen wurden in den vergangenen Jahren zum Teil aus aktuellen Anlässen - verschärft. Im Nachgang zu einer Wiederkehrenden
Prüfung gem. SchulBauR durch die Bauaufsichtsbehörde am 8.11.2006 mussten erstmals
die technischen Anlagen im Gebäude Blücherplatz im Juni 2007 durch den TÜV Rheinland
geprüft werden.
Bei dieser Erstprüfung wurden erhebliche Mängel deutlich, die Abnahmen der Anlagen
unmöglich machten. Auch fehlten Bestandsunterlagen, die zur Prüfung notwendig waren, so
die bauordnungsrechtliche Genehmigungen der Lüftungsanlagen, die inzwischen gefordert
wurden. Für ordnungsgemäße Abnahmen durch die Sachverständigen und zur
abschließenden Beurteilung der Handlungserfordernisse mussten diese im Nachhinein
erstellt werden, ebenso wie ein Brandschutzkonzept. Die erforderliche Erfassung und
Dokumentation der technischen Anlagen wurde beauftragt und in 2008 durch externe Büros
durchgeführt. Auf dieser Basis konnte die Beauftragung eines Fachplaners zur
brandschutztechnischen Beurteilung des Gebäudes erfolgen. In der Zeit von Juni 2009 bis
Anfang 2010 wurde durch einen Sachverständigen für den Brandschutz eine
Brandschutzzielkonzeption erarbeitet und am 29.01.2010 mit Bauaufsicht und Feuerwehr
erörtert.
Die Brandschutzzielkonzeption zeigt erforderliche Maßnahmen auf, diese gestaffelt nach
Dringlichkeit der Behebung der Mängel (je ein Exemplar wurde den Fraktion zur Verfügung
gestellt). Sie beinhaltet auch Kompensationsmaßnahmen, da das Gebäude altersbedingt
nicht in allen Teilen den heutigen sicherheitstechnischen Standards entsprechend
hergerichtet werden kann.
Vorlage E 26/0102/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.05.2012
Seite: 2/7
Die Maßnahmen wurden durch ein Architekturbüro um eine Kostenermittlung ergänzt, die mit
rd. 1,2 Mio. Euro endet. Es war zunächst vorgesehen, die Maßnahmen - gestaffelt nach
Dringlichkeit - in den Jahren 2011, 2012 und 2013 in zwei Bauabschnitten umzusetzen.
2.0 Nutzung des Verwaltungsgebäudes Blücherplatz
Das Verwaltungsgebäude Blücherplatz wird derzeit genutzt von
- dem Aachener Teil des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland (CVUA)
(Anstalt des öffentlichen Rechts der Städte Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen)
- der Musikschule
- der Medienstelle
2.1 Alternative: Freiziehen des Verwaltungsgebäudes Blücherplatz
Die verschiedenen Standorte des CVUA sollen entsprechend einem Vertrag der Städte und
des Landes in absehbarer Zeit an einem Standort zusammengelegt werden. Der Aachener
Teil des CVUA wird daher aus dem Gebäude auszuziehen. Die Musikschule hatte sich aus
eigenem Antrieb auf einen Teil des ehemaligen Schulgebäudes Eintrachtstraße ausgedehnt.
Es wurde geprüft, ob durch Herrichtung des gesamten Gebäudes Eintrachtstrasse die
Musikschule in ihrer Gänze dort untergebracht werden könne. Es konnte gezeigt werden,
dass dieses grundsätzlich - bis auf den im Blücherplatz vorhandenen Konzertsaal - möglich
wäre.
Eine Unterbringung der Medienstelle im Gebäudebestand der Stadt schien mit
entsprechendem zeitlichen Vorlauf ebenfalls möglich.
Die Herrichtung des Gebäudes Eintrachtstrasse wurde geschätzt mit
736.077 Euro;
ein Umbau der Turnhalle zu einem Konzertraum je nach vorzusehendem Standard mit
300.000 - 800.000 Euro.
Demnach wären die Aufwendungen dieser Alternative zu beziffern mit
1.036.077 – 1.536.077 Euro.
Bei Realisierung der Option Herrichtung der Turnhalle als Konzertsaal ist zu prüfen, ob und
wie dort wegfallende Sportangebote auf andere Hallen verteilt werden können. Hierzu sind
neben bestehenden Hallen und Räumen auch die im Bau und in Planung befindlichen Hallen
zu berücksichtigen.
Vorlage E 26/0102/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.05.2012
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2.2 Alternative: Dauerhafter Verbleib der Musikschule im Blücherplatz und
brandschutztechnische Ertüchtigung während des laufenden Betriebs der
Musikschule
Eine Durchführung der Brandschutzmaßnahmen im laufenden Betrieb einer Musikschule ist
theoretisch zwar möglich, faktisch aus Sicht des Gebäudemanagements nicht zu empfehlen:
die umfangreichen Maßnahmen sind nicht nur in den Ferien durchführbar und werden über
viele Monate den Betrieb der Musikschule - insbesondere durch den Baulärm - empfindlich
beeinträchtigen. Auch ist davon auszugehen, dass zum Schutz der Nutzer bei Arbeiten im
laufenden Betrieb erhöhter logistischer und Kostenaufwand entstehen wird.
Durch Initiative der Elternschaft der Musikschule wurde aber eben diese Alternative ins
Gespräch gebracht und in mehreren Unterredungen mit dem Oberbürgermeister und der
Politik vertieft. Sie weist auf den erst ab 15.00 Uhr beginnenden Nachmittagsbetrieb der
Musikschule hin und darauf, dass man sich eine Akzeptanz bei der kurzen zeitlichen
Überschneidung mit dem Baustellenbetrieb vorstellen könne. Auch die Leitung der Schule
hat sich für diese Alternative ausgesprochen; sie weist darauf hin, dass der Unterricht der
Musikschule gegen 15:00 Uhr seine volle Betriebsauslastung erreicht und dann (teilweise)
bis in die Abendstunden durchgeführt werde. Nach wie vor findet der Elementarunterricht der
Vorschulkinder am Vormittag statt. Bei guter Koordination mit der verantwortlichen
Bauleitung bestehe die feste Überzeugung, dass die Belastungen in einem zumutbaren
Rahmen bleiben werden.
Die Alternative einer temporären Verlagerung der Musikschule in die Eintrachtstr. und
Rückzug spätestens nach dem Auszug der CVUA steht daher nicht mehr zur Diskussion.
Temporäre Verlagerungskosten fallen daher nicht an.
Zu berücksichtigen ist bei dieser Alternative, dass
- der Umbau im laufenden Betrieb sowohl die Mitarbeiter der Medienstelle als auch des
CVUA beeinträchtigt
- nach Auszug des CVUA die bis dahin noch benötigten technischen Anlagen ausgebaut und
die Räumlichkeiten einer neuen Nutzung angepasst werden müssen, wiederum unter
Beeinträchtigung der verbleibenden Nutzer.
Die Aufwendungen dieser Alternative wären zu beziffern mit
Vorlage E 26/0102/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.05.2012
2.123.974 Euro.
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3.0 Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Aachen
3.1. Flächen- Kostenmieten- und Betriebskostenvergleich (jeweils gesamte
Liegenschaft)
Nutzbare Flächen:
Mietfläche Eintrachtstraße
4.800 qm
Mietfläche Blücherplatz
3.748 qm
Kostenmieten (enthalten sind Abschreibung, Verzinsung, Instandhaltungskosten und
Verwaltungskosten):
Eintrachtstraße
Blücherplatz
5,40 Euro / qm
12,43 Euro / qm
Betriebskostenvergleich:
Eintrachtstraße
Blücherplatz
99.000 Euro / anno
200.000 Euro / anno
Fazit:
Das Gebäude Eintrachtstraße verfügt über eine größere nutzbare Fläche, eine günstigere
Flächenrelation und ist im Vergleich das wirtschaftlichere Gebäude.
3.2 Mittelbereitstellung
3.2.1 Variante 2.1. Freiziehen des Verwaltungsgebäudes Blücherplatz
Bei Umsetzung der Variante 2.1.schlägt die Verwaltung den Verkauf der Immobilie
Blücherplatz vor, Sanierungskosten fallen daher nicht an.
Vorlage E 26/0102/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.05.2012
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Kosten für die Herrichtung der Eintrachtstraße in Höhe von 736.077 Euro stehen im
Wirtschaftsplan E 26 zur Verfügung bzw. es kann Deckung gestellt werden:
Investiver Anteil
(Mietereinbauten und Aufzug); u.a. vermieden Ausgaben für die
Brandschutzertüchtigung Blücherplatz
Konsumtiver Anteil
536.077 Euro
(Sanitär etc.) aus laufenden Mitteln W.plan
200.000 Euro
Kosten für den Konzertsaal müssten investiv in den Haushalt eingestellt werden,
Mindestens
300.000 Euro
Optimal
800.000 Euro
Die Kosten für den Konzertsaal können als sog. Mietereinbauten gewertet werden
(Herrichtung für den besonderen Betriebsweck) und somit investiv veranschlagt werden.
3.2.2 Variante 2.2 Dauerhafter Verbleib der Musikschule im Blücherplatz und
brandschutztechnische Ertüchtigung während des laufenden Betriebs der
Musikschule
Bei Umsetzung der Variante 2.2. kann ebenfalls teilweise Deckung aus dem
Wirtschaftsplan Gebäudemanagement angeboten, die übrigen Mittel müssten zusätzlich zur
Verfügung gestellt werden.
Die Maßnahmen im Blücherplatz (insgesamt 2.123.974 Euro) sind grundsätzlich als
konsumtiv zu bewerten.
Investiv gebucht werden können lediglich noch 378.000 Euro ( für den Brandschutz
seinerzeit pauschal in Abzug gebracht als Wertkorrektur in der Eröffnungsbilanz).
Weiterhin können - wie auch bei der Alternative 2.1 – 200.000 Euro im konsumtiven Bereich
gedeckt werden, die übrigen 1.545.974 Euro sind zusätzlich im Haushalt bereit zu stellen.
Vorlage E 26/0102/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.05.2012
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3.3. Veranschlagung der zusätzlich erforderlichen Mittel / nicht gedeckten Mittel im
Haushalt:
3.3.1 Alternative 2.1: Freiziehen des Gebäudes Blücherplatz
Investiv
Konzertsaal mindestens
Konzertsaal optimal
2012
2013
Summe
60.000 Euro
240.000 Euro
300.000 Euro
160.000 Euro
640.000 Euro
800.000 Euro
3.3.2 Alternative 2.2: Dauerhafter Verbleib der Musikschule im Blücherplatz und
brandschutz-technische Ertüchtigung während des laufenden Betriebs der
Musikschule
Konsumtiv
Nicht gedeckter Anteil
2012
309.195 Euro
2013
819.887 Euro
Folgejahre
Summe
416.892 Euro* 1.545.974 Euro
* nach Auszug CVUA
Anlage/n:
Maßnahmeplan der Brandschutzmaßnahmen
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Ausdruck vom: 14.05.2012
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