Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104296.pdf
Größe
141 kB
Erstellt
02.05.12, 12:00
Aktualisiert
02.03.18, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 20/0048/WP16
öffentlich
02.05.2012
Kind, Christoph
Entscheidungsbefugnis zur Leistung über- und außerplanmäßiger
Aufwendungen und Auszahlungen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.05.2012
23.05.2012
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Entscheidungsbefugnis über die Leistung von
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW entsprechend
nachfolgender Betragsgrenzen zu staffeln:
bis 500 €
Leiter der Abteilung FB 20/10 „Haushaltsplanung und Controlling“
bis 2.500 €
Fachbereichsleiter FB 20
bis 30.000 €
Kämmerin der Stadt Aachen
ab 30.000 €
Rat der Stadt Aachen (Erheblichkeitsgrenze)
Grehling
Der Rat der Stadt beschließt, die Entscheidungsbefugnis über die Leistung von über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW entsprechend
nachfolgender Betragsgrenzen zu staffeln:
bis 500 €
Leiter der Abteilung FB 20/10 „Haushaltsplanung und Controlling“
bis 2.500 €
Fachbereichsleiter FB 20
bis 30.000 €
Kämmerin der Stadt Aachen
ab 30.000 €
Rat der Stadt Aachen (Erheblichkeitsgrenze)
Philipp
Vorlage FB 20/0048/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.05.2012
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Gemäß § 83 GO NRW entscheidet der Kämmerer / die Kämmerin über die Leistung von über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Diese Entscheidungsbefugnis kann der
Kämmerer / die Kämmerin mit Zustimmung des Oberbürgermeisters und des Rates auf andere
Bedienstete übertragen.
Im Haushaltsjahr 2011 wurden 171 Anträge auf über- und außerplanmäßige Mittel bewilligt, deren
genehmigte Beträge sich wie folgt aufteilten:
kleiner 500 €
31 Fälle
501 € - 2.500 €
42 Fälle
2.501 € - 5.000 €
14 Fälle
5.001 € - 10.000 €
27 Fälle
10.001 € - 30.000 €
36 Fälle
größer 30.000 €
21 Fälle
Bei der Stadt Aachen werden zurzeit alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen bis zur Betragsgrenze von 30.000 € durch die Kämmerin genehmigt. Dies hat zur
Folge, dass auch Kleinbeträge der Zustimmung der Kämmerin bedürfen. Aus diesem Grund wird mit
Zustimmung des Oberbürgermeisters vorgeschlagen, die Entscheidungsbefugnis über die Leistung
von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu staffeln:
bis 500 €
Leiter der Abteilung FB 20/10 „Haushaltsplanung und Controlling“
bis 2.500 €
Fachbereichsleiter FB 20
bis 30.000 €
Kämmerin der Stadt Aachen
ab 30.000 €
Rat der Stadt Aachen (Erheblichkeitsgrenze)
Die Betragsgrenzen gelten innerhalb eines PSP-Elementes für jedes Sachkonto.
Beispiel:
Eine Zustimmung über eine überplanmäßige Bereitstellung bei einer Kostenart (Sachkonto) in Höhe
von 2.000 € erteilt die Fachbereichsleitung. Kommen im laufenden Jahr beim selben Sachkonto
innerhalb des PSP-Elementes weitere überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.000 € dazu, ist
insgesamt die Betragsgrenze von 2.500 € überschritten und die Zustimmung der Kämmerin zwingend
erforderlich.
Alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Wertgrenze von 2.500 €
sind vierteljährlich der Kämmerin der Stadt Aachen zur Kenntnis zu bringen.
Dem Rat der Stadt Aachen ist jährlich eine Aufstellung aller über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen vorzulegen.
Die vorgenannte Regelung gilt analog für über- und außerplanmäßige Erträge und Einzahlungen.
Vorlage FB 20/0048/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.05.2012
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