Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104161.pdf
Größe
134 kB
Erstellt
09.05.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 20/0049/WP16
öffentlich
09.05.2012
Kind, Christoph
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 30.04.2012 zur
Änderung des § 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2012
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
23.05.2012
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Genehmigung der am 30.04.2012 getroffenen
„Dringlichkeitsentscheidung
Gemäß § 60 Abs.1 GO NW treffen die Unterzeichner als Oberbürgermeister und als Ratsmitglieder
folgende Entscheidung:
Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung des Ansatzes in § 1 der Haushaltssatzung 2012 um
3.070.000 Euro auf 162.274.600 Euro bei der Position „Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit“ sowie eine entsprechende Anpassung der
Finanzplanung.
gez. Philipp
gez. Baal
gez. Höfken
Oberbürgermeister
CDU-Fraktion
SPD-Fraktion
gez. Schmitt-Promny
gez. Helg
gez. Begolli
Fraktion Die Grünen
FDP-Fraktion
Fraktion Die Linke“
gemäß § 60 GO zur Änderung des § 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012.
Philipp
Vorlage FB 20/0049/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.05.2012
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 20.04.2012, Eingang per Mail am 26.04.2012, hat die Bezirksregierung Köln die
am 21.03.2012 vom Rat der Stadt Aachen beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2012 sowie die Verringerung der Allgemeinen Rücklage gemäß § 75 Abs.4 GO NW genehmigt.
Als Auflage hat die Bezirksregierung Köln festgelegt, dass die Haushaltssatzung in § 1 beim
„Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit“ um
3.070.000 Euro auf 162.274.600 Euro zu reduzieren und durch Ratsbeschluss zu ändern ist. Die
Werte der Finanzplanung zur Kreditaufnahme sind entsprechend anzupassen. Die Veränderungen
haben keine Auswirkungen auf den im Gesamtergebnisplan ausgewiesenen Fehlbedarf für das
Haushaltsjahr 2012.
Vorlage FB 20/0049/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.05.2012
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