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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
104161.pdf
Größe
134 kB
Erstellt
09.05.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:43
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Finanzsteuerung Beteiligte Dienststelle/n: FB 20/0049/WP16 öffentlich 09.05.2012 Kind, Christoph Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 30.04.2012 zur Änderung des § 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 23.05.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Genehmigung der am 30.04.2012 getroffenen „Dringlichkeitsentscheidung Gemäß § 60 Abs.1 GO NW treffen die Unterzeichner als Oberbürgermeister und als Ratsmitglieder folgende Entscheidung: Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung des Ansatzes in § 1 der Haushaltssatzung 2012 um 3.070.000 Euro auf 162.274.600 Euro bei der Position „Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit“ sowie eine entsprechende Anpassung der Finanzplanung. gez. Philipp gez. Baal gez. Höfken Oberbürgermeister CDU-Fraktion SPD-Fraktion gez. Schmitt-Promny gez. Helg gez. Begolli Fraktion Die Grünen FDP-Fraktion Fraktion Die Linke“ gemäß § 60 GO zur Änderung des § 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012. Philipp Vorlage FB 20/0049/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.05.2012 Seite: 1/2 Erläuterungen: Mit Schreiben vom 20.04.2012, Eingang per Mail am 26.04.2012, hat die Bezirksregierung Köln die am 21.03.2012 vom Rat der Stadt Aachen beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 sowie die Verringerung der Allgemeinen Rücklage gemäß § 75 Abs.4 GO NW genehmigt. Als Auflage hat die Bezirksregierung Köln festgelegt, dass die Haushaltssatzung in § 1 beim „Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit“ um 3.070.000 Euro auf 162.274.600 Euro zu reduzieren und durch Ratsbeschluss zu ändern ist. Die Werte der Finanzplanung zur Kreditaufnahme sind entsprechend anzupassen. Die Veränderungen haben keine Auswirkungen auf den im Gesamtergebnisplan ausgewiesenen Fehlbedarf für das Haushaltsjahr 2012. Vorlage FB 20/0049/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.05.2012 Seite: 2/2