Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104065.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
16.04.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Jugend
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 51/0159/WP16
öffentlich
16.04.2012
45/530, Frau Krüger
Umsetzung des Ausbildungskonsenses in Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
08.05.2012
10.05.2012
21.06.2012
KJA
SchA
SGA
Entscheidung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Der KJA nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt
1.1. dem Vorschlag der Verwaltung, zur Vermeidung von Doppelstrukturen, eine zusätzliche
Struktur oder ein weiteres Gremium auf städtischer Seite zur Umsetzung des
Ausbildungskonsenses nicht einzurichten, zu.
1.2. Ferner beauftragt er die Verwaltung dafür Sorge zu tragen, dass die städtische
Jugendhilfe durch einen eigenen Vertreter im „Beirat Schule – Beruf“ repräsentiert wird.
2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
3. Der Ausschuss für Soziales und Integration nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis.
4. Der Antrag der SPD – Fraktion vom 10.01.2012 (Nr. 201) ist damit erledigt.
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finanzielle Auswirkungen
keine finanziellen Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
1.1 Zielsetzung des Antrages
Die SPD-Ratsfraktion stellte am 10.01.2012 folgenden Antrag:
„Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit den Kammern, Gewerkschaften, der
Arbeitsverwaltung und den Schulen Vorschläge für eine sinnvolle und erfolgreiche Umsetzung
der Vereinbarungen des Ausbildungskonsenses in der Stadt und der StädteRegion Aachen zu
erarbeiten.“
Der Ausbildungskonsens NRW ist eine langjährig praktizierte Partnerschaft von Verantwortlichen in
Wirtschaft und Gesellschaft zur Einlösung der politischen Zusage: „Jeder junge Mensch in NRW, der
ausgebildet werden will, wird ausgebildet“. Der Ausbildungskonsens wurde erstmalig am 13.
September 1996 von der Landesregierung NRW gemeinsam mit den wichtigsten Verantwortlichen aus
Wirtschaft, Gewerkschaften und Verwaltung ins Leben gerufen.
„Die Partner auf Landesebene haben sich im Beschluss des Ausbildungskonsenses NordrheinWestfalen vom 10.02.2011, darauf verständigt,
eine nachhaltige Studien- und Berufsorientierung für alle Schüler/-innen zu verankern,
den Übergang von der Schule in den Beruf und Studium durch schlanke und klare
Angebotsstrukturen zu systematisieren,
die Chancen einer dualen Berufsausbildung transparenter zu machen und die Attraktivität
beruflicher Aus- und Weiterbildung weiter zu steigern,
Ausbildungsangebote im direkten Anschluss an den Besuch der allgemeinbildenden Schule
bzw. an Maßnahmen, zur Herstellung der Ausbildungsreife bereit zu stellen,
und in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen einschließlich ihrer regionalen Institutionen dazu
beizutragen. Insofern wird davon ausgegangen, dass die regionalen Akteure, die im
Übergangssystem mitwirken, die Rolle der Kommune als Koordinator akzeptieren.“
Die StädteRegion Aachen sowie das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium
für Arbeit, Integration und Soziales bekräftigen in der Absichtserklärung vom 28.02.2012 über die
Umsetzung des Landesvorhabens „Neues Übergangssystem Schule – Beruf“ zur kommunalen
Koordinierung das Übergangssystem in gemeinsamer Anstrengung für das Gebiet der
StädteRegion Aachen neu zu gestalten (Anlage 1 Seite 1).
1.2 Rolle des Bildungsbüros beim Thema Übergangsmanagement
Das
Bildungsbüro
der
StädteRegion
ist
die
verantwortliche
Stelle
für
das
Übergangsmanagement in der StädteRegion Aachen und somit auch für die Stadt Aachen
zuständig. Am 26.08.2011 wurde die StädteRegion Aachen vom Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales (MAIS) mit weiteren 6 Städten und Kreisen als
Referenzkommune
vom
Landesarbeitskreis
Ausbildungskonsens
sogenannte
vorgeschlagen.
Im
November 2011 wurde die Umsetzung durch den Ausbildungskonsens NRW die Einführung
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eines geschlechtersensiblen und transparenten „Neuen Übergangssystems Schule-Beruf in
NRW“ beschlossen.
Die StädteRegion hat auf der Basis des Beschlusses des Städteregionsausschusses vom
08.12.2011 den Antrag zur Förderung der Kommunalen Koordinierung als Kernelement des
„Neuen Übergangssystems“ an das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
gestellt und dieser wurde am 22.12.2011 bewilligt.
1.3 Zielsetzung des Neuen Übergangsmanagement
Ziel ist es, allen Schulabgängern in der StädteRegion Aachen eine Anschlussperspektive zu bieten.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird für alle Schüler und Schülerinnen ab Klasse 8 ein standardisiertes,
flächendeckendes und geschlechtersensibles Angebot der Berufs – und Studienorientierung
umgesetzt. Wie bereits in der Vorlage für den Kinder und Jugendausschuss am 09.12.2010, den
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie am 24.02.2011 und den Schulausschuss am
02.12.2010 zum Thema „Ausbildungsplatzgarantie für Schülerinnen und Schüler“ zur Darstellung der
Umsetzung eines systematisierten Übergangsmanagements, insbesondere im präventiven Bereich
der Berufsorientierung, an Aachener Schulen ausführlich erläutert, werden im Rahmen der neuen
Programme (wie z.B. STARTKLAR!) Bausteine einer systematisierten Berufsorientierung an nahezu
allen allgemeinbildenden Schulen in Aachen umgesetzt.
1.4 Personalausstattung der kommunalen Koordinierungsstelle
Beim Bildungsbüro, das bei der StädteRegion angesiedelt ist, wird zur städteregionsweiten
Umsetzung des „Neuen Übergangssystems“ eine kommunale Koordinierungsstelle aus je
zwei
kommunalen Bediensteten (Mitarbeiter der StädteRegion) und zwei vom Land finanzierten
Mitarbeitern eingerichtet.
Diese Koordinierungsstelle hat für das gesamte Städteregionsgebiet die Aufgabe mit relevanten
Partnern im Übergang Schule / Beruf
ein verbindliches, standardisiertes und flächendeckendes
Angebot der Studien- und Berufsorientierung abzustimmen.
1.5 Zusammensetzung „Denkwerkstatt“
Wie das Bildungsbüro in einem Gespräch mit Vertretern der Stadt Aachen - Fachbereich Kinder,
Jugend und Schule am 02.03.2012 ausführlich darlegte, wurde dieser Umsetzungsprozess der
Vereinbarung für die gesamte StädteRegion im Januar 2012 mit der Einrichtung einer so genannten
„Denkwerkstatt“ begonnen. Bisher hat die „Denkwerkstatt“ drei mal getagt. Teilnehmende waren die
Vorsitzenden des Beirats Schule/Beruf (Schulaufsicht und Bundesagentur für Arbeit), Mitglieder des
regionalen Ausbildungskonsens (IHK, HWK, Jobcenter) Vertreter der StädteRegion und des
Lenkungskreises der StädteRegion.
Hier wurden die ersten Weichen zur Gestaltung der Struktur (Gremien, themenorientierte
Arbeitskreise
etc.
vgl.
Schaubild
„Kommunale
Koordinierung“,
Anlage
2)
des
neuen
Übergangsmanagements gestellt.
Ebenso hat
der Lenkungskreis des Bildungsbüros in seiner Sitzung vom 27.02.2012 über die
Konzeptionelle Umsetzung im regionalen Bildungsnetzwerk beraten.
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1.6 Vorschlag für die Zusammensetzung des Beirates
Das Bildungsbüro strebt eine Zusammensetzung des Beirates entsprechend einer
landesseitig
verwendeten Steuerungsstruktur aus folgenden Vertretern an:
Schulaufsicht
Bundesagentur für Arbeit
Jobcenter
Industrie- und Handelskammer
Handwerkskammer
Vereinigte - Unternehmerverbände Aachen (VUV)
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS)
Dezernat II der StädteRegion
Bildungsbüro
Lenkungskreis und des Städteregionsrates (vgl. Schaubild „Kommunale Koordinierung“
Anlage 2).
Dieses Gremium soll verbindliche Entscheidungen treffen können.
Laut Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 21.10.2010 sieht die
Zusammensetzung des Beirates folgendermaßen aus:
Vorsitz besteht aus Schulaufsicht und Vertreter der Bundesagentur für Arbeit
Weitere Mitglieder sind:
je eine Lehrkraft der Schulform Sekundarstufe I und II einschließlich der Berufskollegs
ein Vertreter der Schulträger
ein Vertreter der Industrie- und Handelskammern
ein Vertreter der Handwerkskammern
Vertreter von anderen zuständigen Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz
Vertreter der Jugendhilfe
ein Vertreter der Arbeitskreise Schule-Wirtschaft
ein Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes
ein Vertreter der Arbeitgeberverbände.
Der Vorschlag zur Zusammensetzung des Beirates entspricht nicht der Darstellung des Runderlasses.
Unter den Mitgliedern des vorgeschlagenen Beirates vonseiten des Bildungsbüros sind beispielsweise
keine Lehrkräfte vorgesehen. In dem bis 2011 bestehenden Beirat waren in der Regel die Studienund Berufswahlkoordinatoren und ggf. die Schulleitungen der einzelnen Schultypen vertreten sowie
Vertreter der kommunalen Jugendhilfe. Die bisherige Zusammensetzung des Beirates wird auch in
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anderen Städten, wie z.B. Mühlheim an der Ruhr (ebenso Referenzkommune) praktiziert und hat sich
bewährt.
In der Arbeitsbesprechung der Jugendämter in der StädteRegion Aachen am 22.03.2012, wurde
angeregt, dass in den „Beirat Schule – Beruf“ auch ein/-e Vertreter/-in des FB 45 als Vertreter/-in des
Jugendamtes der Stadt Aachen entsandt wird.
Die geplante Steuerungsgruppe nimmt laut Darstellung des Bildungsbüros eine Mittlerfunktion
zwischen Beirat und den Facharbeitskreisen ein. Sie bildet sich aus Mitgliedern des Regionalen
Ausbildungskonsenses.
Dazu gehören:
Vertreter der Industrie- und Handelskammern
Vertreter der Handwerkskammern
Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes
je ein Vertreter der Arbeitsagenturen Aachen, Euskirchen und Rhein-Erft-Kreis
außerdem unregelmäßig als nicht reguläres Mitglied
ein Vertreter des Bildungsbüros
ein Vertreter der Regionalagentur Aachen
Des Weiteren wird die Steuerungsgruppe ergänzt durch:
den Vorsitzenden des Beirates Schule - Beruf
die Vorsitzenden der Arbeitskreise
o
Berufsorientierung (Arbeitskreis 1),
o
Schulische Berufsausbildung / Studienorientierung (Arbeitskreis 2) und
o
Berufsvorbereitung (Arbeitskreis 3)
Vertreter der Regionalagentur
Vertreter des JobCenters
Vertreter der StädteRegion (Dezernat II)
Vertreter des Lenkungskreises
Vertreter des Bildungsbüros (Leitung und Geschäftsstelle).
Die
Steuerungsgruppe
wird
Arbeitsaufträge
aus
dem
Beirat
an
die
drei
Arbeitskreise
(Berufsorientierung, Berufsausbildung, Berufsvorbereitung) weitergeben und die Ergebnisse und
Vorschläge aus den Arbeitskreisen wiederum in den Beirat tragen. Laut Auskunft des Bildungsbüros
sollen diese Arbeitskreise allen Fachleuten aus den genannten Arbeitsschwerpunkten zugänglich
sein.
Koordiniert werden die Arbeitskreise, der Beirat und die Steuerungsgruppe von der neu eingerichteten
kommunalen Koordinierungsstelle, die im Bildungsbüro verankert ist.
2. Umsetzung
Die Förderung der Kommunalen Koordinierung seitens des Landes erfolgt bis zum 31.12.2013. Die
Finanzierung der Personal- und Sachkosten setzt sich zu 50% aus Landesmitteln und zu 50% aus der
Bereitstellung von Personal und Sachmitteln der Verwaltung der StädteRegion zusammen. Zum
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01.03.2012 nahmen die Mitarbeiter des Bildungsbüros ihre Tätigkeit auf. Seitens der StädteRegion ist
geplant, die beiden weiteren Stellen durch Mitarbeiter des Vereins für Allgemeine und Berufliche
Weiterbildung e. V. (VABW) auf der Grundlage eines Weiterleitungsvertrages (Landesmittel) zu
besetzen.
Diese
externen
Mitarbeiter
(VABW)
nehmen
ihren
Dienst
in
den
Büros
der
Städteregionsverwaltung wahr und unterstehen der Dienst- und Fachaufsicht der StädteRegion. Diese
Regelungen sind Bestandteil der Beschlussvorlage des Bildungsbüros und werden noch in den im
März
tagenden
Gremien
(Schulausschuss
der
StädteRegion,
Städteregionsausschuss,
Städteregionstag) entschieden.
3. Vorschlag
Wie unter Punkt 1 dargestellt, hat das Bildungsbüro bereits Partner im Übergang Schule-Beruf
eingeladen, um über eine Umsetzung der Vereinbarungen des Ausbildungskonsens zu beraten.
Außerdem wurde im Zusammenhang mit der abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung vom
28.02.2012 die Kommunale Koordinierung als Aufgabe im Bildungsbüro der StädteRegion verankert.
3.1 Vermeidung von Doppelstrukturen
Um dem Antrag der Ratsfraktion zu folgen, müsste analog der „Denkwerkstatt“ innerhalb der
StädteRegion ein vergleichbares Konstrukt in der Stadt Aachen initiiert werden und dieses im Rahmen
weiterer Koordinationsprozesse in das Übergangsmanagement der StädteRegion eingebunden
werden. Ziel eines systematisierten Übergangsmanagements ist jedoch vor allem eine Bündelung der
Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Akteure sowie eine Vermeidung von Doppelstrukturen zu
erreichen.
Daher wird vorgeschlagen, in der Stadt Aachen keine zusätzliche Struktur oder ein weiteres Gremium
zur Umsetzung des Ausbildungskonsenses einzurichten.
3.2 Mitgliedschaft in den Gremien des Neuen Übergangsmanagements
Stattdessen soll eine Mitgliedschaft der Stadt Aachen in allen unter Punkt 1.6 genannten Gremien
gesichert werden, insbesondere im Beirat „Schule – Beruf“. Bisher waren Vertreter des Fachbereichs
Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen im Beirat Übergang, Schule, Beruf vertreten.
In der vorgestellten Struktur zur Umsetzung des Übergangsmanagements (vgl. Schaubild
„Kommunale Koordinierung“ Anlage 2) ist ersichtlich, dass auch in der Steuerungsgruppe die
kommunale Jugendhilfe bislang nicht vertreten ist. Daher ist eine mitgestaltende Rolle des FB45 in
den dargestellten Gremien einzufordern - insbesondere unter der Berücksichtigung der Anzahl der
Schulen in der Stadt Aachen und den entsprechenden Schülerzahlen im Verhältnis zu dem
ehemaligen Kreisgebiet.
Das kommunale Bildungsmonitoring aus dem Jahr 2012 weist für das Schuljahr 2010/2011 insgesamt
40.122
Schüler
und
Schülerinnen
an
allgemeinbildenden
weiterführenden
Schulen
(ohne
Förderschulen und Berufskollegs) in der gesamten Städteregion aus. Davon besuchen 18.359 Schüler
und Schülerinnen die Schulen in der Stadt Aachen, das entspricht einem Anteil von 45,8 % (Quelle:
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, 2012)
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Anlage/n:
1. Absichtserklärung über die Umsetzung des Landesvorhabens „Neues Übergangssystem Schule –
Beruf“ zur kommunalen Koordinierung
2. Schaubild „Kommunale Koordinierung“
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Anlage 2 zu Sitzungsvorlage: 2012/0073