Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104308.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
03.05.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Immobilienmanagement
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0118/WP16
öffentlich
FB 11/3.2
03.05.2012
Frau Schorn/Frau Offermanns
Einrichtung einer Vollzeitstelle im Fachbereich
Immobilienmanagement zur Bearbeitung der
Erbbauzinserhöhungen in der Abteilung FB 23/10
(Grundstücksverträge)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
23.05.2012
PVA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und
empfiehlt auf Vorschlag des Oberbürgermeisters dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen des
Stellenplanes 2013 die Einrichtung einer Vollzeitstelle im Fachbereich Immobilienmanagement zur
Bearbeitung des Aufgabengebietes Erbbauzinserhöhung sowie Aufgaben aus dem Kleingartenwesen.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2014
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Auswirkungen
Ertrag
Ansatz 2012
fortgeschriebener
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Ansatz 2013 ff
(alt)
(neu)
4.378.000 €
4.378.000 €
13.134.000 €
13.380.000 €
0€
0€
0€
39.110 € (*)
0€
234.660 €
0€
0€
Personal/Sachaufwand
Ansatz 2012
Ansatz 2013 ff
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
4.378.000 €
4.338.890 €
13.134.000 €
13.145.340 €
0€
0€
+ Verbesserung /
- 39.110 €
- Verschlechterung
+ 11.340 €
keine ausreichende Deckung
vorhanden
Durch die Einrichtung und Besetzung von einer Vollzeitstelle entstehen ab dem Datum der
Stellenbesetzung jährliche Personalkosten gemäß beigefügter Übersicht:
Beschäftigter/ Beamter
EG 9 Stufe 3 TVöD
BesGr. A 9 g.D.
Stufe 3
BesGr. A 10 Stufe 6
Personalkosten
(inkl. Pensions- u.
Beihilferückstellungen,
Kosten Beihilfe)
Sachkostenpauschale
Gemeinkosten
(20% der P.- Kosten)
Gesamtkosten
(jährlich)
46.400 €
44.400 €
57.100 €
9.700 €
9.700 €
9.700 €
9.280 €
8.880 €
11.420 €
65.380 €
62.980 €
78.220 €
Die maximal anfallenden jährlichen Personalkosten in Höhe von 78.220 Euro sind den zu erwartenden
Mehreinnahmen in Höhe von rund 82.000 Euro (analog dem Jahreswert 2011: 81.700 Euro)
gegenüberzustellen.
(*)
Für den fortgeschriebenen Ansatz 2012 wurden die anteiligen maximalen Personalkosten in Höhe von
39.110 Euro angesetzt, da mit einer Besetzung der Planstelle - vorbehaltlich deren Einrichtung - erst
im 2. Halbjahr 2012 zu rechnen ist.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2014
Seite: 2/5
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2014
Seite: 3/5
Erläuterungen:
Das Erbbaurecht beinhaltet das Recht, ein fremdes Grundstück baulich zu nutzen. Damit wird der
Grundsatz durchbrochen, dass das Eigentum an einem Gebäude und an einem Grundstück stets
zusammen gehören. Als Gegenleistung für die Inanspruchnahme des Grundstücks erhält die Stadt als
Grundstückseigentümerin vom Erbbauberechtigten den Erbbauzins. Angesichts der langen Laufzeiten
von Erbbaurechten ergibt sich die Notwendigkeit der Erhöhungen des Erbbauzinses. Entscheidend
hierfür sind die vertraglich festgelegten Verfahren, d.h. eine Erhöhung der Erbbauzinsen kommt dann
in Betracht, wenn bereits bei Bestellung des Erbbaurechts eine Anpassungsklausel vereinbart wurde.
Die Verjährung sowohl des dinglichen als auch eines möglichen schuldrechtlichen Anspruchs auf
Zahlung von Erbbauzinsen richtet sich nach § 195 BGB und beträgt damit drei Jahre.
Der Fachbereich Immobilienmanagement verwaltet derzeit 1.150 Erbbaurechte, von denen sich etwa
2/3 im Stiftungsbesitz der Stadt Aachen befinden. Bereits im letzten veröffentlichten Immobilienbericht
2009 wurde darauf hingewiesen, dass für die seinerzeit bestehenden 1.186 Erbbaurechte
Erbbauzinseinnahmen in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro erzielt wurden. Auf den
Stiftungsgrundbesitz entfiel hierbei ein Betrag von rund 2,5 Millionen Euro.
Da die aus den festgesetzten Erbbauzinsen realisierten Einnahmen laut FB 23 die Verzinsung des
Stiftungsvermögens darstellen sowie unter Verweis auf die o.g. Verjährungsfristen, besteht die
Notwendigkeit, die Erhöhung der Erbbauzinsen zeitnah vorzunehmen. Entsprechend der derzeitigen
vertraglichen Regelungen ist die Erhöhung der Erbbauzinsen erstmals nach zehn Jahren, dann
jeweils nach Ablauf von fünf Jahren und ab dem zwanzigsten Jahr seit Vertragabschluss alle drei
Jahre möglich.
Die Bearbeitung der Erbbauzinserhöhungen ist organisatorisch in Abteilung FB 23/100
„Grundstücksverträge“ angesiedelt. Nach im Jahr 2008 erfolgter Aufgabenkritik wurden sie zentral der
Planstelle FB 23/102 zugewiesen. Zwischenzeitlich wurden dieser Planstelle in der Praxis jedoch
weitere umfangreiche Zusatzaufgaben zugewiesen. Neben der Bearbeitung von
Erbbauzinserhöhungen stellt insb. die Vorbereitung und Abwicklung von Kaufverträgen für
Baugrundstücke für Einfamilienhäuser den Schwerpunkt der Tätigkeit dar. Hierbei hat die Praxis
gezeigt, dass der Bearbeitungsaufwand für Neubaugebiete (z.B. Grauenhofer Weg, Brander Feld,
Umlegungsgebiet Lontzenweg oder Bobenden) den Umfang einer Vollzeitstelle übersteigt. Die
Vorbereitung von Vertragsentwürfen erfordert inzwischen mehr Zeit und Fachwissen. Dies ist insb. auf
die Änderung gesetzlicher Bestimmungen zurückzuführen, z.B. die Schuldrechtsreform, die eine
Erweiterung des Haftungsrahmens zufolge gehabt hat und zudem eine Differenzierung in
Verbraucher- und Unternehmerverträge vorsieht. So wurden im Baugebiet Grauenhofer Weg
bergbauliche Hinterlassenschaften aufgefunden, welche eine aufwendige Formulierung der späteren
Kaufverträge erforderlich gemacht hat, damit gegen die Stadt Aachen als Verkäuferin keine
Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Zwingend erforderlich ist es gleichzeitig, die Erbbauzinserhöhungen möglichst zeitnah vorzunehmen.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2014
Seite: 4/5
Der aus der v.g. Aufgabenerweiterung resultierende personelle Mehrbedarf konnte bis Ende 2011
durch den Einsatz eines überplanmäßig eingesetzten Mitarbeiters kompensiert werden. Diesem
Mitarbeiter wurden außerdem Aufgaben aus dem Bereich des Kleingartenwesens übertragen, da auch
in diesem Bereich personeller Mehrbedarf bestand. Das Kleingartenwesen für die Betreuung von
derzeit 42 Kleingartenanlagen ist in Abteilung FB 23/200 „Grunderwerb, Mieten, Pachten und
Marktwesen“ angesiedelt. Die personelle Ausstattung hat sich in der Praxis jedoch ebenfalls als nicht
auskömmlich erwiesen.
Der bislang überplanmäßig zugewiesene Mitarbeiter steht dem FB 23 seit dem 22.12.2011 nicht mehr
zur Verfügung. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Arbeitszeitreduzierung eines
weiteren Mitarbeiters in der Abteilung 23/100 um 6 Std./ Woche ab 01.01.2012 eine Kompensation
durch das vorhandene Personal zusätzlich erschwert ist.
Eine zeitnahe Bearbeitung der Erbbauzinserhöhungen ist derzeit nicht gewährleistet. FB 23 beantragt
daher die Einrichtung einer neuen Vollzeitplanstelle, angesiedelt in Abteilung FB 23/100
„Grundstücksverträge“. Diesem Mischarbeitsplatz sollen mit einem Zeitanteil von 70% Aufgaben zur
Umsetzung der Erbbauzinserhöhungen und mit einem Zeitanteil von 30% Aufgaben aus dem Bereich
des Kleingartenwesens zugewiesen werden. Es ist beabsichtigt, die Planstelle nach BesGr. A 9 g.D./
A 10 BBesG bzw. Entgeltgruppe 9 TVöD auszuweisen.
Hinsichtlich der Kostendeckung weist FB 23 darauf hin, dass die mit Einrichtung der neuen Planstelle
entstehenden Personalkosten durch die Mehreinnahmen, die aufgrund der Erbbauzinserhöhung
erwartet werden, abgedeckt werden können. Ausweislich der vorliegenden Unterlagen betrugen die
Mehreinnahmen aufgrund der Aufgabenwahrnehmung durch den v.g. überplanmäßig eingesetzten
Mitarbeiter - mit steigender Tendenz in 2009 ca. 32.100 Euro
in 2010 ca. 36.600 Euro
in 2011 ca. 81.700 Euro
Insbesondere die Steigerung in 2011 ist auf die o.g. überplanmäßige Unterstützung zurückzuführen
(der Stelleninhaber stand dem FB 23 seit Anfang 2011 für diese spezielle Aufgabe zur Verfügung).
FB 23 geht davon aus, dass durch die Einrichtung der Vollzeitplanstelle zeitnah und fristgerecht die
Erbbauzinserhöhungen durchgeführt und somit entsprechende Mehreinnahmen erzielt werden
können. Der Personalrat wird im Rahmen seines prozessbegleitenden Informationsrechtes gemäß §
65 Abs. 1 LPVG NW beteiligt.
Der formelle Beschluss für die Einrichtung der neuen Planstelle erfolgt durch den Rat über den
Entwurf des Stellenplans 2013. Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass die Personalkosten des
überplanmäßig eingesetzten Mitarbeiters im Personalkostenansatz bis Ende 2011 bereits
eingerechnet waren.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2014
Seite: 5/5