Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104110.pdf
Größe
324 kB
Erstellt
17.04.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0666/WP16
öffentlich
17.04.2012
FB 61/20 // Dez. III
Bebauungsplan Nr. 891, Bau der Kaiserplatzgalerie
hier: Sachstand und weiteres Vorgehen
Tagesordnungsantrag der Fraktionen CDU und Grüne vom
17.04.2012
Tagesordnungsantrag der SPD-Fraktion vom 18.04.2012
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
10.05.2012
PLA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0666/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
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Erläuterungen:
- Kaiserplatz-Galerie hier: Sachstand April 2012
1. Investorenwechsel
Im Februar 2009 wurde der Ratsbeschluss für den Bebauungsplan Kaiserplatz-Galerie mit großer
Mehrheit gefasst und es ist nach wie vor Ziel, die Realisierung zu unterstützen. Die bisherige
Projektentwicklungsgesellschaft P.E.A. ist jedoch nicht mehr in der Lage das Projekt umzusetzen.
Als neue Investoren beabsichtigen nun ECE und Strabag die Übernahme und Entwicklung der
Kaiserplatz-Galerie als gleichberechtigte Projektpartner. Sie werden als Projektgemeinschaft eine
neue Gesellschaft, die GKAA gründen. Die ECE wird die Galerie künftig betreiben. Ein
unterschriebener Vorverkaufsvertrag (preferred bidder) liegt vor, ein unterschriebener Notarvertrag
jedoch noch nicht.
Die Stadt Aachen hatte der P.E.A. eine Frist bis zum 31.03.2012 gesetzt, bis zu der mit dem Bau der
Galerie begonnen werden musste. Diese ist nun verstrichen. Trotzdem soll die angekündigte
Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes noch nicht vollzogen werden. Vielmehr soll
der ECE / Strabag die Gelegenheit gegeben werden, den Kaufvertrag mit der PEA abzuwickeln und
ihn zusammen mit dem Eigentumsnachweis (Auflassungsvormerkung) der Stadt vorzulegen.
Anschließend soll der Rat der Stadt dem Wechsel des Vorhabenträgers zustimmen.
Danach wird mit ECE / STRABAG ein Änderungsvertrag abgeschlossen, der die Rechtsnachfolge
regeln wird.
Über den aktuellen Verhandlungsstand wird in der Sitzung mündlich berichtet.
2. Planung
ECE / Strabag beabsichtigen keine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 891. Das Vorhaben soll den
Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend umgesetzt werden.
Zur besseren Ausnutzung der festgesetzten Verkaufsflächen soll jedoch ein zusätzliches
Zwischengeschoss angelegt werden, das zum Teil durch einen Großmieter genutzt werden soll.
Weiterhin soll sich die Führung der inneren Passage geringfügig ändern. Weiterführende
Änderungswünsche bezüglich der äußeren Gestalt bzw. der Fassade wurden bislang nicht vorgelegt.
In einem ersten Schritt würde sich die ECE / Strabag dazu verpflichten, die im Durchführungsvertrag
enthaltene Planung zu realisieren. Sollte die Planung geändert werden, müsste der Vertrag
entsprechend angepasst werden. Vor Vertragsänderung müsste die Planung dem Architektenbeirat
vorgestellt und anschließend vom Planungsausschuss beschlossen werden. In diesem Fall wäre auch
die neue Denkmalbereichssatzung für die Aachener Innenstadt zu berücksichtigen.
3. Bereich Harscampstraße
Weiterer Gegenstand der derzeitigen Verhandlungen ist der Bereich zwischen der geplanten
Kaiserplatz-Galerie und der Harscampstraße. Hier besteht seitens der Investoren der Wunsch ein
Textilkaufhaus mit ca. 4.500 m² Verkaufsfläche (P&C) zu entwickeln. Es soll unabhängig von der
Galerie errichtet und betrieben werden können. Zugänge von der Galerie bzw. der Passage aus sind
Vorlage FB 61/0666/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
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jedoch möglich. Im Obergeschoss soll Wohnraum entstehen als Teil der im Durchführungsvertrag
Kaiserplatz-Galerie geforderten neu zu schaffenden Wohnfläche von 1.800 m².
Der derzeit gültige Bebauungsplan Nr. 774 – Reihstraße – setzt hier ein Mischgebiet fest.
Um großflächigen Einzelhandel zu errichten, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Statt eines Mischgebietes müsste ein Kerngebiet festgesetzt werden.
Grundsätzlich ist die Festsetzung eines Kerngebietes im Bereich der Adalbertstraße, der
Haupteinkauflage der Stadt Aachen, nachvollziehbar. Unabhängig von der Kaiserplatz-Galerie
gesehen, würde aus Sicht der Verwaltung gegen eine solche Änderung keine Bedenken bestehen. Als
Oberzentrum ist die Stadt Aachen jederzeit in der Lage an diesem
Standort einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb in dieser Größenordnung zu vertreten.
Anlage/n:
1 - Lageplan
2 - Tagesordnungsantrag CDU/Grüne
3 - Tagesordnungsantrag SPD
Vorlage FB 61/0666/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
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Änderungsbereich
B-Plan 774
- Reihstraße -
Stifts
traße
B-Plan 891
- Kaiserplatz-Galerie -
Lageplan o.M.