Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104239.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
02.05.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0116/WP16
öffentlich
FB 11/3.2
02.05.2012
Frau Willems/Frau Vohn
Einrichtung einer Stelle in der Verwaltungsabteilung des FB 61
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
23.05.2012
PVA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen im Rahmen des nächsten Veränderungsnachweises zum Stellenplan 2012 in der
Abteilung FB 61/01 zur Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Haushaltssachbearbeitung /
Finanzmanagement eine Stelle einzurichten und mit Besoldungsgruppe A 11 Bundesbesoldungsgesetz (alternativ EG 10 TVöD) auszuweisen.
Gleichzeitig werden die H-Stellen FB 61/ 018 und FB 61/405 eingespart.
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Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2014
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finanzielle Auswirkungen
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz 2013
Auswirkungen
2012
ner Ansatz 2012
ff.
Ertrag
Fortgeschriebe-
Folge-
Folge-
ner Ansatz 2013
kosten
kosten
ff.
(alt)
(neu)
0€
0€
0€
0€
0€
0€
62.200 €
60.700 €
186.600 €
182.100 €
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
0€
0€
0€
0€
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
+ 1.500 €
4.500 €
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
vorhanden
Die Einrichtung dieser neuen Stelle führt nicht zu einer Erhöhung des städt. Personalkostenetats.
Die Kosten, die diese neue Stelle verursacht (ca. 60.700.- €/ Jahr) werden dadurch ausgeglichen,
dass der Fachbereich auf die Wiederbesetzung von zwei Teilzeitstellen verzichtet:
1.
Verzicht auf die Wiederbesetzung der Teilzeit- Stelle FB 61/405, bewertet nach EG 13 mit
einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Wochenstunden.
Für diese Planstelle werden bisher jährliche Personalkosten in Höhe von 38.600.- €
eingeplant.
2.
Verzicht auf die Wiederbesetzung der Teilzeit-Stelle FB 61/018, bewertet nach EG 6 mit einer
wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Wochenstunden.
Für diese Planstelle werden bisher jährliche Personalkosten in Höhe von 23.600 € eingeplant.
Diesen eingesparten Personalkosten in Höhe von 62.200 € (38.600 € + 23.690 €) stehen neue
Personalkosten in Höhe von 60.700 € (Besoldungsgruppe A 11 incl. Beihilfe und Rückstellungen)
gegenüber.
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Erläuterungen:
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen ist mittlerweile für insgesamt 11 Produkte mit
einem Investitionsumfang von rund 13 Mio. und einem Ausgabevolumen von rund 37 Mio. € im
konsumtiven Bereich verantwortlich.
Im Rahmen dieser Zuständigkeit sind knapp 1.200 Einzelkonten mit den üblichen haushaltsrechtlichen
und finanztechnischen Vorgängen zu bewirtschaften.
Die unter NKF neu eingeführte Aufteilung der investiven Maßnahmen in bis zu 4 Konten
(Baumaßnahme, technische Anlagen, Festwerte, Straßenbeleuchtung) vervielfacht den Aufwand für
die Bewirtschaftung.
Durch die Aufteilung aufgrund von Schätzwerten bei der Einplanung ist im Laufe der Maßnahme
oftmals eine Anpassung durch Umschichtung von Mitteln - verbunden mit einer gesonderten
(zusätzlichen) Abstimmung mit FB 20 – erforderlich.
Zudem gibt es immer wieder Abstimmungsbedarf mit der Anlagenbuchhaltung zur Frage der
Einordnung einzelner (Teil-)Maßnahmen.
Im konsumtiven Bereich ist jedoch im Rahmen der Umstellung auf SAP eine differenzierte Darstellung
unterhalb der Produktebene vielfach unterblieben.
Trotz einiger inzwischen erfolgter Nachbesserungen erfordern diverse zusammengelegte Konten eine
zentrale Mittelbewirtschaftung und – kontrolle, da verschiedene Mitarbeiter – zum Teil aus
unterschiedlichen Abteilungen - hierauf zugreifen müssen.
Ein weiterer Mehraufwand entsteht durch die bei den Jahresabschlussarbeiten notwendige
Periodenzuordnung /Rechnungsabgrenzung sowie die Unterscheidung von Ermächtigungsübertragung, Wertaufhellung und Rückstellung.
Erheblich aufwendiger ist auch die Budgetkontrolle (Überblick über Kontenstände und Mittelabflüsse
in einzelnen Projekten) geworden.
Seit Einführung von NKF haben die Arbeiten zur Aufstellung des jeweils neuen Haushalts
kontinuierlich sowohl an Umfang als auch an Komplexität gewonnen.
Die Notwendigkeiten zur Zuordnung investiv/konsumtiv, Bewertung einzelnes Anlagegut/Festwert,
Einordnung Kostenart, Angabe Fertigstellung/Nutzungsdauer, Berechnung Abschreibung etc. haben
unter NKF erheblich größere Bedeutung und werden wegen ihrer bilanziellen Konsequenzen
wesentlich detaillierter vorgenommen als dies zu Zeiten der Kameralistik der Fall war.
Der zunehmend komplexe Hintergrund der Produktbewirtschaftung erfordert zur korrekten Abwicklung
einiges an betriebswirtschaftlichen Fachkenntnissen, die naturgemäß gerade in den technischen
Abteilungen nicht vorhanden sind. Gerade hier wird aber ein erhebliches Finanzvolumen umgesetzt,
so dass eine fehlerfreie Abwicklung umso wichtiger ist.
Mit einer betriebswirtschaftlich kompetenten Beratung durch jemanden, der gleichzeitig auf
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Fachbereichsebene in die Projekte eingebunden ist, könnten die Rahmenbedingungen für eine
haushaltsrechtlich und finanztechnisch korrekte Abwicklung erheblich verbessert werden.
Zudem ist eine angemessene Wahrnehmung der Produktverantwortung durch die Fachbereichsleitung zunehmend nur möglich, wenn ein gezieltes Finanzcontrolling gestützt durch ein
aussagekräftiges Berichtswesen bereits auf Fachbereichsebene etabliert wird.
Da der Verwaltungsabteilung keine ausreichende Personalkapazität zur verantwortlichen
Wahrnehmung der zuvor beschrieben Aufgaben zur Verfügung steht, ist die Einrichtung einer
entsprechenden Stelle notwendig.
Zum Ausgleich der hierfür entstehenden Personalkosten verzichtet FB 61 wie auf Seite 2 erläutert
auf die Wiederbesetzung von 2 Teilzeitstellen.
Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) wird gemäß § 75 Nr. 1 - Vorbereitung der Entwürfe
von Stellenplänen – zu einem späteren Zeitpunkt mit Stellenplan 2013 erfolgen.
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