Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104242.pdf
Größe
185 kB
Erstellt
27.04.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0670/WP16
öffentlich
27.04.2012
FB 61/80
Trierer Straße, Am Brander Berg, Einrichtung einer stationären
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 07.12.2011
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.05.2012
B-1
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Kenntnis, wonach das
Geschwindigkeitsverhalten in der angesprochenen Kurve der Trierer Straße äußerst moderat ist.
Die Voraussetzungen für eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage liegen nach
Beschluss der Unfallkommission an dieser Stelle somit nicht vor.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage FB 61/0670/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2012
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die Untersuchung der Erkenntnisse aus dem besonders tragischen Verkehrsunfall am 19.11.2011 mit
insgesamt 5 Toten haben ergeben, dass die Örtlichkeit des Unfalls eher zufällig auf der Trierer Straße
im Brander Berg lag und aufgrund des unangepassten Verkehrsverhaltens des Verursachers auch an
jeder anderen Stelle unter Gegenverkehr hätte passieren können. Die Auswertung der Unfalldaten der
letzten Jahre haben für diese Kurve keine Unfallhäufigkeit ergeben. In diesem Straßenstück gilt eine
Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h sowie ein Überholverbot mit Ausnahme von
landwirtschaftlichen Fahrzeugen.
Unter Beachtung dieser Verkehrsbeschränkungen ist ein sicherer Begegnungsverkehr gewährleistet
und wird von über 10.000 Kraftfahrern pro Tag auch so vollzogen.
Bei einer Geschwindigkeitserfassung vom 21.03.2012, 10.00 Uhr bis 28.03.2012, 08.00 Uhr mit einem
unscheinbaren und damit das Fahrverhalten nicht beeinflussenden Erfassungsgerät wurde die
Geschwindigkeit von insgesamt 95.907 Kfz in beiden Fahrtrichtungen erfasst. Von diesen
Kraftfahrzeugen fuhren lediglich 0,83% im ahndungsfähigen Bereich von über 80 km/h. Nur 143 Kfz =
0,14% aller verdeckt gemessenen Fahrzeuge fuhren schneller als 90 km/h. Gemessen an der hohen
Verkehrsbelastung und an dem Umstand, dass auch Nachtfahrer und Disco-Heimkehrer über den
Zeitraum einer ganzen Woche bei dieser Messung erfasst wurden, ist dies ein sehr erfreuliches
Messergebnis. An vielen anderen Dauermessstellen liegen die Prozentzahlen der ahndungsfähigen
Verkehrsverstöße (über 10 km/h Überschreitungen) ein Mehrfaches höher als auf der Trierer Straße
im Brander Berg.
Anhand dieser Messergebnisse relativieren sich auch die Beschwerden der Anwohner des Brander
Berges, wonach die Autofahrer schon vor dem Ortsausgang Brand unangemessen beschleunigen
würden. Die Mittelinsel und die dabei eingeengten Fahrstreifenbreiten haben sicherlich einen
spürbaren Anteil auf das Geschwindigkeitsverhalten im Brander Berg erzielt.
Aus den vorgenannten Erkenntnissen heraus hat die aus Vertretern der Polizei, der Bezirksregierung,
der Straßenbaubehörde und der Verkehrsplanung sich zusammensetzende Unfallkommission für die
Stadt Aachen, unter Leitung der Straßenverkehrsbehörde, den Beschluss getroffen, dass die
Voraussetzungen für die Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an
dieser Stelle nicht vorliegen.
Anlage/n:
Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 07.12.2011
Vorlage FB 61/0670/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.04.2012
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