Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103963.pdf
Größe
168 kB
Erstellt
24.04.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 50/0191/WP16
öffentlich
24.04.2012
Richtlinie zur Vergabe des Aachener Integrationspreises und Wahl
der Jury
Beratungsfolge:
TOP: - 5 -
Datum
Gremium
Kompetenz
09.05.2012
INT
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat nimmt die vom dafür bestimmten Gremium erarbeitete Richtlinie und die
Ausschreibung zustimmend zur Kenntnis.
Das vorgeschlagene Kuratorium wird beauftragt, die Preisträger abschließend zu bestimmen und bei
der Preisverleihung am Tag der Integration, dem 02.09.2012, die Preisverleihung gemeinsam in
Absprache mit dem Herrn Oberbürgermeister vorzunehmen.
In Vertretung
Prof. Dr. Sicking
Vorlage FB 50/0191/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.08.2012
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Das vom Integrationsrat bestimmte Gremium hat eine Richtlinie für die Verleihung des Aachener
Integrationspreises (Anlage1) erarbeitet und daraus die Ausschreibung (Anlage 2) entwickelt.
In einer Pressekonferenz am 16.04.2012 wurde die Ausschreibung bekannt gegeben. Die
Ausschreibungsfrist endet am 10.06.2012.
Für die Auswahl der PreisträgerInnen und die Verleihung des Preises ist ein Kuratorium zu
bestimmen.
Gem. Ziff. 4 der Richtlinie wird das Kuratorium vom Integrationsrat berufen. Dem Kuratorium gehören
acht gewählte Mitglieder aus dem Integrationsrat (drei Vertretende der Fraktionen, fünf direkt gewählte
Mitglieder) sowie eine Vertretung des Fachbereiches Soziales und Integration an.
In der Sitzung am 16.11.2011 hat der Integrationsrat folgende Mitglieder in das Gremium zur
Vorbereitung des Integrationspreises berufen:
Frau Scheidt
Herr Jacoby
Frau Keller
Herr Iscan
Frau Ambadar
Frau Blume
Herr Özbay
Herr Ndiaye ( jetzt Frau Vogeler-Yildirim )
Im Falle ihrer Bereitschaft könnten die Gremiumsmitglieder ergänzt durch die Vertretung des FB 50
das Kuratorium bilden.
Anlage/n:
Anlage 1: Richtlinie für den Integrationspreis der Stadt Aachen
Anlage 2: Ausschreibung des Integrationspreises der Stadt Aachen
Vorlage FB 50/0191/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.08.2012
Seite: 2/2
Entwurf
Stand 20. März 2012
Richtlinie für den
Integrationspreis der Stadt Aachen
1. Allgemeines
In der Stadt Aachen leben 250.000 Bürgerinnen und Bürger. Ein Drittel von ihnen hat einen
Migrationshintergrund. Ihre Wurzeln liegen in über 150 Ländern und sie bringen eine bunte Mischung
aus unterschiedlichen Sprachen, Kulturen und Religionen in die Stadt. Diese Vielfalt gilt es von allen
Menschen, mit und ohne Migrationshintergrund, zu würdigen. Viele Einzelpersonen, Organisationen,
Institutionen, Unternehmen und nicht zuletzt die Vereine der Zugewanderten setzen sich für die
Integration in allen Bereichen des Lebens ein.
Dieses Engagement möchten die Stadt Aachen und der Integrationsrat weiterhin fördern. Mit dem
Integrationspreis der Stadt Aachen soll dies in der Öffentlichkeit durch die Auszeichnung von
außergewöhnlichem Einsatz und herausragenden Leistungen besonders hervorgehoben werden. Der
Preis soll zu einer nachhaltigen Verankerung und Bewusstseinsbildung des Themas Integration
innerhalb der Stadt Aachen beitragen.
2. Gegenstand
Der Integrationspreis der Stadt Aachen berücksichtigt besondere Aktivitäten im Bereich Integration, die
richtungweisend sind, Vorbildcharakter haben und sich nachhaltig und dauerhaft auf die
Integrationsarbeit auswirken.
durch die Zusammenarbeit unterschiedlicher Institutionen getragen werden und vernetzt sind.
sich durch ein gemeinsames Miteinander von Menschen unterschiedlicher Kulturkreise
auszeichnen und die Kommunikation untereinander verbessern.
Die Stadt Aachen verleiht den Integrationspreis zur Anerkennung und Würdigung des Engagements
von Einzelpersonen, Organisationen, Institutionen, Unternehmen und Vereinen, die sich im alltäglichen
Leben weit über das übliche Maß hinaus um die Integration und Gleichberechtigung von Bürgerinnen
und Bürgern mit Migrationshintergrund in der Stadt Aachen verdient gemacht haben und für eine
gegenseitige Anerkennung eintreten.
3. Verfahren
Vorschlagsberechtigt ist jede natürliche und juristische Person. Sie kann sowohl die Maßnahme eines
Dritten als auch eine eigene Maßnahme für die Auszeichnung vorschlagen. Eine förmliche
Antragstellung ist nicht erforderlich.
Der Integrationspreis wird jährlich vergeben. Die Entscheidung über die Auszeichnung wird durch das
Kuratorium getroffen. Gegen diese Entscheidung – ggf. auch gegen die Aberkennung einer bereits
ausgesprochenen Auszeichnung – besteht kein Rechtsmittel.
Der Integrationspreis soll eine Anerkennung sein, die durch eine öffentlichkeitswirksame
Präsentation der Leistungen der Preistragenden erfolgt. Gegebenenfalls kann die Aktivität im Einzelfall
projektbezogen begrenzt gefördert werden.
Die Vorschläge und Bewerbungen sind einzureichen bei:
Stadt Aachen
Fachbereich Soziales und Integration
Geschäftsstelle des Integrationsrates
52058 Aachen
integrationsrat@mail.aachen.de
Bewerbungsschluss und Fristen werden jeweils durch die Ausschreibung des Integrationspreises der
Stadt Aachen durch den Integrationsrat bestimmt.
4. Preisvergabe
Das Kuratorium wird vom Integrationsrat berufen. Dem Kuratorium gehören an:
acht gewählte Mitglieder aus dem Integrationsrat (drei Vertretende der Fraktionen, fünf direkt
gewählte Mitglieder des Integrationsrates)
eine Vertretung des Fachbereichs Soziales und Integration
Das Kuratorium ist unabhängig. Es entscheidet mit der Stimmenmehrheit seiner Mitglieder.
Ausschreibung des Integrationspreises der Stadt Aachen
Die Stadt Aachen und der Integrationsrat haben für das Jahr 2012 erstmalig einen Integrationspreis ins
Leben gerufen. Hiermit wird dieser neue Preis bekannt gemacht und zur Einsendung von Bewerbungen
und Vorschlägen aufgerufen.
In der Stadt Aachen leben 250.000 Bürgerinnen und Bürger. Ein Drittel von Ihnen hat einen
Migrationshintergrund. Ihre Wurzeln liegen in über 150 Ländern und sie bringen eine bunte Mischung
aus unterschiedlichen Sprachen, Kulturen und Religionen in die Stadt. Diese Vielfalt gilt es von allen
Menschen, mit und ohne Migrationshintergrund, zu würdigen. Viele Einzelpersonen, Organisationen,
Institutionen, Unternehmen und nicht zuletzt die Vereine der Zugewanderten setzen sich für die
Integration in allen Bereichen des Lebens ein.
Dieses Engagement möchten die Stadt Aachen und der Integrationsrat weiterhin fördern. Mit dem
Integrationspreis der Stadt Aachen soll dies in der Öffentlichkeit durch die Auszeichnung von
außergewöhnlichem Einsatz und herausragenden Leistungen besonders hervorgehoben werden. Der
Preis soll zu einer nachhaltigen Verankerung und Bewusstseinsbildung des Themas Integration
innerhalb der Stadt Aachen beitragen.
Der Integrationspreis der Stadt Aachen berücksichtigt besondere Aktivitäten im Bereich Integration, die
richtungweisend sind, Vorbildcharakter haben und sich nachhaltig und dauerhaft auf die
Integrationsarbeit auswirken.
durch die Zusammenarbeit unterschiedlicher Institutionen getragen werden und vernetzt sind.
sich durch ein gemeinsames Miteinander von Menschen unterschiedlicher Kulturkreise
auszeichnen und die Kommunikation untereinander verbessern.
Die Stadt Aachen verleiht den Integrationspreis zur Anerkennung und Würdigung des Engagements von
Einzelpersonen, Organisationen, Institutionen, Unternehmen und Vereinen, die sich im alltäglichen
Leben weit über das übliche Maß hinaus um die Integration und Gleichberechtigung von Bürgerinnen
und Bürgern mit Migrationshintergrund in der Stadt Aachen verdient gemacht haben und für eine
gegenseitige Anerkennung eintreten.
Vorschlagsberechtigt ist jede natürliche und juristische Person, also jede Bürgerin und jeder Bürger,
Vereine und Institutionen, der Integrationsrat und die Verwaltung. Man kann sowohl Maßnahmen eines
Dritten als auch eigene Maßnahmen für die Auszeichnung vorschlagen. Eine förmliche Antragstellung ist
nicht erforderlich.
Der Integrationspreis soll eine Anerkennung sein, die durch eine öffentlichkeitswirksame Präsentation
der Leistungen der Preistragenden erfolgt. Gegebenenfalls kann die Aktivität im Einzelfall
projektbezogen begrenzt gefördert werden. Die Verleihung des Preises wird im Rahmen des „Tag der
Integration“ am 2. September 2012 feierlich im Eurogress der Stadt Aachen erfolgen. Die genaue
Richtlinie können Sie auf der Internetseite der Stadt Aachen unter www.integration-aachen.de einsehen.
Bitte reichen Sie Vorschläge und Bewerbungen bis zum 10. Juni 2012 ein bei der
Stadt Aachen
Fachbereich Soziales und Integration
Geschäftsstelle des Integrationsrates
52058 Aachen
integrationsrat@mail.aachen.de
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Integrationsrates, Frau Lander,
integrationsrat@mail.aachen.de, Tel. 0241 / 432-5636, wenden.