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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
103963.pdf
Größe
168 kB
Erstellt
24.04.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:43
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Soziales und Integration Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 50/0191/WP16 öffentlich 24.04.2012 Richtlinie zur Vergabe des Aachener Integrationspreises und Wahl der Jury Beratungsfolge: TOP: - 5 - Datum Gremium Kompetenz 09.05.2012 INT Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Integrationsrat nimmt die vom dafür bestimmten Gremium erarbeitete Richtlinie und die Ausschreibung zustimmend zur Kenntnis. Das vorgeschlagene Kuratorium wird beauftragt, die Preisträger abschließend zu bestimmen und bei der Preisverleihung am Tag der Integration, dem 02.09.2012, die Preisverleihung gemeinsam in Absprache mit dem Herrn Oberbürgermeister vorzunehmen. In Vertretung Prof. Dr. Sicking Vorlage FB 50/0191/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.08.2012 Seite: 1/2 Erläuterungen: Das vom Integrationsrat bestimmte Gremium hat eine Richtlinie für die Verleihung des Aachener Integrationspreises (Anlage1) erarbeitet und daraus die Ausschreibung (Anlage 2) entwickelt. In einer Pressekonferenz am 16.04.2012 wurde die Ausschreibung bekannt gegeben. Die Ausschreibungsfrist endet am 10.06.2012. Für die Auswahl der PreisträgerInnen und die Verleihung des Preises ist ein Kuratorium zu bestimmen. Gem. Ziff. 4 der Richtlinie wird das Kuratorium vom Integrationsrat berufen. Dem Kuratorium gehören acht gewählte Mitglieder aus dem Integrationsrat (drei Vertretende der Fraktionen, fünf direkt gewählte Mitglieder) sowie eine Vertretung des Fachbereiches Soziales und Integration an. In der Sitzung am 16.11.2011 hat der Integrationsrat folgende Mitglieder in das Gremium zur Vorbereitung des Integrationspreises berufen: Frau Scheidt Herr Jacoby Frau Keller Herr Iscan Frau Ambadar Frau Blume Herr Özbay Herr Ndiaye ( jetzt Frau Vogeler-Yildirim ) Im Falle ihrer Bereitschaft könnten die Gremiumsmitglieder ergänzt durch die Vertretung des FB 50 das Kuratorium bilden. Anlage/n: Anlage 1: Richtlinie für den Integrationspreis der Stadt Aachen Anlage 2: Ausschreibung des Integrationspreises der Stadt Aachen Vorlage FB 50/0191/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.08.2012 Seite: 2/2 Entwurf Stand 20. März 2012 Richtlinie für den Integrationspreis der Stadt Aachen 1. Allgemeines In der Stadt Aachen leben 250.000 Bürgerinnen und Bürger. Ein Drittel von ihnen hat einen Migrationshintergrund. Ihre Wurzeln liegen in über 150 Ländern und sie bringen eine bunte Mischung aus unterschiedlichen Sprachen, Kulturen und Religionen in die Stadt. Diese Vielfalt gilt es von allen Menschen, mit und ohne Migrationshintergrund, zu würdigen. Viele Einzelpersonen, Organisationen, Institutionen, Unternehmen und nicht zuletzt die Vereine der Zugewanderten setzen sich für die Integration in allen Bereichen des Lebens ein. Dieses Engagement möchten die Stadt Aachen und der Integrationsrat weiterhin fördern. Mit dem Integrationspreis der Stadt Aachen soll dies in der Öffentlichkeit durch die Auszeichnung von außergewöhnlichem Einsatz und herausragenden Leistungen besonders hervorgehoben werden. Der Preis soll zu einer nachhaltigen Verankerung und Bewusstseinsbildung des Themas Integration innerhalb der Stadt Aachen beitragen. 2. Gegenstand Der Integrationspreis der Stadt Aachen berücksichtigt besondere Aktivitäten im Bereich Integration, die  richtungweisend sind, Vorbildcharakter haben und sich nachhaltig und dauerhaft auf die Integrationsarbeit auswirken.  durch die Zusammenarbeit unterschiedlicher Institutionen getragen werden und vernetzt sind.  sich durch ein gemeinsames Miteinander von Menschen unterschiedlicher Kulturkreise auszeichnen und die Kommunikation untereinander verbessern. Die Stadt Aachen verleiht den Integrationspreis zur Anerkennung und Würdigung des Engagements von Einzelpersonen, Organisationen, Institutionen, Unternehmen und Vereinen, die sich im alltäglichen Leben weit über das übliche Maß hinaus um die Integration und Gleichberechtigung von Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund in der Stadt Aachen verdient gemacht haben und für eine gegenseitige Anerkennung eintreten. 3. Verfahren Vorschlagsberechtigt ist jede natürliche und juristische Person. Sie kann sowohl die Maßnahme eines Dritten als auch eine eigene Maßnahme für die Auszeichnung vorschlagen. Eine förmliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Der Integrationspreis wird jährlich vergeben. Die Entscheidung über die Auszeichnung wird durch das Kuratorium getroffen. Gegen diese Entscheidung – ggf. auch gegen die Aberkennung einer bereits ausgesprochenen Auszeichnung – besteht kein Rechtsmittel. Der Integrationspreis soll eine Anerkennung sein, die durch eine öffentlichkeitswirksame Präsentation der Leistungen der Preistragenden erfolgt. Gegebenenfalls kann die Aktivität im Einzelfall projektbezogen begrenzt gefördert werden. Die Vorschläge und Bewerbungen sind einzureichen bei: Stadt Aachen Fachbereich Soziales und Integration Geschäftsstelle des Integrationsrates 52058 Aachen integrationsrat@mail.aachen.de Bewerbungsschluss und Fristen werden jeweils durch die Ausschreibung des Integrationspreises der Stadt Aachen durch den Integrationsrat bestimmt. 4. Preisvergabe Das Kuratorium wird vom Integrationsrat berufen. Dem Kuratorium gehören an:   acht gewählte Mitglieder aus dem Integrationsrat (drei Vertretende der Fraktionen, fünf direkt gewählte Mitglieder des Integrationsrates) eine Vertretung des Fachbereichs Soziales und Integration Das Kuratorium ist unabhängig. Es entscheidet mit der Stimmenmehrheit seiner Mitglieder. Ausschreibung des Integrationspreises der Stadt Aachen Die Stadt Aachen und der Integrationsrat haben für das Jahr 2012 erstmalig einen Integrationspreis ins Leben gerufen. Hiermit wird dieser neue Preis bekannt gemacht und zur Einsendung von Bewerbungen und Vorschlägen aufgerufen. In der Stadt Aachen leben 250.000 Bürgerinnen und Bürger. Ein Drittel von Ihnen hat einen Migrationshintergrund. Ihre Wurzeln liegen in über 150 Ländern und sie bringen eine bunte Mischung aus unterschiedlichen Sprachen, Kulturen und Religionen in die Stadt. Diese Vielfalt gilt es von allen Menschen, mit und ohne Migrationshintergrund, zu würdigen. Viele Einzelpersonen, Organisationen, Institutionen, Unternehmen und nicht zuletzt die Vereine der Zugewanderten setzen sich für die Integration in allen Bereichen des Lebens ein. Dieses Engagement möchten die Stadt Aachen und der Integrationsrat weiterhin fördern. Mit dem Integrationspreis der Stadt Aachen soll dies in der Öffentlichkeit durch die Auszeichnung von außergewöhnlichem Einsatz und herausragenden Leistungen besonders hervorgehoben werden. Der Preis soll zu einer nachhaltigen Verankerung und Bewusstseinsbildung des Themas Integration innerhalb der Stadt Aachen beitragen. Der Integrationspreis der Stadt Aachen berücksichtigt besondere Aktivitäten im Bereich Integration, die    richtungweisend sind, Vorbildcharakter haben und sich nachhaltig und dauerhaft auf die Integrationsarbeit auswirken. durch die Zusammenarbeit unterschiedlicher Institutionen getragen werden und vernetzt sind. sich durch ein gemeinsames Miteinander von Menschen unterschiedlicher Kulturkreise auszeichnen und die Kommunikation untereinander verbessern. Die Stadt Aachen verleiht den Integrationspreis zur Anerkennung und Würdigung des Engagements von Einzelpersonen, Organisationen, Institutionen, Unternehmen und Vereinen, die sich im alltäglichen Leben weit über das übliche Maß hinaus um die Integration und Gleichberechtigung von Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund in der Stadt Aachen verdient gemacht haben und für eine gegenseitige Anerkennung eintreten. Vorschlagsberechtigt ist jede natürliche und juristische Person, also jede Bürgerin und jeder Bürger, Vereine und Institutionen, der Integrationsrat und die Verwaltung. Man kann sowohl Maßnahmen eines Dritten als auch eigene Maßnahmen für die Auszeichnung vorschlagen. Eine förmliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Der Integrationspreis soll eine Anerkennung sein, die durch eine öffentlichkeitswirksame Präsentation der Leistungen der Preistragenden erfolgt. Gegebenenfalls kann die Aktivität im Einzelfall projektbezogen begrenzt gefördert werden. Die Verleihung des Preises wird im Rahmen des „Tag der Integration“ am 2. September 2012 feierlich im Eurogress der Stadt Aachen erfolgen. Die genaue Richtlinie können Sie auf der Internetseite der Stadt Aachen unter www.integration-aachen.de einsehen. Bitte reichen Sie Vorschläge und Bewerbungen bis zum 10. Juni 2012 ein bei der Stadt Aachen Fachbereich Soziales und Integration Geschäftsstelle des Integrationsrates 52058 Aachen integrationsrat@mail.aachen.de Bei Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Integrationsrates, Frau Lander, integrationsrat@mail.aachen.de, Tel. 0241 / 432-5636, wenden.