Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103990.pdf
Größe
312 kB
Erstellt
26.04.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0669/WP16
öffentlich
26.04.2012
Dez. III / FB 61/20
Aufstellung eines Bebauungsplanes - Eilendorfer Straße/Im
Tiergarten – im Stadtbezirk Aachen-Brand für den Bereich
Eilendorfer Straße, Erberichshofstraße und Am Tiergarten
Hier: Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 27.03.2012
Antrag der Fraktionen in der Bezirksvertretung Aachen–
Brand vom 27.02.2012
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.06.2012
04.07.2012
PLA
B-1
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des
Bebauungsplanes – Eilendorfer Straße/Am Tiergarten - zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des
Bebauungsplanes – Eilendorfer Straße/Am Tiergarten - zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0669/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat am 16.03.2005, der Planungsausschuss am 21.04.2005,
beschlossen, für den oben genannten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser
Aufstellungsbeschluss wurde am 07.05.2005 öffentlich bekannt gemacht.
In der Vorlage zum Aufstellungsbeschluss wurde von der Verwaltung folgendes erläutert:
„In dem Bereich, für den die Verwaltung vorschlägt, einen Bebauungsplan aufzustellen, gilt derzeit der
Bebauungsplan Nummer 4 der ehemaligen Gemeinde Brand. Dieser Bebauungsplan setzt für den
Bereich entlang der Eilendorfer Straße Gewerbegebiet fest.
Im Zusammenhang mit der gewünschten Ansiedlung von OBI im Bereich der Trierer
Straße/Debyestraße soll der Bereich, an dem sich derzeit der OBI-Heimwerkermarkt befindet, zu
einem Wohngebiet entwickelt werden. Es besteht der Wunsch, sowohl aus der Bezirksvertretung
Aachen-Brand wie auch aus dem Planungsausschuss, das Verfahren der Entwicklung des neuen
OBI-Heimwerkermarktes an der Debyestraße mit der Entwicklung eines neuen Wohngebietes an der
Eilendorfer Straße am bisherigen OBI-Standort zu verknüpfen.
Die Verwaltung weist hier schon auf die Schwierigkeiten einer solchen Verknüpfung hin, da die
Grundstücke verschiedenen Eigentümern gehören.
Die Verwaltung empfiehlt für den Bereich Eilendorfer Straße/Am Tiergarten nunmehr einen
Bebauungsplan aufzustellen und im Verfahren zu klären, inwieweit die Konflikte, die durch die an die
bestehenden Gewerbebetriebe heranrückende Wohnbebauung entstehen, gelöst werden können. In
diesem Verfahren wird sich dann auch zeigen, ob alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke
vom Projektentwickler überplant wurden, mit einer solchen Überplanung einverstanden sind.“
Im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nummer 884 - Debyestraße/Trierer Straße (Neubau OBI) wurde vereinbart und über eine entsprechende Bankbürgschaft abgesichert, dass die
Vorhabenträgerin einen Betrag in Höhe von 190.000,00 € als Ausgleichszahlung zu leisten hat, wenn
der OBI-Markt in der Eilendorfer Straße nicht binnen 5 Jahren nach Vertragsabschluss
(15.11.2010) zurückgebaut worden ist.
Für den Fall des fristgerechten Rückbaus des ehemaligen Obi-Marktes und einer damit
einhergehenden Flächenentsiegelung von 12.000 m² wurde die Regelung getroffen, dass sich der für
die Umsetzung des Bpl. Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - zu zahlende
Gesamtausgleichsbetrag von 575.250,00 € um 190.000,00 € auf dann 385.250,00 € reduziert.
Die Verwaltung hat nach der Neueröffnung des OBI-Marktes bereits Gespräche mit den Vertretern der
Eigentümer des ehemaligen OBI-Grundstückes geführt. In diesen Gesprächen wurde von den
Vertretern verdeutlicht, dass sie nach wie vor an einer Entwicklung ihres Grundstückes in Richtung
Wohnungsbau interessiert sind. Derzeit stehen die Grundstückseigentümer in Verhandlungen mit
Investoren, die das Grundstück erwerben sollen und dann in Richtung Wohnungsbau eine
Entwicklung vorantreiben werden.
Vorlage FB 61/0669/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 2/3
Dabei gehen sie davon aus, dass sie insgesamt einen Zeitraum von ca. 5 Jahren benötigen, um ihre
Verhandlungen mit einem Entwickler zum Abschluss zu bringen und dann eben auch entsprechend
das Planungsrecht über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu schaffen. In
der Zwischenzeit möchten sie ihr Gebäude einer Zwischennutzung zuführen, die allerdings dann auch
vom Zeitraum her befristet sein soll.
Mit den Eigentümern wurde vereinbart, die Gespräche zur Entwicklung des Grundstückes
fortzuführen, sobald ein Entwickler für diese Grundstücke gefunden ist.
Anlage/n:
1. Lageplan
2. Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 27.03.2012
3. Antrag der Fraktionen in der Bezirksvertretung Aachen–Brand vom 27.02.2012
Vorlage FB 61/0669/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 3/3