Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104077.pdf
Größe
269 kB
Erstellt
19.04.12, 12:00
Aktualisiert
18.02.17, 22:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 40/0126/WP16
öffentlich
19.04.2012
FB 45/400
Nutzung des Mensaneubaus am Gymnasium St. Leonhard
Antrag der Fraktionen im Rat der Stadt CDU und Grüne vom
17.10.2011
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
10.05.2012
SchA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
stimmt einem Nutzungskonzept wie dargelegt zu.
2. Der Ratsantrag von CDU und Grüne vom 17.10.2011 ist damit erledigt.
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Ausdruck vom: 18.12.2012
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finanzielle Auswirkungen
Keine Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
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Ausdruck vom: 18.12.2012
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Erläuterungen:
1. Ausgangssituation
Mit dem Ratsantrag „Nutzung des Mensaneubaus am Gymnasium St. Leonhard“ vom 17.10.2011
beauftragen die Fraktionen von CDU und Grünen im Rat der Stadt die Verwaltung, bei der
Ausschreibung des Betriebs der zukünftigen Mensa des Gymnasiums St. Leonhard die Nutzung der
Räumlichkeiten durch Dritte zu berücksichtigen und auch die Nutzung als öffentliches Cafè zu prüfen.
Neben den Möglichkeiten der schulischen und außerschulischen Nutzung ist insofern auch das
Verfahren der Bewirtschaftung des Mensabetriebs in die Überlegungen mit einzubeziehen. Eine
Beteiligung der Schule ist erfolgt und wurde in den nachfolgenden Erläuterungen berücksichtigt.
2. Nutzungsmöglichkeiten der Mensa
2.1 Schulische Nutzung:
Im Rahmen der Umsetzung des Ganztagangebotes wird den Schülerinnen und Schülern, den
Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule ein Mittagessen durch die Mensa neben ihrem
sonstigen Angebot ermöglicht.
Das Gymnasium St. Leonard ist als Ganztagsgymnasium auf einen durchgehenden Betrieb vom
Schulbeginn an bis zum Schulschluss um 16:00 Uhr angewiesen, weil neben den Unterstufen- und
Mittelstufenschülern auch die Oberstufenschüler mit ihren Freistunden ein überzeugendes Angebot in
der Schule selbst vorfinden sollten.
Der Ganztagsbereich der Mensa soll zu einem Ort der Begegnung zwischen jungen und älteren
Schülerinnen und Schülern werden. Wichtig und unverzichtbar ist die Mensa auch als Ort des
Lernens. Der derzeitige Lernort für Oberstufenschüler in der Bücherei im Hauptgebäude wird weiter
eingeschränkt, da hier ein Teilbereich zu einem Spiel- und Toberaum für junge Schülerinnen und
Schüler umfunktioniert wird, der aus Gründen der Aufsichtsverpflichtung nicht wie geplant im Neubau
realisiert werden kann. Stattdessen können die Oberstufenschüler in Zukunft aber auf die Mensa
ausweichen (im Hochschulbereich eine bewährte Nutzungsmöglichkeit). Diese Schülerinnen und
Schüler verbringen teilweise den ganzen Tag in der Schule, vor allem, wenn sie am Internationalen
Abitur teilnehmen.
2.2 Außerschulische Nutzung:
Aufgrund der beabsichtigten multifunktionalen Nutzung der Mensa als Ort zum Verzehr von Essen
und als Ort zum Lernen hat sich die Schule ausdrücklich dagegen ausgesprochen, die Mensa für
Schulfremde, beispielsweise Touristen, während des Unterrichtsbetriebes zu öffnen.
Eine kulturelle Nutzung in den Abendstunden würde die Schule allerdings sehr begrüßen. Hierbei
sollte mit Blick auf den repräsentativen Standort des Erweiterungsneubaus auf eine achtsame
Nutzung Wert gelegt werden.
Aktuell liegt der Schulleitung vom Kammerchor Carmina mundi, der auf der Suche ist nach einer
neuen Übungsstätte ist, eine erste deutliche Interessensbekundung vor.
Aus der Schulpflegschaft der Schule kam der Impuls, Aachener Tanzvereinen bei der Suche nach
neuen Tanzmöglichkeiten zu unterstützen.
Vorlage FB 40/0126/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2012
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Im Ganztagsbereich werden ein leuchtstarker Beamer und eine Leinwand installiert, kulturelle oder
naturkundliche Vorträge könnten so in den späten Nachmittags- oder Abendstunden abgehalten
werden.
2.3 Betrieb und Rahmen der Schulmensa und des Kiosk:
Der Betrieb der Mensen wird von den städtischen Schulen selbstständig mit den jeweiligen Anbietern
vereinbart.
Die Schule beabsichtigt, neben einem Mittagessen auch ein Kiosk-Betrieb anzubieten, der gegen
12:00 Uhr aussetzt und nach dem Mittagessen gegen 14:30 wieder einsetzt. Aus qualitätsorientierten,
arbeitsökonomischen sowie aus betriebwirtschaftlichen Gründen sollen beide Teilbereiche aus einer
Hand bedient werden.
Weiterhin ist beabsichtigt, dem Caterer das komplette Bestellsystem für das Mittagessen und die
gesamte Abrechnung zu übertragen. Auch alle „Problemfälle“, wie zum Beispiel Doppelbestellungen,
Nicht-Verzehr nach Erkrankung und sozial bedingte Essenspreisermäßigungen, sind vom Caterer zu
regeln. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Organisation dieses betriebswirtschaftlichen Teils eines
Mensabetriebes insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen von einem professionellen Caterer
erledigt werden soll.
Die Schule steht in engen Verhandlungen mit dem Sozialwerk Aachener Christen (sh. Stellungnahme
der Schule in der Anlage).
3. Stellungnahme der Verwaltung:
Auf der Grundlage der Vorgaben des Raumprogramms für den Erweiterungsneubau des
Gymnasiums St. Leonhard ist eine über den klassischen Mensabetrieb hinausgehende Nutzung für
Schulfremde möglich.
Sowohl die Räume im 1. Obergeschoss, in denen neben allgemeinen Unterrichtsräumen Flächen für
eine Nutzung von Lern- und Aufenthaltsräume für die Oberstufe vorgesehen sind, als auch die reinen
Unterrichtsräume im 2. Obergeschoss können trotz einer intensiven Nutzung des Mensabereichs im
schulischen Tagesablauf störungsfrei betrieben werden.
Von der Schule wurde nachvollziehbar dargestellt, dass angesichts der pädagogisch sinnvollen und
notwendigen Nutzung des Ganztagsbereiches durch die Schülerinnen und Schüler der Oberstufen
eine Bereitstellung dieses Bereiches zur durchgängigen Nutzung für die Öffentlichkeit, beispielsweise
als Cafè sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich der beabsichtigten schulischen Nutzung
entgegenstehen.
4. Fazit:
Der Schulbetrieb befürwortet innerschulische sowie außerschulische Nutzungsmöglichkeiten im
Rahmen des von der Schule vorgeschlagen Umfang.
Es wird eine außerschulische Nutzung ab dem späten Nachmittag und in den Abendstunden für
kulturelle Veranstaltungen, Vorträge und Informationsveranstaltungen sowie für Vereine und
entsprechende Wettkämpfe empfohlen.
Die Nutzung der städt. Räume erfolgt auf der Grundlage der Entgeltordnung für die Bereitstellung von
Räumen in städt. Gebäuden und den dazugehörenden Freiflächen.
Vorlage FB 40/0126/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2012
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Bei einer entsprechenden Nachfrage nach Bereitstellung der Räumlichkeiten des Ganztagbereiches
wie auch gegebenenfalls Flächen des Außen- bzw. Platzraumes sollte aus Sicht des Schulbetriebs
die Einstellung eines Hilfshausmeisters erfolgen. Die entstehenden zusätzlichen Personalkosten
werden durch das vom Nutzer zu zahlende Nutzungsentgelt nach der Entgeltordnung für die
Bereitstellung von Räumen in städtischen Gebäuden getragen.
Anlage/n:
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Ratsantrag der Fraktionen der CDU und Grünen vom 17.02.2011
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Stellungnahme der Schule
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