Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
103975.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
19.04.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 40/0127/WP16
öffentlich
19.04.2012
FB 45/400
Einrichtung von zwei integrativen Lerngruppen an der MariaMontessori-Gesamtschule
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
10.05.2012
SchA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt
der Einrichtung von zwei integrativen Lerngruppen (eine beginnend in Klasse 7, die zweite beginnend
in der Klasse 9) an der Maria-Montessori-Gesamtschule ab dem Schuljahr 2012/2013 vorbehaltlich
der Stellungnahme der Schulaufsicht zu.
Vorlage FB 40/0127/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2012
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finanzielle Auswirkungen
Keine Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 40/0127/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2012
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Erläuterungen:
1. Ausgangssituation
Die Maria-Montessori-Gesamtschule hat für das Schuljahr 2012/2013 die Einrichtung von zwei
integrativen Lerngruppen, eine beginnend mit der Jahrgangsstufe 7 und eine weitere beginnend in der
Jahrgangsstufe 9 beantragt.
In der Jahrgangsstufe 7 soll eine Integrative Lerngruppe eingerichtet werden, da in der jetzigen
Jahrgangsstufe 6 eine Schülerin beschult wird, die in der Grundschule mit sonderpädagogischen
Förderbedarf „Lernen und geistige Entwicklung“ unterrichtet wurde. Der Förderbedarf wurde Ende
des 4. Schuljahres beim Übergang in die weiterführende Schule probeweise aufgehoben. Nunmehr
wurde bei der jährlichen Überprüfung festgestellt, dass dieser Förderbedarf weiterbesteht.
In der Klasse 9 wird eine Schülerin unterrichtet, für die nun ebenfalls ein sonderpädagogischer
Förderbedarf festgestellt wurde, der eine zieldifferente Beschulung in einer ILG erfordert.
In integrativen Lerngruppen lernen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
sowohl nach den Richtlinien über ihren Förderschwerpunkt, als auch nach den Unterrichtsvorgaben
der allgemeinbildenden Schule zieldifferent.
Die nach § 20, Abs. 8 Schulgesetz NRW erforderliche Prüfung des von der Schule vorgelegten
pädagogischen Konzeptes zur Einrichtung von zwei integrativen Lerngruppen durch die
Schulaufsichtsbehörde steht noch aus.
Die Schulkonferenz der Maria-Montessori-Gesamtschule ist im Wege der Anhörung noch zu
beteiligen.
2. Voraussetzungen für die Einrichtung
Die Maria-Montessori-Gesamtschule beschult seit 2005 Schüler/-innen mit sonderpädagogischem
Förderbedarf im Bereich „soziale und emotionale Entwicklung“ sowie „Sprache“ im gemeinsamen
Unterricht (GU).
Das bisherige pädagogische Konzept, das von der Schulkonferenz am 27.04.2005 verabschiedet
wurde, sieht vor, dass in je drei Klassen pro Jahrgang Kinder mit folgenden sonderpädagogischen
Schwerpunkten zielgleich beschult werden: Sprache, emotionale sozial Entwicklung, Hören und
Kommunikation, Sehen und körperliche und motorische Entwicklung.
Die Klassenstärke der GU-Klassen wird pro GU-Kind um eine(n) Schüler/in herabgesetzt. Ein
Tutorenteam und ein GU-Lehrer, der nach Absprache mit den Tutorinnen mit den Fachlehrern und
Fachlehrerinnen als Doppelbesetzung am Unterricht teilnimmt, betreuen die Klassen. Der Unterricht
mit dem GU-Lehrer kann je nach Absprache als Teamteaching, als Unterricht in der Kleingruppe oder
auch als Einzelbetreuung sowohl im Klassenraum als auch im Vorraum der Klassen oder im
„Traumzeitraum“ gehalten werden. Der GU-Lehrer ist dabei Lernbegleiter und Berater der
Schülerinnen und Schüler.
Vorlage FB 40/0127/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2012
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Die Arbeitsweise an der Maria-Montessori-Gesamtschule mit 6-8 Stunden „Freie Wahl der Arbeit“ pro
Woche und einem Unterricht, in dem das individuelle Lernen im Mittelpunkt steht, ermöglicht die
erforderliche Differenzierung.
Auf Grund der positiven Erfahrung, die in den letzten Jahren mit dem gemeinsamen Unterricht
gesammelt werden konnten, beantragt die Schule nun die Einrichtung von zwei integrativen
Lerngruppen für das Schuljahr 2012/2013.
3. Stellungnahme der Fachverwaltung Schulbetrieb
Die gem. § 20, Abs. 8 Schulgesetz erforderlichen personellen und sächlichen Voraussetzungen an der
Maria-Montessori-Gesamtschule sind gegeben. Die Personalausstattung wird durch das Land
sichergestellt.
Die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Unterrichtsräume können bereitgestellt
werden; neben einem Klassenraum steht ein Gruppendifferenzierungsraum zur Verfügung. Der
zusätzliche Differenzierungsraum und die Mitnutzung der Stadtteilbücherei in der Schule bieten die
Möglichkeit, bei Bedarf äußere Differenzierungs- und Fördermaßnahmen durchzuführen.
Für die Anschaffung von Differenzierungsmaterialien für den gemeinsamen Unterricht und Integrativer
Lerngruppen sowie zusätzlicher Möblierung stehen der Schule die Mittel ihres Schulbudgets zur
Verfügung, die aus Sicht des Schulbetriebs hierfür auch auskömmlich sind.
Fazit:
Der Schulbetrieb befürwortet – vorbehaltlich der Stellungnahme der Schulaufsicht - den Antrag der
Maria-Montessori-Gesamtschule ab dem Schuljahr 2012/2013, integrative Lerngruppen in der
Sekundarstufe I, ab Jahrgangsstufe 7 sowie ab Jahrgangsstufe 9, einzurichten und empfiehlt dem
Schulausschuss unter der vorgenannten Bedingung der Einrichtung zuzustimmen. Hierdurch wird
Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Möglichkeit geboten,
wohnortnah eine weiterführende Schule zu besuchen, an der ihre Potentiale gefördert werden und sie
einen differenzierten Anschluss erhalten können.
Die Stellungnahme der Schulaufsicht wird bis zur Schulausschusssitzung vorgelegt. In der Sitzung
steht die Schulleitung für Fragen zur Verfügung.
Vorlage FB 40/0127/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2012
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