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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
103975.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
19.04.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:42
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 40/0127/WP16 öffentlich 19.04.2012 FB 45/400 Einrichtung von zwei integrativen Lerngruppen an der MariaMontessori-Gesamtschule Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 10.05.2012 SchA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Einrichtung von zwei integrativen Lerngruppen (eine beginnend in Klasse 7, die zweite beginnend in der Klasse 9) an der Maria-Montessori-Gesamtschule ab dem Schuljahr 2012/2013 vorbehaltlich der Stellungnahme der Schulaufsicht zu. Vorlage FB 40/0127/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.11.2012 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Keine Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 40/0127/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.11.2012 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangssituation Die Maria-Montessori-Gesamtschule hat für das Schuljahr 2012/2013 die Einrichtung von zwei integrativen Lerngruppen, eine beginnend mit der Jahrgangsstufe 7 und eine weitere beginnend in der Jahrgangsstufe 9 beantragt. In der Jahrgangsstufe 7 soll eine Integrative Lerngruppe eingerichtet werden, da in der jetzigen Jahrgangsstufe 6 eine Schülerin beschult wird, die in der Grundschule mit sonderpädagogischen Förderbedarf „Lernen und geistige Entwicklung“ unterrichtet wurde. Der Förderbedarf wurde Ende des 4. Schuljahres beim Übergang in die weiterführende Schule probeweise aufgehoben. Nunmehr wurde bei der jährlichen Überprüfung festgestellt, dass dieser Förderbedarf weiterbesteht. In der Klasse 9 wird eine Schülerin unterrichtet, für die nun ebenfalls ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, der eine zieldifferente Beschulung in einer ILG erfordert. In integrativen Lerngruppen lernen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowohl nach den Richtlinien über ihren Förderschwerpunkt, als auch nach den Unterrichtsvorgaben der allgemeinbildenden Schule zieldifferent. Die nach § 20, Abs. 8 Schulgesetz NRW erforderliche Prüfung des von der Schule vorgelegten pädagogischen Konzeptes zur Einrichtung von zwei integrativen Lerngruppen durch die Schulaufsichtsbehörde steht noch aus. Die Schulkonferenz der Maria-Montessori-Gesamtschule ist im Wege der Anhörung noch zu beteiligen. 2. Voraussetzungen für die Einrichtung Die Maria-Montessori-Gesamtschule beschult seit 2005 Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich „soziale und emotionale Entwicklung“ sowie „Sprache“ im gemeinsamen Unterricht (GU). Das bisherige pädagogische Konzept, das von der Schulkonferenz am 27.04.2005 verabschiedet wurde, sieht vor, dass in je drei Klassen pro Jahrgang Kinder mit folgenden sonderpädagogischen Schwerpunkten zielgleich beschult werden: Sprache, emotionale sozial Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen und körperliche und motorische Entwicklung. Die Klassenstärke der GU-Klassen wird pro GU-Kind um eine(n) Schüler/in herabgesetzt. Ein Tutorenteam und ein GU-Lehrer, der nach Absprache mit den Tutorinnen mit den Fachlehrern und Fachlehrerinnen als Doppelbesetzung am Unterricht teilnimmt, betreuen die Klassen. Der Unterricht mit dem GU-Lehrer kann je nach Absprache als Teamteaching, als Unterricht in der Kleingruppe oder auch als Einzelbetreuung sowohl im Klassenraum als auch im Vorraum der Klassen oder im „Traumzeitraum“ gehalten werden. Der GU-Lehrer ist dabei Lernbegleiter und Berater der Schülerinnen und Schüler. Vorlage FB 40/0127/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.11.2012 Seite: 3/4 Die Arbeitsweise an der Maria-Montessori-Gesamtschule mit 6-8 Stunden „Freie Wahl der Arbeit“ pro Woche und einem Unterricht, in dem das individuelle Lernen im Mittelpunkt steht, ermöglicht die erforderliche Differenzierung. Auf Grund der positiven Erfahrung, die in den letzten Jahren mit dem gemeinsamen Unterricht gesammelt werden konnten, beantragt die Schule nun die Einrichtung von zwei integrativen Lerngruppen für das Schuljahr 2012/2013. 3. Stellungnahme der Fachverwaltung Schulbetrieb Die gem. § 20, Abs. 8 Schulgesetz erforderlichen personellen und sächlichen Voraussetzungen an der Maria-Montessori-Gesamtschule sind gegeben. Die Personalausstattung wird durch das Land sichergestellt. Die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Unterrichtsräume können bereitgestellt werden; neben einem Klassenraum steht ein Gruppendifferenzierungsraum zur Verfügung. Der zusätzliche Differenzierungsraum und die Mitnutzung der Stadtteilbücherei in der Schule bieten die Möglichkeit, bei Bedarf äußere Differenzierungs- und Fördermaßnahmen durchzuführen. Für die Anschaffung von Differenzierungsmaterialien für den gemeinsamen Unterricht und Integrativer Lerngruppen sowie zusätzlicher Möblierung stehen der Schule die Mittel ihres Schulbudgets zur Verfügung, die aus Sicht des Schulbetriebs hierfür auch auskömmlich sind. Fazit: Der Schulbetrieb befürwortet – vorbehaltlich der Stellungnahme der Schulaufsicht - den Antrag der Maria-Montessori-Gesamtschule ab dem Schuljahr 2012/2013, integrative Lerngruppen in der Sekundarstufe I, ab Jahrgangsstufe 7 sowie ab Jahrgangsstufe 9, einzurichten und empfiehlt dem Schulausschuss unter der vorgenannten Bedingung der Einrichtung zuzustimmen. Hierdurch wird Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Möglichkeit geboten, wohnortnah eine weiterführende Schule zu besuchen, an der ihre Potentiale gefördert werden und sie einen differenzierten Anschluss erhalten können. Die Stellungnahme der Schulaufsicht wird bis zur Schulausschusssitzung vorgelegt. In der Sitzung steht die Schulleitung für Fragen zur Verfügung. Vorlage FB 40/0127/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.11.2012 Seite: 4/4