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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
104044.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
16.04.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:42
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Jugend Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 51/0167/WP16 öffentlich 16.04.2012 45/200 Fördermittel für den Ausbau U3 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 08.05.2012 KJA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung anhand der festgesetzten Kriterien eine Prioritätenliste für die Weiterleitung der Anträge auf Fördermittel bis zur nächsten Sitzung am 19.06.2012 zu erstellen. Vorlage FB 51/0167/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 1/5 finanzielle Auswirkungen Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Gesamt- Gesamt- Auswirkungen 2011 Ansatz 2011 20xx ff. Ansatz 20xx ff. bedarf (alt) bedarf (neu) Einzahlungen Auszahlungen Ergebnis + Verbesserung / -Verschlechterung Deckung ist gegeben / keine Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden ausreichende Deckung vorhanden konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Folgekosten Folgekosten Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx 20xx ff. Ansatz 20xx ff. (alt) (neu) Ertrag Personal/Sachaufwand Abschreibungen Ergebnis + Verbesserung / -Verschlechterung Deckung ist gegeben / keine Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden ausreichende Deckung vorhanden Vorlage FB 51/0167/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 2/5 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Mit Rundschreiben 42/772-2012 vom 26.01.2012 wurden weitere Landes- und Bundesfördermittel für den Ausbau U 3 in Aussicht gestellt. Für 2012 wurde für die Stadt Aachen 1.128.207,00 € an Fördermittel vom Bund zur Verfügung gestellt. In Höhe von 89.858,00 € wurden zusätzlich nicht bewilligte Mittel der fachbezogenen Pauschale 2010 (Nachtragshaushalt 2010) zugesagt. Somit steht an Bundesmittel ein Budget in Gesamthöhe von 1.218.065,00 € für den Ausbau U 3 für 2012 zur Verfügung. Mit Bescheid vom 22.06.2011 wurden aus dem Sonderprogramm 2011 – 2012 Landesmittel für 2011 in Höhe von 1.468.011,00 € und für 2012 880.806,00 € bewilligt und ausgezahlt. Die Fördermittel für 2011 wurden bereits verplant, wogegen für 2012 noch eine Resthöhe von 155.306,00 € in 2012 zur Verfügung steht. Für die Bundesmittel und die nachträglich aus dem Nachtragshaushalt bewilligten Mittel müssen die Förderanträge bis spätestens Ende Juni 2012 dem Landschaftsverband vorliegen. Die in Aussicht gestellten Landesmittel wurden zwischenzeitlich für den U 3 Ausbau bereit gestellt. Hierbei handelt es sich um eine Summe von 1.278.635,00 €. Dem Land ist bis zum 21.05.2012 (keine Ausschussfrist) zu berichten, welche Einrichtungen Fördermittel aus dem Landeshaushalt erhalten sollen. Somit kann man davon ausgehen, dass der Stadt Aachen voraussichtlich eine Gesamtsumme an Bundes- und Landesmittel in Höhe von 2.652.006,00 € an Fördermittel für den U 3 Ausbau zur Verfügung steht. zur Verfügung steht. 2. Antragssituation: Folgende Anträge, die zuwendungsfähig sind und bis zum 30.06.2012 an den Landschaftsverband weitergeleitet werden können, liegen dem FB 45 vor: Name der Kita Träger Anzahl U 3 Plätze beantragte Fördersumme Villa Luna, Vaalserstr. Privatgewerbliche Kita 7 Plätze 47.600,00 Vincerola, Melaten Privatgewerbliche Kita 42 Plätze 714.000,00 Zwischensumme 1 Vorlage FB 51/0167/WP16 der Stadt Aachen 761.600,00 Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 3/5 Folgende mündliche Anträge von freien Trägern, die innerhalb der nächsten Woche schriftlich gestellt werden und zum Sommer 2012 bereits U 3 Plätze einrichten wollen, sind dem FB 45 bekannt: Name der Kita Träger Anzahl U 3 Plätze Fördersumme St. Anna, Pastor- KGV Korneli/Roetgen 12 Plätze 129.600,00 KGV Korneli/Roeten 6 Plätze 64.800,00 Franzen-Str. St. Kornelius, Gangolfsweg Zwischensumme 2 194.400,00 Folgende Anträge, deren Finanzierung noch zu klären ist, liegen dem FB 45 vor: Name der Kita Träger Anzahl U 3 Plätze Fördersumme St. Josef, Holsteinstr. Caritas Lebenswelten 16 Plätze 274.000,00 St. Rochus, KGV Kornel/Roetgen 12 Plätze 129.600,00 KGV Ost/Eilendorf 10 Plätze 108.000,00 Schwiningstr. St. Apollonia, Apolloniastr. Zwischensumme 3 511.600,00 Für folgende Bauprojekte, mit denen nach KiBiz neue U 3 Plätze geschaffen werden sollen, sollen Mittel beantragt werden Name der Kita Träger Anzahl U 3 Plätze Wiesental Stadt Aachen 5 Plätze 54.000,00 Aachener Str. Stadt Aachen 20 Plätze 216.000,00 Kalverbenden Stadt Aachen 20 Plätze 216.000,00 Zwischensumme 4 Fördersumme 486.000,00 Folgender Antrag der geplanten betrieblichen Tageseinrichtung für Kinder (Zusammenschluss verschiedener Unternehmer in Eilendorf), der voraussichtlich Ende Mai 2012 gestellt wird, ist aus Sicht des FB 45 ebenfalls zu berücksichtigen Name der Kita Träger Anzahl der U 3 Plätze Fördersumme Standort noch offen derzeit noch unklar 42 Plätze 756.000,00 Zwischensumme 5 Vorlage FB 51/0167/WP16 der Stadt Aachen 756.000,00 Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 4/5 Insgesamt (Zwischensumme 1-5) umfassen die vorgenannten Anträge ein Antragsvolumen in Höhe von 2.709.600,00 €. Nach bisherigem Kenntnisstand stehen in Aachen für 2012 voraussichtlich 2.652.006,00 € für den U 3 Ausbau an Fördermittel zur Verfügung. Bei dem Antragsvolumen handelt es sich um geschätzte Summen, da zum größten Teil noch keine konkreten Zahlen vorliegen und die möglichen Fördersummen beim Land und Bund minimal voreinander abweichen: Landesfördermittel: 17.000,00 für Neubau (incl. Ausstattung) 5.100,00 für Umbau und 1.700,00 für Ausstattung Bundesfördermittel: 3.500,00 für Ausstattung 8.500,00 für Umbau 20.000,00 für Neubau (incl. Ausstattung) Die Bundesmittel werden nur zu 90 % ausgezahlt. Alle anerkannten Träger der Jugendhilfe, die Tageseinrichtungen für Kinder betreiben, wurden vom FB 45 angeschrieben und um Mitteilung bis zum 20.04.2012 gebeten, ob sie einen Antrag auf Fördermittel stellen wollen. Bisher wurden hierzu noch keine verbindlichen Aussagen getroffen. Da voraussichtlich noch Anträge eingehen werden, soll die Entscheidung, welche Anträge weitergeleitet werden, in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 19.06.2011 getroffen werden. Bis dahin ist zu klären, welche prüfungsfähigen Förderanträge endgültig vorliegen. 3. Vorschlag der Verwaltung Da die potenzielle Antragssumme bereits jetzt schon höher ist als die in Aussicht gestellte Fördersumme (s. Punkt 2), ist eine Auswahl zu treffen. Die Verwaltung schlägt folgende Kriterien für die Auswahl vor: o Standorte in denen, die Versorgungsquote U 3 besonders niedrig ist o Vorrang von KiBiz – geförderten Einrichtungen o Vorrang von Einrichtungen, die eine befristete Betriebserlaubnis haben und bei denen die Umbaumaßnahme eine dauerhafte Betriebserlaubnis ermöglicht. Anhand dieser Kriterien wird FB 45, sobald alle Anträge vorliegen, bis zur KJA Sitzung am 19.06.2012, eine Prioritätenliste erstellen und dem KJA zur Entscheidung vorlegen. Diese Liste soll eine Aufteilung nach Förderprogrammen und nach Dringlichkeit aufweisen. Vorlage FB 51/0167/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 5/5