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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
104062.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
16.04.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:42
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Jugend Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 51/0162/WP16 öffentlich 16.04.2012 45/200 Erweiterte Öffnungszeiten in der Tageseinrichtung für Kinder Alfons-Gerson-Strasse 26 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 08.05.2012 KJA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Vorlage FB 51/0162/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 1/4 Keine finanziellen Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 51/0162/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Die Städtische Tageseinrichtung für Kinder Alfons-Gerson Str. bietet für berufstätige Eltern eine erweiterte Öffnungszeit von 07:00 Uhr – 17:00 Uhr an. Für viele Eltern aus dem Südraum ist dies ein wichtiges Kriterium, sich neben den pädagogischen Angeboten, für diese Einrichtung zu entscheiden. Bisher ist es nur durch den Einsatz einer zusätzlichen Erzieherpraktikantin gelungen, diese längeren Öffnungszeiten zu ermöglichen. 2. Personaleinsatz nach KiBiz Die Personalberechnungsstunden nach dem Kinderbildungsgesetz sehen keine weiteren Personalstunden für erweiterte Öffnungszeiten vor, so dass vorrangig die Betreuung der Kinder bis zu 45 Stunden pro Woche gewährleistet werden muss. Ein darüber hinaus gehendes Angebot in Bezug auf erweiterte Öffnungszeiten ist hiermit nicht möglich, ohne das Angebot während der Öffnungszeit zu reduzieren. Gleichzeitig wird im Krankheitsfall und bei besonderen Ereignissen zusätzliches Personal nicht vorgesehen. Da das Kinderbildungsgesetz nach Kindpauschalen abrechnet, müssten die Kosten, die für den Einsatz von zusätzlichem Personal für die Bereitstellung einer erweiterten Öffnungszeit entstehen, von der Stadt als Träger der Einrichtung als Mehrkosten getragen werden. Eine teilweise Refinanzierung durch KiBiz ist nicht möglich. Tagesmütter zur Abdeckung der gewünschten Randzeiten zu gewinnen, ist leider bisher nicht gelungen. 3. Lösung des aktuellen Problems Die Elternschaft des Familienzentrums Alfons-Gerson Str. hat sich nach Kürzung der Öffnungszeiten auf 45 Stunden mit einem Schreiben vom 05.03.2012 an den Oberbürgermeister und die Parteien gewandt, mit der Bitte, diese Problematik für berufstätige Eltern nochmals zu überdenken. Nach Rücksprache des Fachamtes FB 45 mit dem Personalamt und Darlegung aller Fakten, hat der Personaldezernent entschieden, dass bis zum 31.7.2012 eine Ergänzungskraft mit 19,5 Std. in der Tageseinrichtung eingesetzt werden kann, um das Angebot nach verlängerten Öffnungszeiten auch weiterhin zu ermöglichen. Sobald die Einstellung der Ergänzungskraft umgesetzt werden kann, wird es möglich sein, die 50 Stunden Öffnungszeit wieder anzubieten. Über den aktuellen Sachstand wird in der Sitzung mündlich berichtet. Zum 01.09.2012 wird die Kita wieder durch eine Erzieherpraktikantin unterstützt. Damit könnte das Angebot der verlängerten Öffnungszeiten dann weiter fortgeführt werden. Die Problematik der Beschränkung der Öffnungszeiten durch die KiBiz-Pauschalen erweist sich auch in anderen Einrichtungen als problematisch. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird durch die vorgegebenen Öffnungszeiten oft erschwert. Eine Vollzeitbeschäftigung mit Pausen-und Fahrzeiten ist für Alleinerziehende bei einer 45 Std. Betreuung nur schwer umzusetzen. Nach dem früheren Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder „GTK“ konnte bis 2008 den verlängerten Öffnungszeiten Vorlage FB 51/0162/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 3/4 Rechnung getragen werden, indem zusätzliche Kräfte durch das LJA aufgerundet wurden und damit refinanziert werden konnten. Nach KiBiz würden diese zusätzlichen Kräfte, soweit sie nicht im Rahmen des Budgets eingestellt werden können, durch den Träger, die Kommune oder die Eltern zu finanzieren sein. Auch die Unterstützung durch Ehrenamtler und Drittmittel ist denkbar und wurde schon von verschiedenen Trägern genutzt. Diese Lösungen bieten aber oft nicht die dauerhafte Verlässlichkeit, die Eltern benötigen. Vorlage FB 51/0162/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 4/4