Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104062.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
16.04.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Jugend
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 51/0162/WP16
öffentlich
16.04.2012
45/200
Erweiterte Öffnungszeiten in der Tageseinrichtung für Kinder
Alfons-Gerson-Strasse 26
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
08.05.2012
KJA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 51/0162/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Keine finanziellen Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
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Ausdruck vom: 10.08.2016
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Erläuterungen:
1.
Ausgangslage
Die Städtische Tageseinrichtung für Kinder Alfons-Gerson Str. bietet für berufstätige Eltern eine
erweiterte Öffnungszeit von 07:00 Uhr – 17:00 Uhr an. Für viele Eltern aus dem Südraum ist dies ein
wichtiges Kriterium, sich neben den pädagogischen Angeboten, für diese Einrichtung zu entscheiden.
Bisher ist es nur durch den Einsatz einer zusätzlichen Erzieherpraktikantin gelungen, diese längeren
Öffnungszeiten zu ermöglichen.
2.
Personaleinsatz nach KiBiz
Die Personalberechnungsstunden nach dem Kinderbildungsgesetz sehen keine weiteren
Personalstunden für erweiterte Öffnungszeiten vor, so dass vorrangig die Betreuung der Kinder bis zu
45 Stunden pro Woche gewährleistet werden muss. Ein darüber hinaus gehendes Angebot in Bezug
auf erweiterte Öffnungszeiten ist hiermit nicht möglich, ohne das Angebot während der Öffnungszeit
zu reduzieren. Gleichzeitig wird im Krankheitsfall und bei besonderen Ereignissen zusätzliches
Personal nicht vorgesehen. Da das Kinderbildungsgesetz nach Kindpauschalen abrechnet, müssten
die Kosten, die für den Einsatz von zusätzlichem Personal für die Bereitstellung einer erweiterten
Öffnungszeit entstehen, von der Stadt als Träger der Einrichtung als Mehrkosten getragen werden.
Eine teilweise Refinanzierung durch KiBiz ist nicht möglich.
Tagesmütter zur Abdeckung der gewünschten Randzeiten zu gewinnen, ist leider bisher nicht
gelungen.
3.
Lösung des aktuellen Problems
Die Elternschaft des Familienzentrums Alfons-Gerson Str. hat sich nach Kürzung der Öffnungszeiten
auf 45 Stunden mit einem Schreiben vom 05.03.2012 an den Oberbürgermeister und die Parteien
gewandt, mit der Bitte, diese Problematik für berufstätige Eltern nochmals zu überdenken.
Nach Rücksprache des Fachamtes FB 45 mit dem Personalamt und Darlegung aller Fakten, hat der
Personaldezernent entschieden, dass bis zum 31.7.2012 eine Ergänzungskraft mit 19,5 Std. in der
Tageseinrichtung eingesetzt werden kann, um das Angebot nach verlängerten Öffnungszeiten auch
weiterhin zu ermöglichen. Sobald die Einstellung der Ergänzungskraft umgesetzt werden kann, wird
es möglich sein, die 50 Stunden Öffnungszeit wieder anzubieten. Über den aktuellen Sachstand wird
in der Sitzung mündlich berichtet.
Zum 01.09.2012 wird die Kita wieder durch eine Erzieherpraktikantin unterstützt. Damit könnte das
Angebot der verlängerten Öffnungszeiten dann weiter fortgeführt werden.
Die Problematik der Beschränkung der Öffnungszeiten durch die KiBiz-Pauschalen erweist sich auch
in anderen Einrichtungen als problematisch. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird durch die
vorgegebenen Öffnungszeiten oft erschwert. Eine Vollzeitbeschäftigung mit Pausen-und Fahrzeiten ist
für Alleinerziehende bei einer 45 Std. Betreuung nur schwer umzusetzen. Nach dem früheren Gesetz
über Tageseinrichtungen für Kinder „GTK“ konnte bis 2008 den verlängerten Öffnungszeiten
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Rechnung getragen werden, indem zusätzliche Kräfte durch das LJA aufgerundet wurden und damit
refinanziert werden konnten. Nach KiBiz würden diese zusätzlichen Kräfte, soweit sie nicht im
Rahmen des Budgets eingestellt werden können, durch den Träger, die Kommune oder die Eltern zu
finanzieren sein. Auch die Unterstützung durch Ehrenamtler und Drittmittel ist denkbar und wurde
schon von verschiedenen Trägern genutzt. Diese Lösungen bieten aber oft nicht die dauerhafte
Verlässlichkeit, die Eltern benötigen.
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