Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
104083.pdf
Größe
244 kB
Erstellt
19.04.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Recht- und Versicherung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 30/0010/WP16
öffentlich
19.04.2012
Frau Lammers
Änderung des § 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und
die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die
Ratsausschüsse vom 15.12.1995 in der Fassung der dritten
Änderung vom 03.03.2010 zwecks Wiedereinführung der
Einwohnerfragestunde in den Ausschüssen des Rates der Stadt
Aachen;
hier: Antrag der Fraktion Die Linke zur Tagsordnung vom
11.04.2012
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
25.04.2012
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt § 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die
Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse vom 15.12.1995 in der Fassung der
dritten Änderung vom 03.03.2010 (Geschäftsordnung) wie folgt zu ändern: der für die Verfahren in
den Ausschüssen von der sinngemäßen Anwendung ausgenommene § 11 (Fragestunden für
Einwohnerinnen und Einwohner) wird gestrichen.
Vorlage FB 30/0010/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.04.2012
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe
ner Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbeda Gesamtbed
rf (alt)
20xx ff.
arf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe
ner Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 30/0010/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.04.2012
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Erläuterungen:
Bereits mit Ratsantrag vom 08. Februar 2011 hat die Fraktion DIE LINKE einen als Ratsantrag im
Sinne von § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung bezeichneten Beschlussvorschlag „Der Rat der Stadt
Aachen führt die Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen wieder ein.“
unterbreitet und diesen auch begründet. Dieser Antrag wurde seinerzeit nicht mit einem Antrag nach §
48 Abs. 1 S. 2 GO NRW, § 3 der Geschäftsordnung, den Ratsantrag auf die Tagesordnung der
nachfolgenden Ratssitzung zu nehmen, verbunden.
Das Antragsziel, die Wiedereinführung der Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner in den
Ausschüssen des Rates der Stadt Aachen, ist nur über eine Änderung der Geschäftsordnung zu
erreichen, für die gemäß § 9 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Aachen der Rat zuständig ist.
Der unter dem 11.04.2012 gestellte Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Aufnahme des
Tagesordnungspunktes „Sachstandsbericht zu unserem Ratsantrag ´Wiedereinführung der
Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen` vom 08.Februar 2011“ unter
Beifügung des Beschlussentwurfes vom 08.Februar 2011 ist, da rechtzeitig im Sinne von § 3 der
Geschäftsordnung gestellt, auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 25.04.2012 zu setzen
und ermöglicht damit eine entsprechende Abstimmungsentscheidung im Rat über die in 2011
beantragte Wiedereinführung der Einwohnerfragestunde in den Ratsausschüssen.
Gemäß § 48 Abs. 1 S. 3 GO NRW „können Fragestunden für Einwohner in die Tagesordnung
aufgenommen werden, wenn Einzelheiten hierüber in der Geschäftsordnung geregelt sind. Die
Geschäftsordnung regelt in § 11 die Einführung und Gestaltung der Einwohnerfragestunde für die
Sitzungen des Rates. Entsprechendes gilt gemäß § 36 Abs. 5 S. 2 GO NRW, § 25 Abs. 1 der
Geschäftsordnung für die Sitzungen der Bezirksvertretungen. Der Rat kann gemäß § 57 Abs. 4 S. 1
GO NRW die Richtlinien für die Arbeit der Ausschüsse aufstellen. Der Rat hat in § 26 der
Geschäftsordnung das Verfahren in den Ausschüssen festgelegt. Mit der Änderung der
Geschäftsordnung in 2010, wonach die Vorschrift des § 11 der Geschäftsordnung für das in § 26 der
Geschäftsordnung geregelte Verfahren in den Ausschüssen keine Geltung haben soll, ist die
Einwohnerfragestunde in den Ausschüssen entfallen.
Hintergrund war, dass durch das in 2009 neu geschaffene „Bürgerforum“ die Einwohnerfragestunden
in den Ausschüssen entbehrlich werden sollten.
Die
Grundlagen der getroffenen Entscheidung zur dritten Änderung der Geschäftsordnung vom
03.03.2010, mit dem Bürgerforum die Einwohnerfragestunden in den Ausschüssen entfallen zu
lassen, haben sich aus Sicht der Verwaltung nicht geändert.
Anlage/n:
Keine
Vorlage FB 30/0010/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.04.2012
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