Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
106336.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
02.04.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0647/WP16-1
öffentlich
35067-2011
10.04.2012
FB 61/01 // Dez. III
I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Brabantstraße - für
den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der
ehemaligen Wollspinnerei zwischen Brabantstraße, Luisenstraße,
Roonstraße und Oppenhoffallee
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
25.04.2012
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845
zur Kenntnis.
Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, den Bebauungsplan gemäß § 4a
(3) in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
-
Die maximale Gebäudehöhe der westlich liegenden IV-geschossigen Gebäude soll von
177,50 m NHN auf 177,00 m NHN reduziert werden.
-
In den schriftlichen Festsetzungen soll die Höhenüberschreitung von 0,5 m auf
atmosphären- und technikbedingte Anlagen beschränkt werden.
-
Die schriftliche Festsetzung zu einem reduzierten obersten Vollgeschoss soll entfallen.
-
In den schriftlichen Festsetzungen soll die Möglichkeit für die Erhöhung der zulässigen
Grundflächenzahl auch auf Garagen mit Zufahrten zutreffen.
-
Die schriftliche Festsetzung zu der Befestigung von Wegen in wasserdurchlässigen
Materialien soll entfallen.
Darüber hinaus beschließt er nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen.
Er beschließt weiterhin die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 – Brabantstraße – für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der ehemaligen Wollspinnerei zwischen
Brabantstraße, Luisenstraße, Roonstraße und Oppenhoffallee gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
und die Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0647/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.04.2012
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage FB61/0647/WP16 einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand
dieser Ratsvorlage.
Am 21.09.2011 hat die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die von der Projektentwicklungsgesellschaft
FTG vorgelegte Planung von Punkthäusern für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 845 begrüßt
und die hierfür erforderliche Bebauungsplanänderung empfohlen. Der Planungsausschuss hat am
22.09.2011 den Investor gebeten, diese Planung dem Architektenbeirat vorzustellen.
Nachdem verschiedene Anregungen zur Höhe und Ausgestaltung der Häuser aufgenommen in den
Entwurf eingearbeitet wurden, hat der Architektenbeirat am 17.11.2012 die Beratung des Projektes im
Planungsausschuss befürwortet.
Am 30.11.2012 hat die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Offenlage der Planung empfohlen.
Zwischenzeitlich hat der Investor aufgrund von weiteren Anregungen aus dem Planungsausschuss die
südlichen Punkthäuser um je ein Geschoss verringert. Der Planungsausschuss hat in seiner
Sondersitzung am 14.12.2012 schließlich die Offenlage der Planung beschlossen.
Die Offenlage fand vom 02.01.2012 bis zum 02.02.2012 statt, parallel dazu wurden 11 Behörden und
Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 19.04.2012 mit dem Ergebnis der
Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung befassen, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird am
18.04.2012 beraten.
Die Beratungsergebnisse werden in der Sitzung mitgeteilt.
Anlage/n:
Begründung zur Bebauungsplanänderung
Schriftliche Festsetzungen zur Bebauungsplanänderung
Vorlage FB 61/0647/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.04.2012
Seite: 2/2
Fachbereich Stadtentwicklung
Der Oberbürgermeister
und Verkehrsanlagen
Begründung
zur
I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845
- Brabantstraße für den Bereich der ehemaligen Wollspinnerei zwischen Brabantstraße, Luisenstraße, Roonstraße und
Oppenhoffallee im Stadtbezirk Aachen-Mitte
Lage des Plangebietes
I. Änd. Bebauungsplan Nr. 845 -Brabantstraße -
Begründung zur Satzung
Fassung vom 12.03.2012
Inhaltsverzeichnis
1
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
2
Anlass der Bebauungsplanänderung
3
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung
4
Auswirkungen der Planung
6
Kosten
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I. Änd. Bebauungsplan Nr. 845 -Brabantstraße -
1
1.1
Begründung zur Satzung
Fassung vom 12.03.2012
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
Lage und Größe des Plangebietes
Das Plangebiet liegt östlich der Innenstadt Aachens an der Brabantstraße im Blockinnenbereich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von etwa 12.530 m².
Das Grundstück wird im Westen begrenzt durch die Brabantstraße und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen
der dortigen Bebauung. Im Norden, Osten und Süden wird es umschlossen von den rückwärtigen Grundstücksgrenzen bzw. den Grenzbebauungen der Luisenstraße, der Roonstraße und der Oppenhoffallee.
1.2
Beschreibung des Plangebietes
Bei dem Plangebiet handelt es sich um das Grundstück einer ehemaligen Wollspinnerei im Innenbereich eines
Gründerzeitblockes am Rande des Frankenberger Viertels. Den Block bilden die Brabantstraße mit Mehrfamilienhäusern, die Oppenhoffallee mit Wohn- und Geschäftshäusern, die Roonstraße mit Wohn- und Geschäftshäusern und rückwärtigen Gewerbebetrieben sowie die Luisenstraße mit der Grundschule.
Das Plangebiet umfasst auch die an der Brabantstraße liegende Grünfläche, den sogenannten „Schwedenpark“, der in städtischem Besitz ist und dicht mit Bäumen z.T. Naturdenkmalen und Sträuchern bewachsen ist.
Die Zufahrt zum Innenbereich liegt zwischen dem Haus Brabantstr. 51 und der Grünfläche.
1.3
Bestehendes Planungsrecht
Das Grundstück befindet sich im Bereich des am 18.01.2003 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 845
-Brabantstraße -, der für den rückwärtigen Bereich ein Allgemeines Wohngebiet mit einer II - IV-geschossigen
kreisfömigen Bebauung und im vorderen Bereich eine öffentliche Grünfläche festsetzt. Im dazugehörigen
städtebauliche Vertrag hatte sich der Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, hier ca. 52 Wohneinheiten
sowie eine Tiefgarage mit ca. 91 Stellplätzen zu errichten.
Es besteht eine Baugenehmigung für 49 Wohneinheiten (Bescheid vom 06.01.2010, Gültigkeit bis zum
06.01.2013)
2
Anlass und Ziel der Bebauungsplanänderung
Anlass der Planänderung ist eine Bauvoranfrage für die Errichtung einer Wohnanlage, die nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes konform geht.
Vorgesehen sind 4 freistehende III - IV -geschossige Wohngebäude mit Staffelgeschoss. Insgesamt sollen ca.
63 Wohneinheiten entstehen mit einem Mix aus Appartements und familiengerechten Wohnungen. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Um optimale Wegeverbindungen im
Quartier zu ermöglichen, wird eine mit Gehrecht belastende Fläche zugunsten der Allgemeinheit über das
Gelände festgesetzt. Der Schwedenpark mit seinem alten, schützenswerten Baumbestand wird von der Baumaßnahme nicht betroffen und bleibt weiterhin naturbelassen.
Die Stadt hat den Planentwurf geprüft und festgestellt, dass dieser mit einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung vereinbar ist.
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I. Änd. Bebauungsplan Nr. 845 -Brabantstraße -
3
Begründung zur Satzung
Fassung vom 12.03.2012
Auswirkungen der Planung
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 845 wurde eine Umweltprüfung durchgeführt.
Die Ergebnisse der Prüfung können bei der Änderung des Bebauungsplanes berücksichtigt werden. Eine
erneute Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann der
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB geändert werden.
Nach der Offenlage wurde aufgrund der Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Festsetzungen zur
Höhe, zum Tiefgaragengeschoss und zu der Befestigung von Wegen geändert und ergänzt. Diese Änderungen
berührten ebenfalls nicht die Grundzüge der Planung, so dass sie mit dem Satzungsbeschluss gemäß dem
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden.
4
Kosten
Durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
Entschädigungskosten gem. § 39 ff. BauGB sind nicht zu erwarten.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt am 26.04.2012 die I. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 845 -Brabantstraße- als Satzung beschlossen hat.
Aachen, den 26.04.2012
(Marcel Philipp)
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Fachbereich Stadtentwicklung
Der Oberbürgermeister
und Verkehrsanlagen
Schriftliche Festsetzungen
zur
I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845
-Brabantstraße für den Bereich der ehemaligen Wollspinnerei zwischen Brabantstraße, Luisenstraße, Roonstraße
und Oppenhoffallee im Stadtbezirk Aachen-Mitte
Lage des Plangebietes
I. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 845 -Brabantstraße-
Gemäß
Schriftliche Festsetzungen
Fassung vom 12.03.2012
§ 9 Baugesetzbuch (BauGB)
der Baunutzungsverordnung (BauNVO) jeweils in der derzeit geltenden Fassung
wird festgesetzt:
1
Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
Allgemeines Wohngebiet (WA) (§ 4 BauNVO)
Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, dass innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes die nachfolgenden
gemäß § 4 Abs.3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig sind:
S
S
S
S
2
Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
Anlagen für Verwaltungen,
Gartenbaubetriebe,
Tankstellen
Maß der baulichen Nutzung ( § 9 (1) Nr. 1 BauGB)
Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO wird festgesetzt, dass die zulässige Grundflächenzahl durch die Grundflächen von Garagen und ihren Zufahrten und von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche gem. § 19
Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauNVO bis zu einem Wert von 0,7 überschritten werden darf, sofern die baulichen Anlagen
begrünt werden. (s. Festsetzung 4, Satz 2 und 3)
Gemäß § 21a BauNVO wird festgesetzt, dass das Tiefgaragengeschoss nicht auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse anzurechnen ist.
3
Zahl der Vollgeschosse und Höhe der baulichen Anlagen (§ 16 (3) BauNVO)
Gebäudehöhen: Die maximalen Gebäudehöhen werden gemessen über Normal Höhen Null (NHN).
Eine Überschreitung der maximal festgesetzten Gebäudehöhe kann bis zu 0,5 m für atmosphären- und technikbedingte Anlagen, die zwingend der natürlichen Atmosphäre ausgesetzt sein müssen und für Aufzugsmaschinenhäuser zugelassen werden.
Höhenlage Erdgeschossfußboden. Die Höhenlage der Oberkante Erdgeschossfußboden wird gem. § 9 (2)
BauGB auf min. 161,50 m über NHN festgesetzt. Als Geländehöhe gilt der nächstgelegene Kanaldeckel in der
Brabantstraße mit der Höhe 160,90 m über NHN.
Höhenlage Tiefgarage: Die Tiefgarage darf eine Baugrundtiefe von 158,00 m über NHN nicht unterschreiten. Die
festgesetzte Baugrundtiefe darf durch die Technik bedingte Aufzugsunterfahrten etc. unterschritten werden.
Diese Unterschreitungen sind auf das technische notwendige und unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.
Schriftliche Festsetzungen zur Satzung
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I. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 845 -Brabantstraße-
4
Schriftliche Festsetzungen
Fassung vom 12.03.2012
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (§ 9 (1) Nr. 25 BauGB)
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
Innerhalb der gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a festgesetzten Fläche sind Gehölze der beigefügten Artenliste A (s. Anlage) zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Begrünung von Tiefgaragen
Sämtliche Freiflächen über Tiefgaragen, soweit diese nicht als Terrassen oder notwendige Wege genutzt werden, sind mit min. 0,30 m Erdsubstrat als Vegetationsschicht und zusätzlicher Drainageschicht zu bedecken. Es
sind Gehölze der beigefügten Artenliste B (s. Anlage) zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Begrünung von Dächern
Sämtliche Dachflächen sind extensiv zu begrünen.
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes sind 36 Hochstämme (Carpinus betulus, Sorbus domestica, Crataegus laevigata) mit einem Stammumfang von min.18 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
5
Besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB)
Entlang der im Bebauungsplan mit >>>> gekennzeichneten Grundstücksgrenze ist eine lärmtechnisch wirksame
Einfriedung mit einer Höhe von min. 2,0 m über der geplanten Erschließungsstraße und einem Schalldämmmaß
(R`w ) von min. 20 dB zu errichten.
6
Garagen und Stellplätze (§ 12 BauNVO)
Garagen und Stellplätze sind außerhalb der überbaubaren Flächen und außerhalb der dafür festgesetzten
Flächen unzulässig.
Diese Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat am 25.04.2012 die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Brabantstraße - als Satzung beschlossen hat.
Aachen, den 26.04.2012
(Gisela Nacken)
Schriftliche Festsetzungen zur Satzung
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I. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 845 -Brabantstraße-
Schriftliche Festsetzungen
Fassung vom 12.03.2012
ANLAGE
zu den Schriftlichen Festsetzungen der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845
- Brabantstraße Artenliste A: Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
Amelanchier Lamarckii
Carpinus betulus
Corylus avellana
Cornus man
Cornus sanguinea
Crataegus monogyna
Euonymus europaeus
Ligustrum vulgare
Lonicera xylosteum
Malus sylvestris
Prunus spinosa
Rosa canina
Sambucus nigra
Viburnum lantana
Viburnum opulus
Kupferfelsenbirne
Hainbuche
Haselnuß
Kornelkirsche
Gemeiner Hartriegel
Eingriffeliger Weißdorn
Pfaffenhütchen
Gemeiner Liguster
Rote Heckenkirsche
Wildapfel
Schlehe
Hundsrose
Schwarzer Holunder
Wolliger Schneeball
Gewöhnlicher Schneeball
Artenliste B: Bepflanzung Tiefgarage
Buddleja alternifolia
Cornus alba ‚sibirica‘
Rosa rugosa
Rosa rugosa „Alba“
Berberis (diverse Arten)
Ribes alpinum
Ribes nigrum
Ribes sanguineum fruticosa
Buddleja davidii
Ilex in Sorten
Symphoricarpos x chenaultii
Ligustrum vulgare
Viburnum lantana
Philadelphus Hybriden
Schriftliche Festsetzungen zur Satzung
Hänge-Sommerflieder
Rotholziger Hartriegel
Apfel-Rose
Weiße Apfel-Rose
Berberitze
Alpen-Johannisbeere
Schwarze Johannisbeere
Blut-Johannisbeere
Schmetterlingsstrauch
Ilex
Schneebeere
Gemeiner Liguster
Wolliger Schneeball
Falscher Jasmin
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