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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
106336.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
02.04.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:41

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0647/WP16-1 öffentlich 35067-2011 10.04.2012 FB 61/01 // Dez. III I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Brabantstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der ehemaligen Wollspinnerei zwischen Brabantstraße, Luisenstraße, Roonstraße und Oppenhoffallee hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 25.04.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 zur Kenntnis. Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, den Bebauungsplan gemäß § 4a (3) in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern: - Die maximale Gebäudehöhe der westlich liegenden IV-geschossigen Gebäude soll von 177,50 m NHN auf 177,00 m NHN reduziert werden. - In den schriftlichen Festsetzungen soll die Höhenüberschreitung von 0,5 m auf atmosphären- und technikbedingte Anlagen beschränkt werden. - Die schriftliche Festsetzung zu einem reduzierten obersten Vollgeschoss soll entfallen. - In den schriftlichen Festsetzungen soll die Möglichkeit für die Erhöhung der zulässigen Grundflächenzahl auch auf Garagen mit Zufahrten zutreffen. - Die schriftliche Festsetzung zu der Befestigung von Wegen in wasserdurchlässigen Materialien soll entfallen. Darüber hinaus beschließt er nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Er beschließt weiterhin die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 – Brabantstraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der ehemaligen Wollspinnerei zwischen Brabantstraße, Luisenstraße, Roonstraße und Oppenhoffallee gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. Vorlage FB 61/0647/WP16-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.04.2012 Seite: 1/2 Erläuterungen: Der Inhalt der Vorlage FB61/0647/WP16 einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage. Am 21.09.2011 hat die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die von der Projektentwicklungsgesellschaft FTG vorgelegte Planung von Punkthäusern für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 845 begrüßt und die hierfür erforderliche Bebauungsplanänderung empfohlen. Der Planungsausschuss hat am 22.09.2011 den Investor gebeten, diese Planung dem Architektenbeirat vorzustellen. Nachdem verschiedene Anregungen zur Höhe und Ausgestaltung der Häuser aufgenommen in den Entwurf eingearbeitet wurden, hat der Architektenbeirat am 17.11.2012 die Beratung des Projektes im Planungsausschuss befürwortet. Am 30.11.2012 hat die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Offenlage der Planung empfohlen. Zwischenzeitlich hat der Investor aufgrund von weiteren Anregungen aus dem Planungsausschuss die südlichen Punkthäuser um je ein Geschoss verringert. Der Planungsausschuss hat in seiner Sondersitzung am 14.12.2012 schließlich die Offenlage der Planung beschlossen. Die Offenlage fand vom 02.01.2012 bis zum 02.02.2012 statt, parallel dazu wurden 11 Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 19.04.2012 mit dem Ergebnis der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung befassen, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird am 18.04.2012 beraten. Die Beratungsergebnisse werden in der Sitzung mitgeteilt. Anlage/n: Begründung zur Bebauungsplanänderung Schriftliche Festsetzungen zur Bebauungsplanänderung Vorlage FB 61/0647/WP16-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.04.2012 Seite: 2/2 Fachbereich Stadtentwicklung Der Oberbürgermeister und Verkehrsanlagen Begründung zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Brabantstraße für den Bereich der ehemaligen Wollspinnerei zwischen Brabantstraße, Luisenstraße, Roonstraße und Oppenhoffallee im Stadtbezirk Aachen-Mitte Lage des Plangebietes I. Änd. Bebauungsplan Nr. 845 -Brabantstraße - Begründung zur Satzung Fassung vom 12.03.2012 Inhaltsverzeichnis 1 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 2 Anlass der Bebauungsplanänderung 3 Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung 4 Auswirkungen der Planung 6 Kosten Seite 2 von 4 I. Änd. Bebauungsplan Nr. 845 -Brabantstraße - 1 1.1 Begründung zur Satzung Fassung vom 12.03.2012 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation Lage und Größe des Plangebietes Das Plangebiet liegt östlich der Innenstadt Aachens an der Brabantstraße im Blockinnenbereich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von etwa 12.530 m². Das Grundstück wird im Westen begrenzt durch die Brabantstraße und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der dortigen Bebauung. Im Norden, Osten und Süden wird es umschlossen von den rückwärtigen Grundstücksgrenzen bzw. den Grenzbebauungen der Luisenstraße, der Roonstraße und der Oppenhoffallee. 1.2 Beschreibung des Plangebietes Bei dem Plangebiet handelt es sich um das Grundstück einer ehemaligen Wollspinnerei im Innenbereich eines Gründerzeitblockes am Rande des Frankenberger Viertels. Den Block bilden die Brabantstraße mit Mehrfamilienhäusern, die Oppenhoffallee mit Wohn- und Geschäftshäusern, die Roonstraße mit Wohn- und Geschäftshäusern und rückwärtigen Gewerbebetrieben sowie die Luisenstraße mit der Grundschule. Das Plangebiet umfasst auch die an der Brabantstraße liegende Grünfläche, den sogenannten „Schwedenpark“, der in städtischem Besitz ist und dicht mit Bäumen z.T. Naturdenkmalen und Sträuchern bewachsen ist. Die Zufahrt zum Innenbereich liegt zwischen dem Haus Brabantstr. 51 und der Grünfläche. 1.3 Bestehendes Planungsrecht Das Grundstück befindet sich im Bereich des am 18.01.2003 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 845 -Brabantstraße -, der für den rückwärtigen Bereich ein Allgemeines Wohngebiet mit einer II - IV-geschossigen kreisfömigen Bebauung und im vorderen Bereich eine öffentliche Grünfläche festsetzt. Im dazugehörigen städtebauliche Vertrag hatte sich der Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, hier ca. 52 Wohneinheiten sowie eine Tiefgarage mit ca. 91 Stellplätzen zu errichten. Es besteht eine Baugenehmigung für 49 Wohneinheiten (Bescheid vom 06.01.2010, Gültigkeit bis zum 06.01.2013) 2 Anlass und Ziel der Bebauungsplanänderung Anlass der Planänderung ist eine Bauvoranfrage für die Errichtung einer Wohnanlage, die nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes konform geht. Vorgesehen sind 4 freistehende III - IV -geschossige Wohngebäude mit Staffelgeschoss. Insgesamt sollen ca. 63 Wohneinheiten entstehen mit einem Mix aus Appartements und familiengerechten Wohnungen. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Um optimale Wegeverbindungen im Quartier zu ermöglichen, wird eine mit Gehrecht belastende Fläche zugunsten der Allgemeinheit über das Gelände festgesetzt. Der Schwedenpark mit seinem alten, schützenswerten Baumbestand wird von der Baumaßnahme nicht betroffen und bleibt weiterhin naturbelassen. Die Stadt hat den Planentwurf geprüft und festgestellt, dass dieser mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist. Seite 3 von 4 I. Änd. Bebauungsplan Nr. 845 -Brabantstraße - 3 Begründung zur Satzung Fassung vom 12.03.2012 Auswirkungen der Planung Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 845 wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse der Prüfung können bei der Änderung des Bebauungsplanes berücksichtigt werden. Eine erneute Umweltprüfung ist nicht erforderlich. Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB geändert werden. Nach der Offenlage wurde aufgrund der Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Festsetzungen zur Höhe, zum Tiefgaragengeschoss und zu der Befestigung von Wegen geändert und ergänzt. Diese Änderungen berührten ebenfalls nicht die Grundzüge der Planung, so dass sie mit dem Satzungsbeschluss gemäß dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden. 4 Kosten Durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Aachen keine Kosten. Entschädigungskosten gem. § 39 ff. BauGB sind nicht zu erwarten. Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt am 26.04.2012 die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 -Brabantstraße- als Satzung beschlossen hat. Aachen, den 26.04.2012 (Marcel Philipp) Seite 4 von 4 Fachbereich Stadtentwicklung Der Oberbürgermeister und Verkehrsanlagen Schriftliche Festsetzungen zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 -Brabantstraße für den Bereich der ehemaligen Wollspinnerei zwischen Brabantstraße, Luisenstraße, Roonstraße und Oppenhoffallee im Stadtbezirk Aachen-Mitte Lage des Plangebietes I. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 845 -Brabantstraße- Gemäß Schriftliche Festsetzungen Fassung vom 12.03.2012 § 9 Baugesetzbuch (BauGB) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt: 1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) Allgemeines Wohngebiet (WA) (§ 4 BauNVO) Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, dass innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes die nachfolgenden gemäß § 4 Abs.3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig sind: S S S S 2 Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen Maß der baulichen Nutzung ( § 9 (1) Nr. 1 BauGB) Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO wird festgesetzt, dass die zulässige Grundflächenzahl durch die Grundflächen von Garagen und ihren Zufahrten und von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche gem. § 19 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauNVO bis zu einem Wert von 0,7 überschritten werden darf, sofern die baulichen Anlagen begrünt werden. (s. Festsetzung 4, Satz 2 und 3) Gemäß § 21a BauNVO wird festgesetzt, dass das Tiefgaragengeschoss nicht auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse anzurechnen ist. 3 Zahl der Vollgeschosse und Höhe der baulichen Anlagen (§ 16 (3) BauNVO) Gebäudehöhen: Die maximalen Gebäudehöhen werden gemessen über Normal Höhen Null (NHN). Eine Überschreitung der maximal festgesetzten Gebäudehöhe kann bis zu 0,5 m für atmosphären- und technikbedingte Anlagen, die zwingend der natürlichen Atmosphäre ausgesetzt sein müssen und für Aufzugsmaschinenhäuser zugelassen werden. Höhenlage Erdgeschossfußboden. Die Höhenlage der Oberkante Erdgeschossfußboden wird gem. § 9 (2) BauGB auf min. 161,50 m über NHN festgesetzt. Als Geländehöhe gilt der nächstgelegene Kanaldeckel in der Brabantstraße mit der Höhe 160,90 m über NHN. Höhenlage Tiefgarage: Die Tiefgarage darf eine Baugrundtiefe von 158,00 m über NHN nicht unterschreiten. Die festgesetzte Baugrundtiefe darf durch die Technik bedingte Aufzugsunterfahrten etc. unterschritten werden. Diese Unterschreitungen sind auf das technische notwendige und unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. Schriftliche Festsetzungen zur Satzung Seite 2 von 4 I. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 845 -Brabantstraße- 4 Schriftliche Festsetzungen Fassung vom 12.03.2012 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (§ 9 (1) Nr. 25 BauGB) Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern Innerhalb der gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a festgesetzten Fläche sind Gehölze der beigefügten Artenliste A (s. Anlage) zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Begrünung von Tiefgaragen Sämtliche Freiflächen über Tiefgaragen, soweit diese nicht als Terrassen oder notwendige Wege genutzt werden, sind mit min. 0,30 m Erdsubstrat als Vegetationsschicht und zusätzlicher Drainageschicht zu bedecken. Es sind Gehölze der beigefügten Artenliste B (s. Anlage) zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Begrünung von Dächern Sämtliche Dachflächen sind extensiv zu begrünen. Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes sind 36 Hochstämme (Carpinus betulus, Sorbus domestica, Crataegus laevigata) mit einem Stammumfang von min.18 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. 5 Besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB) Entlang der im Bebauungsplan mit >>>> gekennzeichneten Grundstücksgrenze ist eine lärmtechnisch wirksame Einfriedung mit einer Höhe von min. 2,0 m über der geplanten Erschließungsstraße und einem Schalldämmmaß (R`w ) von min. 20 dB zu errichten. 6 Garagen und Stellplätze (§ 12 BauNVO) Garagen und Stellplätze sind außerhalb der überbaubaren Flächen und außerhalb der dafür festgesetzten Flächen unzulässig. Diese Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat am 25.04.2012 die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Brabantstraße - als Satzung beschlossen hat. Aachen, den 26.04.2012 (Gisela Nacken) Schriftliche Festsetzungen zur Satzung Seite 3 von 4 I. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 845 -Brabantstraße- Schriftliche Festsetzungen Fassung vom 12.03.2012 ANLAGE zu den Schriftlichen Festsetzungen der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Brabantstraße Artenliste A: Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern Amelanchier Lamarckii Carpinus betulus Corylus avellana Cornus man Cornus sanguinea Crataegus monogyna Euonymus europaeus Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Malus sylvestris Prunus spinosa Rosa canina Sambucus nigra Viburnum lantana Viburnum opulus Kupferfelsenbirne Hainbuche Haselnuß Kornelkirsche Gemeiner Hartriegel Eingriffeliger Weißdorn Pfaffenhütchen Gemeiner Liguster Rote Heckenkirsche Wildapfel Schlehe Hundsrose Schwarzer Holunder Wolliger Schneeball Gewöhnlicher Schneeball Artenliste B: Bepflanzung Tiefgarage Buddleja alternifolia Cornus alba ‚sibirica‘ Rosa rugosa Rosa rugosa „Alba“ Berberis (diverse Arten) Ribes alpinum Ribes nigrum Ribes sanguineum fruticosa Buddleja davidii Ilex in Sorten Symphoricarpos x chenaultii Ligustrum vulgare Viburnum lantana Philadelphus Hybriden Schriftliche Festsetzungen zur Satzung Hänge-Sommerflieder Rotholziger Hartriegel Apfel-Rose Weiße Apfel-Rose Berberitze Alpen-Johannisbeere Schwarze Johannisbeere Blut-Johannisbeere Schmetterlingsstrauch Ilex Schneebeere Gemeiner Liguster Wolliger Schneeball Falscher Jasmin Seite 4 von 4