Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
106360.pdf
Größe
548 kB
Erstellt
21.03.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0641/WP16
öffentlich
21.03.2012
Dez III, FB61/30
Verkehrsführung für Radfahrer am Wohnheim des VKM (Vaalser
Straße 40)
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Grünen im Rat der
Stadt Aachen vom 13.02.2012
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
18.04.2012
26.04.2012
B0
MA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0641/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.07.2012
Seite: 1/3
Erläuterungen:
1. Anlass
Die CDU-Fraktion und die GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt Aachen beantragten am 13.02.2012, im
Rahmen der Verlegung der Radverkehrsanlagen von Gehwegen auf die Fahrbahn das Teilstück der
Vaalser Straße zwischen Junkerstraße und von - Brandis - Straße kurzfristig vorzuziehen.
Zeitgleich ging ein Schreiben des Vereins für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. (VKM) bei der
Stadt Aachen ein, indem auf mögliche Konflikte zwischen den bewegungseingeschränkten
Bewohnern des neuen Wohnheims und den Radfahrern durch den am Haus vorbei führenden
Radweg hingewiesen wurde.
Im Antrag wurde hier folgende Situation geschildert:
An der Vaalser Straße 40 ist ein neu gebautes Wohnheim des Vereins für Körper- und
Mehrfachbehinderte e.V. (VKM) entstanden, das voraussichtlich zum 1.4.2012 bezugsfertig wird. Da
sich hier ein schmaler Radweg neben einem sehr schmalen Gehweg befindet, wird zur Reduzierung
der Gefahrensituation zwischen Rollstuhlfahrern und Radfahrern
die Aufhebung der Benutzungspflicht des Radweges für Radfahrer bis zum 01.04.2012 sowie
die Planung von Schutzstreifen auf der Fahrbahn
beantragt.
2. Sachstand
Im Teilstück zwischen Junkerstraße und von – Brandis – Straße wurde die Benutzungspflicht des
vorhandenen, nur ca. 1,0 m schmalen Radweges (zuzüglich 0,90m Sicherheitsabstand zum
Längsparkstreifen) im März 2012 aufgehoben. Mit der Novellierung der „Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) im Juli 2009 wurden die
gesetzlichen Vorgaben, unter denen eine Benutzungspflicht für Radwege angeordnet werden kann,
geändert. Demnach dürfen benutzungspflichtige Radwege nur noch angeordnet werden, wenn
ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Dies ist hier nicht der Fall, da
hier die Gehwege - wie auch die Antragsteller betonen - nur ca. 1,30 m schmal sind. Die Radfahrer
dürfen seitdem grundsätzlich sowohl diesen “nicht benutzungspflichtigen“ Radweg als auch die
Fahrbahn nutzen.
Die Verwaltung erarbeitet zurzeit eine Planung zur Anlage von Schutzstreifen im o.a. Abschnitt der
Vaalser Straße. Um aktuelle Verkehrsdaten zu erhalten, wurde hierzu am 27.03.2012 eine
Verkehrszählung im Knoten Vaalser Straße / Junker Straße / An der Schanz durchgeführt.
Der Gehweg zwischen Junkerstraße und von - Brandis- Straße wird vorübergehend als Gehweg mit
dem Zusatz „Radfahrer frei“ ausgeschildert. Diese Ausschilderung beinhaltet eine entsprechende
Rücksichtnahme der Radfahrer gegenüber den Fußgängern.
Vorlage FB 61/0641/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.07.2012
Seite: 2/3
Anlage/n:
Anlage 1 – Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Grünen im Rat der Stadt Aachen vom
13.02.2012
Vorlage FB 61/0641/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.07.2012
Seite: 3/3
Anlage 1