Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
106369.pdf
Größe
3,1 MB
Erstellt
21.03.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0642/WP16
öffentlich
21.03.2012
Dez III, FB61/30
Salierallee, Radverkehrsanlagen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
18.04.2012
26.04.2012
B0
MA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan-Nr.
2010/11-04 L1 und Plan-Nr. 2010/11-04 L2) den Planungsbeschluss zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst
auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan-Nr. 2010/11-04 L1 und Plan-Nr. 2010/11-04 L2) den
Planungsbeschluss.
Vorlage FB 61/0642/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.07.2012
Seite: 1/4
Erläuterungen:
1. Anlass
Im Zusammenhang mit den voraussichtlich ab August 2012 in der Salierallee stattfindenden Arbeiten
der Stawag werden die Fahrbahnen und die Seitenräume nach der Kanalsanierung wiederhergestellt.
Die STAWAG wird das Kanalnetz einschließlich der Hausanschlüsse umfassend erneuern. Es bietet
sich hier die Gelegenheit, den Straßenquerschnitt im Hinblick auf regelkonforme Radverkehrsanlagen
und Gehwege kostengünstig anzupassen.
In der Salierallee wurde die Benutzungspflicht der vorhandenen, nur ca. 1,5 m schmalen Radwege
2011 aufgehoben. Mit der Novellierung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StraßenverkehrsOrdnung (VwV-StVO) im Juli 2009 wurden die gesetzlichen Vorgaben, unter denen eine
Benutzungspflicht für Radwege angeordnet werden kann, geändert. Demnach dürfen
benutzungspflichtige Radwege nur noch angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den
Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Dies ist hier nicht der Fall, da hier die Gehwege nur ca. 1,40
m breit sind. Ein unbehinderter Begegnungsverkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen
oder Rollstuhlfahrern ist nicht möglich.
Die Radfahrer dürfen seitdem grundsätzlich sowohl diese “nicht benutzungspflichtigen“ Radwege als
auch die Fahrbahn in der Salierallee nutzen.
2. Heutige Situation
Verkehrssituation
Die Salierallee liegt im südlichen Teil der Stadt Aachen. Sie ist eine innerstädtische
Hauptverkehrsstraße mit beidseitiger Wohnbebauung und erstreckt sich von der Kreuzung Eupener
Straß / Weißhausstraße bis zur Kreuzung Siegelallee / St Vither Straße. Hier grenzt sie an den
städtischen „Außenring“. In Richtung Burtscheid sowie in Richtung Eupener Straße befinden sich fünf
Schulen (davon 4 weiterführende Schulen) und 2 Hochschulen.
Die Ergebnisse einer Verkehrszählung aus dem Jahr 2006 zeigen, dass ca. 9.300 Kraftfahrzeuge die
Salierallee von 7.00 – 19.00 Uhr befuhren. In der morgendlichen Spitzenstunde von 7.30 – 8.30 Uhr
passierten ca. 1.100 Kfz/h die Salierallee. Insgesamt konnten tagsüber 324 Radfahrer auf dem
Streckenabschnitt gezählt werden, davon fast die Hälfte in der morgendlichen Spitzenstunde.
Die beiden Einmündungsbereiche Eupener Straße / Weißhausstraße und Siegelallee / St. Vither
Straße sind signalisiert. Wesentliche Rückstauprobleme sind nicht bekannt.
Straßenraumnutzung
Die Breite des öffentlichen Straßenraumes beträgt ca. 30 m. Hiervon entfallen ca. 10 m auf den mittig
liegenden, mit Bäumen versehenen Grünstreifen. Die rechts und links verlaufende Fahrbahn ist
jeweils nur im Einrichtungsverkehr befahrbar. Stadteinwärts ist die Fahrbahn ca. 4,30 m breit
zuzüglich zweier ca. 1,80 m breiter, markierter Längsparkstreifen. Stadtauswärts ist die Fahrbahn ca.
4,10 m breit mit einem markierten 2,00 m breiten Längsparkstreifen auf der Häuserseite. Die
Seitenräume bestehen – wie eingangs erwähnt – aus einem nicht mehr benutzungspflichtigen, nur 1,5
m schmalen Radweg und einem ca. 1,4 m schmalen Gehweg. Gehwege, Radwege und Parkstreifen
entsprechen in ihren Flächenanforderungen nicht mehr den aktuellen Regelwerken (Anlage 1,
Querschnitte).
Vorlage FB 61/0642/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.07.2012
Seite: 2/4
Im Linienverkehr befahren werktäglich 5 Linien die Salierallee. Hierbei handelt es sich um die Linien 7,
27, 30, 37 und 77, die in der Hauptverkehrszeit im 10 bis 15 Minuten -Takt verkehren.
3. Planung
Die Planung sieht die Neuaufteilung der Verkehrsfläche zwischen Siegelallee und Eupener Straße vor
(Anlage 1 und 2). Es wurden zunächst zwei verschiedene Querschnitte zur Radverkehrsführung mit
gleichzeitiger Verbreiterung der Gehwege geprüft: Die Anlage von separaten Radfahrstreifen sowie
von Schutzstreifen auf der Fahrbahn. Die Anlage von Radfahrstreifen wurde nicht weiter konkretisiert,
da diese entweder nur bei Reduzierung des Grünstreifens (zu Lasten der Baumsubstanz) oder bei
Wegnahme eines Parkstreifens zu realisieren gewesen wäre.
In Abstimmung mit den verkehrsrelevanten Dienststellen der Stadt Aachen, der Polizei Aachen und
der ASEAG wird deshalb die Neuaufteilung der Verkehrsfläche mit beidseitigen Schutzstreifen und
folgender Querschnittsaufteilung vorgeschlagen:
Anpassung des Seitenraumes mit einem Gehweg von 2,50 m Breite (ehem. Geh/Radweges)
Anlage eines Parkstreifens von 2 m Breite
Markierung eines Schutzstreifens von 1,25 mit einem Sicherheitstrennstreifen 0,5 m zum
Parkstreifen
Restfahrbahnbreite von ca. 2, 50 m – 3,00 m.
Dies ergibt je Fahrrichtung eine Gesamtfahrbahnbreite von 4,35 m – 4,50 m. Im Kreuzungsbereich
Eupener Straße geht der Schutzstreifen in einen Radfahrstreifen für den geradeaus fahrenden
Radfahrer und einen Radfahrstreifen für den links fahrenden Radfahrer über, die hier rot eingefärbt
werden sollen, da die Radfahrerströme (Schüler) insbesondere morgens besonders stark sind.
In der Kreuzung zur Siegelallee wird ein Aufstellbereich von ca. 5,00 m Länge vor der Haltelinie des
Kraftfahrzeugverkehrs errichtet, um den Radfahrer sicher über den Kreuzungsbereich zu führen, ihm
bei Rotlicht das Aufstellen vor dem Kraftfahrzeugverkehr zu ermöglichen und unter anderem das
Linksabbiegen zu erleichtern.
Im Bereich der Bushaltestellen wird der bisherige Radweg, der mittig durch die Wartefläche der
Fahrgäste führt, aufgehoben und zugunsten der ein- und aussteigenden Fahrgäste eine sichere
Wartefläche geschaffen. (Die Lösungen folgen den „Empfehlungen für die Anlage von
Radverkehrsanlagen“, ERA 2010).
Die Haltestellen sowie die Einmündungsbereiche der Gehwege werden nach den neuesten
Erkenntnissen der Barrierefreiheit mit taktilen Elementen ausgestattet.
Im Rahmen der Baumaßnahme wird der Bedarf an Fahrradbügeln im öffentlichen Straßenraum
geprüft und ggf. ergänzt.
Die Markierungs- und Anpassungsarbeiten der Salierallee sind mit den Radverkehrsplanungen der
Siegelallee abgestimmt, die im Rahmen der Deckenerneuerung in 2011 bereits umgesetzt wurden.
4. Kosten
Vorlage FB 61/0642/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.07.2012
Seite: 3/4
Im Bereich der erforderlichen Hausanschlussgräben werden die Kosten für die neue Lage der
Bordsteine und der entsprechenden Oberflächen von der STAWAG getragen. Eine konkrete
Kostenschätzung erfolgt im Rahmen der Entwurfsplanung. Die Beitragspflicht nach § 8
Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) ist noch zu prüfen.
6. Fazit/Empfehlung
Die Verwaltung schlägt vor, den Teilumbau der Gehweganlagen und die Neumarkierung der Fahrbahn
in der Salierallee in der beschriebenen Form durchzuführen, um die Situation für Fußgänger,
Radfahrer und dem ruhenden Verkehr verbessern. Die ab Sommer 2012 laufenden Tiefbauarbeiten
der STAWAG sollen hierzu als Synergieeffekt genutzt werden.
Anlage/n:
Anlage 1 – Querschnitte
Anlage 2 – Lageplan 1
Anlage 3 – Lageplan 2
Anlage 4 – Fotos
Vorlage FB 61/0642/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.07.2012
Seite: 4/4
Anlage 1
Salierallee
Querschnitt A
Salierallee Nr. 19
(Ri. Eupener Str.)
Zustand
G
R
1,4 1,5
P
Fahrbahn
Grünstreifen
P
Fahrbahn
2,0
4,10
10,00
1,80
4,35
P
R
G
1,80 1,50 1,40
29,85
Querschnitt A
Planung - Schutzstreifen
G
P
2,50
2,0
S SSt Fahrbahn
0,5 1,25
2,75
Salierallee Nr. 25/27
(Ri. Eupener Str.)
Grünstreifen
P
10,00
2,00
Fahrbahn RS S
P
2,60 1,250,5 2,00
G
2,50
29,85
G = Gehweg
P = Parken
R = Radweg
Sst = Schutzstreifen
S = Sicherheitstrennstreifen
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement
Q:\Daten\08 Verkehrsplanung\Straßen A-Z (Ma)\Salierallee\Plan\Querschnitte Salierallee Umbau.cdr
April 2011
Salierallee
Querschnitt B
Salierallee Nr. 73
(Ri. Eupener Str.)
Zustand
G
R
1,4 1,5
P
Fahrbahn
Grünstreifen
P
Fahrbahn
RS
G
2,0
4,10
10,00
1,80
4,50
1,50
2,90
29,70
Querschnitt B
Planung - Schutzstreifen
G
P
2,50
2,0
S SSt Fahrbahn
0,5 1,25
2,75
Salierallee Nr. 71
(Ri. Eupener Str.)
Grünstreifen
P
10,00
2,00
Fahrbahn RS S
P
2,45 1,250,5 2,00
G
2,50
29,70
G = Gehweg
P = Parken
R = Radweg
Sst = Schutzstreifen
S = Sicherheitstrennstreifen
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement
Q:\Daten\08 Verkehrsplanung\Straßen A-Z (Ma)\Salierallee\Plan\Querschnitte Salierallee V1-V4.cdr
April 2011
Salierallee
Querschnitt C
Salierallee Nr. 87
(Ri. Eupener Str.)
Zustand
G
R
Parken
Fahrbahn
Grünstreifen
Parken
Fahrbahn
2,0
4,10
10,00
1,80
4,50
1,4 1,5
P
R
G
1,80 1,50 1,74
29,34
Querschnitt C
Planung - Schutzstreifen
G
P
2,50
2,0
S Sst Fahrbahn
0,5 1,25
2,75
Grünstreifen
10,00
Salierallee Nr. 87
(Ri. Eupener Str.)
P
2,00
Fahrbahn
RS S
P
3,09 1,250,5 2,00
G
2,50
29,34
G = Gehweg
P = Parken
R = Radweg
Sst = Schutzstreifen
S = Sicherheitstrennstreifen
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement
Q:\Daten\08 Verkehrsplanung\Straßen A-Z (Ma)\Salierallee\Plan\Querschnitte Salierallee Umbau.cdr
April 2011
Anlage 4