Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
106306.pdf
Größe
376 kB
Erstellt
02.04.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:41
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 376 kB

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0653/WP16 öffentlich 02.04.2012 Dez III, FB 61/30 Lütticher Straße, Markierung im Außenringversatz Bürgerantrag vom 13.02.2012 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 18.04.2012 26.04.2012 B0 MA Kenntnisnahme Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Vorlage FB 61/0653/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.07.2012 Seite: 1/3 Erläuterungen: Anlass Auf der Lütticher Straße wurde im Außenringversatz zwischen Amsterdamer Ring und Brüsseler Ring die Asphaltdecke erneuert. Im Anschluss wurde die Mittellinie neu als durchgezogene Linie markiert. Eine Überfahrung der Mittellinie, wie sie in der Vergangenheit praktiziert wurde, ist somit nicht mehr zulässig. Es liegt ein Bürgerantrag vor (s. Anlage 1), in dem gefordert wird, die durchgezogene Linie wieder zu entfernen. Für jede Fahrtrichtung sind nach wie vor 2 Fahrstreifen vorhanden. Im derzeitigen Zustand mit einer durchgehenden Vierstreifigkeit im Außenringversatz ist es erforderlich, eine durchgezogene Fahrstreifenbegrenzung zu markieren. Die Überfahrt der Linie zuzulassen, wäre nicht richtlinienkonform. Die früher vorhandene gestrichelte Linie war also nicht zulässig. Vorgaben hierzu machen die Verwaltungsvorschriften zu Zeichen 295 Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung. Zu Nummer 1 Fahrstreifenbegrenzung I. Das Zeichen ist zur Trennung des für den Gegenverkehr bestimmten Teils der Fahrbahn in der Regel dann anzuordnen, wenn die Straße mehr als einen Fahrstreifen je Richtung aufweist. In diesen Fällen ist die Fahrstreifenbegrenzung in der Regel als Doppellinie auszubilden. Eine Überfahrung der Mittellinie kann nur dort zugelassen werden, wo lediglich ein Fahrstreifen in Gegenrichtung vorhanden ist. Umbau der Lütticher Straße im Außenringversatz in 2015 Für 2015 steht der Umbau dieses Teilabschnittes der Lütticher Straße an. Bis dahin könnte die bisher vorhandene provisorische Markierung wie im folgenden beschrieben geändert werden. Dreistreifige Markierungsvariante Die Verwaltung hat einen Markierungsvorschlag erarbeitet, der eine Dreistreifigkeit vorsieht (s. Anlage 2). Hierbei wird auf durchgehende Linksabbiegespuren verzichtet. Die mittlere Spur wird jeweils zur Hälfte als Linksabbiegespur in den Amsterdamer Ring und in den Brüsseler Ring genutzt. Südlich des Vorlage FB 61/0653/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.07.2012 Seite: 2/3 Brüsseler Ringes muss der Geradeausverkehr auf der Lütticher Straße auf einer Spur zusammengefasst werden, da die Fortführung im Außenringversatz einstreifig erfolgt. Eine Überfahrt der Mittellinie kann mit dieser Markierungsvariante überall dort zugelassen werden, wo die Abbieger lediglich eine Fahrspur der Gegenrichtung überqueren müssen. Die Lösung bietet die Möglichkeit, komfortable Radverkehrsanlagen auf Fahrbahnniveau anzulegen. Die gegenüber heute halbierte Länge der Linksabbiegestreifen reicht aus, um alle innerhalb eines Ampelumlaufes eintreffenden Fahrzeuge aufzunehmen. Auch die Grünzeiten innerhalb des Außenringversatzes sind so bemessen, dass in der Regel alle Fahrzeuge innerhalb eines Signalumlaufes abfließen können. Am Knoten Lütticher Straße/Brüsseler Ring müsste die Grünzeit für die Lütticher Straße stadteinwärts gegenüber heute auf Kosten der Grünzeit für den Brüsseler Ring verlängert werden. Die Verwaltung kann allerdings nicht garantieren, dass es keine Verschlechterung der Qualität des Verkehrsflusses im Außenringversatz gegenüber heute geben wird, wenn hier auf die heute vorhandenen durchgehenden Linksabbiegefahrstreifen verzichtet wird. Es wäre denkbar, diese Lösung vor dem Umbau in 2015 auszuprobieren und intensiv zu beobachten. Die Erkenntnisse könnten in die endgültige Planung einfließen. Für die Herstellung der provisorischen Markierung entstünden Kosten in Höhe von ca. 9.000 Euro Weitere Markierungsalternativen zur Verbesserung der Situation für den Radverkehr Bis zum Umbau der Lütticher Straße im Jahr 2015 wäre folgende provisorische Markierungsalternative unter Beibehaltung der jetzigen Mittelinie denkbar. in Fahrtrichtung Belgien: 5,0m überbreiter Fahrstreifen mit 1,5m Schutzstreifen in Fahrtrichtung Schanz: 5,75m überbreiter Fahrstreifen mit 1,75m Schutzstreifen Bei Markierung von überbreiten Fahrstreifen gilt ebenfalls der Grundsatz, dass eine Überfahrt der Mittellinie nicht zugelassen werden kann. Für die provisorische Markierung von Schutzstreifen entstünden Kosten in Höhe von ca. 5.000 Euro. Anlage/n: Anlage 1: Bürgerantrag vom 13.2.2012 Anlage 2: Dreistreifige Markierungsalternative (maßstäblicher Plan im Ratsinformationssystem) Vorlage FB 61/0653/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.07.2012 Seite: 3/3