Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
106375.pdf
Größe
592 kB
Erstellt
27.03.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 40/0122/WP16
öffentlich
27.03.2012
FB 45/400, Herr Mathar
Einrichtung einer weiteren integrativen Lerngruppe an der GHS
Drimborn
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.03.2012
SchA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt
der Einrichtung einer integrativen Lerngruppe, beginnend in Klasse 5, an der GHS Drimborn ab dem
Schuljahr 2012/2013 zu.
Vorlage FB 40/0122/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2012
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finanzielle Auswirkungen
Es ergeben sich weder investive noch konsumtive Auswirkungen.
Investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamtbedarf
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ansatz 20xx ff.
bedarf (alt)
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ertrag
fortgeschriebener Folgekosten
Ansatz 20xx ff.
Folgekosten
(alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
Vorlage FB 40/0122/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2012
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Erläuterungen:
1. Ausgangssituation
Die GHS Drimborn hat nunmehr aufgrund der Nachfrage nach Integrationsplätzen für das Schuljahr
2012/2013 die Einrichtung einer weiteren integrativen Lerngruppe, beginnend mit der Jahrgangsstufe
5, beantragt und hierzu ein pädagogisches und organisatorisches Konzept vorgelegt.
Eine Prüfung des von der Schule vorgelegten pädagogischen Konzeptes durch die
Schulaufsichtsbehörde nach § 20, Abs. 8 Schulgesetz ist noch nicht erfolgt. Die Anhörung der
Schulkonferenz gemäß § 65, Abs.2, Nr. 8 SchulG ist ebenfalls noch vorzunehmen.
2. Voraussetzungen für die Einrichtung
An der GHS Drimborn werden bereits seit dem Schuljahr 2009/10 Schüler/-innen mit
sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich „soziale und emotionale Entwicklung“, „Lernen“
sowie „Sprache“ und im Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ integrativ
beschult.
Maßgebliche Elemente des von der Schule vorgelegten Konzeptes sind u. a.:
—
Festlegung der Klassenschülerzahl und der Zahl der Schüler/-innen mit
sonderpädagogischem Förderbedarf in der integrativen Lerngruppe
—
Kooperation auf Augenhöhe zwischen Regelschullehrkräften und sonderpädagogische
Lehrkräften
—
Gestaltung des Unterrichts unter Berücksichtigung von Formen des kooperativen
Lernens und Teamteachings
—
Gleichberechtigte Klassenleitung und Unterrichtsdurchführung sowie Festlegung eines
Vertretungskonzeptes
—
Individuelle Förderung im Rahmen der inneren und äußeren Differenzierung
3. Stellungnahme der Fachverwaltung Schulbetrieb
Die gem. § 20, Abs. 8 SchulG erforderlichen personellen und sächlichen Voraussetzungen an der
GHS Drimborn sind gegeben.
Die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Unterrichtsräume und
Differenzierungsräume können bereitgestellt werden.
Die Klassenstärke soll möglichst 22 Schüler/-innen nicht überschreiten. Die integrativen Lerngruppen
werden nur Schüler/-innen aus dem Stadtgebiet besuchen, so dass Fahrkosten nicht entstehen.
Mittel zur Anschaffung von Differenzierungsmaterialien sowie zusätzlicher Möblierung stehen im
Schulbudget im Rahmen der hier veranschlagten Mittel für den gemeinsamen Unterricht und
integrativer Lerngruppen zur Verfügung.
Vorlage FB 40/0122/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2012
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Fazit:
Der Schulbetrieb befürwortet ausdrücklich den Antrag der GHS Drimborn ab dem Schuljahr
2012/2013 eine weitere integrative Lerngruppe in der Sekundarstufe I, ab Jahrgangsstufe 5
vorbehaltlich eines entsprechenden Antrages der Schulaufsichtsbehörde und der Anhörung der
Schulkonferenz einzurichten und empfiehlt dem Schulausschuss der Einrichtung zuzustimmen.
Anlage/n:
Antrag und Konzept der Schule
Vorlage FB 40/0122/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2012
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