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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
106384.pdf
Größe
245 kB
Erstellt
26.03.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:41

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Tisch-Vorlage Federführende Dienststelle: Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 40/0121/WP16 öffentlich 26.03.2012 FB 45/400, Herr Mathar Einrichtung von zwei integrativen Lerngruppen an der GHS Aretzstraße Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 27.03.2012 SchA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Einrichtung von zwei integrativen Lerngruppen (eine beginnend in Klasse 5, die zweite beginnend in der Klasse 9) an der GHS Aretzstraße ab dem Schuljahr 2012/2013 zu. Vorlage FB 40/0121/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.12.2012 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Es ergeben sich weder investive noch konsumtive Auswirkungen. Investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz 20xx fortgeschriebener Gesamt- Gesamtbedarf Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx ff. Ansatz 20xx ff. bedarf (alt) (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz 20xx Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx ff. Ertrag fortgeschriebener Folgekosten Ansatz 20xx ff. Folgekosten (alt) (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden Vorlage FB 40/0121/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.12.2012 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangssituation Die GHS Aretzstraße hat bei der Schulaufsichtsbehörde für das Schuljahr 2012/2013 die Einrichtung von zwei integrativen Lerngruppen, eine beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 und eine weitere beginnend in der Jahrgangsstufe 9 (in der Jahrgangsstufe 9, da in der jetzigen Jahrgangsstufe 8 drei Gastschüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und drei Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt „soziale und emotionale Entwicklung“ beschult werden) beantragt und hierzu ein pädagogisches und organisatorisches Konzept vorgelegt. In integrativen Lerngruppen lernen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zieldifferent sowohl nach den Richtlinien über ihren Förderschwerpunkt, als auch nach den Unterrichtsvorgaben der allgemeinbildenden Schule. Nach Prüfung des von der Schule vorgelegten pädagogischen Konzeptes beabsichtigt die Schulaufsichtsbehörde nach § 20, Abs. 8 Schulgesetz an der GHS Aretzstraße zwei weitere integrative Lerngruppen einzurichten und hat die Zustimmung des Schulträgers beantragt. Die Schulkonferenz der GHS Aretzstraße wurde im Wege der Anhörung beteiligt und hat sich gemäß § 65, Abs.2, Nr. 8 SchulG in ihrer Sitzung am 20.03.2012 für die Einrichtung der beiden integrativen Lerngruppen ausgesprochen. 2. Voraussetzungen für die Einrichtung Die GHS Aretzstraße beschult seit 1995 Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich „soziale und emotionale Entwicklung“ sowie „Sprache“ im gemeinsamen Unterricht (GU). Durch die Integration von bis zu 50 Seiteneinsteigern/Schuljahr und die Eingliederung von internationalen Seiteneinsteigern aus dem Bereich „Lernen“, verfügt das Kollegium der Schule über vielfältige Kompetenzen im Kontext einer inklusiven Beschulung. Das Konzept zur Einrichtung weiterer integrativen Lerngruppen an der GHS Aretzstraße ist beigefügt und wird von der Schulleitung in der Sitzung vorgestellt. Maßgebliche Elemente des Konzeptes der Schule sind u. a.: — Klare Festlegung der Klassenschülerzahl und der Zahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der integrativen Lerngruppe — Gleichberechtigte Leitung der Klassen durch Regelschullehrkräfte und sonderpädagogische Lehrkräfte — Gestaltung des Unterrichts unter Berücksichtigung von Formen des kooperativen Lernens und Teamteachings — Individuelle Förderung im Rahmen der inneren und äußeren Differenzierung — Beachtung der Vorgaben der Kernlehrpläne der Regelschule und den Bedingungen der Förderschwerpunkte — Kooperation der integrativen Lerngruppen mit der Förderschule Am Kennedypark (Bereich Lernen) und der Martin-Luther-King-Schule (Bereich soziale und emotionale Entwicklung) Vorlage FB 40/0121/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.12.2012 Seite: 3/4 3. Stellungnahme der Fachverwaltung Schulbetrieb Die gem. § 20, Abs. 8 Schulgesetz erforderlichen personellen und sächlichen Voraussetzungen an der GHS Aretzstraße sind gegeben. Die Personalausstattung wird durch das Land sichergestellt; ein Vertretungskonzept bei Ausfällen sowohl für die sonderpädagogische Lehrkräfte als auch für die Regelschullehrkräfte liegt vor. Die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Unterrichtsräume können bereitgestellt werden; es stehen ein größerer Klassenraum und ein Gruppendifferenzierungsraum zur Verfügung. Der zusätzliche Differenzierungsraum und die Mitnutzung der Stadtteilbücherei in der Schule bieten die Möglichkeit, bei Bedarf äußere Differenzierungs- und Fördermaßnahmen durchzuführen. Gem. dem Integrationskonzept der Schule sollen mindestens drei Schülerinnen und Schüler mit zieldifferentem sonderpädagogischen Förderbedarf in den integrativen Lerngruppen aufgenommen werden. Die Klassenstärke soll 22 Schüler/-innen nicht überschreiten. Die integrativen Lerngruppen werden nur Schüler/-innen aus dem Stadtgebiet besuchen, so dass Fahrkosten nicht entstehen. Mittel zur Anschaffung von Differenzierungsmaterialien sowie zusätzlicher Möblierung stehen im Schulbudget im Rahmen der hier veranschlagten Mittel für den gemeinsamen Unterricht und integrativer Lerngruppen zur Verfügung. Fazit: Der Schulbetrieb befürwortet ausdrücklich den Antrag der GHS Aretzstraße ab dem Schuljahr 2012/2013 weitere integrative Lerngruppen in der Sekundarstufe I, ab Jahrgangsstufe 5 sowie ab Jahrgangsstufe 9, einzurichten und empfiehlt dem Schulausschuss der Einrichtung zuzustimmen. Hierdurch wird Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Möglichkeit geboten, wohnortnah eine weiterführende Schule zu besuchen, an der ihre Potentiale gefördert werden und sie einen differenzierten Anschluss erhalten können. Anlage/n: Konzept der Schule Vorlage FB 40/0121/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.12.2012 Seite: 4/4 GanztagsHauptSchule Aretzstraße Hauptschule der Stadt Aachen Aretzstraße 10-20 • 52070 Aachen Schulen der Stadt Aachen • Tel. 0241/949070 • Fax 0241/9490732 E-mail: ghs.aretzstrasse@mail.aachen.de „Integrative Lerngruppen“ an der GHS Aretzstraße zum Schuljahr 2012 / 2013 ANTRAG: Gemäß § 20 Abs. 8 (SchulG) beantragt die GHS Aretzstraße Aachen die Einrichtung einer „Integrativen Lerngruppe“ beginnend mit Jahrgangsstufe 5 auf Basis der nachfolgenden Konzeption. Außerdem bitten wir um Prüfung, ob nach dem Konzept auch die Möglichkeit der Einrichtung einer „Integrierten Lerngruppe“ in der Jahrgangsstufe 9 möglich ist, da in der jetzigen Jahrgangsstufe 8 drei Gastschüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen und drei SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt „Soziale und emotionale Entwicklung“ beschult werden. Diese Schüler könnten – bei positiver Genehmigung - gemäß Punkt 7 der Konzeption ihre Schullaufbahn in der GHS Aretzstraße fortsetzen und beenden. Konzeption zur Einrichtung „Integrativer Lerngruppen“ an der GHS Aretzstraße 1 1.1 Voraussetzungen und integrationspädagogische Grundprinzipien Voraussetzungen Ein Konzept zur integrativen Erziehung in einer Regelschule erfordert das Einverständnis und die Bereitschaft der gesamten Schulgemeinde hieran mitzuarbeiten und dies zu unterstützen. Dieses Einverständnis haben die Lehrerkonferenz und die Schulpflegschaft bestätigt. Die Hauptschule Aretzstraße versteht sich bereits als inklusive Schule. Seit 1995 beschulen wir Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich „Soziale und emotionale Entwicklung“ und „Sprache“ (GU). Die Integration von ca. 50 Seiteneinsteigern (Analphabeten bis Gymnasiasten) pro Schuljahr ist ein weiterer inklusiver Ansatz der Schule. 1/9 Die internationalen Seiteneinsteiger und die Eingliederung und Arbeit mit Gastschülern aus dem Bereich „Lernen“ bringen zunehmend Schnittpunkte unserer Arbeit mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“. So wurden in den letzten Jahren bereits vielfältige Kompetenzen im Kollegium entwickelt. Auf dieser Basis sehen wir in der Einrichtung einer „Integrativen Lerngruppe“ eine Chance die Unterschiede zwischen den Kindern und Jugendlichen bewusster zu sehen und ihre Potentiale zu fördern und differenzierte Abschlüsse zu vergeben. 1.2 Integrationspädagogische Grundprinzipien Eine integrative Erziehung erfordert eine verstärkte Orientierung an sozialen Werten und Zielen. Eine integrative Klasse erhöht die Chance, Verständnis, Toleranz und Verantwortungsbewusstsein zu erlernen und einzuüben. Sie bietet die große Chance, dass Kinder mit sehr unterschiedlichem Lern- und Leistungsvermögen die Erfahrung machen, voneinander und miteinander zu lernen. Das Erleben und die Erkenntnis, dass jedes Kind etwas kann, Kompetenzen hat und jedes Kind damit ein wertvolles Mitglied der Lern- bzw. Klassengemeinschaft ist, kann wesentlich dazu beitragen, bei den Kindern nachhaltig ein soziales Verantwortungsbewusstsein zu entwickeln. So wird der Blick der Schülerinnen und Schüler für die individuelle Einzigartigkeit eines Jeden geschärft und die Möglichkeit geschaffen, Menschen in ihrer Andersartigkeit wahrzunehmen, zu akzeptieren und zu respektieren. Gemeinsame Lernerfahrungen am gleichen Unterrichtsgegenstand, jedoch mit unterschiedlichen Lernzielen, Lernmethoden und Lernergebnissen, führen zur Bildung einer Klassengemeinschaft. Die Schüler der integrativen Lerngruppe müssen sich in dieser Gemeinschaft wohl und akzeptiert fühlen, damit sie Schulfreude und Lernmotivation aufbauen können. Wir verstehen Schule grundsätzlich als Ort des individuellen Lernens mit individualisierenden Lern- und Arbeitsprozessen. Die Bereitschaft der Lehrerinnen und Lehrer, Kinder in ihren unterschiedlichen Lernvoraussetzungen zu fördern, sie in ihrer Unterschiedlichkeit wahrzunehmen und die Denkstrukturen der Kinder kennen zu lernen, besteht bereits als Voraussetzung. Die große Heterogenität der Schülerschaft der GHS Aretzstraße wird durch diesen weiteren Schwerpunkt vergrößert und als Chance der Individualisierung verstanden. Verschiedenheit soll für alle als etwas Positives und Anregendes erfahren werden. 2 2.1 Rahmenbedingungen der IGL Organisationsstruktur Die IGL wird jahrgangsbezogen ab Klasse 5 geführt. Die Einrichtung einer IGL für den Jahrgang 9 würde nach den gleichen Rahmenbedingungen geführt und Erfahrungswerte in der Oberstufe liefern. 2/9 2.2 • Es sollten sich wenigstens 3 SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit Förderschwerpunkt Lernen in der IGL befinden. • Die Regelklasse sollte die Klassenstärke von 22 Schülern nicht überschreiten. • Insgesamt sollte der Anteil der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regel ein Drittel der Klassenstärke nicht überschreiten. • Eine durchgehende Doppelbesetzung mit einer Lehrkraft für Sonderpädagogik wird angestrebt, ist aber im gebundenen Ganztag in der Praxis nicht realisierbar. • Eine Mitarbeit von außerschulischen Mitarbeitern und Regelschullehrern fördert und entlastet außerhalb der Doppelbesetzung. • Die Klasse sollte leistungsheterogen zusammengesetzt sein. • Bei der Zusammensetzung der Klasse wird die Schulleitung von einem Team aus Regelschul- und FörderschullehrerInnen beraten. • Die Klasse wird von einem Kernteam, bestehend aus einem Sek I-Lehrer und einem Sonderpädagogen, gleichberechtigt geleitet. Dieses gleichberechtigte Miteinander beinhaltet, dass sich beide Lehrkräfte für alle Schüler der Klasse gleichermaßen verantwortlich zeigen. • Der Unterricht findet in der Regel im Klassenverband statt. • Die IGL arbeitet nach Richtlinien der entsprechenden Förderschulen und der allgemeinen Schule. • Es wird eine Fachkonferenz „Integrative Lerngruppe“ und GU eingerichtet. Personelle Bedingungen Personalausstattung nach BASS 13 – 41 Nr. 3 Die Personalausstattung ergibt sich aus Teil 6 des Runderlasses „Integrative Lerngruppen an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I“ (BASS 13-41 Nr.3) a) Grundbedarf: Die erforderlichen Stellen für die Unterrichtsversorgung und die sonderpädagogische Förderung errechnen sich nach der Relation Schüler je Stelle des festgestellten Förderschwerpunkts des Schülers. Sie werden durch Lehrkräfte für Sonderpädagogik abgedeckt. b) Mehrbedarf: Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nicht zielgleich unterrichtet werden, wird ein Zuschlag in Höhe von 0,1 Stelle pro Schüler als Unterrichtsmehrbedarf bereitgestellt. Die hinreichende personelle Ausstattung der „Integrativen Lerngruppe“ insbesondere mit sonderpädagogischen Lehrkräften wird als ein für ein gutes Gelingen des integrativen Unterrichts unerlässliches Element eingestuft. Der Mehrbedarf soll aus dem Förderschulbereich gestellt werden. Er wird so eingesetzt, dass er der Integrativen 3/9 Lerngruppe zugute kommt und die zieldifferente Förderung der Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sicher gestellt wird. Die in „Integrativen Lerngruppen“ tätigen Lehrkräfte für Sonderpädagogik werden an die GHS Aretzstraße abgeordnet. Für sie gilt die Pflichtstundenregelung der Regelschule. Zusammenarbeit des Personals Damit eine verlässliche, emotionale und stabile Beziehung zwischen Lehrkräften und Schülern aufgebaut werden kann, wird ein Klassen-Team (alle in der Klasse tätigen Lehrkräfte) gebildet, das sich aus wenigen Lehrern zusammensetzt. Zudem ermöglicht dies den Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine personale Überschaubarkeit und vereinfacht außerdem die Kooperation zwischen den Fachkollegen. Das Kernteam der Klasse wird von möglichst wenigen Fachlehrkräften unterstützt, die eng zusammenarbeiten. Für die Übernahme der Verantwortung als Klassen- bzw. Fachlehrer gilt an der GHS Aretzstraße für das erste Jahr zunächst das Prinzip der Freiwilligkeit. Durch die Erfahrungen im GU sind aber die meisten Kolleginnen und Kollegen auf die Aufgabe gut vorbereitet. Die in der Klasse tätigen Kollegen sollten zu Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der neuen Aufgabe bereit sein. Neben den Lehrern aus dem Haupt- und Förderschulbereich werden bei Bedarf auch die Schulsozialarbeiter, Honorarkräfte aus der Kapitalisierung im gebundenen Ganztag sowie Praktikanten die Arbeit in der Integrativen Lerngruppe unterstützen. Schülerhelfer aus allen Schulen des Schulverbands Aachen-Ost unterstützen die Arbeit. 2.3 Vertretungskonzept Die Sonderpädagogische Förderung der integrativen Schüler muss durch eine sonderpädagogische Lehrkraft gewährleistet sein. Im Falle einer längerfristigen Erkrankung des Sonderpädagogen sorgt dessen Stammschule für eine entsprechende Vertretungsregelung. Fällt ein Regelschullehrer aus, wird dieser durch die Regelschule vertreten. Die Doppelbesetzung soll nicht aufgehoben werden, wenn an anderer Stelle Vertretungsbedarf ist. Die kurzfristige gegenseitige Vertretung im Team sollte immer möglich sein. 2.4 Räumliche und sächliche Bedingungen Der Integrativen Lerngruppe steht ein größerer Klassenraum und zu einem Drittel der Stunden ein Gruppendifferenzierungsraum zur Verfügung. Der zusätzliche Raum und die Stadtteilbücherei in der Schule bietet den Lehrkräften die Möglichkeit, bei Bedarf äußere Differenzierungs- und Fördermaßnahmen durchzuführen. In den Räumen 4/9 sollten den Schülern neben dem üblichen Mobiliar auch Differenzierungsmaterialien sowie eine weitere Möblierung zur Verfügung stehen, die sich nach den individuellen Bedarfen der Schülerinnen und Schüler richtet. Da bereits jetzt eine große Heterogenität der Klassen und Lerngruppen besteht, ist schon ein guter Materialfundus vorhanden. Dieser wird aufgestockt und den Bedürfnissen einer zieldifferenten Förderung angepasst. Zur Diagnostik und Lernförderung muss weiteres Material und Fördermaterial angeschafft werden. Der Einsatz eines Whiteboards erscheint sinnvoll, muss jedoch vom Team gefordert werden. 2.5 Schulorganisatorische Bedingungen Den Stundenplan der Integrativen Lerngruppe sowie den Einsatz des Sonderpädagogen richtet das Kernteam in Absprache mit der Schulleitung flexibel auf die individuellen Förderbedürfnisse der Schüler aus. Er hält sich jedoch an das Zeitraster der Schule. Für die Integrative Lerngruppe werden Rahmenbedingungen bezüglich des Stundenplans vorgegeben. Das Klassenteam kann die Fächerverteilung im Stundenplan und damit auch die Doppelbesetzung eigenständig planen, um sie dann mit den Bedürfnissen der Schule abzustimmen. Die Arbeit in der Integrativen Lerngruppe erfordert ein hohes Maß an Kooperation zwischen den entsprechenden Lehrkräften. Deswegen sind gemeinsame Teambesprechungen ein zu planen. Das Fachteam trifft sich regelmäßig, um didaktisch-methodische Fragen hinsichtlich Individualisierung und Differenzierung praxisnah aufzuarbeiten. 3 Zielsetzung und grundlegende Prinzipien Die Arbeit in der integrativen Lerngruppe wird geprägt von den Vorgaben der Kernlehrpläne der Regelschule und den Bedingungen der Förderschwerpunkte. Grundprinzipien prägen die Arbeit: • Kompetenzvermittlung steht im Mittelpunkt. • Die selbständige Arbeit von Schülern steht im Vordergrund (z.B. Wochenplanarbeit). • Fächerübergreifendes, handlungsorientiertes und projektorientiertes Arbeiten wird angestrebt. Hierbei werden außerschulische Lernorte besucht. • Die Heterogenität der Lerngruppe erfordert unterschiedliches Tempo und ein differenziertes Angebot. • Die individuelle Arbeit wird durch das „Fördern und Fordern“ getragen. • Der Lernstoff wird individualisiert angeboten. • Lernstrategien werden vermittelt. 5/9 4 • Es wird nach individualisierten Förderplänen (auch für Schülergruppen möglich) gearbeitet. • Die individuellen Fähig- und Fertigkeiten der Schüler entscheiden über die Art und Zielsetzung des Lernens. • Lernpatenschaften werden in der Klasse installiert. • Soziales Lernen führt zur Akzeptanz und zum Miteinander. • Gesprächsrunden und Klassenratsstunden sind verbindlich. • Jeder fühlt sich als gleichberechtigtes Mitglied der Klasse. • Die Klasse ist für alle soziale und emotionale Heimat. • Einheiten „Soziales Lernen“ und Erlebnispädagogik werden von der Schulsozialarbeit geplant und durchgeführt. • Tagesausflüge und Klassenfahrten werden unter dem Aspekt des sozialen Miteinanders organisiert und durchgeführt. Kooperationen Im Rahmen der „Integrativen Lerngruppe“ wird auf unterschiedlichen Ebenen mit verschiedenen Institutionen kooperiert. Eine enge Zusammenarbeit findet mit den Förderschulen am Kennedypark (Lernen) und der Martin-Luther-King-Schule (sozial emotional) statt. Hier geht es um Informationen, Austausch und Beratung über einzelne Schüler, aber auch um unterrichtliche, pädagogische und konzeptionelle Fragen. 5 Unterrichtsgestaltung und Planung Bei der Gestaltung des Unterrichts werden Formen des kooperativen Lernens und des Teamteachings berücksichtigt und entsprechend ihrer Funktionalität angewandt, z.B.: • one teach – one observe: Eine Kollegin / ein Kollege übernimmt die primäre Unterrichtverantwortung, während die / der andere beobachtet. • one teach – one drift: Eine Kollegin / ein Kollege übernimmt die primäre Unterrichtsverantwortung, die / der andere unterstützt Schüler bei ihrer Arbeit, bei der Regulation ihres Verhaltens etc. • Remedial teaching: Eine Kollegin unterrichtet eine Gruppe von Schülern, während die andere mit denjenigen arbeitet, die auf einem anderen Niveau stehen (auch in äußerer Differenzierung). • Supplemental teaching: Eine Kollegin führt die Unterrichtsstunde durch, die andere bietet zusätzliches Material und differenzierte Hilfen für diejenigen Schüler, die den Stoff so nicht bewältigen können (innere Differenzierung). 6/9 Es gelten folgende Abmachungen zur Unterrichtsvorbereitung und -gestaltung: 6 • gemeinsame Unterrichtsreihenplanung nach Absprache • Die Reihenplanung wird im Team vor Beginn besprochen und gemäß den Zielen der „Integrativen Lerngruppe“ erarbeitet. • Gemeinsam wird auch die Klassenratsstunde geplant. • Die Wochenpläne in den Kernfächern (Deutsch, Mathe, Englisch und nach Bedarf auch Sachfächer) bereiten die Lehrkräfte nach Absprache vor. Vorgesehen ist eine Aufteilung entsprechend der individuellen Fähigkeiten aller Schüler der IGL. Jede Lehrkraft bereitet dann die gleiche Anzahl an Wochenplänen vor. Diagnostik und Förderplanung Individualisierung und Differenzierung sind grundlegend für den Unterricht in einer Klasse mit „Integrativer Lerngruppe“. Jede und jeder soll entsprechend ihrer und seiner Stärken und Schwächen individuell unterstützt und gefördert werden. Auf gleichschrittiges Lernen und auf einheitliche Lernziele wird dementsprechend verzichtet. Die Lernanforderungen werden sowohl auf die individuellen Bedürfnissen der Kinder mit als auch ohne sonderpädagogischem Förderbedarf abgestimmt. Dazu werden die Schüler dort abgeholt, wo sie stehen. Neben der Beobachtung der individuellen Entwicklung der Schüler im Unterricht wird in regelmäßigen Abständen eine lernprozessbegleitende Diagnostik in Deutsch und Mathematik durchgeführt. Zu Beginn des 5. Schuljahres dient die Diagnostik der Feststellung des Lernstandes der einzelnen Schüler. Basierend auf den Ergebnissen planen die Lehrkräfte ihren Unterricht. Die Eingangsdiagnostik findet ihren Platz in der ersten Schulwoche. Diese Tests dienen nicht dem Zweck der Leistungsbewertung. Es lassen sich hieraus weitere individuelle Ziele ableiten. In Gesprächen formulieren die Schüler gemeinsam mit der Lehrkraft individuelle Ziele, die von der Lehrkraft bei der Unterrichtsplanung berücksichtigt werden. Die Schüler erhalten dadurch die Möglichkeit, Verantwortung für ihr Lernen zu übernehmen. Für Schüler mit einem sonderpädagogischem Förderbedarf ist ein ausführlicher Förderplan gemäß AO-SF § 19 Absatz 6, verpflichtend. Die sonderpädagogische Lehrkraft erstellt federführend nach Beratung mit allen an der Förderung beteiligter Personen einen individuellen Förderplan, den sie in regelmäßigen Abständen überprüft und fortschreibt. Der Förderplan fasst wichtige Informationen über ein Kind zusammen, beschreibt Entwicklungsziele und legt Fördermaßnahmen und Verantwortlichkeiten zur Erreichung dieser Ziele fest. Ferner dient er als Grundlage für Elterngespräche. Alle Lehrkräfte der Integrativen Lerngruppe planen ihren Unterricht auf Basis der Förderpläne. Diese sind für alle Kollegen zugänglich aufzubewahren. 7/9 7 Leistungen und Abschlüsse / Zeugnisse Die Leistungen der Schüler im Bildungsgang Lernen werden auf der Grundlage der in den Förderplänen festgelegten Lernziele beschrieben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte. Die Schulkonferenz kann außerdem beschließen, dass die Bewertung einzelner Leistungen von Schülerinnen und Schülern, die im Bildungsgang Lernen unterrichtet werden, zusätzlich mit Noten möglich ist. Eine Bewertung mit Noten setzt voraus, dass die Leistungen den Anforderungen der jeweils vorhergehenden Jahrgangsstufe der Grund- oder Hauptschule entsprechen. Dieser Maßstab ist auf dem Zeugnis kenntlich zu machen Die Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten die Angabe des Förderschwerpunktes sowie des Bildungsgangs, in welchem der Schüler unterrichtet wird. Die Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang „Lernen“ beschreiben die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern sowie das Arbeits- und das Sozialverhalten. Die Zeugnisse enthalten Ziffernnoten, sofern diese von der Schulkonferenz beschlossen wurden. Die Schülerinnen und Schüler mit zielgleichen Förderschwerpunkten erhalten wie die Schüler der allgemeinen Schule Ziffernzeugnisse. 7.1 8 Abschlüsse • In den zielgleichen Förderschwerpunkten erhalten die Schülerinnen und Schüler die Abschlüsse der Regelschule. • Bildungsgang Lernen: Die Klasse 10 führt zum Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt „Lernen“. Die Schüler erhalten ein beschreibendes Abschlusszeugnis. Noten sind zusätzlich möglich, wenn diese den Anforderungen entsprechen (siehe6). In einem besonderen Bildungsgang führt die Klasse 10 zu einem dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschluss (HSA-9). Die Leistungen der Schüler, die diesen Abschluss anstreben, erhalten in allen Fächern zusätzlich Noten. Der HSA-9 kann jedoch nur erworben werden, wer in den Klassen 9 und 10 am Unterricht im Fach Englisch teilgenommen hat. Elternarbeit In der Integrativen Lerngruppe wird großer Wert auf Zusammenarbeit mit den Eltern gelegt. Neben den üblichen Elternabenden trifft sich die Gruppe aller Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf regelmäßig mit den Lehrkräften, um schulische, außerschulische und auch nachschulische Aktivitäten zu besprechen (Elternabende zu sonderpädagogischen Fragestellungen, Beratung einzelner Eltern bei 8/9 behindertenspezifischen Problemen, Vermittlung an therapeutische Einrichtungen, individuelle Beratung in Schul- und Erziehungsfragen, Zusammenarbeit bei der Berufsvorbereitung,…) Ansprechpartner für die Eltern ist sowohl die Lehrkraft der Hauptschule als auch die sonderpädagogische Lehrkraft. 9 Evaluation/Qualitätssicherung Das Konzept zur Einrichtung einer Integrativen Lerngruppe soll auf der Ebene der Prozess-, Ergebnis- und Kontextqualität evaluiert werden. In regelmäßigen Evaluationsgesprächen ist die Umsetzung unter den Kriterien Prozessqualität, Ergebnisqualität und Kontextqualität auf Optimierungsbedarf zu überprüfen und konzeptionell zu modifizieren. Veränderungen der rechtlichen Bestimmung hinsichtlich der Förderung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen sind stets zeitnah in das vorliegende Konzept einzuarbeiten. 9/9