Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
106348.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
23.03.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0644/WP16
öffentlich
35008-2012
23.03.2012
Dez. III / FB 61/20
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan - Elsassstraße zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
18.04.2012
19.04.2012
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der
Steuerung von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Elsassstraße - zwischen
Elsassplatz und Adalbertsteinweg für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der
Steuerung von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Elsassstraße - zwischen
Elsassplatz und Adalbertsteinweg für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/0644/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 1/2
Erläuterungen:
1. Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)
Anlass der Planung ist die Zunahme von Wettbüros in Aachen insbesondere im Bereich
Elsassstraße. Derzeit sind hier 5 Wettbüros vorhanden. Es besteht die Gefahr, dass sich der
Charakter der Elsassstraße mit seiner vielfältigen Nutzungsstruktur zunehmend wandelt. Es ist
bekannt, dass im Umfeld von solchen Einrichtung sogenannte „Trading-Down-Effekte“ einsetzen,
dies bedeutet einen Wandel hin zu minderwertigen Nutzungen und weiteren Vergnügungsstätten
mit den entsprechenden negativen städtebaulichen Folgen.
Ziel ist aber, die Elsassstraße als lebendigen Mittelpunkt des Ostviertels zu erhalten, mit der
bisherigen Mischung aus kleinteiligen Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen.
Aus diesem Grund ist die Elsassstraße Bestandteil des im Aachener Zentrenkonzept festgelegten
„Stadtteilzentrum Elsassstraße“.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes, ist beabsichtigt, ein neues Konzept zur Steuerung
von Vergnügungsstätten im Aachener Stadtgebiet zu erarbeiten. Bislang liegt ein solches Konzept
nur für die Steuerung von Spielhallen vor. Es wurde 1988 durch den Rat beschlossen.
2010 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das durch den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)
geregelte staatliche Monopol auf Sportwetten für unzulässig erklärt. Seitdem nimmt die Anzahl der
Wettbüros stetig zu, sodass nun auch in Bezug auf Wettbüros Handlungsbedarf besteht, um die
o.g. negativen Auswirkungen zu vermeiden.
Dieses Konzept soll als Grundlage für den Bebauungsplan – Elsassstraße – dienen.
2. Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, zur Steuerung von Vergnügungsstätten - insbesondere von Wettbüros einen Bebauungsplan für den Bereich Elsassstraße aufzustellen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
Vorlage FB 61/0644/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 2/2
Geltungsbereich B-Plan - Elsassstraße -
M 1 : 2.500
Luftbild, B-Plan - Elsassstraße -
M 1 : 2.500