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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
106138.pdf
Größe
2,7 MB
Erstellt
02.03.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:40

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Aachener Stadtbetrieb Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: E 18/0081/WP16 öffentlich 02.03.2012 Bericht der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über den Jahresabschluss zum 31.12.2010 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb der Stadt Aachen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 27.03.2012 25.04.2012 BAASt Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss 2010 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen: Bilanzsumme 26.208.432,98 Euro Jahresverlust -308.007,54 Euro Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen. Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes beschließt die Entlastung der Betriebsleitung (§ 5 Abs. 4 EigVO NW). Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt. Der Jahresverlust von -308.007,54 Euro ist aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Jahresabschluss 2010 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen und den Jahresverlust aus der allgemeine Rücklage zu decken: Bilanzsumme 26.208.432,98 Euro Jahresverlust -308.007,54 Euro Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Lagebericht fest und beschließt die Entlastung des Betriebsausschusses (§ 96 GO NW i. V. m. § 4 EigVO NW). Vorlage E 18/0081/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.03.2012 Seite: 1/3 Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt. Vorlage E 18/0081/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.03.2012 Seite: 2/3 Erläuterungen: Gemäß § 4 der Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes berät der Betriebsausschuss den von der Betriebsleitung zu erstellenden Jahresabschluss sowie den Lagebericht, bevor diese nach § 5 der Betriebssatzung dem Rat der Stadt Aachen zur Feststellung vorgelegt werden. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn – und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2010 weist zum 31.12.2010 aus: Bilanzsumme 26.208.432,98 Euro Jahresverlust -308.007,54 Euro Da die allgemeine Rücklage des Betriebes ausreichend ist, wird vorgeschlagen den Jahresverlust aus diesen Mitteln zu decken. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Wirtschaftsprüfer wird in der Sitzung des Betriebsausschusses das Prüfungsergebnis mündlich erläutern. Anlage/n: Vorlage E 18/0081/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.03.2012 Seite: 3/3 Bericht Aachener Stadtbetrieb Aachen Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2010 Auftrag: 0.0630788.001 PricewaterhouseCoopers refers to the network of member firms of PricewaterhouseCoopers International Limited, each of which is a separate and independent legal entity. PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist Mitglied der unter PricewaterhouseCoopers International Limited kooperierenden eigenständigen und rechtlich unabhängigen Mitgliedsfirmen des internationalen PricewaterhouseCoopers-Netzwerks. PwC 3 Inhaltsverzeichnis Seite Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................ 4 A. Prüfungsauftrag und Unabhängigkeitsbestätigung ............................................................... 5 I. Prüfungsauftrag ......................................................................................................... 5 II. Bestätigung der Unabhängigkeit ................................................................................. 6 B. Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................................. 7 I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung des Betriebsleiters ............................................... 7 II. Wesentliche Geschäftsvorfälle..................................................................................... 8 III. Sonstige für die Überwachung der Einrichtung bedeutsame Feststellungen .................. 9 IV. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ...................................................................... 10 C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .......................................................................... 12 D. Feststellungen zur Rechnungslegung ................................................................................. 15 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ................................................................ 15 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen.................................................. 15 2. Jahresabschluss ................................................................................................ 16 3. Lagebericht ...................................................................................................... 16 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ....................................................................... 17 III. Weitere Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage............................... 18 E. Feststellungen gemäß § 53 HGrG ....................................................................................... 25 F. Schlussbemerkung............................................................................................................. 27 Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis) Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von  einer Einheit (€, % usw.) auftreten. 0.0630788.001 PwC 4 Abkürzungsverzeichnis AtG Altersteilzeitgesetz BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz EigVO NRW Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GO NW Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen HGB Handelsgesetzbuch HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf KAG Kommunalabgabengesetz NW Nordrhein-Westfalen OdG Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung PS Prüfungsstandard des IDW TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst ZEW Zweckverband der Entsorgungsregion West, Eschweiler-Weisweiler 0.0630788.001 PwC 5 A. Prüfungsauftrag und Unabhängigkeitsbestätigung I. Prüfungsauftrag 1. Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer in der Sitzung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes vom 20. Juni 2011 erteilte uns der Betriebsleiter des Aachener Stadtbetrieb, Aachen, (im Folgenden auch kurz "Betrieb" bzw. "Einrichtung" genannt) im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Herne den Auftrag, den Jahresabschluss des Betriebes für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Wirtschaftsjahr gemäß § 106 GO NW und der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 9. März 1981, zuletzt geändert durch Artikel 123 des Gesetzes vom 5. April 2005, zu prüfen. 2. Der Aachener Stadtbetrieb wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt und ist nach den Vorschriften der EigVO NRW verpflichtet, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen und prüfen zu lassen. Die Feststellung durch den Rat der Stadt ist ortsüblich bekannt zu machen. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich auszulegen, worauf in der Bekanntmachung hinzuweisen ist. 3. Bei unserer Prüfung haben wir gemäß § 106 Abs. 1 GO NW auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Wir verweisen auf die Berichterstattung in Abschnitt E und Anlage III zu diesem Bericht. 4. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 vereinbart. 5. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht, dem der von uns geprüfte Lagebericht sowie der geprüfte Jahresabschluss als Anlagen I und II beigefügt sind. Darüber hinaus wurde dem Bericht als Anlage IV eine Übersicht über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse des Betriebes angefügt. 0.0630788.001 PwC 6 6. Zusätzlich haben wir einen Erläuterungsteil erstellt, der diesem Bericht als Anlage V beigefügt ist. Der Erläuterungsteil enthält gesetzlich nicht vorgeschriebene Aufgliederungen und Hinweise zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 unter Angabe der jeweiligen Vorjahreszahlen. II. Bestätigung der Unabhängigkeit 7. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. 0.0630788.001 PwC 7 B. Grundsätzliche Feststellungen I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung des Betriebsleiters 8. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der Lage des Betriebes durch die Be- triebsleitung (siehe Anlage I) dar:  Der Eigenbetrieb wurde zum 1. Januar 2003 gegründet.  Die Betriebsleitung stellt die Aufgaben des Aachener Stadtbetriebes in den beiden Aufgabenkategorien "gebührenrelevanter Bereich" und "freiwilliger Bereich" im Einzelnen dar und beschreibt den Aufbau der Organisation. Zum Geschäftsverlauf nimmt die Betriebsleitung wie folgt Stellung:  Wie in den Vorjahren auch, strebt der Aachener Stadtbetrieb eine kontinuierliche Optimierung der Prozesse an. So konnte im Berichtsjahr durch die Rekommunalisierung der Abfallsammlung in den Bezirken von in Vorjahren beauftragten Drittunternehmen gewünschte Erfolge erzielt werden. Übergreifende Koordination von Personal- und Maschineneinsatz ermöglichte eine Vereinheitlichung von Entsorgungsstandards bei gleichzeitiger Kostenstabilität.  Im Bereich Friedhofswesen sieht die Betriebsleitung aufgrund der Veränderungen im Bestattungsverhalten sowie der demographischen Entwicklung einen erhöhten Optimierungsbedarf. Der Aachener Stadtbetrieb konnte im Berichtsjahr erste Erfolge mit anderweitiger Nutzung von Überhangflächen erzielen. Die Betriebsleitung stellt die Lage der Einrichtung anhand mehrerer Kriterien dar:  Die Investitionen des Berichtsjahres betrugen T€ 2.242 und entfielen vorwiegend auf Fahrzeuge (T€ 1.742) sowie Maschinen und Geräte (T€ 145).  Das Jahresergebnis nach Sparten ergibt sich wie folgt: 2010 T€ 1.845 403 -1.150 -813 -276 -317 0 0 -308 Abfallwirtschaft Friedhof und Krematorium Grün- und Freiflächen Straßenreinigung Straßenunterhaltung Bezirkskolonne Technik/ Werkstätten Interne Administration 0.0630788.001 2009 T€ 1.311 509 -1.297 618 -558 0 -54 0 529 PwC 8  Die Betriebsleitung äußert sich insgesamt positiv über das Ergebnis, da sowohl die geplanten Umsatzziele übertroffen wurden, als auch der geplante Jahresfehlbetrag von T€ 880 um T€ 572 geringer ausfiel, so dass am Ende des Geschäftsjahres ein Fehlbetrag von T€ 308 zu verzeichnen ist.  Bezüglich der wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung des Aachener Stadtbetriebes weist die Betriebsleitung darauf hin, dass der Aachener Stadtbetrieb als rechtlich unselbstständiges Sondervermögen der Stadt Aachen grundsätzlich nicht insolvenzgefährdet ist und die Liquidität des Betriebes durch den Fachbereich Steuern und Kasse sichergestellt ist, der den Saldo des betriebseigenen Bankkontos tagesaktuell ausgleicht. Zudem stellt sie dar, dass wirtschaftliche Risiken in den gebührenrelevanten Bereichen, die letztlich durch kostendeckende Gebühreneinnahmen finanziert werden, weitgehend ausgeschlossen werden können. Die Betriebsleitung gibt im Hinblick auf die voraussichtliche Entwicklung weiterhin Folgendes an:  Zum 1. Januar 2011 wird die Sperrgutabfuhr in den Bezirken von periodischer Abfuhr auf Einzelterminvergabe umgestellt.  Für die Bereiche der Grün- und Freiflächenpflege sowie des Friedhofswesens wurde bis zur Mitte des Jahres 2010 die Auswertung einer Flächenkartierung abgeschlossen. Auf Basis einer digital nutzbareren Flächenvermessung und der Definition einzelner Nutzungsarten soll die operative Arbeitsplanung in diesem Bereich in 2011 optimiert werden.  Der Aachener Stadtbetrieb hat in 2011 ein Risikomanagementsystem implementiert. Oberstes Ziel ist es, alle Maßnahmen unter Einhaltung der qualitativen Standards bei stabiler Planungssicherheit zu gewährleisten. 9. Die Beurteilung der Lage des Betriebes, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Betriebes, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der Betriebsleitung dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. II. Wesentliche Geschäftsvorfälle 10. Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 erstmals unter Anwendung der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt. 0.0630788.001 PwC 9 11. Aus der Umstellung auf die neuen Vorschriften ergeben sich zum 1. Januar 2010 Bewertungsände- rungen, die in Höhe von T€ 105 zu außerordentlichem Aufwand geführt haben. Diese Effekte resultieren im Wesentlichen aus den folgenden Sachverhalten (zu Details siehe Abschnitt D.2):  Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen mit T€ 97  Rückstellungen für Jubiläumsentgelte mit T€ 8 12. Die Einrichtung weist zum Bilanzstichtag u.a. Forderungen gegenüber dem Gebäudemanagement in Höhe von T€ 1.209 aus. Diese betrifft in Höhe von T€ 1.000 die ersten zwei Ratenzahlungen in Höhe von jeweils T€ 500 für die Baumaßnahme "Umbau und Sanierung Betriebsgebäude Freunder Weg", die der Stadtbetrieb Aachen an das Gebäudemanagement gezahlt hat. Nachdem sich aber herausgestellt hat, dass der Stadtbetrieb Aachen nicht der wirtschaftliche Eigentümer dieses Betriebsgebäudes ist, werden die geleisteten Ratenzahlungen zurückgefordert. 13. Die Stadt Aachen hat dem Stadtbetrieb mit Freistellungserklärung vom 8. März 2010 mitgeteilt, dass die Pensionsrückstellungen für die im Stadtbetrieb Aachen beschäftigten Beamten seit dem 1. Januar 2008 in der städtischen Eröffnungsbilanz bzw. im städtischen Jahresabschluss nach NKFG gebildet werden. Hierfür leistet der Stadtbetrieb entsprechende Umlagezahlungen an die Stadt. Da die Freistellungserklärung alle Beamten des Stadtbetriebes betrifft, entfällt ein Ansatz von Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss des Stadtbetriebes. III. Sonstige für die Überwachung der Einrichtung bedeutsame Feststellungen 14. Gemäß einer Vereinbarung mit der Stadt Aachen werden die Gebühreneinnahmen nicht dem Aachener Stadtbetrieb zugeordnet, sondern unmittelbar von der Stadt Aachen vereinnahmt. Als Abgeltung für die vom Betrieb erbrachten satzungsmäßigen Leistungen leistet die Stadt vereinbarungsgemäß Betriebskostenzuschüsse. Aufgrund dieser Vereinbarung geht die Betriebsleitung davon aus, dass die nach § 6 KAG ggf. erforderlichen Rückstellungen für Gebührenüberdeckungen bzw. die ggf. erforderlichen Anhangangaben für Gebührenunterdeckungen im Jahresabschluss der Stadt nach NKF-G gebildet bzw. getätigt werden. 0.0630788.001 PwC 10 IV. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 15. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 9. Februar 2012 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Aachener Stadtbetriebs, Aachen, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. 0.0630788.001 PwC 11 Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." 0.0630788.001 PwC 12 C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 16. Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 256 HGB) aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht trägt die Betriebsleitung. Unsere Aufgabe war es, diese Unterlagen einer Prüfung dahin gehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. 17. Bei unserer Prüfung haben wir entsprechend § 106 Abs. 1 GO die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten Prüfungsstandard "Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG" (IDW PS 720) beachtet. Im Rahmen der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung war auch festzustellen, ob die Betriebsleitung ein Risikofrüherkennungssystem eingerichtet hat und dieses geeignet ist, seine Aufgaben zu erfüllen. 18. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Betriebes, insbesondere ob alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten Auftrags zur Jahresabschlussprüfung. 19. Unsere Prüfung haben wir in den Monaten Juni und Juli 2011 in den Geschäftsräumen des Aa- chener Stadtbetriebes durchgeführt. Abschließende Arbeiten haben wir in den Monaten Oktober und November 2011 in unseren Büroräumen in Düsseldorf durchgeführt. 20. Ausgangspunkt war der von der WIBERA AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009. 21. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den Prü- fungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konn- 0.0630788.001 PwC 13 ten. Gegenstand unseres Auftrages waren weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, noch außerhalb der Rechnungslegung begangene Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens sind für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich; die Überwachung obliegt dem Betriebsausschuss, der dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berücksichtigt. 22. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes verschafft. Darauf aufbauend haben wir uns, ausgehend von der Organisation des Aachener Stadtbetriebes, mit den Unternehmenszielen und -strategien beschäftigt, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Durch Gespräche mit der Betriebsleitung und durch Einsichtnahme in Organisationsunterlagen des Betriebes haben wir anschließend untersucht, welche Maßnahmen der Betrieb ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen. Angesichts der Art und Anzahl der Geschäftsvorfälle haben wir daher im Folgenden unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit aussagebezogene Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungssicherheit durchgeführt. 23. Zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses des Betriebes haben wir u.a. Liefer- und Leistungs- verträge, Darlehensverträge sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen. Im Hinblick auf die Erfassung möglicher Risiken aus bestehenden Rechtsstreitigkeiten haben wir eine Aufstellung der Rechtsstreitigkeiten bei der Betriebsleitung eingeholt. Zur Prüfung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wir Saldenbestätigungen angefordert und ausgewertet. 24. Das Stadtkassenkonto ist durch den Kassenabschluss der Stadtkasse Aachen für das Haushaltsjahr 2010 nachgewiesen. Das von der Stadt gewährte Darlehen ist durch einen Darlehensvertrag belegt. Bezüglich der übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt wurde auf eine Einholung von Saldenbestätigungen verzichtet; wir haben uns durch alternative Prüfungshandlungen von der Richtigkeit der Salden überzeugt. 25. Bei der Prüfung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen hat uns ein versicherungsma- thematisches Gutachten vorgelegen, dessen Ergebnisse wir verwerten konnten. 0.0630788.001 PwC 14 26. Von der Betriebsleitung und den von ihr beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten Auf- klärungen und Nachweise erbracht worden. Die Betriebsleitung hat uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss erteilt. 0.0630788.001 PwC 15 D. Feststellungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 27. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. 28. Zur DV-gestützten Abwicklung seiner Geschäftsprozesse nutzt der Aachener Stadtbetrieb die von der regio it aachen GmbH, Gesellschaft für Informationstechnologie, Aachen, zur Verfügung gestellte IT-Infrastruktur. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von dem Betrieb getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. Allerdings haben wir im Rahmen unserer Prüfung einzelne Teilbereiche identifiziert, in denen die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme verbesserungsfähig sind, bzw. bei denen innerstädtisch ggf. vorliegende Dokumentationen an den Stadtbetrieb weitergeleitet werden sollten. Es handelt sich im Wesentlichen um die Teilbereiche:  Notfall-/ Katastrophenfallkonzept  Berechtigungskonzept/ Zugriffsschutz  Archivierungsprinzipien  Dokumentation durchgeführter EDV-Prüfungen beim EDV-Dienstleister Im Rahmen einer gesondert beauftragten SAP-Prüfung ab Januar 2011 wurden diese Sachverhalte aufgegriffen. 29. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätz- lich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten. 0.0630788.001 PwC 16 2. Jahresabschluss 30. Im Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 des Aachener Stadtbetriebes wurden die gesetzlichen Vorschriften und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. 31. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsmäßig aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften eingehalten. 32. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind vollständig und zutreffend. 33. Die erstmalige Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB in der Fas- sung des BilMoG erfolgt nach Maßgabe des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (Artikel 66 f. EGHGB). Gemäß Artikel 67 Abs. 8 des EGHGB brauchen die Vorjahreswerte nicht an die geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften angepasst werden. Die Einrichtung hat von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht und auf eine Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet. Im Anhang der Gesellschaft wurde darauf hingewiesen. Die Anpassung an die neuen Vorschriften hat zu Beginn des Umstellungsjahres zu erfolgen. Die aus der erstmaligen Anwendung der geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften zum 1. Januar 2010 resultierenden Ergebnisauswirkungen sind gemäß Artikel 67 Abs. 7 EGHGB in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert im außerordentlichen Ergebnis anzugeben. Daneben schreibt Artikel 67 in den Absätzen 1, 3, 4 und 6 in bestimmten Fällen eine unmittelbare Einstellung in die Gewinnrücklagen vor. Auswirkungen hieraus sind im Anhang und im folgenden Abschnitt D.II dargestellt. 3. Lagebericht 34. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Bestimmungen (§ 289 HGB). Er steht mit dem Jahres- abschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang. Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Einrichtung. Nach unserer Auffassung sind im Lagebericht alle wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt. 0.0630788.001 PwC 17 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 35. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung. 36. Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen ein (§ 321 Abs. 2 Satz 4 HGB). Wesentliche Bewertungsmethoden und deren Änderungen 37. Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden merken wir Folgendes an: Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen 38. Die nach den neuen Vorschriften ermittelte Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen beläuft sich zum 1. Januar 2010 auf T€ 1.481. Der ermittelte Unterschiedsbetrag zwischen der Rückstellung nach altem und neuem Recht in Höhe von T€ 97 wurde direkt in voller Höhe zugeführt und als außerordentlicher Aufwand erfasst. 39. Die nach den neuen Vorschriften ermittelte Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen beläuft sich zum 1. Januar 2010 auf T€ 122. Der ermittelte Unterschiedsbetrag zwischen der Rückstellung nach altem und neuem Recht in Höhe von T€ 8 wurde direkt in voller Höhe zugeführt und als außerordentlicher Aufwand erfasst. 40. Zu den wesentlichen Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang der Ein- richtung. Weitere Änderungen der wesentlichen Bewertungsgrundlagen haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben. 0.0630788.001 PwC 18 III. Weitere Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 41. Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur 31.12.2010 T€ % Aktiva Anlagevermögen = langfristig gebundenes Vermögen Vorräte Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die Stadt Sonstige kurzfristige Forderungen Flüssige Mittel Rechnungsabgrenzung Kurzfristig gebundenes Vermögen Passiva Eigenkapital Langfristige Rückstellungen Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Langfristig verfügbare Mittel Kurzfristige Rückstellungen Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Stadt Sonstige Verbindlichkeiten Kurzfristig verfügbare Mittel 31.12.2009 T€ % Veränderung T€ 22.977 896 87,7 3,4 23.185 684 87,9 2,6 -208 212 797 1.293 234 0 11 3.231 26.208 3,0 4,9 0,9 0,0 0,1 12,3 100,0 499 1.324 675 1 20 3.203 26.388 1,9 5,0 2,5 0,0 0,1 12,1 100,0 298 -31 -441 -1 -9 28 -180 6.103 1.561 23,3 6,0 6.195 1.594 23,5 6,0 -92 -33 9.804 17.468 3.460 37,4 66,7 13,2 10.191 17.980 2.065 38,6 68,1 7,8 -387 -512 1.395 2.133 2.950 197 8.740 26.208 8,1 11,2 0,8 33,3 100,0 2.334 3.760 249 8.408 26.388 8,8 14,3 1,0 31,9 100,0 -201 -810 -52 332 -180 42. In der vorherigen Übersicht haben wir die Bilanzzahlen nach finanzwirtschaftlichen Gesichtspunk- ten zusammengestellt. Als langfristige Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen, bzw. das mit der Gründung des Betriebes zusammenhängende Darlehen der Stadt wurde in voller Höhe als langfristig berücksichtigt. 43. Die Bilanzrelationen blieben in 2010 bei einem geringfügigen Rückgang der Bilanzsumme um T€ 180 nahezu unverändert. Auf der Aktivseite ist eine Erhöhung der Vorräte zu beobachten, welche auf eine Einlage der Stadt Aachen von Baumaterial zurückzuführen ist. Die Abnahme der sonstigen Forderungen resultiert aus der inzwischen gezahlten Erstattungen der Berufsgenossenschaft. Auf der Passivseite ist insbesondere eine Verschiebung zwischen Verbindlichkeiten gegenüber Stadt sowie kurzfristigen Rückstellungen zu beobachten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Stadt Aachen den Verwaltungskostenbeitrag 2010 bis zum Abschluss der Prüfung noch nicht in 0.0630788.001 PwC 19 Rechnung gestellt hat. Weiterhin hat der Aachener Stadtbetrieb das Darlehen der Stadt mit planmäßigen Tilgungen bedient. 44. Das Anlagevermögen, das wie im Vorjahr mit 87,7 % den dominierenden Anteil an der Bilanz- summe bildet, entwickelte sich folgendermaßen: Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Abzüglich Planmäßige Abschreibungen Anlagenabgänge T€ 2.242 2.349 101 -208 Die Investitionen in das Anlagevermögen betreffen u.a. Spezialfahrzeuge wie Müll- und Kehrfahrzeuge mit Zubehör (T€ 1.842) sowie diverse kleinere Vermögensgegenstände (T€ 400). 45. Die Vorräte umfassen im Wesentlichen den Bestand wiederverwertbarer Steine aus der Straßenun- terhaltung (T€ 288), Baumaterial (T€ 216), Werkstattmaterial und Reifen (T€ 213), Dienst- und Schutzkleidung (T€ 76) sowie Kraft- und Betriebsstoffe (T€ 67). 46. Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen vorrangig Forderungen gegenüber der Nerec GmbH aus dem Verkauf von Edelmetallen (T€ 224)sowie gegenüber der Braun Umweltdienste GmbH erbrachte Leistungen des Aachener Stadtbetriebs aus der Veräußerung von Altpapier (T€ 130). 47. Die kurzfristigen Forderungen an die Stadt enthalten im Wesentlichen Forderungen gegen ver- schiedene städtische Fachbereiche und Eigenbetriebe aus Dienstleistungen (T€ 1.293, davon T€ 1.209 gegenüber dem Gebäudemanagement) bzw. geleisteten Vorauszahlungen. 48. Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft für das Wirtschaftsjahr 2011 voraus gezahlte Kraftfahr- zeugsteuern und Mautgebühren. 49. Bei den Passiva nahm das Eigenkapital insgesamt um T€ 92 ab. Dies resultiert zum einen aus dem Jahresfehlbetrag von T€ 308 sowie der Sacheinlage der von Baumaterial von T€ 216. Der Eigenkapitalanteil verminderte sich insoweit auf 23,3 % der Bilanzsumme. Er ist vor dem Hintergrund der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung noch als angemessen anzusehen. 50. Die langfristigen Rückstellungen betreffen die Rückstellung für Altersteilzeit (T€ 1.285; Vorjahr T€ 1.480) Langzeitkonten (T€ 154; Vorjahr T€ 0) sowie Dienstjubiläen (T€ 122; Vorjahr T€ 114). Die Rückstellung für Altersteilzeit betrifft zum 31. Dezember 2010 die Verpflichtungen aus 22 abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen. 0.0630788.001 PwC 20 51. Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt reduzierten sich aufgrund weiterer plan- mäßiger Darlehenstilgungen um T€ 387. 52. Bei den kurzfristigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen mit T€ 1.582 (Vorjahr T€ 1.288) um voraussichtliche Mietverpflichtungen aus der Anmietung von Gebäuden der Stadt Aachen. Des Weiteren sind hier mit T€ 831 (Vorjahr T€ 572) insbesondere Rückstellungen für Verpflichtungen aus noch nicht genommenem Urlaub/geleisteten Überstunden sowie der noch ausstehende Verwaltungskostenbeitrag 2010 mit T€ 762 (Vorjahr T€ 0) erfasst. 53. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen unter anderem Gebühren des Zweckverbandes Entsorgung West für die Entsorgung von Abfällen (T€ 633; Vorjahr T€ 838) und Energielieferungen der Stadtwerke Aachen AG (T€ 260; Vorjahr T€ 186). 54. Als kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen bestehen vorrangig aus dem Stadt- kassenkonto (T€ 1.721). Des Weiteren werden hier im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus der Beamtenabrechnung für 2010 (T€ 1.163) und aus sonstigen Leistungsbeziehungen (T€ 66) ausgewiesen. 0.0630788.001 PwC 21 55. Analyse des Cashflows 56. In der folgenden Kapitalflussrechnung werden die geschilderten wesentlichen finanzwirtschaft- lichen Vorgänge weiter aufgegliedert. Hierbei ist der Einnahmeüberschuss aus dem Jahresergebnis durch Bereinigung um die finanzunwirksamen Erträge und Aufwendungen entwickelt worden. Jahresverlust/-gewinn Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Buchverluste aus Anlagenabgängen Gewinne (-) aus Anlagenabgängen Abnahme (-) der langfristigen Rückstellung Cashflow Abnahme (+)/Zunahme (-) der Vorräte, der kurzfristigen Forderungen und Rechnungsabgrenzung Zunahme (+)/Abnahme (-) der kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit Zunahme (+)/Abnahme (-) der Einlagen Tilgung der langfristigen Darlehen Tilgung der langfristigen Verbindlichkeiten aus Mietkauf Mittelabfluss/-zufluss aus Finanzierungstätigkeit Veränderung des Finanzmittelfonds Finanzmittelfonds am Anfang der Periode Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2010 T€ -308 2.349 101 -2 -33 2.107 2009 T€ 529 2.451 77 -47 76 3.086 -29 437 2.515 2 -2.242 -2.240 216 -387 0 -171 104 -1.825 -1.721 15 1.042 4.143 47 -2.426 -2.379 0 -387 -62 -449 1.315 -3.140 -1.825 57. Der Finanzmittelfonds - bestehend aus dem Verbindlichkeitensaldo bei der Stadtkasse (T€ 1.721) und dem Kassenbestand (T€ 0) - verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 104 in Höhe des Überhangs von Mittelzuflüssen aus laufenden Geschäftstätigkeit (T€ 2.515) über die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit (T€ 2.240) und aus der Finanzierungstätigkeit (T€ 171). 58. Die Veränderung des langfristigen Finanzierungsverhältnisses lässt sich wie folgt aus der Verände- rung des Finanzmittelfonds ableiten: Veränderung des Finanzmittelfonds Veränderung der kurzfristigen Forderungen, der Vorräte sowie der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten Veränderung der kurzfristigen Verbindlichkeiten und kurzfristigen Rückstellungen Veränderung des langfristig gebundenen Vermögens und der langfristig verfügbaren Mittel 0.0630788.001 2010 T€ 104 29 -437 -304 PwC 22 59. Die Veränderung des langfristig gebundenen Vermögens und der langfristig verfügbaren Mittel ist auch aus der nachstehenden Darstellung ersichtlich: 31.12.2010 T€ 22.977 17.468 -5.509 Langfristig gebundenes Vermögen Langfristig verfügbare Mittel Liquiditätsunterdeckung 31.12.2009 Veränderung T€ T€ 23.185 -208 17.980 -512 -5.205 -304 60. Im langfristigen Bereich ergibt sich eine stichtagsbezogene Liquiditätsunterdeckung von T€ 5.509 (Vorjahr T€ 5.205). Damit ist das langfristig gebundene Vermögen zum Bilanzstichtag zu 76 % (Vorjahr 78 %) durch langfristig verfügbare Mittel finanziert, und das Eigenkapital deckt zu 27 % (Vorjahr 27 %) das langfristig gebundene Vermögen ab. Bei der stichtagbezogenen Betrachtung ist zu beachten, dass für die Beurteilung der Finanzlage maßgebliche Faktoren wie insbesondere der tägliche Ausgleich des Bankkontos durch die Stadt und der Betriebskostenzuschuss der Stadt zusätzlich zu berücksichtigen sind. Der Betrieb war - unter Berücksichtigung der oben genannten Einflussgrößen - jederzeit in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. 61. Analyse der Ertragslage 62. Den nachfolgenden Ausführungen über die Ertragslage liegt die Gewinn- und Verlustrechnung (siehe Anlage II) zugrunde. 2010 Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Betriebliche Aufwendungen Betriebsgewinn Zinserträge Zinsaufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Aufwendungen Steuern Jahresergebnis T€ 58.518 722 59.240 22.226 27.985 2.349 6.286 58.846 394 124 574 -56 105 147 -308 0.0630788.001 2009 % 98,8 1,2 100,0 37,5 47,2 4,0 10,6 99,3 0,7 0,2 1,0 -0,1 0,2 0,2 -0,5 T€ 58.414 423 58.837 21.821 26.675 2.451 6.703 57.650 1.187 0 534 653 0 124 529 % 99,3 0,7 100,0 37,1 45,3 4,2 11,4 98,0 2,0 0,0 0,9 1,1 0,0 0,2 0,9 Ergebnisveränderung T€ 104 299 403 -405 -1.310 102 417 -1.196 -793 124 -40 -709 -105 -23 -837 PwC 23 63. Das Wirtschaftsjahr 2010 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 308 ab. Die Entwicklung der einzelnen Bereichsergebnisse ist im Einzelnen aus der aufgestellten Erfolgsübersicht (siehe Anlage I) ersichtlich. 64. Die betrieblichen Erträge betragen T€ 59.240 (Vorjahr T€ 58.837). Dem stehen betriebliche Auf- wendungen von T€ 58.846 (Vorjahr T€ 57.650) gegenüber, sodass sich ein Betriebsgewinn von T€ 394 (Vorjahr T€ 1.187) ergibt. 65. Wesentlichen Bestandteil der Umsatzerlöse bilden die Betriebskostenzuschüsse mit T€ 54.813 (Vorjahr T€ 55.799). Gemäß einer Vereinbarung mit der Stadt Aachen werden die Gebühreneinnahmen nicht dem Aachener Stadtbetrieb zugeordnet, sondern unmittelbar von der Stadt Aachen vereinnahmt. Als Abgeltung für die vom Betrieb erbrachten satzungsmäßigen Leistungen leistet die Stadt vereinbarungsgemäß Betriebskostenzuschüsse. 66. Der Rat der Stadt Aachen hat am 16. Dezember 2009 für den Aachener Stadtbetrieb gemäß Wirt- schaftsplan 2010 einen Zuschussbedarf von T€ 54.813 beschlossen. 67. Zudem sind hier weitere Erlöse aus Serviceleistungen für die Stadt Aachen aus der Abrechnung der gärtnerischen Jahrespflege (T€ 635; Vorjahr T€ 707) sowie aus der Reparatur, Wartung und Betankung von städtischen Fahrzeugen u.a. (T€ 316; Vorjahr T€ 275) enthalten. 68. Weitere wesentliche Erlöse resultieren aus der Abfallbeseitigung im Rahmen des Dualen Systems Deutschland von (T€ 608; Vorjahr T€ 730) sowie aus dem Verkauf von Altpapier (T€ 1.562; Vorjahr T€ 641), der aufgrund gestiegener Preise für Sekundärstoffe erheblich zugenommen hat. 69. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um T€ 299 gestiegen, insbesondere aufgrund im Berichts- jahr verkaufter Edelmetalle von T€ 224 als Nebenprodukt des Krematoriumbetriebs. Im Berichtsjahr enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge vor allem Personalkostenerstattungen (T€ 131; Vorjahr T€ 74), Zuschüsse der Stadt Aachen für die Sanierung von Denkmälern (T€ 76; Vorjahr T€ 114), Erträge aus Stromverkäufen (T€ 49; Vorjahr T€ 49) sowie Schadensersatzleistungen (T€ 82; Vorjahr T€ 0). 70. Der Materialaufwand betrifft Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (T€ 3.717; Vorjahr T€ 3.251) sowie für bezogene Leistungen (T€ 18.509; Vorjahr T€ 18.570). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen hauptsächlich die Fremdleistungen des ZEW zur Entsorgung von überlassungspflichtigem Hausmüll (T€ 13.948; Vorjahr T€ 14.330). Darüber hinaus fielen u.a. Aufwendungen für sonstige Fremdleistungen wie Straßenunterhaltung (T€ 1.664; Vorjahr T€ 1.652), Grünflächenunterhaltung (T€ 842; Vorjahr T€ 823), Containermieten (T€ 234; Vorjahr T€ 262) und Altstoffverwertung (T€ 190; Vorjahr T€ 213) an. 0.0630788.001 PwC 24 71. Der Anstieg des Personalaufwands um T€ 1.310 ist zum einen auf die höhere Anzahl der jahres- durchschnittlich Beschäftigten sowie eine Tariferhöhung von 1,2 % zum 1. Januar des Berichtsjahres zurückzuführen. Im Jahresdurchschnitt waren beim Aachener Stadtbetrieb 67 Beamte und Angestellte (Vorjahr 62) sowie 527 Arbeiter - ohne Auszubildende - (Vorjahr 510) beschäftigt. 72. Das Absinken der Abschreibungen von T€ 102 ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass der Aachener Stadtbetrieb viele Vermögensgegenstände im Bereich der Betriebsausstattung bereits in vergangenen Perioden abgeschrieben wurden und keine Ersatzinvestitionen erfolgten. 73. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen u.a. mit T€ 1.689 Mieten und Pachten für Grundstücke und Gebäude (Vorjahr T€ 1.691) sowie mit T€ 648 (Vorjahr T€ 1.221) die Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung. Für EDV-Kosten fielen T€ 1.021 (Vorjahr T€ 1.019) an, für Prüfungs- und Beratungskosten T€ 814 (Vorjahr T€ 769). Der Verwaltungskostenbeitrag der Stadt Aachen belief sich im Berichtsjahr auf T€ 762 (Vorjahr T€ 739). Der Rückgang der Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung resultiert im Wesentlichen auf in 2009 durchgeführte und abgeschlossene umfangreiche Instandhaltungsarbeiten für Denkmäler. 74. Die Zinserträge mit T€ 124 betreffen die erstmalige Abzinsung von Rückstellungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz für Langzeitkonten der Arbeitnehmer. 75. Der Zinsaufwand beruht mit T€ 508 auf dem bei der Stadt Aachen aufgenommenen Darlehen, mit T€ 54 die Abzinsung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz sowie mit T€ 12 die Rückstellungszuführung für Zinsrisiken aus der verspäteten Verwendungen von öffentlichen Zuschüssen. 76. Die außerordentlichen Aufwendungen von T€ 105 ergeben sich aus der erstmaligen Anwendung der Bewertungsvorschriften zum 1. Januar 2010 nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Es erfolgte eine Bewertungsanpassung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen von T€ 97 sowie der Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen von T€ 8. 77. Unter Berücksichtigung zurückgestellter Ertragsteuern auf die Überschüsse des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes "Abfallbeseitigung Duales System Deutschland" für das Berichtsjahr (T€ 91; Vorjahr T€ 70) sowie der sonstigen Steuern von T€ 56 (Vorjahr T€ 54, jeweils ausschließlich KFZSteuern) ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von T€ 308 (Vorjahr ein Jahresüberschuss T€ 529). 0.0630788.001 PwC 25 E. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 78. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß gemäß § 106 Abs. 1 GO NW die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG sowie IDW PS 720 (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den Vorschriften der EigVO NW i.V. mit den Vorschriften des HGB, den Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäftsordnung für die Betriebsleitung, geführt worden sind. 79. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage III (Fragenkata- log zur Prüfung nach § 53 HGrG) dargestellt. Folgende Feststellungen sind hervorzuheben:  Soweit ein Überwachungssystem vorhanden ist, ist es geeignet, Entwicklungen, die den Fortbestand der Einrichtung gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen. Die fehlenden Bestandteile eines Risikofrüherkennungssystems, die die Dokumentation einer systematischen Risikoidentifizierung, -bewertung und -steuerung sowie die regelmäßige und zeitnahe Berichterstattung und Prozessüberwachung betreffen, sollen nach Angaben der Betriebsleitung eingerichtet werden. Als entscheidende Maßnahme dazu wurde zum 1. Februar 2008 die Stelle eines Risikomanagers eingerichtet und auch besetzt. Die Implementierung eines Risikomanagementsystems wurde in 2011 abgeschlossen. 80. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind. 0.0630788.001 Anlagen PwC Anlagenverzeichnis Anlagen Seite I Lagebericht zum Jahresabschluss 2010 ............................................................................... 1 II Jahresabschluss .................................................................................................................. 1 1. Bilanz zum 31. Dezember 2010 .................................................................................... 2 2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 .......................................................................... 5 3. Anhang zum Jahresabschluss 2010 .............................................................................. 7 Anlagennachweis 2010 .............................................................................................. 21 III Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) .......................................... 1 IV Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse ...................................................... 1 V Erläuterungsteil ................................................................................................................. 1 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 0.0630788.001 Anlage I 1. Allgemeines 1.1 Gründung des Eigenbetriebes Der Rat der Stadt Aachen hat am 27.11.2002 die Umwandlung des ehemaligen Fachbereichs „Aachener Stadtbetrieb“ in eine entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW geführte eigenbetriebsähnliche Einrichtung (im folgenden kurz Eigenbetrieb) zum 01.01.2003 beschlossen. 1.2 Gegenstand und Organisation des Eigenbetriebes Der Gegenstand des Aachener Stadtbetriebes kann grundsätzlich in zwei Aufgabenkategorien gegliedert werden. Im gebührenrelevanten Bereich übernimmt der Eigenbetrieb die Aufgaben der Abfallwirtschaft, des Friedhofswesens und der Straßenreinigung sowie des Winterdienstes. Zur Deckung seiner Aufwendungen erhält er einen Betriebskostenzuschuss der Stadt Aachen, welche die tatsächlichen Gebühren gemäß Gebührenbescheiden vereinnahmt. Der freiwillige Bereich umfasst Auftragsleistungen, bei denen die Stadtverwaltung Aachen als Auftraggeberin Leistungen des Eigenbetriebs in Anspruch nimmt. Hierunter fallen die Grün- und Freiflächenpflege einschließlich der Pflege und Unterhaltung der Sportanlagen und Spielplätze, die Straßen- und Brückenunterhaltung sowie die Bereitstellung der zur Gewährleistung der Aufgabenerfüllung notwendigen Hilfs- und Nebenbetriebe (wie z. B. Gärtnerei, Werkstatt und allgemeiner, betriebsbezogener Fahreinsatz). Darüber hinaus obliegt dem Eigenbetrieb die Verwaltung, Unterhaltung und Beschaffung des gesamten städtischen Fuhr- und Maschinenparks, soweit es sich nicht um Fahrzeuge und Maschinen für die städtische Feuerwehr (A 37) handelt. Die Aufwendungen im freiwilligen Bereich werden einerseits durch einen Betriebskostenzuschuss gedeckt, andererseits durch Entgelte, die im Rahmen eines Auftraggeber-/ Auftragnehmer-Verhältnisses abgerechnet werden. Lagebericht zum Jahresabschluss 2010 Seite 1 von 11 Anlage I Organe des Aachener Stadtbetriebes sind im Jahr 2010 die Betriebsleitung, der Betriebsausschuss und der Rat der Stadt Aachen. Die Aufbauorganisation des Betriebes stellt sich zum 01.01.2010 wie folgt dar: 2. Verlauf des Geschäftsjahres Im Geschäftsjahr 2010 wurde der Aachener Stadtbetrieb nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW geführt. Wie in den Vorjahren wurde die Optimierung einzelner Geschäftsprozesse verfolgt. Insbesondere die Entwicklung im Friedhofswesen stellt für den Betrieb eine besondere Herausforderung dar. Die demographische Entwicklung in Kombination mit der sich vollziehenden Wandlung des Bestattungsverhaltens führt tendenziell zu einem Überhang an Friedhofsflächen. Einerseits werden seit Jahren verstärkt Urnengräber nachgefragt, andererseits verliert die Bindung der letzten Ruhestätte an den Wohnort (auch aufgrund finanzieller Aspekte) an Bedeutung. In der Konsequenz führt dies zu einem Überhang an Bestattungsflächen, welche dennoch zu unterhalten sind und Kosten verursachen. In 2010 hat der Stadtbetrieb begonnen im Vorjahr entwickelte Konzepte umzusetzen, so dass Kosten im Friedhofswesen gesenkt werden können und Überhangflächen künftig einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden können. Ziel in den kommenden Jahren wird es sein, diese Konzepte kontinuierlich zur Stabilität der Friedhofsgebühren fortzuentwickeln. In der Grün- und Lagebericht zum Jahresabschluss 2010 Seite 2 von 11 Anlage I Freiflächenpflege erfolgte im Geschäftsjahr der Abschluss des Projektes „Digitalisierung von Luftbildern“, so dass darauf aufbauend eine optimierte und dv-gestützte Arbeitsplanung realisiert werden soll. Die Erstellung des hierzu notwendigen Pflichtenheftes wurde in 2011 abgeschlossen. Die im Bereich der Abfallwirtschaft zum 01.01.2009 erfolgte Rückführung der Abfallsammlung und des Transportes vom beauftragten Drittunternehmer führte auch in 2010 zum gewünschten Erfolg. Durch die Möglichkeit einer übergreifenden Koordinierung des Personal- und Maschineneinsatzes konnten Entsorgungsstandards bei gleichzeitiger Kostenstabilität vereinheitlicht werden. Auch wurde in 2010 die Umstellung der regelmäßigen Sperrgutabfuhr in den Stadtbezirken hin zu einer Abfuhr nach Terminvergabe vorbereitet. Die Umstellung erfolgte zum 01.01.2011. Die prozessuale und organisatorische Weiterentwicklung, insbesondere die Vorbereitungen einer dynamischen Tourenplanung, wurde im Geschäftsjahr weiterhin von der p&d consulting GmbH aus Bremen begleitet. Die Winter 2009/2010 sowie 2010/2011 lagen hinsichtlich der Schneemengen und Frosttage deutlich über den Vorjahreswerten. Dies führte in Deutschland großflächig zu Engpässen in der Verfügbarkeit von Streusalz. Da auch die Reserven des Stadtbetriebes in 2010 zeitweise verbraucht wurden, sind für 2011 höhere Abrufkontingente vertraglich abgesichert worden. Durch die Inanspruchnahme von Altersteilzeit hat es in 2010 zwei Wechsel in der zweiten Führungsebene gegeben. Seit dem 01.02.2010 leitet Frau Anna Karina von der Laage als Nachfolgerin von Herrn Wilhelm Lauffs die Personalabteilung, Herr Achim Knoll übernahm im Juni 2010 die Nachfolge von Herrn Gerhard Künzel als Leiter der Einkaufsabteilung. 3. Sonstige Angaben 3.1 Änderungen im Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte Dem Aachener Stadtbetrieb wurden seitens der Stadt Aachen keine Grundstücke bzw. grundstücksgleichen Rechte übertragen. Lagebericht zum Jahresabschluss 2010 Seite 3 von 11 Anlage I 3.2 Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen Der Investitionsplan wurde im Jahr 2010 nicht vollständig umgesetzt, da im Rahmen der Haushaltskonsolidierung nur die absolut notwendigen und nicht weiter aufschiebbaren Beschaffungen getätigt wurden. Die für diesen Zeitraum insgesamt geplanten Investitionen werden daher erst in den Folgejahren unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit umgesetzt. Folgende Neuinvestitionen wurden in 2010 getätigt: Lagebericht zum Jahresabschluss 2010 Seite 4 von 11 Anlage I Nachfolgend sind die wichtigsten Anlagen des Betriebes mit einigen Kennzahlen aufgeführt: Anlage Vorjahr (2009) Anzahl Friedhof Kolpingstraße Friedhof Nirmer Straße Friedhof St. Severin Kirche Friedhof Haaren Friedhof Verlautenheide Friedhof Schildchenweg Friedhof Kirchberg Friedhof Walheim Friedhof Schleckheim Friedhof Schmithof / Sief Friedhof Hahn Friedhof Friesenrath Friedhof Lichtenbusch Friedhof Oberforstbach Friedhof Kirche Laurensberg Friedhof Hander Weg Friedhof Orsbach Friedhof Richterich Friedhof Horbach Friedhof West I Friedhof West II Friedhof Ost Friedhof Wald Ehrenfriedhof Friedhof Heißberg Friedhof Lintert Friedhof Forst Friedhof Hüls Krematorium Leichenschauen für Kreis Aachen Leichenschauen für Stadt Aachen Restabfallgefäße Innenstadt Restabfallgefäße Stadtbezirke Blaue Tonnen Innenstadt Blaue Tonnen Stadtbezirke Bio Tonnen Innenstadt Bio Tonnen Stadtbezirke Vollreinigung Klasse S4 Vollreinigung Klasse S5 Vollreinigung Klasse S6 Vollreinigung Klasse S7 Vollreinigung Klasse S8 einschl. WD Winterdienst Klasse S9 127 124 14 63 17 20 15 34 20 12 8 6 5 0 20 66 3 23 16 127 206 38 210 0 31 158 21 514 2919 2.338 584 30.526 30.660 29.708 19.747 20.297 19.051 144.658 221.728 178.119 153.520 231.180 310.516 2010 Einheit Anzahl Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Kremierungen Personen Personen Stück Stück Stück Stück Stück Stück Straßenmeter Straßenmeter Straßenmeter Straßenmeter Straßenmeter Straßenmeter Lagebericht zum Jahresabschluss 2010 Seite 5 von 11 122 120 12 58 9 18 8 42 26 6 5 2 5 0 14 87 2 17 13 125 198 28 226 0 26 115 26 483 2.835 2.384 653 30.582 30.809 30.578 20.339 20.431 18.357 145.110 190.856 179.817 199.495 244.274 317.345 Einheit Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Beerdigungen Kremierungen Personen Personen Stück Stück Stück Stück Stück Stück Straßenmeter Straßenmeter Straßenmeter Straßenmeter Straßenmeter Straßenmeter Anlage I 3.3 Stand der Anlagen im Bau und die geplanten Bauvorhaben Mit Abschluss des Geschäftsjahres 2010 wurden folgende Investitionsvorhaben begonnen, jedoch nicht abgeschlossen: Fahrgestelle Abfallsammelfahrzeuge Summe 279.066,90 € 279.066,90 € 3.4 Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen unter Angabe von Anfangsbestand, Zugängen und Entnahmen Lagebericht zum Jahresabschluss 2010 Seite 6 von 11 Anlage I 3.5 Spartenrechnung nach § 23 Abs.2 EigVO NRW Lagebericht zum Jahresabschluss 2010 Seite 7 von 11 Anlage I 3.6 Erträge des Berichtsjahres Aus der folgenden Übersicht kann die Zusammensetzung der Erträge in den einzelnen Betriebssparten entnommen werden: Der wesentliche Anteil der Umsatzerlöse wird aus den Betriebskostenzuschüssen (T€ 54.813) erwirtschaftet, welche die Stadt Aachen dem Aachener Stadtbetrieb zur Erfüllung seiner in § 2 der Betriebssatzung genannten Aufgaben überweist. Diese wurden in den jeweiligen Sparten Friedhof und Krematorium (T€ 7.487), Straßenreinigung/Winterdienst (T€ 5.407), Abfallwirtschaft (T€ 27.751), Straßenunterhaltung (T€ 5.133) sowie Grün- und Freiflächenpflege (T€ 9.036) auf der Position Betriebskostenzuschüsse vereinnahmt. Die tatsächlichen Gebührenentgelte der Sparten Abfallwirtschaft, Friedhofswesen und Straßenreinigung werden nicht vom Aachener Stadtbetrieb, sondern vom Fachbereich Steuern und Kasse der Stadtverwaltung Aachen ertragswirksam gebucht. Unabhängig von diesen Gebühreneinnahmen soll der Aachener Stadtbetrieb seine Betriebskostenzuschüsse zur Deckung seiner Aufwendungen in Höhe des Ansatzes im Wirtschaftsplan erhalten. Insgesamt konnten im Jahr 2010 die angestrebten Umsatzziele übertroffen werden, so dass der im Wirtschaftsplan prognostizierte Verlust von T€ 880 EUR geringer ausfällt und am Ende des Geschäftsjahres nunmehr eine Unterdeckung von T€ 308 zu verzeichnen ist. Lagebericht zum Jahresabschluss 2010 Seite 8 von 11 Anlage I 3.7 Personalaufwand inklusive einer Statistik über die zahlenmäßige Entwicklung der Belegschaft unter Angabe der Gesamtsummen der Löhne, Gehälter, Vergütungen, soziale Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung einschließlich der Beihilfen und der sonstigen sozialen Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr Eine wesentliche Aufwandsgröße sind die Personalkosten, die im Jahr 2010 mit 46,90 % im Verhältnis zu den Gesamtkosten zu Buche schlugen. Sie gliederten sich in folgende Bestandteile: Die Summe der Personalkosten beträgt inklusive der Unfallversicherungsbeiträge T€ 27.985 und liegt somit T€ 1.126 über dem veranschlagten Planansatz. Aus der nachfolgenden Übersicht zum Stichtag 31.12.2010, ist die zahlenmäßige Verteilung des Personals einschließlich der Auszubildenden ersichtlich: Beamte Betriebsleitung (einschl. Vertretung) Interne Administration Betriebe/ Werkstätten Abfallwirtschaft Soll-Beschäftigte 2010 Ange- Arbeiter Azubis stellte 2 11 9 39 3 9 148 Straßenunterhaltung Personalrat 1 1 9 7 1 14 2 118 87 77 36 Sonderurlaub Teilzeitkranke Summe 17 5 67 19 524 Straßenreinigung und IST-Beschäftigte 2010 AngeArbeiter Azubis stellte 2 7 3 Friedhofswesen und Krematorium Grünunterhaltung Beamte 2 6 7 3 11 9 39 3 9 148 4 1 1 9 7 1 14 2 118 87 77 36 27 17 5 67 19 524 9 6 Lagebericht zum Jahresabschluss 2010 Seite 9 von 11 2 6 9 6 4 27 Anlage I 3.8 Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebes Als rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Aachen ist der Aachener Stadtbetrieb grundsätzlich nicht insolvenzgefährdet. Mit der Finanzierung durch kostendeckende Gebühren nach KAG NW können für die Wahrnehmung der gebührenrelevanten Aufgaben, in den Bereichen Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen, wirtschaftliche Risiken weitgehend ausgeschlossen werden. Außerdem wird die permanente Liquidität des Betriebes durch den Fachbereich Steuern und Kasse sichergestellt, welcher den Saldo des betriebseigenen Bankkontos tagesaktuell ausgleicht. Technische Risiken sind grundsätzlich als gering einzustufen, da der Aachener Stadtbetrieb alle technischen Anlagen (Fahrzeuge, Geräte und Maschinen) durch laufende Überwachungen, Untersuchungen und umfangreiche Instandhaltungsarbeiten sowie technisch relevante Investitionen ständig auf dem Stand der Technik hält. Auch die Aufgaben, die der Aachener Stadtbetrieb im freiwilligen Bereich wahrnimmt, haben einen hohen Stellenwert in der Daseinsvorsorge und sind letztlich für den Standort Aachen sehr wichtig. Beispielsweise sind im Aufgabenbereich der Grün- und Freiflächenpflege, das Angebot von Sport- und Spielplätzen wichtige Parameter für gewerbliche Neuansiedlungen und für Familien in dieser Stadt. Wie in den Vorjahren schon geschehen, sollen durch weitere Optimierung des Technikeinsatzes und durch Aufgabenkritik Fremdvergaben reduziert und weitestgehend durch eigenes Personal kompensiert werden. Im Bereich der Abfallwirtschaft wurde zum 01.01.2011 die Sperrgutabfuhr in den Bezirken analog der Innenstadt von einer periodischen Abfuhr auf Einzelterminvergabe umgestellt. Mit dieser Maßnahme konnte die Investition eines zusätzlichen Fahrzeuges inkl. Besatzung vermieden werden. Durch den Ausbau und den zielgerichteten Einsatz der IT-Applikationen wird die prozessorientierte Ablauforganisation des Aachener Stadtbetriebes weiter optimiert. Für die Bereiche Grün- und Freiflächenpflege sowie Friedhofswesen wurde die bis Mitte des Jahres 2010 geplante Auswertung der Flächenkartierung abgeschlossen. Auf Basis der digital nutzbaren Flächenvermessung und Definition einzelner Nutzungsarten soll in 2011 die Arbeitsplanung mit den Zielen Effektivitätssteigerung und Kostensenkung neu gestaltet werden. Die Erstellung des Pflichtenheftes wurde in 2011 abgeschlossen. Auch wurde dem Fachbereich Umwelt ein Vorschlag unterbreitet, wie die Lagebericht zum Jahresabschluss 2010 Seite 10 von 11 Anlage I Abstimmung und Beauftragung der Unterhaltungsleistungen anhand von Pflegeklassen transparent und nachvollziehbar gemacht werden kann. Mit der Firma uve Managementberatung GmbH, Berlin, wurde in 2011 ein Risikomanagementsystem im Aachener Stadtbetrieb eingeführt, welches den Anforderungen des § 10 EigVO NRW entspricht. Wesentliche Risiken wurden nach Durchführung der Risikoinventur und Risikobewertung nicht festgestellt. Oberstes Gebot bei allen Maßnahmen bleibt die Erhaltung der qualitativen Aufgabenwahrnehmung unter dem Vorbehalt einer stabilen Planungsgröße für den städtischen Haushalt. Bedingt durch die aktuelle Haushaltslage der Stadt Aachen und die Bedienung der Ansprüche an die Dienstleistungsqualität des Aachener Stadtbetriebes sieht die Betriebsleitung weiterhin die Problemstellung, dass die gewährten Betriebskostenzuschüsse, insbesondere im freiwilligen Bereich, die Kosten nicht vollständig decken. Die Wirtschaftsplanung der Jahre 2011 (-1.443 T€) sowie 2012 (-1.421 T€) weist jeweils ein negatives Ergebnis aus. Aus diesem Grund ist perspektivisch der aktuelle Standard der Dienstleistungsqualität und Dienstleistungsquantität kritisch zu hinterfragen. Aachen, den 08.02.2012 Franz Narloch (Betriebsleiter des Aachener Stadtbetriebes) Lagebericht zum Jahresabschluss 2010 Seite 11 von 11 Anlage II 1 Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 Anlage II 2 Aachener Stadtbetrieb, Aachen Bilanz zum 31. Dezember 2010 Aktiva 31.12.2010 € A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten II. Sachanlagen 1. Bauten auf fremden Grundstücken 2. Maschinen und maschinelle Anlagen 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau B. Umlaufvermögen I. Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen an die Stadt Aachen 3. Sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestand C. Rechnungsabgrenzungsposten 31.12.2009 € 2.119,89 7.435,02 10.414.979,48 9.411.095,92 2.869.763,39 279.066,90 22.974.905,69 22.977.025,58 10.842.586,62 9.334.929,74 2.896.168,99 103.827,50 23.177.512,85 23.184.947,87 896.017,68 683.906,78 797.261,68 1.293.025,94 233.927,72 2.324.215,34 498.663,78 1.324.493,50 675.491,52 2.498.648,80 151,94 3.220.384,96 11.022,44 26.208.432,98 307,70 3.182.863,28 20.084,34 26.387.895,49 Anlage II 3 Passiva A. Eigenkapital I. Stammkapital II. Allgemeine Rücklage 1. Abdeckung Verlustvortrag/Zuführung Vorjahresgewinn 2. Sacheinlage der Stadt III. Gewinn/Verlust 1. Vortrag 2. Jahresergebnis B. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 2. Sonstige Rückstellungen C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen 3. Sonstige Verbindlichkeiten (davon aus Steuern T€ 195; Vorjahr T€ 243) (davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 0,00; Vorjahr T€ 0) 31.12.2010 € 31.12.2009 € 1.000.000,00 3.821.314,76 0,00 215.943,48 4.037.258,24 1.000.000,00 4.871.377,02 -1.050.062,26 0,00 3.821.314,76 1.373.331,30 -308.007,54 1.065.323,76 6.102.582,00 844.323,22 529.008,08 1.373.331,30 6.194.646,06 161.000,00 4.859.619,00 5.020.619,00 70.000,00 3.589.192,00 3.659.192,00 2.133.363,46 12.754.407,04 197.461,48 2.334.054,56 13.950.581,62 249.421,25 15.085.231,98 26.208.432,98 16.534.057,43 26.387.895,49 Anlage II 5 Aachener Stadtbetrieb, Aachen Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 1. Umsatzerlöse 2. Sonstige betriebliche Erträge 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (davon für Altersversorgung € 1.940.823,93; Vorjahr T€ 1.795) 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (davon Abzinsung von Rückstellungen T€ 124; Vorjahr T€ 0) 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (davon an die Stadt Aachen € 507.740,78; Vorjahr T€ 527) (davon Aufzinsung von Rückstellungen T€ 54; Vorjahr T€ 0) 9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 10. Außerordentliche Aufwendungen 11. Außerordentliches Ergebnis 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 13. Sonstige Steuern 14. Jahresergebnis 2010 € 58.518.383,91 721.820,32 59.240.204,23 2009 € 58.414.442,37 422.557,68 58.837.000,05 3.717.279,38 18.509.153,34 22.226.432,72 3.250.895,33 18.570.074,24 21.820.969,57 21.638.372,69 20.637.420,01 6.346.245,30 6.037.210,71 27.984.617,99 26.674.630,72 2.348.796,38 6.285.851,59 123.586,07 2.450.778,33 6.703.264,42 0,00 573.797,78 534.027,09 -55.706,16 105.476,00 -105.476,00 91.000,00 55.825,38 -308.007,54 653.329,92 0,00 0,00 70.000,00 54.321,84 529.008,08 Anlage II 1. Rechtliche Grundlagen Durch den Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 27.11.2002 wurde aus dem ehemaligen Fachbereich „Aachener Stadtbetrieb“ mit Wirkung zum 01.01.2003 die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Aachener Stadtbetrieb“ gebildet. Der Aachener Stadtbetrieb wird nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Betriebssatzung geführt. 2. Jahresabschluss 2010 Der Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang sowie der Lagebericht des Aachener Stadtbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2010 wurden nach den gesetzlichen Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung vom 16.11.2004 in Verbindung mit den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) über die Handelsbücher entsprechender Anwendung Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Aachener Stadtbetrieb Anhang zum Jahresabschluss 2010 Seite 1 von 13 der Anlage II 3. Allgemeine Angaben zur Gliederung, zum Ausweis von Pflichtangaben und den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gliederung: Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Gliederung gemäß den Vorschriften der §§ 266 Abs. 1 Satz 1 und 2, Absätze 2 und 3 und 268 bis 274 des HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Gliederungsvorschriften nach dem Gesamtkostenverfahren für große Kapitalgesellschaften gem. § 275 Abs. 2 HGB. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unterblieben. Entsprechend der neuen HGB-Regelungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erstmalig die folgenden Angaben als sogenannte davon-Vermerke ausgewiesen: - Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" - Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" Aachener Stadtbetrieb Anhang zum Jahresabschluss 2010 Seite 2 von 13 Anlage II Ausweis von Pflichtangaben: Soweit Ausweiswahlrechte bestehen, notwendige Pflichtangaben entweder in der Bilanz bzw. Gewinnund Verlustrechnung oder im Anhang zu machen, sind die Wahlrechte überwiegend dahin gehend ausgeübt worden, dass die Angaben im Anhang gemacht worden sind. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Ansatzund Bewertungsvorschriften, Zinsen sind gem. § 255 Abs. 3 HGB nicht aktiviert worden. Einzelheiten werden nachstehend zu den einzelnen Positionen erläutert. 4. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2010 ist aus diesem Jahresabschluss in dem der Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel zu ersehen. Dem Aachener Stadtbetrieb wurden seitens der Stadt Aachen keine Grundstücke in das Anlagevermögen übertragen. Das Anlagevermögen beruht auf den Einbringungswerten zum 01.01.2003. Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2003 wurde das bewegliche Anlagevermögen mit Ausnahme der Betriebsanlagen auf Basis einer im September 2003 durchgeführten Inventur, mit den fortgeführten Anschaffungswerten und unter Berücksichtigung der Nutzungsdauern auf Grundlage der amtlichen Abschreibungstabellen und unter Rückrechnung der Zu- und Abgänge des Wirtschaftsjahres 2003, als Bestand zum 01.01.2003 aktiviert. Für die Abfallgefäße wurde ein Festwert in Höhe von T€ 2.752 gebildet. Gebäude wurden unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von generell 80 Jahren zu Sachzeitwerten, vermindert um Wertabschläge für Instandhaltungsrückstau (T€ 553), zum 01.01.2003 in die Eröffnungsbilanz übertragen. Die Nutzungsdauer der Stadtgärtnerei wurde für das Betriebsgebäude auf 50 Jahre und die Gewächshäuser auf 20 Jahre festgelegt. Aachener Stadtbetrieb Anhang zum Jahresabschluss 2010 Seite 3 von 13 Anlage II Betriebsanlagen wurden mit Ausnahme des Mietkaufs für Betriebsvorrichtung und Mobilien generell zu Sachzeitwerten bewertet. Die Sachzeitwerte wurden auf der Grundlage der von der Stadt Aachen für kommunalabgabenrechtliche Zwecke verwendeten Daten ermittelt. Bilanziert werden ab 01.01.2003 die Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung. Sämtliche Vermögensgegenstände werden linear über den Zeitraum der steuerrechtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter beträgt 487,91€ (410€ + 19% UST). Sie werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Unter dem Bilanzposten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird der Bestand des Steinelagers (T€ 288), an Kraft- und Betriebsstoffen (T€ 67), Werkstattmaterial und Reifen (T€ 213), Dienst- und Schutzkleidung (T€ 76), Streumaterialien für den Winterdienst (T€ 27) sonstige Vorräte (T€ 9) sowie an Baumaterialien (T€ 216) ausgewiesen. Sie werden generell zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einkaufspreisen unter Wahrung des Niederstwertprinzips bilanziert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zum Nennwert bewertet. Sie haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zum Bilanzstichtag im Wesentlichen gegenüber der NEREC GmbH, Osterholz-Scharmbeck, aus dem Verkauf von Altmetallen aus dem Krematoriumsbetrieb (T€ 224), der Braun Umweltdienste GmbH, Aachen, aus dem Altpapierverkauf (T€ 130), der GVV-Kommunalversicherung VVaG, Köln, aus der Regulierung von Versicherungsschäden (T€ 61), der Der Grüne Punkt AG, Köln, (T€ 52) sowie der Interseroh SE, Köln, (T€ 43) für Leistungen DSD, dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt (T€ 28) für Schadensersatz Unfall Kfz und der Städteregion Aachen (T€ 31) für Straßenunterhaltungsmaßnahmen. Die Forderungen an die Stadt Aachen (T€ 1.324) betreffen überwiegend Forderungen an das Gebäudemanagement aus dem Umbau Gebäude Freunder Weg T€ 1.000 sowie der Abrechnung der Grünflächenpflege an städtischen Bauten (T€ 209). In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen Ansprüche aus der Nachmeldung von Umsatzsteuerforderungen T€ 138 enthalten. Aachener Stadtbetrieb Anhang zum Jahresabschluss 2010 Seite 4 von 13 Anlage II In der Position aktive Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 11) werden das folgende Geschäftsjahr betreffende und vorausbezahlte Kfz-Steuern ausgewiesen. Außerdem enthält diese Position den vorausbezahlten Betrag für Mautgebühren, die erst im Folgejahr vom Guthabenkonto bei der Firma Toll Collect GmbH abgerufen werden. Das Stammkapital beträgt gemäß § 12 der Betriebssatzung T€ 1.000. Der Jahresverlust 2010 (T€ -308) wurde zunächst in die Bilanzposition Ergebnisvortrag eingestellt. Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Im Jahr 2009 wurden erstmalig Steuerrückstellungen gebildet. Aufgrund der Einbeziehung der anteiligen Altpapierverkäufe ergibt sich ab dem Jahr 2008 für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Abfallbeseitigung Duales System Deutschland“ ein Jahresüberschuss. Für das Jahr 2010 wurden folgende Beträge in die Steuerrückstellungen eingestellt: Körperschaftsteuer T€ 25, Kapitalertragsteuer T€ 25, Solidaritätszuschlag T€ 2 und Gewerbesteuer T€ 26. Für die Jahre 2008 und 2009 musste die Bildung der Kapitalertragsteuerrückstellung nachgeholt werden. Dazu wurden der Rückstellung weitere T€ 26 (T€ 14 für das Jahr 2008 und T€ 12 für das Jahr 2009) zugeführt. Durch das BilMoG sind bei der Bewertung von langfristigen Rückstellungen künftige Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Auch muss der voraussichtliche Erfüllungsbetrag abgezinst werden. Die Anpassungen erfolgten erstmalig zum 01.01.2010. Dies wurde für die Altersteilzeitrückstellung, die Jubiläumsrückstellung und die Rückstellung Langzeitüberstunden berücksichtigt. Aufgrund der erstmaligen Anwendung für des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ergab sich zum 01.01.2010 eine Aufwertung in Höhe von T€ 105. Im Rahmen der Rückstellungsbewertung zum 31.12.2010 wurden T€ 124 Zinsertrag und T€ 54 Zinsaufwand gebucht. In die Rückstellung für noch nicht genommenen Urlaub und geleistete Überstunden wurden T€ 985 (Vorjahr T€ 572) eingestellt. Für die Berechnung wurden die Jahreslöhne/-bezüge einschließlich des Aachener Stadtbetrieb Anhang zum Jahresabschluss 2010 Seite 5 von 13 Anlage II Arbeitgeberanteils zu den sozialen Abgaben und Beiträgen zur Zusatzversorgungskasse zugrunde gelegt. Die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen erfolgte nach den Regelungen der IDW Stellungsnahme vom 18.11.1998 in Verbindung mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Bei der Berechnung ist der in der Rückstellungsabzinsungsverordnung festgelegte Rechnungszins anzusetzen. Unter der Annahme einer Restlaufzeit von 2 Jahren beträgt dieser Zinssatz zum 01.01.2010 3,97% und zum 31.12.2010 3,90%. Des Weiteren sind künftige Gehaltsanpassungen mit einem Schätzwert in die Bewertung einzubeziehen. Der Gehaltstrend wurde mit 2% berücksichtigt. Unter Einbeziehung dieser Berechnungsgrundlagen ergab sich zum 31.12.2010 eine Rückstellung für Altersteilzeit in Höhe von T€ 1.285 (Vorjahr T€ 1.480). Für die Mitarbeiter, die künftig noch von der Altersteilzeit Gebrauch machen können, wurde die Rückstellung wie im Vorjahr mit 0 % des rückstellungsfähigen Betrages gebildet, da bis zum 01. November des Jahres 2011 keiner der in Frage kommenden Mitarbeiter einen Antrag auf Altersteilzeit gestellt hat. Ebenfalls wurden Rückstellungen für Jahresabschluss-, Prüfungs- und Beratungskosten gebildet (T€ 72). In diesem Betrag sind die Kosten für die Jahresabschlussprüfung des Jahres 2010 in Höhe von T€ 38 berücksichtigt. Die Rückstellung für Mietverpflichtungen in Höhe von insgesamt T€ 829 betrifft Gebäude, die durch den Aachener Stadtbetrieb genutzt werden, welche jedoch nicht in das Betriebsvermögen übergegangen sind. Für die Gebäude im Freunder Weg 73 wurde eine Mietrückstellung in Höhe von insgesamt T€ 574 gebildet. Außerdem wurde für noch nicht vom Eigenbetrieb Gebäudemanagement abgerechnete Gebäudenebenkosten eine Rückstellung in Höhe von T€ 179 angesetzt. Die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurde in Höhe von T€ 40 beibehalten. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt betreffen zum Großteil die Aufnahme eines langfristigen Darlehens zum 01.01.2003 in Höhe von T€ 12.900. Das Darlehen ist mit einem Zinssatz von 5,03 % pro Aachener Stadtbetrieb Anhang zum Jahresabschluss 2010 Seite 6 von 13 Anlage II anno zu verzinsen und halbjährlich mit jeweils € 193.500 zu tilgen. Der Restbetrag beträgt zum Bilanzstichtag T€ 9.804. Auf dem Stadtkassenkonto wird eine Verbindlichkeit in Höhe von T€ 1.721 (Vorjahr T€ 1.826) ausgewiesen. Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen: Stand Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit 31.12.2010 bis 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre (31.12.2009) EUR EUR EUR 2.133.363,46 2.133.363,46 0,00 0,00 Lieferungen und Leistungen (2.334.054,56) (2.334.054,56) (0,00) (0,00) Verbindlichkeiten gegenüber 12.754.407,04 3.337.407,04 1.548.000,00 7.869.000,00 (13.950.581,62) (4.146.581,62) (1.548.000,00) (8.256.000,00) EUR Verbindlichkeiten aus der Stadt Sonstige Verbindlichkeiten SUMME Aachener Stadtbetrieb 197.461,48 197.461,48 0,00 0,00 (249.421,25) (249.421,25) (0,00) (0,00) 15.085.231,98 5.668.231,98 1.548.000,00 7.869.000,00 (16.534.057,43) (6.730.057,43) (1.548.000,00) (8.256.000,00) Anhang zum Jahresabschluss 2010 Seite 7 von 13 Anlage II 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt: Aachener Stadtbetrieb Anhang zum Jahresabschluss 2010 Seite 8 von 13 Anlage II Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt gebucht. Ab dem Wirtschaftsjahr 2003 erhält der Aachener Stadtbetrieb eine pauschale Abgeltung für die von ihm erbrachten Leistungen auf Basis der im jeweiligen Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen geleistete Zuschuss wird beim Aachener Stadtbetrieb erfasst. Der Zuschuss stellt beim Aachener Stadtbetrieb einen Ersatz für die nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar. Da die Stadt Aachen für die Deponie Herzogenrath zur Nachsorge verpflichtet ist, geht der Grund und Boden nicht in das Betriebsvermögen des Aachener Stadtbetriebes über. Lediglich die vorhandenen Betriebsvorrichtungen werden übertragen. Der Aachener Stadtbetrieb kommt für die laufenden Wartungs- und Instandhaltungskosten auf und erhält die Erträge aus dem Energieverkauf der Gasverstromungsanlage. Die Differenz zwischen den Aufwendungen (laufende Nachsorgeaufwendungen, handelsrechtliche Abschreibungen und Zinsen) und den Erträgen werden als Forderung gegenüber der Stadt Aachen in der Bilanz des Stadtbetriebes gebucht. Die Stadt Aachen begleicht diese Forderung, indem der bisherige Betriebskostenzuschuss reduziert und die Position „Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen“ entsprechend erhöht wird. Neben den Umsatzerlösen wurden sonstige betriebliche Erträge in Höhe von T€ 722 erwirtschaftet. Hierunter fallen insbesondere Erlöse aus dem Verkauf der Altmetalle im Krematorium ( T€ 230), Erträge aus Personalkostenerstattungen (T€ 131, Vorjahr T€ 74), Zuwendungen des Landes Nordrhein- Westfalen für die Denkmalförderung auf Friedhöfen (T€ 76) sowie periodenfremde Erträge aus der Nachmeldung der Vorsteuer des BgA Krematorium ( T€ 95) und Erträge aus Stromverkauf (T€ 49, Vorjahr T€ 49). Die Personalaufwendungen betragen laut Gewinn- und Verlustrechnung T€ 27.985 (Vorjahr T€ 26.675), in denen T€ 1.941 (Vorjahr T€ 1.795) für die Altersvorsorge enthalten sind. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen die Mieten und Pachten für Grundstücke und Gebäude (T€ 1.690, Vorjahr T€ 1.690), den Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt Aachen (T€ 762, Vorjahr T€ 739), die Gebäudebewirtschaftung und Unterhaltung (T€ 648, Vorjahr T€1.221), EDV Wartungs- und Entwicklungskosten (T€ 1.021, Vorjahr T€ 1.019) sowie Prüfungs- und Beratungskosten (T€ 815, Vorjahr T€ 769). Aachener Stadtbetrieb Anhang zum Jahresabschluss 2010 Seite 9 von 13 Anlage II Zinsen und ähnliche Aufwendungen entstehen durch das Trägerdarlehen der Stadt Aachen (T€ 508, Vorjahr T€ 527). Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von T€ 54. Die Zinserträge beinhalten Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen für Langzeitkonten in Höhe von T€ 123. Die erstmalige Anwendung der Bewertungsvorschriften nach dem BilMoG führte zu außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von T€ 105. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag haben das Jahresergebnis mit T€ 91 belastet. Sonstige Steuern (T€ 56, Vorjahr T€ 54) fallen für die Kraftfahrzeuge des Aachener Stadtbetriebes an. Nach dieser Aufstellung schließt das Geschäftsjahr 2010 mit einem Verlust von T€ -308 ab. Über die Deckung des Jahresverlustes entscheidet der Rat der Stadt Aachen. Die Betriebsleitung schlägt vor, den Fehlbetrag 2010 aus der Allgemeinen Rücklage zu decken. Aachener Stadtbetrieb Anhang zum Jahresabschluss 2010 Seite 10 von 13 Anlage II 6. Sonstige Angaben Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse nach den §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB liegen zum Stichtag der Eröffnungsbilanz und zum Bilanzstichtag nicht vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen durch: jährliche Rate Restlaufzeit am 31.12.10 31.12.09 - Leasing des Betriebsgebäudes Madrider Ring T€ 1.239 11 Jahre 12 Jahre - Erbbauzinsen Grundstück Madrider Ring T€ 170 11 Jahre 12 Jahre - Bestellte Investitionsgüter T€ 279 1 Jahr . Der Aachener Stadtbetrieb ist Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK). Die RZVK hat die Aufgabe den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Satzung und des Tarifvertrages vom 01.03.2002 (ATV-K) zu gewähren. Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) steht der Aachener Stadtbetrieb für die Erfüllung der zugesagten Leistung ein. Es handelt sich hierbei um eine Subsidiärhaftung im Rahmen einer mittelbaren Versorgungsverpflichtung. Auf die Bildung einer Rückstellung wird jedoch verzichtet, da die RZVK eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist und sich im Rahmen eines Umlageverfahrens finanziert. Eine Zahlungsunfähigkeit der RZVK ist daher auszuschließen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung betrugen im Jahr 2009 (T€ 1.714, Vorjahr T€ 1.460) für die Beschäftigten des Aachener Stadtbetriebes. Seitens der Stadt Aachen wurde dem Aachener Stadtbetrieb eine Bescheinigung zwecks Freistellung der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen ausgestellt. Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements erfolgt für alle Beamtinnen und Beamte, einschließlich der Eigenbetriebe, die Erstrückstellung zum 01.01.2008. Ab 2008 werden zu den jeweiligen Stichtagen 31.12. die Zuführungen nach dem zertifizierten Hasseler-Verfahren berechnet und jährlichen in den jeweiligenTeilergebnisplänen etatisiert. Aachener Stadtbetrieb Anhang zum Jahresabschluss 2010 Seite 11 von 13 Anlage II Im Geschäftsjahr wurden folgende Personengruppen durchschnittlich beschäftigt: 2010 2009 67 61 524 511 Beamte 17 16 SUMME 608 588 Angestellte Arbeiter nachrichtlich: In seiner Sitzung vom 13.10.2004 hat der Rat der Stadt Aachen die Bildung eines eigenen Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb beschlossen. Die erste Sitzung dieses Ausschusses fand am 01.12.2004 statt. Die Ausschussmitglieder des Geschäftsjahres 2010 sind: Name, Vorname Art der Mitarbeit Herkunft Beruf seit Haase, Claus Ausschussvorsitzender SPD Wissenschaftlicher 01.10.2004 Angestellter Beckers, Friedrich Ausschussmitglied CDU Kaufmann 18.11.2009 Blees, Johannes Sachkundiger Bürger CDU Dipl.-Kaufmann 01.10.2004 Blum, Peter Ausschussmitglied FDP Versicherungskaufmann 18.11.2009 Cleuvers, Brigitta Sachkundige Bürgerin CDU n.n. 18.11.2009 Corsten, Ferdinand Ausschussmitglied CDU Techniker 01.10.2004 Ferrari, Achim Ausschussmitglied Grüne Mediengestalter 18.11.2009 Kloppstein, Lasse Sachkundiger Bürger Die Linke Student 18.11.2009 Krenkel, Christian Stv. Ausschussvorsitzender CDU Dipl.-Ing. 01.10.2004 Argrarwissenschaften Luczak, Jochen Ausschussmitglied Grüne Geschäftsführer 18.11.2009 Wolf, Dr. Heike Ausschussmitglied SPD Dipl.-Chemikerin 01.10.2004 Rhie, Ye-One Sachkundige Bürgerin SPD Studentin 27.10.2010 Sitzungsgelder für den Betriebsausschuss wurden im Wirtschaftsjahr 2010 vom Aachen Stadtbetrieb nicht gezahlt. Aachener Stadtbetrieb Anhang zum Jahresabschluss 2010 Seite 12 von 13 Anlage II Die nach § 285 Nr.17 HGB anzugebenden Honorare und Dienstleistungen für Abschlussprüfer wurden im Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2010 wie folgt als Aufwand erfasst (in T€): Abschlussprüfungsleistungen: 38 Andere Bestätigungsleistungen: 0 Steuerberatungsleistungen: 0 Sonstige Leistungen: 0 Mitglieder der Betriebsleitung sind folgende Personen: Herr Städtischer Leitender Verwaltungsdirektor Franz Narloch (Betriebsleiter) Herr Städtischer Rechtsdirektor Peter Maier (stellvertretender Betriebsleiter). Die nach § 108 Abs. 1 Nr. 9 GO NRW anzugebenden Bezüge der Betriebsleitung betrugen im Geschäftsjahr 2010 T€ 148. Neben den für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezügen, Herrn Narloch (T€ 80) und Herrn Maier (T€ 68), wurden keine weiteren Zahlungen geleistet. Für ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung sowie deren Hinterbliebene wurden weder Bezüge ausgezahlt, noch Pensionsrückstellungen gebildet oder aufgelöst. Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen aus dem Betriebsausschuss sowie der Betriebsleitung haben im Geschäftsjahr 2010 nicht stattgefunden. Aachen, den 08.02.2012 Franz Narloch (Betriebsleiter) Aachener Stadtbetrieb Peter Maier (stellvertretender Betriebsleiter) Anhang zum Jahresabschluss 2010 Seite 13 von 13 36.616.232,20 36.745.196,63 Summe Anlagevermögen 2.241.835,19 2.239.467,09 279.066,90 103.827,50 19.619,37 1.960.400,19 3.237.836,35 36.512.404,70 22.475,63 145.467,49 1.741.594,44 31.243,26 2.368,10 3.196.569,00 1.246.964,37 14.494.095,17 14.336.939,81 128.964,43 2.368,10 Euro 3 Euro 2 128.964,43 Zugang Anfangsstand Summe Sachanlagen Zwischensumme Sachanlagen 4.Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau a) Betriebsanlagen b) Maschinen und Geräte c) Fahrzeuge 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2. Maschinen und maschinelle Anlagen II. Sachanlagen 1. Bauten auf fremden Grundstücken Summe immat. Vermögensgegenstände I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1 Anlagenposten 0,00 0,00 0,00 137.190,38 137.190,38 0,00 137.190,38 0,00 0,00 6.121,42 131.068,96 Euro 4 Abgang Anschaffungs- und Herstellungskosten Anlagennachweis Aachener Stadtbetrieb 2010 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -103.827,50 103.827,50 0,00 0,00 0,00 103.827,50 Euro 5 Umbuchungen 341.667,36 2.621.978,27 698.409,68 6.282.310,85 3.494.353,19 121.529,41 121.529,41 Euro 7 Anfangsstand 0,00 38.849.841,44 13.560.248,76 38.718.508,91 13.438.719,35 279.066,90 38.439.442,01 13.438.719,35 3.257.455,72 3.219.044,63 1.386.310,44 16.208.448,15 14.368.183,07 131.332,53 131.332,53 Euro 6 Endstand Abschreibungen 2.348.796,38 2.341.113,15 0,00 2.341.113,15 46.024,97 98.411,06 133.905,54 1.603.921,18 458.850,40 7.683,23 7.683,23 Euro 8 Zugang lfd.Jahr 0,00 0,00 36.229,28 36.229,28 0,00 36.229,28 0,00 0,00 4.376,06 31.853,22 Euro 9 kumulierte Abschreibungen auf Abgänge 15.872.815,86 15.743.603,22 0,00 15.743.603,22 387.692,33 2.720.389,33 827.939,16 7.854.378,81 3.953.203,59 129.212,64 129.212,64 Euro 10 Endstand 22.977.025,58 22.974.905,69 279.066,90 22.695.838,79 2.869.763,39 498.655,30 558.371,28 8.354.069,34 10.414.979,48 2.119,89 2.119,89 Euro 11 Restbuch-wert per 31.12.2010 23.184.947,87 23.177.512,85 103.827,50 23.073.685,35 2.896.168,99 574.590,73 548.554,69 8.211.784,32 10.842.586,62 7.435,02 7.435,02 Euro 12 6,05 6,05 0,00 6,09 1,41 3,06 9,66 9,90 3,19 5,85 5,85 v.H. 13 59,14 59,34 100,00 59,04 88,10 15,49 40,28 51,54 72,49 1,61 1,61 v.H. 14 Durchschnittlicher Restbuchwert Kennzahlen DurchschnittRestbuch-wert licher Abper 01.01.2010 schreibungssatz Anlage II PwC 1 Anlage III Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) Fragenkreis 1: a) Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Gemäß § 3 der Betriebssatzung obliegt die Leitung des Aachener Stadtbetriebes der Betriebsleitung. Zusätzlich wird ein ständiger Stellvertreter bestellt, der im Vertretungsfall als stellvertretender Betriebsleiter die Rechte und Pflichten des Betriebsleiters wahrnimmt. Die Betriebsleitung leitet den Aachener Stadtbetrieb selbständig und eigenverantwortlich, soweit nicht durch die Gemeindeordnung NW, die Eigenbetriebsverordnung NW, die Hauptsatzung der Stadt Aachen, oder die Betriebssatzung etwas anderes bestimmt ist. Die Aufgaben der Betriebsleitung sind in der Betriebssatzung niedergelegt. Die Aufgaben des Betriebsausschusses sind in § 4 der Betriebssatzung geregelt. Der Betriebsausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung, die EigVO, die Hauptsatzung der Stadt Aachen, die Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen und durch die Betriebssatzung übertragen sind. Die Zusammensetzung des Betriebsausschusses ist im Anhang genannt. Der Rat der Stadt Aachen (§ 5 der Betriebssatzung) entscheidet über Angelegenheiten, die ihm durch die GO NW, die EigVO oder die Hauptsatzung sowie die Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen vorbehalten sind. Der Oberbürgermeister (§ 6 der Betriebssatzung) ist Dienstvorgesetzter des gesamten Personals des Eigenbetriebes einschließlich des Betriebsleiters und seines Stellvertreters. Die Interessen der Einrichtung werden innerhalb der Stadtverwaltung von dem zuständigen Beigeordneten (§ 6a der Betriebssatzung) wahrgenommen. Er vertritt den Oberbürgermeister in allen Angelegenheiten des Betriebes, soweit diese nicht dem Oberbürgermeister bzw. dessen ständigem Vertreter vorbehalten sind. 0.0630788.001 PwC 2 Anlage III Wir haben bei unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die Verteilung der Aufgaben und die Einbindung der Überwachungsorgane in die Entscheidungsprozesse der Betriebsleitung nicht sachgerecht ausgestaltet sind. b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt? Im Berichtsjahr haben vier Sitzungen des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes und vier Sitzungen des Rates der Stadt Aachen stattgefunden, in denen über Belange des Betriebes beraten wurde. Es wurden jeweils Niederschriften hierüber gefertigt. Die Niederschriften haben uns vorgelegen. c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Der Betriebsleiter des Aachener Stadtbetriebes ist Stellvertreter eines für die Stadt Aachen beratenden Mitgliedes des Aufsichtsrates der Abfallwirtschaft für Stadt und Kreis Aachen GmbH, Eschweiler-Weisweiler, der Müllverbrennungsanlage GmbH & Co. KG, EschweilerWeisweiler, sowie der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West, Eschweiler-Weisweiler. Der stellvertretende Betriebsleiter ist nicht in weiteren Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG tätig. d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Die Vergütung der Betriebsleitung wird individualisiert und aufgeteilt angegeben. Fragenkreis 2: a) Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Es gibt einen Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten ersichtlich sind. Der aktuelle Organisationsplan datiert vom 1. Januar 2007. 0.0630788.001 PwC 3 b) Anlage III Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Es haben sich während unserer Prüfung keine Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird. c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert? Es existieren seit dem Jahr 2005 Richtlinien zur Korruptionsprävention bei der Stadt Aachen. Zudem wurden mehrere Anti-Korruptionsbeauftragte ernannt. Als besonders korruptionsgefährdete Aufgabenbereiche wurden identifiziert:  Vergabe von Aufträgen aller Art  Abschluss von Verträgen aller Art  Festsetzung von Gebühren, Beiträgen, Steuern  Erteilen von Genehmigungen, Konzessionen  Gewähren von Leistungen  Überprüfungen im Ordnungsrecht Hervorzuheben sind hier die Richtlinien zur "Umsetzung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes bezüglich Beschaffungs- und Vergabestrukturen bei der Stadt Aachen sowie Zuständigkeiten nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz" vom 8. November 2005 und die Richtlinie über die "Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Angehörige des öffentlichen Dienstes bei der Stadt Aachen" vom 6. September 2005. d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Bei der Stadt Aachen bestehen für verschiedene Teilbereiche Dienstanweisungen und Dienstrichtlinien, die angabegemäß vorerst auch für den Aachener Stadtbetrieb Anwendung finden. Die Richtlinien für wesentliche Entscheidungsprozesse sind in der Betriebssatzung (zustimmungspflichtige Geschäfte) festgelegt. 0.0630788.001 PwC 4 e) Anlage III Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)? Die Verträge werden als Original zentral in der Personalabteilung abgelegt. Die einzelnen Abteilungen enthalten entsprechend ihrer Zuständigkeiten Kopien der Verträge und führen die operative Vertragspflege durch. Da der Aachener Stadtbetrieb als eigenbetriebsähnliche Einrichtung rechtlich unselbständig ist, gelten die vor Gründung des Betriebes von der Stadt Aachen abgeschlossenen Verträge unverändert weiter. Fragenkreis 3: a) Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnissen des Unternehmens? Nach § 14 Eigenbetriebsverordnung NW hat der Betriebsleiter vor Beginn eines jeden Jahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Gemäß § 14 Eigenbetriebsverordnung NW und gemäß § 15 der Betriebssatzung besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgs-, Vermögens- und Stellenplan. Weitere Planungsrechnungen sind nicht erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß § 18 wurde eine mittelfristige Finanzplanung aufgestellt. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 wurde am 16. Dezember 2009 vom Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes festgestellt. Vom Erfolgsplan 2010 weicht die Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt ab: Plan T€ 56.971 293 0 57.264 21.777 26.858 2.503 6.303 620 58.061 0 0 83 -880 Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Zinserträge Summe Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinsaufwendungen Summe Aufwendungen Außerordentliche Aufwendungen Steuern von Einkommen und Ertrag Sonstige Steuern Jahresverlust 0.0630788.001 Ist Abweichung T€ T€ 58.518 1.547 722 429 124 124 59.364 2.100 22.226 449 27.985 1.127 2.349 -154 6.286 -18 574 -46 59.420 1.359 105 105 91 91 56 -27 -308 572 PwC 5 Anlage III Wesentliche Abweichungen gegenüber den Planansätzen ergaben sich auf der Ertragsseite bei den Umsatzerlösen wegen höheren Erlösen aus dem Verkauf des Altpapiers (T€ +952) sowie bei den Erlösen aus Straßenunterhaltungsarbeiten (T€ +354). Bei den sonstigen Erträgen wurde insbesondere mit dem Verkauf der Altmetalle im Krematorium (T€ +224), den Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für die Denkmalförderung auf Friedhöfen (T€ +76) sowie den periodenfremden Erträgen aus der Nachmeldung der Vorsteuer des BgA Krematorium (T€ +95) höhere Ergebnisse als geplant erzielt. Hinzu kommt ein nicht eingeplanter Zinsertrag (T€ +124) aus der Abzinsung der Rückstellung der Gleitzeitguthaben von Beschäftigten und Beamten. Bei den Aufwendungen entstanden Planüberschreitungen insbesondere bei Streumaterialien (T€ +448) wegen des erneut strengen Winters sowie eine überplanmäßige Entwicklungen beim Personalaufwand (T€ +1.127) in Zusammenhang mit dem Tarifabschluss 2010 und der Anhebung der Leistungsentgelte nach TVöD. Die Unterschreitung im Bereich der Abschreibung (T€ -154) ist auf die verhaltene Investitionstätigkeit zurückzuführen. Der Planansatz bei den Zinsaufwendungen lag über den tatsächlich angefallenen Aufwendungen, nachdem Kreditaufnahmen für nicht realisierte Investitionen entfielen. Diese Investitionen sollen erst in Folgejahren realisiert werden. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultieren aus den Überschüssen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes "Abfallbeseitigung Duales System Deutschland". Die sonstigen Steuern blieben wegen geringerer KFZ-Steuer um T€ 27 unter Plan, da einerseits der Fuhrpark reduziert wurde und weiterhin Fahrzeuge auf Dieselpartikelfilter umgerüstet wurden. Die Außerordentlichen Aufwendungen (T€ +105) resultieren aus Umrechnungen der Altersteilzeitrückstellung und Jubiläumsrückstellung, welche aufgrund einer veränderten Berechnungsmethodik durch das BilMoG notwendig wurden. Insgesamt ergab sich gegenüber dem geplanten Jahresverlust von T€ 880 ein Jahresverlust von T€ 308. b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Planabweichungen wurden wie folgt untersucht: Vergleich der durchgeführten Investitionen mit den Planwerten des Vermögensplans in der Weise, dass jede Bestellung des Vermögensplans einem fest definierten Investitionsauftrag zugeordnet ist, die bei der Bestellung anzugeben ist und mit dem jeweiligen Planansatz abgeglichen wird. 0.0630788.001 PwC 6 Anlage III Monatlicher Vergleich der Aufwendungen und Erträge mit den Planzahlen des Erfolgsplanes, der den Abteilungsleitungen sowie der Betriebsleitung regelmäßig in schriftlicher Form vorgelegt wurde. c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? Ja. Das Rechnungswesen ist hinsichtlich der allgemeinen Organisation angemessen. d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Eine laufende Liquiditätskontrolle erübrigt sich, da das Bankkonto des Aachener Stadtbetriebes täglich durch die Stadt Aachen ausgeglichen wird. Eine Kreditüberwachung hat stattgefunden; das Trägerdarlehen wurde im Wirtschaftsjahr 2010 planmäßig getilgt. e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Das zentrale Cash-Management besteht im Rahmen des täglichen Ausgleichs des Bankkontos durch die Stadt Aachen. Eine Zinsvereinbarung zu marktüblichen Konditionen besteht zwischen der Stadt und dem Betrieb unverändert nicht. f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Das Steueramt versendet am Anfang des Jahres den Grundbesitzabgabenbescheid; die Zahlungseingänge werden von der Stadt Aachen vereinnahmt. Für die Entgelte aus Nebengeschäften gilt Folgendes: Die Aufträge werden in der Regel in der jeweiligen Fachabteilung angelegt und rückgemeldet. Es erfolgte ein monatliche Abrechnung aller im System durch die Fachabteilungen angelegten Aufträge durch die kaufmännische Abteilung. Durch die monatlichen Abrechnungen wird eine lückenlose Abrechnung aller erbrachten Leistungen sichergestellt. g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? Das bestehende Finanz-Controlling umfasst alle wesentlichen Unternehmensbereiche. 0.0630788.001 PwC 7 h) Anlage III Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht? Es gibt keine Tochterunternehmen. Fragenkreis 4: a) Risikofrüherkennungssystem Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? Bestandsgefährdende Risiken bestehen für den Aachener Stadtbetrieb, der ein rechtlich unselbstständiges Sondervermögen der nicht konkursfähigen Stadt Aachen darstellt, nicht. Gleichwohl ist nach Auffassung der Betriebsleitung die gesetzlich vorgenommene Regelung zur Einführung eines Überwachungssystems bereits in Teilbereichen bestehende Praxis. Die unterjährigen Ermittlungen und Analysen von Planabweichungen durch die Abteilung "Finanzen und Controlling" im Bereich des Vermögensplans sowie die monatlichen Budgetberichte sind Bestandteil der Risikofrüherkennung. Zudem dienen die im Rhythmus von zwei Wochen durchgeführten Dienstbesprechungen der Risikoermittlung und -kommunikation. Die wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung hat die Betriebsleitung im Lagebericht dokumentiert. In 2011 wurde ein systematisches Risikomanagement eingeführt. Eventuelle Top-Risiken werden permanent beobachtet, quartalsmäßig erfolgt eine umfassende Risikoinventur und bewertung. b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Siehe dazu Antwort zu Frage 4a). c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Siehe dazu Antwort zu Frage 4a). d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? Siehe dazu Antwort zu Frage 4a). 0.0630788.001 PwC 8 Fragenkreis 5: a) Anlage III Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört:  Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?  Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden?  Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen?  Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives Hedging)? Nicht zutreffend. b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung? Nicht zutreffend. c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf  Erfassung der Geschäfte  Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse  Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung  Kontrolle der Geschäfte? Nicht zutreffend. d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? Nicht zutreffend. 0.0630788.001 PwC 9 e) Anlage III Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? Nicht zutreffend. f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? Derartige Finanzinstrumente werden von der Betriebsleitung nicht angewendet. Fragenkreis 6: a) Interne Revision Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? Eine interne Revision als eigenständige Stelle besteht nicht; die Funktion wird vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt wahrgenommen. Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes sind in § 4 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen aufgeführt. Gemäß § 9 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen sind Vergaben ab € 4.000,00 (VOL) bzw. € 8.000,00 (VOB) dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen. Im Berichtsjahr wurden vom Rechnungsprüfungsamt neben den regelmäßigen Vergabeprüfungen keine weiteren Prüfungen durchgeführt. b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? Die Anbindung des Rechnungsprüfungsamtes an die Stadt Aachen entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? Siehe Antwort zu Frage 6a). d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt? Siehe Antwort zu Frage 6a). 0.0630788.001 PwC 10 e) Anlage III Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich? Siehe Antwort zu Frage 6a). f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? Siehe Antwort zu Frage 6a). Fragenkreis 7: a) Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Bei unserer Prüfung fanden wir keine Anhaltspunkte dafür, dass notwendige Einwilligungen und Genehmigungen zu zustimmungspflichtigen Geschäften fehlten. b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Trifft nicht zu. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Während unserer Prüfung haben sich dafür keine Anhaltspunkte ergeben. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? Während unserer Prüfung haben sich dahin gehend keine Anhaltspunkte ergeben. 0.0630788.001 PwC 11 Fragenkreis 8: a) Anlage III Durchführung von Investitionen Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Grundlage der Investitionsplanung ist der Wirtschaftsplan (Vermögensplan). Im Zuge der Vorbereitung des Wirtschaftsplans stellen die Bereichsverantwortlichen ihre Beschaffungswünsche an die für die Planaufstellung zuständige Stelle. Diese Anforderungen werden bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans insbesondere auf die Finanzierbarkeit und Priorität im Rahmen der erwarteten, zur Verfügung stehenden Mittel geprüft und gegebenenfalls zurückgestellt. Komplexe Rentabilitäts- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurden auskunftsgemäß im Berichtsjahr nicht durchgeführt. Wirtschaftlichkeitsmaßstäbe sind z.T. durch die Wahl des günstigsten Bieters im Rahmen der Einhaltung der VOB/VOL bereits vorgegeben. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Erwerbe oder Veräußerungen von Grundstücken oder Beteiligungen haben 2010 nicht stattgefunden. c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Ja; siehe auch die Ausführungen zu Fragenkreis 3. Die Überwachung der Investitionen in den einzelnen Geschäftsbereichen wird mittels SAP durchgeführt. Die Budgetierung der Investitionen wird von den jeweiligen Abteilungsleitern der Bedarfsträger sowie von der Betriebsleitung laufend überwacht. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Wesentliche Planüberschreitungen haben sich nicht ergeben. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Keine Anhaltspunkte. 0.0630788.001 PwC 12 Fragenkreis 9: a) Anlage III Vergaberegelungen Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? Im Berichtsjahr liegen keine offenkundigen Verstöße gegen Vergaberegelungen vor. Die Vergabevorgänge werden bei Überschreitung von Wertgrenzen regelmäßig durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Aachen geprüft (§ 9 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen). Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Aachen prüft zudem in unregelmäßigen Abständen stichprobenweise in Außenprüfungen die Einhaltung der Vergaberegelungen. Darüber hinaus sind gemäß § 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen vom 15. Dezember 1995 für Vergaben nach VOL und VOB bei Überschreitung von Wertgrenzen die Fraktionen und die fraktionslosen Mitglieder des zuständigen Gremiums in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Die Anwendung dieser Vorschriften wurde von uns stichprobenweise geprüft. Wir haben dabei keine Verstöße festgestellt. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Der Stadtbetrieb nimmt keine Kredite bei Kreditinstituten auf. Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? In den Sitzungen des Berichtsjahres hat die Betriebsleitung den Betriebsausschuss nach den uns vorgelegten Unterlagen regelmäßig über die Geschäftsentwicklung der Einrichtung und über Einzelmaßnahmen unterrichtet. Gemäß § 20 der EigVO i.V.m. § 16 der Betriebssatzung ist die Betriebsleitung verpflichtet, den Gemeindedirektor (Oberbürgermeister) und den Betriebsausschuss halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten. Dieser Verpflichtung ist der Betrieb durch Vorlage der jeweiligen Berichte im Betriebsausschuss hinreichend nachgekommen. 0.0630788.001 PwC 13 b) Anlage III Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? Siehe dazu Antwort zu Frage 10a). c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Bezüglich der Unterrichtung des Überwachungsorgans verweisen wir auf Frage 10a). Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt. d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? Solche Wünsche bestanden im Haushaltsjahr 2010 nicht. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? Die Berichterstattung ist nach unseren Erkenntnissen ausreichend. f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? Derzeit gibt es weder bei dem Aachener Stadtbetrieb noch bei der Stadt Aachen eine D&OVersicherung. Nach Auskunft wird aber am Abschluss einer solchen Versicherung durch die Stadt Aachen gearbeitet. g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden? Keine Erkenntnisse über entsprechende Interessenkonflikte. 0.0630788.001 PwC 14 Anlage III Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Nein. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Unsere Analyse der Stichtagsbestände ließ keine Auffälligkeiten erkennen. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? Nein. Fragenkreis 12: Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden? Im langfristigen Bereich ergab sich eine stichtagbezogene Liquiditätsunterdeckung von T€ 5.509 (Vorjahr Liquiditätsunterdeckung von T€ 5.205). Das langfristig gebundene Vermögen ist zum Bilanzstichtag zu 76 % (Vorjahr 78 %) durch langfristig verfügbare Mittel finanziert, und das Eigenkapital deckt zu 27 % (Vorjahr 27 %) das langfristig gebundene Vermögen ab. b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Entfällt, da kein Konzern vorliegt. c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Der Betrieb hat im Berichtsjahr Fördermittel der öffentlichen Hand in Höhe von T€ 76 vereinnahmt. 0.0630788.001 PwC 15 Anlage III Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung? Der Eigenkapitalanteil beträgt 23,3 % (Vorjahr 23,5 %) und ist damit als noch angemessen zu bezeichnen. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Nach dem Vorschlag der Betriebsleitung soll der Jahresverlust aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden. Der Ergebnisverwendungsvorschlag ist mit der wirtschaftlichen Lage des Aachener Stadtbetriebes vereinbar. Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen? Wir verweisen auf die gemäß § 23 Abs. 2 EigVO für jeden Betriebszweig erstellte Gewinnund Verlustrechnung in Anlage I des Berichts. b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Nein. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Das dem Aachener Stadtbetrieb von der Stadt Aachen gewährte Trägerdarlehen wird bis zum 31. Dezember 2017 mit 5,03 % verzinst; die Verzinsung erscheint angemessen. Als Entgelt für die vom Aachener Stadtbetrieb erbrachten Leistungen hat die Stadt einen Betriebskostenzuschuss geleistet. Darüber hinaus erhebt die Stadt Aachen eine Verwaltungskostenumlage für die von Querschnittsämtern und sonstigen zentralen Dienststellen für die Einrichtung erbrachten Dienstleistungen. 0.0630788.001 PwC 16 d) Anlage III Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? Nicht zutreffend. Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? Die Gebühren werden von der Stadt vereinnahmt. Für seine Leistungen erhält der Stadtbetrieb einen Betriebskostenzuschuss von der Stadt. Dieser Betriebskostenzuschuss war im Berichtsjahr in den Betriebsbereichen  Straßenreinigung/ Winterdienst  Grün- und Freiflächen  Straßenunterhaltung  Bezirkskolonnen nicht kostendeckend. b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? Die Betriebsleitung ist nur z.T. in der Lage gegenzusteuern da es sich weitgehend um kommunale Pflichtaufgaben handelt und die Verkehrssicherungspflicht betroffen ist. Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? Der Jahresfehlbetrag ist vorwiegend in den Betriebsbereichen "Grün- und Freiflächen" sowie Straßenreinigung entstanden. b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? Hierzu verweisen wir auf die Ausführungen der Betriebsleitung zur voraussichtlichen Entwicklung des Eigenbetriebes im Lagebericht. 0.0630788.001 PwC 17 Anlage III Die Ertragslage wird im Wesentlichen durch die von der Stadt Aachen vereinnahmten Betriebskostenzuschüsse bestimmt. Zwischen dem Fachbereich Finanzsteuerung und dem Aachener Stadtbetrieb werden die Ansätze der Betriebskostenzuschüsse in enger Abstimmung festgelegt. Da die Ertragslage zudem wesentlich durch die von der Stadt Aachen zugewiesenen Aufgaben bestimmt wird, hängt die Entwicklung der Ertragslage von Art und Umfang dieser Aufgaben in der Zukunft ab. 0.0630788.001 PwC 1 Anlage IV Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse Rechtliche Grundlagen Firma Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung führt den Namen "Aachener Stadtbetrieb". Gründung Durch den Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 27. November 2002 wurde die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb aus dem ehemaligen Fachbereich "Aachener Stadtbetrieb" mit Wirkung zum 1. Januar 2003 gegründet. Sitz Aachen Satzung Der Rat hat am 27. November 2002 eine Betriebssatzung beschlossen, die am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft trat. Aktuell gilt die Betriebssatzung in der vierten Änderungsfassung vom 17. November 2010. Rechtsform Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Aachen wird auf Beschluss des Rates der Stadt seit dem 1. Januar 2003 i.S.d. § 107 Abs. 2 GO NW wie ein Eigenbetrieb geführt. Zweck Gemäß § 2 der Satzung ist Gegenstand des Betriebes, die Durchführung sowie die Gewährleistung der Aufgaben der Abfallwirtschaft, soweit keine Übertragung von Aufgaben hieraus auf den Zweckverband Entsorgungsregion West erfolgt, der Straßenreinigung und des Winterdienstes, der Grün- und Freiflächenpflege einschließlich der Pflege und Unterhaltung der Sportanlagen und Spielplätze, des Friedhofswesens, der Straßen- und Brückenunterhaltung nebst den dazugehörigen Hilfs- und Nebenbetrieben (wie z.B. Gärtnerei, Werkstatt und allgemeiner, betriebsbezogener Fahreinsatz) die Verwaltung, Unterhaltung und Beschaffung des gesamten städtischen Fuhr- und Maschinenparks, soweit es sich nicht um Maschinen für die städtische Feuerwehr handelt. Der Betrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden und ihn wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. 0.0630788.001 PwC 2 Anlage IV Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Stammkapital gemäß § 12 der Betriebssatzung € 1.000.000,00 Betriebsleitung Betriebsleiter ist Herr Franz Narloch. Stellvertretender Betriebsleiter ist Herr Peter Maier. Gemäß § 3 der Betriebssatzung wird der Eigenbetrieb von der Betriebsleitung selbstständig und eigenverantwortlich geleitet, soweit nicht durch GO NRW, EigVo NRW, Hauptsatzung der Stadt Aachen, die Betriebssatzung oder durch die Dienstanweisung für die Betriebsleitung etwas anderes bestimmt wird. Betriebsausschuss/Werksausschuss Seine Aufgaben ergeben sich aus § 4 der Betriebssatzung. Der Betriebsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, der Rat kann weitere beratende Mitglieder entsenden. Durch Ratsbeschluss vom 18. November 2009 ist die Anzahl der Mitglieder zwischenzeitlich auf zwölf erhöht worden. Die Namen aller Mitglieder des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebs sind im Anhang aufgeführt (siehe Anlage III). Wichtige Verträge Übertragung von Vermögensgegenständen und Schulden Gemäß der vom Rat in der Vorlage vom 23. Oktober 2002 am 30. Oktober 2002 zur Kenntnis genommenen Entwürfe für die Eröffnungsbilanz und den Wirtschaftsplan 2003 wurde das Anlagevermögen für die satzungsmäßigen Bereiche des Aachener Stadtbetriebes mit Ausnahme des Grund und Bodens von der Stadt Aachen auf den Betrieb übertragen. Art und Umfang der übertragenen Vermögensgegenstände und Schulden beruhen ebenfalls auf den vom Rat in der Vorlage vom 23. Oktober 2002 am 30. Oktober 2002 zur Kenntnis genommenen Entwürfen für die Eröffnungsbilanz und den Wirtschaftsplan 2003. Betriebskostenzuschuss Mit Vereinbarung vom 3. November 2004 wurde zwischen der Stadt Aachen und dem Aachener Stadtbetrieb Folgendes vereinbart: Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt erfasst. Ab dem Wirtschaftsjahr 2003 erhält der Aachener Stadtbetrieb eine pauschale Abgeltung für die von ihm erbrachten Leistungen auf Basis der im jeweiligen Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen geleistete Zuschuss ist beim Betrieb ertragswirksam zu erfassen. Der Zuschuss stellt beim Aachener Stadtbetrieb einen Ersatz für die nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar. 0.0630788.001 PwC 3 Anlage IV Deponie Herzogenrath Des Weiteren wurde am 3. November 2004 zwischen der Stadt Aachen und dem Betrieb verbindliches Einvernehmen darüber herbeigeführt, dass die Stadt Aachen für die Deponie Herzogenrath zur Nachsorge verpflichtet ist und der Grund und Boden nicht in das Betriebsvermögen des Aachener Stadtbetriebes übergeht. Lediglich die vorhandenen Betriebsvorrichtungen wurden dem Aachener Stadtbetrieb übertragen. Der Betrieb kommt für die laufenden Wartungs- und Instandhaltungskosten auf und erhält die Erträge aus dem Energieverkauf der Gasverstromungsanlage. Die Differenz zwischen den Aufwendungen (laufende Nachsorgeaufwendungen, handelsrechtliche Abschreibungen und Zinsen) und den Erträgen werden als Forderung gegenüber der Stadt Aachen in der Bilanz des Betriebes gebucht. Die Stadt Aachen begleicht diese Forderung, indem der bisherige Betriebskostenzuschuss reduziert und die Position „Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen“ entsprechend erhöht wird. Darlehensvertrag Gemäß Vereinbarung mit der Stadt Aachen vom 6. Dezember 2004 und auf der Grundlage der Kenntnisnahme der vorläufigen Eröffnungsbilanz durch den Rat am 30. Oktober 2002 hat der Aachener Stadtbetrieb mit Wirkung zum 1. Januar 2003 ein langfristiges Darlehen von T€ 12.900 aufgenommen. Das Darlehen ist halbjährlich mit jeweils € 193.500 zu tilgen und bis zum 31. Dezember 2017 mit einem Zinssatz von 5,03 % zu verzinsen. Im Übrigen wurden Verträge von wesentlicher Bedeutung, die den Betrieb über den Rahmen des im Geschäftsverkehr Üblichen hinaus verpflichten, im Berichtsjahr und bis zur Zeit unserer Prüfung auskunftsgemäß nicht abgeschlossen. Steuerliche Verhältnisse Der Aachener Stadtbetrieb bildet mit seiner Tätigkeit im Rahmen des Dualen Systems Deutschland einen steuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art, der der Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer unterliegt. Gegenstand dieser Tätigkeit sind einerseits Sammlung und Entsorgung von PPK Verkaufsverpackungen, andererseits Leistungen wie Abfallberatung, Containerreinigung und die Gestellung von Containerstandorten. Hinsichtlich des Verkaufs von Altpapier besteht ein Abnahmevertrag mit der Firma Philippen Entsorgung GmbH, Aachen. Dieser Vertrag wurde für den Zeitraum vom 1. März 2008 bis 28. Februar 2010 abgeschlossen. Für die Verkaufserlöse wurde vertraglich festgelegt, dass 15 % der Erlöse umsatzsteuerpflichtig sind, dies entspricht dem Anteil der PPK Verkaufsverpackungen am Altpapier. Die entsprechende Umsatzsteuer wurde an das Finanzamt abgeführt. 0.0630788.001 PwC 4 Anlage IV Ab 1. März 2010 wird das Altpapiergeschäft für zunächst zwei Jahre über die Braun Umweltdienste GmbH, Aachen, abgewickelt. Seit diesem Zeitpunkt wurden 20 % der Erlöse dem Finanzamt als umsatzsteuerpflichtige Erlöse gemeldet. Ab 1. Januar 2005 bildet der Aachener Stadtbetrieb mit dem Betrieb des Krematoriums einen weiteren Betrieb gewerblicher Art. Die Entgelte für die Krematoriumsleistungen sind umsatzsteuerpflichtig. 0.0630788.001 PwC 1 Anlage V Erläuterungsteil A. Bilanz I. Aktiva Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2009 € € 2.119,89 7.435,02 1. Es handelt sich um Software, die über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben wird. Sachanlagen 31.12.2009 € € 22.974.905,69 23.177.512,85 2. Zusammensetzung und Entwicklung: 01.01.2010 T€ Bauten auf fremden Grund Maschinen, maschinelle Anlagen Zugänge Abschreibung U=Umbuchung A=Abgang T€ T€ 10.842 9.335 U Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.896 104 U 23.177 U 31 1.910 104 A 20 279 -104 2.240 0A 459 1.836 101 46 0 2.341 101 31.12.2010 T€ 10.414 9.412 2.870 279 22.975 3. Die Zugänge bei den Maschinen und maschinellen Anlagen betreffen im Wesentlichen verschiede- ne Fahrzeuge wie Sperrgutfahrzeuge, Großcontainerfahrzeuge, Pritschenwagen, Kommunalschlepper und andere Spezialfahrzeuge mit Zubehör und Kommunikationsausstattung (T€ 1.742), verschiedene Rasenmäher, Motorsägen, Laubbläser u.ä. (T€ 145) sowie Betriebsanlagen (T€ 23). 4. Die Zugänge (T€ 20) bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung betreffen diverse Kleingeräte. 5. Die Geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau betreffen Fahrzeugfahrgestelle, denen noch ein entsprechender Aufbau hinzugefügt werden muss bzw. im Berichtsjahr hinzugefügt wurde (Umbuchungen). 0.0630788.001 PwC 2 Anlage V 6. Bei den Anlagenabgängen der Maschinen und maschinellen Anlagen handelt es sich u.a. um den Brandschaden eines Fahrzeugs sowie diverse kleinere Verkäufe und Verschrottungen. Umlaufvermögen Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 31.12.2009 € € 896.017,68 683.906,78 7. Im Einzelnen: 31.12.2010 T€ 288 213 76 67 27 216 9 896 Festwert Steinlager Werkstattmaterial Dienst- und Schutzkleidung Kraft- und Betriebsstoffe Streumaterial für den Winterdienst Bau- und Straßenmaterial Sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 31.12.2009 T€ 288 222 84 41 39 0 10 684 8. Im Berichtsjahr wurde das Bau- und Straßenmaterial im Wege der Sacheinlage von der Stadt Aachen an den Aachener Stadtbetrieb übertragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2009 € € 797.261,68 498.663,78 9. Die Forderungen aus Lieferung und Leistung bestehen zum Bilanzstichtag im Wesentlichen ge- genüber der NEREC GmbH betreffend Veräußerung von Altmetallen (T€ 224) sowie gegenüber der Braun Umweltdienste GmbH aus der Veräußerung von Altpapier (T€ 130). Die übrigen Forderungen enthalten im Wesentlichen Kleinbeträge. 10. Die Forderungen waren zur Zeit unserer Prüfung (Juli 2011) nach den Unterlagen des Betriebes bis auf T€ 181 ausgeglichen, davon sind T€ 63 wertberichtigt. 0.0630788.001 PwC 3 Forderungen an die Stadt Aachen 31.12.2009 Anlage V € € 1.293.025,94 1.324.493,50 11. Zusammensetzung: 31.12.2010 T€ 1.209 84 1.293 Erstattungsanspruch gegenüber dem Gebäudemangement (E26) Erstattungsansprüche gegen andere Stadtämter 31.12.2009 T€ 1.257 67 1.324 12. Die Forderung gegenüber dem Gebäudemanagement betrifft im Wesentlichen die ersten zwei Ratenzahlungen in Höhe von jeweils T€ 500 für die Baumaßnahme "Umbau und Sanierung Betriebsgebäude Freunder Weg", die der Stadtbetrieb Aachen an das Gebäudemanagement gezahlt hat. Nachdem sich aber herausgestellt hat, dass der Stadtbetrieb Aachen nicht der wirtschaftliche Eigentümer dieses Betriebsgebäudes ist, werden die geleisteten Ratenzahlungen zurückgefordert. Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2009 € € 233.927,72 675.491,52 13. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen mit T€ 138 um Um- satzsteuerguthaben für frühere Jahre sowie mit T€ 82 um Ansprüche gegenüber Versicherungen aus Fahrzeugschäden. Im Vorjahr wurden hier Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft in Höhe von T€ 608 bilanziert. Diese Beträge sind im Berichtsjahr an den Aachener Stadtbetrieb erstattet worden. Kassenbestand 31.12.2009 € € 151,94 307,70 31.12.2009 € € 11.022,44 20.084,34 Rechnungsabgrenzungsposten 14. Es handelt sich hierbei sich im Wesentlichen um im Wirtschaftsjahr 2010 beglichene Kraftfahr- zeugsteuer für das Wirtschaftsjahr 2011 sowie um geleistete Vorauszahlungen an Toll Collect. 0.0630788.001 PwC 4 II. Anlage V Passiva Eigenkapital Stammkapital 31.12.2009 € € 1.000.000,00 1.000.000,00 € € 4.037.258,24 3.821.314,76 15. Das Stammkapital entspricht § 12 der Betriebssatzung. Allgemeine Rücklage 31.12.2009 16. Entwicklung: € 3.821.314,76 215.943,48 4.037.258,24 Stand 01.01.2010 Sacheinlage der Stadt Aachen Stand 31.12.2010 17. Im Berichtsjahr wurde von der Stadt Aachen Bau- und Straßenmaterial im Wege der Sacheinlage dem Aachener Stadtbetrieb zugeführt. Gewinnvortrag 31.12.2009 € € 1.373.331,30 844.323,22 18. Entwicklung: € 844.323,22 529.008,08 1.373.331,30 Stand 01.01.2010 Jahresüberschusses 2009 Stand 31.12.2010 19. Über die Verwendung der Gewinnvorträge 2008 sowie 2009 hat der Rat der Stadt im Jahr 2011 entschieden. Die buchhalterische Abwicklung der Beschlüsse erfolgt im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011. Jahresergebnis 31.12.2009 € € -308.007,54 529.008,08 20. Über die Abdeckung des Jahresfehlbetrags 2010 hat der Rat der Stadt gemäß § 5 der Betriebssat- zung noch zu entscheiden. 0.0630788.001 PwC 5 Anlage V Rückstellungen Steuerrückstellungen € € 31.12.2009 161.000,00 70.000,00 21. Die Rückstellung hat der Betrieb für voraussichtliche Ertragsteuern des Berichtsjahres (T€ 91) auf die Überschüsse des Betriebes gewerblicher Art "Abfallbeseitigung Duales System Deutschland" gebildet. Sonstige Rückstellungen € € 31.12.2009 4.859.619,00 3.589.192,00 22. Entwicklung bzw. Zusammensetzung: 31.12.2009 BilMoGAnpassung T€ T€ 01.01.2010 Inanspruch- Zuführung nahm e T€ T€ T€ Zinseffekt 31.12.2010 T€ T€ Personalrückstellungen Altersteilzeit Noch nicht genommener Urlaub und geleistete Überstunden 1.480 98 1.578 347 0 54 1.285 572 0 572 572 1.108 -123 985 114 8 122 9 9 2.166 106 2.272 928 1.117 1.288 0 1.288 0 294 1.582 extern 79 0 79 59 36 56 intern 16 0 16 16 16 16 0 0 0 0 762 762 0 0 0 0 12 12 Dienstjubiläum Übrige sonstige Rückstellungen Ausstehende Rechnungen für Mieten Jahresabschlusskosten Verw altungskosten Zinsrisiko Denkmalförderung Archivierungskosten Insgesam t 122 -69 2.392 40 0 40 0 0 1.423 0 1.423 75 1.120 0 2.468 40 3.589 106 3.695 1.003 2.237 -69 4.860 23. Die Rückstellungen wurden im Berichtsjahr erstmalig nach den Bewertungsvorschriften des Bi- lanzrechtsmodernisierungsgesetzes bewertet. Die erstmalige Anpassung zum 1. Januar 2010 führte zu außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von T€ 106. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind nach dem BilMoG abzuzinsen. Diese Effekte sind im Zinsergebnis erfasst worden. Die Zinseffekte sind mit T€ 54 auf Aufzinsungen der Altersteilzeitrückstellungen und mit T€ 123 auf Abzinsungen für Langzeitkonten der Arbeitnehmer zurückzuführen. Per Saldo ergibt sich somit ein positiver Zinseffekt in Höhe von T€ 69. 0.0630788.001 PwC 6 Anlage V 24. Die Rückstellung für Altersteilzeit betrifft die Verpflichtungen aus 22 abgeschlossenen Altersteil- zeitvereinbarungen. Sie wurde gutachterlich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln 2005 G gebildet. 25. Die Rückstellung für ausstehende Rechnungen besteht für Mietrisiken der Jahre 2005 bis 2010 für die nicht auf den Aachener Stadtbetrieb übergegangenen Gebäude, die nur in Teilen vom Aachener Stadtbetrieb und im Übrigen von der Stadt genutzt werden, für die aber unverändert kein Mietvertrag vorliegt. Erwartete Mietbelastungen der Stadt aus der Nutzung dieser Gebäudeteile hat der Aachener Stadtbetrieb für die Wirtschaftsjahre 2005 bis 2006 unter Zugrundelegung eines Mietzinses von 5,00 €/qm zurückgestellt. Für die Wirtschaftsjahre 2007 bis 2010 basiert die Rückstellung auf je nach Gebäuden differenzierten Mietpreisen, die dem Mietvertragsentwurf der Stadt Aachen vom 27. März 2009 entnommen sind. In der Rückstellung sind ferner noch nicht abgerechnete Nebenkosten der betreffenden Jahre berücksichtigt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2009 € € 2.133.363,46 2.334.054,56 26. Die größten Verbindlichkeiten betreffen die Gebühren des Zweckverbandes Entsorgung West für die Entsorgung von Abfällen (T€ 633) und die Lieferung von Energie durch die Stadtwerke Aachen AG (T€ 260). 27. Zur Zeit unserer Prüfung (Juli 2010) waren sämtliche zum 31. Dezember 2010 offenen Verbind- lichkeiten nach den Unterlagen des Betriebes beglichen. 0.0630788.001 PwC 7 Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen 31.12.2009 Anlage V € € 12.754.407,04 13.950.581,62 28. Im Einzelnen: Darlehensverbindlichkeiten Stadtkassenkonto Kurzfristige Verbindlichkeiten FB Personal und Organisation Städtekämmerei Bauverwaltung Gebäudemanagement Steuern und Kasse Übrige 31.12.2010 T€ 9.804 1.721 31.12.2009 T€ 10.191 1.826 1.163 0 33 0 1 32 1.229 12.754 1.119 758 38 7 1 11 1.934 13.951 29. Gemäß Vereinbarung mit der Stadt Aachen vom 6. Dezember 2004 und auf der Grundlage der Kenntnisnahme der vorläufigen Eröffnungsbilanz durch den Rat am 30. Oktober 2002 hat der Aachener Stadtbetrieb mit Wirkung zum 1. Januar 2003 ein langfristiges Darlehen von T€ 12.900 aufgenommen. Das Darlehen ist halbjährlich mit jeweils T€ 193,5 zu tilgen und bis zum 31. Dezember 2017 mit einem Zinssatz von 5,03 % zu verzinsen. 30. Das Stadtkassenkonto stimmt mit dem Kassenabschluss der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr 2010 überein. 31. Die Verbindlichkeiten waren - soweit fällig - zur Zeit unserer Prüfung (Juli 2011) nach den Unter- lagen des Betriebes vollständig beglichen. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2009 € € 197.461,48 249.421,25 32. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer für den Monat Dezember 2010 (T€ 195) sowie aus noch abzuführender Umsatzsteuer (T€ 2). 33. Die Verbindlichkeiten waren zur Zeit unserer Prüfung (Juli 2011) nach den Unterlagen des Betrie- bes vollständig beglichen. 0.0630788.001 PwC 8 B. Anlage V Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse 2009 € € 58.518.383,91 58.414.442,37 34. Die dem Aachener Stadtbetrieb zugerechneten Erlöse aus erbrachten Leistungen entfallen auf die folgenden Bereiche: 2010 T€ Betriebskostenzuschüsse Abfallbeseitigung Grünunterhaltung Friedhofswesen Straßenunterhaltung Straßenreinigung/Winterdienst Abzüglich darin bereits enthaltener Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen, Weiterberechnung der Deponieaufwendungen (abzüglich der Erträge aus Energieverkauf) Verkauf von Altpapier Abrechnung der gärtnerischen Jahrespflege mit der Stadt Aachen Abfallbeseitigung Duales System Deutschland Straßenunterhaltung Serviceleistungen für die Stadt Friedhofsentgelte Straßenreinigung und Winterdienste Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen, Weiterberechnung der Deponieaufwendungen (abzüglich der Erträge aus Energieverkauf) 2009 T€ 27.750 9.036 7.487 5.133 5.407 54.813 27.990 9.036 8.177 5.133 5.463 55.799 -94 54.719 1.562 635 608 504 316 61 19 -80 55.719 641 707 730 203 275 52 7 94 58.518 80 58.414 35. Gemäß Vorgabe der Stadt Aachen werden die Gebühreneinnahmen nicht dem Aachener Stadtbe- trieb zugeordnet, sondern unmittelbar von der Stadt Aachen vereinnahmt. Die von der Stadt geleisteten Betriebskostenzuschüsse werden als Abgeltung für die vom Aachener Stadtbetrieb erbrachten Leistungen betrachtet und daher ertragswirksam erfasst. 36. Der Rat der Stadt Aachen hat am 16. Dezember 2009 für den Aachener Stadtbetrieb gemäß Wirt- schaftsplan 2010 einen Zuschussbedarf von T€ 54.813 beschlossen. 37. Seit 1. Marz 2010 wird das Altpapiergeschäft für zunächst 2 Jahre über die Gesellschaft Braun Umweltdienste GmbH, Aachen, abgewickelt. 0.0630788.001 PwC 9 Anlage V 38. Der Abfallbeseitigung Duales System Deutschland liegt ein Vertrag vom 1. Juli 2004 für die Zeit vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2006 zugrunde. Die Laufzeit des Vertrages wurde bis zum 31. Dezember 2009 verlängert. Zu den vom Aachener Stadtbetrieb erbrachten Leistungen gehört die Abfallberatung sowie die Bereitstellung und Reinigung von Containerstellplätzen. Seit 2009 wurde vom Stadtbetrieb auch die Entsorgung der Verpackungen übernommen. 39. Die Erträge aus der Abrechnung der gärtnerischen Jahrespflege mit der Stadt Aachen betreffen die Unterhaltung der Grünanlagen öffentlicher Gebäude und Flächen, die gesondert von der Stadt Aachen in Auftrag gegeben wurden und nicht im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgaben über den Betriebskostenzuschuss abgegolten werden. 40. Die Erlöse aus dem Verkauf von Altpapier aus der Altpapiersammlung haben sich preisbedingt erheblich erhöht. Sonstige betriebliche Erträge 2009 € € 721.820,32 422.557,68 41. Zusammensetzung: Erträge aus dem Nebengeschäft Krematorium Personalkostenerstattungen Zuschüsse Erträge aus Stromverkauf Deponie Herzogenrath Miet- und Pachterträge Erträge aus Anlagenabgängen Übrige 2010 T€ 224 131 76 49 19 2 221 722 2009 T€ 0 74 114 49 21 47 118 423 42. Die Erträge aus dem Nebengeschäft Krematorium betreffen den einmaligen Verkauf von Altmetal- len. 43. Die Erträge aus Stromverkauf betreffen die Erzeugung von Strom aus den Deponiegasen der De- ponie Herzogenrath. Im Berichtsjahr wurden 642.464 kWh (Vorjahr 642.853 kWh) in das Netz eingespeist. 44. Der Anstieg der übrigen sonstigen betrieben Erträge resultiert aus Umsatzsteuererstattungen für frühere Jahre. 0.0630788.001 PwC 10 Anlage V Materialaufwand 2009 € € 22.226.432,72 21.820.969,57 45. Im Einzelnen: Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Aufwendungen für bezogene Leistungen 2010 T€ 3.717 18.509 22.226 2009 T€ 3.251 18.570 21.821 46. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe setzen sich wie folgt zusammen: 2010 T€ 1.214 513 314 294 169 1.213 3.717 Kraft- und Betriebsstoffe Strom-, Gas- und Wasserbezug Material für Unterhaltung Werkstattmaterial und Reifen Bau- und Schüttstoffe Sonstiges 2009 T€ 1.068 554 161 227 258 983 3.251 47. Die Erhöhung der Kraft- und Betriebsstoffe ist sowohl mengen- als auch preisbedingt. Ursächlich für den Mengenanstieg ist die Ausweitung des Fuhrparks. 48. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen ergeben sich wie folgt: Beseitigungsgebühren ZEW Fremdleistungen Straßenunterhaltung und sonstige Flächen Fremdleistungen gärtnerische Arbeiten Fremdleistungen öffentliche Anlagen Fremdleistungen Altstoffverwertung Sonstiges Insgesamt 2010 T€ 13.948 1.664 842 240 190 1.625 18.509 2009 T€ 14.330 1.652 823 235 213 1.317 18.570 49. Der Rückgang der Aufwendungen für Beseitigungsgebühren ZEW ist zum einen auf rückläufige Müllmengen im Bereich Kompostierung zurückzuführen, und zum anderen auf gesunkene Auftragsvergaben an ZEW für Containerabfuhr sowie Abfuhr organischer Abfälle. 50. Der Anstieg der sonstigen Aufwendungen für bezogene Leistungen resultiert aus der Ausweitung des Fuhrparks, der einen erhöhten Reparaturbedarf nach sich zieht. 0.0630788.001 PwC 11 Anlage V Personalaufwand 2009 € € 27.984.617,99 26.674.630,72 51. Im Einzelnen: Löhne, Gehälter, Beamtenbezüge Zuführung zur Rückstellung Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung Davon Altersversorgung 2010 T€ 21.363 276 21.639 6.346 27.985 1.941 2009 T€ 20.492 146 20.638 6.037 26.675 1.795 52. Im Jahresdurchschnitt waren beim Aachener Stadtbetrieb 594 (Vorjahr 572) Mitarbeiter beschäf- tigt. Der Anstieg des Personalaufwands resultiert neben der höheren Anzahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Personen ebenfalls aus einer Tariferhöhung zum 1. Januar 2010 um +1,2 %. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2009 € € 2.348.796,38 2.450.778,33 2009 € € 6.285.851,59 6.703.264,42 53. Siehe Aktivposten Anlagevermögen. Sonstige betriebliche Aufwendungen 54. Zusammensetzung: Mieten und Pachten für Grundstücke und Gebäude EDV-Kosten für Hard- und Software Prüfungs- und Beratungskosten Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt Aachen Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung Übrige 2010 T€ 1.689 1.021 814 762 648 1.352 6.286 2009 T€ 1.691 1.019 769 739 1.221 1.264 6.703 55. Die Reduzierung der Kosten für Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass in Vorjahren umfangreiche Baumaßnahmen stattgefunden haben, die in 2009 abgeschlossen wurden. 0.0630788.001 PwC 12 Anlage V Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2009 € € 123.586,07 0,00 56. Die Zinserträge betreffen die Abzinsung der Rückstellung für Langzeitkonten. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2009 € € 573.797,78 534.027,09 57. Zusammensetzung: Zinsaufwand Darlehen der Stadt Aachen Aufzinsung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen Zinsrisiko Denkmalförderung (Rückstellungszuführung) Zinsaufwand im Zusammenhang mit der Aktivierung der Betriebs- und Geschäftsausstattung im Rahmen des Mietkaufs Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2010 T€ 508 54 12 2009 T€ 527 0 0 0 574 7 534 2009 € € -55.706,16 653.329,92 2009 € € 105.476,00 0,00 58. Gesetzlich vorgeschriebene Zwischensumme. Außerordentliche Aufwendungen 59. Die außerordentlichen Aufwendungen betreffen die erstmalige Anwendung der Bewertungsvor- schriften des BilMoG. Die einmaligen Effekte betreffen mit T€ 98 die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen sowie mit T€ 8 die Jubiläumsrückstellung. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2009 € € 91.000,00 70.000,00 2009 € € 55.825,38 54.321,84 2009 € € -308.007,54 529.008,08 Sonstige Steuern 60. Betrifft ausschließlich Kraftfahrzeugsteuer. Jahresergebnis 0.0630788.001 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 1. Geltungsbereich 7. Weitergabe einer beruichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers (1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. (1) Die Weitergabe beruicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. (2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9. Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind. (2) Die Verwendung beruicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers. 2. Umfang und Ausführung des Auftrages (1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungsund Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfaßt nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein Anlaß ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. (4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. 8. Mängelbeseitigung (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. 3. Aufklärungspicht des Auftraggebers (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 4. Sicherung der Unabhängigkeit Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. © IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem Wege zu vervielfältigen. (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. 5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich. 6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. 9. Haftung (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB. (2) Haftung bei Fahrlässigkeit, Einzelner Schadensfall Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem. § 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pichtprüfungen. (3) Ausschlußfristen Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit gesetzlicher Haftungsbeschränkung. 52001 KND 1/2002 (1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattndet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig. (2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. (6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen. 12. Schweigepicht gegenüber Dritten, Datenschutz (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepicht entbindet. 11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen (2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. (3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten: a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren. (5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen und c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen. (3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. 13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 14. Vergütung (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen (1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf. (2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. 16. Anzuwendendes Recht Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. 20311344700010 10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge