Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
106138.pdf
Größe
2,7 MB
Erstellt
02.03.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 18/0081/WP16
öffentlich
02.03.2012
Bericht der PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über den Jahresabschluss zum
31.12.2010 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010 der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb der
Stadt Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.03.2012
25.04.2012
BAASt
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss 2010 des
Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen:
Bilanzsumme
26.208.432,98 Euro
Jahresverlust
-308.007,54 Euro
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen. Der
Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes beschließt die Entlastung der Betriebsleitung (§ 5
Abs. 4 EigVO NW). Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der
Originalniederschrift beigefügt.
Der Jahresverlust von -308.007,54 Euro ist aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener
Stadtbetrieb den Jahresabschluss 2010 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen
festzustellen und den Jahresverlust aus der allgemeine Rücklage zu decken:
Bilanzsumme
26.208.432,98 Euro
Jahresverlust
-308.007,54 Euro
Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener
Stadtbetrieb den Lagebericht fest und beschließt die Entlastung des Betriebsausschusses (§ 96 GO
NW i. V. m. § 4 EigVO NW).
Vorlage E 18/0081/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.03.2012
Seite: 1/3
Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift
beigefügt.
Vorlage E 18/0081/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.03.2012
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Gemäß § 4 der Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes berät der Betriebsausschuss den von
der Betriebsleitung zu erstellenden Jahresabschluss sowie den Lagebericht, bevor diese nach § 5 der
Betriebssatzung dem Rat der Stadt Aachen zur Feststellung vorgelegt werden.
Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn – und Verlustrechnung und Anhang sowie
Lagebericht.
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2010 weist zum 31.12.2010 aus:
Bilanzsumme
26.208.432,98 Euro
Jahresverlust
-308.007,54 Euro
Da die allgemeine Rücklage des Betriebes ausreichend ist, wird vorgeschlagen den Jahresverlust aus
diesen Mitteln zu decken.
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Wirtschaftsprüfer wird in der Sitzung des Betriebsausschusses das Prüfungsergebnis mündlich
erläutern.
Anlage/n:
Vorlage E 18/0081/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.03.2012
Seite: 3/3
Bericht
Aachener Stadtbetrieb
Aachen
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010
und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2010
Auftrag:
0.0630788.001
PricewaterhouseCoopers refers to the network of member firms
of PricewaterhouseCoopers International Limited, each of which is a separate and independent legal entity.
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
ist Mitglied der unter PricewaterhouseCoopers International Limited kooperierenden eigenständigen und
rechtlich unabhängigen Mitgliedsfirmen des internationalen PricewaterhouseCoopers-Netzwerks.
PwC
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Inhaltsverzeichnis
Seite
Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................ 4
A.
Prüfungsauftrag und Unabhängigkeitsbestätigung ............................................................... 5
I. Prüfungsauftrag ......................................................................................................... 5
II. Bestätigung der Unabhängigkeit ................................................................................. 6
B.
Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................................. 7
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung des Betriebsleiters ............................................... 7
II. Wesentliche Geschäftsvorfälle..................................................................................... 8
III. Sonstige für die Überwachung der Einrichtung bedeutsame Feststellungen .................. 9
IV. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ...................................................................... 10
C.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .......................................................................... 12
D.
Feststellungen zur Rechnungslegung ................................................................................. 15
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ................................................................ 15
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen.................................................. 15
2. Jahresabschluss ................................................................................................ 16
3. Lagebericht ...................................................................................................... 16
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ....................................................................... 17
III. Weitere Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage............................... 18
E.
Feststellungen gemäß § 53 HGrG ....................................................................................... 25
F.
Schlussbemerkung............................................................................................................. 27
Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis)
Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen
Rundungsdifferenzen in Höhe von einer Einheit (€, % usw.) auftreten.
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Abkürzungsverzeichnis
AtG
Altersteilzeitgesetz
BilMoG
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
EigVO NRW
Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GO NW
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
HGB
Handelsgesetzbuch
HGrG
Haushaltsgrundsätzegesetz
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf
KAG
Kommunalabgabengesetz
NW
Nordrhein-Westfalen
OdG
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
PS
Prüfungsstandard des IDW
TVöD
Tarifvertrag öffentlicher Dienst
ZEW
Zweckverband der Entsorgungsregion West, Eschweiler-Weisweiler
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A. Prüfungsauftrag und Unabhängigkeitsbestätigung
I.
Prüfungsauftrag
1. Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer in der Sitzung des Betriebsausschusses des Aachener
Stadtbetriebes vom 20. Juni 2011 erteilte uns der Betriebsleiter des
Aachener Stadtbetrieb, Aachen,
(im Folgenden auch kurz "Betrieb" bzw. "Einrichtung" genannt)
im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Herne den Auftrag,
den Jahresabschluss des Betriebes für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010
unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Wirtschaftsjahr gemäß
§ 106 GO NW und der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 9. März 1981, zuletzt geändert durch Artikel 123 des Gesetzes vom 5. April 2005, zu prüfen.
2. Der Aachener Stadtbetrieb wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt und ist nach den
Vorschriften der EigVO NRW verpflichtet, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen und prüfen zu lassen. Die Feststellung durch den Rat der Stadt ist ortsüblich bekannt zu
machen. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich auszulegen, worauf
in der Bekanntmachung hinzuweisen ist.
3. Bei unserer Prüfung haben wir gemäß § 106 Abs. 1 GO NW auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1
Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Wir verweisen auf die Berichterstattung in Abschnitt E und Anlage III
zu diesem Bericht.
4. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu
Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 vereinbart.
5. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht, dem
der von uns geprüfte Lagebericht sowie der geprüfte Jahresabschluss als Anlagen I und II beigefügt
sind. Darüber hinaus wurde dem Bericht als Anlage IV eine Übersicht über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse des Betriebes angefügt.
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6. Zusätzlich haben wir einen Erläuterungsteil erstellt, der diesem Bericht als Anlage V beigefügt ist.
Der Erläuterungsteil enthält gesetzlich nicht vorgeschriebene Aufgliederungen und Hinweise zu
den einzelnen Posten des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2010 unter Angabe der jeweiligen Vorjahreszahlen.
II.
Bestätigung der Unabhängigkeit
7. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren
Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
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B.
Grundsätzliche Feststellungen
I.
Stellungnahme zur Lagebeurteilung des Betriebsleiters
8. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der Lage des Betriebes durch die Be-
triebsleitung (siehe Anlage I) dar:
Der Eigenbetrieb wurde zum 1. Januar 2003 gegründet.
Die Betriebsleitung stellt die Aufgaben des Aachener Stadtbetriebes in den beiden Aufgabenkategorien "gebührenrelevanter Bereich" und "freiwilliger Bereich" im Einzelnen dar und beschreibt den Aufbau der Organisation.
Zum Geschäftsverlauf nimmt die Betriebsleitung wie folgt Stellung:
Wie in den Vorjahren auch, strebt der Aachener Stadtbetrieb eine kontinuierliche Optimierung
der Prozesse an. So konnte im Berichtsjahr durch die Rekommunalisierung der Abfallsammlung in den Bezirken von in Vorjahren beauftragten Drittunternehmen gewünschte Erfolge erzielt werden. Übergreifende Koordination von Personal- und Maschineneinsatz ermöglichte
eine Vereinheitlichung von Entsorgungsstandards bei gleichzeitiger Kostenstabilität.
Im Bereich Friedhofswesen sieht die Betriebsleitung aufgrund der Veränderungen im Bestattungsverhalten sowie der demographischen Entwicklung einen erhöhten Optimierungsbedarf.
Der Aachener Stadtbetrieb konnte im Berichtsjahr erste Erfolge mit anderweitiger Nutzung von
Überhangflächen erzielen.
Die Betriebsleitung stellt die Lage der Einrichtung anhand mehrerer Kriterien dar:
Die Investitionen des Berichtsjahres betrugen T€ 2.242 und entfielen vorwiegend auf Fahrzeuge (T€ 1.742) sowie Maschinen und Geräte (T€ 145).
Das Jahresergebnis nach Sparten ergibt sich wie folgt:
2010
T€
1.845
403
-1.150
-813
-276
-317
0
0
-308
Abfallwirtschaft
Friedhof und Krematorium
Grün- und Freiflächen
Straßenreinigung
Straßenunterhaltung
Bezirkskolonne
Technik/ Werkstätten
Interne Administration
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2009
T€
1.311
509
-1.297
618
-558
0
-54
0
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Die Betriebsleitung äußert sich insgesamt positiv über das Ergebnis, da sowohl die geplanten
Umsatzziele übertroffen wurden, als auch der geplante Jahresfehlbetrag von T€ 880 um
T€ 572 geringer ausfiel, so dass am Ende des Geschäftsjahres ein Fehlbetrag von T€ 308 zu
verzeichnen ist.
Bezüglich der wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung des Aachener Stadtbetriebes
weist die Betriebsleitung darauf hin, dass der Aachener Stadtbetrieb als rechtlich unselbstständiges Sondervermögen der Stadt Aachen grundsätzlich nicht insolvenzgefährdet ist und die Liquidität des Betriebes durch den Fachbereich Steuern und Kasse sichergestellt ist, der den Saldo des betriebseigenen Bankkontos tagesaktuell ausgleicht. Zudem stellt sie dar, dass wirtschaftliche Risiken in den gebührenrelevanten Bereichen, die letztlich durch kostendeckende
Gebühreneinnahmen finanziert werden, weitgehend ausgeschlossen werden können.
Die Betriebsleitung gibt im Hinblick auf die voraussichtliche Entwicklung weiterhin Folgendes an:
Zum 1. Januar 2011 wird die Sperrgutabfuhr in den Bezirken von periodischer Abfuhr auf Einzelterminvergabe umgestellt.
Für die Bereiche der Grün- und Freiflächenpflege sowie des Friedhofswesens wurde bis zur
Mitte des Jahres 2010 die Auswertung einer Flächenkartierung abgeschlossen. Auf Basis einer
digital nutzbareren Flächenvermessung und der Definition einzelner Nutzungsarten soll die
operative Arbeitsplanung in diesem Bereich in 2011 optimiert werden.
Der Aachener Stadtbetrieb hat in 2011 ein Risikomanagementsystem implementiert. Oberstes
Ziel ist es, alle Maßnahmen unter Einhaltung der qualitativen Standards bei stabiler Planungssicherheit zu gewährleisten.
9. Die Beurteilung der Lage des Betriebes, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und der
wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Betriebes, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der Betriebsleitung dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
II.
Wesentliche Geschäftsvorfälle
10. Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 erstmals unter Anwendung der
durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt.
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11. Aus der Umstellung auf die neuen Vorschriften ergeben sich zum 1. Januar 2010 Bewertungsände-
rungen, die in Höhe von T€ 105 zu außerordentlichem Aufwand geführt haben. Diese Effekte resultieren im Wesentlichen aus den folgenden Sachverhalten (zu Details siehe Abschnitt D.2):
Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen mit T€ 97
Rückstellungen für Jubiläumsentgelte mit T€ 8
12. Die Einrichtung weist zum Bilanzstichtag u.a. Forderungen gegenüber dem Gebäudemanagement
in Höhe von T€ 1.209 aus. Diese betrifft in Höhe von T€ 1.000 die ersten zwei Ratenzahlungen in
Höhe von jeweils T€ 500 für die Baumaßnahme "Umbau und Sanierung Betriebsgebäude Freunder
Weg", die der Stadtbetrieb Aachen an das Gebäudemanagement gezahlt hat. Nachdem sich aber
herausgestellt hat, dass der Stadtbetrieb Aachen nicht der wirtschaftliche Eigentümer dieses Betriebsgebäudes ist, werden die geleisteten Ratenzahlungen zurückgefordert.
13. Die Stadt Aachen hat dem Stadtbetrieb mit Freistellungserklärung vom 8. März 2010 mitgeteilt,
dass die Pensionsrückstellungen für die im Stadtbetrieb Aachen beschäftigten Beamten seit dem
1. Januar 2008 in der städtischen Eröffnungsbilanz bzw. im städtischen Jahresabschluss nach NKFG gebildet werden. Hierfür leistet der Stadtbetrieb entsprechende Umlagezahlungen an die Stadt.
Da die Freistellungserklärung alle Beamten des Stadtbetriebes betrifft, entfällt ein Ansatz von Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss des Stadtbetriebes.
III. Sonstige für die Überwachung der Einrichtung bedeutsame Feststellungen
14. Gemäß einer Vereinbarung mit der Stadt Aachen werden die Gebühreneinnahmen nicht dem
Aachener Stadtbetrieb zugeordnet, sondern unmittelbar von der Stadt Aachen vereinnahmt. Als
Abgeltung für die vom Betrieb erbrachten satzungsmäßigen Leistungen leistet die Stadt vereinbarungsgemäß Betriebskostenzuschüsse. Aufgrund dieser Vereinbarung geht die Betriebsleitung
davon aus, dass die nach § 6 KAG ggf. erforderlichen Rückstellungen für Gebührenüberdeckungen
bzw. die ggf. erforderlichen Anhangangaben für Gebührenunterdeckungen im Jahresabschluss der
Stadt nach NKF-G gebildet bzw. getätigt werden.
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IV. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
15. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 9. Februar 2012
den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Aachener Stadtbetriebs, Aachen, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und
die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der
Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen
der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
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Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
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C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
16. Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach den für alle Kaufleute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 256 HGB) aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr
2010. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht trägt die Betriebsleitung. Unsere Aufgabe war es, diese Unterlagen einer Prüfung dahin
gehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung beachtet worden
sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei
unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage des Betriebes vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
17. Bei unserer Prüfung haben wir entsprechend § 106 Abs. 1 GO die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1
und 2 HGrG beachtet und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der
Finanzen, dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten Prüfungsstandard "Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG" (IDW PS 720) beachtet. Im Rahmen der
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung war auch festzustellen, ob die Betriebsleitung ein Risikofrüherkennungssystem eingerichtet hat und dieses geeignet ist, seine Aufgaben zu
erfüllen.
18. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Betriebes, insbesondere ob
alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten
Auftrags zur Jahresabschlussprüfung.
19. Unsere Prüfung haben wir in den Monaten Juni und Juli 2011 in den Geschäftsräumen des Aa-
chener Stadtbetriebes durchgeführt. Abschließende Arbeiten haben wir in den Monaten Oktober
und November 2011 in unseren Büroräumen in Düsseldorf durchgeführt.
20. Ausgangspunkt war der von der WIBERA AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf geprüfte
und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009.
21. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den Prü-
fungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet.
Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die
gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konn-
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ten. Gegenstand unseres Auftrages waren weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher
Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, noch außerhalb der
Rechnungslegung begangene Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die gesetzlichen Vertreter
des Unternehmens sind für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich; die Überwachung obliegt dem
Betriebsausschuss, der dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berücksichtigt.
22. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen
Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes verschafft. Darauf aufbauend haben wir uns, ausgehend von der Organisation des Aachener Stadtbetriebes, mit den Unternehmenszielen und -strategien beschäftigt, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Durch Gespräche mit der Betriebsleitung
und durch Einsichtnahme in Organisationsunterlagen des Betriebes haben wir anschließend untersucht, welche Maßnahmen der Betrieb ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen.
Angesichts der Art und Anzahl der Geschäftsvorfälle haben wir daher im Folgenden unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit aussagebezogene Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungssicherheit durchgeführt.
23. Zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses des Betriebes haben wir u.a. Liefer- und Leistungs-
verträge, Darlehensverträge sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen. Im Hinblick auf die
Erfassung möglicher Risiken aus bestehenden Rechtsstreitigkeiten haben wir eine Aufstellung der
Rechtsstreitigkeiten bei der Betriebsleitung eingeholt. Zur Prüfung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wir Saldenbestätigungen angefordert und ausgewertet.
24. Das Stadtkassenkonto ist durch den Kassenabschluss der Stadtkasse Aachen für das Haushaltsjahr
2010 nachgewiesen. Das von der Stadt gewährte Darlehen ist durch einen Darlehensvertrag belegt. Bezüglich der übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt wurde auf
eine Einholung von Saldenbestätigungen verzichtet; wir haben uns durch alternative Prüfungshandlungen von der Richtigkeit der Salden überzeugt.
25. Bei der Prüfung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen hat uns ein versicherungsma-
thematisches Gutachten vorgelegen, dessen Ergebnisse wir verwerten konnten.
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26. Von der Betriebsleitung und den von ihr beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten Auf-
klärungen und Nachweise erbracht worden.
Die Betriebsleitung hat uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss erteilt.
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D. Feststellungen zur Rechnungslegung
I.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1.
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
27. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
28. Zur DV-gestützten Abwicklung seiner Geschäftsprozesse nutzt der Aachener Stadtbetrieb die von
der regio it aachen GmbH, Gesellschaft für Informationstechnologie, Aachen, zur Verfügung gestellte IT-Infrastruktur. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die
dagegen sprechen, dass die von dem Betrieb getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu
gewährleisten. Allerdings haben wir im Rahmen unserer Prüfung einzelne Teilbereiche identifiziert, in denen die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme verbesserungsfähig sind, bzw. bei denen innerstädtisch ggf. vorliegende Dokumentationen an den Stadtbetrieb weitergeleitet werden sollten. Es handelt sich im Wesentlichen um die Teilbereiche:
Notfall-/ Katastrophenfallkonzept
Berechtigungskonzept/ Zugriffsschutz
Archivierungsprinzipien
Dokumentation durchgeführter EDV-Prüfungen beim EDV-Dienstleister
Im Rahmen einer gesondert beauftragten SAP-Prüfung ab Januar 2011 wurden diese Sachverhalte
aufgegriffen.
29. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätz-
lich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und
Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten.
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2.
Jahresabschluss
30. Im Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 des Aachener
Stadtbetriebes wurden die gesetzlichen Vorschriften und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet.
31. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsmäßig aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-,
Ausweis- und Bewertungsvorschriften eingehalten.
32. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind vollständig
und zutreffend.
33. Die erstmalige Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB in der Fas-
sung des BilMoG erfolgt nach Maßgabe des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (Artikel 66 f. EGHGB). Gemäß Artikel 67 Abs. 8 des EGHGB brauchen die Vorjahreswerte nicht an die
geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften angepasst werden. Die Einrichtung hat
von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht und auf eine Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet.
Im Anhang der Gesellschaft wurde darauf hingewiesen.
Die Anpassung an die neuen Vorschriften hat zu Beginn des Umstellungsjahres zu erfolgen. Die aus
der erstmaligen Anwendung der geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften zum
1. Januar 2010 resultierenden Ergebnisauswirkungen sind gemäß Artikel 67 Abs. 7 EGHGB in der
Gewinn- und Verlustrechnung gesondert im außerordentlichen Ergebnis anzugeben. Daneben
schreibt Artikel 67 in den Absätzen 1, 3, 4 und 6 in bestimmten Fällen eine unmittelbare Einstellung in die Gewinnrücklagen vor. Auswirkungen hieraus sind im Anhang und im folgenden Abschnitt D.II dargestellt.
3.
Lagebericht
34. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Bestimmungen (§ 289 HGB). Er steht mit dem Jahres-
abschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang. Der Lagebericht
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Einrichtung. Nach unserer Auffassung
sind im Lagebericht alle wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt.
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II.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
35. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter der
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung.
36. Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend
pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen ein (§ 321 Abs. 2 Satz 4 HGB).
Wesentliche Bewertungsmethoden und deren Änderungen
37. Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden merken wir Folgendes an:
Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen
38. Die nach den neuen Vorschriften ermittelte Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen beläuft
sich zum 1. Januar 2010 auf T€ 1.481. Der ermittelte Unterschiedsbetrag zwischen der Rückstellung nach altem und neuem Recht in Höhe von T€ 97 wurde direkt in voller Höhe zugeführt und
als außerordentlicher Aufwand erfasst.
39. Die nach den neuen Vorschriften ermittelte Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen beläuft
sich zum 1. Januar 2010 auf T€ 122. Der ermittelte Unterschiedsbetrag zwischen der Rückstellung
nach altem und neuem Recht in Höhe von T€ 8 wurde direkt in voller Höhe zugeführt und als außerordentlicher Aufwand erfasst.
40. Zu den wesentlichen Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang der Ein-
richtung. Weitere Änderungen der wesentlichen Bewertungsgrundlagen haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben.
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III. Weitere Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
41. Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur
31.12.2010
T€
%
Aktiva
Anlagevermögen = langfristig gebundenes
Vermögen
Vorräte
Kurzfristige Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen
an die Stadt
Sonstige kurzfristige Forderungen
Flüssige Mittel
Rechnungsabgrenzung
Kurzfristig gebundenes Vermögen
Passiva
Eigenkapital
Langfristige Rückstellungen
Langfristige Verbindlichkeiten
gegenüber der Stadt
Langfristig verfügbare Mittel
Kurzfristige Rückstellungen
Kurzfristige Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen
gegenüber der Stadt
Sonstige Verbindlichkeiten
Kurzfristig verfügbare Mittel
31.12.2009
T€
%
Veränderung
T€
22.977
896
87,7
3,4
23.185
684
87,9
2,6
-208
212
797
1.293
234
0
11
3.231
26.208
3,0
4,9
0,9
0,0
0,1
12,3
100,0
499
1.324
675
1
20
3.203
26.388
1,9
5,0
2,5
0,0
0,1
12,1
100,0
298
-31
-441
-1
-9
28
-180
6.103
1.561
23,3
6,0
6.195
1.594
23,5
6,0
-92
-33
9.804
17.468
3.460
37,4
66,7
13,2
10.191
17.980
2.065
38,6
68,1
7,8
-387
-512
1.395
2.133
2.950
197
8.740
26.208
8,1
11,2
0,8
33,3
100,0
2.334
3.760
249
8.408
26.388
8,8
14,3
1,0
31,9
100,0
-201
-810
-52
332
-180
42. In der vorherigen Übersicht haben wir die Bilanzzahlen nach finanzwirtschaftlichen Gesichtspunk-
ten zusammengestellt. Als langfristige Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen, bzw. das mit der Gründung des Betriebes zusammenhängende Darlehen der Stadt wurde in voller Höhe als langfristig berücksichtigt.
43. Die Bilanzrelationen blieben in 2010 bei einem geringfügigen Rückgang der Bilanzsumme um
T€ 180 nahezu unverändert. Auf der Aktivseite ist eine Erhöhung der Vorräte zu beobachten, welche auf eine Einlage der Stadt Aachen von Baumaterial zurückzuführen ist. Die Abnahme der sonstigen Forderungen resultiert aus der inzwischen gezahlten Erstattungen der Berufsgenossenschaft.
Auf der Passivseite ist insbesondere eine Verschiebung zwischen Verbindlichkeiten gegenüber
Stadt sowie kurzfristigen Rückstellungen zu beobachten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die
Stadt Aachen den Verwaltungskostenbeitrag 2010 bis zum Abschluss der Prüfung noch nicht in
0.0630788.001
PwC
19
Rechnung gestellt hat. Weiterhin hat der Aachener Stadtbetrieb das Darlehen der Stadt mit planmäßigen Tilgungen bedient.
44. Das Anlagevermögen, das wie im Vorjahr mit 87,7 % den dominierenden Anteil an der Bilanz-
summe bildet, entwickelte sich folgendermaßen:
Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Abzüglich
Planmäßige Abschreibungen
Anlagenabgänge
T€
2.242
2.349
101
-208
Die Investitionen in das Anlagevermögen betreffen u.a. Spezialfahrzeuge wie Müll- und Kehrfahrzeuge mit Zubehör (T€ 1.842) sowie diverse kleinere Vermögensgegenstände (T€ 400).
45. Die Vorräte umfassen im Wesentlichen den Bestand wiederverwertbarer Steine aus der Straßenun-
terhaltung (T€ 288), Baumaterial (T€ 216), Werkstattmaterial und Reifen (T€ 213), Dienst- und
Schutzkleidung (T€ 76) sowie Kraft- und Betriebsstoffe (T€ 67).
46. Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen vorrangig Forderungen
gegenüber der Nerec GmbH aus dem Verkauf von Edelmetallen (T€ 224)sowie gegenüber der
Braun Umweltdienste GmbH erbrachte Leistungen des Aachener Stadtbetriebs aus der Veräußerung von Altpapier (T€ 130).
47. Die kurzfristigen Forderungen an die Stadt enthalten im Wesentlichen Forderungen gegen ver-
schiedene städtische Fachbereiche und Eigenbetriebe aus Dienstleistungen (T€ 1.293, davon
T€ 1.209 gegenüber dem Gebäudemanagement) bzw. geleisteten Vorauszahlungen.
48. Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft für das Wirtschaftsjahr 2011 voraus gezahlte Kraftfahr-
zeugsteuern und Mautgebühren.
49. Bei den Passiva nahm das Eigenkapital insgesamt um T€ 92 ab. Dies resultiert zum einen aus dem
Jahresfehlbetrag von T€ 308 sowie der Sacheinlage der von Baumaterial von T€ 216. Der Eigenkapitalanteil verminderte sich insoweit auf 23,3 % der Bilanzsumme. Er ist vor dem Hintergrund der
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung noch als angemessen anzusehen.
50. Die langfristigen Rückstellungen betreffen die Rückstellung für Altersteilzeit (T€ 1.285; Vorjahr
T€ 1.480) Langzeitkonten (T€ 154; Vorjahr T€ 0) sowie Dienstjubiläen (T€ 122; Vorjahr T€ 114).
Die Rückstellung für Altersteilzeit betrifft zum 31. Dezember 2010 die Verpflichtungen aus 22 abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen.
0.0630788.001
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20
51. Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt reduzierten sich aufgrund weiterer plan-
mäßiger Darlehenstilgungen um T€ 387.
52. Bei den kurzfristigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen mit T€ 1.582 (Vorjahr
T€ 1.288) um voraussichtliche Mietverpflichtungen aus der Anmietung von Gebäuden der Stadt
Aachen. Des Weiteren sind hier mit T€ 831 (Vorjahr T€ 572) insbesondere Rückstellungen für
Verpflichtungen aus noch nicht genommenem Urlaub/geleisteten Überstunden sowie der noch
ausstehende Verwaltungskostenbeitrag 2010 mit T€ 762 (Vorjahr T€ 0) erfasst.
53. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen unter anderem
Gebühren des Zweckverbandes Entsorgung West für die Entsorgung von Abfällen (T€ 633; Vorjahr
T€ 838) und Energielieferungen der Stadtwerke Aachen AG (T€ 260; Vorjahr T€ 186).
54. Als kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen bestehen vorrangig aus dem Stadt-
kassenkonto (T€ 1.721). Des Weiteren werden hier im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus der
Beamtenabrechnung für 2010 (T€ 1.163) und aus sonstigen Leistungsbeziehungen (T€ 66) ausgewiesen.
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21
55. Analyse des Cashflows
56. In der folgenden Kapitalflussrechnung werden die geschilderten wesentlichen finanzwirtschaft-
lichen Vorgänge weiter aufgegliedert. Hierbei ist der Einnahmeüberschuss aus dem Jahresergebnis
durch Bereinigung um die finanzunwirksamen Erträge und Aufwendungen entwickelt worden.
Jahresverlust/-gewinn
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Buchverluste aus Anlagenabgängen
Gewinne (-) aus Anlagenabgängen
Abnahme (-) der langfristigen Rückstellung
Cashflow
Abnahme (+)/Zunahme (-) der Vorräte, der kurzfristigen Forderungen und
Rechnungsabgrenzung
Zunahme (+)/Abnahme (-) der kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Einlagen
Tilgung der langfristigen Darlehen
Tilgung der langfristigen Verbindlichkeiten aus Mietkauf
Mittelabfluss/-zufluss aus Finanzierungstätigkeit
Veränderung des Finanzmittelfonds
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
2010
T€
-308
2.349
101
-2
-33
2.107
2009
T€
529
2.451
77
-47
76
3.086
-29
437
2.515
2
-2.242
-2.240
216
-387
0
-171
104
-1.825
-1.721
15
1.042
4.143
47
-2.426
-2.379
0
-387
-62
-449
1.315
-3.140
-1.825
57. Der Finanzmittelfonds - bestehend aus dem Verbindlichkeitensaldo bei der Stadtkasse (T€ 1.721)
und dem Kassenbestand (T€ 0) - verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 104 in Höhe des
Überhangs von Mittelzuflüssen aus laufenden Geschäftstätigkeit (T€ 2.515) über die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit (T€ 2.240) und aus der Finanzierungstätigkeit (T€ 171).
58. Die Veränderung des langfristigen Finanzierungsverhältnisses lässt sich wie folgt aus der Verände-
rung des Finanzmittelfonds ableiten:
Veränderung des Finanzmittelfonds
Veränderung der kurzfristigen Forderungen, der Vorräte sowie der aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten
Veränderung der kurzfristigen Verbindlichkeiten und kurzfristigen Rückstellungen
Veränderung des langfristig gebundenen Vermögens und der langfristig verfügbaren
Mittel
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2010
T€
104
29
-437
-304
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22
59. Die Veränderung des langfristig gebundenen Vermögens und der langfristig verfügbaren Mittel ist
auch aus der nachstehenden Darstellung ersichtlich:
31.12.2010
T€
22.977
17.468
-5.509
Langfristig gebundenes Vermögen
Langfristig verfügbare Mittel
Liquiditätsunterdeckung
31.12.2009
Veränderung
T€
T€
23.185
-208
17.980
-512
-5.205
-304
60. Im langfristigen Bereich ergibt sich eine stichtagsbezogene Liquiditätsunterdeckung von T€ 5.509
(Vorjahr T€ 5.205). Damit ist das langfristig gebundene Vermögen zum Bilanzstichtag zu 76 %
(Vorjahr 78 %) durch langfristig verfügbare Mittel finanziert, und das Eigenkapital deckt zu 27 %
(Vorjahr 27 %) das langfristig gebundene Vermögen ab. Bei der stichtagbezogenen Betrachtung ist
zu beachten, dass für die Beurteilung der Finanzlage maßgebliche Faktoren wie insbesondere der
tägliche Ausgleich des Bankkontos durch die Stadt und der Betriebskostenzuschuss der Stadt zusätzlich zu berücksichtigen sind. Der Betrieb war - unter Berücksichtigung der oben genannten
Einflussgrößen - jederzeit in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
61. Analyse der Ertragslage
62. Den nachfolgenden Ausführungen über die Ertragslage liegt die Gewinn- und Verlustrechnung
(siehe Anlage II) zugrunde.
2010
Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
Betriebliche Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Betriebliche Aufwendungen
Betriebsgewinn
Zinserträge
Zinsaufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Außerordentliche Aufwendungen
Steuern
Jahresergebnis
T€
58.518
722
59.240
22.226
27.985
2.349
6.286
58.846
394
124
574
-56
105
147
-308
0.0630788.001
2009
%
98,8
1,2
100,0
37,5
47,2
4,0
10,6
99,3
0,7
0,2
1,0
-0,1
0,2
0,2
-0,5
T€
58.414
423
58.837
21.821
26.675
2.451
6.703
57.650
1.187
0
534
653
0
124
529
%
99,3
0,7
100,0
37,1
45,3
4,2
11,4
98,0
2,0
0,0
0,9
1,1
0,0
0,2
0,9
Ergebnisveränderung
T€
104
299
403
-405
-1.310
102
417
-1.196
-793
124
-40
-709
-105
-23
-837
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23
63. Das Wirtschaftsjahr 2010 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 308 ab. Die Entwicklung der
einzelnen Bereichsergebnisse ist im Einzelnen aus der aufgestellten Erfolgsübersicht (siehe Anlage I) ersichtlich.
64. Die betrieblichen Erträge betragen T€ 59.240 (Vorjahr T€ 58.837). Dem stehen betriebliche Auf-
wendungen von T€ 58.846 (Vorjahr T€ 57.650) gegenüber, sodass sich ein Betriebsgewinn von
T€ 394 (Vorjahr T€ 1.187) ergibt.
65. Wesentlichen Bestandteil der Umsatzerlöse bilden die Betriebskostenzuschüsse mit T€ 54.813
(Vorjahr T€ 55.799). Gemäß einer Vereinbarung mit der Stadt Aachen werden die Gebühreneinnahmen nicht dem Aachener Stadtbetrieb zugeordnet, sondern unmittelbar von der Stadt Aachen
vereinnahmt. Als Abgeltung für die vom Betrieb erbrachten satzungsmäßigen Leistungen leistet
die Stadt vereinbarungsgemäß Betriebskostenzuschüsse.
66. Der Rat der Stadt Aachen hat am 16. Dezember 2009 für den Aachener Stadtbetrieb gemäß Wirt-
schaftsplan 2010 einen Zuschussbedarf von T€ 54.813 beschlossen.
67. Zudem sind hier weitere Erlöse aus Serviceleistungen für die Stadt Aachen aus der Abrechnung der
gärtnerischen Jahrespflege (T€ 635; Vorjahr T€ 707) sowie aus der Reparatur, Wartung und Betankung von städtischen Fahrzeugen u.a. (T€ 316; Vorjahr T€ 275) enthalten.
68. Weitere wesentliche Erlöse resultieren aus der Abfallbeseitigung im Rahmen des Dualen Systems
Deutschland von (T€ 608; Vorjahr T€ 730) sowie aus dem Verkauf von Altpapier (T€ 1.562; Vorjahr T€ 641), der aufgrund gestiegener Preise für Sekundärstoffe erheblich zugenommen hat.
69. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um T€ 299 gestiegen, insbesondere aufgrund im Berichts-
jahr verkaufter Edelmetalle von T€ 224 als Nebenprodukt des Krematoriumbetriebs. Im Berichtsjahr enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge vor allem Personalkostenerstattungen (T€ 131;
Vorjahr T€ 74), Zuschüsse der Stadt Aachen für die Sanierung von Denkmälern (T€ 76; Vorjahr
T€ 114), Erträge aus Stromverkäufen (T€ 49; Vorjahr T€ 49) sowie Schadensersatzleistungen
(T€ 82; Vorjahr T€ 0).
70. Der Materialaufwand betrifft Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (T€ 3.717; Vorjahr
T€ 3.251) sowie für bezogene Leistungen (T€ 18.509; Vorjahr T€ 18.570). Die Aufwendungen für
bezogene Leistungen umfassen hauptsächlich die Fremdleistungen des ZEW zur Entsorgung von
überlassungspflichtigem Hausmüll (T€ 13.948; Vorjahr T€ 14.330). Darüber hinaus fielen u.a.
Aufwendungen für sonstige Fremdleistungen wie Straßenunterhaltung (T€ 1.664; Vorjahr
T€ 1.652), Grünflächenunterhaltung (T€ 842; Vorjahr T€ 823), Containermieten (T€ 234; Vorjahr
T€ 262) und Altstoffverwertung (T€ 190; Vorjahr T€ 213) an.
0.0630788.001
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24
71. Der Anstieg des Personalaufwands um T€ 1.310 ist zum einen auf die höhere Anzahl der jahres-
durchschnittlich Beschäftigten sowie eine Tariferhöhung von 1,2 % zum 1. Januar des Berichtsjahres zurückzuführen. Im Jahresdurchschnitt waren beim Aachener Stadtbetrieb 67 Beamte und
Angestellte (Vorjahr 62) sowie 527 Arbeiter - ohne Auszubildende - (Vorjahr 510) beschäftigt.
72. Das Absinken der Abschreibungen von T€ 102 ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass der
Aachener Stadtbetrieb viele Vermögensgegenstände im Bereich der Betriebsausstattung bereits in
vergangenen Perioden abgeschrieben wurden und keine Ersatzinvestitionen erfolgten.
73. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen u.a. mit T€ 1.689 Mieten und Pachten für
Grundstücke und Gebäude (Vorjahr T€ 1.691) sowie mit T€ 648 (Vorjahr T€ 1.221) die Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung. Für EDV-Kosten fielen T€ 1.021 (Vorjahr T€ 1.019) an, für
Prüfungs- und Beratungskosten T€ 814 (Vorjahr T€ 769). Der Verwaltungskostenbeitrag der Stadt
Aachen belief sich im Berichtsjahr auf T€ 762 (Vorjahr T€ 739).
Der Rückgang der Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung resultiert im Wesentlichen auf in
2009 durchgeführte und abgeschlossene umfangreiche Instandhaltungsarbeiten für Denkmäler.
74. Die Zinserträge mit T€ 124 betreffen die erstmalige Abzinsung von Rückstellungen nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz für Langzeitkonten der Arbeitnehmer.
75. Der Zinsaufwand beruht mit T€ 508 auf dem bei der Stadt Aachen aufgenommenen Darlehen, mit
T€ 54 die Abzinsung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz sowie mit T€ 12 die Rückstellungszuführung für Zinsrisiken aus der verspäteten Verwendungen von öffentlichen Zuschüssen.
76. Die außerordentlichen Aufwendungen von T€ 105 ergeben sich aus der erstmaligen Anwendung
der Bewertungsvorschriften zum 1. Januar 2010 nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.
Es erfolgte eine Bewertungsanpassung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen von
T€ 97 sowie der Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen von T€ 8.
77. Unter Berücksichtigung zurückgestellter Ertragsteuern auf die Überschüsse des wirtschaftlichen
Geschäftsbetriebes "Abfallbeseitigung Duales System Deutschland" für das Berichtsjahr (T€ 91;
Vorjahr T€ 70) sowie der sonstigen Steuern von T€ 56 (Vorjahr T€ 54, jeweils ausschließlich KFZSteuern) ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von T€ 308 (Vorjahr ein Jahresüberschuss T€ 529).
0.0630788.001
PwC
25
E.
Feststellungen gemäß § 53 HGrG
78. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß gemäß § 106 Abs. 1 GO NW die Vorschriften des
§ 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG sowie IDW PS 720 (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den Vorschriften der EigVO NW i.V. mit den Vorschriften des HGB, den Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäftsordnung für die Betriebsleitung, geführt worden sind.
79. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage III (Fragenkata-
log zur Prüfung nach § 53 HGrG) dargestellt. Folgende Feststellungen sind hervorzuheben:
Soweit ein Überwachungssystem vorhanden ist, ist es geeignet, Entwicklungen, die den Fortbestand der Einrichtung gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen. Die fehlenden Bestandteile eines Risikofrüherkennungssystems, die die Dokumentation einer systematischen Risikoidentifizierung, -bewertung und -steuerung sowie die regelmäßige und zeitnahe Berichterstattung und Prozessüberwachung betreffen, sollen nach Angaben der Betriebsleitung eingerichtet
werden. Als entscheidende Maßnahme dazu wurde zum 1. Februar 2008 die Stelle eines Risikomanagers eingerichtet und auch besetzt. Die Implementierung eines Risikomanagementsystems wurde in 2011 abgeschlossen.
80. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach
unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
0.0630788.001
Anlagen
PwC
Anlagenverzeichnis
Anlagen
Seite
I Lagebericht zum Jahresabschluss 2010 ............................................................................... 1
II Jahresabschluss .................................................................................................................. 1
1. Bilanz zum 31. Dezember 2010 .................................................................................... 2
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 .......................................................................... 5
3. Anhang zum Jahresabschluss 2010 .............................................................................. 7
Anlagennachweis 2010 .............................................................................................. 21
III Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) .......................................... 1
IV Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse ...................................................... 1
V Erläuterungsteil ................................................................................................................. 1
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002
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Anlage I
1. Allgemeines
1.1 Gründung des Eigenbetriebes
Der Rat der Stadt Aachen hat am 27.11.2002 die Umwandlung des ehemaligen Fachbereichs „Aachener
Stadtbetrieb“ in eine entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW geführte
eigenbetriebsähnliche Einrichtung (im folgenden kurz Eigenbetrieb) zum 01.01.2003 beschlossen.
1.2 Gegenstand und Organisation des Eigenbetriebes
Der Gegenstand des Aachener Stadtbetriebes kann grundsätzlich in zwei Aufgabenkategorien gegliedert
werden.
Im gebührenrelevanten Bereich übernimmt der Eigenbetrieb die Aufgaben der Abfallwirtschaft, des
Friedhofswesens und der Straßenreinigung sowie des Winterdienstes. Zur Deckung seiner Aufwendungen
erhält er einen Betriebskostenzuschuss der Stadt Aachen, welche die tatsächlichen Gebühren gemäß
Gebührenbescheiden vereinnahmt.
Der freiwillige Bereich umfasst Auftragsleistungen, bei denen die Stadtverwaltung Aachen als
Auftraggeberin Leistungen des Eigenbetriebs in Anspruch nimmt. Hierunter fallen die Grün- und
Freiflächenpflege einschließlich der Pflege und Unterhaltung der Sportanlagen und Spielplätze, die
Straßen- und Brückenunterhaltung sowie die Bereitstellung der zur Gewährleistung der Aufgabenerfüllung
notwendigen Hilfs- und Nebenbetriebe (wie z. B. Gärtnerei, Werkstatt und allgemeiner, betriebsbezogener
Fahreinsatz). Darüber hinaus obliegt dem Eigenbetrieb die Verwaltung, Unterhaltung und Beschaffung des
gesamten städtischen Fuhr- und Maschinenparks, soweit es sich nicht um Fahrzeuge und Maschinen für
die städtische Feuerwehr (A 37) handelt.
Die Aufwendungen im freiwilligen Bereich werden einerseits durch einen Betriebskostenzuschuss gedeckt,
andererseits durch Entgelte, die im Rahmen eines Auftraggeber-/ Auftragnehmer-Verhältnisses
abgerechnet werden.
Lagebericht zum Jahresabschluss 2010
Seite 1 von 11
Anlage I
Organe des Aachener Stadtbetriebes sind im Jahr 2010 die Betriebsleitung, der Betriebsausschuss und
der Rat der Stadt Aachen.
Die Aufbauorganisation des Betriebes stellt sich zum 01.01.2010 wie folgt dar:
2. Verlauf des Geschäftsjahres
Im
Geschäftsjahr
2010
wurde
der
Aachener
Stadtbetrieb
nach
den
Vorschriften
der
Eigenbetriebsverordnung NRW geführt. Wie in den Vorjahren wurde die Optimierung einzelner
Geschäftsprozesse verfolgt. Insbesondere die Entwicklung im Friedhofswesen stellt für den Betrieb eine
besondere Herausforderung dar. Die demographische Entwicklung in Kombination mit der sich
vollziehenden Wandlung des Bestattungsverhaltens führt tendenziell zu einem Überhang an
Friedhofsflächen. Einerseits werden seit Jahren verstärkt Urnengräber nachgefragt, andererseits verliert die
Bindung der letzten Ruhestätte an den Wohnort (auch aufgrund finanzieller Aspekte) an Bedeutung. In der
Konsequenz führt dies zu einem Überhang an Bestattungsflächen, welche dennoch zu unterhalten sind und
Kosten verursachen. In 2010 hat der Stadtbetrieb begonnen im Vorjahr entwickelte Konzepte umzusetzen,
so dass Kosten im Friedhofswesen gesenkt werden können und Überhangflächen künftig einer
anderweitigen Nutzung zugeführt werden können. Ziel in den kommenden Jahren wird es sein, diese
Konzepte kontinuierlich zur Stabilität der Friedhofsgebühren fortzuentwickeln. In der Grün- und
Lagebericht zum Jahresabschluss 2010
Seite 2 von 11
Anlage I
Freiflächenpflege erfolgte im Geschäftsjahr der Abschluss des Projektes „Digitalisierung von Luftbildern“, so
dass darauf aufbauend eine optimierte und dv-gestützte Arbeitsplanung realisiert werden soll. Die
Erstellung des hierzu notwendigen Pflichtenheftes wurde in 2011 abgeschlossen.
Die im Bereich der Abfallwirtschaft zum 01.01.2009 erfolgte Rückführung der Abfallsammlung und des
Transportes vom beauftragten Drittunternehmer führte auch in 2010 zum gewünschten Erfolg. Durch die
Möglichkeit einer übergreifenden Koordinierung des Personal- und Maschineneinsatzes konnten
Entsorgungsstandards bei gleichzeitiger Kostenstabilität vereinheitlicht werden. Auch wurde in 2010 die
Umstellung der regelmäßigen Sperrgutabfuhr in den Stadtbezirken hin zu einer Abfuhr nach Terminvergabe
vorbereitet. Die Umstellung erfolgte zum 01.01.2011. Die prozessuale und organisatorische
Weiterentwicklung, insbesondere die Vorbereitungen einer dynamischen Tourenplanung, wurde im
Geschäftsjahr weiterhin von der p&d consulting GmbH aus Bremen begleitet.
Die Winter 2009/2010 sowie 2010/2011 lagen hinsichtlich der Schneemengen und Frosttage deutlich über
den Vorjahreswerten. Dies führte in Deutschland großflächig zu Engpässen in der Verfügbarkeit von
Streusalz. Da auch die Reserven des Stadtbetriebes in 2010 zeitweise verbraucht wurden, sind für 2011
höhere Abrufkontingente vertraglich abgesichert worden.
Durch die Inanspruchnahme von Altersteilzeit hat es in 2010 zwei Wechsel in der zweiten Führungsebene
gegeben. Seit dem 01.02.2010 leitet Frau Anna Karina von der Laage als Nachfolgerin von Herrn Wilhelm
Lauffs die Personalabteilung, Herr Achim Knoll übernahm im Juni 2010 die Nachfolge von Herrn Gerhard
Künzel als Leiter der Einkaufsabteilung.
3. Sonstige Angaben
3.1 Änderungen im Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke und
grundstücksgleichen Rechte
Dem Aachener Stadtbetrieb wurden seitens der Stadt Aachen keine Grundstücke bzw.
grundstücksgleichen Rechte übertragen.
Lagebericht zum Jahresabschluss 2010
Seite 3 von 11
Anlage I
3.2 Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten
Anlagen
Der Investitionsplan wurde im Jahr 2010 nicht vollständig umgesetzt, da im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung nur die absolut notwendigen und nicht weiter aufschiebbaren Beschaffungen
getätigt wurden. Die für diesen Zeitraum insgesamt geplanten Investitionen werden daher erst in den
Folgejahren unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit umgesetzt.
Folgende Neuinvestitionen wurden in 2010 getätigt:
Lagebericht zum Jahresabschluss 2010
Seite 4 von 11
Anlage I
Nachfolgend sind die wichtigsten Anlagen des Betriebes mit einigen Kennzahlen aufgeführt:
Anlage
Vorjahr (2009)
Anzahl
Friedhof Kolpingstraße
Friedhof Nirmer Straße
Friedhof St. Severin Kirche
Friedhof Haaren
Friedhof Verlautenheide
Friedhof Schildchenweg
Friedhof Kirchberg
Friedhof Walheim
Friedhof Schleckheim
Friedhof Schmithof / Sief
Friedhof Hahn
Friedhof Friesenrath
Friedhof Lichtenbusch
Friedhof Oberforstbach
Friedhof Kirche Laurensberg
Friedhof Hander Weg
Friedhof Orsbach
Friedhof Richterich
Friedhof Horbach
Friedhof West I
Friedhof West II
Friedhof Ost
Friedhof Wald
Ehrenfriedhof
Friedhof Heißberg
Friedhof Lintert
Friedhof Forst
Friedhof Hüls
Krematorium
Leichenschauen für Kreis Aachen
Leichenschauen für Stadt Aachen
Restabfallgefäße Innenstadt
Restabfallgefäße Stadtbezirke
Blaue Tonnen Innenstadt
Blaue Tonnen Stadtbezirke
Bio Tonnen Innenstadt
Bio Tonnen Stadtbezirke
Vollreinigung Klasse S4
Vollreinigung Klasse S5
Vollreinigung Klasse S6
Vollreinigung Klasse S7
Vollreinigung Klasse S8 einschl. WD
Winterdienst Klasse S9
127
124
14
63
17
20
15
34
20
12
8
6
5
0
20
66
3
23
16
127
206
38
210
0
31
158
21
514
2919
2.338
584
30.526
30.660
29.708
19.747
20.297
19.051
144.658
221.728
178.119
153.520
231.180
310.516
2010
Einheit
Anzahl
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Kremierungen
Personen
Personen
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Straßenmeter
Straßenmeter
Straßenmeter
Straßenmeter
Straßenmeter
Straßenmeter
Lagebericht zum Jahresabschluss 2010
Seite 5 von 11
122
120
12
58
9
18
8
42
26
6
5
2
5
0
14
87
2
17
13
125
198
28
226
0
26
115
26
483
2.835
2.384
653
30.582
30.809
30.578
20.339
20.431
18.357
145.110
190.856
179.817
199.495
244.274
317.345
Einheit
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Beerdigungen
Kremierungen
Personen
Personen
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Straßenmeter
Straßenmeter
Straßenmeter
Straßenmeter
Straßenmeter
Straßenmeter
Anlage I
3.3 Stand der Anlagen im Bau und die geplanten Bauvorhaben
Mit Abschluss des Geschäftsjahres 2010 wurden folgende Investitionsvorhaben begonnen, jedoch nicht
abgeschlossen:
Fahrgestelle
Abfallsammelfahrzeuge
Summe
279.066,90 €
279.066,90 €
3.4 Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen unter Angabe von
Anfangsbestand, Zugängen und Entnahmen
Lagebericht zum Jahresabschluss 2010
Seite 6 von 11
Anlage I
3.5 Spartenrechnung nach § 23 Abs.2 EigVO NRW
Lagebericht zum Jahresabschluss 2010
Seite 7 von 11
Anlage I
3.6 Erträge des Berichtsjahres
Aus der folgenden Übersicht kann die Zusammensetzung der Erträge in den einzelnen Betriebssparten
entnommen werden:
Der wesentliche Anteil der Umsatzerlöse wird aus den Betriebskostenzuschüssen (T€ 54.813)
erwirtschaftet, welche die Stadt Aachen dem Aachener Stadtbetrieb zur Erfüllung seiner in § 2 der
Betriebssatzung genannten Aufgaben überweist. Diese wurden in den jeweiligen Sparten Friedhof und
Krematorium (T€ 7.487), Straßenreinigung/Winterdienst (T€ 5.407), Abfallwirtschaft (T€ 27.751),
Straßenunterhaltung (T€ 5.133) sowie Grün- und Freiflächenpflege (T€ 9.036) auf der Position
Betriebskostenzuschüsse vereinnahmt. Die tatsächlichen Gebührenentgelte der Sparten Abfallwirtschaft,
Friedhofswesen und Straßenreinigung werden nicht vom Aachener Stadtbetrieb, sondern vom
Fachbereich Steuern und Kasse der Stadtverwaltung Aachen ertragswirksam gebucht. Unabhängig von
diesen Gebühreneinnahmen soll der Aachener Stadtbetrieb seine Betriebskostenzuschüsse zur Deckung
seiner Aufwendungen in Höhe des Ansatzes im Wirtschaftsplan erhalten.
Insgesamt konnten im Jahr 2010 die angestrebten Umsatzziele übertroffen werden, so dass der im
Wirtschaftsplan prognostizierte Verlust von T€ 880 EUR geringer ausfällt und am Ende des
Geschäftsjahres nunmehr eine Unterdeckung von T€ 308 zu verzeichnen ist.
Lagebericht zum Jahresabschluss 2010
Seite 8 von 11
Anlage I
3.7 Personalaufwand inklusive einer Statistik über die zahlenmäßige Entwicklung der
Belegschaft unter Angabe der Gesamtsummen der Löhne, Gehälter, Vergütungen,
soziale Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
einschließlich der Beihilfen und der sonstigen sozialen Aufwendungen für das
Wirtschaftsjahr
Eine wesentliche Aufwandsgröße sind die Personalkosten, die im Jahr 2010 mit 46,90 % im Verhältnis zu
den Gesamtkosten zu Buche schlugen. Sie gliederten sich in folgende Bestandteile:
Die Summe der Personalkosten beträgt inklusive der Unfallversicherungsbeiträge T€ 27.985 und liegt
somit T€ 1.126 über dem veranschlagten Planansatz.
Aus der nachfolgenden Übersicht zum Stichtag 31.12.2010, ist die zahlenmäßige Verteilung des Personals
einschließlich der Auszubildenden ersichtlich:
Beamte
Betriebsleitung
(einschl. Vertretung)
Interne
Administration
Betriebe/
Werkstätten
Abfallwirtschaft
Soll-Beschäftigte 2010
Ange- Arbeiter Azubis
stellte
2
11
9
39
3
9
148
Straßenunterhaltung
Personalrat
1
1
9
7
1
14
2
118
87
77
36
Sonderurlaub
Teilzeitkranke
Summe
17
5
67
19
524
Straßenreinigung
und
IST-Beschäftigte 2010
AngeArbeiter
Azubis
stellte
2
7
3
Friedhofswesen und
Krematorium
Grünunterhaltung
Beamte
2
6
7
3
11
9
39
3
9
148
4
1
1
9
7
1
14
2
118
87
77
36
27
17
5
67
19
524
9
6
Lagebericht zum Jahresabschluss 2010
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2
6
9
6
4
27
Anlage I
3.8 Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebes
Als rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Aachen ist der Aachener Stadtbetrieb
grundsätzlich nicht insolvenzgefährdet. Mit der Finanzierung durch kostendeckende Gebühren nach KAG
NW können für die Wahrnehmung der gebührenrelevanten Aufgaben, in den Bereichen Abfallwirtschaft,
Straßenreinigung und Friedhofswesen, wirtschaftliche Risiken weitgehend ausgeschlossen werden.
Außerdem wird die permanente Liquidität des Betriebes durch den Fachbereich Steuern und Kasse
sichergestellt, welcher den Saldo des betriebseigenen Bankkontos tagesaktuell ausgleicht.
Technische Risiken sind grundsätzlich als gering einzustufen, da der Aachener Stadtbetrieb alle
technischen Anlagen (Fahrzeuge, Geräte und Maschinen) durch laufende Überwachungen,
Untersuchungen und umfangreiche Instandhaltungsarbeiten sowie technisch relevante Investitionen
ständig auf dem Stand der Technik hält.
Auch die Aufgaben, die der Aachener Stadtbetrieb im freiwilligen Bereich wahrnimmt, haben einen hohen
Stellenwert in der Daseinsvorsorge und sind letztlich für den Standort Aachen sehr wichtig. Beispielsweise
sind im Aufgabenbereich der Grün- und Freiflächenpflege, das Angebot von Sport- und Spielplätzen
wichtige Parameter für gewerbliche Neuansiedlungen und für Familien in dieser Stadt.
Wie in den Vorjahren schon geschehen, sollen durch weitere Optimierung des Technikeinsatzes und durch
Aufgabenkritik Fremdvergaben reduziert und weitestgehend durch eigenes Personal kompensiert werden.
Im Bereich der Abfallwirtschaft wurde zum 01.01.2011 die Sperrgutabfuhr in den Bezirken analog der
Innenstadt von einer periodischen Abfuhr auf Einzelterminvergabe umgestellt. Mit dieser Maßnahme
konnte die Investition eines zusätzlichen Fahrzeuges inkl. Besatzung vermieden werden.
Durch den Ausbau und den zielgerichteten Einsatz der IT-Applikationen wird die prozessorientierte
Ablauforganisation des Aachener Stadtbetriebes weiter optimiert.
Für die Bereiche Grün- und Freiflächenpflege sowie Friedhofswesen wurde die bis Mitte des Jahres 2010
geplante Auswertung der Flächenkartierung abgeschlossen. Auf Basis der digital nutzbaren
Flächenvermessung und Definition einzelner Nutzungsarten soll in 2011 die Arbeitsplanung mit den Zielen
Effektivitätssteigerung und Kostensenkung neu gestaltet werden. Die Erstellung des Pflichtenheftes wurde
in 2011 abgeschlossen. Auch wurde dem Fachbereich Umwelt ein Vorschlag unterbreitet, wie die
Lagebericht zum Jahresabschluss 2010
Seite 10 von 11
Anlage I
Abstimmung und Beauftragung der Unterhaltungsleistungen anhand von Pflegeklassen transparent und
nachvollziehbar gemacht werden kann.
Mit der Firma uve Managementberatung GmbH, Berlin, wurde in 2011 ein Risikomanagementsystem im
Aachener Stadtbetrieb eingeführt, welches den Anforderungen des § 10 EigVO NRW entspricht.
Wesentliche Risiken wurden nach Durchführung der Risikoinventur und Risikobewertung nicht festgestellt.
Oberstes Gebot bei allen Maßnahmen bleibt die Erhaltung der qualitativen Aufgabenwahrnehmung unter
dem Vorbehalt einer stabilen Planungsgröße für den städtischen Haushalt. Bedingt durch die aktuelle
Haushaltslage der Stadt Aachen und die Bedienung der Ansprüche an die Dienstleistungsqualität des
Aachener Stadtbetriebes sieht die Betriebsleitung weiterhin die Problemstellung, dass die gewährten
Betriebskostenzuschüsse, insbesondere im freiwilligen Bereich, die Kosten nicht vollständig decken. Die
Wirtschaftsplanung der Jahre 2011 (-1.443 T€) sowie 2012 (-1.421 T€) weist jeweils ein negatives
Ergebnis aus. Aus diesem Grund ist perspektivisch der aktuelle Standard der Dienstleistungsqualität und
Dienstleistungsquantität kritisch zu hinterfragen.
Aachen, den 08.02.2012
Franz Narloch
(Betriebsleiter des Aachener Stadtbetriebes)
Lagebericht zum Jahresabschluss 2010
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Anlage II
1
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010
Anlage II
2
Aachener Stadtbetrieb, Aachen
Bilanz zum 31. Dezember 2010
Aktiva
31.12.2010
€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten
und Werten
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken
2. Maschinen und maschinelle Anlagen
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen an die Stadt Aachen
3. Sonstige Vermögensgegenstände
III. Kassenbestand
C. Rechnungsabgrenzungsposten
31.12.2009
€
2.119,89
7.435,02
10.414.979,48
9.411.095,92
2.869.763,39
279.066,90
22.974.905,69
22.977.025,58
10.842.586,62
9.334.929,74
2.896.168,99
103.827,50
23.177.512,85
23.184.947,87
896.017,68
683.906,78
797.261,68
1.293.025,94
233.927,72
2.324.215,34
498.663,78
1.324.493,50
675.491,52
2.498.648,80
151,94
3.220.384,96
11.022,44
26.208.432,98
307,70
3.182.863,28
20.084,34
26.387.895,49
Anlage II
3
Passiva
A. Eigenkapital
I. Stammkapital
II. Allgemeine Rücklage
1. Abdeckung Verlustvortrag/Zuführung Vorjahresgewinn
2. Sacheinlage der Stadt
III. Gewinn/Verlust
1. Vortrag
2. Jahresergebnis
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen
2. Sonstige Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen
3. Sonstige Verbindlichkeiten
(davon aus Steuern T€ 195; Vorjahr T€ 243)
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 0,00;
Vorjahr T€ 0)
31.12.2010
€
31.12.2009
€
1.000.000,00
3.821.314,76
0,00
215.943,48
4.037.258,24
1.000.000,00
4.871.377,02
-1.050.062,26
0,00
3.821.314,76
1.373.331,30
-308.007,54
1.065.323,76
6.102.582,00
844.323,22
529.008,08
1.373.331,30
6.194.646,06
161.000,00
4.859.619,00
5.020.619,00
70.000,00
3.589.192,00
3.659.192,00
2.133.363,46
12.754.407,04
197.461,48
2.334.054,56
13.950.581,62
249.421,25
15.085.231,98
26.208.432,98
16.534.057,43
26.387.895,49
Anlage II
5
Aachener Stadtbetrieb, Aachen
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010
1. Umsatzerlöse
2. Sonstige betriebliche Erträge
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung
(davon für Altersversorgung € 1.940.823,93;
Vorjahr T€ 1.795)
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
(davon Abzinsung von Rückstellungen T€ 124; Vorjahr T€ 0)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
(davon an die Stadt Aachen € 507.740,78; Vorjahr T€ 527)
(davon Aufzinsung von Rückstellungen T€ 54; Vorjahr T€ 0)
9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
10. Außerordentliche Aufwendungen
11. Außerordentliches Ergebnis
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
13. Sonstige Steuern
14. Jahresergebnis
2010
€
58.518.383,91
721.820,32
59.240.204,23
2009
€
58.414.442,37
422.557,68
58.837.000,05
3.717.279,38
18.509.153,34
22.226.432,72
3.250.895,33
18.570.074,24
21.820.969,57
21.638.372,69
20.637.420,01
6.346.245,30
6.037.210,71
27.984.617,99
26.674.630,72
2.348.796,38
6.285.851,59
123.586,07
2.450.778,33
6.703.264,42
0,00
573.797,78
534.027,09
-55.706,16
105.476,00
-105.476,00
91.000,00
55.825,38
-308.007,54
653.329,92
0,00
0,00
70.000,00
54.321,84
529.008,08
Anlage II
1. Rechtliche Grundlagen
Durch den Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 27.11.2002 wurde aus dem ehemaligen
Fachbereich „Aachener Stadtbetrieb“ mit Wirkung zum 01.01.2003 die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
„Aachener Stadtbetrieb“ gebildet.
Der Aachener Stadtbetrieb wird nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen und der Betriebssatzung geführt.
2. Jahresabschluss 2010
Der Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang sowie der Lagebericht des Aachener
Stadtbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2010 wurden nach den gesetzlichen Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung vom 16.11.2004 in Verbindung mit den Vorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches
(HGB)
über
die
Handelsbücher
entsprechender
Anwendung
Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Aachener Stadtbetrieb
Anhang zum Jahresabschluss 2010
Seite 1 von 13
der
Anlage II
3. Allgemeine Angaben zur Gliederung, zum Ausweis von Pflichtangaben und den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Gliederung:
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen sowie der Gliederung gemäß den Vorschriften der §§ 266 Abs. 1 Satz 1 und 2,
Absätze 2 und 3 und 268 bis 274 des HGB.
Die
Gewinn-
und
Verlustrechnung
entspricht
den
Gliederungsvorschriften
nach
dem
Gesamtkostenverfahren für große Kapitalgesellschaften gem. § 275 Abs. 2 HGB.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und
Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 anzuwenden
(Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6
EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu
Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Eine Anpassung der
Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
unterblieben.
Entsprechend der neuen HGB-Regelungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erstmalig die
folgenden Angaben als sogenannte davon-Vermerke ausgewiesen:
-
Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge"
-
Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen unter dem Posten "Zinsen und ähnliche
Aufwendungen"
Aachener Stadtbetrieb
Anhang zum Jahresabschluss 2010
Seite 2 von 13
Anlage II
Ausweis von Pflichtangaben:
Soweit Ausweiswahlrechte bestehen, notwendige Pflichtangaben entweder in der Bilanz bzw. Gewinnund Verlustrechnung oder im Anhang zu machen, sind die Wahlrechte überwiegend dahin gehend
ausgeübt worden, dass die Angaben im Anhang gemacht worden sind.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Ansatzund Bewertungsvorschriften, Zinsen sind gem. § 255 Abs. 3 HGB nicht aktiviert worden. Einzelheiten
werden nachstehend zu den einzelnen Positionen erläutert.
4. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2010 ist aus diesem Jahresabschluss in dem
der Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel zu ersehen.
Dem Aachener Stadtbetrieb wurden seitens der Stadt Aachen keine Grundstücke in das
Anlagevermögen übertragen.
Das Anlagevermögen beruht auf den Einbringungswerten zum 01.01.2003. Im Rahmen der Erstellung
der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2003 wurde das bewegliche Anlagevermögen mit Ausnahme der
Betriebsanlagen auf Basis einer im September 2003 durchgeführten Inventur, mit den fortgeführten
Anschaffungswerten und unter Berücksichtigung der Nutzungsdauern auf Grundlage der amtlichen
Abschreibungstabellen und unter Rückrechnung der Zu- und Abgänge des Wirtschaftsjahres 2003, als
Bestand zum 01.01.2003 aktiviert.
Für die Abfallgefäße wurde ein Festwert in Höhe von T€ 2.752 gebildet.
Gebäude wurden unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von generell 80
Jahren zu Sachzeitwerten, vermindert um Wertabschläge für Instandhaltungsrückstau (T€ 553), zum
01.01.2003 in die Eröffnungsbilanz übertragen. Die Nutzungsdauer der Stadtgärtnerei wurde für das
Betriebsgebäude auf 50 Jahre und die Gewächshäuser auf 20 Jahre festgelegt.
Aachener Stadtbetrieb
Anhang zum Jahresabschluss 2010
Seite 3 von 13
Anlage II
Betriebsanlagen wurden mit Ausnahme des Mietkaufs für Betriebsvorrichtung und Mobilien generell zu
Sachzeitwerten bewertet. Die Sachzeitwerte wurden auf der Grundlage der von der Stadt Aachen für
kommunalabgabenrechtliche Zwecke verwendeten Daten ermittelt.
Bilanziert werden ab 01.01.2003 die Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung.
Sämtliche Vermögensgegenstände werden linear über den Zeitraum der steuerrechtlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter beträgt 487,91€
(410€ + 19% UST). Sie werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Unter dem Bilanzposten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird der Bestand des Steinelagers (T€ 288), an
Kraft- und Betriebsstoffen (T€ 67), Werkstattmaterial und Reifen (T€ 213), Dienst- und Schutzkleidung
(T€ 76), Streumaterialien für den Winterdienst (T€ 27) sonstige Vorräte (T€ 9) sowie an Baumaterialien
(T€ 216) ausgewiesen. Sie werden generell zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einkaufspreisen
unter Wahrung des Niederstwertprinzips bilanziert.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips zum Nennwert bewertet. Sie haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger
als einem Jahr.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zum Bilanzstichtag im Wesentlichen
gegenüber der NEREC GmbH, Osterholz-Scharmbeck, aus dem Verkauf von Altmetallen aus dem
Krematoriumsbetrieb (T€ 224), der Braun Umweltdienste GmbH, Aachen, aus dem Altpapierverkauf (T€
130), der GVV-Kommunalversicherung VVaG, Köln, aus der Regulierung von Versicherungsschäden (T€
61), der Der Grüne Punkt AG, Köln, (T€ 52) sowie der Interseroh SE, Köln, (T€ 43) für Leistungen DSD,
dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt (T€ 28) für Schadensersatz Unfall Kfz und der
Städteregion Aachen (T€ 31) für Straßenunterhaltungsmaßnahmen.
Die Forderungen an die Stadt Aachen (T€ 1.324) betreffen überwiegend Forderungen an das
Gebäudemanagement aus dem Umbau Gebäude Freunder Weg T€ 1.000 sowie der Abrechnung der
Grünflächenpflege an städtischen Bauten (T€ 209).
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen Ansprüche aus der Nachmeldung von
Umsatzsteuerforderungen T€ 138 enthalten.
Aachener Stadtbetrieb
Anhang zum Jahresabschluss 2010
Seite 4 von 13
Anlage II
In der Position aktive Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 11) werden das folgende Geschäftsjahr
betreffende und vorausbezahlte Kfz-Steuern ausgewiesen. Außerdem enthält diese Position den
vorausbezahlten Betrag für Mautgebühren, die erst im Folgejahr vom Guthabenkonto bei der Firma Toll
Collect GmbH abgerufen werden.
Das Stammkapital beträgt gemäß § 12 der Betriebssatzung T€ 1.000. Der Jahresverlust 2010 (T€ -308)
wurde zunächst in die Bilanzposition Ergebnisvortrag eingestellt.
Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Im Jahr 2009 wurden erstmalig Steuerrückstellungen gebildet. Aufgrund der Einbeziehung der anteiligen
Altpapierverkäufe ergibt sich ab dem Jahr 2008 für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Abfallbeseitigung
Duales System Deutschland“ ein Jahresüberschuss.
Für das Jahr 2010 wurden folgende Beträge in die Steuerrückstellungen eingestellt: Körperschaftsteuer
T€ 25, Kapitalertragsteuer T€ 25, Solidaritätszuschlag T€ 2 und Gewerbesteuer T€ 26. Für die Jahre
2008 und 2009 musste die Bildung der Kapitalertragsteuerrückstellung nachgeholt werden. Dazu wurden
der Rückstellung weitere T€ 26 (T€ 14 für das Jahr 2008 und T€ 12 für das Jahr 2009) zugeführt.
Durch das BilMoG sind bei der Bewertung von langfristigen Rückstellungen künftige Preis- und
Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Auch muss der voraussichtliche Erfüllungsbetrag abgezinst
werden. Die Anpassungen erfolgten erstmalig zum 01.01.2010.
Dies wurde für die Altersteilzeitrückstellung, die Jubiläumsrückstellung und die Rückstellung
Langzeitüberstunden
berücksichtigt.
Aufgrund
der
erstmaligen
Anwendung
für
des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ergab sich zum 01.01.2010 eine Aufwertung in Höhe von
T€ 105. Im Rahmen der Rückstellungsbewertung zum 31.12.2010 wurden T€ 124 Zinsertrag und T€ 54
Zinsaufwand gebucht.
In die Rückstellung für noch nicht genommenen Urlaub und geleistete Überstunden wurden T€ 985
(Vorjahr T€ 572) eingestellt. Für die Berechnung wurden die Jahreslöhne/-bezüge einschließlich des
Aachener Stadtbetrieb
Anhang zum Jahresabschluss 2010
Seite 5 von 13
Anlage II
Arbeitgeberanteils zu den sozialen Abgaben und Beiträgen zur Zusatzversorgungskasse zugrunde
gelegt.
Die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen erfolgte nach den Regelungen der IDW Stellungsnahme
vom 18.11.1998 in Verbindung mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz aufgrund eines
versicherungsmathematischen Gutachtens. Bei der Berechnung ist der in der Rückstellungsabzinsungsverordnung festgelegte Rechnungszins anzusetzen. Unter der Annahme einer Restlaufzeit von 2 Jahren
beträgt dieser Zinssatz zum 01.01.2010 3,97% und zum 31.12.2010 3,90%. Des Weiteren sind künftige
Gehaltsanpassungen mit einem Schätzwert in die Bewertung einzubeziehen. Der Gehaltstrend wurde mit
2% berücksichtigt.
Unter Einbeziehung dieser Berechnungsgrundlagen ergab sich zum 31.12.2010 eine Rückstellung für
Altersteilzeit in Höhe von T€ 1.285 (Vorjahr T€ 1.480). Für die Mitarbeiter, die künftig noch von der
Altersteilzeit Gebrauch machen können, wurde die Rückstellung wie im Vorjahr mit 0 %
des
rückstellungsfähigen Betrages gebildet, da bis zum 01. November des Jahres 2011 keiner der in Frage
kommenden Mitarbeiter einen Antrag auf Altersteilzeit gestellt hat.
Ebenfalls wurden Rückstellungen für Jahresabschluss-, Prüfungs- und Beratungskosten gebildet (T€ 72).
In diesem Betrag sind die Kosten für die Jahresabschlussprüfung des Jahres 2010 in Höhe von T€ 38
berücksichtigt.
Die Rückstellung für Mietverpflichtungen in Höhe von insgesamt T€ 829 betrifft Gebäude, die durch den
Aachener Stadtbetrieb genutzt werden, welche jedoch nicht in das Betriebsvermögen übergegangen
sind. Für die Gebäude im Freunder Weg 73 wurde eine Mietrückstellung in Höhe von insgesamt T€ 574
gebildet. Außerdem wurde für noch nicht vom Eigenbetrieb Gebäudemanagement abgerechnete
Gebäudenebenkosten eine Rückstellung in Höhe von T€ 179 angesetzt.
Die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurde in Höhe von T€ 40 beibehalten.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt betreffen zum Großteil die Aufnahme eines langfristigen
Darlehens zum 01.01.2003 in Höhe von T€ 12.900. Das Darlehen ist mit einem Zinssatz von 5,03 % pro
Aachener Stadtbetrieb
Anhang zum Jahresabschluss 2010
Seite 6 von 13
Anlage II
anno zu verzinsen und halbjährlich mit jeweils € 193.500 zu tilgen. Der Restbetrag beträgt zum
Bilanzstichtag T€ 9.804.
Auf dem Stadtkassenkonto wird eine Verbindlichkeit in Höhe von T€ 1.721 (Vorjahr T€ 1.826)
ausgewiesen.
Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Stand
Restlaufzeit
Restlaufzeit
Restlaufzeit
31.12.2010
bis 1 Jahr
bis 5 Jahre
> 5 Jahre
(31.12.2009)
EUR
EUR
EUR
2.133.363,46
2.133.363,46
0,00
0,00
Lieferungen und Leistungen
(2.334.054,56)
(2.334.054,56)
(0,00)
(0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber
12.754.407,04
3.337.407,04
1.548.000,00
7.869.000,00
(13.950.581,62) (4.146.581,62)
(1.548.000,00)
(8.256.000,00)
EUR
Verbindlichkeiten aus
der Stadt
Sonstige Verbindlichkeiten
SUMME
Aachener Stadtbetrieb
197.461,48
197.461,48
0,00
0,00
(249.421,25)
(249.421,25)
(0,00)
(0,00)
15.085.231,98
5.668.231,98
1.548.000,00
7.869.000,00
(16.534.057,43) (6.730.057,43)
(1.548.000,00)
(8.256.000,00)
Anhang zum Jahresabschluss 2010
Seite 7 von 13
Anlage II
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt:
Aachener Stadtbetrieb
Anhang zum Jahresabschluss 2010
Seite 8 von 13
Anlage II
Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt gebucht. Ab dem
Wirtschaftsjahr 2003 erhält der Aachener Stadtbetrieb eine pauschale Abgeltung für die von ihm
erbrachten Leistungen auf Basis der im jeweiligen Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die
Ermittlung der Kosten für die operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen geleistete
Zuschuss wird beim Aachener Stadtbetrieb erfasst. Der Zuschuss stellt beim Aachener Stadtbetrieb
einen Ersatz für die nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar.
Da die Stadt Aachen für die Deponie Herzogenrath zur Nachsorge verpflichtet ist, geht der Grund und
Boden nicht in das Betriebsvermögen des Aachener Stadtbetriebes über. Lediglich die vorhandenen
Betriebsvorrichtungen werden übertragen. Der Aachener Stadtbetrieb kommt für die laufenden
Wartungs- und Instandhaltungskosten auf und erhält die Erträge aus dem Energieverkauf der
Gasverstromungsanlage.
Die
Differenz
zwischen
den
Aufwendungen
(laufende
Nachsorgeaufwendungen, handelsrechtliche Abschreibungen und Zinsen) und den Erträgen werden als
Forderung gegenüber der Stadt Aachen in der Bilanz des Stadtbetriebes gebucht. Die Stadt Aachen
begleicht diese Forderung, indem der bisherige Betriebskostenzuschuss reduziert und die Position
„Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen“ entsprechend erhöht wird.
Neben den Umsatzerlösen wurden sonstige betriebliche Erträge in Höhe von T€ 722 erwirtschaftet.
Hierunter fallen insbesondere Erlöse aus dem Verkauf der Altmetalle im Krematorium ( T€ 230), Erträge
aus Personalkostenerstattungen (T€ 131, Vorjahr T€ 74),
Zuwendungen des Landes Nordrhein-
Westfalen für die Denkmalförderung auf Friedhöfen (T€ 76) sowie periodenfremde Erträge aus der
Nachmeldung der Vorsteuer des BgA Krematorium ( T€ 95) und Erträge aus Stromverkauf (T€ 49,
Vorjahr T€ 49).
Die Personalaufwendungen betragen laut Gewinn- und Verlustrechnung T€ 27.985 (Vorjahr T€ 26.675),
in denen T€ 1.941 (Vorjahr T€ 1.795) für die Altersvorsorge enthalten sind.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen die Mieten und Pachten für
Grundstücke und Gebäude (T€ 1.690, Vorjahr T€ 1.690), den Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt
Aachen (T€ 762, Vorjahr T€ 739), die Gebäudebewirtschaftung und Unterhaltung (T€ 648, Vorjahr
T€1.221), EDV Wartungs- und Entwicklungskosten (T€ 1.021, Vorjahr T€ 1.019) sowie Prüfungs- und
Beratungskosten (T€ 815, Vorjahr T€ 769).
Aachener Stadtbetrieb
Anhang zum Jahresabschluss 2010
Seite 9 von 13
Anlage II
Zinsen und ähnliche Aufwendungen entstehen durch das Trägerdarlehen der Stadt Aachen (T€ 508,
Vorjahr T€ 527). Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung
von Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von T€ 54.
Die Zinserträge beinhalten Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen für Langzeitkonten in Höhe
von T€ 123.
Die erstmalige Anwendung der Bewertungsvorschriften nach dem BilMoG führte zu außerordentlichen
Aufwendungen in Höhe von T€ 105.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag haben das Jahresergebnis mit T€ 91 belastet.
Sonstige Steuern (T€ 56, Vorjahr T€ 54) fallen für die Kraftfahrzeuge des Aachener Stadtbetriebes an.
Nach dieser Aufstellung schließt das Geschäftsjahr 2010 mit einem Verlust von T€ -308 ab. Über die
Deckung des Jahresverlustes entscheidet der Rat der Stadt Aachen. Die Betriebsleitung schlägt vor, den
Fehlbetrag 2010 aus der Allgemeinen Rücklage zu decken.
Aachener Stadtbetrieb
Anhang zum Jahresabschluss 2010
Seite 10 von 13
Anlage II
6. Sonstige Angaben
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse nach den §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB liegen zum Stichtag der
Eröffnungsbilanz und zum Bilanzstichtag nicht vor.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen durch:
jährliche Rate
Restlaufzeit am
31.12.10
31.12.09
- Leasing des Betriebsgebäudes Madrider Ring
T€ 1.239
11 Jahre
12 Jahre
- Erbbauzinsen Grundstück Madrider Ring
T€ 170
11 Jahre
12 Jahre
- Bestellte Investitionsgüter
T€ 279
1 Jahr
.
Der Aachener Stadtbetrieb ist Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK). Die RZVK hat
die Aufgabe den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und
Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Satzung und des Tarifvertrages vom 01.03.2002 (ATV-K)
zu gewähren. Gemäß § 1 Absatz 1 Satz
3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen
Altersversorgung (BetrAVG) steht der Aachener Stadtbetrieb für die Erfüllung der zugesagten Leistung
ein. Es handelt sich hierbei um eine Subsidiärhaftung im Rahmen einer mittelbaren
Versorgungsverpflichtung. Auf die Bildung einer Rückstellung wird jedoch verzichtet, da die RZVK eine
Anstalt des öffentlichen Rechts ist und sich im Rahmen eines Umlageverfahrens finanziert. Eine
Zahlungsunfähigkeit der RZVK ist daher auszuschließen.
Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung betrugen im Jahr 2009 (T€ 1.714, Vorjahr T€ 1.460)
für die Beschäftigten des Aachener Stadtbetriebes.
Seitens der Stadt Aachen wurde dem Aachener Stadtbetrieb eine Bescheinigung zwecks Freistellung der
Bilanzierung von Pensionsrückstellungen ausgestellt. Mit der Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements erfolgt für alle Beamtinnen und Beamte, einschließlich der Eigenbetriebe, die
Erstrückstellung zum 01.01.2008. Ab 2008 werden zu den jeweiligen Stichtagen 31.12. die Zuführungen
nach dem zertifizierten Hasseler-Verfahren berechnet und jährlichen in den jeweiligenTeilergebnisplänen
etatisiert.
Aachener Stadtbetrieb
Anhang zum Jahresabschluss 2010
Seite 11 von 13
Anlage II
Im Geschäftsjahr wurden folgende Personengruppen durchschnittlich beschäftigt:
2010
2009
67
61
524
511
Beamte
17
16
SUMME
608
588
Angestellte
Arbeiter
nachrichtlich:
In seiner Sitzung vom 13.10.2004 hat der Rat der Stadt Aachen die Bildung eines eigenen
Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb beschlossen. Die erste Sitzung dieses Ausschusses
fand am 01.12.2004 statt.
Die Ausschussmitglieder des Geschäftsjahres 2010 sind:
Name, Vorname
Art der Mitarbeit
Herkunft
Beruf
seit
Haase, Claus
Ausschussvorsitzender
SPD
Wissenschaftlicher
01.10.2004
Angestellter
Beckers, Friedrich
Ausschussmitglied
CDU
Kaufmann
18.11.2009
Blees, Johannes
Sachkundiger Bürger
CDU
Dipl.-Kaufmann
01.10.2004
Blum, Peter
Ausschussmitglied
FDP
Versicherungskaufmann 18.11.2009
Cleuvers, Brigitta
Sachkundige Bürgerin
CDU
n.n.
18.11.2009
Corsten, Ferdinand
Ausschussmitglied
CDU
Techniker
01.10.2004
Ferrari, Achim
Ausschussmitglied
Grüne
Mediengestalter
18.11.2009
Kloppstein, Lasse
Sachkundiger Bürger
Die Linke
Student
18.11.2009
Krenkel, Christian
Stv. Ausschussvorsitzender CDU
Dipl.-Ing.
01.10.2004
Argrarwissenschaften
Luczak, Jochen
Ausschussmitglied
Grüne
Geschäftsführer
18.11.2009
Wolf, Dr. Heike
Ausschussmitglied
SPD
Dipl.-Chemikerin
01.10.2004
Rhie, Ye-One
Sachkundige Bürgerin
SPD
Studentin
27.10.2010
Sitzungsgelder für den Betriebsausschuss wurden im Wirtschaftsjahr 2010 vom Aachen Stadtbetrieb
nicht gezahlt.
Aachener Stadtbetrieb
Anhang zum Jahresabschluss 2010
Seite 12 von 13
Anlage II
Die nach § 285 Nr.17 HGB anzugebenden Honorare und Dienstleistungen für Abschlussprüfer wurden im
Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2010 wie folgt als Aufwand erfasst (in T€):
Abschlussprüfungsleistungen: 38
Andere Bestätigungsleistungen: 0
Steuerberatungsleistungen: 0
Sonstige Leistungen: 0
Mitglieder der Betriebsleitung sind folgende Personen:
Herr Städtischer Leitender Verwaltungsdirektor Franz Narloch (Betriebsleiter)
Herr Städtischer Rechtsdirektor Peter Maier (stellvertretender Betriebsleiter).
Die nach § 108 Abs. 1 Nr. 9 GO NRW anzugebenden Bezüge der Betriebsleitung betrugen im
Geschäftsjahr 2010 T€ 148. Neben den für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezügen,
Herrn Narloch (T€ 80) und Herrn Maier (T€ 68), wurden keine weiteren Zahlungen geleistet. Für
ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung sowie deren Hinterbliebene wurden weder Bezüge ausgezahlt,
noch Pensionsrückstellungen gebildet oder aufgelöst.
Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen aus dem Betriebsausschuss sowie der
Betriebsleitung haben im Geschäftsjahr 2010 nicht stattgefunden.
Aachen, den 08.02.2012
Franz Narloch
(Betriebsleiter)
Aachener Stadtbetrieb
Peter Maier
(stellvertretender Betriebsleiter)
Anhang zum Jahresabschluss 2010
Seite 13 von 13
36.616.232,20
36.745.196,63
Summe Anlagevermögen
2.241.835,19
2.239.467,09
279.066,90
103.827,50
19.619,37
1.960.400,19
3.237.836,35
36.512.404,70
22.475,63
145.467,49
1.741.594,44
31.243,26
2.368,10
3.196.569,00
1.246.964,37
14.494.095,17
14.336.939,81
128.964,43
2.368,10
Euro
3
Euro
2
128.964,43
Zugang
Anfangsstand
Summe Sachanlagen
Zwischensumme Sachanlagen
4.Geleistete Anzahlungen, Anlagen im
Bau
a) Betriebsanlagen
b) Maschinen und Geräte
c) Fahrzeuge
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung
2. Maschinen und maschinelle Anlagen
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken
Summe immat.
Vermögensgegenstände
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
1
Anlagenposten
0,00
0,00
0,00
137.190,38
137.190,38
0,00
137.190,38
0,00
0,00
6.121,42
131.068,96
Euro
4
Abgang
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anlagennachweis Aachener Stadtbetrieb 2010
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-103.827,50
103.827,50
0,00
0,00
0,00
103.827,50
Euro
5
Umbuchungen
341.667,36
2.621.978,27
698.409,68
6.282.310,85
3.494.353,19
121.529,41
121.529,41
Euro
7
Anfangsstand
0,00
38.849.841,44 13.560.248,76
38.718.508,91 13.438.719,35
279.066,90
38.439.442,01 13.438.719,35
3.257.455,72
3.219.044,63
1.386.310,44
16.208.448,15
14.368.183,07
131.332,53
131.332,53
Euro
6
Endstand
Abschreibungen
2.348.796,38
2.341.113,15
0,00
2.341.113,15
46.024,97
98.411,06
133.905,54
1.603.921,18
458.850,40
7.683,23
7.683,23
Euro
8
Zugang
lfd.Jahr
0,00
0,00
36.229,28
36.229,28
0,00
36.229,28
0,00
0,00
4.376,06
31.853,22
Euro
9
kumulierte
Abschreibungen auf
Abgänge
15.872.815,86
15.743.603,22
0,00
15.743.603,22
387.692,33
2.720.389,33
827.939,16
7.854.378,81
3.953.203,59
129.212,64
129.212,64
Euro
10
Endstand
22.977.025,58
22.974.905,69
279.066,90
22.695.838,79
2.869.763,39
498.655,30
558.371,28
8.354.069,34
10.414.979,48
2.119,89
2.119,89
Euro
11
Restbuch-wert
per 31.12.2010
23.184.947,87
23.177.512,85
103.827,50
23.073.685,35
2.896.168,99
574.590,73
548.554,69
8.211.784,32
10.842.586,62
7.435,02
7.435,02
Euro
12
6,05
6,05
0,00
6,09
1,41
3,06
9,66
9,90
3,19
5,85
5,85
v.H.
13
59,14
59,34
100,00
59,04
88,10
15,49
40,28
51,54
72,49
1,61
1,61
v.H.
14
Durchschnittlicher
Restbuchwert
Kennzahlen
DurchschnittRestbuch-wert licher Abper 01.01.2010 schreibungssatz
Anlage II
PwC
1
Anlage III
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 1:
a)
Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge
Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des
Unternehmens bzw. des Konzerns?
Gemäß § 3 der Betriebssatzung obliegt die Leitung des Aachener Stadtbetriebes der Betriebsleitung. Zusätzlich wird ein ständiger Stellvertreter bestellt, der im Vertretungsfall als stellvertretender Betriebsleiter die Rechte und Pflichten des Betriebsleiters wahrnimmt. Die Betriebsleitung leitet den Aachener Stadtbetrieb selbständig und eigenverantwortlich, soweit
nicht durch die Gemeindeordnung NW, die Eigenbetriebsverordnung NW, die Hauptsatzung
der Stadt Aachen, oder die Betriebssatzung etwas anderes bestimmt ist. Die Aufgaben der
Betriebsleitung sind in der Betriebssatzung niedergelegt.
Die Aufgaben des Betriebsausschusses sind in § 4 der Betriebssatzung geregelt. Der Betriebsausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung, die EigVO,
die Hauptsatzung der Stadt Aachen, die Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen und durch
die Betriebssatzung übertragen sind. Die Zusammensetzung des Betriebsausschusses ist im
Anhang genannt.
Der Rat der Stadt Aachen (§ 5 der Betriebssatzung) entscheidet über Angelegenheiten, die
ihm durch die GO NW, die EigVO oder die Hauptsatzung sowie die Zuständigkeitsordnung
der Stadt Aachen vorbehalten sind.
Der Oberbürgermeister (§ 6 der Betriebssatzung) ist Dienstvorgesetzter des gesamten Personals des Eigenbetriebes einschließlich des Betriebsleiters und seines Stellvertreters.
Die Interessen der Einrichtung werden innerhalb der Stadtverwaltung von dem zuständigen
Beigeordneten (§ 6a der Betriebssatzung) wahrgenommen. Er vertritt den Oberbürgermeister in allen Angelegenheiten des Betriebes, soweit diese nicht dem Oberbürgermeister bzw.
dessen ständigem Vertreter vorbehalten sind.
0.0630788.001
PwC
2
Anlage III
Wir haben bei unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die Verteilung der
Aufgaben und die Einbindung der Überwachungsorgane in die Entscheidungsprozesse der
Betriebsleitung nicht sachgerecht ausgestaltet sind.
b)
Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt?
Im Berichtsjahr haben vier Sitzungen des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes
und vier Sitzungen des Rates der Stadt Aachen stattgefunden, in denen über Belange des Betriebes beraten wurde. Es wurden jeweils Niederschriften hierüber gefertigt. Die Niederschriften haben uns vorgelegen.
c)
In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG sind
die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Der Betriebsleiter des Aachener Stadtbetriebes ist Stellvertreter eines für die Stadt Aachen
beratenden Mitgliedes des Aufsichtsrates der Abfallwirtschaft für Stadt und Kreis Aachen
GmbH, Eschweiler-Weisweiler, der Müllverbrennungsanlage GmbH & Co. KG, EschweilerWeisweiler, sowie der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West,
Eschweiler-Weisweiler.
Der stellvertretende Betriebsleiter ist nicht in weiteren Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG tätig.
d)
Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Die Vergütung der Betriebsleitung wird individualisiert und aufgeteilt angegeben.
Fragenkreis 2:
a)
Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus
dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Es gibt einen Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten ersichtlich sind. Der aktuelle Organisationsplan datiert vom 1. Januar 2007.
0.0630788.001
PwC
3
b)
Anlage III
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?
Es haben sich während unserer Prüfung keine Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem
Organisationsplan verfahren wird.
c)
Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
Es existieren seit dem Jahr 2005 Richtlinien zur Korruptionsprävention bei der Stadt Aachen.
Zudem wurden mehrere Anti-Korruptionsbeauftragte ernannt. Als besonders korruptionsgefährdete Aufgabenbereiche wurden identifiziert:
Vergabe von Aufträgen aller Art
Abschluss von Verträgen aller Art
Festsetzung von Gebühren, Beiträgen, Steuern
Erteilen von Genehmigungen, Konzessionen
Gewähren von Leistungen
Überprüfungen im Ordnungsrecht
Hervorzuheben sind hier die Richtlinien zur "Umsetzung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes bezüglich Beschaffungs- und Vergabestrukturen bei der Stadt Aachen sowie Zuständigkeiten nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz" vom 8. November 2005 und die Richtlinie
über die "Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Angehörige des öffentlichen
Dienstes bei der Stadt Aachen" vom 6. September 2005.
d)
Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten
werden?
Bei der Stadt Aachen bestehen für verschiedene Teilbereiche Dienstanweisungen und
Dienstrichtlinien, die angabegemäß vorerst auch für den Aachener Stadtbetrieb Anwendung
finden.
Die Richtlinien für wesentliche Entscheidungsprozesse sind in der Betriebssatzung (zustimmungspflichtige Geschäfte) festgelegt.
0.0630788.001
PwC
4
e)
Anlage III
Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung,
EDV)?
Die Verträge werden als Original zentral in der Personalabteilung abgelegt. Die einzelnen
Abteilungen enthalten entsprechend ihrer Zuständigkeiten Kopien der Verträge und führen
die operative Vertragspflege durch.
Da der Aachener Stadtbetrieb als eigenbetriebsähnliche Einrichtung rechtlich unselbständig
ist, gelten die vor Gründung des Betriebes von der Stadt Aachen abgeschlossenen Verträge
unverändert weiter.
Fragenkreis 3:
a)
Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung
der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnissen des Unternehmens?
Nach § 14 Eigenbetriebsverordnung NW hat der Betriebsleiter vor Beginn eines jeden Jahres
einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Gemäß § 14 Eigenbetriebsverordnung NW und gemäß
§ 15 der Betriebssatzung besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgs-, Vermögens- und Stellenplan. Weitere Planungsrechnungen sind nicht erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß § 18 wurde eine mittelfristige Finanzplanung aufgestellt. Der Wirtschaftsplan
für das Wirtschaftsjahr 2010 wurde am 16. Dezember 2009 vom Rat der Stadt Aachen auf
Empfehlung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes festgestellt.
Vom Erfolgsplan 2010 weicht die Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt ab:
Plan
T€
56.971
293
0
57.264
21.777
26.858
2.503
6.303
620
58.061
0
0
83
-880
Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
Zinserträge
Summe Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Zinsaufwendungen
Summe Aufwendungen
Außerordentliche Aufwendungen
Steuern von Einkommen und Ertrag
Sonstige Steuern
Jahresverlust
0.0630788.001
Ist
Abweichung
T€
T€
58.518
1.547
722
429
124
124
59.364
2.100
22.226
449
27.985
1.127
2.349
-154
6.286
-18
574
-46
59.420
1.359
105
105
91
91
56
-27
-308
572
PwC
5
Anlage III
Wesentliche Abweichungen gegenüber den Planansätzen ergaben sich auf der Ertragsseite
bei den Umsatzerlösen wegen höheren Erlösen aus dem Verkauf des Altpapiers (T€ +952)
sowie bei den Erlösen aus Straßenunterhaltungsarbeiten (T€ +354). Bei den sonstigen Erträgen wurde insbesondere mit dem Verkauf der Altmetalle im Krematorium (T€ +224), den
Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für die Denkmalförderung auf Friedhöfen
(T€ +76) sowie den periodenfremden Erträgen aus der Nachmeldung der Vorsteuer des BgA
Krematorium (T€ +95) höhere Ergebnisse als geplant erzielt. Hinzu kommt ein nicht eingeplanter Zinsertrag (T€ +124) aus der Abzinsung der Rückstellung der Gleitzeitguthaben von
Beschäftigten und Beamten.
Bei den Aufwendungen entstanden Planüberschreitungen insbesondere bei Streumaterialien
(T€ +448) wegen des erneut strengen Winters sowie eine überplanmäßige Entwicklungen
beim Personalaufwand (T€ +1.127) in Zusammenhang mit dem Tarifabschluss 2010 und
der Anhebung der Leistungsentgelte nach TVöD. Die Unterschreitung im Bereich der Abschreibung (T€ -154) ist auf die verhaltene Investitionstätigkeit zurückzuführen. Der Planansatz bei den Zinsaufwendungen lag über den tatsächlich angefallenen Aufwendungen,
nachdem Kreditaufnahmen für nicht realisierte Investitionen entfielen. Diese Investitionen
sollen erst in Folgejahren realisiert werden.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultieren aus den Überschüssen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes "Abfallbeseitigung Duales System Deutschland". Die sonstigen Steuern blieben wegen geringerer KFZ-Steuer um T€ 27 unter Plan, da einerseits der
Fuhrpark reduziert wurde und weiterhin Fahrzeuge auf Dieselpartikelfilter umgerüstet wurden. Die Außerordentlichen Aufwendungen (T€ +105) resultieren aus Umrechnungen der
Altersteilzeitrückstellung und Jubiläumsrückstellung, welche aufgrund einer veränderten
Berechnungsmethodik durch das BilMoG notwendig wurden.
Insgesamt ergab sich gegenüber dem geplanten Jahresverlust von T€ 880 ein Jahresverlust
von T€ 308.
b)
Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen wurden wie folgt untersucht:
Vergleich der durchgeführten Investitionen mit den Planwerten des Vermögensplans in der
Weise, dass jede Bestellung des Vermögensplans einem fest definierten Investitionsauftrag
zugeordnet ist, die bei der Bestellung anzugeben ist und mit dem jeweiligen Planansatz abgeglichen wird.
0.0630788.001
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Anlage III
Monatlicher Vergleich der Aufwendungen und Erträge mit den Planzahlen des Erfolgsplanes, der den Abteilungsleitungen sowie der Betriebsleitung regelmäßig in schriftlicher Form
vorgelegt wurde.
c)
Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Ja. Das Rechnungswesen ist hinsichtlich der allgemeinen Organisation angemessen.
d)
Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Eine laufende Liquiditätskontrolle erübrigt sich, da das Bankkonto des Aachener Stadtbetriebes täglich durch die Stadt Aachen ausgeglichen wird.
Eine Kreditüberwachung hat stattgefunden; das Trägerdarlehen wurde im Wirtschaftsjahr
2010 planmäßig getilgt.
e)
Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden
sind?
Das zentrale Cash-Management besteht im Rahmen des täglichen Ausgleichs des Bankkontos
durch die Stadt Aachen. Eine Zinsvereinbarung zu marktüblichen Konditionen besteht zwischen der Stadt und dem Betrieb unverändert nicht.
f)
Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah
und effektiv eingezogen werden?
Das Steueramt versendet am Anfang des Jahres den Grundbesitzabgabenbescheid; die Zahlungseingänge werden von der Stadt Aachen vereinnahmt.
Für die Entgelte aus Nebengeschäften gilt Folgendes: Die Aufträge werden in der Regel in
der jeweiligen Fachabteilung angelegt und rückgemeldet. Es erfolgte ein monatliche Abrechnung aller im System durch die Fachabteilungen angelegten Aufträge durch die kaufmännische Abteilung. Durch die monatlichen Abrechnungen wird eine lückenlose Abrechnung aller erbrachten Leistungen sichergestellt.
g)
Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es
alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Das bestehende Finanz-Controlling umfasst alle wesentlichen Unternehmensbereiche.
0.0630788.001
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h)
Anlage III
Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung
der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?
Es gibt keine Tochterunternehmen.
Fragenkreis 4:
a)
Risikofrüherkennungssystem
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
Bestandsgefährdende Risiken bestehen für den Aachener Stadtbetrieb, der ein rechtlich unselbstständiges Sondervermögen der nicht konkursfähigen Stadt Aachen darstellt, nicht.
Gleichwohl ist nach Auffassung der Betriebsleitung die gesetzlich vorgenommene Regelung
zur Einführung eines Überwachungssystems bereits in Teilbereichen bestehende Praxis. Die
unterjährigen Ermittlungen und Analysen von Planabweichungen durch die Abteilung "Finanzen und Controlling" im Bereich des Vermögensplans sowie die monatlichen Budgetberichte sind Bestandteil der Risikofrüherkennung. Zudem dienen die im Rhythmus von zwei
Wochen durchgeführten Dienstbesprechungen der Risikoermittlung und -kommunikation.
Die wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung hat die Betriebsleitung im Lagebericht
dokumentiert.
In 2011 wurde ein systematisches Risikomanagement eingeführt. Eventuelle Top-Risiken
werden permanent beobachtet, quartalsmäßig erfolgt eine umfassende Risikoinventur und bewertung.
b)
Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Siehe dazu Antwort zu Frage 4a).
c)
Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Siehe dazu Antwort zu Frage 4a).
d)
Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt
und angepasst?
Siehe dazu Antwort zu Frage 4a).
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Fragenkreis 5:
a)
Anlage III
Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt?
Dazu gehört:
Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt
werden?
Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang
dürfen offene Posten entstehen?
Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives
Hedging)?
Nicht zutreffend.
b)
Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen
und zur Risikobegrenzung?
Nicht zutreffend.
c)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
Erfassung der Geschäfte
Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
Kontrolle der Geschäfte?
Nicht zutreffend.
d)
Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende
Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
Nicht zutreffend.
0.0630788.001
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e)
Anlage III
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
Nicht zutreffend.
f)
Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Derartige Finanzinstrumente werden von der Betriebsleitung nicht angewendet.
Fragenkreis 6:
a)
Interne Revision
Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch
eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Eine interne Revision als eigenständige Stelle besteht nicht; die Funktion wird vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt wahrgenommen. Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes
sind in § 4 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen aufgeführt. Gemäß § 9 der
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen sind Vergaben ab € 4.000,00 (VOL) bzw.
€ 8.000,00 (VOB) dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen.
Im Berichtsjahr wurden vom Rechnungsprüfungsamt neben den regelmäßigen Vergabeprüfungen keine weiteren Prüfungen durchgeführt.
b)
Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern?
Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Die Anbindung des Rechnungsprüfungsamtes an die Stadt Aachen entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.
c)
Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare
Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind?
Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen
hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Siehe Antwort zu Frage 6a).
d)
Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Siehe Antwort zu Frage 6a).
0.0630788.001
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e)
Anlage III
Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich?
Siehe Antwort zu Frage 6a).
f)
Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision
die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Siehe Antwort zu Frage 6a).
Fragenkreis 7:
a)
Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden
ist?
Bei unserer Prüfung fanden wir keine Anhaltspunkte dafür, dass notwendige Einwilligungen
und Genehmigungen zu zustimmungspflichtigen Geschäften fehlten.
b)
Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Trifft nicht zu.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden
sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Während unserer Prüfung haben sich dafür keine Anhaltspunkte ergeben.
d)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Während unserer Prüfung haben sich dahin gehend keine Anhaltspunkte ergeben.
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Fragenkreis 8:
a)
Anlage III
Durchführung von Investitionen
Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle
Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Grundlage der Investitionsplanung ist der Wirtschaftsplan (Vermögensplan). Im Zuge der
Vorbereitung des Wirtschaftsplans stellen die Bereichsverantwortlichen ihre Beschaffungswünsche an die für die Planaufstellung zuständige Stelle. Diese Anforderungen werden bei
der Aufstellung des Wirtschaftsplans insbesondere auf die Finanzierbarkeit und Priorität im
Rahmen der erwarteten, zur Verfügung stehenden Mittel geprüft und gegebenenfalls zurückgestellt. Komplexe Rentabilitäts- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurden auskunftsgemäß im Berichtsjahr nicht durchgeführt. Wirtschaftlichkeitsmaßstäbe sind z.T.
durch die Wahl des günstigsten Bieters im Rahmen der Einhaltung der VOB/VOL bereits
vorgegeben.
b)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen
(z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Erwerbe oder Veräußerungen von Grundstücken oder Beteiligungen haben 2010 nicht stattgefunden.
c)
Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht?
Ja; siehe auch die Ausführungen zu Fragenkreis 3. Die Überwachung der Investitionen in
den einzelnen Geschäftsbereichen wird mittels SAP durchgeführt. Die Budgetierung der Investitionen wird von den jeweiligen Abteilungsleitern der Bedarfsträger sowie von der Betriebsleitung laufend überwacht.
d)
Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn
ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Wesentliche Planüberschreitungen haben sich nicht ergeben.
e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Keine Anhaltspunkte.
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Fragenkreis 9:
a)
Anlage III
Vergaberegelungen
Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB,
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Im Berichtsjahr liegen keine offenkundigen Verstöße gegen Vergaberegelungen vor.
Die Vergabevorgänge werden bei Überschreitung von Wertgrenzen regelmäßig durch das
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Aachen geprüft (§ 9 der Rechnungsprüfungsordnung der
Stadt Aachen). Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Aachen prüft zudem in unregelmäßigen Abständen stichprobenweise in Außenprüfungen die Einhaltung der Vergaberegelungen. Darüber hinaus sind gemäß § 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen vom
15. Dezember 1995 für Vergaben nach VOL und VOB bei Überschreitung von Wertgrenzen
die Fraktionen und die fraktionslosen Mitglieder des zuständigen Gremiums in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.
Die Anwendung dieser Vorschriften wurde von uns stichprobenweise geprüft. Wir haben dabei keine Verstöße festgestellt.
b)
Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote
(z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Der Stadtbetrieb nimmt keine Kredite bei Kreditinstituten auf.
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a)
Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
In den Sitzungen des Berichtsjahres hat die Betriebsleitung den Betriebsausschuss nach den
uns vorgelegten Unterlagen regelmäßig über die Geschäftsentwicklung der Einrichtung und
über Einzelmaßnahmen unterrichtet.
Gemäß § 20 der EigVO i.V.m. § 16 der Betriebssatzung ist die Betriebsleitung verpflichtet,
den Gemeindedirektor (Oberbürgermeister) und den Betriebsausschuss halbjährlich über
die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten. Dieser Verpflichtung ist der Betrieb durch Vorlage der
jeweiligen Berichte im Betriebsausschuss hinreichend nachgekommen.
0.0630788.001
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b)
Anlage III
Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Siehe dazu Antwort zu Frage 10a).
c)
Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Bezüglich der Unterrichtung des Überwachungsorgans verweisen wir auf Frage 10a).
Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.
d)
Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Solche Wünsche bestanden im Haushaltsjahr 2010 nicht.
e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder
unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Die Berichterstattung ist nach unseren Erkenntnissen ausreichend.
f)
Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden
Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Derzeit gibt es weder bei dem Aachener Stadtbetrieb noch bei der Stadt Aachen eine D&OVersicherung. Nach Auskunft wird aber am Abschluss einer solchen Versicherung durch die
Stadt Aachen gearbeitet.
g)
Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?
Keine Erkenntnisse über entsprechende Interessenkonflikte.
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14
Anlage III
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a)
Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Nein.
b)
Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Unsere Analyse der Stichtagsbestände ließ keine Auffälligkeiten erkennen.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Nein.
Fragenkreis 12: Finanzierung
a)
Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
Im langfristigen Bereich ergab sich eine stichtagbezogene Liquiditätsunterdeckung von
T€ 5.509 (Vorjahr Liquiditätsunterdeckung von T€ 5.205). Das langfristig gebundene Vermögen ist zum Bilanzstichtag zu 76 % (Vorjahr 78 %) durch langfristig verfügbare Mittel finanziert, und das Eigenkapital deckt zu 27 % (Vorjahr 27 %) das langfristig gebundene
Vermögen ab.
b)
Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Entfällt, da kein Konzern vorliegt.
c)
In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Der Betrieb hat im Berichtsjahr Fördermittel der öffentlichen Hand in Höhe von T€ 76 vereinnahmt.
0.0630788.001
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15
Anlage III
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a)
Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
Der Eigenkapitalanteil beträgt 23,3 % (Vorjahr 23,5 %) und ist damit als noch angemessen
zu bezeichnen.
b)
Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Nach dem Vorschlag der Betriebsleitung soll der Jahresverlust aus der allgemeinen Rücklage
gedeckt werden. Der Ergebnisverwendungsvorschlag ist mit der wirtschaftlichen Lage des
Aachener Stadtbetriebes vereinbar.
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a)
Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen?
Wir verweisen auf die gemäß § 23 Abs. 2 EigVO für jeden Betriebszweig erstellte Gewinnund Verlustrechnung in Anlage I des Berichts.
b)
Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Nein.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Das dem Aachener Stadtbetrieb von der Stadt Aachen gewährte Trägerdarlehen wird bis
zum 31. Dezember 2017 mit 5,03 % verzinst; die Verzinsung erscheint angemessen.
Als Entgelt für die vom Aachener Stadtbetrieb erbrachten Leistungen hat die Stadt einen Betriebskostenzuschuss geleistet.
Darüber hinaus erhebt die Stadt Aachen eine Verwaltungskostenumlage für die von
Querschnittsämtern und sonstigen zentralen Dienststellen für die Einrichtung erbrachten
Dienstleistungen.
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d)
Anlage III
Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Nicht zutreffend.
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a)
Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung
waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Die Gebühren werden von der Stadt vereinnahmt. Für seine Leistungen erhält der Stadtbetrieb einen Betriebskostenzuschuss von der Stadt. Dieser Betriebskostenzuschuss war im Berichtsjahr in den Betriebsbereichen
Straßenreinigung/ Winterdienst
Grün- und Freiflächen
Straßenunterhaltung
Bezirkskolonnen
nicht kostendeckend.
b)
Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich?
Die Betriebsleitung ist nur z.T. in der Lage gegenzusteuern da es sich weitgehend um kommunale Pflichtaufgaben handelt und die Verkehrssicherungspflicht betroffen ist.
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der
Ertragslage
a)
Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Der Jahresfehlbetrag ist vorwiegend in den Betriebsbereichen "Grün- und Freiflächen" sowie
Straßenreinigung entstanden.
b)
Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern?
Hierzu verweisen wir auf die Ausführungen der Betriebsleitung zur voraussichtlichen Entwicklung des Eigenbetriebes im Lagebericht.
0.0630788.001
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17
Anlage III
Die Ertragslage wird im Wesentlichen durch die von der Stadt Aachen vereinnahmten Betriebskostenzuschüsse bestimmt. Zwischen dem Fachbereich Finanzsteuerung und dem Aachener Stadtbetrieb werden die Ansätze der Betriebskostenzuschüsse in enger Abstimmung
festgelegt.
Da die Ertragslage zudem wesentlich durch die von der Stadt Aachen zugewiesenen Aufgaben bestimmt wird, hängt die Entwicklung der Ertragslage von Art und Umfang dieser Aufgaben in der Zukunft ab.
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1
Anlage IV
Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse
Rechtliche Grundlagen
Firma
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung führt den Namen "Aachener
Stadtbetrieb".
Gründung
Durch den Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 27. November 2002 wurde die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener
Stadtbetrieb aus dem ehemaligen Fachbereich "Aachener
Stadtbetrieb" mit Wirkung zum 1. Januar 2003 gegründet.
Sitz
Aachen
Satzung
Der Rat hat am 27. November 2002 eine Betriebssatzung beschlossen, die am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft trat. Aktuell
gilt die Betriebssatzung in der vierten Änderungsfassung vom
17. November 2010.
Rechtsform
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Aachen wird auf
Beschluss des Rates der Stadt seit dem 1. Januar 2003 i.S.d. § 107
Abs. 2 GO NW wie ein Eigenbetrieb geführt.
Zweck
Gemäß § 2 der Satzung ist Gegenstand des Betriebes, die Durchführung sowie die Gewährleistung der Aufgaben
der Abfallwirtschaft, soweit keine Übertragung von Aufgaben hieraus auf den Zweckverband Entsorgungsregion West erfolgt,
der Straßenreinigung und des Winterdienstes,
der Grün- und Freiflächenpflege einschließlich der Pflege und Unterhaltung der Sportanlagen und Spielplätze,
des Friedhofswesens,
der Straßen- und Brückenunterhaltung nebst
den dazugehörigen Hilfs- und Nebenbetrieben (wie z.B. Gärtnerei,
Werkstatt und allgemeiner, betriebsbezogener Fahreinsatz)
die Verwaltung, Unterhaltung und Beschaffung des gesamten städtischen Fuhr- und Maschinenparks, soweit es sich nicht um
Maschinen für die städtische Feuerwehr handelt.
Der Betrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden und ihn
wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben.
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2
Anlage IV
Wirtschaftsjahr
Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Stammkapital
gemäß § 12 der Betriebssatzung € 1.000.000,00
Betriebsleitung
Betriebsleiter ist Herr Franz Narloch. Stellvertretender Betriebsleiter ist Herr Peter Maier. Gemäß § 3 der Betriebssatzung wird der
Eigenbetrieb von der Betriebsleitung selbstständig und eigenverantwortlich geleitet, soweit nicht durch GO NRW, EigVo NRW,
Hauptsatzung der Stadt Aachen, die Betriebssatzung oder durch die
Dienstanweisung für die Betriebsleitung etwas anderes bestimmt
wird.
Betriebsausschuss/Werksausschuss
Seine Aufgaben ergeben sich aus § 4 der Betriebssatzung. Der Betriebsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, der Rat kann weitere
beratende Mitglieder entsenden. Durch Ratsbeschluss vom
18. November 2009 ist die Anzahl der Mitglieder zwischenzeitlich
auf zwölf erhöht worden. Die Namen aller Mitglieder des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebs sind im Anhang aufgeführt
(siehe Anlage III).
Wichtige Verträge
Übertragung von Vermögensgegenständen und Schulden
Gemäß der vom Rat in der Vorlage vom 23. Oktober 2002 am
30. Oktober 2002 zur Kenntnis genommenen Entwürfe für die
Eröffnungsbilanz und den Wirtschaftsplan 2003 wurde das Anlagevermögen für die satzungsmäßigen Bereiche des Aachener
Stadtbetriebes mit Ausnahme des Grund und Bodens von der Stadt
Aachen auf den Betrieb übertragen.
Art und Umfang der übertragenen Vermögensgegenstände und
Schulden beruhen ebenfalls auf den vom Rat in der Vorlage vom
23. Oktober 2002 am 30. Oktober 2002 zur Kenntnis genommenen
Entwürfen für die Eröffnungsbilanz und den Wirtschaftsplan 2003.
Betriebskostenzuschuss
Mit Vereinbarung vom 3. November 2004 wurde zwischen der
Stadt Aachen und dem Aachener Stadtbetrieb Folgendes vereinbart:
Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt erfasst. Ab dem Wirtschaftsjahr 2003 erhält der
Aachener Stadtbetrieb eine pauschale Abgeltung für die von ihm
erbrachten Leistungen auf Basis der im jeweiligen Wirtschaftsplan
dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die
operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen
geleistete Zuschuss ist beim Betrieb ertragswirksam zu erfassen.
Der Zuschuss stellt beim Aachener Stadtbetrieb einen Ersatz für die
nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar.
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3
Anlage IV
Deponie Herzogenrath
Des Weiteren wurde am 3. November 2004 zwischen der Stadt Aachen und dem Betrieb verbindliches Einvernehmen darüber herbeigeführt, dass die Stadt Aachen für die Deponie Herzogenrath zur
Nachsorge verpflichtet ist und der Grund und Boden nicht in das
Betriebsvermögen des Aachener Stadtbetriebes übergeht. Lediglich
die vorhandenen Betriebsvorrichtungen wurden dem Aachener
Stadtbetrieb übertragen. Der Betrieb kommt für die laufenden Wartungs- und Instandhaltungskosten auf und erhält die Erträge aus
dem Energieverkauf der Gasverstromungsanlage.
Die Differenz zwischen den Aufwendungen (laufende Nachsorgeaufwendungen, handelsrechtliche Abschreibungen und Zinsen)
und den Erträgen werden als Forderung gegenüber der Stadt Aachen in der Bilanz des Betriebes gebucht. Die Stadt Aachen begleicht diese Forderung, indem der bisherige Betriebskostenzuschuss reduziert und die Position „Erlöse aus Leistungen für die
Stadt Aachen“ entsprechend erhöht wird.
Darlehensvertrag
Gemäß Vereinbarung mit der Stadt Aachen vom 6. Dezember 2004
und auf der Grundlage der Kenntnisnahme der vorläufigen Eröffnungsbilanz durch den Rat am 30. Oktober 2002 hat der Aachener
Stadtbetrieb mit Wirkung zum 1. Januar 2003 ein langfristiges Darlehen von T€ 12.900 aufgenommen. Das Darlehen ist halbjährlich
mit jeweils € 193.500 zu tilgen und bis zum 31. Dezember 2017 mit
einem Zinssatz von 5,03 % zu verzinsen.
Im Übrigen wurden Verträge von wesentlicher Bedeutung, die den
Betrieb über den Rahmen des im Geschäftsverkehr Üblichen hinaus
verpflichten, im Berichtsjahr und bis zur Zeit unserer Prüfung
auskunftsgemäß nicht abgeschlossen.
Steuerliche Verhältnisse
Der Aachener Stadtbetrieb bildet mit seiner Tätigkeit im Rahmen
des Dualen Systems Deutschland einen steuerpflichtigen Betrieb
gewerblicher Art, der der Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer unterliegt. Gegenstand dieser Tätigkeit sind einerseits
Sammlung und Entsorgung von PPK Verkaufsverpackungen, andererseits Leistungen wie Abfallberatung, Containerreinigung und die
Gestellung von Containerstandorten.
Hinsichtlich des Verkaufs von Altpapier besteht ein Abnahmevertrag mit der Firma Philippen Entsorgung GmbH, Aachen. Dieser
Vertrag wurde für den Zeitraum vom 1. März 2008 bis 28. Februar
2010 abgeschlossen. Für die Verkaufserlöse wurde vertraglich festgelegt, dass 15 % der Erlöse umsatzsteuerpflichtig sind, dies entspricht dem Anteil der PPK Verkaufsverpackungen am Altpapier.
Die entsprechende Umsatzsteuer wurde an das Finanzamt abgeführt.
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Anlage IV
Ab 1. März 2010 wird das Altpapiergeschäft für zunächst zwei Jahre über die Braun Umweltdienste GmbH, Aachen, abgewickelt. Seit
diesem Zeitpunkt wurden 20 % der Erlöse dem Finanzamt als umsatzsteuerpflichtige Erlöse gemeldet.
Ab 1. Januar 2005 bildet der Aachener Stadtbetrieb mit dem Betrieb des Krematoriums einen weiteren Betrieb gewerblicher Art.
Die Entgelte für die Krematoriumsleistungen sind umsatzsteuerpflichtig.
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1
Anlage V
Erläuterungsteil
A. Bilanz
I.
Aktiva
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
31.12.2009
€
€
2.119,89
7.435,02
1. Es handelt sich um Software, die über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren
abgeschrieben wird.
Sachanlagen
31.12.2009
€
€
22.974.905,69
23.177.512,85
2. Zusammensetzung und Entwicklung:
01.01.2010
T€
Bauten auf fremden Grund
Maschinen, maschinelle Anlagen
Zugänge
Abschreibung
U=Umbuchung
A=Abgang
T€
T€
10.842
9.335
U
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau
2.896
104
U
23.177
U
31
1.910
104 A
20
279
-104
2.240
0A
459
1.836
101
46
0
2.341
101
31.12.2010
T€
10.414
9.412
2.870
279
22.975
3. Die Zugänge bei den Maschinen und maschinellen Anlagen betreffen im Wesentlichen verschiede-
ne Fahrzeuge wie Sperrgutfahrzeuge, Großcontainerfahrzeuge, Pritschenwagen, Kommunalschlepper und andere Spezialfahrzeuge mit Zubehör und Kommunikationsausstattung (T€ 1.742),
verschiedene Rasenmäher, Motorsägen, Laubbläser u.ä. (T€ 145) sowie Betriebsanlagen (T€ 23).
4. Die Zugänge (T€ 20) bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung betreffen diverse Kleingeräte.
5. Die Geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau betreffen Fahrzeugfahrgestelle, denen noch ein
entsprechender Aufbau hinzugefügt werden muss bzw. im Berichtsjahr hinzugefügt wurde (Umbuchungen).
0.0630788.001
PwC
2
Anlage V
6. Bei den Anlagenabgängen der Maschinen und maschinellen Anlagen handelt es sich u.a. um den
Brandschaden eines Fahrzeugs sowie diverse kleinere Verkäufe und Verschrottungen.
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
31.12.2009
€
€
896.017,68
683.906,78
7. Im Einzelnen:
31.12.2010
T€
288
213
76
67
27
216
9
896
Festwert Steinlager
Werkstattmaterial
Dienst- und Schutzkleidung
Kraft- und Betriebsstoffe
Streumaterial für den Winterdienst
Bau- und Straßenmaterial
Sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
31.12.2009
T€
288
222
84
41
39
0
10
684
8. Im Berichtsjahr wurde das Bau- und Straßenmaterial im Wege der Sacheinlage von der Stadt
Aachen an den Aachener Stadtbetrieb übertragen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
31.12.2009
€
€
797.261,68
498.663,78
9. Die Forderungen aus Lieferung und Leistung bestehen zum Bilanzstichtag im Wesentlichen ge-
genüber der NEREC GmbH betreffend Veräußerung von Altmetallen (T€ 224) sowie gegenüber
der Braun Umweltdienste GmbH aus der Veräußerung von Altpapier (T€ 130). Die übrigen Forderungen enthalten im Wesentlichen Kleinbeträge.
10. Die Forderungen waren zur Zeit unserer Prüfung (Juli 2011) nach den Unterlagen des Betriebes
bis auf T€ 181 ausgeglichen, davon sind T€ 63 wertberichtigt.
0.0630788.001
PwC
3
Forderungen an die Stadt Aachen
31.12.2009
Anlage V
€
€
1.293.025,94
1.324.493,50
11. Zusammensetzung:
31.12.2010
T€
1.209
84
1.293
Erstattungsanspruch gegenüber dem Gebäudemangement (E26)
Erstattungsansprüche gegen andere Stadtämter
31.12.2009
T€
1.257
67
1.324
12. Die Forderung gegenüber dem Gebäudemanagement betrifft im Wesentlichen die ersten zwei
Ratenzahlungen in Höhe von jeweils T€ 500 für die Baumaßnahme "Umbau und Sanierung Betriebsgebäude Freunder Weg", die der Stadtbetrieb Aachen an das Gebäudemanagement gezahlt
hat. Nachdem sich aber herausgestellt hat, dass der Stadtbetrieb Aachen nicht der wirtschaftliche
Eigentümer dieses Betriebsgebäudes ist, werden die geleisteten Ratenzahlungen zurückgefordert.
Sonstige Vermögensgegenstände
31.12.2009
€
€
233.927,72
675.491,52
13. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen mit T€ 138 um Um-
satzsteuerguthaben für frühere Jahre sowie mit T€ 82 um Ansprüche gegenüber Versicherungen
aus Fahrzeugschäden. Im Vorjahr wurden hier Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft in
Höhe von T€ 608 bilanziert. Diese Beträge sind im Berichtsjahr an den Aachener Stadtbetrieb erstattet worden.
Kassenbestand
31.12.2009
€
€
151,94
307,70
31.12.2009
€
€
11.022,44
20.084,34
Rechnungsabgrenzungsposten
14. Es handelt sich hierbei sich im Wesentlichen um im Wirtschaftsjahr 2010 beglichene Kraftfahr-
zeugsteuer für das Wirtschaftsjahr 2011 sowie um geleistete Vorauszahlungen an Toll Collect.
0.0630788.001
PwC
4
II.
Anlage V
Passiva
Eigenkapital
Stammkapital
31.12.2009
€
€
1.000.000,00
1.000.000,00
€
€
4.037.258,24
3.821.314,76
15. Das Stammkapital entspricht § 12 der Betriebssatzung.
Allgemeine Rücklage
31.12.2009
16. Entwicklung:
€
3.821.314,76
215.943,48
4.037.258,24
Stand 01.01.2010
Sacheinlage der Stadt Aachen
Stand 31.12.2010
17. Im Berichtsjahr wurde von der Stadt Aachen Bau- und Straßenmaterial im Wege der Sacheinlage
dem Aachener Stadtbetrieb zugeführt.
Gewinnvortrag
31.12.2009
€
€
1.373.331,30
844.323,22
18. Entwicklung:
€
844.323,22
529.008,08
1.373.331,30
Stand 01.01.2010
Jahresüberschusses 2009
Stand 31.12.2010
19. Über die Verwendung der Gewinnvorträge 2008 sowie 2009 hat der Rat der Stadt im Jahr 2011
entschieden. Die buchhalterische Abwicklung der Beschlüsse erfolgt im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2011.
Jahresergebnis
31.12.2009
€
€
-308.007,54
529.008,08
20. Über die Abdeckung des Jahresfehlbetrags 2010 hat der Rat der Stadt gemäß § 5 der Betriebssat-
zung noch zu entscheiden.
0.0630788.001
PwC
5
Anlage V
Rückstellungen
Steuerrückstellungen
€
€
31.12.2009
161.000,00
70.000,00
21. Die Rückstellung hat der Betrieb für voraussichtliche Ertragsteuern des Berichtsjahres (T€ 91) auf
die Überschüsse des Betriebes gewerblicher Art "Abfallbeseitigung Duales System Deutschland"
gebildet.
Sonstige Rückstellungen
€
€
31.12.2009
4.859.619,00
3.589.192,00
22. Entwicklung bzw. Zusammensetzung:
31.12.2009
BilMoGAnpassung
T€
T€
01.01.2010 Inanspruch- Zuführung
nahm e
T€
T€
T€
Zinseffekt
31.12.2010
T€
T€
Personalrückstellungen
Altersteilzeit
Noch nicht
genommener Urlaub
und geleistete
Überstunden
1.480
98
1.578
347
0
54
1.285
572
0
572
572
1.108
-123
985
114
8
122
9
9
2.166
106
2.272
928
1.117
1.288
0
1.288
0
294
1.582
extern
79
0
79
59
36
56
intern
16
0
16
16
16
16
0
0
0
0
762
762
0
0
0
0
12
12
Dienstjubiläum
Übrige sonstige
Rückstellungen
Ausstehende
Rechnungen für Mieten
Jahresabschlusskosten
Verw
altungskosten
Zinsrisiko
Denkmalförderung
Archivierungskosten
Insgesam t
122
-69
2.392
40
0
40
0
0
1.423
0
1.423
75
1.120
0
2.468
40
3.589
106
3.695
1.003
2.237
-69
4.860
23. Die Rückstellungen wurden im Berichtsjahr erstmalig nach den Bewertungsvorschriften des Bi-
lanzrechtsmodernisierungsgesetzes bewertet. Die erstmalige Anpassung zum 1. Januar 2010 führte zu außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von T€ 106. Rückstellungen mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr sind nach dem BilMoG abzuzinsen. Diese Effekte sind im Zinsergebnis
erfasst worden. Die Zinseffekte sind mit T€ 54 auf Aufzinsungen der Altersteilzeitrückstellungen
und mit T€ 123 auf Abzinsungen für Langzeitkonten der Arbeitnehmer zurückzuführen. Per Saldo
ergibt sich somit ein positiver Zinseffekt in Höhe von T€ 69.
0.0630788.001
PwC
6
Anlage V
24. Die Rückstellung für Altersteilzeit betrifft die Verpflichtungen aus 22 abgeschlossenen Altersteil-
zeitvereinbarungen. Sie wurde gutachterlich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
unter Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln 2005 G gebildet.
25. Die Rückstellung für ausstehende Rechnungen besteht für Mietrisiken der Jahre 2005 bis 2010 für
die nicht auf den Aachener Stadtbetrieb übergegangenen Gebäude, die nur in Teilen vom Aachener Stadtbetrieb und im Übrigen von der Stadt genutzt werden, für die aber unverändert kein
Mietvertrag vorliegt. Erwartete Mietbelastungen der Stadt aus der Nutzung dieser Gebäudeteile
hat der Aachener Stadtbetrieb für die Wirtschaftsjahre 2005 bis 2006 unter Zugrundelegung eines
Mietzinses von 5,00 €/qm zurückgestellt. Für die Wirtschaftsjahre 2007 bis 2010 basiert die Rückstellung auf je nach Gebäuden differenzierten Mietpreisen, die dem Mietvertragsentwurf der Stadt
Aachen vom 27. März 2009 entnommen sind. In der Rückstellung sind ferner noch nicht abgerechnete Nebenkosten der betreffenden Jahre berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
31.12.2009
€
€
2.133.363,46
2.334.054,56
26. Die größten Verbindlichkeiten betreffen die Gebühren des Zweckverbandes Entsorgung West für
die Entsorgung von Abfällen (T€ 633) und die Lieferung von Energie durch die Stadtwerke Aachen
AG (T€ 260).
27. Zur Zeit unserer Prüfung (Juli 2010) waren sämtliche zum 31. Dezember 2010 offenen Verbind-
lichkeiten nach den Unterlagen des Betriebes beglichen.
0.0630788.001
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7
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt
Aachen
31.12.2009
Anlage V
€
€
12.754.407,04
13.950.581,62
28. Im Einzelnen:
Darlehensverbindlichkeiten
Stadtkassenkonto
Kurzfristige Verbindlichkeiten
FB Personal und Organisation
Städtekämmerei
Bauverwaltung
Gebäudemanagement
Steuern und Kasse
Übrige
31.12.2010
T€
9.804
1.721
31.12.2009
T€
10.191
1.826
1.163
0
33
0
1
32
1.229
12.754
1.119
758
38
7
1
11
1.934
13.951
29. Gemäß Vereinbarung mit der Stadt Aachen vom 6. Dezember 2004 und auf der Grundlage der
Kenntnisnahme der vorläufigen Eröffnungsbilanz durch den Rat am 30. Oktober 2002 hat der Aachener Stadtbetrieb mit Wirkung zum 1. Januar 2003 ein langfristiges Darlehen von T€ 12.900
aufgenommen. Das Darlehen ist halbjährlich mit jeweils T€ 193,5 zu tilgen und bis zum
31. Dezember 2017 mit einem Zinssatz von 5,03 % zu verzinsen.
30. Das Stadtkassenkonto stimmt mit dem Kassenabschluss der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr
2010 überein.
31. Die Verbindlichkeiten waren - soweit fällig - zur Zeit unserer Prüfung (Juli 2011) nach den Unter-
lagen des Betriebes vollständig beglichen.
Sonstige Verbindlichkeiten
31.12.2009
€
€
197.461,48
249.421,25
32. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer für den
Monat Dezember 2010 (T€ 195) sowie aus noch abzuführender Umsatzsteuer (T€ 2).
33. Die Verbindlichkeiten waren zur Zeit unserer Prüfung (Juli 2011) nach den Unterlagen des Betrie-
bes vollständig beglichen.
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8
B.
Anlage V
Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
2009
€
€
58.518.383,91
58.414.442,37
34. Die dem Aachener Stadtbetrieb zugerechneten Erlöse aus erbrachten Leistungen entfallen auf die
folgenden Bereiche:
2010
T€
Betriebskostenzuschüsse
Abfallbeseitigung
Grünunterhaltung
Friedhofswesen
Straßenunterhaltung
Straßenreinigung/Winterdienst
Abzüglich darin bereits enthaltener Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen,
Weiterberechnung der Deponieaufwendungen (abzüglich der Erträge aus
Energieverkauf)
Verkauf von Altpapier
Abrechnung der gärtnerischen Jahrespflege mit der Stadt Aachen
Abfallbeseitigung Duales System Deutschland
Straßenunterhaltung
Serviceleistungen für die Stadt
Friedhofsentgelte
Straßenreinigung und Winterdienste
Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen, Weiterberechnung der
Deponieaufwendungen (abzüglich der Erträge aus Energieverkauf)
2009
T€
27.750
9.036
7.487
5.133
5.407
54.813
27.990
9.036
8.177
5.133
5.463
55.799
-94
54.719
1.562
635
608
504
316
61
19
-80
55.719
641
707
730
203
275
52
7
94
58.518
80
58.414
35. Gemäß Vorgabe der Stadt Aachen werden die Gebühreneinnahmen nicht dem Aachener Stadtbe-
trieb zugeordnet, sondern unmittelbar von der Stadt Aachen vereinnahmt. Die von der Stadt geleisteten Betriebskostenzuschüsse werden als Abgeltung für die vom Aachener Stadtbetrieb erbrachten Leistungen betrachtet und daher ertragswirksam erfasst.
36. Der Rat der Stadt Aachen hat am 16. Dezember 2009 für den Aachener Stadtbetrieb gemäß Wirt-
schaftsplan 2010 einen Zuschussbedarf von T€ 54.813 beschlossen.
37. Seit 1. Marz 2010 wird das Altpapiergeschäft für zunächst 2 Jahre über die Gesellschaft Braun
Umweltdienste GmbH, Aachen, abgewickelt.
0.0630788.001
PwC
9
Anlage V
38. Der Abfallbeseitigung Duales System Deutschland liegt ein Vertrag vom 1. Juli 2004 für die Zeit
vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2006 zugrunde. Die Laufzeit des Vertrages wurde bis zum
31. Dezember 2009 verlängert. Zu den vom Aachener Stadtbetrieb erbrachten Leistungen gehört
die Abfallberatung sowie die Bereitstellung und Reinigung von Containerstellplätzen. Seit 2009
wurde vom Stadtbetrieb auch die Entsorgung der Verpackungen übernommen.
39. Die Erträge aus der Abrechnung der gärtnerischen Jahrespflege mit der Stadt Aachen betreffen die
Unterhaltung der Grünanlagen öffentlicher Gebäude und Flächen, die gesondert von der Stadt
Aachen in Auftrag gegeben wurden und nicht im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgaben über
den Betriebskostenzuschuss abgegolten werden.
40. Die Erlöse aus dem Verkauf von Altpapier aus der Altpapiersammlung haben sich preisbedingt
erheblich erhöht.
Sonstige betriebliche Erträge
2009
€
€
721.820,32
422.557,68
41. Zusammensetzung:
Erträge aus dem Nebengeschäft Krematorium
Personalkostenerstattungen
Zuschüsse
Erträge aus Stromverkauf Deponie Herzogenrath
Miet- und Pachterträge
Erträge aus Anlagenabgängen
Übrige
2010
T€
224
131
76
49
19
2
221
722
2009
T€
0
74
114
49
21
47
118
423
42. Die Erträge aus dem Nebengeschäft Krematorium betreffen den einmaligen Verkauf von Altmetal-
len.
43. Die Erträge aus Stromverkauf betreffen die Erzeugung von Strom aus den Deponiegasen der De-
ponie Herzogenrath. Im Berichtsjahr wurden 642.464 kWh (Vorjahr 642.853 kWh) in das Netz
eingespeist.
44. Der Anstieg der übrigen sonstigen betrieben Erträge resultiert aus Umsatzsteuererstattungen für
frühere Jahre.
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10
Anlage V
Materialaufwand
2009
€
€
22.226.432,72
21.820.969,57
45. Im Einzelnen:
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Aufwendungen für bezogene Leistungen
2010
T€
3.717
18.509
22.226
2009
T€
3.251
18.570
21.821
46. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe setzen sich wie folgt zusammen:
2010
T€
1.214
513
314
294
169
1.213
3.717
Kraft- und Betriebsstoffe
Strom-, Gas- und Wasserbezug
Material für Unterhaltung
Werkstattmaterial und Reifen
Bau- und Schüttstoffe
Sonstiges
2009
T€
1.068
554
161
227
258
983
3.251
47. Die Erhöhung der Kraft- und Betriebsstoffe ist sowohl mengen- als auch preisbedingt. Ursächlich
für den Mengenanstieg ist die Ausweitung des Fuhrparks.
48. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen ergeben sich wie folgt:
Beseitigungsgebühren ZEW
Fremdleistungen Straßenunterhaltung und sonstige Flächen
Fremdleistungen gärtnerische Arbeiten
Fremdleistungen öffentliche Anlagen
Fremdleistungen Altstoffverwertung
Sonstiges
Insgesamt
2010
T€
13.948
1.664
842
240
190
1.625
18.509
2009
T€
14.330
1.652
823
235
213
1.317
18.570
49. Der Rückgang der Aufwendungen für Beseitigungsgebühren ZEW ist zum einen auf rückläufige
Müllmengen im Bereich Kompostierung zurückzuführen, und zum anderen auf gesunkene Auftragsvergaben an ZEW für Containerabfuhr sowie Abfuhr organischer Abfälle.
50. Der Anstieg der sonstigen Aufwendungen für bezogene Leistungen resultiert aus der Ausweitung
des Fuhrparks, der einen erhöhten Reparaturbedarf nach sich zieht.
0.0630788.001
PwC
11
Anlage V
Personalaufwand
2009
€
€
27.984.617,99
26.674.630,72
51. Im Einzelnen:
Löhne, Gehälter, Beamtenbezüge
Zuführung zur Rückstellung
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
Davon Altersversorgung
2010
T€
21.363
276
21.639
6.346
27.985
1.941
2009
T€
20.492
146
20.638
6.037
26.675
1.795
52. Im Jahresdurchschnitt waren beim Aachener Stadtbetrieb 594 (Vorjahr 572) Mitarbeiter beschäf-
tigt. Der Anstieg des Personalaufwands resultiert neben der höheren Anzahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Personen ebenfalls aus einer Tariferhöhung zum 1. Januar 2010 um +1,2 %.
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen
2009
€
€
2.348.796,38
2.450.778,33
2009
€
€
6.285.851,59
6.703.264,42
53. Siehe Aktivposten Anlagevermögen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
54. Zusammensetzung:
Mieten und Pachten für Grundstücke und Gebäude
EDV-Kosten für Hard- und Software
Prüfungs- und Beratungskosten
Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt Aachen
Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung
Übrige
2010
T€
1.689
1.021
814
762
648
1.352
6.286
2009
T€
1.691
1.019
769
739
1.221
1.264
6.703
55. Die Reduzierung der Kosten für Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung ist insbesondere
darauf zurückzuführen, dass in Vorjahren umfangreiche Baumaßnahmen stattgefunden haben, die
in 2009 abgeschlossen wurden.
0.0630788.001
PwC
12
Anlage V
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
2009
€
€
123.586,07
0,00
56. Die Zinserträge betreffen die Abzinsung der Rückstellung für Langzeitkonten.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
2009
€
€
573.797,78
534.027,09
57. Zusammensetzung:
Zinsaufwand Darlehen der Stadt Aachen
Aufzinsung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen
Zinsrisiko Denkmalförderung (Rückstellungszuführung)
Zinsaufwand im Zusammenhang mit der Aktivierung der Betriebs- und
Geschäftsausstattung im Rahmen des Mietkaufs
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
2010
T€
508
54
12
2009
T€
527
0
0
0
574
7
534
2009
€
€
-55.706,16
653.329,92
2009
€
€
105.476,00
0,00
58. Gesetzlich vorgeschriebene Zwischensumme.
Außerordentliche Aufwendungen
59. Die außerordentlichen Aufwendungen betreffen die erstmalige Anwendung der Bewertungsvor-
schriften des BilMoG. Die einmaligen Effekte betreffen mit T€ 98 die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen sowie mit T€ 8 die Jubiläumsrückstellung.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
2009
€
€
91.000,00
70.000,00
2009
€
€
55.825,38
54.321,84
2009
€
€
-308.007,54
529.008,08
Sonstige Steuern
60. Betrifft ausschließlich Kraftfahrzeugsteuer.
Jahresergebnis
0.0630788.001
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2002
1. Geltungsbereich
7. Weitergabe einer beruichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(1) Die Weitergabe beruicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte,
Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch
zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber
begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der
nachstehenden Nr. 9.
Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9)
nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.
(2) Die Verwendung beruicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu
Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer
zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.
2. Umfang und Ausführung des Auftrages
(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu
bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die
Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungsund Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststellung,
ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch
genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfaßt nur dann
Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen
und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein Anlaß ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart ist.
(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruichen
Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpichtet, den Auftraggeber auf
Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
8. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er
auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die
erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne
Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt
Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht
auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres
ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruichen Äußerung (Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber
vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
3. Aufklärungspicht des Auftraggebers
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu
bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt
insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf
eigene Rechnung zu übernehmen.
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Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke
ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem Wege zu vervielfältigen.
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch
ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages
notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des
Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen,
Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich
erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.
6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung
des § 323 Abs. 2 HGB.
(2) Haftung bei Fahrlässigkeit, Einzelner Schadensfall
Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die
Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit
Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem.
§ 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn
eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus
mehreren Pichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben.
Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pichtverletzung
ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher
oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pichtprüfungen.
(3) Ausschlußfristen
Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von
einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte
von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis
erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer
Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung
Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde.
Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit
gesetzlicher Haftungsbeschränkung.
52001 KND
1/2002
(1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattndet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf
die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder
an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut
zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der
Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen.
12. Schweigepicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpichtet, über alle
Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich
dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen
handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepicht entbindet.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche
Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung
des Auftraggebers aushändigen.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig
zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den
Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen,
daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden
Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher
Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten
Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter
Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der
Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen
und
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung,
Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen.
(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene
Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten
oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach
Nr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur
fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch
des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen
sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
14. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als
Gesamtschuldner.
(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung
eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen
sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf.
(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die
er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen
erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser
bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von
Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
16. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
20311344700010
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge