Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
106252.pdf
Größe
425 kB
Erstellt
20.03.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Tisch-Vorlage
Federführende Dienststelle:
Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 20/0042/WP16-2
öffentlich
20.03.2012
Koslowski, Dieter
Haushaltsplanberatungen 2012
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
21.03.2012
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Haushaltssatzung 2012 unter Einbeziehung der vorgelegten
Änderungen (Anlage 1 bis 10) zum Haushaltsplan-Entwurf 2012 einschließlich der beschlossenen
Veränderungen.
Die sich aus den Einzelbeschlüssen ergebenden neuen Werte in der Haushaltssatzung sind
Bestandteil dieses Beschlusses und der Original-Niederschrift beigefügt.
Philipp
Vorlage FB 20/0042/WP16-2 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.03.2012
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 08.03.2012 und 16.03.2012 wurde den Finanzausschussmitgliedern die
Anlage 1 - Veränderungsnachweis (VN) zum Ergebnisplan 2012 PBS 10 - 40
Anlage 2 - VN Investitionen 2012 PBS 10 - 40
Anlage 3 - VN Verpflichtungsermächtigung PBS 10 - 40
Anlage 4 - VN ausschließliche Erfassung im Finanzplan PBS 40
Anlage 5 - konsumtive Verlagerungsliste
Anlage 6 - investive Verlagerungsliste
Anlage 7 - Änderungen nach Finanzausschusssitzung vom 13.03.2012
zugestellt, die als Beratungsgrundlagen für die Etatberatungen des Finanzausschusses am
21.03.2012 dienten. Die Mitglieder des Rates haben diese Unterlagen ebenfalls erhalten. Eine auf
dieser Basis neu gefasste Haushaltssatzung ist als Anlage beigefügt.
Die darüber hinaus gehenden Änderungsbeschlüsse werden in der Sitzung erläutert.
Als weitere Anlagen sind der Vorbericht, der Gesamtergebnisplan sowie der Gesamtfinanzplan
beigefügt.
Anlage/n:
Anlage 8 - Haushaltssatzung der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr 2012
Anlage 9 - Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan 2012
Anlage 10 - Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr 2012
Vorlage FB 20/0042/WP16-2 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.03.2012
Seite: 2/2
Anlage 8
Haushaltssatzung der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW: S.666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV.NRW.
S. 685), hat der Rat der Stadt Aachen mit Beschluss vom 21.03.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Aachen
voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu
leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit einem
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
732.960.600 EUR
772.997.000 EUR
im Finanzplan mit einem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
718.735.300 EUR
736.518.800 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
165.344.600 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
festgesetzt.
182.161.500 EUR
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 37.378.000 EUR
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
23.836.500 EUR
§4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf
0,00 EUR
festgesetzt.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 40.036.400 EUR
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen
werden dürfen, wird auf
festgesetzt.
350.000.000 EUR
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
305 v. H.
495 v. H.
2. Gewerbesteuer auf
445 v. H.
§7
Die Wertgrenze für Investitionen gemäß § 14 Gemeindehaushaltsverordnung wird auf 150.000 € festgesetzt.
§8
1. Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke
ku- künftig umzuwandeln
kw- künftig wegfallend
werden beim Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers aus dieser Stelle wirksam.
2. Beamte können mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten in die höhere Planstelle eingewiesen
werden, soweit sie während dieser Zeit die Obliegenheiten eines verliehenen oder eines gleichartigen
Amtes tatsächlich wahrgenommen haben und die Planstellen, in die sie eingewiesen werden, besetzbar
waren *)
*) Nur und in dem Maße anwendbar, wie aus Gründen der Übergangswirtschaft (82 GO NRW) eine
Beamtenbeförderung in das erste Beförderungsamt der Laufbahngruppen des mittleren und gehobenen Dienstes nicht
nach Ablauf der Wartezeit von drei Jahren zum dafür vorgesehenen Zeitpunkt ausgesprochen werden konnte.
§9
1. Zweckgebundene Erträge sind auf die Verwendung für bestimmte Aufwendungen beschränkt.
Wenigererträge reduzieren die Aufwandsermächtigung. Mehrerträge können nach Zustimmung der
Kämmerin für entsprechende Mehraufwendungen verwandt werden.
2. Die Aufwendungen der Produkte innerhalb eines Dezernates sind mit Ausnahme der
Personalaufwendungen, der Aufwendungen aus bilanziellen Abschreibungen, der Aufwendungen aus
internen Leistungsbeziehungen und den Aufwendungen für Festwerte gegenseitig deckungsfähig. Die
gegenseitige Deckungsfähigkeit über die Produkte hinweg darf nur mit Zustimmung der Kämmerin in
Anspruch genommen werden. Über Dezernatsgrenzen hinaus unterliegt die Deckungsfähigkeit den
Regelungen der Erheblichkeitsgrenzen der Hauptsatzung.
3. Die Personalaufwendungen und die Versorgungsaufwendungen sind produktübergreifend gegenseitig
deckungsfähig. Gleiches gilt jeweils für die Aufwendungen aus bilanziellen Abschreibungen, die
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen und die Aufwendungen für Festwert.
4. Die für die Teilergebnispläne ausgewiesenen Vermerke gelten analog für die Veranschlagungen der
laufenden Verwaltungstätigkeit des Finanzplanes.
Haushaltsplan 2012
Anlage 9
Stadt Aachen
Gesamtergebnisplan
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
Ansatz
2011
Ansatz
2012
Planung
2013
Planung
2014
Planung
2015
Steuern und ähnliche Abgaben
-286.227.800
-328.471.500
-336.464.000
-343.964.000
-348.876.500
+
Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
-127.132.900
-141.083.100
-144.655.700
-141.718.700
-142.594.300
+
Sonstige Transfererträge
-13.995.700
-2.720.500
-2.720.100
-2.720.100
-2.720.000
+
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
-121.917.300
-121.753.000
-124.325.900
-124.544.000
-124.859.100
+
Privatrechtliche
Leistungsentgelte
-37.094.900
-20.624.100
-20.962.300
-21.471.500
-21.916.500
+
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
-60.179.200
-66.595.800
-63.613.300
-64.857.400
-66.051.500
-25.959.700
-34.815.100
-32.899.300
-33.118.400
-34.215.000
-672.507.500
138.084.000
19.270.900
-716.063.100
144.528.000
20.370.700
-725.640.600
150.068.900
20.759.600
-732.394.100
147.571.100
20.900.900
-741.232.900
151.820.300
20.900.900
78.436.000
74.846.900
73.234.700
76.076.600
76.084.400
19.986.600
445.002.300
20.371.600
466.741.000
20.773.700
468.738.800
21.679.700
472.336.300
22.653.100
476.484.700
22.663.700
23.639.900
22.990.000
22.174.700
23.704.400
723.443.500
750.498.100
756.565.700
760.739.300
771.647.800
50.936.000
34.435.000
30.925.100
28.345.200
30.414.900
1
2
3
Ergebnis
2010
+
+
+/=
-
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Ordentliche Erträge
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
-
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
-
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
-
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
=
Ordentliche Aufwendungen
=
Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit (= Zeilen
10 und 17)
Seite 1 / 5
Haushaltsplan 2012
Stadt Aachen
Gesamtergebnisplan
19
20
+
-
21
=
22
23
=
24
+
-
25
=
26
=
Finanzerträge
Zinsen und sontige
Finanzaufwendungen
Finanzergebnis (= Zeilen 19
und 20)
Ordentliches Ergebnis (Zeilen
18 und 21)
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche
Aufwendungen
Außerordentliches Ergebnis
(= Zeilen 23 und 24)
Jahresergebnis (= Zeilen 22
und 25)
Ergebnis
2010
Ansatz
2011
Ansatz
2012
Planung
2013
Planung
2014
Planung
2015
-13.383.000
-16.897.500
-17.490.800
-18.008.300
-21.250.400
22.689.100
22.498.900
24.654.300
26.162.400
28.169.500
9.306.100
5.601.400
7.163.500
8.154.100
6.919.100
60.242.100
40.036.400
38.088.600
36.499.300
37.334.000
60.242.100
40.036.400
38.088.600
36.499.300
37.334.000
Seite 2 / 5
Haushaltsplan 2012
Stadt Aachen
Gesamtfinanzplan
Ergebnis
2010
Ansatz
2011
Ansatz
2012
Planung
2013
Planung
2014
Planung
2015
1
Steuern und ähnliche Abgaben
-286.227.800
-328.471.500
-336.464.000
-343.964.000
-348.876.500
2
+
Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
-124.235.200
-136.806.300
-140.669.500
-137.581.000
-138.176.800
3
+
Sonstige Transfereinzahlungen
-13.995.700
-2.720.500
-2.720.100
-2.720.100
-2.720.000
4
+
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
-121.917.300
-119.505.700
-124.325.900
-124.544.000
-124.859.100
5
+
Privatrechtliche
Leistungsentgelte
-37.094.900
-20.624.100
-20.962.300
-21.471.500
-21.916.500
6
7
+
+
Kostenerstattungen, Kostenumlagen
-60.194.200
-66.595.800
-63.613.300
-64.857.400
-66.051.500
-7.515.400
-27.113.900
-24.297.400
-24.296.000
-24.049.900
8
+
-13.383.000
-16.897.500
-17.490.800
-18.008.300
-20.459.100
9
=
-664.563.500
-718.735.300
-730.543.300
-737.442.300
-747.109.400
10
11
-
123.708.800
19.270.900
130.536.600
20.370.700
132.004.400
20.759.600
133.616.700
20.900.900
133.795.100
20.900.900
12
-
73.503.600
69.828.700
68.984.300
71.491.000
71.378.200
13
-
22.689.100
21.541.200
23.658.500
25.152.600
27.145.900
14
15
-
449.267.700
21.790.800
472.864.500
21.377.100
472.322.500
20.704.100
476.023.500
19.879.500
480.839.800
19.902.100
16
=
710.230.900
736.518.800
738.433.400
747.064.200
753.962.000
17
=
45.667.400
17.783.500
7.890.100
9.621.900
6.852.600
Sonstige Einzahlungen
Zinsen und sonstige
Finanzeinzahlungen
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Personalauszahlungen
Versorgungsauszahlungen
Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
Zinsen und sonstige
Finanzauszahlungen
Transferauszahlungen
sonstige Auszahlungen
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit (9 ./. 16)
Seite 3 / 5
Haushaltsplan 2012
Stadt Aachen
Gesamtfinanzplan
Ergebnis
2010
Ansatz
2011
Ansatz
2012
Planung
2013
Planung
2014
Planung
2015
-26.041.000
-23.211.100
-16.886.300
-17.176.800
-16.930.600
-7.007.800
-11.011.800
-11.513.300
-12.009.800
-10.009.800
-2.384.800
-1.976.100
-1.876.100
-3.576.100
-1.976.100
-3.214.900
-3.385.600
-3.409.900
-3.518.700
-35.433.600
-39.413.900
-33.661.300
-36.172.600
-32.435.200
3.161.000
5.111.000
3.071.000
3.046.000
3.046.000
31.604.500
29.952.900
32.990.400
36.106.900
27.076.300
8.765.100
10.339.200
8.210.200
9.646.900
14.533.800
40.300
15.300
15.300
1.740.400
10.000
10.000
10.000
10.000
18
+
Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
19
+
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+
Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+
Einzahlungen aus Beiträgen
und ähnlichen Entgelten
22
+
sonstige Investitionseinzahlungen
23
=
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
24
-
Auszahlungen für den Erwerb
von Grundstücken/Gebäuden
25
-
Auszahlungen für Baumaßnahmen
26
-
Auszahlungen für Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
27
-
Auszahlungen für den Erwerb
von Finanzanlagen
28
-
Auszahlungen für Erwerb von
aktivierbaren Zuwendungen
29
-
Sonstige Investitionsauszahlungen
26.929.600
31.338.500
28.715.400
25.951.400
12.949.200
30
=
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeiten
72.200.600
76.791.900
73.012.300
74.776.500
57.615.300
Seite 4 / 5
Haushaltsplan 2012
Stadt Aachen
Gesamtfinanzplan
Ergebnis
2010
Ansatz
2011
Ansatz
2012
Planung
2013
Planung
2014
Planung
2015
31
=
Saldo aus Investitionstätigkeit
(Zeilen 23 und 30)
36.767.000
37.378.000
39.351.000
38.603.900
25.180.100
32
=
Finanzmittelüberschuß /
-fehlbetrag (17 und 31)
82.434.400
55.161.500
47.241.100
48.225.800
32.032.700
33
+
Aufnahme und Rückflüsse von
Darlehen
-72.950.900
-125.930.700
-76.350.900
-70.162.500
-70.162.500
34
-
Tilgung und Gewährung von Darlehen
56.007.500
105.369.600
56.816.600
57.342.700
57.978.600
35
=
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-16.943.400
-20.561.100
-19.534.300
-12.819.800
-12.183.900
36
=
Änderung des Bestands an eigenen
Finanzmitteln (= Zeilen 32 und 35)
65.491.000
34.600.400
27.706.800
35.406.000
19.848.800
37
+
Anfangsbestand an Finanzmitteln
38
=
Liquide Mittel
(= Zeilen 36 und 37)
65.491.000
34.600.400
27.706.800
35.406.000
19.848.800
Seite 5 / 5
Anlage 10
Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Aachen
für das Haushaltsjahr 2012
INHALT
1. Grundsätzliches zum Haushalt 2012 der Stadt Aachen
1.1
1.2
1.3
1.4
Struktur des Haushalts
Einführung von SAP
Ziele und Kennzahlen
Deckungsregelungen
2. Eckdaten des Haushalts 2012 der Stadt Aachen
2.1 Ergebnisplanung und Haushaltsausgleich
2.2 Finanzplanung und Investitionen
2.2.1 Konsumtive Finanzplanung
2.2.2 Investive Finanzplanung und Kreditbedarf
2.2.3 Verpflichtungsermächtigungen
2.2.4 Sonstige Eckdaten
3. Schwerpunkte der Ergebnisplanung 2012
3.1 Darstellung wesentlicher Ertragsarten
3.1.1 Ertragsstruktur
3.1.2 Schwerpunkte
3.2 Darstellung wesentlicher Aufwandsarten
3.2.1 Aufwandsstruktur
3.2.2 Schwerpunkte
4. Schwerpunkte der investiven Finanzplanung 2012
4.1 Einzahlungen / Deckungsmittel
4.2 Auszahlungen
4.3 Schwerpunkte
5. Schlusswort
1.
Grundsätzliches zum Haushalt 2012 der Stadt Aachen
1.1
Struktur des Haushalts
Zum 01.01.2008 wurde das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) in Aachen flächendeckend
eingeführt. Es besteht im Wesentlichen aus den drei Komponenten
• Ergebnisrechnung
• Finanzrechnung und
• Bilanz.
Die Ergebnisrechnung erfasst periodenbezogen die Aufwendungen und die Erträge und stellt damit
den Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommen der Kommune dar. Sie lehnt sich an die
Gewinn- und Verlustrechnung des kaufmännischen Rechnungswesens an.
Die Finanzrechnung beinhaltet die Ein- und Auszahlungen. Hier werden die Mittelherkunft und ihre
Verwendung dargestellt. Ferner lässt sich in der Finanzrechnung die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes ablesen.
Die dritte Komponente des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ist die Bilanz. Die Bilanz liefert
der Kommune zum Bilanzstichtag notwendige Aussagen über das Gesamtvermögen und seine Bestandteile, informiert über dessen Finanzierung durch Fremd- und Eigenmittel und macht ausstehende
Forderungen und Verbindlichkeiten sichtbar.
Für den Bereich der Haushaltsplanung müssen nur die beiden Komponenten Ergebnisrechnung (hier:
Ergebnisplan) und Finanzrechnung (hier: Finanzplan) aufgestellt werden, eine Planbilanz ist nach den
gesetzlichen Vorschriften nicht zu erstellen. Die beiden Werke sind nach § 1 GemHVO um die Teilpläne und ein eventuell erforderliches Haushaltssicherungskonzept (HSK) als pflichtige Bestandteile der
Haushaltsplanung zu ergänzen.
Für die Teilpläne gilt nach wie vor die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgliederung in maximal 17
Produktbereiche:
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
Innere Verwaltung
Sicherheit und Ordnung
Schulträgeraufgaben
Kultur und Wissenschaft
Soziale Leistungen
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Gesundheitsdienste
Sportförderung
Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen
Bauen und Wohnen
Ver- und Entsorgung
Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
Natur- und Landschaftspflege
Umweltschutz
Wirtschaft und Tourismus
Allgemeine Finanzwirtschaft
Stiftungen
Eine weitere Unterteilung der Produktbereiche in kleinere Einheiten ist den Gemeinden überlassen. Die
bereits in der Haushaltsplanung 2009 verwendete Produktstruktur wurde weitestgehend beibehalten,
soweit nicht besondere Gründe für eine Änderung eingetreten waren. Ein solcher Grund lag z.B. in der
Gründung der StädteRegion Aachen zum 21.10.2009, die mit der Übertragung von Aufgaben und
gleichzeitiger Reduzierung der Anzahl der Produkte in einigen Produktbereichen einherging. Der Produktbereich 07 – Gesundheitsdienste z.B. entfiel sogar gänzlich. Diese Produktstruktur wurde auch nahezu unverändert in den vorliegenden Entwurf zum Haushalt 2012 übernommen. Da das Jahresergebnis 2010 noch nicht vorliegt, wurden in dieser Spalte in den Gesamt- und den Teilplänen keine Daten
erfasst.
1.2
Einführung von SAP
Im Laufe des Jahres 2009 wurde das vorhandene Verfahren KIRP von der Finanzsoftware SAP abgelöst. Dabei wurde zunächst vorrangig darauf geachtet, die vorhandenen Strukturen weitestgehend zu
übernehmen und eine ordnungsgemäße Verbuchung der Geschäftsvorfälle im Rechnungswesen sicher
zu stellen.
Für zukünftige Haushalte ist vorgesehen, die Struktur und die Lesbarkeit weiter zu optimieren.
1.3
Ziele und Kennzahlen
Die bereits in den Vorhaushalten bestehenden Ziele und Kennzahlen wurden in Einzelfällen inhaltlich
überarbeitet. Eine wesentliche Verbesserung dieses wichtigen Steuerungsinstrumentes ist erst dann
möglich und nutzbar, wenn es gelingt, aus den durch den Rat der Stadt definierten strategischen Zielsetzungen die für die Fachbereichssteuerung notwendigen operativen Ziele abzuleiten. Die Umsetzung
eines entsprechend ausgerichteten Haushalts stellt einen Schwerpunkt der zukünftigen Tätigkeiten der
Finanzverwaltung dar.
1.4 Deckungsregelungen
In § 9 der Haushaltssatzung sind die Deckungsregelungen im Einzelnen festgelegt.
Für über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen greifen die in der Hauptsatzung festgelegten Erheblichkeitsgrenzen.
2.
Eckdaten des Haushalts 2012 der Stadt Aachen
2.1
Ergebnisplanung und Haushaltsausgleich
Der Ergebnisplan beinhaltet die Entwicklung der Summen der Erträge und Aufwendungen für das Planjahr 2012 sowie die Finanzplanjahre 2013 bis 2015.
Die folgende Tabelle bildet die Veränderungen zwischen den Haushalten 2011 und 2012 ab (in Mio.
Euro).
2011
2012
2013
2014
2015
Erträge
685,9
733,0
743,1
750,4
762,5
Aufwendungen
746,1
773,0
781,2
786,9
799,8
Fehlbedarf 2012
-60,2
-40,0
-38,1
-36,5
-37,3
Fehlbedarf 2011
-60,2
-58,0
-40,4
-35,9
---
Verschlechterung
0
+18,0
+2,3
-0,6
---
Aus der letzten Zeile ist die jeweilige Veränderung ablesbar. Die Ursachen für diese Entwicklung werden bei den einzelnen Schwerpunkten zur Ergebnisplanung (siehe Ziffer 3.) näher dargestellt.
Nach § 75 GO bildet der Ergebnisplan die Grundlage für die Prüfung, ob der Haushalt einer Gemeinde
ausgeglichen ist. Der originäre Ausgleich ist dann gegeben, wenn die Gesamterträge die Gesamtaufwendungen erreichen oder übersteigen. Diese Bedingung ist in Aachen nicht erfüllt, was man anhand
der Minusbeträge im Fehlbedarf 2012 ablesen kann.
Der Haushalt einer Gemeinde gilt als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf im Planjahr (hier Haushaltsjahr 2012) durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Die Ausgleichsrücklage wurde für den Ausgleich des Haushaltes 2011 komplett in Anspruch genommen und kann somit
nicht mehr zur Deckung genutzt werden. Der Fehlbedarf des Planjahres 2012 sowie der Folgejahre
ist ausschließlich durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage zu decken.
Damit ist auch der Haushalt 2012 ein genehmigungspflichtiger Haushalt, der damit grundsätzlich
auch Auflagen und Weisungen durch die Aufsichtsbehörde zugänglich ist (§ 75 Absatz 4 GO).
Lediglich die Verpflichtung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes kommt zurzeit nicht
zum Tragen. Die folgende Übersicht stellt die Situation im Haushalt der Stadt Aachen dar (in Mio. Euro):
2011
2012
2013
2014
2015
-40,0 Mio.
-38,1 Mio.
-36,5 Mio.
-37,3 Mio.
0
0
0
0
0
883,4 Mio.
843,4 Mio.
805,3 Mio.
768,8 Mio.
731,5 Mio.
4,53 %
4,52 %
4,53 %
4,85 %
Fehlbedarf *
Ausgleichsrücklage
Allgemeine Rücklage
Anteil in % der Allgemeinen Rücklage
* Abweichungen in der Nachkommastelle sind rundungsbedingt.
Wie man in der letzten Zeile ablesen kann, tritt die HSK-Pflicht nicht ein, da der Schwellenwert von 5 %
nicht in zwei aufeinander folgenden Jahren überschritten wird. Jedoch ist gleichzeitig erkennbar, dass
der prozentuale Eigenkapitalverzehr steigend ist. Die HSK-Pflicht scheint damit mittelfristig absehbar.
Bereits jetzt sei darauf hingewiesen, dass die Möglichkeiten ein genehmigungspflichtiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen begrenzt wären; ohne spürbare Leistungseinschnitte wäre ein solches
kaum darzustellen.
Will man diese Situation vermeiden, müssen die Haushaltsplanberatungen in den folgenden Jahren im
Lichte dieser Betrachtung geführt werden.
Davon losgelöst hält die Stadt Aachen an der selbst gesetzten Vorgabe fest, eine Verbesserung der
Haushaltssituation auch durch ein „freiwilliges“ Haushaltssicherungskonzept zu erreichen. Um die
Haushaltsplanungen für die kommenden Jahre auf „sichere“ Füße zu stellen, insbesondere angesichts
der durch Dritte bzw. durch die Höhe der Erträgnisse vorgegebenen Unwägbarkeiten, muss die Stadt
Aachen allerdings eine breitere Haushaltskonsolidierung angehen und die Eckdaten für ein womöglich
zu erstellendes Haushaltssicherungskonzept aufbereiten.
2.2 Finanzplanung und Investitionen
2.2.1
Konsumtive Finanzplanung
Die konsumtive Finanzplanung stellt sich für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 wie folgt dar (in Mio. Euro):
2011
2012
2013
2014
2015
Konsumtive Einzahlungen
664,5
718,7
730,5
737,4
747,1
Konsumtive Auszahlungen
710,2
736,5
738,4
747,0
754,0
Fehlbedarf
-45,7
-17,8
-7,9
-9,6
-6,9
In der letzten Zeile ist abzulesen, dass sämtliche Haushaltsjahre mit einem Minusbetrag abschließen.
Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Stadt Aachen nicht in der Lage ist, die laufenden Auszahlungen im konsumtiven Bereich mit laufenden Einzahlungen abzudecken. Somit ist ein Anstieg der Kassenkredite zur Sicherstellung der Kassenliquidität unvermeidbar. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen
dürfte der Höchstbetrag der Kassenkredite von 350 Mio. Euro (§ 5 HHS) ausreichen, um diesen Bedarf
mit abzudecken. Der Stand der Kassenkredite am 01.01.2012 beträgt rd. 224 Mio. Euro.
2.2.2
Investive Finanzplanung und Kreditbedarf
Die investive Seite einschließlich der Finanzierung ist in folgender Übersicht zusammengefasst (in Mio.
Euro):
2011
2012
2013
2014
2015
Investive Einzahlungen
35,4
39,4
33,7
36,2
32,4
Investive Auszahlungen
72,2
76,8
73,0
74,8
57,6
Saldo Investitionstätigkeit
-36,8
-37,4
-39,3
-38,6
-25,2
Einzahlungen Finanzierung
72,9
125,9
76,3
70,2
70,2
Auszahlungen Finanzierung
56,0
105,4
56,8
57,3
58,0
Saldo Finanzierungstätigkeit
+16,9
+20,5
+19,5
+12,9
+12,2
In § 2 der Haushaltssatzung ist ein Gesamtbetrag für Investitionskredite in Höhe von 37.378.000 Euro
veranschlagt. Rund 16,2 Mio. Euro sind den sogenannten rentierlichen Krediten zuzurechnen (nähere
Ausführungen siehe unter Punkt 4).
2.2.3
Verpflichtungsermächtigungen
Um die rechtzeitige Vergabe von investiven Aufträgen in 2012 zu gewährleisten, die ab 2013 zu Auszahlungen führen, sind im Haushalt der Stadt Aachen sowie in § 3 der Haushaltssatzung Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 23.836.500 Euro veranschlagt.
2.2.4
Sonstige Eckdaten
Um die rechtzeitige Leistung von Auszahlungen zu gewährleisten, haben die Gemeinden die Möglichkeit, Kassenkredite in Anspruch zu nehmen, sofern keine vorrangige Finanzierung möglich ist. Eine
Veranschlagung im Haushaltsplan ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, der Höchstbetrag muss jedoch in § 5 der Haushaltssatzung eingestellt werden. Es werden weiterhin 350 Mio. Euro vorgesehen
(vergleiche auch Erläuterungen zu 2.2.1).
Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern in § 6 der Haushaltssatzung wurde wie folgt vorgesehen:
Grundsteuer A:
305 v.H. (unverändert)
Grundsteuer B:
495 v.H. (unverändert)
Gewerbesteuer:
445 v.H. (unverändert)
Zugleich wurde darüber hinaus die Einführung einer Übernachtungsabgabe beschlossen. (siehe Erläuterung 3.1.2).
3.
Schwerpunkte der Ergebnisplanung 2012
Die Ertrags- und Aufwandsarten entwickeln sich nach der mittelfristigen Ergebnisplanung bis 2015 wie
folgt:
Ertrags- und Aufwandsarten
Ansatz
2011
EUR
Steuern und ähnliche Abgaben
-286.227.800
-328.471.500
-336.464.000
-343.964.000
-348.876.500
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
-127.132.900
-141.083.100
-144.655.700
-141.718.700
-142.594.300
-13.995.700
-2.720.500
-2.720.100
-2.720.100
-2.720.000
-121.917.300
-121.753.000
-124.325.900
-124.544.000
-124.859.100
Privatrechtliche Leistungsentgelte
-37.094.900
-20.624.100
-20.962.300
-21.471.500
-21.916.500
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
-60.179.200
-66.595.800
-63.613.300
-64.857.400
-66.051.500
Sonstige ordentliche Erträge
-25.959.700
-34.815.100
-32.899.300
-33.118.400
-34.215.000
Ordentliche Erträge
-672.507.500
-716.063.100
-725.640.600
-732.394.100
-741.232.900
Personalaufwendungen
138.084.000
145.388.700
151.318.500
148.962.000
153.211.200
Versorgungsaufwendungen
19.270.900
19.510.000
19.510.000
19.510.000
19.510.000
Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen
78.436.000
74.846.900
73.234.700
76.076.600
76.084.400
Bilanzielle Abschreibungen
19.986.600
20.371.600
20.773.700
21.679.700
22.653.100
445.002.300
466.741.000
468.738.800
472.336.300
476.484.700
22.663.700
23.639.900
22.990.000
22.174.700
23.704.400
723.443.500
750.498.100
756.565.700
760.739.300
771.647.800
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
50.936.000
34.435.000
30.925.100
28.345.200
30.414.900
Finanzerträge
-13.383.000
-16.897.500
-17.490.800
-18.008.300
-21.250.400
Zinsen auf sonstige Finanzaufwendungen
22.689.100
22.498.900
24.654.300
26.162.400
28.169.500
9.306.100
5.601.400
7.163.500
8.154.100
6.919.100
60.242.100
40.036.400
38.088.600
36.499.300
37.334.000
Außerordentliche Erträge
0
0
0
0
0
Außerordentliche Aufwendungen
0
0
0
0
0
Außerordentliches Ergebnis
0
0
0
0
0
Jahresergebnis
60.242.100
40.036.400
38.088.600
36.499.300
37.334.000
nachrichtlich: Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
-14.515.200
-14.676.000
-14.691.000
-14.693.200
-14.693.200
nachrichtlich: Aufwendungen aus internen
Leistungsbeziehungen
14.515.200
14.676.000
14.691.000
14.693.200
14.693.200
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
Finanzergebnis
Ordentliches Ergebnis
Ansatz
2012
EUR
Planung
2013
EUR
Planung
2014
EUR
Planung
2015
EUR
Achtung:
In Anlehnung an die Darstellung im Haushalt werden Erträge mit negativem Vorzeichen und Aufwendungen mit positiven Beträgen dargestellt.
3.1
Darstellung wesentlicher Ertragsarten
3.1.1
Ertragsstruktur
Die Ertragsstruktur des Haushalts 2012 stellt sich wie folgt dar:
34.815.100 €
16.897.500 €
66.595.800 €
328.471.500 €
20.624.100 €
121.753.000 €
2.720.500 €
141.083.100 €
Steuern (328.471.500 €)
Zuwendungen (141.083.100 €)
Sonst. Transfererträge (2.720.500 €)
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (121.753.000 €)
Privatrechtliche Leistungsentgelte (20.624.100 €)
Kostenerstattungen (66.595.800 €)
sonstige ordentliche Erträge (34.815.100 €)
Finanzerträge (16.897.500 €)
3.1.2
Schwerpunkte
Steuern und ähnliche Abgaben
Die Erträge aus Steuern belaufen sich auf rund 45 % der ordentlichen Erträge im Haushalt. Aus diesem
Grund ist hier eine besonders detaillierte Berücksichtigung bei der Planung erforderlich.
Gewerbesteuer
Insgesamt ist der Ertrag aus den zu erzielenden Steuererträgnissen positiv. Dies liegt insbesondere an
den weiter steigenden Erträgen aus der Gewerbesteuer. Der deutliche Sprung von 2011 auf 2012 orientiert sich am voraussichtlichen nachhaltigen Ergebnis 2011, sowie an den bereits zu Beginn des Jahres
2012 erfolgten Sollstellungen in Höhe von ca. 160 Mio. Euro.
TEuro
2011
2012
2013
2014
2015
145.600
181.400
184.100
186.900
189.700
+ 24,6
+ 1,5
+ 1,5
+ 1,5
Steigerung in %
Übernachtungsabgabe
Erstmals plant die Stadt Aachen auch Erträgnisse aus einer so genannten Übernachtungsabgabe ein.
Insbesondere die immensen Anstrengungen der Stadt zur Steigerung der Attraktivität Aachens gerade
im Bereich Kultur-, Wirtschafts- und Tourismusförderung rechtfertigen diesen Schritt. Die Übernachtungsabgabe wird als sog. Aufwandsteuer begriffen und entsprechend ausgestaltet werden. Das Ertragsvolumen wird mit 1,3 Mio. Euro ab 2012 angesetzt.
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
In Anbetracht der zwischenzeitlichen deutlich besseren Wirtschaftslage und Abnahme der Arbeitslosigkeit erscheint es realistisch, die unten angeführten positiven Steigerungssätze für die Haushaltsplanung
ab 2012 anzusetzen.
TEuro
2011
2012
2013
2014
2015
72.300
76.400
80.800
84.500
86.600
+5,7
+5,8
+ 4,6
+2,5
Steigerung in %
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Schlüsselzuweisungen
Der Ansatz für das Jahr 2012 folgt der vorliegenden 1. Modellrechnung auf der Basis des eingebrachten
Entwurfs zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2012. Mangels weiterer Orientierungsdaten wird
dieser Ansatz fortgeschrieben.
TEuro
Steigerung in %
2011
2012
2013
2014
2015
90.265
96.510
96.510
96.510
96.510
+ 6,9
+0,0
+0,0
+0,0
3.2
Darstellung wesentlicher Aufwandsarten
3.2.1
Aufwandsstruktur
Die Aufwandsstruktur des Haushalts 2012 stellt sich wie folgt dar:
22.498.900 €
23.639.900 €
20.371.600 €
164.898.700 €
74.846.900 €
466.741.000 €
Personal- und Versorgungsaufwendungen (164.898.700 €)
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (74.846.900 €)
Transferaufwendungen (466.741.000 €)
Sonstige ordentliche Aufwendungen (23.639.900€)
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen (22.498.900 €)
Bilanzielle Abschreibungen (20.371.600 €)
3.2.2
Schwerpunkte
Aufwand im Zusammenhang mit U 3-Maßnahmen
Für die U 3-Betreuung wurde der Aufwand für die Schaffung von 173 Plätzen im Kindergartenjahr 2012
/ 2013 und zusätzlich je 100 Plätze in den folgenden Jahren entsprechend der bisherigen Finanzplanung eingeplant. Das Platzangebot durch Kindertagespflege wird im Kindergartenjahr 2012 / 2013 um
50 auf 450 Plätze erhöht.
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 12.10.2010 erfolgte die Darstellung zusätzlicher Betreuungskosten von jährlich jeweils 2.024.600 Euro kostenneutral in Verbindung mit gleich hohen Landeszuweisungen (U3-Pauschale).
Berücksichtigt wurde ebenfalls die Einführung der Tagespflege-Satzung zum 01.08.2012 mit einer Nettobelastung des städtischen Haushalts von rd. 600.000 Euro in 2012 sowie jährlich rund 1,5 Mio. Euro
in den Haushaltsjahren 2013-2015.
Erträge im Zusammenhang mit Elternbeiträgen
Die im Rahmen des elternbeitragsfreien 3. Kindergartenjahres des Landes zu erwartenden Erstattungen
ausfallender Elternbeiträge führen zu Erträgen von jährlich 1,7 Mio. Euro.
Das zusätzlich bei der Stadt Aachen bestehende beitragsfreie 1. Kindergartenjahr wird aufgehoben.
Die daraus resultierenden jährlichen Mehrerträge in Höhe von 1,7 Mio. Euro werden durch die Mehrbelastungen im Rahmen der Tagespflege (s.o.) aufgebraucht.
Sowohl die Aufhebung des beitragsfreien 1. Kindergartenjahres als auch die Maßnahmen der Tagespflege werden erst unterjährig zum 01.08.2012 eingeführt. Wegen der bis zu diesem Stichtag geltenden
Befreiung für 2 Kindergartenjahre entfallen für diesen Zeitraum Elternbeiträge in Höhe von rd. 990.000
Euro. Diese werden durch Wenigeraufwendungen im Bereich der Tagespflege kompensiert.
Bildungs- und Teilhabepaket
Im Bereich Schulsozialarbeit stehen bis 2013 Bundesmittel i. H. v. jährlich 1.336.200 Euro zur Verfügung. Hiervon sind im Haushaltsjahr 2012 290.000 Euro für Büroausstattungen in den Investivbereich
verlagert worden.
Personal
Unter Berücksichtigung erster bekannter Tarifabschlüsse sind die Entwurfsplanungen überprüft worden.
Die Anpassungen im Personalkostenverbund insbesondere für Tariferhöhungen in 2012 und Steigerungen im Besoldungs- und Versorgungsbereich ab 2013 sowie die Anpassung der Zuführungen für Pensions- und Beihilferückstellungen führen in der Summe zu einer Erhöhung des Gesamtaufwandes für
Personal und Versorgung, der erst ab 2015 gedeckelt wird.
Die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung beschlossene 6-monatige Wiederbesetzungssperre soll
ebenfalls dazu beitragen, Tariferhöhungen aufzufangen. Eine Auswirkung der aufgabenkritischen Überlegungen wird und muss die Deckelung der Personalkosten sein.
StädteRegion
Gemäß Aachen-Gesetz und der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Aachen und
der Stadt Aachen ist die StädteRegion zum 21.10.2009 gegründet worden.
Die grundsätzlich andere Darstellung bzw. Verlagerung von Aufwandsblöcken zur Regionsumlage wurde bereits bei der Aufstellung des Haushalts 2010 vorgenommen und ab 2011 fortgeschrieben.
Nach wie vor gilt es, die daraus resultierenden Aufwendungen fortlaufend zu verifizieren und zu hinterfragen. Daraus resultiert auch die unterschiedliche Einschätzung bezogen auf die von der Stadt Aachen
im Laufe der mittelfristigen Planung zu erbringenden Umlagen und Ausgleichszahlungen. Nach wie vor
hält die Stadt Aachen auch aus diesem Grunde an der Rückstellung für die städteregional bedingten
Aufwandsrisiken fest.
Die Regionsumlage wurde unter Berücksichtigung des verabschiedeten Haushalts der StädteRegion
Aachen festgesetzt, wobei die Ansätze für die Finanzplanjahre 2013-2015 um die zu erwartende Reduzierung der Landschaftsumlage gekürzt wurden.
Hilfen zur Erziehung
Einen wesentlichen Teil der Transferaufwendungen stellen auch die Hilfen zur Erziehung dar. Die Entwicklung ist wie folgt in den Haushalt 2012 eingestellt:
Steigerung in Mio. Euro gegenüber Ansatz HH
2011
2012
2013
2014
2015
+3,4
+ 3,7
+ 3,6
+ 4,2
Unter zusätzlicher Berücksichtigung des überplanmäßigen Bedarfs für 2011 in Höhe von 3,4 Mio. Euro
liegen die Ansätze der Jahre 2012-2014 knapp oberhalb des Wertes für 2011. Ein stärkerer Anstieg ist
nur für das Jahr 2015 zu verzeichnen.
Die Einsparungen aus HSK-Maßnahmen betragen im Jahr 2012 400.000 Euro, im Jahr 2013 kumuliert
600.000 Euro sowie in den Jahren 2014 und 2015 jeweils kumuliert 1,2 Mio. Euro.
4.
Schwerpunkte der investiven Finanzplanung 2012
Die investiven Einzahlungs- und Auszahlungsarten entwickeln sich nach der mittelfristigen Finanzplanung bis 2015 wie folgt:
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Ansatz
2011
EUR
Ansatz
2012
EUR
Planung
2013
EUR
Planung
2014
EUR
Planung
2015
EUR
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
-26.041.000
-23.211.100
-16.886.300
-17.176.800
-16.930.600
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
-7.007.800
-11.011.800
-11.513.300
-12.009.800
-10.009.800
Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten
-2.384.800
-1.976.100
-1.876.100
-3.576.100
-1.976.100
0
-3.214.900
-3.385.600
-3.409.900
-3.518.700
-35.433.600
-39.413.900
-33.661.300
-36.172.600
-32.435.200
3.161.000
5.111.000
3.071.000
3.046.000
3.046.000
31.604.500
29.952.900
32.990.400
36.106.900
27.076.300
8.765.100
10.339.200
8.210.200
9.646.900
14.533.800
0
40.300
15.300
15.300
0
1.740.400
10.000
10.000
10.000
10.000
Sonstige Investitionszahlungen
26.929.600
31.338.500
28.715.400
25.951.400
12.949.200
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
72.200.600
76.791.900
73.012.300
74.776.500
57.615.300
Saldo aus Investitionstätigkeit
36.767.000
37.378.000
39.351.000
38.603.900
25.180.100
Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag
82.434.400
55.161.500
47.241.100
48.225.800
32.032.700
Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
-72.950.900
-125.930.700
-76.350.900
-70.162.500
-70.162.500
Tilgung und Gewährung von Darlehen
56.007.500
105.369.600
56.816.600
57.342.700
57.978.600
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-16.943.400
-20.561.100
-19.534.300
-12.819.800
-12.183.900
Sonstige Investitionseinzahlungen
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen
Auszahlungen für Finanzanlagen
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
Achtung:
In Anlehnung an die Darstellung im Haushalt werden Einzahlungen mit negativem Vorzeichen und Auszahlungen mit positiven Beträgen dargestellt.
4.1
Einzahlungen/ Deckungsmittel
Die Finanzierung der Investitionen ist in 2012 wie folgt eingeplant:
3.214.900 €
1.976.100 €
11.011.800 €
23.211.100 €
Kredite (37.378.000 €)
Zuwendungen (23.211.100 €)
Einzahlungen aus Veräußerungsgeschäften (11.011.800 €)
Beiträge und ähnliche Entgelte (1.976.100 €)
Sonstige Investitionseinzahlungen (3.214.900 €)
37.378.000 €
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
Investitionspauschalen
Ausgehend von der 1. Modellrechnung 2012 zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) wurde grundsätzlich von einer moderaten Steigerung von 1,5 % je Jahr ausgegangen.
Bei der Sportpauschale wurde ein gleich bleibender Betrag von rd. 700 TEuro angenommen.
Kreditbedarf
Zur Finanzierung der derzeit eingeplanten Investitionen ergeben sich unter Berücksichtigung der übrigen Einzahlungen Kreditbedarfe von
Haushaltsjahr
2012
2013
2014
2015
37.378
39.351
38.604
25.180
ordentliche Tilgung
20.070
20.817
21.343
21.979
rentierliche Investitionen
16.240
13.915
15.394
14.484
Netto-Neuverschuldung
1.069
4.619
1.867
-11.283
TEuro
nachrichtlich:
Damit wird die Grenze der Netto-Neuverschuldung im Finanzplanungszeitraum insgesamt unterschritten.
4.2
Auszahlungen
Das Investitionsvolumen teilt sich schwerpunktmäßig im Jahre 2012 wie folgt auf:
869.400 €
8.605.500 €
15.934.200 €
12.202.700 €
4.924.800 €
13.223.300 €
387.100 €
12.107.700 €
1.216.000 €
1.649.600 €
5.663.600 €
01 Innere Verwaltung (15.934.200 €) u.a. 3,4 Mio. für Camp Pirotte und 2,1 Mio. für Campus West
02 Sicherheit und Ordnung (4.924.800 €)
03 Schulträgeraufgaben (12.107.700 €)
06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (5.663.600 €)
08 Sportförderung (1.649.600 €)
09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinfomationen (1.216.000 €)
10 Bauen und Wohnen (387.100 €)
11 Ver- und Entsorgung (13.223.300 €)
12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (12.202.700 €)
13 u. 14 Natur- und Landschaftspflege, Umweltschutz (869.400 €)
04 u. 15 Wirtschaft und Tourismus, Kultur (8.605.500 €)
4.3
Schwerpunkte
Die Maßnahmen lt. Schulmodernisierungsprogramm werden ab 2012 mit jährlich 1,7 Mio., 3,3 Mio.,
3,3 Mio. und 4,2 Mio. Euro fortgeführt. Das Mensenprogramm wird in 2012 mit rd. 4 Mio. Euro etatisiert. Darüber hinaus sind zusätzlich für die inzwischen nicht mehr geförderten OGS-Maßnahmen jährlich mehr als 1,3 Mio. Euro (2013 2,4 Mio. Euro) eingeplant. Als größere Schulinvestition ist die 4. Gesamtschule mit Gesamtkosten in Höhe von 10,5 Mio. Euro eingeplant, von denen 400.000 Euro über
EU-Mittel refinanziert werden.
Im Rahmen der Schaffung von weiteren Plätzen für die U3-Betreuung sind in den Jahren 2012 bis 2015
insgesamt rd. 16,1 Mio. Euro für Kindertageseinrichtungen eingeplant, aufgeteilt auf 2012 mit 4,2 Mio.
Euro, 2013 mit 4,9 Mio. Euro, 2014 mit 6,8 Mio. Euro und 2015 mit 245.000 Euro.
Modernisierungsmaßnahmen beim städt. Wohnungsbestand in Verwaltung der GeWoGe sind in 2012
mit einem investiven Gesamtvolumen von 1,3 Mio. Euro eingeplant; das Investitionserfordernis für
Camp Pirotte beziffert sich auf 3,4 Mio. Euro und für die Route Charlemagne auf rd. 5,6 Mio. Euro.
Für Baumaßnahmen im Eurogress sind für das Jahr 2012 2,5 Mio. Euro eingeplant. Insgesamt belaufen
sich die Investitionskosten auf ca. 5 Mio. Euro.
Ab 2012 steht die Großinvestition Campus West an, die mit folgenden Ansätzen im Haushalt eingeplant ist:
Produkt 12.01.02
Campus West, Infrastruktur (in Mio. Euro)
2012
2013
2014
2015
Folgejahre
2,1
0,6
3,7
3,7
6,9
Im Jahr 2012 sind 2 Mio. Euro für Grundstücksankäufe enthalten. Die Gesamtkosten ohne Grundstückskäufe betragen rd. 15 Mio. Euro.
Insgesamt ist im Rahmen der investiven Planungen, auch vor dem Hintergrund der laufenden Investitionsabfrage, eine realisierungsnahe Einplanung gesucht worden. Angemeldete Maßnahmen wurden auf
ihre Notwendigkeit vor dem Hintergrund der angesetzten Kreditlinie sowie der erwarteten Kassenwirksamkeit geprüft.
5. Schlusswort
Spätestens die Verlautbarungen und Diskussionen rund um den Stärkungspakt Stadtfinanzen des Landes NRW dürften jedem die Notlage der - insbesondere nordrhein-westfälischen - Kommunen vor Augen geführt haben. Die Stadt Aachen zählt nicht zu den glücklichen Ausreißern, denen es gelingt einen
ausgeglichenen oder doch zumindest fiktiv ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Auch sie verzehrt jährlich immer wieder ein Stück ihres Eigenkapitals. Insbesondere die Entwicklungen und Planungen der
Folgejahre zeigen dabei anschaulich auf, dass eine "normale" Zuwachsrate der Erträgnisse insbesondere auf der steuerlichen Seite die Schere zwischen Erträgnissen und Aufwendungen nicht zu schließen vermag. Um auch weiterhin handlungsfähig, eigenständig handlungsfähig zu bleiben, bedarf es
zum einen der Hilfe von Außen. Einbrüche etwa im Bereich der Schlüsselzuweisungen wären von ihr
ebenso wenig zu verkraften wie etwa eine Erhöhung umlagebezogener Aufwendungen, da sie die Erleichterungen auf kommunaler Seite durch die Entlastungen im Bereich der Grundsicherung aufzehren
würden. Von dem Stärkungspakt Stadtfinanzen des Landes NRW wird die Stadt Aachen nach jetzigem
Stand der Dinge nicht profitieren. Das ist zumindest insoweit ein gutes Zeichen als es bedeutet, sie gehört zu den "nur" durchschnittlich verschuldeten Städten Nordrhein-Westfalens. Andererseits bedeutet
es natürlich auch, dass sie nur in dem Maße bei den Landeszuweisungen positiv betroffen sein wird, als
die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und weitergehende Entscheidungen des Landes in Bezug
auf die Erhöhung der Verbundmasse eine Aufstockung oder gar Stabilisierung der Schlüsselzuweisung
erwarten lassen. Die Stadt Aachen kann daher zur Sicherung ihrer Haushaltsfähigkeit allein im Wesentlichen auf zwei Bausteine zurückgreifen:
Die Sicherung ihrer kommunalen Steuererträgnisse und die eigenen Bemühungen um eine Haushaltskonsolidierung, die sich nicht allein im Klein-Klein oder der Suche nach Effizienzsteigerung im Feld der
Aufgabenwahrnehmung beschränken kann. Die hier liegenden Herausforderungen liegen auf der Hand,
dürfen auch nicht vernachlässigt werden. Die in den letzten Jahren immer wieder aufgelegten Konsolidierungsrunden begrenzen aber die hier möglichen Potenziale. Diese auszuschöpfen und sich immer
wieder neue Potenziale zu erschließen, ist ohnehin und selbstverständlich unsere Aufgabe. Sie zu
meistern wird aber nicht die Größenordnung notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen, notwendiger
nachhaltiger Konsolidierungsmaßnahmen eröffnen. Leitbild, Ziele, Priorisierung und die entsprechende
Umsetzung im Rahmen eines funktionierenden Controllings sind die Maxime. Dabei darf das haushalterische Ziel der Zukunft nicht darin liegen, dauerhaft auf die gesetzliche 5% Grenze des Eigenkapitalverzehrs zu setzen. Denn auch sie ist endlich.
Aachen, den 21.03.2012
Grehling
Stadtkämmerin