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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
106252.pdf
Größe
425 kB
Erstellt
20.03.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:41

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Tisch-Vorlage Federführende Dienststelle: Finanzsteuerung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 20/0042/WP16-2 öffentlich 20.03.2012 Koslowski, Dieter Haushaltsplanberatungen 2012 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 21.03.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Haushaltssatzung 2012 unter Einbeziehung der vorgelegten Änderungen (Anlage 1 bis 10) zum Haushaltsplan-Entwurf 2012 einschließlich der beschlossenen Veränderungen. Die sich aus den Einzelbeschlüssen ergebenden neuen Werte in der Haushaltssatzung sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Original-Niederschrift beigefügt. Philipp Vorlage FB 20/0042/WP16-2 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.03.2012 Seite: 1/2 Erläuterungen: Mit Schreiben vom 08.03.2012 und 16.03.2012 wurde den Finanzausschussmitgliedern die Anlage 1 - Veränderungsnachweis (VN) zum Ergebnisplan 2012 PBS 10 - 40 Anlage 2 - VN Investitionen 2012 PBS 10 - 40 Anlage 3 - VN Verpflichtungsermächtigung PBS 10 - 40 Anlage 4 - VN ausschließliche Erfassung im Finanzplan PBS 40 Anlage 5 - konsumtive Verlagerungsliste Anlage 6 - investive Verlagerungsliste Anlage 7 - Änderungen nach Finanzausschusssitzung vom 13.03.2012 zugestellt, die als Beratungsgrundlagen für die Etatberatungen des Finanzausschusses am 21.03.2012 dienten. Die Mitglieder des Rates haben diese Unterlagen ebenfalls erhalten. Eine auf dieser Basis neu gefasste Haushaltssatzung ist als Anlage beigefügt. Die darüber hinaus gehenden Änderungsbeschlüsse werden in der Sitzung erläutert. Als weitere Anlagen sind der Vorbericht, der Gesamtergebnisplan sowie der Gesamtfinanzplan beigefügt. Anlage/n: Anlage 8 - Haushaltssatzung der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr 2012 Anlage 9 - Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan 2012 Anlage 10 - Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr 2012 Vorlage FB 20/0042/WP16-2 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.03.2012 Seite: 2/2 Anlage 8 Haushaltssatzung der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW: S.666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV.NRW. S. 685), hat der Rat der Stadt Aachen mit Beschluss vom 21.03.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Aachen voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 732.960.600 EUR 772.997.000 EUR im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 718.735.300 EUR 736.518.800 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 165.344.600 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. 182.161.500 EUR §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 37.378.000 EUR festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf festgesetzt. 23.836.500 EUR §4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 0,00 EUR festgesetzt. Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 40.036.400 EUR festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt. 350.000.000 EUR §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 305 v. H. 495 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 445 v. H. §7 Die Wertgrenze für Investitionen gemäß § 14 Gemeindehaushaltsverordnung wird auf 150.000 € festgesetzt. §8 1. Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke ku- künftig umzuwandeln kw- künftig wegfallend werden beim Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers aus dieser Stelle wirksam. 2. Beamte können mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten in die höhere Planstelle eingewiesen werden, soweit sie während dieser Zeit die Obliegenheiten eines verliehenen oder eines gleichartigen Amtes tatsächlich wahrgenommen haben und die Planstellen, in die sie eingewiesen werden, besetzbar waren *) *) Nur und in dem Maße anwendbar, wie aus Gründen der Übergangswirtschaft (82 GO NRW) eine Beamtenbeförderung in das erste Beförderungsamt der Laufbahngruppen des mittleren und gehobenen Dienstes nicht nach Ablauf der Wartezeit von drei Jahren zum dafür vorgesehenen Zeitpunkt ausgesprochen werden konnte. §9 1. Zweckgebundene Erträge sind auf die Verwendung für bestimmte Aufwendungen beschränkt. Wenigererträge reduzieren die Aufwandsermächtigung. Mehrerträge können nach Zustimmung der Kämmerin für entsprechende Mehraufwendungen verwandt werden. 2. Die Aufwendungen der Produkte innerhalb eines Dezernates sind mit Ausnahme der Personalaufwendungen, der Aufwendungen aus bilanziellen Abschreibungen, der Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen und den Aufwendungen für Festwerte gegenseitig deckungsfähig. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit über die Produkte hinweg darf nur mit Zustimmung der Kämmerin in Anspruch genommen werden. Über Dezernatsgrenzen hinaus unterliegt die Deckungsfähigkeit den Regelungen der Erheblichkeitsgrenzen der Hauptsatzung. 3. Die Personalaufwendungen und die Versorgungsaufwendungen sind produktübergreifend gegenseitig deckungsfähig. Gleiches gilt jeweils für die Aufwendungen aus bilanziellen Abschreibungen, die Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen und die Aufwendungen für Festwert. 4. Die für die Teilergebnispläne ausgewiesenen Vermerke gelten analog für die Veranschlagungen der laufenden Verwaltungstätigkeit des Finanzplanes. Haushaltsplan 2012 Anlage 9 Stadt Aachen Gesamtergebnisplan 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Planung 2013 Planung 2014 Planung 2015 Steuern und ähnliche Abgaben -286.227.800 -328.471.500 -336.464.000 -343.964.000 -348.876.500 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -127.132.900 -141.083.100 -144.655.700 -141.718.700 -142.594.300 + Sonstige Transfererträge -13.995.700 -2.720.500 -2.720.100 -2.720.100 -2.720.000 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -121.917.300 -121.753.000 -124.325.900 -124.544.000 -124.859.100 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -37.094.900 -20.624.100 -20.962.300 -21.471.500 -21.916.500 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -60.179.200 -66.595.800 -63.613.300 -64.857.400 -66.051.500 -25.959.700 -34.815.100 -32.899.300 -33.118.400 -34.215.000 -672.507.500 138.084.000 19.270.900 -716.063.100 144.528.000 20.370.700 -725.640.600 150.068.900 20.759.600 -732.394.100 147.571.100 20.900.900 -741.232.900 151.820.300 20.900.900 78.436.000 74.846.900 73.234.700 76.076.600 76.084.400 19.986.600 445.002.300 20.371.600 466.741.000 20.773.700 468.738.800 21.679.700 472.336.300 22.653.100 476.484.700 22.663.700 23.639.900 22.990.000 22.174.700 23.704.400 723.443.500 750.498.100 756.565.700 760.739.300 771.647.800 50.936.000 34.435.000 30.925.100 28.345.200 30.414.900 1 2 3 Ergebnis 2010 + + +/= - Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen - Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentliche Aufwendungen = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 10 und 17) Seite 1 / 5 Haushaltsplan 2012 Stadt Aachen Gesamtergebnisplan 19 20 + - 21 = 22 23 = 24 + - 25 = 26 = Finanzerträge Zinsen und sontige Finanzaufwendungen Finanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) Ordentliches Ergebnis (Zeilen 18 und 21) Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis (= Zeilen 23 und 24) Jahresergebnis (= Zeilen 22 und 25) Ergebnis 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Planung 2013 Planung 2014 Planung 2015 -13.383.000 -16.897.500 -17.490.800 -18.008.300 -21.250.400 22.689.100 22.498.900 24.654.300 26.162.400 28.169.500 9.306.100 5.601.400 7.163.500 8.154.100 6.919.100 60.242.100 40.036.400 38.088.600 36.499.300 37.334.000 60.242.100 40.036.400 38.088.600 36.499.300 37.334.000 Seite 2 / 5 Haushaltsplan 2012 Stadt Aachen Gesamtfinanzplan Ergebnis 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Planung 2013 Planung 2014 Planung 2015 1 Steuern und ähnliche Abgaben -286.227.800 -328.471.500 -336.464.000 -343.964.000 -348.876.500 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -124.235.200 -136.806.300 -140.669.500 -137.581.000 -138.176.800 3 + Sonstige Transfereinzahlungen -13.995.700 -2.720.500 -2.720.100 -2.720.100 -2.720.000 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -121.917.300 -119.505.700 -124.325.900 -124.544.000 -124.859.100 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -37.094.900 -20.624.100 -20.962.300 -21.471.500 -21.916.500 6 7 + + Kostenerstattungen, Kostenumlagen -60.194.200 -66.595.800 -63.613.300 -64.857.400 -66.051.500 -7.515.400 -27.113.900 -24.297.400 -24.296.000 -24.049.900 8 + -13.383.000 -16.897.500 -17.490.800 -18.008.300 -20.459.100 9 = -664.563.500 -718.735.300 -730.543.300 -737.442.300 -747.109.400 10 11 - 123.708.800 19.270.900 130.536.600 20.370.700 132.004.400 20.759.600 133.616.700 20.900.900 133.795.100 20.900.900 12 - 73.503.600 69.828.700 68.984.300 71.491.000 71.378.200 13 - 22.689.100 21.541.200 23.658.500 25.152.600 27.145.900 14 15 - 449.267.700 21.790.800 472.864.500 21.377.100 472.322.500 20.704.100 476.023.500 19.879.500 480.839.800 19.902.100 16 = 710.230.900 736.518.800 738.433.400 747.064.200 753.962.000 17 = 45.667.400 17.783.500 7.890.100 9.621.900 6.852.600 Sonstige Einzahlungen Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen Transferauszahlungen sonstige Auszahlungen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (9 ./. 16) Seite 3 / 5 Haushaltsplan 2012 Stadt Aachen Gesamtfinanzplan Ergebnis 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Planung 2013 Planung 2014 Planung 2015 -26.041.000 -23.211.100 -16.886.300 -17.176.800 -16.930.600 -7.007.800 -11.011.800 -11.513.300 -12.009.800 -10.009.800 -2.384.800 -1.976.100 -1.876.100 -3.576.100 -1.976.100 -3.214.900 -3.385.600 -3.409.900 -3.518.700 -35.433.600 -39.413.900 -33.661.300 -36.172.600 -32.435.200 3.161.000 5.111.000 3.071.000 3.046.000 3.046.000 31.604.500 29.952.900 32.990.400 36.106.900 27.076.300 8.765.100 10.339.200 8.210.200 9.646.900 14.533.800 40.300 15.300 15.300 1.740.400 10.000 10.000 10.000 10.000 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 22 + sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken/Gebäuden 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 26 - Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 28 - Auszahlungen für Erwerb von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 26.929.600 31.338.500 28.715.400 25.951.400 12.949.200 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten 72.200.600 76.791.900 73.012.300 74.776.500 57.615.300 Seite 4 / 5 Haushaltsplan 2012 Stadt Aachen Gesamtfinanzplan Ergebnis 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Planung 2013 Planung 2014 Planung 2015 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Zeilen 23 und 30) 36.767.000 37.378.000 39.351.000 38.603.900 25.180.100 32 = Finanzmittelüberschuß / -fehlbetrag (17 und 31) 82.434.400 55.161.500 47.241.100 48.225.800 32.032.700 33 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen -72.950.900 -125.930.700 -76.350.900 -70.162.500 -70.162.500 34 - Tilgung und Gewährung von Darlehen 56.007.500 105.369.600 56.816.600 57.342.700 57.978.600 35 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit -16.943.400 -20.561.100 -19.534.300 -12.819.800 -12.183.900 36 = Änderung des Bestands an eigenen Finanzmitteln (= Zeilen 32 und 35) 65.491.000 34.600.400 27.706.800 35.406.000 19.848.800 37 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 38 = Liquide Mittel (= Zeilen 36 und 37) 65.491.000 34.600.400 27.706.800 35.406.000 19.848.800 Seite 5 / 5 Anlage 10 Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr 2012 INHALT 1. Grundsätzliches zum Haushalt 2012 der Stadt Aachen 1.1 1.2 1.3 1.4 Struktur des Haushalts Einführung von SAP Ziele und Kennzahlen Deckungsregelungen 2. Eckdaten des Haushalts 2012 der Stadt Aachen 2.1 Ergebnisplanung und Haushaltsausgleich 2.2 Finanzplanung und Investitionen 2.2.1 Konsumtive Finanzplanung 2.2.2 Investive Finanzplanung und Kreditbedarf 2.2.3 Verpflichtungsermächtigungen 2.2.4 Sonstige Eckdaten 3. Schwerpunkte der Ergebnisplanung 2012 3.1 Darstellung wesentlicher Ertragsarten 3.1.1 Ertragsstruktur 3.1.2 Schwerpunkte 3.2 Darstellung wesentlicher Aufwandsarten 3.2.1 Aufwandsstruktur 3.2.2 Schwerpunkte 4. Schwerpunkte der investiven Finanzplanung 2012 4.1 Einzahlungen / Deckungsmittel 4.2 Auszahlungen 4.3 Schwerpunkte 5. Schlusswort 1. Grundsätzliches zum Haushalt 2012 der Stadt Aachen 1.1 Struktur des Haushalts Zum 01.01.2008 wurde das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) in Aachen flächendeckend eingeführt. Es besteht im Wesentlichen aus den drei Komponenten • Ergebnisrechnung • Finanzrechnung und • Bilanz. Die Ergebnisrechnung erfasst periodenbezogen die Aufwendungen und die Erträge und stellt damit den Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommen der Kommune dar. Sie lehnt sich an die Gewinn- und Verlustrechnung des kaufmännischen Rechnungswesens an. Die Finanzrechnung beinhaltet die Ein- und Auszahlungen. Hier werden die Mittelherkunft und ihre Verwendung dargestellt. Ferner lässt sich in der Finanzrechnung die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes ablesen. Die dritte Komponente des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ist die Bilanz. Die Bilanz liefert der Kommune zum Bilanzstichtag notwendige Aussagen über das Gesamtvermögen und seine Bestandteile, informiert über dessen Finanzierung durch Fremd- und Eigenmittel und macht ausstehende Forderungen und Verbindlichkeiten sichtbar. Für den Bereich der Haushaltsplanung müssen nur die beiden Komponenten Ergebnisrechnung (hier: Ergebnisplan) und Finanzrechnung (hier: Finanzplan) aufgestellt werden, eine Planbilanz ist nach den gesetzlichen Vorschriften nicht zu erstellen. Die beiden Werke sind nach § 1 GemHVO um die Teilpläne und ein eventuell erforderliches Haushaltssicherungskonzept (HSK) als pflichtige Bestandteile der Haushaltsplanung zu ergänzen. Für die Teilpläne gilt nach wie vor die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgliederung in maximal 17 Produktbereiche: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 Innere Verwaltung Sicherheit und Ordnung Schulträgeraufgaben Kultur und Wissenschaft Soziale Leistungen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Gesundheitsdienste Sportförderung Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen Bauen und Wohnen Ver- und Entsorgung Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Natur- und Landschaftspflege Umweltschutz Wirtschaft und Tourismus Allgemeine Finanzwirtschaft Stiftungen Eine weitere Unterteilung der Produktbereiche in kleinere Einheiten ist den Gemeinden überlassen. Die bereits in der Haushaltsplanung 2009 verwendete Produktstruktur wurde weitestgehend beibehalten, soweit nicht besondere Gründe für eine Änderung eingetreten waren. Ein solcher Grund lag z.B. in der Gründung der StädteRegion Aachen zum 21.10.2009, die mit der Übertragung von Aufgaben und gleichzeitiger Reduzierung der Anzahl der Produkte in einigen Produktbereichen einherging. Der Produktbereich 07 – Gesundheitsdienste z.B. entfiel sogar gänzlich. Diese Produktstruktur wurde auch nahezu unverändert in den vorliegenden Entwurf zum Haushalt 2012 übernommen. Da das Jahresergebnis 2010 noch nicht vorliegt, wurden in dieser Spalte in den Gesamt- und den Teilplänen keine Daten erfasst. 1.2 Einführung von SAP Im Laufe des Jahres 2009 wurde das vorhandene Verfahren KIRP von der Finanzsoftware SAP abgelöst. Dabei wurde zunächst vorrangig darauf geachtet, die vorhandenen Strukturen weitestgehend zu übernehmen und eine ordnungsgemäße Verbuchung der Geschäftsvorfälle im Rechnungswesen sicher zu stellen. Für zukünftige Haushalte ist vorgesehen, die Struktur und die Lesbarkeit weiter zu optimieren. 1.3 Ziele und Kennzahlen Die bereits in den Vorhaushalten bestehenden Ziele und Kennzahlen wurden in Einzelfällen inhaltlich überarbeitet. Eine wesentliche Verbesserung dieses wichtigen Steuerungsinstrumentes ist erst dann möglich und nutzbar, wenn es gelingt, aus den durch den Rat der Stadt definierten strategischen Zielsetzungen die für die Fachbereichssteuerung notwendigen operativen Ziele abzuleiten. Die Umsetzung eines entsprechend ausgerichteten Haushalts stellt einen Schwerpunkt der zukünftigen Tätigkeiten der Finanzverwaltung dar. 1.4 Deckungsregelungen In § 9 der Haushaltssatzung sind die Deckungsregelungen im Einzelnen festgelegt. Für über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen greifen die in der Hauptsatzung festgelegten Erheblichkeitsgrenzen. 2. Eckdaten des Haushalts 2012 der Stadt Aachen 2.1 Ergebnisplanung und Haushaltsausgleich Der Ergebnisplan beinhaltet die Entwicklung der Summen der Erträge und Aufwendungen für das Planjahr 2012 sowie die Finanzplanjahre 2013 bis 2015. Die folgende Tabelle bildet die Veränderungen zwischen den Haushalten 2011 und 2012 ab (in Mio. Euro). 2011 2012 2013 2014 2015 Erträge 685,9 733,0 743,1 750,4 762,5 Aufwendungen 746,1 773,0 781,2 786,9 799,8 Fehlbedarf 2012 -60,2 -40,0 -38,1 -36,5 -37,3 Fehlbedarf 2011 -60,2 -58,0 -40,4 -35,9 --- Verschlechterung 0 +18,0 +2,3 -0,6 --- Aus der letzten Zeile ist die jeweilige Veränderung ablesbar. Die Ursachen für diese Entwicklung werden bei den einzelnen Schwerpunkten zur Ergebnisplanung (siehe Ziffer 3.) näher dargestellt. Nach § 75 GO bildet der Ergebnisplan die Grundlage für die Prüfung, ob der Haushalt einer Gemeinde ausgeglichen ist. Der originäre Ausgleich ist dann gegeben, wenn die Gesamterträge die Gesamtaufwendungen erreichen oder übersteigen. Diese Bedingung ist in Aachen nicht erfüllt, was man anhand der Minusbeträge im Fehlbedarf 2012 ablesen kann. Der Haushalt einer Gemeinde gilt als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf im Planjahr (hier Haushaltsjahr 2012) durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Die Ausgleichsrücklage wurde für den Ausgleich des Haushaltes 2011 komplett in Anspruch genommen und kann somit nicht mehr zur Deckung genutzt werden. Der Fehlbedarf des Planjahres 2012 sowie der Folgejahre ist ausschließlich durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage zu decken. Damit ist auch der Haushalt 2012 ein genehmigungspflichtiger Haushalt, der damit grundsätzlich auch Auflagen und Weisungen durch die Aufsichtsbehörde zugänglich ist (§ 75 Absatz 4 GO). Lediglich die Verpflichtung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes kommt zurzeit nicht zum Tragen. Die folgende Übersicht stellt die Situation im Haushalt der Stadt Aachen dar (in Mio. Euro): 2011 2012 2013 2014 2015 -40,0 Mio. -38,1 Mio. -36,5 Mio. -37,3 Mio. 0 0 0 0 0 883,4 Mio. 843,4 Mio. 805,3 Mio. 768,8 Mio. 731,5 Mio. 4,53 % 4,52 % 4,53 % 4,85 % Fehlbedarf * Ausgleichsrücklage Allgemeine Rücklage Anteil in % der Allgemeinen Rücklage * Abweichungen in der Nachkommastelle sind rundungsbedingt. Wie man in der letzten Zeile ablesen kann, tritt die HSK-Pflicht nicht ein, da der Schwellenwert von 5 % nicht in zwei aufeinander folgenden Jahren überschritten wird. Jedoch ist gleichzeitig erkennbar, dass der prozentuale Eigenkapitalverzehr steigend ist. Die HSK-Pflicht scheint damit mittelfristig absehbar. Bereits jetzt sei darauf hingewiesen, dass die Möglichkeiten ein genehmigungspflichtiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen begrenzt wären; ohne spürbare Leistungseinschnitte wäre ein solches kaum darzustellen. Will man diese Situation vermeiden, müssen die Haushaltsplanberatungen in den folgenden Jahren im Lichte dieser Betrachtung geführt werden. Davon losgelöst hält die Stadt Aachen an der selbst gesetzten Vorgabe fest, eine Verbesserung der Haushaltssituation auch durch ein „freiwilliges“ Haushaltssicherungskonzept zu erreichen. Um die Haushaltsplanungen für die kommenden Jahre auf „sichere“ Füße zu stellen, insbesondere angesichts der durch Dritte bzw. durch die Höhe der Erträgnisse vorgegebenen Unwägbarkeiten, muss die Stadt Aachen allerdings eine breitere Haushaltskonsolidierung angehen und die Eckdaten für ein womöglich zu erstellendes Haushaltssicherungskonzept aufbereiten. 2.2 Finanzplanung und Investitionen 2.2.1 Konsumtive Finanzplanung Die konsumtive Finanzplanung stellt sich für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 wie folgt dar (in Mio. Euro): 2011 2012 2013 2014 2015 Konsumtive Einzahlungen 664,5 718,7 730,5 737,4 747,1 Konsumtive Auszahlungen 710,2 736,5 738,4 747,0 754,0 Fehlbedarf -45,7 -17,8 -7,9 -9,6 -6,9 In der letzten Zeile ist abzulesen, dass sämtliche Haushaltsjahre mit einem Minusbetrag abschließen. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Stadt Aachen nicht in der Lage ist, die laufenden Auszahlungen im konsumtiven Bereich mit laufenden Einzahlungen abzudecken. Somit ist ein Anstieg der Kassenkredite zur Sicherstellung der Kassenliquidität unvermeidbar. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen dürfte der Höchstbetrag der Kassenkredite von 350 Mio. Euro (§ 5 HHS) ausreichen, um diesen Bedarf mit abzudecken. Der Stand der Kassenkredite am 01.01.2012 beträgt rd. 224 Mio. Euro. 2.2.2 Investive Finanzplanung und Kreditbedarf Die investive Seite einschließlich der Finanzierung ist in folgender Übersicht zusammengefasst (in Mio. Euro): 2011 2012 2013 2014 2015 Investive Einzahlungen 35,4 39,4 33,7 36,2 32,4 Investive Auszahlungen 72,2 76,8 73,0 74,8 57,6 Saldo Investitionstätigkeit -36,8 -37,4 -39,3 -38,6 -25,2 Einzahlungen Finanzierung 72,9 125,9 76,3 70,2 70,2 Auszahlungen Finanzierung 56,0 105,4 56,8 57,3 58,0 Saldo Finanzierungstätigkeit +16,9 +20,5 +19,5 +12,9 +12,2 In § 2 der Haushaltssatzung ist ein Gesamtbetrag für Investitionskredite in Höhe von 37.378.000 Euro veranschlagt. Rund 16,2 Mio. Euro sind den sogenannten rentierlichen Krediten zuzurechnen (nähere Ausführungen siehe unter Punkt 4). 2.2.3 Verpflichtungsermächtigungen Um die rechtzeitige Vergabe von investiven Aufträgen in 2012 zu gewährleisten, die ab 2013 zu Auszahlungen führen, sind im Haushalt der Stadt Aachen sowie in § 3 der Haushaltssatzung Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 23.836.500 Euro veranschlagt. 2.2.4 Sonstige Eckdaten Um die rechtzeitige Leistung von Auszahlungen zu gewährleisten, haben die Gemeinden die Möglichkeit, Kassenkredite in Anspruch zu nehmen, sofern keine vorrangige Finanzierung möglich ist. Eine Veranschlagung im Haushaltsplan ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, der Höchstbetrag muss jedoch in § 5 der Haushaltssatzung eingestellt werden. Es werden weiterhin 350 Mio. Euro vorgesehen (vergleiche auch Erläuterungen zu 2.2.1). Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern in § 6 der Haushaltssatzung wurde wie folgt vorgesehen: Grundsteuer A: 305 v.H. (unverändert) Grundsteuer B: 495 v.H. (unverändert) Gewerbesteuer: 445 v.H. (unverändert) Zugleich wurde darüber hinaus die Einführung einer Übernachtungsabgabe beschlossen. (siehe Erläuterung 3.1.2). 3. Schwerpunkte der Ergebnisplanung 2012 Die Ertrags- und Aufwandsarten entwickeln sich nach der mittelfristigen Ergebnisplanung bis 2015 wie folgt: Ertrags- und Aufwandsarten Ansatz 2011 EUR Steuern und ähnliche Abgaben -286.227.800 -328.471.500 -336.464.000 -343.964.000 -348.876.500 Zuwendungen und allgemeine Umlagen -127.132.900 -141.083.100 -144.655.700 -141.718.700 -142.594.300 -13.995.700 -2.720.500 -2.720.100 -2.720.100 -2.720.000 -121.917.300 -121.753.000 -124.325.900 -124.544.000 -124.859.100 Privatrechtliche Leistungsentgelte -37.094.900 -20.624.100 -20.962.300 -21.471.500 -21.916.500 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -60.179.200 -66.595.800 -63.613.300 -64.857.400 -66.051.500 Sonstige ordentliche Erträge -25.959.700 -34.815.100 -32.899.300 -33.118.400 -34.215.000 Ordentliche Erträge -672.507.500 -716.063.100 -725.640.600 -732.394.100 -741.232.900 Personalaufwendungen 138.084.000 145.388.700 151.318.500 148.962.000 153.211.200 Versorgungsaufwendungen 19.270.900 19.510.000 19.510.000 19.510.000 19.510.000 Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen 78.436.000 74.846.900 73.234.700 76.076.600 76.084.400 Bilanzielle Abschreibungen 19.986.600 20.371.600 20.773.700 21.679.700 22.653.100 445.002.300 466.741.000 468.738.800 472.336.300 476.484.700 22.663.700 23.639.900 22.990.000 22.174.700 23.704.400 723.443.500 750.498.100 756.565.700 760.739.300 771.647.800 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 50.936.000 34.435.000 30.925.100 28.345.200 30.414.900 Finanzerträge -13.383.000 -16.897.500 -17.490.800 -18.008.300 -21.250.400 Zinsen auf sonstige Finanzaufwendungen 22.689.100 22.498.900 24.654.300 26.162.400 28.169.500 9.306.100 5.601.400 7.163.500 8.154.100 6.919.100 60.242.100 40.036.400 38.088.600 36.499.300 37.334.000 Außerordentliche Erträge 0 0 0 0 0 Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 Außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 Jahresergebnis 60.242.100 40.036.400 38.088.600 36.499.300 37.334.000 nachrichtlich: Erträge aus internen Leistungsbeziehungen -14.515.200 -14.676.000 -14.691.000 -14.693.200 -14.693.200 nachrichtlich: Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 14.515.200 14.676.000 14.691.000 14.693.200 14.693.200 Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Finanzergebnis Ordentliches Ergebnis Ansatz 2012 EUR Planung 2013 EUR Planung 2014 EUR Planung 2015 EUR Achtung: In Anlehnung an die Darstellung im Haushalt werden Erträge mit negativem Vorzeichen und Aufwendungen mit positiven Beträgen dargestellt. 3.1 Darstellung wesentlicher Ertragsarten 3.1.1 Ertragsstruktur Die Ertragsstruktur des Haushalts 2012 stellt sich wie folgt dar: 34.815.100 € 16.897.500 € 66.595.800 € 328.471.500 € 20.624.100 € 121.753.000 € 2.720.500 € 141.083.100 € Steuern (328.471.500 €) Zuwendungen (141.083.100 €) Sonst. Transfererträge (2.720.500 €) Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (121.753.000 €) Privatrechtliche Leistungsentgelte (20.624.100 €) Kostenerstattungen (66.595.800 €) sonstige ordentliche Erträge (34.815.100 €) Finanzerträge (16.897.500 €) 3.1.2 Schwerpunkte Steuern und ähnliche Abgaben Die Erträge aus Steuern belaufen sich auf rund 45 % der ordentlichen Erträge im Haushalt. Aus diesem Grund ist hier eine besonders detaillierte Berücksichtigung bei der Planung erforderlich. Gewerbesteuer Insgesamt ist der Ertrag aus den zu erzielenden Steuererträgnissen positiv. Dies liegt insbesondere an den weiter steigenden Erträgen aus der Gewerbesteuer. Der deutliche Sprung von 2011 auf 2012 orientiert sich am voraussichtlichen nachhaltigen Ergebnis 2011, sowie an den bereits zu Beginn des Jahres 2012 erfolgten Sollstellungen in Höhe von ca. 160 Mio. Euro. TEuro 2011 2012 2013 2014 2015 145.600 181.400 184.100 186.900 189.700 + 24,6 + 1,5 + 1,5 + 1,5 Steigerung in % Übernachtungsabgabe Erstmals plant die Stadt Aachen auch Erträgnisse aus einer so genannten Übernachtungsabgabe ein. Insbesondere die immensen Anstrengungen der Stadt zur Steigerung der Attraktivität Aachens gerade im Bereich Kultur-, Wirtschafts- und Tourismusförderung rechtfertigen diesen Schritt. Die Übernachtungsabgabe wird als sog. Aufwandsteuer begriffen und entsprechend ausgestaltet werden. Das Ertragsvolumen wird mit 1,3 Mio. Euro ab 2012 angesetzt. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer In Anbetracht der zwischenzeitlichen deutlich besseren Wirtschaftslage und Abnahme der Arbeitslosigkeit erscheint es realistisch, die unten angeführten positiven Steigerungssätze für die Haushaltsplanung ab 2012 anzusetzen. TEuro 2011 2012 2013 2014 2015 72.300 76.400 80.800 84.500 86.600 +5,7 +5,8 + 4,6 +2,5 Steigerung in % Zuwendungen und allgemeine Umlagen Schlüsselzuweisungen Der Ansatz für das Jahr 2012 folgt der vorliegenden 1. Modellrechnung auf der Basis des eingebrachten Entwurfs zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2012. Mangels weiterer Orientierungsdaten wird dieser Ansatz fortgeschrieben. TEuro Steigerung in % 2011 2012 2013 2014 2015 90.265 96.510 96.510 96.510 96.510 + 6,9 +0,0 +0,0 +0,0 3.2 Darstellung wesentlicher Aufwandsarten 3.2.1 Aufwandsstruktur Die Aufwandsstruktur des Haushalts 2012 stellt sich wie folgt dar: 22.498.900 € 23.639.900 € 20.371.600 € 164.898.700 € 74.846.900 € 466.741.000 € Personal- und Versorgungsaufwendungen (164.898.700 €) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (74.846.900 €) Transferaufwendungen (466.741.000 €) Sonstige ordentliche Aufwendungen (23.639.900€) Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen (22.498.900 €) Bilanzielle Abschreibungen (20.371.600 €) 3.2.2 Schwerpunkte Aufwand im Zusammenhang mit U 3-Maßnahmen Für die U 3-Betreuung wurde der Aufwand für die Schaffung von 173 Plätzen im Kindergartenjahr 2012 / 2013 und zusätzlich je 100 Plätze in den folgenden Jahren entsprechend der bisherigen Finanzplanung eingeplant. Das Platzangebot durch Kindertagespflege wird im Kindergartenjahr 2012 / 2013 um 50 auf 450 Plätze erhöht. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 12.10.2010 erfolgte die Darstellung zusätzlicher Betreuungskosten von jährlich jeweils 2.024.600 Euro kostenneutral in Verbindung mit gleich hohen Landeszuweisungen (U3-Pauschale). Berücksichtigt wurde ebenfalls die Einführung der Tagespflege-Satzung zum 01.08.2012 mit einer Nettobelastung des städtischen Haushalts von rd. 600.000 Euro in 2012 sowie jährlich rund 1,5 Mio. Euro in den Haushaltsjahren 2013-2015. Erträge im Zusammenhang mit Elternbeiträgen Die im Rahmen des elternbeitragsfreien 3. Kindergartenjahres des Landes zu erwartenden Erstattungen ausfallender Elternbeiträge führen zu Erträgen von jährlich 1,7 Mio. Euro. Das zusätzlich bei der Stadt Aachen bestehende beitragsfreie 1. Kindergartenjahr wird aufgehoben. Die daraus resultierenden jährlichen Mehrerträge in Höhe von 1,7 Mio. Euro werden durch die Mehrbelastungen im Rahmen der Tagespflege (s.o.) aufgebraucht. Sowohl die Aufhebung des beitragsfreien 1. Kindergartenjahres als auch die Maßnahmen der Tagespflege werden erst unterjährig zum 01.08.2012 eingeführt. Wegen der bis zu diesem Stichtag geltenden Befreiung für 2 Kindergartenjahre entfallen für diesen Zeitraum Elternbeiträge in Höhe von rd. 990.000 Euro. Diese werden durch Wenigeraufwendungen im Bereich der Tagespflege kompensiert. Bildungs- und Teilhabepaket Im Bereich Schulsozialarbeit stehen bis 2013 Bundesmittel i. H. v. jährlich 1.336.200 Euro zur Verfügung. Hiervon sind im Haushaltsjahr 2012 290.000 Euro für Büroausstattungen in den Investivbereich verlagert worden. Personal Unter Berücksichtigung erster bekannter Tarifabschlüsse sind die Entwurfsplanungen überprüft worden. Die Anpassungen im Personalkostenverbund insbesondere für Tariferhöhungen in 2012 und Steigerungen im Besoldungs- und Versorgungsbereich ab 2013 sowie die Anpassung der Zuführungen für Pensions- und Beihilferückstellungen führen in der Summe zu einer Erhöhung des Gesamtaufwandes für Personal und Versorgung, der erst ab 2015 gedeckelt wird. Die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung beschlossene 6-monatige Wiederbesetzungssperre soll ebenfalls dazu beitragen, Tariferhöhungen aufzufangen. Eine Auswirkung der aufgabenkritischen Überlegungen wird und muss die Deckelung der Personalkosten sein. StädteRegion Gemäß Aachen-Gesetz und der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Aachen und der Stadt Aachen ist die StädteRegion zum 21.10.2009 gegründet worden. Die grundsätzlich andere Darstellung bzw. Verlagerung von Aufwandsblöcken zur Regionsumlage wurde bereits bei der Aufstellung des Haushalts 2010 vorgenommen und ab 2011 fortgeschrieben. Nach wie vor gilt es, die daraus resultierenden Aufwendungen fortlaufend zu verifizieren und zu hinterfragen. Daraus resultiert auch die unterschiedliche Einschätzung bezogen auf die von der Stadt Aachen im Laufe der mittelfristigen Planung zu erbringenden Umlagen und Ausgleichszahlungen. Nach wie vor hält die Stadt Aachen auch aus diesem Grunde an der Rückstellung für die städteregional bedingten Aufwandsrisiken fest. Die Regionsumlage wurde unter Berücksichtigung des verabschiedeten Haushalts der StädteRegion Aachen festgesetzt, wobei die Ansätze für die Finanzplanjahre 2013-2015 um die zu erwartende Reduzierung der Landschaftsumlage gekürzt wurden. Hilfen zur Erziehung Einen wesentlichen Teil der Transferaufwendungen stellen auch die Hilfen zur Erziehung dar. Die Entwicklung ist wie folgt in den Haushalt 2012 eingestellt: Steigerung in Mio. Euro gegenüber Ansatz HH 2011 2012 2013 2014 2015 +3,4 + 3,7 + 3,6 + 4,2 Unter zusätzlicher Berücksichtigung des überplanmäßigen Bedarfs für 2011 in Höhe von 3,4 Mio. Euro liegen die Ansätze der Jahre 2012-2014 knapp oberhalb des Wertes für 2011. Ein stärkerer Anstieg ist nur für das Jahr 2015 zu verzeichnen. Die Einsparungen aus HSK-Maßnahmen betragen im Jahr 2012 400.000 Euro, im Jahr 2013 kumuliert 600.000 Euro sowie in den Jahren 2014 und 2015 jeweils kumuliert 1,2 Mio. Euro. 4. Schwerpunkte der investiven Finanzplanung 2012 Die investiven Einzahlungs- und Auszahlungsarten entwickeln sich nach der mittelfristigen Finanzplanung bis 2015 wie folgt: Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ansatz 2011 EUR Ansatz 2012 EUR Planung 2013 EUR Planung 2014 EUR Planung 2015 EUR Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen -26.041.000 -23.211.100 -16.886.300 -17.176.800 -16.930.600 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen -7.007.800 -11.011.800 -11.513.300 -12.009.800 -10.009.800 Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten -2.384.800 -1.976.100 -1.876.100 -3.576.100 -1.976.100 0 -3.214.900 -3.385.600 -3.409.900 -3.518.700 -35.433.600 -39.413.900 -33.661.300 -36.172.600 -32.435.200 3.161.000 5.111.000 3.071.000 3.046.000 3.046.000 31.604.500 29.952.900 32.990.400 36.106.900 27.076.300 8.765.100 10.339.200 8.210.200 9.646.900 14.533.800 0 40.300 15.300 15.300 0 1.740.400 10.000 10.000 10.000 10.000 Sonstige Investitionszahlungen 26.929.600 31.338.500 28.715.400 25.951.400 12.949.200 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 72.200.600 76.791.900 73.012.300 74.776.500 57.615.300 Saldo aus Investitionstätigkeit 36.767.000 37.378.000 39.351.000 38.603.900 25.180.100 Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag 82.434.400 55.161.500 47.241.100 48.225.800 32.032.700 Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen -72.950.900 -125.930.700 -76.350.900 -70.162.500 -70.162.500 Tilgung und Gewährung von Darlehen 56.007.500 105.369.600 56.816.600 57.342.700 57.978.600 Saldo aus Finanzierungstätigkeit -16.943.400 -20.561.100 -19.534.300 -12.819.800 -12.183.900 Sonstige Investitionseinzahlungen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen Auszahlungen für Finanzanlagen Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen Achtung: In Anlehnung an die Darstellung im Haushalt werden Einzahlungen mit negativem Vorzeichen und Auszahlungen mit positiven Beträgen dargestellt. 4.1 Einzahlungen/ Deckungsmittel Die Finanzierung der Investitionen ist in 2012 wie folgt eingeplant: 3.214.900 € 1.976.100 € 11.011.800 € 23.211.100 € Kredite (37.378.000 €) Zuwendungen (23.211.100 €) Einzahlungen aus Veräußerungsgeschäften (11.011.800 €) Beiträge und ähnliche Entgelte (1.976.100 €) Sonstige Investitionseinzahlungen (3.214.900 €) 37.378.000 € Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Investitionspauschalen Ausgehend von der 1. Modellrechnung 2012 zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) wurde grundsätzlich von einer moderaten Steigerung von 1,5 % je Jahr ausgegangen. Bei der Sportpauschale wurde ein gleich bleibender Betrag von rd. 700 TEuro angenommen. Kreditbedarf Zur Finanzierung der derzeit eingeplanten Investitionen ergeben sich unter Berücksichtigung der übrigen Einzahlungen Kreditbedarfe von Haushaltsjahr 2012 2013 2014 2015 37.378 39.351 38.604 25.180 ordentliche Tilgung 20.070 20.817 21.343 21.979 rentierliche Investitionen 16.240 13.915 15.394 14.484 Netto-Neuverschuldung 1.069 4.619 1.867 -11.283 TEuro nachrichtlich: Damit wird die Grenze der Netto-Neuverschuldung im Finanzplanungszeitraum insgesamt unterschritten. 4.2 Auszahlungen Das Investitionsvolumen teilt sich schwerpunktmäßig im Jahre 2012 wie folgt auf: 869.400 € 8.605.500 € 15.934.200 € 12.202.700 € 4.924.800 € 13.223.300 € 387.100 € 12.107.700 € 1.216.000 € 1.649.600 € 5.663.600 € 01 Innere Verwaltung (15.934.200 €) u.a. 3,4 Mio. für Camp Pirotte und 2,1 Mio. für Campus West 02 Sicherheit und Ordnung (4.924.800 €) 03 Schulträgeraufgaben (12.107.700 €) 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (5.663.600 €) 08 Sportförderung (1.649.600 €) 09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinfomationen (1.216.000 €) 10 Bauen und Wohnen (387.100 €) 11 Ver- und Entsorgung (13.223.300 €) 12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (12.202.700 €) 13 u. 14 Natur- und Landschaftspflege, Umweltschutz (869.400 €) 04 u. 15 Wirtschaft und Tourismus, Kultur (8.605.500 €) 4.3 Schwerpunkte Die Maßnahmen lt. Schulmodernisierungsprogramm werden ab 2012 mit jährlich 1,7 Mio., 3,3 Mio., 3,3 Mio. und 4,2 Mio. Euro fortgeführt. Das Mensenprogramm wird in 2012 mit rd. 4 Mio. Euro etatisiert. Darüber hinaus sind zusätzlich für die inzwischen nicht mehr geförderten OGS-Maßnahmen jährlich mehr als 1,3 Mio. Euro (2013 2,4 Mio. Euro) eingeplant. Als größere Schulinvestition ist die 4. Gesamtschule mit Gesamtkosten in Höhe von 10,5 Mio. Euro eingeplant, von denen 400.000 Euro über EU-Mittel refinanziert werden. Im Rahmen der Schaffung von weiteren Plätzen für die U3-Betreuung sind in den Jahren 2012 bis 2015 insgesamt rd. 16,1 Mio. Euro für Kindertageseinrichtungen eingeplant, aufgeteilt auf 2012 mit 4,2 Mio. Euro, 2013 mit 4,9 Mio. Euro, 2014 mit 6,8 Mio. Euro und 2015 mit 245.000 Euro. Modernisierungsmaßnahmen beim städt. Wohnungsbestand in Verwaltung der GeWoGe sind in 2012 mit einem investiven Gesamtvolumen von 1,3 Mio. Euro eingeplant; das Investitionserfordernis für Camp Pirotte beziffert sich auf 3,4 Mio. Euro und für die Route Charlemagne auf rd. 5,6 Mio. Euro. Für Baumaßnahmen im Eurogress sind für das Jahr 2012 2,5 Mio. Euro eingeplant. Insgesamt belaufen sich die Investitionskosten auf ca. 5 Mio. Euro. Ab 2012 steht die Großinvestition Campus West an, die mit folgenden Ansätzen im Haushalt eingeplant ist: Produkt 12.01.02 Campus West, Infrastruktur (in Mio. Euro) 2012 2013 2014 2015 Folgejahre 2,1 0,6 3,7 3,7 6,9 Im Jahr 2012 sind 2 Mio. Euro für Grundstücksankäufe enthalten. Die Gesamtkosten ohne Grundstückskäufe betragen rd. 15 Mio. Euro. Insgesamt ist im Rahmen der investiven Planungen, auch vor dem Hintergrund der laufenden Investitionsabfrage, eine realisierungsnahe Einplanung gesucht worden. Angemeldete Maßnahmen wurden auf ihre Notwendigkeit vor dem Hintergrund der angesetzten Kreditlinie sowie der erwarteten Kassenwirksamkeit geprüft. 5. Schlusswort Spätestens die Verlautbarungen und Diskussionen rund um den Stärkungspakt Stadtfinanzen des Landes NRW dürften jedem die Notlage der - insbesondere nordrhein-westfälischen - Kommunen vor Augen geführt haben. Die Stadt Aachen zählt nicht zu den glücklichen Ausreißern, denen es gelingt einen ausgeglichenen oder doch zumindest fiktiv ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Auch sie verzehrt jährlich immer wieder ein Stück ihres Eigenkapitals. Insbesondere die Entwicklungen und Planungen der Folgejahre zeigen dabei anschaulich auf, dass eine "normale" Zuwachsrate der Erträgnisse insbesondere auf der steuerlichen Seite die Schere zwischen Erträgnissen und Aufwendungen nicht zu schließen vermag. Um auch weiterhin handlungsfähig, eigenständig handlungsfähig zu bleiben, bedarf es zum einen der Hilfe von Außen. Einbrüche etwa im Bereich der Schlüsselzuweisungen wären von ihr ebenso wenig zu verkraften wie etwa eine Erhöhung umlagebezogener Aufwendungen, da sie die Erleichterungen auf kommunaler Seite durch die Entlastungen im Bereich der Grundsicherung aufzehren würden. Von dem Stärkungspakt Stadtfinanzen des Landes NRW wird die Stadt Aachen nach jetzigem Stand der Dinge nicht profitieren. Das ist zumindest insoweit ein gutes Zeichen als es bedeutet, sie gehört zu den "nur" durchschnittlich verschuldeten Städten Nordrhein-Westfalens. Andererseits bedeutet es natürlich auch, dass sie nur in dem Maße bei den Landeszuweisungen positiv betroffen sein wird, als die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und weitergehende Entscheidungen des Landes in Bezug auf die Erhöhung der Verbundmasse eine Aufstockung oder gar Stabilisierung der Schlüsselzuweisung erwarten lassen. Die Stadt Aachen kann daher zur Sicherung ihrer Haushaltsfähigkeit allein im Wesentlichen auf zwei Bausteine zurückgreifen: Die Sicherung ihrer kommunalen Steuererträgnisse und die eigenen Bemühungen um eine Haushaltskonsolidierung, die sich nicht allein im Klein-Klein oder der Suche nach Effizienzsteigerung im Feld der Aufgabenwahrnehmung beschränken kann. Die hier liegenden Herausforderungen liegen auf der Hand, dürfen auch nicht vernachlässigt werden. Die in den letzten Jahren immer wieder aufgelegten Konsolidierungsrunden begrenzen aber die hier möglichen Potenziale. Diese auszuschöpfen und sich immer wieder neue Potenziale zu erschließen, ist ohnehin und selbstverständlich unsere Aufgabe. Sie zu meistern wird aber nicht die Größenordnung notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen, notwendiger nachhaltiger Konsolidierungsmaßnahmen eröffnen. Leitbild, Ziele, Priorisierung und die entsprechende Umsetzung im Rahmen eines funktionierenden Controllings sind die Maxime. Dabei darf das haushalterische Ziel der Zukunft nicht darin liegen, dauerhaft auf die gesetzliche 5% Grenze des Eigenkapitalverzehrs zu setzen. Denn auch sie ist endlich. Aachen, den 21.03.2012 Grehling Stadtkämmerin