Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
106279.pdf
Größe
954 kB
Erstellt
09.03.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Jugend
Soziales und Integration
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 40/0117/WP16
öffentlich
09.03.2012
FB 45/500 Herr Drescher
Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.03.2012
27.03.2012
26.04.2012
09.05.2012
KJA
SchA
SGA
INT
Kenntnisnahme
Entscheidung
Entscheidung
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis
2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er
beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der noch zu erwartenden Förderrichtlinien des
Landes und des bestehenden städtischen Integrationskonzeptes die Beantragung auf
Förderung eines Integrationszentrums vorzunehmen.
3. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der
noch zu erwartenden Förderrichtlinien des Landes und des bestehenden städtischen
Integrationskonzeptes die Beantragung auf Förderung eines Integrationszentrums
vorzunehmen.
4. Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 40/0117/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.08.2012
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2011
Ansatz 2011
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
-Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2012
Ansatz 2012
2013 ff.
Ansatz 2013 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
56.000
103.500
56.000
510.000
0
0
Personal-
126.000
149.800
126.000
549.000
0
0
0
0
0
0
0
0
-70.000
-46.300
-70.000
-39.000
0
0
/Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
+23.700
+31.000
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 40/0117/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.08.2012
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 08.02.2012 das „Gesetz zur Förderung der
gesellschaftlichen Teilhabe und Integration verabschiedet. Mit dieser Gesetzgebung setzt NRW seine
Vorreiterstellung im Bereich der Integrationspolitik weiter fort. Das Gesetz soll dazu dienen, die bereits
bestehende integrationspolitische Infrastruktur vor Ort zu stützen.
Diese Infrastruktur soll durch das Gesetz gesichert und weiter optimiert werden. Da den Kommunen
und insbesondere den kreisfreien Städten eine entscheidende Bedeutung zum Gelingen von
Integration zukommt, sollen diese durch das Gesetz in der Wahrnehmung ihrer Integrationsaufgabe
nachhaltig unterstützt werden.
Gemäß § 7(1) des Teilhabe –und Integrationsgesetzes soll zu diesem Zweck die Einrichtung von
kommunalen Integrationszentren gefördert werden:
-zur Verbesserung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in
enger Zusammenarbeit mit den Schul- und Kindergartenträgern (Ziff.1). Die diesbezüglichen
Aufgaben nehmen die Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus
Zuwandererfamilien (RAAs) wahr.
Die RAA für die Stadt Aachen arbeitet seit 2003 in kommunaler Trägerschaft. Aufgrund der
Notwendigkeit einer engen Kooperation mit Schulen und Kindergärten ist diese Aufgabe beim FB45
angesiedelt. Gemäß den derzeitigen Richtlinien ist die RAA Service-, Beratungs- und
Dienstleistungseinrichtung für interkulturelle Arbeit mit dem Schwerpunkt im Bildungsbereich. Sie ist
hierbei eingebunden in die kommunale Struktur und arbeitet mit der Schulaufsicht zusammen.
Sie fördert, gestaltet und vernetzt die Arbeit an den Schnittstellen des Erziehungs- und
Bildungssystems. (vgl. Vorlage Nr. 40/0047/WP16 Bericht der RAA der Stadt Aachen)
Ihre Aufgabenschwerpunkte liegen in den Handlungsfeldern:
Frühe Bildung und Elementarerziehung
Schulische Bildung und
Übergang Schule/Beruf
Die Koordination der Aktivitäten und Angebote „bezogen auf die Integration und das Zusammenleben
in Vielfalt“ innerhalb und außerhalb der Verwaltung (gem. Ziff.2), ist Aufgabe der Stabstelle Integration
beim FB 50.
Die Aufgabenschwerpunkte der Stabstelle sind:
Umsetzung und Weiterentwicklung des gesamtstädtischen Integrationskonzeptes in allen
Handlungsfeldern der Integration
Zentrale Koordinierung von Planungen und Durchführung integrationsfördernder Maßnahmen
städtischer Fachbereiche
Implementierung eines effektiven Monitoringsystems in den Handlungsfeldern der Integration
Steuerung, Organisation und Koordination von Arbeitsgruppen- und Koordinatorentreffen
Ansprechpartner sein für Migranten und Migrantenorganisationen, Kontaktherstellung und
–pflege, Vernetzung und Professionalisierung von Migrantenorganisationen
Vorlage FB 40/0117/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.08.2012
Seite: 3/4
Bildungserstberatung für MigrantInnen in Kooperation mit Sprachkursträgern,
Jugendmigrationsdienst und Migrationserstberatung der Freien Wohlfahrtspflege
2. Aufgaben der Kommunalen Integrationszentren
Aufgabe der Kommunalen Integrationszentren ist es:
-
Angebote im Elementarbereich, in der Schule und beim Übergang von Schule in den Beruf in
Zusammenarbeit mit den unteren Schulaufsichtsbehörden durchzuführen, um die
Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern;
-
die auf die Integration und das Zusammenleben in Vielfalt bezogenen Aktivitäten und
Angebote zu koordinieren.
-
ergänzende Angebote zur Qualifizierung der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, in
Schulen und in sonstigen Bildungseinrichtungen hinsichtlich einer Förderung von Kindern und
Jugendlichen mit Migrationhintergrund auch in enger Zusammenarbeit mit den zugewanderten
Eltern zu machen.
3. Finanzierung
Mit der Einrichtung der kommunalen Integrationszentren ist eine verstärkte finanzielle Förderung des
Landes verbunden. So sollen die Kommunen für drei sozialpädagogische Fachkräfte je 50.000 Euro
bzw. für Verwaltungsfachpersonal 20.000 Euro erhalten. Derzeit wird das kommunale Personal der
städtischen RAA (2 Stellen sozialpädagogischer Fachkräfte mit derzeit jährlich 59.416 Euro durch das
Land gefördert). Darüber hinaus sollen auch weiterhin 2 landesbedienstete Lehrer den Einrichtungen
für die Integrationsarbeit zur Verfügung gestellt werden. Fördervoraussetzung ist das Vorhandensein
eines Integrationskonzeptes.
Das Gesetz soll zum 01.05.2012 in Kraft treten. Für die Umsetzung ist beabsichtigt entsprechende
Antragsrichtlinien seitens des Landes zu erlassen.
Um den Kommunen spezifische Umsetzungsmöglichkeiten zu ermöglichen, ist geplant, noch vor der
Sommerpause die zuständigen Dezernenten und Beigeordneten seitens des Landes einzuladen um
mit Ihnen die weitere Umsetzung zu erörtern.
4. Umsetzung
Die Verwaltung (FB45 und FB50) entwickelt ein Organisations- und Umsetzungskonzept, das den
Erfordernissen für eine Förderung durch das Land gerecht wird.
Nach Vorliegen der entsprechenden Richtlinien kann dann die Förderung als kommunales
Integrationszentrum zeitnah beantragt werden.
Die Verwaltung wird den Fachausschüssen das noch zu entwickelnde OrganisationsUmsetzungskonzept vorstellen.
Anlage/n:
Gesetzestext
Vorlage FB 40/0117/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.08.2012
Seite: 4/4