Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
106267.pdf
Größe
460 kB
Erstellt
08.03.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 40/0113/WP16
öffentlich
08.03.2012
FB 45/400, Herr Mathar
Einrichtung einer integrativen Lerngruppe an der Heinrich-HeineGesamtschule
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.03.2012
SchA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt
der Einrichtung einer integrativen Lerngruppe an der Heinrich-Heine-Gesamtschule ab dem Schuljahr
2012/2013 ab Jahrgangsstufe 5 zu.
Vorlage FB 40/0113/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2012
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamtbedarf
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ansatz 20xx ff.
bedarf (alt)
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
- Verschlechterung
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ertrag
fortgeschriebener Folgekosten
Ansatz 20xx ff.
Folgekosten
(alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
Vorlage FB 40/0113/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2012
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Erläuterungen:
1. Ausgangssituation
Die Heinrich-Heine-Gesamtschule hat bei der Schulaufsichtsbehörde für das Schuljahr 2012/2013 die
Einrichtung einer integrativen Lerngruppe beginnend ab der Jahrgangsstufe 5 beantragt und hierzu
ein pädagogisches und organisatorisches Konzept vorgelegt. In der integrativen Lerngruppe lernen
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zieldifferent sowohl nach den
Richtlinien für ihren Förderschwerpunkt, als auch nach den Unterrichtsvorgaben der
allgemeinbildenden Schule.
Nach Prüfung des Konzeptes beabsichtigt die Schulaufsichtsbehörde, nach § 20, Abs. 8 Schulgesetz
NRW (SchulG) an der Schule eine integrative Lerngruppe einzurichten und hat nunmehr die
Zustimmung des Schulträgers beantragt.
Die Schulkonferenz der Heinrich-Heine-Gesamtschule wurde im Wege der Anhörung beteiligt und hat
sich gemäß § 65, Abs. 2, Nr. 8 SchulG in ihrer Sitzung am 26.01.2012 für die Einrichtung einer
integrativen Lerngruppe in der Sekundarstufe I, ab Jahrgangsstufe 5, ausgesprochen.
2. Voraussetzungen für die Einrichtung
Das Konzept zur Einrichtung einer integrativen Lerngruppe an der Heinrich-Heine-Gesamtschule ist
beigefügt und wird in der Sitzung von der Schulleitung vorgestellt.
Maßgebliche Elemente des Konzeptes der Schule sind u. a.:
—
Klare Festlegung der Klassenschülerzahl in der integrativen Lerngruppe
—
Individuelle Förderung nach dem Curriculum des jeweiligen Bildungsgangs aufgrund
—
von Förderplänen
—
Gemeinsame Klassenleitungen durch Tutoren und sonderpädagogische Lehrkräfte
—
Räumliche Bedingungen und Ausstattungsbedingungen
—
Kooperation der Lehrkräfte und Teamteaching
—
Unterrichtsgestaltung gem. einem Ansatz des kreativen Umgangs mit der
Heterogenität
—
Ernst nehmen von Bedenken von Lehrkräften
3. Stellungnahme der Fachverwaltung (Schulbetrieb)
Die gem. § 20, Abs. 8 SchulG erforderlichen personellen und sächlichen Voraussetzungen an der
Schule sind gegeben.
Die Personalausstattung wird durch das Land sichergestellt.
Die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Unterrichtsräume können im Schulgebäude
bereitgestellt werden; für die äußere Differenzierung stehen in ausreichendem Umfang
Differenzierungsräume zur Verfügung. Die Nutzung freier Räumlichkeiten im Schulzentrum
Laurensberg erfolgt in Absprache mit dem Anne-Frank-Gymnasium, das ebenfalls die Einrichtung
Vorlage FB 40/0113/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2012
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einer integrativen Lerngruppe beantragt hat (siehe Vorlage 40/0114/WP16). Sofern weitere bauliche
Maßnahmen (Lichtbänder, Farbmarkierungen) notwendig sein werden, ist eine Bezuschussung im
Rahmen der vom Landschaftsverband Rheinland gewährten Inklusionspauschale möglich. Eventuell
weitere bauliche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der
Umsetzbarkeit als auch unter einem Finanzierungsvorbehalt; für die Einrichtung der integrativen
Lerngruppe sind derzeit allerdings keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Gemäß dem Integrationskonzept der Schule sollen höchstens 8 Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf, davon 6 mit zieldifferentem Bedarf (Lernen, geistige
Entwicklung) in der integrativen Lerngruppe aufgenommen werden. Sofern Schüler der JohannesKeppler-Schule, Rheinische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen, in der integrativen
Lerngruppe gefördert werden, hat der Landschaftsverband Rheinland sowohl für Schülerinnen und
Schüler aus dem Stadtgebiet als auch für Schülerinnen und Schüler mit auswärtigem Wohnort eine
Übernahme der Fahrkosten bzw. eine Beförderung mit den derzeitigen durch den Landschaftsverband
beauftragten Buslinien für den gesamten Zeitraum der Schullaufbahn in der Sekundarstufe I schriftlich
zugesagt.
Mittel zur Anschaffung von Lehr- und Lernmaterial stehen im Schulbudget im Rahmen der hier
veranschlagten Mittel für den GU-Unterricht und integrative Lerngruppen zur Verfügung.
4. Empfehlung
Die Fachverwaltung befürwortet ausdrücklich den Antrag der Heinrich-Heine-Gesamtschule ab dem
Schuljahr 2012/2013 eine integrative Lerngruppe in der Sekundarstufe I, ab Jahrgangsstufe 5,
einzurichten und empfiehlt dem Schulausschuss der Einrichtung zu zustimmen. Dies ist ein weiterer
Schritt, allen Schülerinnen und Schülern der Stadt Aachen die Möglichkeit zu bieten, bedarfsorientiert
und wohnortnah eine weiterführende Ganztagsschule entsprechend ihrem Wunsch zu besuchen.
Anlage/n:
—
Stellungnahme der Schulaufsicht
—
Konzept der Schule
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