Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
106282.pdf
Größe
285 kB
Erstellt
08.03.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 40/0115/WP16
öffentlich
08.03.2012
FB 45/400, Herr Mathar
Einrichtung einer integrativen Lerngruppe an der 4. Gesamtschule
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.03.2012
SchA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt
der Einrichtung einer integrativen Lerngruppe an der 4. Gesamtschule ab dem Schuljahr 2012/2013
ab Jahrgangsstufe 5 zu.
Vorlage FB 40/0115/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2012
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamtbedarf
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ansatz 20xx ff.
bedarf (alt)
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
- Verschlechterung
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ertrag
fortgeschriebener Folgekosten
Ansatz 20xx ff.
Folgekosten
(alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
Vorlage FB 40/0115/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2012
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangssituation
Die 4. Gesamtschule hat bei der Schulaufsichtsbehörde für das Schuljahr 2012/2013 die Einrichtung
einer integrativen Lerngruppe beginnend ab der Jahrgangsstufe 5 beantragt und hierzu ein
pädagogisches und organisatorisches Konzept vorgelegt. In der integrativen Lerngruppe lernen
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zieldifferent sowohl nach den
Richtlinien für ihren Förderschwerpunkt, als auch nach den Unterrichtsvorgaben der
allgemeinbildenden Schule.
Bereits im Rahmen des Errichtungsbeschlusses der 4. Gesamtschule haben Schulpolitik und
Schulträger deutlich gemacht, dass der gemeinsame Unterricht für Schüler/innen mit
sonderpädagogischem Förderbedarf und /oder die Bildung von integrativen Lerngruppen ein
wesentlicher Bestandteil des pädagogischen Konzeptes der Schule sein sollte. Dies hat die
Schulgemeinde aufgenommen und bei der Profilentwicklung der Schule offensiv eingearbeitet.
Es liegt noch keine abschließende Prüfung des von der Schule vorgelegten Konzeptes von der
Schulaufsichtsbehörde vor; nach Mitteilung der Schulleitung ist jedoch avisiert, dass beabsichtigt ist,
an der Schule eine integrative Lerngruppe einzurichten und die Zustimmung des Schulträgers zu
beantragen.
Die Schulkonferenz der 4. Gesamtschule wird im Wege der Anhörung beteiligt und in ihrer Sitzung am
21.03.2012 die Angelegenheit erörtern. Das Lehrerkollegium hat nach Aussage der Schulleitung seine
Bereitschaft zur Einrichtung einer integrativen Lerngruppe signalisiert. Über das Ergebnis wird in der
Sitzung berichtet.
2. Voraussetzungen für die Einrichtung
Das Konzept zur Einrichtung einer integrativen Lerngruppe an der 4. Gesamtschule ist beigefügt und
wird von der Schulleitung in der Sitzung vorgestellt.
Maßgebliche Elemente des Konzeptes der Schule sind u. a.:
—
Klare Festlegung der Klassenschülerzahl in der integrativen Lerngruppe
—
Kooperation der Regelschullehrkräfte mit den sonderpädagogischen Lehrkräften
—
Individuelle Förderung im Rahmen der inneren und äußeren Differenzierung
—
Gemeinsame Klassenleitung durch Tutoren und sonderpädagogische Lehrkraft
—
Individuelles Lernen
3. Stellungnahme der Fachverwaltung (Schulbetrieb)
Die gem. § 20, Abs. 8 SchulG erforderlichen personellen und sächlichen Voraussetzungen an der
Schule sind gegeben.
Die Personalausstattung wird durch das Land sichergestellt.
Vorlage FB 40/0115/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2012
Seite: 3/4
Die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Unterrichtsräume können im derzeitigen
Schulgebäude bereitgestellt werden; für die äußere Differenzierung stehen Differenzierungsräume zur
Verfügung.
Die entsprechenden Räumlichkeiten stehen der neuen 4. Gesamtschule auch zukünftig zur
Verfügung. Die für den Ausbau der Schule erstellte Machbarkeitsstudie für eine „leistungsfähige
Gesamtschule an einem etablierten Standort“ hat insbesondere auch der integrativen Beschulung
Rechnung getragen.
Gemäß dem Integrationskonzept der Schule sollen höchstens 8 Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf, davon 5 mit zieldifferentem Bedarf (Lernen, geistige
Entwicklung) in der integrativen Lerngruppe aufgenommen werden.
Sofern Schüler/Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in die integrative
Lerngruppe aufgenommen werden ist zu prüfen, inwieweit im Rahmen der Inklusionspauschale des
Landschaftsverbandes Rheinland Fahrtkosten übernommen werden. Im Übrigen werden nur Kinder
aus dem Stadtgebiet die integrative Lerngruppe in der 4. Gesamtschule besuchen.
Mittel zur Anschaffung von Lehr- und Lernmaterial stehen im Schulbudget im Rahmen der hier
veranschlagten Mittel für den GU-Unterricht und integrative Lerngruppen zur Verfügung.
Empfehlung
Der Schulbetrieb befürwortet ausdrücklich den Antrag der 4. Gesamtschule ab dem Schuljahr
2012/2013 eine integrative Lerngruppe in der Sekundarstufe I, ab Jahrgangsstufe 5, einzurichten und
empfiehlt dem Schulausschuss der Einrichtung zu zustimmen vorbehaltlich der positiven Bescheidung
durch die Schulaufsichtsbehörde. Hierdurch wird Schülerinnen und Schülern der Stadt Aachen die
Möglichkeit geboten, bedarfsorientiert und wohnortnah eine weiterführende Ganztagsschule
entsprechend ihrem Wunsch zu besuchen.
Anlage/n:
—
Konzept der Schule
Vorlage FB 40/0115/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2012
Seite: 4/4