Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
106285.pdf
Größe
219 kB
Erstellt
08.03.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 40/0114/WP16
öffentlich
08.03.2012
FB 45/400, Herr Mathar
Einrichtung einer integrativen Lerngruppe am Anne-FrankGymnasium
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.03.2012
SchA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt
der Einrichtung einer integrativen Lerngruppe am Anne-Frank-Gymnasium ab dem Schuljahr
2012/2013 ab Jahrgangsstufe 5 zu.
Vorlage FB 40/0114/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2012
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamtbedarf
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ansatz 20xx ff.
bedarf (alt)
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
- Verschlechterung
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ertrag
fortgeschriebener Folgekosten
Ansatz 20xx ff.
Folgekosten
(alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
Vorlage FB 40/0114/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2012
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Erläuterungen:
1. Ausgangssituation
Das Anne-Frank-Gymnasium hat bei der Schulaufsichtsbehörde für das Schuljahr 2012/2013 die
Einrichtung einer integrativen Lerngruppe beginnend ab der Jahrgangsstufe 5 beantragt und hierzu
ein pädagogisches und organisatorisches Konzept vorgelegt. In der integrativen Lerngruppe lernen
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zieldifferent sowohl nach den
Richtlinien für ihren Förderschwerpunkt, als auch nach den Unterrichtsvorgaben der
allgemeinbildenden Schule.
Nach Prüfung des Konzeptes beabsichtigt die Schulaufsichtsbehörde, nach § 20, Abs. 8 Schulgesetz
NRW (SchulG) an der Schule eine integrative Lerngruppe einzurichten und hat nunmehr die
Zustimmung des Schulträgers beantragt.
Die Schulkonferenz des Anne-Frank-Gymnasiums wird im Wege der Anhörung beteiligt und wird in
ihrer Sitzung am 14.03.2012 die Angelegenheit erörtern. Das Lehrerkollegium hat nach Aussage des
Schulleiters bereits seine Bereitschaft zur Einrichtung einer integrativen Lerngruppe signalisiert. Über
das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
2. Voraussetzungen für die Einrichtung
Das Konzept zur Einrichtung einer integrativen Lerngruppe am Anne-Frank-Gymnasium ist beigefügt
und wird in der Sitzung vorgestellt.
Maßgebliche Elemente des Konzeptes der Schule sind u. a.:
—
Klare Festlegung der Klassenschülerzahl in der Integrationsklasse
—
Individuelle Förderung nach dem Curriculum des jeweiligen Bildungsgangs
aufgrund
—
von Förderplänen
—
Enge Kooperation der beteiligten Lehrkräfte (Teamteaching)
—
Räumliche Bedingungen
—
Aussagen zu erreichbaren Abschlüssen
—
Aussagen zu Fortbildungsmaßnahmen
—
Aussagen zur Evaluation des Konzepts
3. Stellungnahme der Fachverwaltung (Schulbetrieb)
Die gem. § 20, Abs. 8 SchulG erforderlichen personellen und sächlichen Voraussetzungen an der
Schule sind gegeben.
Die Personalausstattung wird durch das Land sichergestellt.
Die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Unterrichtsräume können im Schulgebäude
bereitgestellt werden; für die äußere Differenzierung stehen in ausreichendem Umfang
Differenzierungsräume zur Verfügung. Die Nutzung freier Räumlichkeiten im Schulzentrum
Laurensberg erfolgt in Absprache mit der Heinrich-Heine-Gesamtschule, die ebenfalls die Einrichtung
Vorlage FB 40/0114/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2012
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einer integrativen Lerngruppe beantragt hat (siehe Vorlage 40/0113/WP16). Sofern weitere bauliche
Maßnahmen (Lichtbänder, Farbmarkierungen) notwendig sein werden, ist eine Bezuschussung im
Rahmen der vom Landschaftsverband Rheinland gewährten Inklusionspauschale möglich. Eventuell
weitere bauliche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der
Umsetzbarkeit als auch unter einem Finanzierungsvorbehalt; für die Einrichtung der integrativen
Lerngruppe sind derzeit allerdings keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Sofern Schüler der Johannes-Keppler-Schule, Rheinische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
Sehen, in der integrativen Lerngruppe gefördert werden, hat der Landschaftsverband Rheinland
sowohl für Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet als auch für Schülerinnen und Schüler mit
auswärtigem Wohnort eine Übernahme der Fahrkosten bzw. eine Beförderung mit den derzeitigen
durch den Landschaftsverband beauftragten Buslinien für den gesamten Zeitraum der Schullaufbahn
in der Sekundarstufe I schriftlich zugesagt.
Mittel zur Anschaffung von Lehr- und Lernmaterial stehen im Schulbudget im Rahmen der hier
veranschlagten Mittel für den GU-Unterricht und integrative Lerngruppen zur Verfügung.
Empfehlung
Die Fachverwaltung befürwortet ausdrücklich den Antrag des Anne-Frank-Gymnasiums ab dem
Schuljahr 2012/2013 eine integrative Lerngruppe in der Sekundarstufe I, ab Jahrgangsstufe 5,
einzurichten und empfiehlt dem Schulausschuss der Einrichtung zu zustimmen. Damit wird ein
Angebot geschaffen, dass Eltern von Grundschulkindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in
der Stadt Aachen nach Beendigung der Grundschulzeit als weiteren Förderort für ihre Kinder die
Schulform Gymnasium wählen können.
Anlage/n:
—
Stellungnahme der Schulaufsicht
—
Konzept der Schule
Vorlage FB 40/0114/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.12.2012
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