Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
106165.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
06.03.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:40

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 40/0111/WP16 öffentlich 06.03.2012 FB 45/200, Frau Wiesener Empfehlungen aus der OGS -Konferenz der StädteRegion Aachen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 27.03.2012 27.03.2012 KJA SchA Kenntnisnahme Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Kinder – und Jugendausschuss und der Schulausschuss nehmen die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Vorlage FB 40/0111/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.08.2012 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz 20xx fortgeschriebener Gesamt- Gesamtbedarf Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx ff. Ansatz 20xx ff. bedarf (alt) (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 - Verschlechterung 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz 20xx Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx ff. Ertrag fortgeschriebener Folgekosten Ansatz 20xx ff. Folgekosten (alt) (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden Vorlage FB 40/0111/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.08.2012 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Am 05.01.2010 fand die 1. OGS - Konferenz in der StädteRegion Aachen statt. Frau Ulla Roder, Schulrätin für die StädteRegion Aachen, führt den Vorsitz. Frau Ilona Lepers vom Bildungsbüro der StädteRegion Aachen, Übergangsmanagement im Programm „Lernen vor Ort“, hat die Geschäftsführung übernommen. Die Städteregionale OGS – Konferenz besteht aus 46 Vertreterinnen und Vertretern. Dazu gehören aus dem Bereich der Hauptkooperationspartner / Träger von OGS 10 Vertreter, 10 Pädagogische Koordinator/innen, 12 Schulleitungen aus Grundschulen und Förderschulen im Primarbereich, 4 Vertreter der Jugendämter, 1 Vertreter des Sportbundes, 1 Vertreter aus dem Bereich Kultur, 1 Vertreter aus dem Gesundheitsamt, 2 Vertreter aus dem Berufskolleg, 1 Vertreter aus dem Studienseminar, 1 Vertreter aus dem Bildungsbüro, 1 Vertreter der Schulaufsicht, 8 Mitglieder der OGS- Steuergruppe. Siehe auch Schaubild in der Anlage. In der StädteRegion gibt es ca. 100 Offene Ganztagschulen. Das langfristige Ziel der OGS – Konferenz auf städteregionaler Ebene ist, eine flächendeckend hochwertige und vergleichbare Qualität der Offenen Ganztagsschulen in der StädteRegion Aachen zu entwickeln. 2. Aktuelle Situation In 3 OGS Konferenzen haben sich alle Beteiligten in einem intensiven Prozess des Austauschs und des Aushandelns mit den Themen „Kommunikation und Kooperation“ und „ Lernzeiten“ befasst und Empfehlungen erarbeitet. Die vorliegen Empfehlungen sollen zu einer verbindlichen Festlegung der Strukturen der Zusammenarbeit aller Beteilten beitragen. In der Sitzung der AG §78 OGS am 23.02.2012 wurden die Empfehlungen beraten. Die AG § 78 OGS nimmt wie folgt Stellung: Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII – Offene Ganztagsschulen (OGS) begrüßt die Empfehlungen der OGS -Konferenz grundsätzlich als Beitrag zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Die AG § 78 OGS bittet um eine Überarbeitung des Glossars zum Punkt „Schulleitung“, da die angewandte Systematik von der reinen Begriffserklärung abweicht. Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII – Offene Ganztagsschulen (OGS) empfiehlt die Beschreibung der inhaltlichen Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnisse. Insbesondere das Thema der Dienst- und Fachaufsicht sowie der Weisungsbefugnis in der Zusammenarbeit zwischen Vorlage FB 40/0111/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.08.2012 Seite: 3/4 Schulleitung und Hauptkooperationspartner/Träger bedarf einer differenzierten Bearbeitung im Rahmen der Kooperationsverträge. Aus diesem Grund empfiehlt die AG 78 OGS das Zitat des § 59 SchulG ersatzlos aus dem Glossar zu streichen. 3. Stellungnahme der Fachverwaltung: Die Frage der Abgrenzung zwischen der Weisungsbefugnis des Schulleiters und dem Direktionsrecht des Anstellungsträgers, der an der Schule tätigen Mitarbeitern (z.B. des Schulträgers und / oder des freien Trägers der Jugendhilfe) befindet sich in der Klärung mit dem Rechtsamt. Da es sich hier um OGS Empfehlungen handelt, ist der Schulträger Stadt Aachen in der Ausgestaltung der Kooperationsverträge und damit in der differenzierten Bearbeitung frei. Die Anregungen der AG §78 OGS werden im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Kooperationsverträge aufgenommen Anlage/n: 1. Anschreiben zu den Empfehlungen der OGS – Konferenz der StädteRegion Aachen 2. Empfehlungen der OGS – Konferenz der StädteRegion Aachen 3. Schaubild zur Struktur der OGS – Konferenz der StädteRegion Aachen Vorlage FB 40/0111/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.08.2012 Seite: 4/4 Schulamt für die Städteregion Aachen StädteRegion Aachen• 52090 Aachen An die Träger und Hauptkooperationspartner der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in der StädteRegion Aachen S 43 Bildungsbüro Zollernstr. 16 52070 Aachen Telefon Zentrale 0241 / 5198-0 Telefon Durchwahl 0241 / 5198-4315 Telefax 0241 / 5198-84315 Empfehlungen der OGS-Konferenz der StädteRegion Aachen Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlage erhalten Sie die ersten städteregionalen Empfehlungen zur Arbeit in den Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich zu den Themen „Kommunikation und Kooperation“ und „Lernzeiten“. E-Mail Ilona.Lepers@ staedteregion-aachen.de Auskunft erteilt Frau Lepers Zimmer E 496 Datum 24.01.2012 Die Empfehlungen sind ein Ergebnis der Arbeit der städteregionalen OGSKonferenz auf der Grundlage des OGS -Erlasses und der Rahmenkooperationsvereinbarung des Landes NRW. In der städteregionalen OGS-Konferenz, die seit Mai 2010 zweimal jährlich tagt, kommen Schulleitungen, Koordinatorinnen und Vertreter/innen aus weiteren unterschiedlichen Bereichen zusammen: Trägerorganisationen, Jugendämtern, Gesundheitsamt, Berufskolleg, Studienseminar, Kultur, Sport, Schulaufsicht, Bildungsbüro und dem Programm Lernen vor Ort. Die Zusammensetzung der OGS-Konferenz ist zu Ihrer Information als Anlage beigefügt. In drei Konferenzen wurde in einem intensiven Prozess des Austauschs und des Aushandelns aller Beteiligten zu den Themen „Kommunikation und Kooperation“ und „Lernzeiten“ gearbeitet. Die Ergebnisse wurden von der OGS Steuergruppe aufbereitet und danach wieder mit allen Konferenzteilnehmern besprochen. Für die beiden genannten Themenbereiche werden Strukturen der Zusammenarbeit aller Beteiligten erläutert und deren verbindliche Festlegung empfohlen. Bei der Erstellung der Empfehlungen ist aufgefallen, dass es notwendig ist, einige Begriffe zu definieren (siehe Glossar), da diese oft unterschiedlich benutzt werden. Auch hier gab es einen Aushandlungsprozess. Es ist vorgesehen, dass die Empfehlungen der OGS-Konferenz der StädteRegion Aachen regelmäßig überarbeitet und um weitere Themen ergänzt werden, z.B. um das Thema „Räume“. Telefax Zentrale 0241 / 53 31 90 Bürgertelefon 0800 / 5198 000 Internet http://www. staedteregionaachen.de/bildung Bankverbindungen Sparkasse Aachen BLZ 390 500 00 Konto 304 204 SWIFT AACSDE 33 IBAN DE2139050000 0000304204 Postgirokonto BLZ 370 100 50 Konto 1029 86-508 Köln SWIFT PBNKDEFF IBAN DE5237010050 0102986508 Erreichbarkeit Buslinien 1, 3, 7, 11, 13, 14, 21, 27, 33, 34, 37, 46, 56, 57, 77, 163 bis Haltestelle Normaluhr. Ca. 5 Minuten Fußweg vom Hauptbahnhof. Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischem Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Seite 1 von 2 Wir bitten Sie, alle Beteiligten bei der Umsetzung der Empfehlungen zu unterstützen, um den Qualitätsprozess voranzutreiben. Wir würden uns freuen, wenn die Empfehlungen regen Zuspruch fänden. Mit den besten Wünschen für das neue Jahr, Im Auftrag gez. gez. Ilona Lepers Bildungsbüro Geschäftsführung OGS-Konferenz Ulla Roder Schulrätin für die StädteRegion Aachen Seite 2 von 2 Schulamt für die StädteRegion Aachen Empfehlungen der OGS-Konferenz der StädteRegion Aachen Einleitung Die nachfolgenden Empfehlungen sind ein Ergebnis der Arbeit der städteregionalen OGS-Konferenz auf der Grundlage des OGS-Erlasses und der Rahmenkooperationsvereinbarung des Landes NRW. In Gruppenarbeit wurde zunächst zu verschiedenen Themen gearbeitet. Die Ergebnisse wurden anschließend von der OGS -Steuergruppe aufbereitet und danach wieder mit allen Konferenzteilnehmern besprochen. In einem intensiven Prozess des Austauschs und des Aushandelns aller Beteiligten sind die vorliegenden Empfehlungen entstanden. Bei der Erstellung der Empfehlungen ist den Beteiligten aufgefallen, dass es notwendig ist, einige Begriffe zu definieren (siehe Glossar), da diese von den Beteiligten häufig unterschiedlich benutzt werden. Auch hier gab es einen Aushandlungsprozess. Wichtige Begriffe, die in den Empfehlungen fett gedruckt sind, werden im Glossar erläutert. Zur leichteren Lesbarkeit und da die meisten OGS-Beteiligten Frauen sind, wurde die weibliche Schreibweise benutzt. Glossar OGS OGS steht sowohl für die unterrichtlichen als auch die außerunterrichtlichen Angebote: Eine Schule hat keine Außerunterrichtliche Angebote Der Bereich der offenen Ganztagsschule, der in der Regel nachmittags stattfindet und oft mit dem Begriff OGS Lernzeiten (siehe Empfehlungen) In Ganztagsschulen werden abwechslungsreiche Übungs- und Trainingsformen anstelle von Hausaufgaben OGS, sondern ist eine OGS. gleichgesetzt wird (siehe OGS). bzw. Schulaufgaben erledigt. Die Grundzüge der inhaltlichen Arbeit orientieren sich am Hausaufgabenerlass (BASS 12-31 Nr.1 in der Fassung vom 24.6.1992 und vom 31.7.2008). Schulamt für die StädteRegion Aachen Schulleitung „Die Schulleiterin oder der Schulleiter leitet die Schule und vertritt sie nach außen. Sie oder er ist verantwortlich für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Sie oder er kann in Erfül- lung dieser Aufgaben als Vorgesetzte oder Vorgesetzter allen an der Schule tätigen Personen Weisungen erteilen und nimmt das Hausrecht wahr.“ (§ 59 Abs. 2 SchulG/BASS 21-02 Nr.2.1) In Bezug auf die Offene Ganztagsschule achtet sie/er auf die Qualitätsentwicklung durch einen regelmäßigen fachlichen Austausch aller Beteiligten und die Umsetzung der gemeinsamen Konferenzbeschlüsse bis hin zur Einarbeitung des OGS-Konzeptes ins Schulprogramm. Koordinatorin Leitung des Bereichs der außerunterrichtlichen Angebote Pädagogische Mitarbeiterinnen pädagogisches Personal der außerunterrichtlichen Angebote Externe Mitarbeiterinnen Kursleiterinnen, Honorarkräfte, ehrenamtliche Mitarbeiterinnen Verbindungslehrkraft Lehrervertreterin für die Verzahnung der unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Angebote; gibt es z.T. an Schulträger Der Schulträger (Kommune) ist für die Errichtung, Unterhaltung und Verwaltung der Schule verantwortlich und Träger/Hauptkooperationspartner In der Stadt Aachen werden die Institutionen, bei denen die pädagogischen Mitarbeiterinnen der außerunter- großen Grundschulen trägt in der Regel die Sachkosten. richtlichen Angebote beschäftigt sind, Hauptkooperationspartner genannt, im Gebiet des ehemaligen Kreises Aachen hingegen Träger (wg. Träger der Jugendhilfe). Fachberatung des Trägers/ Die Fachberatung berät und unterstützt bei übergeordneten Fragen der Planung, Konzipierung und Fachberatung OGS Fachberatung von schulischer Seite für die Belange des Offenen Ganztags Schulinterne OGS–Konferenz im Unterschied zur zweimal jährlich tagenden städteregionalen OGS-Konferenz Hauptkooperationspartners Umsetzung des offenen Ganztags. Schulamt für die StädteRegion Aachen Tipps/Literaturhinweise: • Nutzen Sie Hinweise und Tipps aus Erfahrungen der Netzwerkschulen der StädteRegion Aachen. • Nutzen Sie hilfreiche Tipps durch die Fachberatung OGS, die Fachaufsicht der jeweiligen Träger/Hauptkooperationspartner oder „Goodpractice“-Beispiele von Tagungen und Schulen. Ein Beispiel: http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/bildung/schulen/ogs/ogs_fachtagung/ogs_fachtagung_17042007_doku.pdf • • • Hilfestellung gibt es auch durch die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ NRW, http://www.nrw.ganztaegig-lernen.de Zur Qualitätsentwicklung in Ganztagsschulen (Quigs) finden Sie hier spezielle Informationen: http://ganztag-nrw.de Es wird darauf hingewiesen, dass es sinnvoll sein kann, allgemein Dienstbesprechungen zu den Lernzeiten oder schulinternen OGSKonferenzen zu den unterschiedlichsten Themen auch durch externe Moderatorinnen und Moderatoren gestalten zu lassen. Hier wird verwiesen auf „Berater im Ganztag“, freiberufliche Moderatoren, die Fachaufsichten der Träger/Hauptkooperationspartner oder auf das Bildungsbüro. Siehe auch: http://www.ganztag-blk.de/test/upload/quigs_20/QUIGS_2_0_Moderatoren_141010.pdf • • • Beispiel für ein Lerntagebuch: http://www.herford.de/index.phtml?NavID=395.293&La=1 Qualitätshandbuch der OGS Würselen – Jugendamt der Stadt Würselen: http://stadtderkinder.de/download/ogs/qualitaetshandbuch.pdf Infos zu Lernzeiten: http://www.ganztag.nrw.de/front_content.php?idart=1557 Die Empfehlungen der OGS-Konferenz der StädteRegion Aachen und die „Tipps und Literaturhinweise“ werden regelmäßig überarbeitet. Wenn Sie weitere Literaturhinweise haben, die für alle an OGS Beteiligten in der StädteRegion interessant sind, teilen Sie diese bitte dem Bildungsbüro mit (Stichwort: OGS-Empfehlungen). Kontakt: ilona.lepers@staedteregion-aachen.de Schulamt für die StädteRegion Aachen Kommunikation und Kooperation – verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit aller Beteiligten (Stand 20.01.12) Es wird empfohlen, mit allen an OGS Beteiligten (Schulleitung, Koordinatorin, Lehrkräfte, Pädagogische Mitarbeiterinnen, externe Mitarbeiterinnen, Eltern, etc.) klare und verbindAllgemeine Empfehlung liche Absprachen zur Kommunikation und Kooperation zu treffen. Diese werden schrift- lich festgehalten (z.B. Schulprogramm, OGS-Konzept, Protokolle). Die Koordinatorin wird (möglichst) an allen schulischen Gremien (Lehrerkonferenz, Dienstbesprechungen, Schulkonferenzen, Sitzungen der Schulpflegschaft) beteiligt. Bei den Lehrerkonferenzen gibt es einen festen Tagesordnungspunkt zu Themen der außerunterrichtlichen Angebote. Die Koordinatorin nimmt mindestens für die Dauer der Lehrerkonferenz Bearbeitung dieses Tagesordnungspunktes teil. Die Koordinatorin ist stimmberechtigt bei Tagesordnungspunkten, in denen es inhaltlich um die außerunterrichtlichen Angebote geht. Gremien der außerunterrichtlichen Angebote Die Schulleitung, Stellvertretung oder Verbindungslehrkraft nimmt mindestens für die Dauer der Bearbeitung von Tagesordnungspunkten zum Vormittagsbereich an den re- gelmäßigen Teamsitzungen und Konzeptionstagen der außerunterrichtlichen Angebote teil. Mindestens einmal jährlich findet eine schulinterne OGS -Konferenz zu pädagogischen, fachlichen, organisatorischen und strukturellen Themen statt. An dieser Konferenz nehmen alle an OGS Beteiligten (Schulleitung, Koordinatorin, Lehrkräfte, Pädagogische Mit- Schulinterne OGSKonferenz arbeiterinnen etc.) teil. Empfohlen wird ein Zeitkontingent von 12 Stunden pro Schuljahr, das flexibel auf die einzelnen Konferenzen verteilt werden kann. Die Verteilung dieses Zeitkontingents auf einzelne Konferenzen wird in Absprache zwischen Schulleitung und Koordinatorin festgelegt (z.B. 3x4 Std. oder 1x8 Std. + 1x4 Std.). noch in der Diskussion bereits gemeinsam vereinbart wird/ist evaluiert Schulamt für die StädteRegion Aachen Kommunikation und Kooperation – verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit aller Beteiligten (Stand 20.01.12) An den einmal pro Halbjahr stattfindenden Schulkonferenzen nehmen die Koordinatorin sowie ein Elternteil, dessen Kind die außerunterrichtlichen Angebote wahrnimmt, min- destens als beratende Mitglieder teil. Es wird empfohlen, diese Personen durch eine Wahl Schulkonferenz in der Lehrerkonferenz bzw. Schulpflegschaft mit Mandat und Stimmrecht auszustatten. Ggf. kann von der in § 66.2 SchG eingeräumten Möglichkeit der Erhöhung der Mitglie- derzahl Gebrauch gemacht werden. Die Vorgabe, bei einer Erhöhung das 1:1-Verhältnis Eltern – Lehrer (§ 66.3 SchG) zu wahren (§ 66.2 SchG), wäre damit erfüllt. In der Schulkonferenz gibt es einen festen Tagesordnungspunkt „außerunterrichtliche Angebote“. Vor der Wahl der Elternvertretung für die Klassenpflegschaft erläutert die Klassenlehre- rin, weshalb es sehr wichtig ist, ein Elternteil in die Klassenpflegschaft zu wählen, dessen Kind die außerunterrichtlichen Angebote besucht. a) Diese Klassenpflegschaftsvorsitzende nimmt die Belange von Eltern mit Kindern, welche die außerunterrichtlichen Angebote besuchen, mit in das Gremium Klas- senpflegschaft. Gegebenenfalls werden zusätzlich themenbezogene Treffen der Eltern von Kindern mit Kindern bei den außerunterrichtlichen Angeboten organiKlassenpflegschaft und Einbeziehung der Elternvertretung siert. Bei unaufschiebbaren Dingen werden Gesprächstermine zwischen diesen Elternvertretern und den beiden Leitungspersonen (Koordinatorin und Schulleitung) vereinbart. Die Teilnahme einer päd. Mitarbeiterin ist sinnvoll; deshalb wird die Bildung von Tandems/Teams „päd. Mitarbeiterin + Klassenlehrerin“ angeregt, welche an der Klassenpflegschaftssitzung teilnehmen. Es könnte auch eine päd. Mitarbeiterin mit mehreren Klassenlehrerinnen einer Jahrgangsstufe (z.B. 3a + 3b) ein Team bilden. Die Klassenpflegschaftssitzungen können dann zeitweise zu wichtigen Themen der unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Angebote gemeinsam, zu klassenspezifischen getrennt durchgeführt werden. noch in der Diskussion bereits gemeinsam vereinbart wird/ist evaluiert Schulamt für die StädteRegion Aachen Kommunikation und Kooperation – verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit aller Beteiligten (Stand 20.01.12) b) Falls keine Eltervertretung gewählt wird, deren Kind die außerunterrichtlichen Angebote besucht und stattdessen eine (informelle) Elternvertretung des Nachmittagbereiches gewählt wird, entsteht ein zusätzlicher Abstimmungs- und Kommunikationsbedarf. Deshalb sollten sich die (informelle) Elternvertretung des Nachmittagbereiches, die Klassenpflegschaftsvorsitzenden, die Schulleitung und die Koordinatorin 3 – 4mal pro Schuljahr austauschen und den Transport wichti- ger Themen/Anliegen in die formellen Mitwirkungsgremien absprechen. Durch die Wahl mindestens einer Klassenpflegschaftsvorsitzenden pro Klasse, deren Schulpflegschaft Kind die außerunterrichtlichen Angebote besucht, ist der Transport der besonderen An- liegen der außerunterrichtlichen Angebote in dieses Mitwirkungsgremium sichergestellt. Einmal pro Woche findet an einem festen Termin ein Austausch zwischen Schulleitung und/oder Verbindungslehrkraft und Koordinatorin statt. Bei Bedarf werden andere Kräfte (z. B. Hausmeister, Sekretariat) eingeladen. Regelmäßige Besprechungen auf Leitungsebene Mindestens einmal halbjährlich findet zur Reflexion/Evaluation und Planung ein Treffen zwischen dem Träger/Hauptkooperationspartner, der Koordinatorin und der Schulleitung/Stellvertretung und/oder Verbindungslehrkraft statt. Für diese Besprechungen wird vor dem jeweiligen Treffen eine gemeinsame Tagesord- nung aufgestellt. Die Ergebnisse (Verabredungen, offene Themen, Aufgabenverteilung, Termine etc.) werden stichwortartig protokolliert. Es wird festgelegt, welche Gesprächsergebnisse wann, von wem, an welche Gremien oder Personen weitergegeben werden. Ein Themenspeicher wird angelegt. noch in der Diskussion bereits gemeinsam vereinbart wird/ist evaluiert Schulamt für die StädteRegion Aachen Kommunikation und Kooperation – verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit aller Beteiligten (Stand 20.01.12) Regelmäßige Besprechungen der Mindestens einmal im Quartal findet eine Besprechung zum Austausch der Kräfte der Teams/Tandems unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Angebote statt, bestehend aus päd. Mitarbei- rinnen verantwortlich (siehe Zeile „Klassenpflegschaft“). aus päd. Mitarbeite- terinnen und Lehrkräften zu Themen wie Lernzeit, Förderplänen oder Projekten, Vorbereitung von Klassenpflegschaftssitzungen. Für jede Klasse ist ein festes Team/Tandem rinnen und Lehre- Anlassbezogene (Fall-) Besprechungen, z.B. Runder Tisch, Hilfeplangespräch, … Es gibt gemeinsame Fallbesprechungen zur Hilfeplanung für ein Kind, an denen alle nö- tigen Kräfte (z. B. zuständige Lehrkraft, pädagogische Mitarbeiterin und/oder Koordina- torin, Schulleitung, Fachberatung des Trägers/Hauptkooperationspartners, Schulsozial- arbeiterin, Personen aus außerschulischen Unterstützungseinrichtungen) beteiligt werden. Die regelmäßig stattfindenden pädagogischen Gespräche mit einzelnen Eltern werden in Elterngespräche den Tandems/Teams von Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiterinnen vorbereitet und ggf. gemeinsam geführt. Bei Bedarf werden am Elternsprechtag gemeinsame Gespräche geführt. noch in der Diskussion bereits gemeinsam vereinbart wird/ist evaluiert Schulamt für die StädteRegion Aachen Lernzeiten – verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit aller Beteiligten (Stand 20.01.12) Jede OGS entwickelt auf der Grundlage des Erlasses zur Offenen Ganztagsschule in Bezug auf die Qualitätsentwicklung Zielformulierungen zum Thema Lernzeiten, so dass langfristig ein gemeinsames Lernzeitenkonzept entsteht und gelebt wird. In der schulinternen OGS-Konferenz wird vereinbart, dass zum Thema Lernzeiten gearbeitet wird. Dazu wird empfohlen, Tandems (Lehrkraft und pädagogische Mitarbeiterin) zu bilden. Allgemeine Empfehlungen In den Gremien (Lehrerkonferenz, Teamsitzungen der außerunterrichtlichen Angebote, Klassenpflegschaft, Kinderparlament, Schulpflegschaft) werden die Ergebnisse besprochen und in die schulinterne OGS-Konferenz zurückgeführt. Das Ergebnis der schulinternen OGS-Konferenz zu den Lernzeiten wird in der Schulkonferenz vorgestellt und für das Schulprogramm verabschiedet. Das Thema „Lernzeiten“ ist ein fester Tagesordnungspunkt in jeder schulinternen OGS Konferenz (Zyklus gemäß Empfehlung zu Kommunikation und Kooperation). Empfohlene Tandem-/Teambildung: Teilnehmerkreis: Tandem-/ Teambildung auf verschiedenen Ebenen • • Lehrkraft und pädagogische Mitarbeiterin und/oder Schulleitung und Koordinatorin Außerdem werden hinzugezogen: • • • • Elternvertreter Vertreterinnen des Kinderparlaments Vertreterinnen des Trägers/Hauptkooperationspartners Vertreterinnen des Schulträgers noch in der bereits gemein- wird/ Diskussion sam vereinbart ist evaluiert Schulamt für die StädteRegion Aachen Lernzeiten – verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit aller Beteiligten (Stand 20.01.12) Tandem-/ Teamsitzungen zu Lernzeiten Es wird empfohlen, zumindest zu Beginn die Besprechungen im Vier- bis Sechswochenrhythmus durchzuführen. Ein regelmäßiger Informationsfluss zur Schulleitung und Koordinatorin wird sichergestellt (sofern diese nicht im Tandem/Team mitarbeiten). Es wird empfohlen, die Ergebnisse der Tandem-/Teamsitzungen zu protokollieren und Organisation der allen Beteiligten zugänglich zu machen. Arbeit Das „Lernzeitenkonzept“, bzw. die Entwicklung, Bearbeitung oder Überarbeitung wird bei Elternabenden regelmäßig vorgestellt und besprochen. Es wird empfohlen, ein „Lernzeitenheft“, "Lerntagebuch" oder "Logbuch" als Grundlage Methode für eine gemeinsame Dokumentation und den Austausch (Lehrkraft-pädagogische Mitarbeiterin-Eltern-Kind) zu führen. Ein gutes Bespiel für ein Lerntagebuch finden Sie unter folgendem Link: http://www.herford.de/index.phtml?NavID=395.293&La=1. Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung eines gemeinsamen Lernzeitenkonzepts, um ein gemeinsames Bildungsverständnis zu erreichen. Zu diesem Verständnis gehören Absprachen zu folgenden Themen: Ziele/Inhalte • Wertschätzende pädagogische Haltung • Motivierende Würdigung des Geleisteten • Regeln für die Lernzeiten noch in der bereits gemein- wird/ Diskussion sam vereinbart ist evaluiert Schulamt für die StädteRegion Aachen Lernzeiten – verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit aller Beteiligten (Stand 20.01.12) • Rituale für eine ruhige Lern- und Arbeitsatmosphäre • Schaffung einer lernfördernden Raumatmosphäre • Eine verständliche, übersichtliche Darstellung der Aufgabenstellungen der Lernzeiten für alle Beteiligten (Kinder, pädagogische Mitarbeiterinnen, Lehrkräfte, Eltern) • Individuelle Förderung und differenzierende Maßnahmen • Bereitstellung von didaktischem Material für die Selbsttätigkeit oder zur Eigenkontrolle der Schulkinder • Bereitstellung von didaktischem Begleitmaterial (z.B. Lösungs- und Kontrollmöglichkeiten) für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Lehrkräfte • Festgelegte Kommunikationswegestruktur zum Thema Lernzeiten mit den Eltern, d.h. Eltern werden regelmäßig z.B. über die Mitarbeit ihres Kindes bei den Lernzeiten informiert. • Gegenseitige Hospitation (schulintern und/oder schulübergreifend) • Schulinterne eigene, zusätzliche Überlegungen: noch in der bereits gemein- wird/ Diskussion sam vereinbart ist evaluiert Schulamt für die StädteRegion Aachen Lernzeiten Lern- und Übungszeiten im Verlaufe des Schultags machen die Kinder weitgehend unabhängig von der Hilfe der Eltern. Außerdem können sich die Schülerinnen und Schüler gegenseitig helfen, denn häufig werden die Erklärungen der Mitschülerinnen besser verstanden als die der Erwachsenen. Lern- und Übungszeiten müssen auch nicht unbedingt im Anschluss an das Mittagessen stattfinden, dann sind viele Kinder müde und möchten sich entspannen. Denkbar ist auch eine Aufgabenstunde zu Beginn der Schulzeit – vielleicht am Morgen um acht Uhr – wenn Kinder mit Fragen in die Schule kommen und sich sicherlich wohler fühlen, wenn ihre Fragen vor dem Unterricht beantwortet werden konnten. Hinweis auf Lernzeit-Gestaltung in Ganztagsklassen: http://www.ganztag-blk.de/test/upload/pdf/material/Vernderung_der_Lernkultur_in_Ganztagsklassen_100202.pdf http://www.ganztag-blk.de/test/front_content.php?idart=1557 (Hier dann besonders die Materialien „Lernzeiten gestalten“ als Entwicklungs- und Evaluationshilfe) Unterstützung nötig? http://www.ganztag-blk.de/test/upload/quigs_20/QUIGS_2_0_Moderatoren_141010.pdf Die Grundzüge der inhaltlichen Arbeit orientieren sich am Hausaufgabenerlass (BASS 12-31 Nr.1 in der Fassung vom 24.6.1992 und vom 31.7.2008) Quelle: http://www.ganztag.nrw.de/front_content.php?idart=1557 Service-Agentur Ganztägig Lernen Nordrhein-Westfalen Offene Ganztagsschule