Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
106165.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
06.03.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 40/0111/WP16
öffentlich
06.03.2012
FB 45/200, Frau Wiesener
Empfehlungen aus der OGS -Konferenz der StädteRegion Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.03.2012
27.03.2012
KJA
SchA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder – und Jugendausschuss und der Schulausschuss nehmen die Ausführungen zustimmend
zur Kenntnis.
Vorlage FB 40/0111/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.08.2012
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamtbedarf
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ansatz 20xx ff.
bedarf (alt)
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
- Verschlechterung
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ertrag
fortgeschriebener Folgekosten
Ansatz 20xx ff.
Folgekosten
(alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
Vorlage FB 40/0111/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.08.2012
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Am 05.01.2010 fand die 1. OGS - Konferenz in der StädteRegion Aachen statt.
Frau Ulla Roder, Schulrätin für die StädteRegion Aachen, führt den Vorsitz. Frau Ilona Lepers vom
Bildungsbüro der StädteRegion Aachen, Übergangsmanagement im Programm „Lernen vor Ort“, hat
die Geschäftsführung übernommen.
Die Städteregionale OGS – Konferenz besteht aus 46 Vertreterinnen und Vertretern. Dazu gehören
aus dem Bereich der Hauptkooperationspartner / Träger von OGS 10 Vertreter, 10 Pädagogische
Koordinator/innen, 12 Schulleitungen aus Grundschulen und Förderschulen im Primarbereich,
4 Vertreter der Jugendämter, 1 Vertreter des Sportbundes, 1 Vertreter aus dem Bereich Kultur,
1 Vertreter aus dem Gesundheitsamt, 2 Vertreter aus dem Berufskolleg, 1 Vertreter aus dem
Studienseminar, 1 Vertreter aus dem Bildungsbüro, 1 Vertreter der Schulaufsicht, 8 Mitglieder der
OGS- Steuergruppe. Siehe auch Schaubild in der Anlage.
In der StädteRegion gibt es ca. 100 Offene Ganztagschulen.
Das langfristige Ziel der OGS – Konferenz auf städteregionaler Ebene ist, eine flächendeckend
hochwertige und vergleichbare Qualität der Offenen Ganztagsschulen in der StädteRegion Aachen zu
entwickeln.
2. Aktuelle Situation
In 3 OGS Konferenzen haben sich alle Beteiligten in einem intensiven Prozess des Austauschs und
des Aushandelns mit den Themen „Kommunikation und Kooperation“ und „ Lernzeiten“ befasst und
Empfehlungen erarbeitet.
Die vorliegen Empfehlungen sollen zu einer verbindlichen Festlegung der Strukturen der
Zusammenarbeit aller Beteilten beitragen.
In der Sitzung der AG §78 OGS am 23.02.2012 wurden die Empfehlungen beraten.
Die AG § 78 OGS nimmt wie folgt Stellung:
Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII – Offene Ganztagsschulen (OGS) begrüßt die
Empfehlungen der OGS -Konferenz grundsätzlich als Beitrag zur Qualitätssicherung und
Qualitätsentwicklung.
Die AG § 78 OGS bittet um eine Überarbeitung des Glossars zum Punkt „Schulleitung“, da die
angewandte Systematik von der reinen Begriffserklärung abweicht.
Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII – Offene Ganztagsschulen (OGS) empfiehlt die
Beschreibung der inhaltlichen Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnisse. Insbesondere das
Thema der Dienst- und Fachaufsicht sowie der Weisungsbefugnis in der Zusammenarbeit zwischen
Vorlage FB 40/0111/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.08.2012
Seite: 3/4
Schulleitung und Hauptkooperationspartner/Träger bedarf einer differenzierten Bearbeitung im
Rahmen der Kooperationsverträge.
Aus diesem Grund empfiehlt die AG 78 OGS das Zitat des § 59 SchulG ersatzlos aus dem Glossar zu
streichen.
3. Stellungnahme der Fachverwaltung:
Die Frage der Abgrenzung zwischen der Weisungsbefugnis des Schulleiters und dem Direktionsrecht
des Anstellungsträgers, der an der Schule tätigen Mitarbeitern (z.B. des Schulträgers und / oder des
freien Trägers der Jugendhilfe) befindet sich in der Klärung mit dem Rechtsamt.
Da es sich hier um OGS Empfehlungen handelt, ist der Schulträger Stadt Aachen in der
Ausgestaltung der Kooperationsverträge und damit in der differenzierten Bearbeitung frei. Die
Anregungen der AG §78 OGS werden im Zusammenhang mit der Überarbeitung der
Kooperationsverträge aufgenommen
Anlage/n:
1. Anschreiben zu den Empfehlungen der OGS – Konferenz der StädteRegion Aachen
2. Empfehlungen der OGS – Konferenz der StädteRegion Aachen
3. Schaubild zur Struktur der OGS – Konferenz der StädteRegion Aachen
Vorlage FB 40/0111/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.08.2012
Seite: 4/4
Schulamt
für die Städteregion Aachen
StädteRegion Aachen• 52090 Aachen
An die
Träger und Hauptkooperationspartner
der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich
in der StädteRegion Aachen
S 43
Bildungsbüro
Zollernstr. 16
52070 Aachen
Telefon Zentrale
0241 / 5198-0
Telefon Durchwahl
0241 / 5198-4315
Telefax
0241 / 5198-84315
Empfehlungen der OGS-Konferenz der StädteRegion Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anlage erhalten Sie die ersten städteregionalen Empfehlungen zur Arbeit
in den Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich zu den Themen „Kommunikation und Kooperation“ und „Lernzeiten“.
E-Mail
Ilona.Lepers@
staedteregion-aachen.de
Auskunft erteilt
Frau Lepers
Zimmer
E 496
Datum
24.01.2012
Die Empfehlungen sind ein Ergebnis der Arbeit der städteregionalen OGSKonferenz auf der Grundlage des OGS -Erlasses und der Rahmenkooperationsvereinbarung des Landes NRW.
In der städteregionalen OGS-Konferenz, die seit Mai 2010 zweimal jährlich
tagt, kommen Schulleitungen, Koordinatorinnen und Vertreter/innen aus weiteren unterschiedlichen Bereichen zusammen: Trägerorganisationen, Jugendämtern, Gesundheitsamt, Berufskolleg, Studienseminar, Kultur, Sport, Schulaufsicht, Bildungsbüro und dem Programm Lernen vor Ort.
Die Zusammensetzung der OGS-Konferenz ist zu Ihrer Information als Anlage
beigefügt.
In drei Konferenzen wurde in einem intensiven Prozess des Austauschs und
des Aushandelns aller Beteiligten zu den Themen „Kommunikation und Kooperation“ und „Lernzeiten“ gearbeitet. Die Ergebnisse wurden von der OGS Steuergruppe aufbereitet und danach wieder mit allen Konferenzteilnehmern
besprochen.
Für die beiden genannten Themenbereiche werden Strukturen der Zusammenarbeit aller Beteiligten erläutert und deren verbindliche Festlegung empfohlen.
Bei der Erstellung der Empfehlungen ist aufgefallen, dass es notwendig ist,
einige Begriffe zu definieren (siehe Glossar), da diese oft unterschiedlich benutzt werden. Auch hier gab es einen Aushandlungsprozess.
Es ist vorgesehen, dass die Empfehlungen der OGS-Konferenz der StädteRegion Aachen regelmäßig überarbeitet und um weitere Themen ergänzt werden,
z.B. um das Thema „Räume“.
Telefax Zentrale
0241 / 53 31 90
Bürgertelefon
0800 / 5198 000
Internet
http://www. staedteregionaachen.de/bildung
Bankverbindungen
Sparkasse Aachen
BLZ 390 500 00
Konto 304 204
SWIFT AACSDE 33
IBAN DE2139050000
0000304204
Postgirokonto
BLZ 370 100 50
Konto 1029 86-508 Köln
SWIFT PBNKDEFF
IBAN DE5237010050
0102986508
Erreichbarkeit
Buslinien 1, 3, 7, 11, 13,
14, 21, 27, 33, 34, 37,
46, 56, 57, 77, 163 bis
Haltestelle Normaluhr.
Ca. 5 Minuten Fußweg
vom Hauptbahnhof.
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischem Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Seite 1 von 2
Wir bitten Sie, alle Beteiligten bei der Umsetzung der Empfehlungen zu unterstützen, um den Qualitätsprozess voranzutreiben.
Wir würden uns freuen, wenn die Empfehlungen regen Zuspruch fänden.
Mit den besten Wünschen für das neue Jahr,
Im Auftrag
gez.
gez.
Ilona Lepers
Bildungsbüro
Geschäftsführung OGS-Konferenz
Ulla Roder
Schulrätin für die
StädteRegion Aachen
Seite 2 von 2
Schulamt für die StädteRegion Aachen
Empfehlungen der OGS-Konferenz der StädteRegion Aachen
Einleitung
Die nachfolgenden Empfehlungen sind ein Ergebnis der Arbeit der städteregionalen OGS-Konferenz auf der Grundlage des OGS-Erlasses und der
Rahmenkooperationsvereinbarung des Landes NRW.
In Gruppenarbeit wurde zunächst zu verschiedenen Themen gearbeitet. Die Ergebnisse wurden anschließend von der OGS -Steuergruppe aufbereitet und danach wieder mit allen Konferenzteilnehmern besprochen. In einem intensiven Prozess des Austauschs und des Aushandelns aller Beteiligten sind die vorliegenden Empfehlungen entstanden.
Bei der Erstellung der Empfehlungen ist den Beteiligten aufgefallen, dass es notwendig ist, einige Begriffe zu definieren (siehe Glossar), da diese
von den Beteiligten häufig unterschiedlich benutzt werden. Auch hier gab es einen Aushandlungsprozess. Wichtige Begriffe, die in den Empfehlungen fett gedruckt sind, werden im Glossar erläutert.
Zur leichteren Lesbarkeit und da die meisten OGS-Beteiligten Frauen sind, wurde die weibliche Schreibweise benutzt.
Glossar
OGS
OGS steht sowohl für die unterrichtlichen als auch die außerunterrichtlichen Angebote: Eine Schule hat keine
Außerunterrichtliche Angebote
Der Bereich der offenen Ganztagsschule, der in der Regel nachmittags stattfindet und oft mit dem Begriff OGS
Lernzeiten (siehe Empfehlungen)
In Ganztagsschulen werden abwechslungsreiche Übungs- und Trainingsformen anstelle von Hausaufgaben
OGS, sondern ist eine OGS.
gleichgesetzt wird (siehe OGS).
bzw. Schulaufgaben erledigt. Die Grundzüge der inhaltlichen Arbeit orientieren sich am Hausaufgabenerlass
(BASS 12-31 Nr.1 in der Fassung vom 24.6.1992 und vom 31.7.2008).
Schulamt für die StädteRegion Aachen
Schulleitung
„Die Schulleiterin oder der Schulleiter leitet die Schule und vertritt sie nach außen. Sie oder er ist
verantwortlich für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Sie oder er kann in Erfül-
lung dieser Aufgaben als Vorgesetzte oder Vorgesetzter allen an der Schule tätigen Personen Weisungen erteilen und nimmt das Hausrecht wahr.“ (§ 59 Abs. 2 SchulG/BASS 21-02 Nr.2.1)
In Bezug auf die Offene Ganztagsschule achtet sie/er auf die Qualitätsentwicklung durch einen regelmäßigen
fachlichen Austausch aller Beteiligten und die Umsetzung der gemeinsamen Konferenzbeschlüsse bis hin zur
Einarbeitung des OGS-Konzeptes ins Schulprogramm.
Koordinatorin
Leitung des Bereichs der außerunterrichtlichen Angebote
Pädagogische Mitarbeiterinnen
pädagogisches Personal der außerunterrichtlichen Angebote
Externe Mitarbeiterinnen
Kursleiterinnen, Honorarkräfte, ehrenamtliche Mitarbeiterinnen
Verbindungslehrkraft
Lehrervertreterin für die Verzahnung der unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Angebote; gibt es z.T. an
Schulträger
Der Schulträger (Kommune) ist für die Errichtung, Unterhaltung und Verwaltung der Schule verantwortlich und
Träger/Hauptkooperationspartner
In der Stadt Aachen werden die Institutionen, bei denen die pädagogischen Mitarbeiterinnen der außerunter-
großen Grundschulen
trägt in der Regel die Sachkosten.
richtlichen Angebote beschäftigt sind, Hauptkooperationspartner genannt, im Gebiet des ehemaligen Kreises
Aachen hingegen Träger (wg. Träger der Jugendhilfe).
Fachberatung des Trägers/
Die Fachberatung berät und unterstützt bei übergeordneten Fragen der Planung, Konzipierung und
Fachberatung OGS
Fachberatung von schulischer Seite für die Belange des Offenen Ganztags
Schulinterne OGS–Konferenz
im Unterschied zur zweimal jährlich tagenden städteregionalen OGS-Konferenz
Hauptkooperationspartners
Umsetzung des offenen Ganztags.
Schulamt für die StädteRegion Aachen
Tipps/Literaturhinweise:
•
Nutzen Sie Hinweise und Tipps aus Erfahrungen der Netzwerkschulen der StädteRegion Aachen.
•
Nutzen Sie hilfreiche Tipps durch die Fachberatung OGS, die Fachaufsicht der jeweiligen Träger/Hauptkooperationspartner oder „Goodpractice“-Beispiele von Tagungen und Schulen. Ein Beispiel:
http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/bildung/schulen/ogs/ogs_fachtagung/ogs_fachtagung_17042007_doku.pdf
•
•
•
Hilfestellung gibt es auch durch die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ NRW, http://www.nrw.ganztaegig-lernen.de
Zur Qualitätsentwicklung in Ganztagsschulen (Quigs) finden Sie hier spezielle Informationen: http://ganztag-nrw.de
Es wird darauf hingewiesen, dass es sinnvoll sein kann, allgemein Dienstbesprechungen zu den Lernzeiten oder schulinternen OGSKonferenzen zu den unterschiedlichsten Themen auch durch externe Moderatorinnen und Moderatoren gestalten zu lassen.
Hier wird verwiesen auf „Berater im Ganztag“, freiberufliche Moderatoren, die Fachaufsichten der Träger/Hauptkooperationspartner oder auf
das Bildungsbüro. Siehe auch: http://www.ganztag-blk.de/test/upload/quigs_20/QUIGS_2_0_Moderatoren_141010.pdf
•
•
•
Beispiel für ein Lerntagebuch: http://www.herford.de/index.phtml?NavID=395.293&La=1
Qualitätshandbuch der OGS Würselen – Jugendamt der Stadt Würselen: http://stadtderkinder.de/download/ogs/qualitaetshandbuch.pdf
Infos zu Lernzeiten: http://www.ganztag.nrw.de/front_content.php?idart=1557
Die Empfehlungen der OGS-Konferenz der StädteRegion Aachen und die „Tipps und Literaturhinweise“ werden regelmäßig überarbeitet. Wenn Sie
weitere Literaturhinweise haben, die für alle an OGS Beteiligten in der StädteRegion interessant sind, teilen Sie diese bitte dem Bildungsbüro mit
(Stichwort: OGS-Empfehlungen). Kontakt: ilona.lepers@staedteregion-aachen.de
Schulamt für die StädteRegion Aachen
Kommunikation und Kooperation –
verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit aller Beteiligten (Stand 20.01.12)
Es wird empfohlen, mit allen an OGS Beteiligten (Schulleitung, Koordinatorin, Lehrkräfte,
Pädagogische Mitarbeiterinnen, externe Mitarbeiterinnen, Eltern, etc.) klare und verbindAllgemeine
Empfehlung
liche Absprachen zur Kommunikation und Kooperation zu treffen. Diese werden schrift-
lich festgehalten (z.B. Schulprogramm, OGS-Konzept, Protokolle). Die Koordinatorin wird
(möglichst) an allen schulischen Gremien (Lehrerkonferenz, Dienstbesprechungen,
Schulkonferenzen, Sitzungen der Schulpflegschaft) beteiligt.
Bei den Lehrerkonferenzen gibt es einen festen Tagesordnungspunkt zu Themen der
außerunterrichtlichen Angebote. Die Koordinatorin nimmt mindestens für die Dauer der
Lehrerkonferenz
Bearbeitung dieses Tagesordnungspunktes teil.
Die Koordinatorin ist stimmberechtigt bei Tagesordnungspunkten, in denen es inhaltlich
um die außerunterrichtlichen Angebote geht.
Gremien der außerunterrichtlichen
Angebote
Die Schulleitung, Stellvertretung oder Verbindungslehrkraft nimmt mindestens für die
Dauer der Bearbeitung von Tagesordnungspunkten zum Vormittagsbereich an den re-
gelmäßigen Teamsitzungen und Konzeptionstagen der außerunterrichtlichen Angebote
teil.
Mindestens einmal jährlich findet eine schulinterne OGS -Konferenz zu pädagogischen,
fachlichen, organisatorischen und strukturellen Themen statt. An dieser Konferenz nehmen alle an OGS Beteiligten (Schulleitung, Koordinatorin, Lehrkräfte, Pädagogische Mit-
Schulinterne OGSKonferenz
arbeiterinnen etc.) teil.
Empfohlen wird ein Zeitkontingent von 12 Stunden pro Schuljahr, das flexibel auf die
einzelnen Konferenzen verteilt werden kann. Die Verteilung dieses Zeitkontingents auf
einzelne Konferenzen wird in Absprache zwischen Schulleitung und Koordinatorin festgelegt (z.B. 3x4 Std. oder 1x8 Std. + 1x4 Std.).
noch in der
Diskussion
bereits
gemeinsam
vereinbart
wird/ist
evaluiert
Schulamt für die StädteRegion Aachen
Kommunikation und Kooperation –
verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit aller Beteiligten (Stand 20.01.12)
An den einmal pro Halbjahr stattfindenden Schulkonferenzen nehmen die Koordinatorin
sowie ein Elternteil, dessen Kind die außerunterrichtlichen Angebote wahrnimmt, min-
destens als beratende Mitglieder teil. Es wird empfohlen, diese Personen durch eine Wahl
Schulkonferenz
in der Lehrerkonferenz bzw. Schulpflegschaft mit Mandat und Stimmrecht auszustatten.
Ggf. kann von der in § 66.2 SchG eingeräumten Möglichkeit der Erhöhung der Mitglie-
derzahl Gebrauch gemacht werden. Die Vorgabe, bei einer Erhöhung das 1:1-Verhältnis
Eltern – Lehrer (§ 66.3 SchG) zu wahren (§ 66.2 SchG), wäre damit erfüllt. In der Schulkonferenz gibt es einen festen Tagesordnungspunkt „außerunterrichtliche Angebote“.
Vor der Wahl der Elternvertretung für die Klassenpflegschaft erläutert die Klassenlehre-
rin, weshalb es sehr wichtig ist, ein Elternteil in die Klassenpflegschaft zu wählen, dessen
Kind die außerunterrichtlichen Angebote besucht.
a) Diese Klassenpflegschaftsvorsitzende nimmt die Belange von Eltern mit Kindern,
welche die außerunterrichtlichen Angebote besuchen, mit in das Gremium Klas-
senpflegschaft. Gegebenenfalls werden zusätzlich themenbezogene Treffen der
Eltern von Kindern mit Kindern bei den außerunterrichtlichen Angeboten organiKlassenpflegschaft
und Einbeziehung
der Elternvertretung
siert. Bei unaufschiebbaren Dingen werden Gesprächstermine zwischen diesen
Elternvertretern und den beiden Leitungspersonen (Koordinatorin und Schulleitung) vereinbart.
Die Teilnahme einer päd. Mitarbeiterin ist sinnvoll; deshalb wird die Bildung von
Tandems/Teams „päd. Mitarbeiterin + Klassenlehrerin“ angeregt, welche an der
Klassenpflegschaftssitzung teilnehmen. Es könnte auch eine päd. Mitarbeiterin
mit mehreren Klassenlehrerinnen einer Jahrgangsstufe (z.B. 3a + 3b) ein Team
bilden.
Die Klassenpflegschaftssitzungen können dann zeitweise zu wichtigen Themen
der unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Angebote gemeinsam, zu klassenspezifischen getrennt durchgeführt werden.
noch in der
Diskussion
bereits
gemeinsam
vereinbart
wird/ist
evaluiert
Schulamt für die StädteRegion Aachen
Kommunikation und Kooperation –
verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit aller Beteiligten (Stand 20.01.12)
b) Falls keine Eltervertretung gewählt wird, deren Kind die außerunterrichtlichen
Angebote besucht und stattdessen eine (informelle) Elternvertretung des Nachmittagbereiches gewählt wird, entsteht ein zusätzlicher Abstimmungs- und
Kommunikationsbedarf. Deshalb sollten sich die (informelle) Elternvertretung des
Nachmittagbereiches, die Klassenpflegschaftsvorsitzenden, die Schulleitung und
die Koordinatorin 3 – 4mal pro Schuljahr austauschen und den Transport wichti-
ger Themen/Anliegen in die formellen Mitwirkungsgremien absprechen.
Durch die Wahl mindestens einer Klassenpflegschaftsvorsitzenden pro Klasse, deren
Schulpflegschaft
Kind die außerunterrichtlichen Angebote besucht, ist der Transport der besonderen An-
liegen der außerunterrichtlichen Angebote in dieses Mitwirkungsgremium sichergestellt.
Einmal pro Woche findet an einem festen Termin ein Austausch zwischen Schulleitung
und/oder Verbindungslehrkraft und Koordinatorin statt.
Bei Bedarf werden andere Kräfte (z. B. Hausmeister, Sekretariat) eingeladen.
Regelmäßige Besprechungen auf
Leitungsebene
Mindestens einmal halbjährlich findet zur Reflexion/Evaluation und Planung ein Treffen
zwischen dem Träger/Hauptkooperationspartner, der Koordinatorin und der Schulleitung/Stellvertretung und/oder Verbindungslehrkraft statt.
Für diese Besprechungen wird vor dem jeweiligen Treffen eine gemeinsame Tagesord-
nung aufgestellt. Die Ergebnisse (Verabredungen, offene Themen, Aufgabenverteilung,
Termine etc.) werden stichwortartig protokolliert. Es wird festgelegt, welche Gesprächsergebnisse wann, von wem, an welche Gremien oder Personen weitergegeben werden.
Ein Themenspeicher wird angelegt.
noch in der
Diskussion
bereits
gemeinsam
vereinbart
wird/ist
evaluiert
Schulamt für die StädteRegion Aachen
Kommunikation und Kooperation –
verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit aller Beteiligten (Stand 20.01.12)
Regelmäßige Besprechungen der
Mindestens einmal im Quartal findet eine Besprechung zum Austausch der Kräfte der
Teams/Tandems
unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Angebote statt, bestehend aus päd. Mitarbei-
rinnen
verantwortlich (siehe Zeile „Klassenpflegschaft“).
aus päd. Mitarbeite- terinnen und Lehrkräften zu Themen wie Lernzeit, Förderplänen oder Projekten, Vorbereitung von Klassenpflegschaftssitzungen. Für jede Klasse ist ein festes Team/Tandem
rinnen und Lehre-
Anlassbezogene
(Fall-) Besprechungen, z.B. Runder
Tisch, Hilfeplangespräch, …
Es gibt gemeinsame Fallbesprechungen zur Hilfeplanung für ein Kind, an denen alle nö-
tigen Kräfte (z. B. zuständige Lehrkraft, pädagogische Mitarbeiterin und/oder Koordina-
torin, Schulleitung, Fachberatung des Trägers/Hauptkooperationspartners, Schulsozial-
arbeiterin, Personen aus außerschulischen Unterstützungseinrichtungen) beteiligt werden.
Die regelmäßig stattfindenden pädagogischen Gespräche mit einzelnen Eltern werden in
Elterngespräche
den Tandems/Teams von Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiterinnen vorbereitet
und ggf. gemeinsam geführt.
Bei Bedarf werden am Elternsprechtag gemeinsame Gespräche geführt.
noch in der
Diskussion
bereits
gemeinsam
vereinbart
wird/ist
evaluiert
Schulamt für die StädteRegion Aachen
Lernzeiten – verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit aller Beteiligten
(Stand 20.01.12)
Jede OGS entwickelt auf der Grundlage des Erlasses zur Offenen Ganztagsschule in Bezug
auf die Qualitätsentwicklung Zielformulierungen zum Thema Lernzeiten, so dass langfristig ein gemeinsames Lernzeitenkonzept entsteht und gelebt wird.
In der schulinternen OGS-Konferenz wird vereinbart, dass zum Thema Lernzeiten gearbeitet wird. Dazu wird empfohlen, Tandems (Lehrkraft und pädagogische Mitarbeiterin)
zu bilden.
Allgemeine
Empfehlungen
In den Gremien (Lehrerkonferenz, Teamsitzungen der außerunterrichtlichen Angebote,
Klassenpflegschaft, Kinderparlament, Schulpflegschaft) werden die Ergebnisse besprochen und in die schulinterne OGS-Konferenz zurückgeführt.
Das Ergebnis der schulinternen OGS-Konferenz zu den Lernzeiten wird in der Schulkonferenz vorgestellt und für das Schulprogramm verabschiedet.
Das Thema „Lernzeiten“ ist ein fester Tagesordnungspunkt in jeder schulinternen OGS Konferenz (Zyklus gemäß Empfehlung zu Kommunikation und Kooperation).
Empfohlene Tandem-/Teambildung:
Teilnehmerkreis:
Tandem-/ Teambildung auf verschiedenen Ebenen
•
•
Lehrkraft und pädagogische Mitarbeiterin und/oder
Schulleitung und Koordinatorin
Außerdem werden hinzugezogen:
•
•
•
•
Elternvertreter
Vertreterinnen des Kinderparlaments
Vertreterinnen des Trägers/Hauptkooperationspartners
Vertreterinnen des Schulträgers
noch in der
bereits gemein- wird/
Diskussion
sam vereinbart
ist evaluiert
Schulamt für die StädteRegion Aachen
Lernzeiten – verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit aller Beteiligten
(Stand 20.01.12)
Tandem-/ Teamsitzungen
zu Lernzeiten
Es wird empfohlen, zumindest zu Beginn die Besprechungen im Vier- bis Sechswochenrhythmus durchzuführen.
Ein regelmäßiger Informationsfluss zur Schulleitung und Koordinatorin wird sichergestellt
(sofern diese nicht im Tandem/Team mitarbeiten).
Es wird empfohlen, die Ergebnisse der Tandem-/Teamsitzungen zu protokollieren und
Organisation der
allen Beteiligten zugänglich zu machen.
Arbeit
Das „Lernzeitenkonzept“, bzw. die Entwicklung, Bearbeitung oder Überarbeitung wird bei
Elternabenden regelmäßig vorgestellt und besprochen.
Es wird empfohlen, ein „Lernzeitenheft“, "Lerntagebuch" oder "Logbuch" als Grundlage
Methode
für eine gemeinsame Dokumentation und den Austausch (Lehrkraft-pädagogische Mitarbeiterin-Eltern-Kind) zu führen. Ein gutes Bespiel für ein Lerntagebuch finden Sie unter
folgendem Link: http://www.herford.de/index.phtml?NavID=395.293&La=1.
Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung eines gemeinsamen Lernzeitenkonzepts, um ein
gemeinsames Bildungsverständnis zu erreichen. Zu diesem Verständnis gehören Absprachen zu folgenden Themen:
Ziele/Inhalte
•
Wertschätzende pädagogische Haltung
•
Motivierende Würdigung des Geleisteten
•
Regeln für die Lernzeiten
noch in der
bereits gemein- wird/
Diskussion
sam vereinbart
ist evaluiert
Schulamt für die StädteRegion Aachen
Lernzeiten – verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit aller Beteiligten
(Stand 20.01.12)
•
Rituale für eine ruhige Lern- und Arbeitsatmosphäre
•
Schaffung einer lernfördernden Raumatmosphäre
•
Eine verständliche, übersichtliche Darstellung der Aufgabenstellungen der Lernzeiten
für alle Beteiligten (Kinder, pädagogische Mitarbeiterinnen, Lehrkräfte, Eltern)
•
Individuelle Förderung und differenzierende Maßnahmen
•
Bereitstellung von didaktischem Material für die Selbsttätigkeit oder zur
Eigenkontrolle der Schulkinder
•
Bereitstellung von didaktischem Begleitmaterial (z.B. Lösungs- und
Kontrollmöglichkeiten) für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Lehrkräfte
•
Festgelegte Kommunikationswegestruktur zum Thema Lernzeiten mit den Eltern, d.h.
Eltern werden regelmäßig z.B. über die Mitarbeit ihres Kindes bei den Lernzeiten
informiert.
•
Gegenseitige Hospitation (schulintern und/oder schulübergreifend)
•
Schulinterne eigene, zusätzliche Überlegungen:
noch in der
bereits gemein- wird/
Diskussion
sam vereinbart
ist evaluiert
Schulamt für die StädteRegion Aachen
Lernzeiten
Lern- und Übungszeiten im Verlaufe des Schultags machen die Kinder weitgehend unabhängig von der Hilfe der Eltern. Außerdem können sich die
Schülerinnen und Schüler gegenseitig helfen, denn häufig werden die Erklärungen der Mitschülerinnen besser verstanden als die der Erwachsenen.
Lern- und Übungszeiten müssen auch nicht unbedingt im Anschluss an das Mittagessen stattfinden, dann sind viele Kinder müde und möchten
sich entspannen. Denkbar ist auch eine Aufgabenstunde zu Beginn der Schulzeit – vielleicht am Morgen um acht Uhr – wenn Kinder mit Fragen in
die Schule kommen und sich sicherlich wohler fühlen, wenn ihre Fragen vor dem Unterricht beantwortet werden konnten.
Hinweis auf Lernzeit-Gestaltung in Ganztagsklassen:
http://www.ganztag-blk.de/test/upload/pdf/material/Vernderung_der_Lernkultur_in_Ganztagsklassen_100202.pdf
http://www.ganztag-blk.de/test/front_content.php?idart=1557 (Hier dann besonders die Materialien „Lernzeiten gestalten“ als Entwicklungs- und
Evaluationshilfe)
Unterstützung nötig? http://www.ganztag-blk.de/test/upload/quigs_20/QUIGS_2_0_Moderatoren_141010.pdf
Die Grundzüge der inhaltlichen Arbeit orientieren sich am Hausaufgabenerlass (BASS 12-31 Nr.1 in der Fassung vom 24.6.1992 und vom
31.7.2008)
Quelle: http://www.ganztag.nrw.de/front_content.php?idart=1557
Service-Agentur Ganztägig Lernen Nordrhein-Westfalen
Offene Ganztagsschule