Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
106243.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
13.03.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 18/0085/WP16
öffentlich
13.03.2012
Weberstraße, Ersatzneubau der Brücke über die Bahn
Baubeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
27.03.2012
18.04.2012
26.04.2012
BAASt
B0
MA
Kenntnisnahme
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zustimmend zur
Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ersatzneubau der Brücke Weberstraße gemäß
dem vorgelegten Entwurfsplan zu beschließen und die Verwaltung mit dem Abschluss der notwendige
Kreuzungs- und Durchführungsvereinbarung mit der DB Netz AG zu beauftragen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
beschließt den Ersatzneubau der Brücke Weberstraße gemäß dem vorgelegten Entwurfsplan. Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Kreuzungs- und Durchführungsvereinbarung mit der DB
Netz AG abzuschließen.
Vorlage E 18/0085/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.07.2012
Seite: 1/3
Erläuterungen:
1. Anlass und Planungsvorlauf
Das Brückenbauwerk zur Überführung der Weberstraße über die Bahnstrecke Aachen –
Mönchengladbach ist nicht mehr in einem ausreichenden Bauwerkszustand. Die Profilträger des
Überbaus sind großflächig korrodiert, die Widerlagerwände sind durchfeuchtet und weisen Hohlstellen
auf, und sämtliche 12 Lager sind korrodiert. Bei dem vorliegenden statischen System der Brücke
bildet der Überbau die Abstützung der Widerlager. Da aber insgesamt 6 der 12 Lager als lose
einzustufen sind, ist die planmäßige horizontale Lastabtragung in Brückenlängsrichtung nicht mehr
eindeutig gegeben. Zudem sind die Verankerungen des Berührungsschutzes an mehreren Stellen in
der Standsicherheit beeinträchtigt.
In einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aus dem Jahr 2010 wurden die Varianten Instandsetzung,
Ersatzneubau und Erneuerung des Berührungsschutzes untersucht und wertend gegenübergestellt,
wobei die Erneuerung des Berührungsschutzes lediglich als Notmaßnahme betrachtet wurde.
In der Variantendiskussion der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ergab sich ein wirtschaftlicher Vorteil
zugunsten des Ersatzneubaus. Auch die Betrachtung nicht-monetarisierter Aspekte sprach für die
Variante Ersatzneubau. Hierbei sind insbesondere die höhere Qualität des Bauwerkes, die geringeren
Risiken bei der Ausschreibung, die geringere Umweltbelastung sowie die geringere Anzahl von
erforderlichen Sperrpausen zu nennen.
Bei Kreuzungsbauwerken einer Straße mit einer Bahnlinie – wie hier der Straßenüberführung
Weberstraße über die DB-Strecke 2550 – muss üblicherweise eine Kreuzungsvereinbarung im Sinne
des Eisenbahnkreuzungsgesetzes zwischen dem Straßenbaulastträger und der DB Netz AG
geschlossen werden. In dieser Vereinbarung werden die einzelnen Aufgaben der Beteiligten und die
übrigen Festlegungen zur Ausbildung des Kreuzungsbauwerkes und des Bauablaufes sowie der
Finanzierung festgelegt. Außerdem muss für die Baudurchführung eine
Baudurchführungsvereinbarung geschlossen werden.
2. Entwurfsbeschreibung
Aufgrund der engen Nachbarbebauung und der Zwangspunkte, die von der Bahnanlage vorgegeben
werden sowie Zwängen aus Konstruktion und Bauablauf (Sperrpausen), gibt es für das neue Bauwerk
kaum gestalterische Möglichkeiten. Die Seitenansicht der Brücke kann auch von Passanten nicht
wahrgenommen werden, da einzig die im Einschnitt verlaufende Bahnlinie unter dieser Brücke
herfährt. Ein Zugpassagier hat i.d.R. keine Möglichkeit, ein Brückenbauwerk, das über der Zugstrecke
liegt, zu betrachten.
Daher soll die neue Brücke ein rein technisches Bauwerk in Rahmenbauweise mit
Stahlbetonfertigteilen und flach gegründeten Kastenwiderlagern werden.
Die lichte Weite wird mit 11,50 m rund 2,50 m weiter als das vorhandene Bauwerk. Dies folgt den
derzeit geltenden Maßgaben der Bahn.
Vorlage E 18/0085/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.07.2012
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Diese Variante wird ohne Lager auskommen, da der Überbau mit einer Stützweite unter 15 m mittels
Betongelenken auf den Widerlagern aufliegen kann. Dies reduziert den erforderlichen Wartungs- und
Instandhaltungsaufwand. Es kann auf eine Fahrbahnübergangskonstruktion verzichtet werden.
Wegen der geringen Brückenfläche von weniger als 400 m² ist auch der Einbau einer
Überbauentwässerung entbehrlich, so dass keine Rohrleitungen an den Überbau befestigt werden
müssen.
Der über der Gleisanlage erforderliche Berührungsschutz wird gem. Richtzeichnung ELT 2 ausgeführt,
d.h. transparente Plexiglasscheiben, 1,80 m hoch.
3. Verkehrsführung
Für die Baumaßnahme zum Abbruch und Neubau der Straßenüberführung Weberstraße sind
während der Bauzeit verkehrliche Einschränkungen erforderlich. Da ein halbseitiger Abbruch und
Neubau des Brückenbauwerkes aufgrund der vergleichsweise kleinen Baumaßnahme und der
geringen Verkehrsbelastung auf der untergeordneten Stadtstraße unverhältnismäßig hohe Kosten für
Baubehelfe erfordert, kommt nur ein Komplettabbruch und Neubau mit Vollsperrung der Weberstraße
im Bereich der Brücke für den Straßenverkehr in Frage. Zur Aufrechterhaltung der
Fußwegebeziehung auf der Weberstraße soll für die Bauzeit eine Fußgängerbehelfsbrücke an der
Baustelle vorbei über die DB-Anlage westlich der Baustelle, auf der Seite Richtung Schanz, errichtet
werden.
4. Kostenschätzung und Zeitschiene
Die Baukosten der Brücke betragen voraussichtlich ca. 850.000 € ohne die Planungskosten. Nach
dem Baubeschluss werden die erforderlichen Vereinbarungen mit der DB Netz AG abgeschlossen.
Die weitere Planung, insbesondere die langfristige Anmeldung der notwendigen Sperrpausen, wird
eine Ausführung nicht vor 2013 möglich machen.
Anlage/n:
Bauplan
Vorlage E 18/0085/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.07.2012
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