Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105973.pdf
Größe
5,6 MB
Erstellt
21.02.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0137/WP16
öffentlich
21.02.2012
FB 36/20
Bebauungsplan Nr. 941 – Eupener Straße/Höfchensweg – im
Stadtbezirk Aachen-Mitte
hier: Stellungnahme zu den Umweltbelangen mit
Grünordnungsplan
Beratungsfolge:
TOP: 3
Datum
Gremium
Kompetenz
13.03.2012
UmA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration der Stellungnahme zu den Umweltbelangen in die
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 941 – Eupener Straße/Höfchensweg.
In Vertretung
Nacken
Beigeordnete
Vorlage FB 36/0137/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.03.2012
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
-Verschlechterung
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
Vorlage FB 36/0137/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.03.2012
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Der Bebauungsplan Nr. 941 – Eupener Straße/Höfchensweg – soll als Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13 a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt werden. Dies bedeutet, dass statt eines
formalen Umweltberichtes eine Stellungnahme zu den Umweltbelangen gefertigt wird, aus der die zu
berücksichtigenden Maßnahmen hervorgehen. Darüber hinaus gelten Eingriffe, die auf Grund der
Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig mit der Konsequenz, dass ein
Ausgleich hierfür entfällt.
Der Vorlage beigefügt ist eine Stellungnahme zu den Umweltbelangen, die als vorläufig betrachtet
werden muss, da hinsichtlich des Schutzgutes Wasser die Prüfung zum Zeitpunkt der
Vorlagenerstellung noch nicht abgeschlossen ist. Grundsätzliche Bedenken gegen die Bebauung
bestehen nicht. Die Prüfergebnisse können dazu führen, dass eine Anpassung der Schriftlichen
Festsetzungen erforderlich wird oder Regelungen im Planverwirklichungsvertrag zu treffen sind. Der
Planverwirklichungsvertrag wird derzeit erarbeitet.
Bei der Betrachtung der Umweltbelange sind hinsichtlich des Schutzgutes Mensch grundsätzlich auch
Aspekte wie Wohnqualität, Erholung und Freizeit, Grün- und Freiflächen, Mobilität, gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Das bedeutet beim vorliegenden Planvorhaben eine
besondere Auseinandersetzung mit den Grün- und Freiflächen.
Der derzeitige Geländezustand weist einen größeren Baum- und Strauchbestand auf, der bei
Realisierung der Planung bis auf vier Eichen am Höfchensweg nahezu vollständig verloren geht.
Entsprechend dem ersten Entwurf eines „Grünordnungsplans“ sind Ersatzpflanzungen und eine
Dachbegrünung vorgesehen.
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 25.06.03 „Kriterien für Kinder- und Familienfreundlichkeit im
Städtebau“ löst das Wohnbauprojekt die Herstellung eines öffentlichen Spielplatzes aus. Die Lage des
Spielplatzes ist im Bereich von vier Eichen vorgesehen, die unter die Schutzvorschriften der
Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen. Darüber hinaus prägen sie dermaßen das Ortsbild am
Höfchensweg, dass ihr Erhalt im Bebauungsplan festgesetzt werden sollte, solange das Eigentum der
Grünfläche nicht auf die Stadt Aachen übergegangen ist. Zum Schutze dieser Bäume soll ein
Naturbelassener Spielplatz eingerichtet werden. Dies bedeutet, dass die meist üblichen Spielgeräte
wie Schaukel, Sandkasten etc. in diesem Konzept beispielsweise durch Baumstämme zu Balancieren
ersetzt werden. Lediglich außerhalb des Kronentraufbereichs der Bäume kann ein Klettergerüst
aufgestellt werden. Aufgrund der Hängigkeit des Geländes und ebenfalls zum Schutz der Bäume ist
der vorgesehene, schmale Verbindungsweg mit Treppenelementen zwischen neuer Wohnbebauung
und dem Höfchensweg innerhalb der Grünfläche nicht barrierefrei herzustellen. Daher bedeutet das
Abweichen von einem Standartspielplatz auch einen adäquaten Pflegeaufwand.
Vom Aachener Büro 3+Freiraumplaner liegt eine erste grobe Kostenschätzung allein für die Pflege
des Spielplatzes von ca. 5.000,00 €
pro Jahr vor. Dabei sind die Kosten zur allgemeinen
Verkehrssicherungspflicht, die insbesondere für die Bestandsbäume (vier Eichen) notwendig werden,
noch nicht inbegriffen.
Vorlage FB 36/0137/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.03.2012
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Eine öffentliche Wegeverbindung zwischen Eupener Straße und Höfchensweg innerhalb des
Plangebietes ist nicht vorgesehen, so dass hierdurch keine finanziellen Belastungen auf die Stadt
Aachen zukommen werden. Der Spielplatz ist von der Eupener Straße kommend über die
Weißhausstraße oder über die private Zuwegung der Wohnanlage zu erreichen.
Aus Sicht des Fachbereichs Umwelt erfährt das Plangebiet eine Innenverdichtung mit einem für den
Naturhaushalt sehr hohen Versiegelungsgrad 80% (Gesamtgrundflächenzahl 0,8). Auch wenn
begrüßt wird, dass ein Projekt unter dem Aspekt „Innenverdichtung statt Ausweiten der Bebauung in
die freie Landschaft“ realisiert werden soll, ist ein geringer Versiegelungsgrad wünschenswert. Der
hohe Versiegelungsgrad erfordert ein weitgehendes Regelwerk insbesondere hinsichtlich des
Gewässerschutzes, des Lärmschutzes, des Baumschutzes und der Freizeitnutzung.
Die Anlage des Spielplatzes gerade im Bereich der geschützten vier Eichen am Höfchensweg ist aus
Baumschutzgründen grundsätzlich nicht wünschenswert aber machbar. Unter dem Aspekt Natur
erlebbar zu machen, ist die Einrichtung eines Naturbelassenen Spielbereichs zwar positiv zu sehen,
erfordert aber, dass bauliche Maßnahmen nicht im Kronentraufbereich der zu schützenden Bäume
erfolgen können. Daher sollte dieser Bereich dem üblichen Spielbereich nicht zugerechnet sein. Die
vorgesehene Lösung ist als Kompromiss zu sehen, Baumschutz und Spielen auf kleinstem Raum zu
sichern.
Dieser Spielplatz muss laut Ratsbeschluss ein Öffentlicher sein, was bedeutet, dass er ins Eigentum
und die Verantwortung der Stadt übergehen muss. Dies bedarf einer vertraglichen Regelung, die auch
eine entsprechende
Kostenregelung
sowohl
hinsichtlich
des Grunderwerbs
als auch der
Verkehrssicherung- und Unterhaltung enthält. Ein Vertragsentwurf liegt zur Zeit noch nicht vor.
Anlage/n:
Stellungnahme zu den Umweltbelangen vom 02.2012 mit folgenden Anlagen:
Bestandsplan + Baumliste vom 29.11.2011
Grünordnungsplan – erstes Konzept vom Büro 3+Freiraumplaner vom 30.11.2011
Grünfläche mit Darstellung der Spielplatznutzung vom Büro 3+Freiraumplaner vom 26.01.2012
Rechtsplanentwurf vom 10.02.2012
Vorlage FB 36/0137/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.03.2012
Seite: 4/4
Fachbereich Umwelt
Reumontstraße 1-3
52064 Aachen
Der Oberbürgermeister
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
zum Bebauungsplan Nr. 941 - Eupener Straße/Höfchensweg
im Stadtbezirk Aachen -Mitte für den Bereich zwischen Eupener Straße, Höfchensweg und Haus Eich
Aachen, Februar 2012
____________________________________________________________________________________
Ausschnitt aus dem Luftbild, das den Bestand zeigt
____________________________________________________________________________________
UP - Nummer 672
Bebauungsplan Nr. 941
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Eupener Straße/Höfchensweg
1
Fassung vom Februar 2012
Einleitung
Der Bebauungsplan Nr. 941 – Eupener Straße/Höfchensweg – soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt werden. Anhaltpunkte für eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG liegen nicht vor. Es handelt sich nicht um ein Europäisches Vogelschutzgebiet oder FFH-Gebiet. Die Größe des Plangebietes liegt unter der Obergrenze nach § 13 a BauGB von
20.000 m², so dass keine formale Umweltprüfung bzw. Einzelfallprüfung erforderlich ist. Gemäß § 13 a
Abs. 2 Zif. 4 gilt ein Eingriff in Natur und Landschaft als gesetzlich zulässig. Gleichwohl sind die Umweltbelange darzulegen und in den planerischen Abwägungsprozess einzustellen.
Situationsbeschreibung
Das ca. 4610 qm große Plangebiet liegt an der Eupener Straße 130 und erstreckt sich in westliche Richtung bis an den Höfchensweg und befindet sich damit im Übergangsbereich zwischen Stadtzentrum und
dem Südviertel. Im Osten wird das Gebiet von der Eupener Straße, im Westen vom Höfchensweg begrenzt. Im Norden grenzen private Wohnbauflächen an, im Süden Gebäude des Bistums Aachen. Das
Grundstück ist größtenteils als Grünfläche gärtnerisch angelegt und nur von geringer Bebauung gekennzeichnet: parallel zur nördlichen Grundstücksgrenze befindet sich ein eingeschossiges Wohngebäude,
das einige Jahre als Hausmeisterwohnung gedient hat, ungefähr senkrecht hierzu ein lang gestrecktes
Gebäude, das eine Garage und Schuppen beherbergt. Hinter dem Gebäude liegt ein versiegelter Bereich,
der als Parkplatz dient. Des Weiteren steht auf dem Grundstück ein kleines Gewächshaus. Die Lage des
Grundstückes ist einerseits durch seine ruhige und repräsentative Lage am Höfchensweg und andererseits durch die verkehrsgünstige, jedoch laute Lage an der B 57, der Eupener Straße, in Richtung Aachener Innenstadt oder in Richtung Belgien und dem Luxemburger Ring (L 260) gekennzeichnet.
Südlich an das Plangebiet schließt sich der Gebäudekomplex „Haus Eich“ an, der unter Denkmalschutz
steht. Weiter südlich in unmittelbarer Nachbarschaft dazu sind fußläufig ein Kindergarten, eine Grundschule und das bischöfliche Pius-Gymnasium zu erreichen. Im weiteren Umfeld befindet sich der Goldbach umgeben von Grünflächen sowie weiter südlich der Aachener Stadtwald. Entlang der Eupener Straße bis zum Jahnplatz stadtauswärts betrachtet haben sich verschiedene Geschäfte und Dienstleistungseinrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfes angesiedelt.
Das Plangebiet weist beträchtliche Höhenunterschiede auf. Am nordöstlichen Plangebietsrand, an der
Eupener Straße, liegt die Geländehöhe bei etwa 201 m ü. NHN. Ungefähr die Hälfte des Grundstückes
befindet sich auf einem Höhenniveau von ca. 204 m ü. NHN, nach Westen zum Höfchenweg hin steigt
das Grundstück steil über eine Böschung auf ca. 206,60 m, weiter nach Süden hin steigt der Höfchensweg dann noch mal um ca. 3 m auf 209,60 m an, so dass die Höhendifferenz zwischen den beiden Straßen zwischen gut 5 m und 8 m beträgt. Das Grundstück wird an der Eupener Straße durch eine Ziegelmauer abgestützt.
Vorhabenbeschreibung
Vom Vorhabenträger ist ein Wohnkomplex mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen und Raumangeboten
geplant, um den Bedürfnissen unterschiedlicher Zielgruppen gerecht werden zu können. Unterhalb der
Gebäude ist eine Tiefgarage vorgesehen, in der alle notwendigen Stellplätze untergebracht werden können. Zusätzlich entstehen am Höfchensweg wenige Stellplätze vor den Gebäuden, so dass insgesamt bei
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Bebauungsplan Nr. 941
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Eupener Straße/Höfchensweg
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der vorliegenden Planung ein Stellplatzschlüssel von ca. 1,5 St pro Wohneinheit erreicht wird. Die Zufahrt
zur Tiefgarage erfolgt von der Eupener Straße aus. Im Gebäudeinnenblock wird ein privater, hausnaher
Kleinkinderspielbereich integriert.
Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll das Plangebiet im Wesentlichen als Wohnbaufläche festgesetzt werden; darüber hinaus ist am Höfchensweg eine öffentliche Grünfläche mit der Nutzung Spielplatz
vorgesehen.
Planungsrechtliche Einbindung
Der Flächennutzungsplan 1980 (FNP) stellt den Bereich des Plangebietes als Wohnbaufläche dar.
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes.
Das zu bebauende Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 587
aus dem Jahr 1976, der für diesen Bereich eine Fläche für den Gemeinbedarf - Gymnasium und kirchliche Einrichtungen - eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 0,6 sowie max. 4 Vollgeschosse festsetzt.
Ziele des Umweltschutzes und Berücksichtigung der Umweltbelange
Die sowohl in den rechtlichen Vorschriften als auch in Fachplänen formulierten Grundsätze und Ziele des
Umweltschutzes sind auf das konkrete Projekt anzuwenden und im Planverfahren zu berücksichtigen. Im
Hauptteil wird im Einzelnen hierauf eingegangen.
Grundsätzliches Ziel der Umweltverwaltung an dieser Stelle ist, zur Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse im Rahmen der Innenverdichtung eine aufgelockerte, gut durchgrünte Wohnbebauung herzustellen und den vorhandenen wertvollen, teilweise unter die Bestimmungen der Baumschutzsatzung der
Stadt Aachen fallenden Baumbestand in die Planung zu integrieren.
2
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1
Schutzgut Mensch
Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind grundsätzlich Aspekte wie Gesundheitsvorsorge,
Wohnqualität, Erholung und Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche, Lichtimmissionen,
Lärmimmissionen, Erschütterungen, Elektromagnetische Felder (EMF), Hochspannungsleitungen, Mobilität, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen.
Teilaspekt Immissionsschutz – Lärm
Zur Gewährleistung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind die
maßgeblichen Lärmschutzwerte einzuhalten. Außerdem fordert das Umsetzungsgesetz der Umgebungslärmrichtlinie (§ 47a-f BImSchG) zur Reduzierung des Lärms eine Lärmaktionsplanung. Maßnahmen sollten bevorzugt dort eingesetzt werden, wo Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden oder Bauvorhaben entstehen. Grundsätzlich ist zur Sicherstellung gesunder Raumverhältnisse für die Gebäudeteile, in
denen die Wohnräume eine freie Sichtverbindung zu einer wesentlichen Schallquelle aufweisen, ein erhöhter Schallschutz erforderlich (BauGB § 1, Abs.7, § 1a, § 2a und § 9). Das notwendige Schalldämmmaß ergibt sich aus der geplanten Nutzung. Bei der Errichtung neuer Gebäude ist in jedem Fall die DIN
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Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Eupener Straße/Höfchensweg
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4109 zu berücksichtigen. Aufenthaltsflächen (Terrassen o.ä.) oder Erholungsflächen sollten nicht in unmittelbarer Nähe der Lärmquelle eingerichtet werden.
Ausweislich des Lärmkatasters wird das Plangebiet durch die direkt angrenzende Eupener Straße deutlich mit Lärm beaufschlagt (berücksichtigtes Verkehrsaufkommen: Eupener Straße 12.000 KFZ/24h; Höfchensweg ~ 500 KFZ/24h). Im Nahbereich der Eupener Straße treten Pegel von > 70 dB(A) (Lden) und >
1
60 dB(A) (Lnight) auf. Die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ mit 55/45
2
dB(A) Tag/Nacht für WA-Gebiete werden größtenteils nicht eingehalten.
Ergebnisse
der
Ausbrei-
tungsberechnungen
Kfz
Lden (Lärmkataster)
1
Zur Kennzeichnung verwendet werden der Lden und der Lnight, beide in dB(A) angegeben ( BImSchG
§ 47 a-g, Lärmkataster nach der EU-Verordnung) Der Lden ist ein mittlerer Pegel über das ganze Jahr,
wobei der Lärm in den Abendstunden mit 5 dB Zuschlag und in den Nachtstunden mit 10 dB Zuschlag
gewichtet wird. Der Lnight wird als mittlerer Pegel über alle Nachtstunden (22.00 bis 6.00 Uhr) des Jahres
gebildet
2
Bei diesen Beurteilungskriterien handelt es sich um die nationalen Regelwerke (RLS 90 in Verbindung
mit der 16. Bundesimmissionsschutz-Verordnung, DIN 18005, TA-Lärm). Diese sind als Beurteilungsgrundlage z. B. für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm anzuwenden. Im direkten Vergleich zu den Berechnungen der EU-Verordnung (Lärmkataster der Stadt Aachen) können kleine Unterschiede auftreten, weil die Berechnungsverfahren divergieren.
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Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen
Kfz
Lnight (Lärmkataster)
Zur Berücksichtigung und Abwägung der Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 BauGB wurde im
Rahmen des Verfahrens eine schalltechnische Untersuchung (Peutz Consult vom 08.10.2011) erstellt,
welche die in Zusammenhang mit der Wohnanlage geplante Tiefgarage sowie den von der Eupener Straße ausgehenden Verkehrslärm untersucht.
Lärm Tiefgarage
Die der geplanten Wohnanlage zugehörige Tiefgarage wurde anhand der Vorgaben der Technischen
Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) beurteilt. Die Untersuchung zeigt, dass sowohl innerhalb
des Tages- als auch innerhalb des Nachzeitraumes die Immissionsrichtwerte der TA Lärm auch unter
Berücksichtigung längerer Ruhezeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Sonn- und Feiertags)eingehalten
werden.
Lärm Verkehr
Die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen von der Eupener Straße wurden gemäß
der DIN 18005 (Schallschutz in Städtebau) in der schalltechnischen Untersuchung beurteilt. Die höchsten
Verkehrslärmimmissionen liegen an den Fassaden mit Ausrichtung zur Eupener Straße vor. Dort betragen die Beurteilungspegel bis zu 67 dB(A) tags und bis zu 59 dB(A) nachts. Damit wird der schalltechnische Orientierungswert der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und 45 dB(A)
nachts an diesen Fassaden überschritten. Die der Eupener Straße abgewandten bzw. weiter entfernten
Fassaden weisen alle deutlich geringere Beurteilungspegel auf, teilweise werden die Orientierungswerte
auch eingehalten. Diese deutlich geringeren Werte sind zum Teil der abschirmenden Wirkung der an der
Eupener Straße vorgesehenen Gebäude geschuldet. Aufgrund der zentralen Lage des Plangebietes sind
aktive Schallschutzmaßnahmen städtebaulich nicht sinnvoll und umsetzbar.
Zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen werden nach Maßgabe der schalltechnischen Untersuchung an den Baugrenzen im Bereich der Eupener Straße im Bebauungsplan die erforderlichen Anfor-
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derungen an die Schalldämmmaße der Außenbauteile festgesetzt. Mit diesen Festsetzungen wird die
Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005 an den betroffenen Fassadenabschnitten und somit die
Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse gewährleistet.
Zudem wird festgesetzt, dass die Lärmpegelbereiche für alle Gebäudefronten, die an den gekennzeichneten Baugrenzen, parallel zu diesen oder in einem Winkel bis einschließlich 90° zu diesen stehen, gelten
und dass dies bei Neu-, Um- und Anbauten eingehalten werden muss. Für alle sonstigen Fassaden ist
festgesetzt, dass der Lärmpegelbereich III gilt, welcher jedoch bereits durch den heutigen Stand der
Technik allgemein abgedeckt ist.
Von diesen Festsetzungen können Ausnahmen gestattet werden, wenn ein Sachverständiger den entsprechenden Nachweis erbringt, dass geringere Maßnahmen ausreichen.
Teilaspekt -Immissionsschutz - Aspekt Lufthygiene, Gerüche, Lichtimmissionen
Ziel ist die Vermeidung von Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie die Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. Darüber hinaus sind die Allgemeinheit und
die Nachbarschaft vor Geruchsimmissionen, Lichtimmissionen, EMF-Belastungen zu schützen.
Zur Berücksichtigung und Abwägung der Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 BauGB wurde im Rahmen des Verfahrens eine Luftschadstoffuntersuchung (Peutz Consult vom 26.07.2011) unter Berücksichtigung der Grenzwerte in der 39. BImSchV, erstellt. Hierbei wurden die Luftschadstoffbelastungen ausgehend von der im Zusammenhang mit der Wohnanlage geplanten Tiefgarage sowie der umliegenden
Straße untersucht. Die Untersuchung wurde für die relevanten Luftschadstoffe Feinstaub (PM10 und
PM2,5), Stickstoffdioxid (NO2) und Benzol (C6H6) durchgeführt.
Die Belüftung der geplanten Tiefgarage erfolgt über eine natürliche Be- und Entlüftung. Das vorgesehene
Gitterrolltor wird bei Ankunft und Abfahrt der Fahrzeuge automatisch geöffnet, so dass relevante Wartezeiten am Tor entfallen. Im Ergebnis zeigt die Untersuchung, dass die Jahresmittelwerte für Feinstaub
PM10 und PM2,5 im gesamten Untersuchungsgebiet deutlich unterhalb der Grenzwerte liegen. Dies gilt
auch für den Zufahrtsbereich zur Tiefgarage sowie den Nahbereich um die Abluftöffnungen.
Teilaspekt Grün- und Freiflächen
Ziel ist es, der Wohn- und Arbeitsbevölkerung attraktive Grün- und Freiflächen zur Erholung und Freizeitgestaltung mit einer guten Zugänglichkeit anzubieten. Ein Grün- und Freiflächenkonzept wird derzeit für
das gesamte Stadtgebiet erarbeitet, aus dem u.a. die Versorgung eines Viertels mit Erholungsflächen für
alle Bevölkerungsschichten hervorgeht.
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 25.06.03 „Kriterien für Kinder- und Familienfreundlichkeit im Städtebau“ löst das Wohnbauprojekt neben dem hausnahen Spielbereich für Kleinkinder die Herstellung eines
öffentlichen Spielplatzes aus. Entsprechend dieser Kriterien sind auch für dieses neue Wohngebiet 10 m²
öffentliche Kinderspielfläche pro Kind einzuplanen. Die zu fordernde Spielplatzgröße kann um die Hälfte
reduziert werden, wenn im nahen Umfeld weitere Spielmöglichkeiten beispielsweise auf dem zum Spielen
freigegebenen Schulhof bestehen. Von dieser Möglichkeit wird Gebrauch gemacht.
Der nunmehr rund 450 qm große Spielplatz soll im Bereich der vier verbleibenden, ortsprägenden Eichen
am Höfchensweg, die unter die Schutzbestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen,
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eingerichtet werden. Um dem Baumschutz Rechnung zu tragen, ist eine Naturnahe Gestaltung des neuen
Spielplatzes vorgesehen. Daher werden in Abweichung von einer Standartspielplatzeinrichtung Baumstämme zum Balancieren, ein Baumhaus und eine Rutsche außerhalb des Kronentraufbereichs der Eichen installiert. Aufgrund der vorhandenen Geländesituation (rund fünf Meter Höhenunterschied von Ost
nach West), der Aspekte des Baumschutzes (keine baulichen Anlagen innerhalb des Kronentraufbereichs
zu schützender Bäume) und der verkleinerten Fläche ist eine Barrierefreiheit nicht herzustellen. Der durch
die Grünanlage führende Weg erfordert daher Treppenelemente. Außerdem kann zum Schutz der Eichen
der Weg innerhalb des Kronentraufbereichs nur als Pfad mit Streuauflage nicht aber mit dem üblichen
Unterbau angelegt werden, was weitere Anforderungen an die Verkehrssicherung bedeutet.
Dieser Spielplatz muss laut Ratsbeschluss ein Öffentlicher sein, was bedeutet, dass er ins Eigentum und
die Verantwortung der Stadt übergehen muss. Daraus werden sich Kosten sowohl für den Erwerb der
Fläche als auch für die Verkehrssicherung und Pflege ergeben, wobei die Besonderheiten des geplanten
Spielplatzes einen erhöhten Pflegeaufwand verursachen werden. Dies bedarf einer vertraglichen Regelung.
2.2
Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Bei der Beurteilung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt wird die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie den Zusammenhang von Lebensräumen
betrachtet. Dabei wird besonders auf seltene und bedrohte Arten geachtet. Ein weiterer wichtiger Aspekt
ist die Bedeutung der Biotoptypen für die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes.
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes und wird nicht von der Biotopkartierung der L.Ö.B.F. (heute LANUV) erfasst. Für das Plangebiet besteht bereits Baurecht durch den Bebauungsplan Nr. 587 (Fläche für Gemeinbedarf GRZ 0,4; GFZ 0,6 IV Geschosse). Aufgrund der bislang ausgewiesenen, nicht benötigten Gemeinbedarfsflächen sind die Grundstücke im Plangebiet derzeit ungenutzt und verwildert. Dies hat dazu geführt, dass sich Baum- und Strauchstrukturen entwickelt haben, die
ganz wesentlich das Ortsbild prägen und zahlreichen Tierarten eine Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätte bieten. Bei Realisierung der Planung entfallen diese Grünstrukturen nahezu vollständig mit Ausnahme
der vier Eichen am Höfchensweg.
Bei der Aufstellung oder Änderungen von Bebauungsplänen sind die artenschutzrechtlichen Verbote des
§ 44 BNatSchG zu beachten. Es wurde eine Artenschutzprüfung (ASP) (Büro Landschaft vom August
2011) durchgeführt. Da sich die Plangebietsfläche im innerstädtischen Bereich befindet und keine spezifischen Biotopstrukturen aufweist, wurde geprüft, welche Arten aufgrund ihrer Lebensraumansprüche überhaupt auf der Fläche vorkommen und ob erhebliche Beeinträchtigungen für planungsrelevante Arten
auftreten könnten. Bei den durchgeführten Begehungen ergaben sich keine Anhaltspunkte, dass sich
planungsrelevante Arten, die ihre Lebensraumbedingungen auf der Fläche vorfinden, dort aufhalten.
Gemäß § 13a (2) Nr.4 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren, in den Fällen des (1) Satz 2 Nr.1 Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3)
Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Somit ist eine Eingriffs- und Aus-
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Eupener Straße/Höfchensweg
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gleichsbilanzierung nicht erforderlich. Darüber hinaus besteht für das Plangebiet bereits Baurecht in Form
des Bebauungsplanes Nr. 587, welcher hier Gemeinbedarfsflächen ausweist. Im Plangebiet befinden sich
derzeit Gebäude, Parkplatz- und Verkehrsflächen, Rasenflächen sowie Grünstrukturen bestehend aus
Bäumen und Sträuchern. Am Höfchensweg sind vier erhaltenswerte Eichen vorhanden. Diese werden in
Zusammenhang mit einem naturnah gestalteten Spielplatz innerhalb einer als öffentliche Grünfläche festgesetzten Fläche gesichert. Umfangreiche Maßnahmen im Bodenbereich sind zum Schutz der Eichen
nicht zulässig. Auf den Flächen im Geltungsbereich befinden sich darüber hinaus weitere acht nach der
Baumschutzsatzung der Stadt Aachen geschützte Bäume. Hinsichtlich der städtebaulich wünschenswerten Bebauung wurde seitens der Stadt eine Ausnahmegenehmigung zur Fällung nach Baumschutzsatzung in Aussicht gestellt. Hierzu ist die Durchführung von Ersatzmaßnahmen erforderlich. Der Innenhof
der geplanten Wohnanlage ist größtenteils mit einer Tiefgarage unterbaut, die mit einer ausreichend dicken Aufbauschicht versehen wird, so dass Rasen, Strauch- und Heckenpflanzungen möglich sind. Als
Ersatzpflanzungen sind drei Bäume im Innenhof (Aussparung in der Tiefgarage), vier Bäume im Bereich
des Spielplatzes, ein Baum an der Eupener Straße im Eingangsbereich des Innenhofes sowie zwei weitere Bäume auf den Eckgrundstücken am Höfchensweg vorgesehen. Darüber hinaus ist die Eingrünung der
Freibereich mit Hecken beabsichtigt. Ein erster Entwurf eines Grünordnungsplanes liegt dem zugrunde.
2.3
Schutzgut Boden
Bei der Erörterung des Schutzgutes Boden wird grundsätzlich auf seinen Wert als Lebensgrundlage für
Menschen, Tiere, Pflanze und Bodenorganismen, für Wasser und Nährstoffe, als Filter und Puffer, sowie
seine Seltenheit und kulturelle Bedeutung eingegangen.
Schutzwürdige Böden - Archivböden
Für den Bereich des Plangebietes weist die Karte des Geologischen Dienstes NRW Archivböden der
Naturgeschichte aus. Im vorliegenden Fall dokumentieren die Archivböden eine erdgeschichtliche Entwicklungsphase. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Böden zu 45 % durch aktuelle
Bebauung und Versiegelung in ihrer Naturbelassenheit bereits erheblich geschädigt sind. Durch die zusätzliche Bebauung und Versiegelung können die im Plangebiet noch vorhandenen schutzwürdigen Böden nicht erhalten werden. Da es sich aber insgesamt um eine relativ kleine Fläche (ca.1.800 m²) handelt,
wird der Eingriff in den Boden als nicht erheblich eingestuft; zudem wird ein wichtiges Ziel „Innen- vor
Außenentwicklung“ durch ein solches Projekt verfolgt. Eine Ausgleichsverpflichtung entfällt, da es sich um
ein Verfahren gem. § 13a BauGB handelt.
Altlastenverdachtsflächenkataster
Gemäß Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen liegen für das Plangebiet keine Eintragungen
oder Hinweise über altlastenverdächtige Flächen oder schädliche Bodenveränderungen vor. Im Zuge der
Umsetzung der Planung werden alle angeschütteten Böden und Alteinbauten abgetragen und unter fachtechnischer Begleitung entsorgt. Es verbleiben lediglich gewachsene, sensorisch unauffällige Böden im
Plangebiet. Die durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, dass die natürlichen Böden gemäß
BodSchV die Prüfwerte für eine Nutzung von Kinderspielflächen einhalten.
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Stellungnahme zu den Umweltbelangen
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2.4
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Schutzgut Wasser
Es steht der Schutz der Gewässer und ihrer Funktionen für den Menschen und den Naturhaushalt im
Vordergrund. Wichtige Themen sind dabei der Umgang mit dem Grundwasser, den oberirdischen Gewässern, den (Thermal)quellen, dem Abwasser, der Gewässergüte, dem Hochwasserschutz sowie den
unterschiedlichen Nutzungen des Wassers allgemein.
Schutzgebiete
Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Trinkwasserschutzzonen. Im Umfeld des Grundstückes befinden sich keine Grundwassermessstellen.
Das Plangebiet liegt im südlichen Randbereich des Thermalquellenschutzgebietes für den Burtscheider
Thermalquellenzug. Eine rechtliche Festsetzung besteht für die Thermalquellenschutzgebiete der Stadt
Aachen nicht. Der Bereich der Schutzgebiete wird in die Kategorie „sensible Bereiche“ eingestuft, in denen, insbesondere bei Bauvorhaben, durch Aufsicht der Unteren Wasserbehörde der Schutz des Thermalwassers sichergestellt wird. Eine Beeinträchtigung des Thermalwassers durch die Baumaßnahme ist
wegen der anstehenden Bodenschichten nicht zu besorgen. Eine gezielte Versickerung ist jedoch zum
Schutz des Thermalwassers unzulässig.
Oberflächengewässer
Auf dem Gelände befindet sich kein Oberflächengewässer.
Hochwasserschutz
Ein ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet befindet sich nicht im B-Plangebiet.
Das Plangebiet gehört zum Einzugsgebiet der Wurm, an der zur Zeit immer noch Hochwassergefahr besteht. Deswegen ist grundsätzlich der Niederschlagswasserabfluss von unbebauten Grundstücken auf
den „natürlichen“ Abfluss (Abflussbeiwert 0,1) zu begrenzen. Bei bebauten Grundstücken, wie im vorliegenden Fall, ist der Abflussbeiwert auf den im Generalentwässerungsplan (GEP) festgelegten Wert oder
maximal den Wert des aktuellen Bestandes zu begrenzen. Dies gilt sowohl für die direkte Einleitung in ein
Gewässer, als auch für die indirekte über das Kanalnetz und die Abwasserreinigungsanlage. Der aktuelle
Abflussbeiwert beträgt ca. 0,40.
Grundwasser
Zur Festlegung eventueller Maßnahmen zum Schutze des Grundwassers ist der exakte Flurabstand vor
Beginn der Genehmigungsplanung durch einen Gutachter zu ermitteln.
Entwässerung:
Das Plangelände ist bereits bebaut. Es liegt an den entwässerungstechnisch erschlossen Straßen Eupener Straße und Höfchensweg. In beiden Straßen verläuft jeweils ein Mischwasserkanal. In der Eupener
Straße befindet sich zusätzlich ein Regenwasserkanal der später ins Mischsystem einmündet.
Für das Projekt ist ein Gesamtentwässerungskonzept aufzustellen, in dem folgende Schwerpunkte detailliert erörtert werden:
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Bebauungsplan Nr. 941
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Eupener Straße/Höfchensweg
o
Fassung vom Februar 2012
Einleitung von Niederschlagswasser in einen der beiden Mischwasserkanäle bzw. in den Regenwasserkanal
o
Rückhaltung von Niederschlagswasser
o
Dachbegrünung (auch Tiefgarage)
o
Minimierung des Versiegelungsgrades (Abflussbeiwertes)
o
Verwendung von versickerungsfähigen Materialien
o
Vorklärung von belastetem Niederschlagswasser
o
Niederschlagswassernutzung zur Reduzierung des Frischwasserverbrauches
Schmutzwasser:
Die abwassertechnische Erschließung des B-Plangeländes muss gesichert sein. Das auf dem Gelände
anfallende Schmutzwasser kann grundsätzlich in die Mischwasserkanäle sowohl der Eupener Straße als
auch des Höfchensweges eingeleitet werden.
Da im Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch keine abschließende Beurteilung zum Schutzgut
Wasser vorliegt, sind Maßnahmen zum Wasserschutz noch zu erwarten, die ggf. zur Anpassung
der Schriftlichen Festsetzungen zumindest aber einer vertraglichen Regelung führen.
2.5
Schutzgüter Luft und Klima/Energie
Themen wie Luftqualität, Kaltluftbildung, Kaltlufttransport, Luftleitbahnen, Temperatur und Schwüle, Strömungsverhältnisse, Filterfunktion, Luftqualität/Luftschadstoffe, sensible Nutzung (Kinder, Kranke, Senioren), klimarelevante Freiräume werden behandelt. Im Sinne des Klimaschutzes ist die Energie- und Wärmeversorgung für zukünftige Bebauung von Bedeutung (Energieträger, eingesetzte Technik, regenerativer Energien etc.)
Das Plangebiet liegt außerhalb der klimatologisch begründeten Talkesselabgrenzung der Stadt Aachen,
jedoch innerhalb des topgraphischen Talkessels, in einer Fläche ohne besondere Bedeutung für das
Stadtklima. Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Belüftungsbahnen oder Kaltluftbildungsbahnen
des im weiteren Umfeld gelegenen Goldbachtals. Es herrscht Siedlungsklima vor, das durch überwiegend
locker bebaute und gut durchgrünte Wohnsiedlungen mit schwachen Wärmeinseln, ausreichendem Luftaustausch und meist gutem Bioklima gekennzeichnet ist.
Die aktuelle Planung sieht eine Bebauung mit vier Baukörpern vor, die so angeordnet sind, dass in allen
Richtungen durchlüftet werden kann. Die Flachdächer der geplanten Gebäude werden mit extensiver
Begrünung ausgestattet. In Zusammenhang mit dem begrünten Innenhof und den Freibereichen der einzelnen Wohnungen wird das Kleinklima positiv beeinflusst. Darüber hinaus werden gegenüber der derzeitigen Situation mit einem hohen Versiegelungsgrad durch Dachflächen und mit Schwarzdecken befestigten Verkehrsflächen Überhitzungen in der Sommerzeit deutlich reduziert, da die geplante Begrünung
neben einem reduzierten Wasserabfluss auch eine Kühlfunktion besitzt.
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Bebauungsplan Nr. 941
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Eupener Straße/Höfchensweg
Fassung vom Februar 2012
Die Planungshinweiskarte des Klimagutachtens besagt, dass das Plangebiet sich in einem Lastraum der
Wohnsiedlungsgebiete befindet. Hier sollte eine Verschlechterung der Belastungssituation vermieden
werden. Durch die Umsetzung der Planung entsteht auf den Flächen im Geltungsbereich mehr Bebauung
als bislang vorhanden war. Diese Nachverdichtung ist aufgrund des geltenden Bebauungsplanes bereits
jetzt planungsrechtlich zulässig. Eine Erhöhung der Verkehrsemissionen geht damit einher. Diese Erhöhung ist jedoch mit 4% auf dem Höfchensweg und 0,05% auf der Eupener Straße als gering einzustufen.
In welchem Maße sich eine Erhöhung der Hausbrandemissionen ergibt, ist derzeit nicht abzuschätzen, da
weder das Heizkonzept der bestehenden Gebäude auf dem Gelände noch der geplanten Gebäude bekannt ist. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass durch den Einbau von Heizungstechnik gemäß dem
Stand der Technik die Hausbrandemissionen gering ausfallen werden.
2.6
Schutzgut Landschaft (Landschafts-, Orts-, Stadtbild)
Themenfelder des Schutzgutes Landschaft sind die Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft,
Landschaftsbild, Landschaftszerschneidung, Zersiedelung, naturnahe Landschaftsräume.
Im Verlauf der Eupener Straße in Richtung Norden – Innenstadt – befinden sich auf der Seite des Plangebietes vier- bis sechsgeschossige Wohngebäude, welche überwiegend eine hohe Grundstücksverdichtung aufweisen. Die östliche Straßenseite ist geprägt von großzügigeren und teils repräsentativen Mehrund Einfamilienhäusern in zwei- bis viergeschossiger Bauweise. Entlang des Höfchenswegs wird überwiegend Wohnbebauung in Form von Einfamilienhäusern angetroffen, nördlich des Geltungsbereiches
geht diese in eine von Geschosswohnungsbau geprägte Wohnbebauung über. Im Bereich des Plangebiets selbst befinden sich Gebäude- und Parkplatzflächen sowie größere Grünflächen, die Baum- und
Strauchstrukturen aufweisen. Diese Baum- und Strauchstrukturen prägen ganz wesentlich das Ortsbild
und bieten zahlreichen Tierarten eine Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätte. Bei Realisierung der Planung entfallen diese Grünstrukturen nahezu vollständig und führen zu einer deutlichen Veränderung des
Gebietscharakters in Richtung Verstädterung. Insbesondere entlang der Eupener Straße wird statt des
Blicks ins Grün eine Häuserfassade dominieren. Durch Ausweisung einer Grünfläche am Höfchensweg
können die Ortsbild prägenden vier Eichen erhalten bleiben und zu einer Auflockerung der Bebauung
beitragen.
2.7
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Es werden Baudenkmale, Bodendenkmale, Kulturhistorisches, Regionaltypisches betrachtet. Dabei wird
auf den Zeugniswert, das Alter, den Wert/die Ausprägung von Sachgütern sowie die Aufwendung für
Wiederherstellung eingegangen.
Das Gebäude Eupener Straße 138 ist ein eingetragenes Baudenkmal gemäß Denkmalschutzgesetz
(DSchG). Durch die Anordnung des südlich geplanten Baukörpers in der Flucht des Haus Eich wird die
Sicht auf das denkmalgeschützte Gebäude, das Haus Eich sowie das Eingangsportal auch künftig gewährleistet. Der Gebäudekomplex von Haus Eich ist somit im städtebaulichen Kontext weiterhin erlebbar.
Seite 11 von 12
Bebauungsplan Nr. 941
Stellungnahme zu den Umweltbelangen
Eupener Straße/Höfchensweg
3
Fassung vom Februar 2012
Grundlagen
Zur Berücksichtigung der Umweltbelange wurden folgende Gutachten erstellt und ausgewertet:
Datum
Titel
Autor
17.05.2010
Historische Nutzungsrecherche sowie orientierende
Dipl. Ing. J.U. Kügler,
Bewertung der Baugrundsituation
Im Teelbruch 61, 45219 Essen
Erdbebengefährdung durch Laurensperger Sprung
Geologischer Dienst NRW
17.06.2010
Postfach 100763, 47707 Krefeld
29.03.2011
22.03.2011
Fachtechnische Stellungnahme zu den Schutzgütern
Dipl. Ing. J.U. Kügler,
Boden und Grundwasser
Im Teelbruch 61, 45219 Essen
Verschattungsstudie zur Errichtung von Wohnbebau-
Deutz Consult
ung am Höfchensweg in Aachen
Kolberger Str. 19, 40599 Düsseldorf
26.07.2011
Luftschadstoffuntersuchung zum Bauvorhaben Aquis
Deutz Consult
Villa – Wohnen am Höfchensweg in Aachen
Kolberger Str. 19, 40599 Düsseldorf
10.08..2011
Schalltechnische Untersuchung zum Bauvorhaben
Deutz Consult
Aquis Villa – Wohnen am Höfchensweg in Aachen
Kolberger Str. 19, 40599 Düsseldorf
Feb. 2011
Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung
Landschaft Büro für Landschaftsplanung GmbH Peter Aubry
Bachstraße 22, 52066 Aachen
Aug. 2011
Artenschutzrechtlicher Beitrag
Landschaft Büro für Landschaftsplanung GmbH Peter Aubry
Bachstraße 22, 52066 Aachen
28.10.2011
Entwässerungskonzept zum Bauvorhaben Aquis Villa
Dipl. Ing. J.U. Kügler,
– Wohnen am Höfchensweg in Aachen
Im Teelbruch 61, 45219 Essen,
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P11\AC29\BaumlisteFällgenehmigung.xls
Seite1
Wohnen am Höfchensweg I Freianlagen
29.11.2011
AC29 Stand: 29.11.2011
Baumliste zum Antrag auf Erteilung einer Fällgenehmigung
siehe Plan AC29-5
Baumnummer
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
1
2
3
4
Baumbezeichnung
Stammumfang[m]
Buche
Buche, 4-stämmig
Ahorn
Laubbaum, unbestimmt
Wildkirsche, 4-stämmig
Kiefer
Nadelbaum, unbestimmt
Laubbaum, unbestimmt
Kiefer
Weide, 4-stämmig
Nadelbaum, unbestimmt
Laubbaum, unbestimmt, 3-stämmig
Nadelbaum, unbestimmt
Haselnuss, vielstämmig
Nadelbaum, unbestimmt
Nadelbaum, unbestimmt
Blaufichte
Walnuss
Ahorn
Ahorn, 6-stämmig
Ahorn, 8-stämmig
Laubbaum unbestimmt, 7-stämmig
Ahorn, 10-stämmig
Ahorn, 7-stämmig
Ahorn
Ahorn
Haselnuss, vielstämmig
Pflaume
Apfel
Thuja
Thuja, 3-stämmig
Laubbaum, unbestimmt, 2-stämmig
verwilderte Buchenhecke
Birke
Eiche, 3-stämmig, abgestorben
Nadelbaum, unbestimmt
Fichte
Fichte
Weißdorn, 2-stämmig
Laubbaum, unbestimmt, 2-stämmig
Ahorn, 7-stämmig
Haselnuss, 3-stämmig
Haselnuss, 4-stämmig
Weide, abgestorben
0,80
0,50 - 1,10
1,40
0,70
0,55 - 0,70
1,40
0,55
0,50
1,75
0,55 - 0,85
0,65
0,40 - 0,55
0,75
0,25 - 0,35
0,40
0,75
1,40
0,95
0,75
0,35 - 0,60
0,32 - 0,75
0,30 - 0,60
0,35 - 0,60
0,50 - 0,95
0,70
0,50
0,30 - 0,85
1,00
1,40
0,95
0,40 - 0,80
0,40 - 0,50
0,35 - 0,85
1,10
0,70 - 1,10
0,75
1,05
1,30
0,45 - 0,45
0,40 - 0,55
0,50 - 0,65
0,30 - 0,45
0,50
1,15
Eiche
Eiche
Eiche
Eiche
1,10
1,20
1,75
0,90
Fällung
X Ausgleich
X Ausgleich
X Ausgleich
X
X
X Ausgleich
X
X
X Ausgleich
X Ausgleich
X
X
X
X
X
X
X
X Ausgleich
X
X
X
X
X
X Ausgleich
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
bleibt erhalten
bleibt erhalten
bleibt erhalten
bleibt erhalten
3+ FREIRAUMPLANER Bachstraße 22 52066 Aachen Tel.:0241/504077 Fax:0241/531161 mail@3plusfreiraumplaner.de
LEGENDE
1. Art der baulichen Nutzung
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 4, 6 BauNVO
Allgemeine Wohngebiete
WA
(siehe Textliche Festsetzungen 1.)
2. Maß der baulichen Nutzung
11
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO
14
A
123
16
125
/127
5. Grünflächen
AAA
.3
#12
AAA
AAA
Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt
NE
AA 5
AAA 2.44
AAA
gemäß § 9 Abs.1 Nr. 15 BauGB
Eup
NE
#16.97
24
26
eg
ü. NHN
WH = 213,55m
che
#19.94
IV
WH = 216,20m
III
ü.NHNAAAA
N
ü. NH
WH = 213,55m
#3.4
D
#19.66
E
#14
.0
6. Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
gemäß § 9 Abs.1 Nr. 25 BauGB
Erhaltung: Bäume
2275
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
(siehe Textliche Festsetzungen 9.)
#4.0
F
7. Sonstige Planzeichen
2299
#1.0
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze,
Garagen und Gemeinschaftsanlagen (siehe schriftl. Festsetzungen Nr. 4.)
Zweckbestimmung
136
oberirdische Stellplätze
IV
St/N
E
#5.0
m ü.
Nebenanlagen
Tiefgarage Ein- und Ausfahrt
NHN
NHN
#4.0
16,5
m ü.
#3.0
#11.
0
19,0
GH 2
2272
136a
GH 2
öffentlich
Spielplatz
#2.0
Höf
C
#70
#3.9
nsw
ö
NHN
AAAAA
III
#47.0
N
= 216,20m ü. NH
GH 216,20m ü.
AAAAA
IV
WH
#16.98
GH
212,65m
ü. NHN
NHN
AAAAAAAAAA
AAAA
#14.5
GH
212,65m
NHN
ü.
#3.0
raße
r St
#5.0
B
5
GH 216,20m ü.
Ö
ene
0,5
#7.05
Grünfläche
#
AA
AAA
A
AAA
#12.94
4. Verkehrsflächen
AAA
NHN
WA
TGa - Fläche für Tiefgarage
AAA
AAA
#6.0
abweichende Bauweise (siehe Textliche Festsetzungen 3.1)
gemäß § 9 Abs.1 Nr.11 BauGB
AAA
#4.1
AAA
V
AAA
FD
offene Bauweise
A
AA
AAA
AAA HN
ü.N
m
8,5
2340
o
Wandhöhe
Baugrenze
AAA
#22.8
#3.5
GH 215,5 m ü.
G
WH = 112m ü.NHN
Baulinie
AAA
AAA
N
ü.NH
H 21
.0
#34
#9.8
TGa
N
IV
.3
#12
a
20
NE
a2
m
16,5
GH 2
IV
GH 218,0m ü. NH
AAA
A
#17.5
Gebäudehöhe, als Höchstgrenze
NE
AA
AAA
AAA
GH 212m ü.NHN
AAA
N
ü.NH
V
130
N
GH 214,5m ü. NH
AAA
130
1
GH 2
Geschoßflächenzahl (GFZ)
o
a
AAA
5
8,5m
#5.25
FD
a1
AAA
AAA
AAA
III
0,5
St/NE
5
#2.8
#6.5
18
WA
A
1,5
gemäß § 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB, § 22 und 23 BauNVO
AA
AAA
Grundflächenzahl (GRZ)
3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
TGa hrt
#2.5
Einfa
.5
#16
A
AAA
0,4
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans
2278
gemäß § 9 Abs.7 BauGB
2258
Abgrenzung unterschiedlichen Maßes der Nutzung
138
Haus Eich
2271
gemäß § 16 Abs.5 BauNVO
AAAAAAAAA
2277
Lärmpegelbereiche IV
8. Sonstige Darstellungen
136b
25
Bord Gehweg
136c
2195
STADT AACHEN
Bebauungsplan Nr. 941 - Eupener Straße/Höfchensweg PROJEKT. PLANNR. INDEX
805. 410. A
25 m
KASINOSTRASSE 76A
52066 AACHEN
www.HJPplaner.de
H/B = 420 / 594 (0.25m²)
50 m
FON: 0241/608260-0
FAX: 0241/608260-10
mail@HJPplaner.de
STAND
MASZSTAB
10.02.2012
1:500
100 m
HEINZ JAHNEN PFLÜGER