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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
105973.pdf
Größe
5,6 MB
Erstellt
21.02.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:40

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 36/0137/WP16 öffentlich 21.02.2012 FB 36/20 Bebauungsplan Nr. 941 – Eupener Straße/Höfchensweg – im Stadtbezirk Aachen-Mitte hier: Stellungnahme zu den Umweltbelangen mit Grünordnungsplan Beratungsfolge: TOP: 3 Datum Gremium Kompetenz 13.03.2012 UmA Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration der Stellungnahme zu den Umweltbelangen in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 941 – Eupener Straße/Höfchensweg. In Vertretung Nacken Beigeordnete Vorlage FB 36/0137/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.03.2012 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Gesamt- Gesamt- Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx 20xx ff. Ansatz 20xx ff. bedarf (alt) bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 -Verschlechterung 0 Deckung ist gegeben / keine Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden ausreichende Deckung vorhanden konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Folgekosten Folgekosten Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx 20xx ff. Ansatz 20xx ff. (alt) (neu) Ertrag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal/Sachaufwand + Verbesserung / -Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben / keine Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden ausreichende Deckung vorhanden Vorlage FB 36/0137/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.03.2012 Seite: 2/4 Erläuterungen: Der Bebauungsplan Nr. 941 – Eupener Straße/Höfchensweg – soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt werden. Dies bedeutet, dass statt eines formalen Umweltberichtes eine Stellungnahme zu den Umweltbelangen gefertigt wird, aus der die zu berücksichtigenden Maßnahmen hervorgehen. Darüber hinaus gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig mit der Konsequenz, dass ein Ausgleich hierfür entfällt. Der Vorlage beigefügt ist eine Stellungnahme zu den Umweltbelangen, die als vorläufig betrachtet werden muss, da hinsichtlich des Schutzgutes Wasser die Prüfung zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht abgeschlossen ist. Grundsätzliche Bedenken gegen die Bebauung bestehen nicht. Die Prüfergebnisse können dazu führen, dass eine Anpassung der Schriftlichen Festsetzungen erforderlich wird oder Regelungen im Planverwirklichungsvertrag zu treffen sind. Der Planverwirklichungsvertrag wird derzeit erarbeitet. Bei der Betrachtung der Umweltbelange sind hinsichtlich des Schutzgutes Mensch grundsätzlich auch Aspekte wie Wohnqualität, Erholung und Freizeit, Grün- und Freiflächen, Mobilität, gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Das bedeutet beim vorliegenden Planvorhaben eine besondere Auseinandersetzung mit den Grün- und Freiflächen. Der derzeitige Geländezustand weist einen größeren Baum- und Strauchbestand auf, der bei Realisierung der Planung bis auf vier Eichen am Höfchensweg nahezu vollständig verloren geht. Entsprechend dem ersten Entwurf eines „Grünordnungsplans“ sind Ersatzpflanzungen und eine Dachbegrünung vorgesehen. Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 25.06.03 „Kriterien für Kinder- und Familienfreundlichkeit im Städtebau“ löst das Wohnbauprojekt die Herstellung eines öffentlichen Spielplatzes aus. Die Lage des Spielplatzes ist im Bereich von vier Eichen vorgesehen, die unter die Schutzvorschriften der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen. Darüber hinaus prägen sie dermaßen das Ortsbild am Höfchensweg, dass ihr Erhalt im Bebauungsplan festgesetzt werden sollte, solange das Eigentum der Grünfläche nicht auf die Stadt Aachen übergegangen ist. Zum Schutze dieser Bäume soll ein Naturbelassener Spielplatz eingerichtet werden. Dies bedeutet, dass die meist üblichen Spielgeräte wie Schaukel, Sandkasten etc. in diesem Konzept beispielsweise durch Baumstämme zu Balancieren ersetzt werden. Lediglich außerhalb des Kronentraufbereichs der Bäume kann ein Klettergerüst aufgestellt werden. Aufgrund der Hängigkeit des Geländes und ebenfalls zum Schutz der Bäume ist der vorgesehene, schmale Verbindungsweg mit Treppenelementen zwischen neuer Wohnbebauung und dem Höfchensweg innerhalb der Grünfläche nicht barrierefrei herzustellen. Daher bedeutet das Abweichen von einem Standartspielplatz auch einen adäquaten Pflegeaufwand. Vom Aachener Büro 3+Freiraumplaner liegt eine erste grobe Kostenschätzung allein für die Pflege des Spielplatzes von ca. 5.000,00 € pro Jahr vor. Dabei sind die Kosten zur allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, die insbesondere für die Bestandsbäume (vier Eichen) notwendig werden, noch nicht inbegriffen. Vorlage FB 36/0137/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.03.2012 Seite: 3/4 Eine öffentliche Wegeverbindung zwischen Eupener Straße und Höfchensweg innerhalb des Plangebietes ist nicht vorgesehen, so dass hierdurch keine finanziellen Belastungen auf die Stadt Aachen zukommen werden. Der Spielplatz ist von der Eupener Straße kommend über die Weißhausstraße oder über die private Zuwegung der Wohnanlage zu erreichen. Aus Sicht des Fachbereichs Umwelt erfährt das Plangebiet eine Innenverdichtung mit einem für den Naturhaushalt sehr hohen Versiegelungsgrad 80% (Gesamtgrundflächenzahl 0,8). Auch wenn begrüßt wird, dass ein Projekt unter dem Aspekt „Innenverdichtung statt Ausweiten der Bebauung in die freie Landschaft“ realisiert werden soll, ist ein geringer Versiegelungsgrad wünschenswert. Der hohe Versiegelungsgrad erfordert ein weitgehendes Regelwerk insbesondere hinsichtlich des Gewässerschutzes, des Lärmschutzes, des Baumschutzes und der Freizeitnutzung. Die Anlage des Spielplatzes gerade im Bereich der geschützten vier Eichen am Höfchensweg ist aus Baumschutzgründen grundsätzlich nicht wünschenswert aber machbar. Unter dem Aspekt Natur erlebbar zu machen, ist die Einrichtung eines Naturbelassenen Spielbereichs zwar positiv zu sehen, erfordert aber, dass bauliche Maßnahmen nicht im Kronentraufbereich der zu schützenden Bäume erfolgen können. Daher sollte dieser Bereich dem üblichen Spielbereich nicht zugerechnet sein. Die vorgesehene Lösung ist als Kompromiss zu sehen, Baumschutz und Spielen auf kleinstem Raum zu sichern. Dieser Spielplatz muss laut Ratsbeschluss ein Öffentlicher sein, was bedeutet, dass er ins Eigentum und die Verantwortung der Stadt übergehen muss. Dies bedarf einer vertraglichen Regelung, die auch eine entsprechende Kostenregelung sowohl hinsichtlich des Grunderwerbs als auch der Verkehrssicherung- und Unterhaltung enthält. Ein Vertragsentwurf liegt zur Zeit noch nicht vor. Anlage/n: Stellungnahme zu den Umweltbelangen vom 02.2012 mit folgenden Anlagen:  Bestandsplan + Baumliste vom 29.11.2011  Grünordnungsplan – erstes Konzept vom Büro 3+Freiraumplaner vom 30.11.2011  Grünfläche mit Darstellung der Spielplatznutzung vom Büro 3+Freiraumplaner vom 26.01.2012  Rechtsplanentwurf vom 10.02.2012 Vorlage FB 36/0137/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.03.2012 Seite: 4/4 Fachbereich Umwelt Reumontstraße 1-3 52064 Aachen Der Oberbürgermeister Stellungnahme zu den Umweltbelangen zum Bebauungsplan Nr. 941 - Eupener Straße/Höfchensweg im Stadtbezirk Aachen -Mitte für den Bereich zwischen Eupener Straße, Höfchensweg und Haus Eich Aachen, Februar 2012 ____________________________________________________________________________________ Ausschnitt aus dem Luftbild, das den Bestand zeigt ____________________________________________________________________________________ UP - Nummer 672 Bebauungsplan Nr. 941 Stellungnahme zu den Umweltbelangen Eupener Straße/Höfchensweg 1 Fassung vom Februar 2012 Einleitung Der Bebauungsplan Nr. 941 – Eupener Straße/Höfchensweg – soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt werden. Anhaltpunkte für eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG liegen nicht vor. Es handelt sich nicht um ein Europäisches Vogelschutzgebiet oder FFH-Gebiet. Die Größe des Plangebietes liegt unter der Obergrenze nach § 13 a BauGB von 20.000 m², so dass keine formale Umweltprüfung bzw. Einzelfallprüfung erforderlich ist. Gemäß § 13 a Abs. 2 Zif. 4 gilt ein Eingriff in Natur und Landschaft als gesetzlich zulässig. Gleichwohl sind die Umweltbelange darzulegen und in den planerischen Abwägungsprozess einzustellen. Situationsbeschreibung Das ca. 4610 qm große Plangebiet liegt an der Eupener Straße 130 und erstreckt sich in westliche Richtung bis an den Höfchensweg und befindet sich damit im Übergangsbereich zwischen Stadtzentrum und dem Südviertel. Im Osten wird das Gebiet von der Eupener Straße, im Westen vom Höfchensweg begrenzt. Im Norden grenzen private Wohnbauflächen an, im Süden Gebäude des Bistums Aachen. Das Grundstück ist größtenteils als Grünfläche gärtnerisch angelegt und nur von geringer Bebauung gekennzeichnet: parallel zur nördlichen Grundstücksgrenze befindet sich ein eingeschossiges Wohngebäude, das einige Jahre als Hausmeisterwohnung gedient hat, ungefähr senkrecht hierzu ein lang gestrecktes Gebäude, das eine Garage und Schuppen beherbergt. Hinter dem Gebäude liegt ein versiegelter Bereich, der als Parkplatz dient. Des Weiteren steht auf dem Grundstück ein kleines Gewächshaus. Die Lage des Grundstückes ist einerseits durch seine ruhige und repräsentative Lage am Höfchensweg und andererseits durch die verkehrsgünstige, jedoch laute Lage an der B 57, der Eupener Straße, in Richtung Aachener Innenstadt oder in Richtung Belgien und dem Luxemburger Ring (L 260) gekennzeichnet. Südlich an das Plangebiet schließt sich der Gebäudekomplex „Haus Eich“ an, der unter Denkmalschutz steht. Weiter südlich in unmittelbarer Nachbarschaft dazu sind fußläufig ein Kindergarten, eine Grundschule und das bischöfliche Pius-Gymnasium zu erreichen. Im weiteren Umfeld befindet sich der Goldbach umgeben von Grünflächen sowie weiter südlich der Aachener Stadtwald. Entlang der Eupener Straße bis zum Jahnplatz stadtauswärts betrachtet haben sich verschiedene Geschäfte und Dienstleistungseinrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfes angesiedelt. Das Plangebiet weist beträchtliche Höhenunterschiede auf. Am nordöstlichen Plangebietsrand, an der Eupener Straße, liegt die Geländehöhe bei etwa 201 m ü. NHN. Ungefähr die Hälfte des Grundstückes befindet sich auf einem Höhenniveau von ca. 204 m ü. NHN, nach Westen zum Höfchenweg hin steigt das Grundstück steil über eine Böschung auf ca. 206,60 m, weiter nach Süden hin steigt der Höfchensweg dann noch mal um ca. 3 m auf 209,60 m an, so dass die Höhendifferenz zwischen den beiden Straßen zwischen gut 5 m und 8 m beträgt. Das Grundstück wird an der Eupener Straße durch eine Ziegelmauer abgestützt. Vorhabenbeschreibung Vom Vorhabenträger ist ein Wohnkomplex mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen und Raumangeboten geplant, um den Bedürfnissen unterschiedlicher Zielgruppen gerecht werden zu können. Unterhalb der Gebäude ist eine Tiefgarage vorgesehen, in der alle notwendigen Stellplätze untergebracht werden können. Zusätzlich entstehen am Höfchensweg wenige Stellplätze vor den Gebäuden, so dass insgesamt bei Seite 2 von 12 Bebauungsplan Nr. 941 Stellungnahme zu den Umweltbelangen Eupener Straße/Höfchensweg Fassung vom Februar 2012 der vorliegenden Planung ein Stellplatzschlüssel von ca. 1,5 St pro Wohneinheit erreicht wird. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt von der Eupener Straße aus. Im Gebäudeinnenblock wird ein privater, hausnaher Kleinkinderspielbereich integriert. Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll das Plangebiet im Wesentlichen als Wohnbaufläche festgesetzt werden; darüber hinaus ist am Höfchensweg eine öffentliche Grünfläche mit der Nutzung Spielplatz vorgesehen. Planungsrechtliche Einbindung Der Flächennutzungsplan 1980 (FNP) stellt den Bereich des Plangebietes als Wohnbaufläche dar. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Das zu bebauende Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 587 aus dem Jahr 1976, der für diesen Bereich eine Fläche für den Gemeinbedarf - Gymnasium und kirchliche Einrichtungen - eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 0,6 sowie max. 4 Vollgeschosse festsetzt. Ziele des Umweltschutzes und Berücksichtigung der Umweltbelange Die sowohl in den rechtlichen Vorschriften als auch in Fachplänen formulierten Grundsätze und Ziele des Umweltschutzes sind auf das konkrete Projekt anzuwenden und im Planverfahren zu berücksichtigen. Im Hauptteil wird im Einzelnen hierauf eingegangen. Grundsätzliches Ziel der Umweltverwaltung an dieser Stelle ist, zur Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse im Rahmen der Innenverdichtung eine aufgelockerte, gut durchgrünte Wohnbebauung herzustellen und den vorhandenen wertvollen, teilweise unter die Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallenden Baumbestand in die Planung zu integrieren. 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1 Schutzgut Mensch Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind grundsätzlich Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Erholung und Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche, Lichtimmissionen, Lärmimmissionen, Erschütterungen, Elektromagnetische Felder (EMF), Hochspannungsleitungen, Mobilität, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Teilaspekt Immissionsschutz – Lärm Zur Gewährleistung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind die maßgeblichen Lärmschutzwerte einzuhalten. Außerdem fordert das Umsetzungsgesetz der Umgebungslärmrichtlinie (§ 47a-f BImSchG) zur Reduzierung des Lärms eine Lärmaktionsplanung. Maßnahmen sollten bevorzugt dort eingesetzt werden, wo Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden oder Bauvorhaben entstehen. Grundsätzlich ist zur Sicherstellung gesunder Raumverhältnisse für die Gebäudeteile, in denen die Wohnräume eine freie Sichtverbindung zu einer wesentlichen Schallquelle aufweisen, ein erhöhter Schallschutz erforderlich (BauGB § 1, Abs.7, § 1a, § 2a und § 9). Das notwendige Schalldämmmaß ergibt sich aus der geplanten Nutzung. Bei der Errichtung neuer Gebäude ist in jedem Fall die DIN Seite 3 von 12 Bebauungsplan Nr. 941 Stellungnahme zu den Umweltbelangen Eupener Straße/Höfchensweg Fassung vom Februar 2012 4109 zu berücksichtigen. Aufenthaltsflächen (Terrassen o.ä.) oder Erholungsflächen sollten nicht in unmittelbarer Nähe der Lärmquelle eingerichtet werden. Ausweislich des Lärmkatasters wird das Plangebiet durch die direkt angrenzende Eupener Straße deutlich mit Lärm beaufschlagt (berücksichtigtes Verkehrsaufkommen: Eupener Straße 12.000 KFZ/24h; Höfchensweg ~ 500 KFZ/24h). Im Nahbereich der Eupener Straße treten Pegel von > 70 dB(A) (Lden) und > 1 60 dB(A) (Lnight) auf. Die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ mit 55/45 2 dB(A) Tag/Nacht für WA-Gebiete werden größtenteils nicht eingehalten. Ergebnisse der Ausbrei- tungsberechnungen Kfz Lden (Lärmkataster) 1 Zur Kennzeichnung verwendet werden der Lden und der Lnight, beide in dB(A) angegeben ( BImSchG § 47 a-g, Lärmkataster nach der EU-Verordnung) Der Lden ist ein mittlerer Pegel über das ganze Jahr, wobei der Lärm in den Abendstunden mit 5 dB Zuschlag und in den Nachtstunden mit 10 dB Zuschlag gewichtet wird. Der Lnight wird als mittlerer Pegel über alle Nachtstunden (22.00 bis 6.00 Uhr) des Jahres gebildet 2 Bei diesen Beurteilungskriterien handelt es sich um die nationalen Regelwerke (RLS 90 in Verbindung mit der 16. Bundesimmissionsschutz-Verordnung, DIN 18005, TA-Lärm). Diese sind als Beurteilungsgrundlage z. B. für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm anzuwenden. Im direkten Vergleich zu den Berechnungen der EU-Verordnung (Lärmkataster der Stadt Aachen) können kleine Unterschiede auftreten, weil die Berechnungsverfahren divergieren. Seite 4 von 12 Bebauungsplan Nr. 941 Stellungnahme zu den Umweltbelangen Eupener Straße/Höfchensweg Fassung vom Februar 2012 Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen Kfz Lnight (Lärmkataster) Zur Berücksichtigung und Abwägung der Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 BauGB wurde im Rahmen des Verfahrens eine schalltechnische Untersuchung (Peutz Consult vom 08.10.2011) erstellt, welche die in Zusammenhang mit der Wohnanlage geplante Tiefgarage sowie den von der Eupener Straße ausgehenden Verkehrslärm untersucht. Lärm Tiefgarage Die der geplanten Wohnanlage zugehörige Tiefgarage wurde anhand der Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) beurteilt. Die Untersuchung zeigt, dass sowohl innerhalb des Tages- als auch innerhalb des Nachzeitraumes die Immissionsrichtwerte der TA Lärm auch unter Berücksichtigung längerer Ruhezeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Sonn- und Feiertags)eingehalten werden. Lärm Verkehr Die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen von der Eupener Straße wurden gemäß der DIN 18005 (Schallschutz in Städtebau) in der schalltechnischen Untersuchung beurteilt. Die höchsten Verkehrslärmimmissionen liegen an den Fassaden mit Ausrichtung zur Eupener Straße vor. Dort betragen die Beurteilungspegel bis zu 67 dB(A) tags und bis zu 59 dB(A) nachts. Damit wird der schalltechnische Orientierungswert der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts an diesen Fassaden überschritten. Die der Eupener Straße abgewandten bzw. weiter entfernten Fassaden weisen alle deutlich geringere Beurteilungspegel auf, teilweise werden die Orientierungswerte auch eingehalten. Diese deutlich geringeren Werte sind zum Teil der abschirmenden Wirkung der an der Eupener Straße vorgesehenen Gebäude geschuldet. Aufgrund der zentralen Lage des Plangebietes sind aktive Schallschutzmaßnahmen städtebaulich nicht sinnvoll und umsetzbar. Zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen werden nach Maßgabe der schalltechnischen Untersuchung an den Baugrenzen im Bereich der Eupener Straße im Bebauungsplan die erforderlichen Anfor- Seite 5 von 12 Bebauungsplan Nr. 941 Stellungnahme zu den Umweltbelangen Eupener Straße/Höfchensweg Fassung vom Februar 2012 derungen an die Schalldämmmaße der Außenbauteile festgesetzt. Mit diesen Festsetzungen wird die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005 an den betroffenen Fassadenabschnitten und somit die Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse gewährleistet. Zudem wird festgesetzt, dass die Lärmpegelbereiche für alle Gebäudefronten, die an den gekennzeichneten Baugrenzen, parallel zu diesen oder in einem Winkel bis einschließlich 90° zu diesen stehen, gelten und dass dies bei Neu-, Um- und Anbauten eingehalten werden muss. Für alle sonstigen Fassaden ist festgesetzt, dass der Lärmpegelbereich III gilt, welcher jedoch bereits durch den heutigen Stand der Technik allgemein abgedeckt ist. Von diesen Festsetzungen können Ausnahmen gestattet werden, wenn ein Sachverständiger den entsprechenden Nachweis erbringt, dass geringere Maßnahmen ausreichen. Teilaspekt -Immissionsschutz - Aspekt Lufthygiene, Gerüche, Lichtimmissionen Ziel ist die Vermeidung von Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie die Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. Darüber hinaus sind die Allgemeinheit und die Nachbarschaft vor Geruchsimmissionen, Lichtimmissionen, EMF-Belastungen zu schützen. Zur Berücksichtigung und Abwägung der Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 BauGB wurde im Rahmen des Verfahrens eine Luftschadstoffuntersuchung (Peutz Consult vom 26.07.2011) unter Berücksichtigung der Grenzwerte in der 39. BImSchV, erstellt. Hierbei wurden die Luftschadstoffbelastungen ausgehend von der im Zusammenhang mit der Wohnanlage geplanten Tiefgarage sowie der umliegenden Straße untersucht. Die Untersuchung wurde für die relevanten Luftschadstoffe Feinstaub (PM10 und PM2,5), Stickstoffdioxid (NO2) und Benzol (C6H6) durchgeführt. Die Belüftung der geplanten Tiefgarage erfolgt über eine natürliche Be- und Entlüftung. Das vorgesehene Gitterrolltor wird bei Ankunft und Abfahrt der Fahrzeuge automatisch geöffnet, so dass relevante Wartezeiten am Tor entfallen. Im Ergebnis zeigt die Untersuchung, dass die Jahresmittelwerte für Feinstaub PM10 und PM2,5 im gesamten Untersuchungsgebiet deutlich unterhalb der Grenzwerte liegen. Dies gilt auch für den Zufahrtsbereich zur Tiefgarage sowie den Nahbereich um die Abluftöffnungen. Teilaspekt Grün- und Freiflächen Ziel ist es, der Wohn- und Arbeitsbevölkerung attraktive Grün- und Freiflächen zur Erholung und Freizeitgestaltung mit einer guten Zugänglichkeit anzubieten. Ein Grün- und Freiflächenkonzept wird derzeit für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet, aus dem u.a. die Versorgung eines Viertels mit Erholungsflächen für alle Bevölkerungsschichten hervorgeht. Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 25.06.03 „Kriterien für Kinder- und Familienfreundlichkeit im Städtebau“ löst das Wohnbauprojekt neben dem hausnahen Spielbereich für Kleinkinder die Herstellung eines öffentlichen Spielplatzes aus. Entsprechend dieser Kriterien sind auch für dieses neue Wohngebiet 10 m² öffentliche Kinderspielfläche pro Kind einzuplanen. Die zu fordernde Spielplatzgröße kann um die Hälfte reduziert werden, wenn im nahen Umfeld weitere Spielmöglichkeiten beispielsweise auf dem zum Spielen freigegebenen Schulhof bestehen. Von dieser Möglichkeit wird Gebrauch gemacht. Der nunmehr rund 450 qm große Spielplatz soll im Bereich der vier verbleibenden, ortsprägenden Eichen am Höfchensweg, die unter die Schutzbestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen fallen, Seite 6 von 12 Bebauungsplan Nr. 941 Eupener Straße/Höfchensweg Stellungnahme zu den Umweltbelangen Fassung vom Februar 2012 eingerichtet werden. Um dem Baumschutz Rechnung zu tragen, ist eine Naturnahe Gestaltung des neuen Spielplatzes vorgesehen. Daher werden in Abweichung von einer Standartspielplatzeinrichtung Baumstämme zum Balancieren, ein Baumhaus und eine Rutsche außerhalb des Kronentraufbereichs der Eichen installiert. Aufgrund der vorhandenen Geländesituation (rund fünf Meter Höhenunterschied von Ost nach West), der Aspekte des Baumschutzes (keine baulichen Anlagen innerhalb des Kronentraufbereichs zu schützender Bäume) und der verkleinerten Fläche ist eine Barrierefreiheit nicht herzustellen. Der durch die Grünanlage führende Weg erfordert daher Treppenelemente. Außerdem kann zum Schutz der Eichen der Weg innerhalb des Kronentraufbereichs nur als Pfad mit Streuauflage nicht aber mit dem üblichen Unterbau angelegt werden, was weitere Anforderungen an die Verkehrssicherung bedeutet. Dieser Spielplatz muss laut Ratsbeschluss ein Öffentlicher sein, was bedeutet, dass er ins Eigentum und die Verantwortung der Stadt übergehen muss. Daraus werden sich Kosten sowohl für den Erwerb der Fläche als auch für die Verkehrssicherung und Pflege ergeben, wobei die Besonderheiten des geplanten Spielplatzes einen erhöhten Pflegeaufwand verursachen werden. Dies bedarf einer vertraglichen Regelung. 2.2 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Bei der Beurteilung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt wird die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie den Zusammenhang von Lebensräumen betrachtet. Dabei wird besonders auf seltene und bedrohte Arten geachtet. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Bedeutung der Biotoptypen für die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes und wird nicht von der Biotopkartierung der L.Ö.B.F. (heute LANUV) erfasst. Für das Plangebiet besteht bereits Baurecht durch den Bebauungsplan Nr. 587 (Fläche für Gemeinbedarf GRZ 0,4; GFZ 0,6 IV Geschosse). Aufgrund der bislang ausgewiesenen, nicht benötigten Gemeinbedarfsflächen sind die Grundstücke im Plangebiet derzeit ungenutzt und verwildert. Dies hat dazu geführt, dass sich Baum- und Strauchstrukturen entwickelt haben, die ganz wesentlich das Ortsbild prägen und zahlreichen Tierarten eine Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätte bieten. Bei Realisierung der Planung entfallen diese Grünstrukturen nahezu vollständig mit Ausnahme der vier Eichen am Höfchensweg. Bei der Aufstellung oder Änderungen von Bebauungsplänen sind die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG zu beachten. Es wurde eine Artenschutzprüfung (ASP) (Büro Landschaft vom August 2011) durchgeführt. Da sich die Plangebietsfläche im innerstädtischen Bereich befindet und keine spezifischen Biotopstrukturen aufweist, wurde geprüft, welche Arten aufgrund ihrer Lebensraumansprüche überhaupt auf der Fläche vorkommen und ob erhebliche Beeinträchtigungen für planungsrelevante Arten auftreten könnten. Bei den durchgeführten Begehungen ergaben sich keine Anhaltspunkte, dass sich planungsrelevante Arten, die ihre Lebensraumbedingungen auf der Fläche vorfinden, dort aufhalten. Gemäß § 13a (2) Nr.4 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren, in den Fällen des (1) Satz 2 Nr.1 Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Somit ist eine Eingriffs- und Aus- Seite 7 von 12 Bebauungsplan Nr. 941 Stellungnahme zu den Umweltbelangen Eupener Straße/Höfchensweg Fassung vom Februar 2012 gleichsbilanzierung nicht erforderlich. Darüber hinaus besteht für das Plangebiet bereits Baurecht in Form des Bebauungsplanes Nr. 587, welcher hier Gemeinbedarfsflächen ausweist. Im Plangebiet befinden sich derzeit Gebäude, Parkplatz- und Verkehrsflächen, Rasenflächen sowie Grünstrukturen bestehend aus Bäumen und Sträuchern. Am Höfchensweg sind vier erhaltenswerte Eichen vorhanden. Diese werden in Zusammenhang mit einem naturnah gestalteten Spielplatz innerhalb einer als öffentliche Grünfläche festgesetzten Fläche gesichert. Umfangreiche Maßnahmen im Bodenbereich sind zum Schutz der Eichen nicht zulässig. Auf den Flächen im Geltungsbereich befinden sich darüber hinaus weitere acht nach der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen geschützte Bäume. Hinsichtlich der städtebaulich wünschenswerten Bebauung wurde seitens der Stadt eine Ausnahmegenehmigung zur Fällung nach Baumschutzsatzung in Aussicht gestellt. Hierzu ist die Durchführung von Ersatzmaßnahmen erforderlich. Der Innenhof der geplanten Wohnanlage ist größtenteils mit einer Tiefgarage unterbaut, die mit einer ausreichend dicken Aufbauschicht versehen wird, so dass Rasen, Strauch- und Heckenpflanzungen möglich sind. Als Ersatzpflanzungen sind drei Bäume im Innenhof (Aussparung in der Tiefgarage), vier Bäume im Bereich des Spielplatzes, ein Baum an der Eupener Straße im Eingangsbereich des Innenhofes sowie zwei weitere Bäume auf den Eckgrundstücken am Höfchensweg vorgesehen. Darüber hinaus ist die Eingrünung der Freibereich mit Hecken beabsichtigt. Ein erster Entwurf eines Grünordnungsplanes liegt dem zugrunde. 2.3 Schutzgut Boden Bei der Erörterung des Schutzgutes Boden wird grundsätzlich auf seinen Wert als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanze und Bodenorganismen, für Wasser und Nährstoffe, als Filter und Puffer, sowie seine Seltenheit und kulturelle Bedeutung eingegangen. Schutzwürdige Böden - Archivböden Für den Bereich des Plangebietes weist die Karte des Geologischen Dienstes NRW Archivböden der Naturgeschichte aus. Im vorliegenden Fall dokumentieren die Archivböden eine erdgeschichtliche Entwicklungsphase. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Böden zu 45 % durch aktuelle Bebauung und Versiegelung in ihrer Naturbelassenheit bereits erheblich geschädigt sind. Durch die zusätzliche Bebauung und Versiegelung können die im Plangebiet noch vorhandenen schutzwürdigen Böden nicht erhalten werden. Da es sich aber insgesamt um eine relativ kleine Fläche (ca.1.800 m²) handelt, wird der Eingriff in den Boden als nicht erheblich eingestuft; zudem wird ein wichtiges Ziel „Innen- vor Außenentwicklung“ durch ein solches Projekt verfolgt. Eine Ausgleichsverpflichtung entfällt, da es sich um ein Verfahren gem. § 13a BauGB handelt. Altlastenverdachtsflächenkataster Gemäß Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen liegen für das Plangebiet keine Eintragungen oder Hinweise über altlastenverdächtige Flächen oder schädliche Bodenveränderungen vor. Im Zuge der Umsetzung der Planung werden alle angeschütteten Böden und Alteinbauten abgetragen und unter fachtechnischer Begleitung entsorgt. Es verbleiben lediglich gewachsene, sensorisch unauffällige Böden im Plangebiet. Die durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, dass die natürlichen Böden gemäß BodSchV die Prüfwerte für eine Nutzung von Kinderspielflächen einhalten. Seite 8 von 12 Bebauungsplan Nr. 941 Stellungnahme zu den Umweltbelangen Eupener Straße/Höfchensweg 2.4 Fassung vom Februar 2012 Schutzgut Wasser Es steht der Schutz der Gewässer und ihrer Funktionen für den Menschen und den Naturhaushalt im Vordergrund. Wichtige Themen sind dabei der Umgang mit dem Grundwasser, den oberirdischen Gewässern, den (Thermal)quellen, dem Abwasser, der Gewässergüte, dem Hochwasserschutz sowie den unterschiedlichen Nutzungen des Wassers allgemein. Schutzgebiete Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Trinkwasserschutzzonen. Im Umfeld des Grundstückes befinden sich keine Grundwassermessstellen. Das Plangebiet liegt im südlichen Randbereich des Thermalquellenschutzgebietes für den Burtscheider Thermalquellenzug. Eine rechtliche Festsetzung besteht für die Thermalquellenschutzgebiete der Stadt Aachen nicht. Der Bereich der Schutzgebiete wird in die Kategorie „sensible Bereiche“ eingestuft, in denen, insbesondere bei Bauvorhaben, durch Aufsicht der Unteren Wasserbehörde der Schutz des Thermalwassers sichergestellt wird. Eine Beeinträchtigung des Thermalwassers durch die Baumaßnahme ist wegen der anstehenden Bodenschichten nicht zu besorgen. Eine gezielte Versickerung ist jedoch zum Schutz des Thermalwassers unzulässig. Oberflächengewässer Auf dem Gelände befindet sich kein Oberflächengewässer. Hochwasserschutz Ein ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet befindet sich nicht im B-Plangebiet. Das Plangebiet gehört zum Einzugsgebiet der Wurm, an der zur Zeit immer noch Hochwassergefahr besteht. Deswegen ist grundsätzlich der Niederschlagswasserabfluss von unbebauten Grundstücken auf den „natürlichen“ Abfluss (Abflussbeiwert 0,1) zu begrenzen. Bei bebauten Grundstücken, wie im vorliegenden Fall, ist der Abflussbeiwert auf den im Generalentwässerungsplan (GEP) festgelegten Wert oder maximal den Wert des aktuellen Bestandes zu begrenzen. Dies gilt sowohl für die direkte Einleitung in ein Gewässer, als auch für die indirekte über das Kanalnetz und die Abwasserreinigungsanlage. Der aktuelle Abflussbeiwert beträgt ca. 0,40. Grundwasser Zur Festlegung eventueller Maßnahmen zum Schutze des Grundwassers ist der exakte Flurabstand vor Beginn der Genehmigungsplanung durch einen Gutachter zu ermitteln. Entwässerung: Das Plangelände ist bereits bebaut. Es liegt an den entwässerungstechnisch erschlossen Straßen Eupener Straße und Höfchensweg. In beiden Straßen verläuft jeweils ein Mischwasserkanal. In der Eupener Straße befindet sich zusätzlich ein Regenwasserkanal der später ins Mischsystem einmündet. Für das Projekt ist ein Gesamtentwässerungskonzept aufzustellen, in dem folgende Schwerpunkte detailliert erörtert werden: Seite 9 von 12 Bebauungsplan Nr. 941 Stellungnahme zu den Umweltbelangen Eupener Straße/Höfchensweg o Fassung vom Februar 2012 Einleitung von Niederschlagswasser in einen der beiden Mischwasserkanäle bzw. in den Regenwasserkanal o Rückhaltung von Niederschlagswasser o Dachbegrünung (auch Tiefgarage) o Minimierung des Versiegelungsgrades (Abflussbeiwertes) o Verwendung von versickerungsfähigen Materialien o Vorklärung von belastetem Niederschlagswasser o Niederschlagswassernutzung zur Reduzierung des Frischwasserverbrauches Schmutzwasser: Die abwassertechnische Erschließung des B-Plangeländes muss gesichert sein. Das auf dem Gelände anfallende Schmutzwasser kann grundsätzlich in die Mischwasserkanäle sowohl der Eupener Straße als auch des Höfchensweges eingeleitet werden. Da im Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch keine abschließende Beurteilung zum Schutzgut Wasser vorliegt, sind Maßnahmen zum Wasserschutz noch zu erwarten, die ggf. zur Anpassung der Schriftlichen Festsetzungen zumindest aber einer vertraglichen Regelung führen. 2.5 Schutzgüter Luft und Klima/Energie Themen wie Luftqualität, Kaltluftbildung, Kaltlufttransport, Luftleitbahnen, Temperatur und Schwüle, Strömungsverhältnisse, Filterfunktion, Luftqualität/Luftschadstoffe, sensible Nutzung (Kinder, Kranke, Senioren), klimarelevante Freiräume werden behandelt. Im Sinne des Klimaschutzes ist die Energie- und Wärmeversorgung für zukünftige Bebauung von Bedeutung (Energieträger, eingesetzte Technik, regenerativer Energien etc.) Das Plangebiet liegt außerhalb der klimatologisch begründeten Talkesselabgrenzung der Stadt Aachen, jedoch innerhalb des topgraphischen Talkessels, in einer Fläche ohne besondere Bedeutung für das Stadtklima. Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Belüftungsbahnen oder Kaltluftbildungsbahnen des im weiteren Umfeld gelegenen Goldbachtals. Es herrscht Siedlungsklima vor, das durch überwiegend locker bebaute und gut durchgrünte Wohnsiedlungen mit schwachen Wärmeinseln, ausreichendem Luftaustausch und meist gutem Bioklima gekennzeichnet ist. Die aktuelle Planung sieht eine Bebauung mit vier Baukörpern vor, die so angeordnet sind, dass in allen Richtungen durchlüftet werden kann. Die Flachdächer der geplanten Gebäude werden mit extensiver Begrünung ausgestattet. In Zusammenhang mit dem begrünten Innenhof und den Freibereichen der einzelnen Wohnungen wird das Kleinklima positiv beeinflusst. Darüber hinaus werden gegenüber der derzeitigen Situation mit einem hohen Versiegelungsgrad durch Dachflächen und mit Schwarzdecken befestigten Verkehrsflächen Überhitzungen in der Sommerzeit deutlich reduziert, da die geplante Begrünung neben einem reduzierten Wasserabfluss auch eine Kühlfunktion besitzt. Seite 10 von 12 Bebauungsplan Nr. 941 Stellungnahme zu den Umweltbelangen Eupener Straße/Höfchensweg Fassung vom Februar 2012 Die Planungshinweiskarte des Klimagutachtens besagt, dass das Plangebiet sich in einem Lastraum der Wohnsiedlungsgebiete befindet. Hier sollte eine Verschlechterung der Belastungssituation vermieden werden. Durch die Umsetzung der Planung entsteht auf den Flächen im Geltungsbereich mehr Bebauung als bislang vorhanden war. Diese Nachverdichtung ist aufgrund des geltenden Bebauungsplanes bereits jetzt planungsrechtlich zulässig. Eine Erhöhung der Verkehrsemissionen geht damit einher. Diese Erhöhung ist jedoch mit 4% auf dem Höfchensweg und 0,05% auf der Eupener Straße als gering einzustufen. In welchem Maße sich eine Erhöhung der Hausbrandemissionen ergibt, ist derzeit nicht abzuschätzen, da weder das Heizkonzept der bestehenden Gebäude auf dem Gelände noch der geplanten Gebäude bekannt ist. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass durch den Einbau von Heizungstechnik gemäß dem Stand der Technik die Hausbrandemissionen gering ausfallen werden. 2.6 Schutzgut Landschaft (Landschafts-, Orts-, Stadtbild) Themenfelder des Schutzgutes Landschaft sind die Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft, Landschaftsbild, Landschaftszerschneidung, Zersiedelung, naturnahe Landschaftsräume. Im Verlauf der Eupener Straße in Richtung Norden – Innenstadt – befinden sich auf der Seite des Plangebietes vier- bis sechsgeschossige Wohngebäude, welche überwiegend eine hohe Grundstücksverdichtung aufweisen. Die östliche Straßenseite ist geprägt von großzügigeren und teils repräsentativen Mehrund Einfamilienhäusern in zwei- bis viergeschossiger Bauweise. Entlang des Höfchenswegs wird überwiegend Wohnbebauung in Form von Einfamilienhäusern angetroffen, nördlich des Geltungsbereiches geht diese in eine von Geschosswohnungsbau geprägte Wohnbebauung über. Im Bereich des Plangebiets selbst befinden sich Gebäude- und Parkplatzflächen sowie größere Grünflächen, die Baum- und Strauchstrukturen aufweisen. Diese Baum- und Strauchstrukturen prägen ganz wesentlich das Ortsbild und bieten zahlreichen Tierarten eine Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätte. Bei Realisierung der Planung entfallen diese Grünstrukturen nahezu vollständig und führen zu einer deutlichen Veränderung des Gebietscharakters in Richtung Verstädterung. Insbesondere entlang der Eupener Straße wird statt des Blicks ins Grün eine Häuserfassade dominieren. Durch Ausweisung einer Grünfläche am Höfchensweg können die Ortsbild prägenden vier Eichen erhalten bleiben und zu einer Auflockerung der Bebauung beitragen. 2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Es werden Baudenkmale, Bodendenkmale, Kulturhistorisches, Regionaltypisches betrachtet. Dabei wird auf den Zeugniswert, das Alter, den Wert/die Ausprägung von Sachgütern sowie die Aufwendung für Wiederherstellung eingegangen. Das Gebäude Eupener Straße 138 ist ein eingetragenes Baudenkmal gemäß Denkmalschutzgesetz (DSchG). Durch die Anordnung des südlich geplanten Baukörpers in der Flucht des Haus Eich wird die Sicht auf das denkmalgeschützte Gebäude, das Haus Eich sowie das Eingangsportal auch künftig gewährleistet. Der Gebäudekomplex von Haus Eich ist somit im städtebaulichen Kontext weiterhin erlebbar. Seite 11 von 12 Bebauungsplan Nr. 941 Stellungnahme zu den Umweltbelangen Eupener Straße/Höfchensweg 3 Fassung vom Februar 2012 Grundlagen Zur Berücksichtigung der Umweltbelange wurden folgende Gutachten erstellt und ausgewertet: Datum Titel Autor 17.05.2010 Historische Nutzungsrecherche sowie orientierende Dipl. Ing. J.U. Kügler, Bewertung der Baugrundsituation Im Teelbruch 61, 45219 Essen Erdbebengefährdung durch Laurensperger Sprung Geologischer Dienst NRW 17.06.2010 Postfach 100763, 47707 Krefeld 29.03.2011 22.03.2011 Fachtechnische Stellungnahme zu den Schutzgütern Dipl. Ing. J.U. Kügler, Boden und Grundwasser Im Teelbruch 61, 45219 Essen Verschattungsstudie zur Errichtung von Wohnbebau- Deutz Consult ung am Höfchensweg in Aachen Kolberger Str. 19, 40599 Düsseldorf 26.07.2011 Luftschadstoffuntersuchung zum Bauvorhaben Aquis Deutz Consult Villa – Wohnen am Höfchensweg in Aachen Kolberger Str. 19, 40599 Düsseldorf 10.08..2011 Schalltechnische Untersuchung zum Bauvorhaben Deutz Consult Aquis Villa – Wohnen am Höfchensweg in Aachen Kolberger Str. 19, 40599 Düsseldorf Feb. 2011 Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung Landschaft Büro für Landschaftsplanung GmbH Peter Aubry Bachstraße 22, 52066 Aachen Aug. 2011 Artenschutzrechtlicher Beitrag Landschaft Büro für Landschaftsplanung GmbH Peter Aubry Bachstraße 22, 52066 Aachen 28.10.2011 Entwässerungskonzept zum Bauvorhaben Aquis Villa Dipl. Ing. J.U. Kügler, – Wohnen am Höfchensweg in Aachen Im Teelbruch 61, 45219 Essen, Seite 12 von 12 P11\AC29\BaumlisteFällgenehmigung.xls Seite1 Wohnen am Höfchensweg I Freianlagen 29.11.2011 AC29 Stand: 29.11.2011 Baumliste zum Antrag auf Erteilung einer Fällgenehmigung siehe Plan AC29-5 Baumnummer 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 1 2 3 4 Baumbezeichnung Stammumfang[m] Buche Buche, 4-stämmig Ahorn Laubbaum, unbestimmt Wildkirsche, 4-stämmig Kiefer Nadelbaum, unbestimmt Laubbaum, unbestimmt Kiefer Weide, 4-stämmig Nadelbaum, unbestimmt Laubbaum, unbestimmt, 3-stämmig Nadelbaum, unbestimmt Haselnuss, vielstämmig Nadelbaum, unbestimmt Nadelbaum, unbestimmt Blaufichte Walnuss Ahorn Ahorn, 6-stämmig Ahorn, 8-stämmig Laubbaum unbestimmt, 7-stämmig Ahorn, 10-stämmig Ahorn, 7-stämmig Ahorn Ahorn Haselnuss, vielstämmig Pflaume Apfel Thuja Thuja, 3-stämmig Laubbaum, unbestimmt, 2-stämmig verwilderte Buchenhecke Birke Eiche, 3-stämmig, abgestorben Nadelbaum, unbestimmt Fichte Fichte Weißdorn, 2-stämmig Laubbaum, unbestimmt, 2-stämmig Ahorn, 7-stämmig Haselnuss, 3-stämmig Haselnuss, 4-stämmig Weide, abgestorben 0,80 0,50 - 1,10 1,40 0,70 0,55 - 0,70 1,40 0,55 0,50 1,75 0,55 - 0,85 0,65 0,40 - 0,55 0,75 0,25 - 0,35 0,40 0,75 1,40 0,95 0,75 0,35 - 0,60 0,32 - 0,75 0,30 - 0,60 0,35 - 0,60 0,50 - 0,95 0,70 0,50 0,30 - 0,85 1,00 1,40 0,95 0,40 - 0,80 0,40 - 0,50 0,35 - 0,85 1,10 0,70 - 1,10 0,75 1,05 1,30 0,45 - 0,45 0,40 - 0,55 0,50 - 0,65 0,30 - 0,45 0,50 1,15 Eiche Eiche Eiche Eiche 1,10 1,20 1,75 0,90 Fällung X Ausgleich X Ausgleich X Ausgleich X X X Ausgleich X X X Ausgleich X Ausgleich X X X X X X X X Ausgleich X X X X X X Ausgleich X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X bleibt erhalten bleibt erhalten bleibt erhalten bleibt erhalten 3+ FREIRAUMPLANER Bachstraße 22 52066 Aachen Tel.:0241/504077 Fax:0241/531161 mail@3plusfreiraumplaner.de LEGENDE 1. Art der baulichen Nutzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 4, 6 BauNVO Allgemeine Wohngebiete WA (siehe Textliche Festsetzungen 1.) 2. Maß der baulichen Nutzung 11 gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO 14 A 123 16 125 /127 5. Grünflächen AAA .3 #12 AAA AAA Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt NE AA 5 AAA 2.44 AAA gemäß § 9 Abs.1 Nr. 15 BauGB Eup NE #16.97 24 26 eg ü. NHN WH = 213,55m che #19.94 IV WH = 216,20m III ü.NHNAAAA N ü. NH WH = 213,55m #3.4 D #19.66 E #14 .0 6. Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 9 Abs.1 Nr. 25 BauGB Erhaltung: Bäume 2275 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (siehe Textliche Festsetzungen 9.) #4.0 F 7. Sonstige Planzeichen 2299 #1.0 Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen (siehe schriftl. Festsetzungen Nr. 4.) Zweckbestimmung 136 oberirdische Stellplätze IV St/N E #5.0 m ü. Nebenanlagen Tiefgarage Ein- und Ausfahrt NHN NHN #4.0 16,5 m ü. #3.0 #11. 0 19,0 GH 2 2272 136a GH 2 öffentlich Spielplatz #2.0 Höf C #70 #3.9 nsw ö NHN AAAAA III #47.0 N = 216,20m ü. NH GH 216,20m ü. AAAAA IV WH #16.98 GH 212,65m ü. NHN NHN AAAAAAAAAA AAAA #14.5 GH 212,65m NHN ü. #3.0 raße r St #5.0 B 5 GH 216,20m ü. Ö ene 0,5 #7.05 Grünfläche # AA AAA A AAA #12.94 4. Verkehrsflächen AAA NHN WA TGa - Fläche für Tiefgarage AAA AAA #6.0 abweichende Bauweise (siehe Textliche Festsetzungen 3.1) gemäß § 9 Abs.1 Nr.11 BauGB AAA #4.1 AAA V AAA FD offene Bauweise A AA AAA AAA HN ü.N m 8,5 2340 o Wandhöhe Baugrenze AAA #22.8 #3.5 GH 215,5 m ü. G WH = 112m ü.NHN Baulinie AAA AAA N ü.NH H 21 .0 #34 #9.8 TGa N IV .3 #12 a 20 NE a2 m 16,5 GH 2 IV GH 218,0m ü. NH AAA A #17.5 Gebäudehöhe, als Höchstgrenze NE AA AAA AAA GH 212m ü.NHN AAA N ü.NH V 130 N GH 214,5m ü. NH AAA 130 1 GH 2 Geschoßflächenzahl (GFZ) o a AAA 5 8,5m #5.25 FD a1 AAA AAA AAA III 0,5 St/NE 5 #2.8 #6.5 18 WA A 1,5 gemäß § 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB, § 22 und 23 BauNVO AA AAA Grundflächenzahl (GRZ) 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen TGa hrt #2.5 Einfa .5 #16 A AAA 0,4 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 2278 gemäß § 9 Abs.7 BauGB 2258 Abgrenzung unterschiedlichen Maßes der Nutzung 138 Haus Eich 2271 gemäß § 16 Abs.5 BauNVO AAAAAAAAA 2277 Lärmpegelbereiche IV 8. Sonstige Darstellungen 136b 25 Bord Gehweg 136c 2195 STADT AACHEN Bebauungsplan Nr. 941 - Eupener Straße/Höfchensweg PROJEKT. PLANNR. INDEX 805. 410. A 25 m KASINOSTRASSE 76A 52066 AACHEN www.HJPplaner.de H/B = 420 / 594 (0.25m²) 50 m FON: 0241/608260-0 FAX: 0241/608260-10 mail@HJPplaner.de STAND MASZSTAB 10.02.2012 1:500 100 m HEINZ JAHNEN PFLÜGER