Daten
Kommune
Aachen
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105985.pdf
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Erstellt
17.02.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0631/WP16
öffentlich
17.02.2012
FB 61/50 // Dez. III
Städtebauförderung
Jahresbericht 2011, Arbeitsprogramm 2012/2013, Fortschreibung
2014 und folgende Jahre
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.03.2012
PLA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt
sie, auf Grundlage der vorgestellten Projektliste die Bezuschussung durch die Städtebauförderung
vorzubereiten, insbesondere der Projekte für das Programmjahr 2013, die Mitte 2012 dem
Fördergeber einzureichen sind:
Innenstadt:
Krämerstraße und am Hof: Neugestaltung
Beeckstraße/Wespienstraße Begegnungszone im Bereich der Schulen
Haaren:
Rahmenplan Haaren (IHK) auf Grundlage der Planung „Ortsmitte Haaren“
Grüne Mitte Haaren, Stufe 1
Aachen-Nord:
Die Beantragung der 3. Förderstufe (Konkretisierung des Grundantrags für das
Programmjahr 2012) wird in Zuständigkeit des Hauptausschusses vorgenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Erläuterungen und Anlage 1
Vorlage FB 61/0631/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
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Erläuterungen:
A. Städtebauförderung für die Stadt Aachen – Entwicklung der Rahmenbedingungen
Förderkorridor, Programme und Förderquellen
Die Städtebauförderung ist ein gemeinsames Förderinstrument von Bund und Ländern zur
Unterstützung überwiegend baulicher Maßnahmen in den Kommunen. Für die Kommunen ist sie eine
unerlässliche Grundlage, auch größere städtebauliche Projekte finanziell stemmen zu können. Da
diese Projekte einen langen Planungshorizont haben, ist es für die Stadt Aachen sehr wichtig, sich bei
der Planung der Projekte an einem groben Rahmen orientieren zu können. Deshalb wurde Ende 2009
zwischen der Stadtverwaltung Aachen und dem damaligen Ministerium für Bauen und Verkehr unter
Beteiligung der Bezirksregierung Köln eine grundsätzliche Übereinkunft über das Volumen der
Städtebauförderung für die Stadt Aachen getroffen. Innerhalb des vereinbarten Rahmens von 6
Mio. € pro Jahr – unter Vorbehalt gravierender Änderungen der dem Land zur Verfügung stehenden
Mittel – sollten Projekte durch die Städtebauförderung des Landes unterstützt werden.
Diese Summe setzt sich aus der Inanspruchnahme verschiedener Förderprogramme der
Städtebauförderung zusammen, von denen in Aachen derzeit folgende in Anspruch genommen
werden:
-
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
-
Soziale Stadt
Die Förderung wiederum setzt sich aus Anteilen von EU-, Bundes- und Landesförderung zusammen
und muss durch einen städtischen Eigenanteil komplementiert werden.
Während in den letzten Jahren der Fördersatz durch das Land auf 80% der zuwendungsfähigen
Kosten festgesetzt war, ist für neu beantragte Projekte nur noch ein Fördersatz von 70% anzusetzen.
Ausnahme sind hier Vorhaben im Programm „Soziale Stadt“, die weiterhin mit 80% bezuschusst
werden.
In 2010/11 wurde nach langer politischer Diskussion auf Bundesebene die vorgesehene Kürzung der
Bundesmittel auf 305 Mio. € teilweise wieder zurückgenommen, so dass im Haushaltsjahr 2011 von
Seiten des Bundes 455 Mio. € zur Verfügung gestellt wurden. Die gleiche Summe soll auch für das
Programmjahr 2012 zur Verfügung stehen. Seitens des Landes ist der Stadt Aachen derzeit keine
Änderung der Landesmittel bekannt.
Für das Programmjahr 2013 ist die Fortführung der Diskussion zu erwarten. Die Stadt Aachen wird bis
auf Weiteres mit dem verabredeten Korridor von 6 Mio. € weiterplanen, um wichtige städtische
Projekte fortsetzen und neue Projekte initiieren zu können.
Aktuelle Einplanungen seitens der Bezirksregierung Köln: Bewilligungen aus Programmjahr
2011 und Einplanung Programmjahr 2012
Im Jahr 2011 hat die Stadt Aachen Bewilligungen für die Projekte Centre Charlemagne /
Zeitungsmuseum / Archäologische Vitrine / Öffentlichkeitsarbeit (Route Charlemagne),
Ursulinerstraße 1. BA und Prinzenhof (Innenstadtkonzept 2002), Burg Frankenberg (Initiative
Vorlage FB 61/0631/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
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ergreifen) und Soziale Stadt Aachen-Nord in Höhe von 4.567.184 € erhalten. Die Differenz zu den
angestrebten 6 Mio. € ist in der Zurückstellung des Teilantrags zum Projekt Talstraße / KreativDepot
im Projekt Soziale Stadt Aachen-Nord begründet.
Für das Programmjahr 2012 hat die Stadt Aachen Mittel im Rahmen der Route Charlemagne, der
Rahmenplanung Brand sowie der Sozialen Stadt Aachen-Nord angemeldet. Die Bezirksregierung hat
in ihrem für die Sitzung der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrats
formulierten Einplanungsvorschlag insgesamt Mittel in Höhe von 7.130.400 € in die Förderpriorität A
(Förderung in 2012) eingestuft (Spalte 2012 - Einplanungsvorschlag BRK), so dass sich hier im Mittel
zwischen 2011 und 2012 ungefähr 6 Mio. € ergeben.
Das Städtebauförderungsprogramm 2012 des Landes wird nach Beschluss des Landeshaushalts
erwartet. Nach diesem Zeitpunkt können bei Vorliegen aller Unterlagen Bewilligungen durch die
Bezirksregierung ausgestellt werden.
Situation ab 2013
Die letzten Berichte und Arbeitsprogramme waren dadurch gekennzeichnet, dass ein starker
Überhang an bereits verfestigten Planungen vor allem mit der Route Charlemagne einem begrenzten
Korridor von Fördermitteln gegenüberstand. Mit Abschluss der Route Charlemagne im Rahmen der
EU-Förderung stehen hier gewisse Spielräume zur Verfügung. Für das Jahr 2013 und teilweise auch
2014 werden im folgenden Abschnitt B. Projekte vorgestellt, die die Verwaltung in engem
Zusammenhang mit aktuellen Projekten für die Anmeldung zur Städtebauförderung vorschlägt. Für die
weitere Perspektive ab einschließlich 2014 schlägt die Verwaltung ein neues Vorgehen zur
Bestimmung der Förderprojekte vor. Hierauf wird in Abschnitt C. ein Ausblick gegeben. Ziel ist eine
möglichst transparente Entscheidung zu Gunsten von stadtentwicklungspolitisch besonders
bedeutsamen Maßnahmen.
B. Die Förderprojekte und ihre Zuordnung zu Programmen im Rückblick auf 2011 und Ausblick
auf die folgenden Jahre
Die Zuwendungen für die aktuellen Aachener Maßnahmen sind in der Tabelle (Anlage 1) für die Jahre
„bis 2011“ bis 2015 aufgeführt. Die Nummerierung der Maßnahmen erfolgt analog der Tabelle.
1.
Route Charlemagne
Internationales Zeitungsmuseum: Die Station wird in diesem Jahr fertiggestellt.
Centre Charlemagne: Die Station befindet sich weiterhin in der Umsetzung und wird im Jahr 2013
fertiggestellt. Archäologische Vitrine im Elisengarten: Für die Maßnahme liegt seit Ende 2011 der
Zuwendungsbescheid vor. Die Maßnahme soll noch in diesem Jahr umgesetzt werden.
Grashaus: Lt. Auflage im Zuwendungsbescheid Centre Charlemagne muss die Station bis spätestens
Ende 2015 fertig umgesetzt sein. Der Förderantrag liegt der BZR vor und es ist mit einer Bewilligung
in diesem Jahr zu rechnen.
Vorlage FB 61/0631/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
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Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 03.03.2010 wurde auf die Stationen St. Paul und Haus
Löwenstein verzichtet sowie das Teilprojekt Achse der Wissenschaft auf die Jahre 2014ff.
zurückgestellt. Für die Achse der Wissenschaft bedeutet dies, dass sie nicht aus dem Förderantrag
Route Charlemagne gefördert werden kann. Die in diesem Teilprojekt angestrebte Verknüpfung
zwischen Wissenschaft und Stadt soll jedoch in die Fortschreibung des Innenstadtkonzepts einfließen.
2.
Innenstadtkonzept (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
Templergraben (7. Förderstufe)
Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Der Baubeginn ist erfolgt.
Prinzenhof (8. Förderstufe)
Der Bewilligungsbescheid für die Förderung wurde im November 2011 überreicht. Mit der Verlegung
der Prinzenhofstraße wird in diesem Jahr begonnen, es folgt der Ausbau der Platzfläche 2013.
Weiteres Vorgehen in der Innenstadt
Die Bezirksregierung Köln hat in den Fördergesprächen die Verwaltung explizit aufgefordert, die
Umsetzungsperiode für das Innenstadtkonzept 2012 abzuschließen und seine Wirkung darzustellen.
Dies stellt dann die Voraussetzung dar, die nächste Generation des Innenstadtkonzeptes (Arbeitstitel
Innenstadtkonzept 2012) zu entwickeln und damit den nächsten „Förderungshorizont“ anzustreben.
Die Bilanzierung der aus dem Innenstadtkonzept 2002 abgeleiteten und im vergangenen Jahrzehnt
umgesetzten bzw. begonnenen Maßnahmen ist fast abgeschlossen. Die Darstellung unter dem Titel
„Evaluation Innenstadtkonzept 2002 – Rückblick, Ergebnisse, Ausblick und Aufgaben“ befindet sich
derzeit noch im Layout. Mit der Evaluation soll auch eine Perspektive auf die noch notwendigen
Erneuerungs- und Entwicklungsprojekte in der Innenstadt aufgezeigt werden. Die Beratung in den
Ratsgremien soll in den Aprilsitzungen 2012 erfolgen. Auf dieser Grundlage soll die Fortschreibung
zum Innenstadtkonzept 2012 so erarbeitet werden, dass sie möglichst noch in 2012 zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt wird.
Für die Maßnahmen der Städtebauförderung 2013 sind die Anträge bereits im Sommer 2012 zu
stellen. D.h. die Einzelplanungen sind vor der Sommerpause in die Beratung der Ratsgremien
einzubringen. Um den 2013 sich abzeichnenden finanziellen Spielraum zu nutzen, wird deshalb
vorgeschlagen, unten aufgeführte Maßnahmen bereits im Vorgriff auf das Innenstadtkonzept 2012 zur
Förderung anzumelden. Diese Maßnahmen sind zum Teil bereits im Innenstadtkonzept 2002
enthalten (Umnutzung Büchelgebäude), oder sie stehen in engem räumlichen Zusammenhang zu
aktuellen, hinzugekommenen Programmen (Konjunkturpaket 1: Freiraumgestaltung Welterbe). Die
2010 vorgestellte und beschlossene Rahmenplanung Gasborn und Suermondt Viertel soll
Bestandteil des Innenstadtkonzeptes 2012 werden. Damit rücken die vorgeschlagenen Maßnahmen
in den Bereich der Förderung. Im Vorgriff soll als erste geförderte Maßnahme (nach den umgesetzten
nicht geförderten Sofortmaßnahmen) aus dem Rahmenplan die Umgestaltung der Beeckstraße/
Wespienstraße aus dem Schlüsselprojekt Bildungsquartier zur Förderung 2013 angemeldet werden.
Vorlage FB 61/0631/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
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2013
Krämerstraße und Am Hof – Neugestaltung der Fußgängerzone zwischen Puppenbrunnen
und Apfelbaum bzw. Puppenbrunnen und Körbergasse im Zusammenhang mit der
Freiraumgestaltung um das Weltkulturerbe im Anschluss an den Kanalbau. Ein einfacher (für
die Stadt annähernd kostenfreier) Rückbau nach dem Kanalbau und der Erneuerung der
Hausanschlüsse Am Hof würde den mittlerweile anzumessenden Standards zum
Barrierefreien Bauen nicht genügen.
Beeckstraße/ Wespienstraße – Umgestaltung des Straßenraums zwischen den Schulen zum
Begegnungsbereich/ Shared Space abgeleitet aus der Rahmenplanung Gasborn Suermondt
Viertel, Handlungskonzept „Bildungsquartier“. Die Rahmenplanung Gasborn Suermondt
Viertel von 2010 mit ihrem Maßnahmenplan soll ein Baustein des fortgeschriebenen
Innenstadtkonzepts werden.
Ausblick 2014:
Büchel Bahkauf – Neugestaltung des Stadtraums zwischen Buchkremerstraße und
Mefferdatisstraße im Zusammenhang mit dem Bauprojekt „Büchel“.
3.
Aachen-Nord (Soziale Stadt)
Aufgrund des 2008/2009 erarbeiteten Integrierten Handlungskonzepts wurde der Stadtteil AachenNord Ende 2009 durch die Landesregierung in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“
aufgenommen. Die ersten beiden Bewilligungsbescheide sind Ende 2010 und Ende 2011 eingetroffen.
Aufgrund einiger Verzögerungen in der Projektbearbeitung mussten dabei Teilprojekte zeitlich
geschoben werden, so dass die 2. Förderstufe deutlich reduziert, die folgende 3. Förderstufe
dementsprechend ausgeweitet und eine neue 4. Förderstufe eingeplant werden. In diesen
Förderstufen sind jeweils einzelne Projekte mit Umsetzung bis einschließlich 2014 enthalten. Da
Aachen-Nord über EFRE-Mittel der Europäischen Union kofinanziert wird, ist aufgrund der
Förderbedingungen der zeitliche Schnitt Ende 2014 erforderlich. Für die im Handlungskonzept
angelegte Laufzeit von 10 Jahren sind ab 2014/15 neue Anträge zu stellen. Geplant ist für diesen
Zeitraum auch eine umfassende Überarbeitung des Handlungskonzepts.
Die 3. Förderstufe (Programmjahr 2012) soll nach aktueller Planung folgende Teilprojekte enthalten:
Projekt Talstraße / KreativDepot, Wohnumfeld Zwischen Wurm und Jülicher Straße, Rehm- und
Wenzelplatz.
4.
Burg Frankenberg (Initiative ergreifen)
Die Bewilligung für die Maßnahme des Vereins Frankenb(u)erger e.V. liegt vor. Ein Weiterleitungsund ein Betreibervertrag wurden zwischenzeitlich mit dem Verein abgeschlossen. Der Verein erstellt
momentan die Ausführungsplanung und wird noch im diesem Jahr die ersten Arbeiten ausschreiben
und mit der Umsetzung beginnen. Die Umbaumaßnahme soll voraussichtlich in 2013 abgeschlossen
werden.
Vorlage FB 61/0631/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
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5.
Burtscheid / Südausgang Hauptbahnhof
Ausgelöst durch 2011 bekannt gegebene Veränderungsabsichten der Bahn AG gelang es der Stadt
Aachen mit dem AVV das Projekt Hauptbahnhof Südausgang / Anbindung Kurgebiet Burtscheid
wieder zu beleben. Aus der Fördermaßnahme Bahnhofsvorplatz sind noch Restmittel der
Städtebauförderung vorhanden, die bis Ende 2013 abgerufen sein müssen und nur im
Sanierungsgebiet Hauptbahnhof verwendet werden können. Diese können also eingesetzt werden,
um die Herstellung der zuführenden Wege und Flächen am Südausgang und damit die Anbindung
Burtscheids und des Aachener Südens an den Hauptbahnhof zu verbessern. Geplant war diese
Maßnahme zeitnah zur Einrichtung eines ICE-Haltes für eine Verbindung nach London durch die DB
umzusetzen. Zwischenzeitlich ist unklar, wann die ICE Verbindung Frankfurt-London eingerichtet
werden kann und die Umbauplanungen der Bahn für den Haltepunkt ruhen derzeit. In Abstimmung mit
dem AVV soll die Infrastruktur zur Herstellung des Südausgangs zeitlich unverändert umgesetzt
werden, da diese Verbindung unabhängig von einem Halt des ICE Frankfurt-London sinnvoll ist und
Chancen für die Entwicklung Burtscheids bringt. Z. Zt. wird der Änderungsantrag vorbereitet, um die
Zustimmung des Zuwendungsgebers zur Verwendung der Restmittel für die städtebauliche
Gestaltung des Südausgangs zu erwirken.
Der Zugang zu den Bahngleisen von diesem Südausgang über eine Brückenlösung zunächst zum
Gleis 8/9, später bis auf Gleis 1 wurde beim NVR zur Förderung angemeldet und ist in das dortige
Programm aufgenommen worden.
Für Burtscheid bietet sich die Chance vor allem das Kurgebiet direkt mit dem Hauptbahnhof zu
verknüpfen und damit die Infrastruktur und Erreichbarkeit zu verbessern,
6.
Brand (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
Mit der Aufnahme der Maßnahme Brand, Umgestaltung Marktplatz in Kategorie A kann mit dem
Bewilligungsbescheid 2012 und damit der Einleitung der Ausbauphase gerechnet werden. Begleitend
zur Umgestaltung ist die Initiierung eines Stadtmarketings beabsichtigt. Die „Analyse zur Entwicklung
eines Stadtbezirksmarketings/-Managements in Aachen Brand“ (Bestandteil der 1. Förderstufe) wird
im März in der Bezirksvertretung Brand beraten. Aus ihr lässt sich die Etablierung eines
Stadtbezirksmarketings nach Erarbeitung eines entsprechenden Arbeitsprogramms ableiten.
2013
Brander Markt
Handlungskonzept und Umsetzung Stadttbezirksmarketing und –management
Keine neue Maßnahme, sondern Ausfinanzierung, hier nur nachrichtlich
Ausblick 2014
Grüner Platz Rombachstraße
An zentraler Stelle für die Nord-Südverbindung innerhalb Brands soll, angrenzend an die
Vennbahntrasse, ein kleiner grüner Platz zum Aufenthalt und Spiel im Zusammenhang mit
dem Neubaugebiet entstehen.
Vorlage FB 61/0631/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 6/8
7. Haaren
Für die Entwicklung der Haarener Ortsmitte liegt bereits ein Konzept vor (beschlossen 2007/2008).
Dieses kann durch eine Erweiterung des räumlichen Bezuges im Umfeld der Alt-Haarener Straße bis
zum nördlichen Ortseingang und das Richten des Blickes auf weitere Handlungsnotwendigkeiten
kurzfristig zu einem Integrierten Handlungskonzept und damit zum erforderten Gebietsbezug für eine
Aufnahme ins Städtebauförderprogramm „Aktive Orts- und Stadtteilzentren“ geführt werden. Der
Sozialentwicklungsplan der Stadt gibt Hinweise auf Handlungsbedarf in Haaren. Auch die
Stadtteilwerkstatt zum Masterplan 2030 griff die bereits 2009 in Haaren vorgestellten Ideen aus dem
Konzept Ortsmitte Haaren auf. Sie bekräftigte die Entwicklungsoption „Grünverbindung entlang der
Wurm, Umgestaltung südlicher Ortseingang, Brücke über die Wurm, Aufwertung der Freifläche/Park“
und griff die Perspektive „Neubebauung brachliegender Grundstücke, Stärkung der Mitte mit neuem
Quartiersplatz zwischen Kirche St. Germanus und neuem Bezirksrathaus (verlagert in Alte Schule)
auf.
Deshalb wird hier vorgeschlagen Haaren als neues Gebiet in die Städtebauförderung aufzunehmen
mit folgenden, aus den vorhandenen Konzeptansätzen abgeleiteten Maßnahmen:
2013
Integriertes Handlungskonzept Haaren (IHK - Rahmenplanung)
Haarener Park – Grüne Mitte, Stufe 1 : Grünverbindung Ortseingang – neue
Wurmbrücke – Platz an der Wurm, Umgestaltung des vorhandenen Spielplatzes zum
„Inklusionsspielplatz“ (spezielle Orientierung auf die Benutzbarkeit auch durch behinderte
Kinder)
Ausblick 2014
Fortführung Umsetzung IHK Haaren.
C. Neue Projekte: Vorgehen zur Identifizierung und Begründung neuer Projekte
Während die Überschrift an dieser Stelle beim letzten Bericht zur Städtebauförderung noch „Projekte,
deren Förderung noch nicht absehbar ist“ hieß, bieten sich ab 2013 neue Möglichkeiten.
Die Städtebauförderung in Aachen wurde in den letzten Jahren fast ausschließlich auf Projekte in der
Innenstadt gelegt oder im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Rahmen der Soziale Stadt-Projekte eingesetzt.
Mit Brand wird das erste Integrierte Handlungskonzept in einem Stadtbezirk in die Städtebauförderung
aufgenommen. Um zukünftige Gebiete und Handlungsschwerpunkte zu identifizieren, soll eine Sicht
auf die Gesamtstadt eröffnet werden. Gleichzeitig soll der Versuch unternommen werden, die
Städtebauförderung nach den Teilprogrammen des Bundes auf eine fundierte Basis nach
Erneuerungs- und sozialem Kompensationsbedarf einerseits und Zielorientierung der
Veränderungsprozesse in bestimmten städtischen Quartieren und Stadtteilen andererseits zu stellen.
Vorlage FB 61/0631/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
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Eine Sonderrolle wird in der Betrachtung die Innenstadt (Bereich innerhalb des Alleenrings)
einnehmen. Hier werden die Aufgaben aus der Evaluation des Innenstadtkonzeptes 2002, übergeführt
in die nächste Generation „Innenstadtkonzept 2012“, entwickelt.
Methodisch soll das Konzept sich auf eine Analyse der sozialen Kennziffern für die Lebensbereiche
(Sozialentwicklungsplan der Stadt Aachen), der Bau- und Infrastruktur sowie auf eine besonders
geschärfte Betrachtung der Umstrukturierungsbereiche (Konversionsflächen, Nutzungsänderungen,
besondere Liegenschaftsverhältnisse) stützen. Aufgrund der durch Daten fundierten Planung lässt
sich eine Bewertung des Handlungsbedarfs und der Chancen und damit ein Priorisierungsvorschlag
ableiten. Städtebauförderung ist Stadterneuerung und Stadtentwicklung in Einem. Daher ist ein
durchgängiges Ziel immer die Profilierung des Standortes Aachen - ausdrücklich auch in
gesellschaftlicher Hinsicht. Der Bezug auf den Masterplan 2030 ist selbstverständlich.
Bei der zukünftigen Betrachtung von Städtebauförderungsmaßnahmen sollte mitgedacht werden,
dass jede erfolgreiche Verbesserung des Öffentlichen Raumes eine höhere Beanspruchung durch
mehr Menschen, die diese Orte häufiger und intensiver nutzen, bedeutet. Am plastischsten zeigt sich
das am Elisengarten. Damit erhöht sich aber auch der Bedarf an Mitteln für die Pflege und
Unterhaltung dieser Flächen. Diese sind leider nicht förderfähig, aber unabdingbar mit dem
nachhaltigen Erfolg der Fördermaßnahme verbunden. Hier existiert bei der derzeitig geübten Praxis
angesichts des „eingefrorenen“ Etats des Stadtbetriebs ein Missverhältnis.
Die Vorlage zur Perspektive der Stadterneuerung für die Jahre 2014 und folgende soll, ebenso wie die
Fortschreibung des Innenstadtkonzeptes bis zum Ende diesen Jahres in die politische Beratung
eingebracht werden.
Anlage:
Tabelle: Projekte der Städtebauförderung 2012ff.
Vorlage FB 61/0631/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 8/8
Städtebauförderung - Stadt Aachen - Beratung im Planungsausschuss, 15.03.2012: Anlage 1 - Projekte der Städtebauförderung 2011ff.
bis einschließlich 2011
2012
Gesamt
angemeldet Einplanungs- noch
zuwendungs- Zuwendung Förder- bereits erhal- noch
satz tene Bewilli- ausstehend
für Provorschlag ausstehend
fähige
gung (Zuwen- (Zuwendung) grammjahr
BRK (Zu- (Zuwendung)
Kosten
dung)
(Zuwendung) wendung)
1. Route Charlemagne
Centre Charlemagne, Planung und
Öffentlichkeitsarbeit
Archäolog. Vitrine Elisengarten
Grashaus
15.000.000
12.000.000 80%
11.000.000
1.000.000
861.468
2.591.109
689.174 80%
2.072.887 80%
689.174
-
Zeitungsmuseum
3.687.950
Achse der Wissenschaft, St. Paul, Haus
Löwenstein
∑ Route Charlemagne
22.140.527
2. Innenstadtkonzept (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
Ursulinerstraße, 1.BA
491.654
Templergraben
1.797.992
Prinzenhof
735.232
Krämerstraße / Am Hof
500.000
Beeckstraße / Wespienstraße (Gasborn &
300.000
Suermondt-Viertel)
Büchel / Bahkauv
1.000.000
weitere Projekte Innenstadtkonzept 2012
∑ Innenstadtkonzept
4.824.878
∑ Sanierungsgebiet Innenstadt (1+2)
26.965.405
3. AC-Nord (Soziale Stadt)
1. Förderstufe
2.520.382
2. Förderstufe
178.600
3. Förderstufe
3.923.000
4. Förderstufe (neu eingefügt)
246.500
ab 2014/2015
∑ AC-Nord
4. Frankenberger Viertel
Burg Frankenberg (Initiative ergreifen)
1.219.957
2.950.360 80%
2.950.360
∑ Frankenberger Viertel
5. Burtscheid (Burtscheid, Südausgang Hbf)
Süd-Ausgang Hbf
∑ Burtscheid
6. Brand (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
1. Förderstufe
2. Förderstufe
∑ Brand
7. Haaren
1. Förderstufe
2. Förderstufe
∑ Haaren
∑ Gesamt
Deckung
Dez. III, FK
1.000.000
3.354.400
-
2.072.887
s. Centre
Charlemagne
-
2013
Kosten
Zuwendung
2014
Kosten
Zuwendung
2015
Kosten
Zuwendung Kurzkommentar
fördertechnisch abgeschlossen
zurückgestellt / zurückgezogen
17.712.422
393.323
1.438.394
588.186
350.000
210.000
80%
80%
80%
70%
70%
14.639.534
1.000.000
393.323
1.391.537
588.186
-
3.072.887
3.354.400
-
fördertechnisch abgeschlossen
700.000 70%
70%
3.679.902
21.392.324
2.016.306
128.000
3.138.400
197.200
2.016.306
128.000
3.138.400
853.822
350.000
210.000
800.000
800.000
700.000
1.000.000
noch nicht bestimmt
560.000
700.000
1.000.000
560.000
700.000
1.000.000
-
2.144.306
853.822 70%
500.000
300.000
3.138.400
3.276.000
-
3.276.000
246.500
197.200
246.500
197.200
-
1.250.000
1.250.000
1.000.000
1.000.000
1.250.000
1.250.000
Umsetzung 2011ff.
Umsetzung 2012ff.
Umsetzung 2012ff.
Umsetzung 2013ff.
1.000.000 bis 2019
1.000.000
privates Vorhaben, kommunaler
Eigenanteil
fördertechnisch abgeschlossen
679.000
3.887.600
150.000
720.000
noch offen
2.721.320 70%
105.000 70%
Restmittel Förderung Bahnhofsvorplatz
2.721.320
500.000
2.221.320
2.221.320
2.721.320
500.000
2.221.320
2.221.320
504.000 70%
noch offen 70%
8.932.607
-2.932.607
7.130.400
-1.130.400
720.000
504.000
720.000
1.766.500
504.000
3.482.520
2.517.480
150.000
150.000
105.000
105.000
noch offen
noch offen
1.805.000
4.195.000
1.250.000
1.000.000
5.000.000
Ausdruck 02.03.2012