Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
106108.pdf
Größe
726 kB
Erstellt
22.02.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:40
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 726 kB

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 62/0022/WP16 öffentlich 22.02.2012 Herr Preuth Namenszusatz auf den Ortseingangsschildern für die Stadt Aachen Antrag der SPD-Fraktion vom 29.11.2011 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 21.03.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt der Rat der Stadt Aachen, vorerst keinen Namenszusatz auf den Ortseingangsschildern zu führen. Vorlage FB 62/0022/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.02.2012 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz 20xx fortgeschriebener Gesamtbedar Gesamtbedarf Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx ff. Ansatz 20xx ff. f (alt) (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz 20xx fortgeschriebener Folgekosten Folgekosten Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx ff. Ansatz 20xx ff. (alt) (neu) Ertrag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden Vorlage FB 62/0022/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.02.2012 Seite: 2/3 Erläuterungen: Namenszusatz auf den Ortseingangsschildern Mit Schreiben vom 29.11.2011 beantragt die SPD-Fraktion, im Rat folgenden Beschluss fassen zu lassen: „Gemäß dem durch den Landtag Nordrhein-Westfalen neu gefassten § 13 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen führt die Stadt Aachen auf den Ortseingangsschildern den Namenszusatz „Europastadt“. Begründung: Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat im Oktober 2011 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linke die Neufassung des § 13 der Gemeindeordnung beschlossen. Der dem § 13 beigefügte Zusatz von Absatz 3 lautet wie folgt: „Die Gemeinden können auch andere Bezeichnungen, die auf die Geschichte oder der heutigen Eigenart oder Bedeutung der Gemeinden beruhen, führen. Der Rat kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder diese Bezeichnung bestimmen und ändern. Die Bestimmung und Änderung der Bezeichnung bedarf der Genehmigung des für Inneres zuständigen Ministeriums“. Der Antrag zielt darauf ab, dass der Rat der Stadt Aachen von dieser rechtlichen Möglichkeit Gebrauch macht. Mit dem Namenszusatz „Europastadt“ wird die Stadt Aachen als herausragender Ort europäischer Geschichte, Stadt des Karlspreises und Stadt der unmittelbaren Nachbarschaft zu Belgien und den Niederlanden im Herzen Europas ihr programmatisches Profil in diesem Namenszusatz in der Verbindung von europäischer Vergangenheit und Zukunft fokussieren.“ Die Verwaltung ist der Meinung, dass ein solcher Namenszusatz, der erhebliche Außenwirkung hat und auf Dauer auf den Ortseingangsschildern zu lesen sein wird, nur in einem breiten gesamtstädtischen Konsens festgelegt werden sollte. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, derzeit keinen Namenszusatz zu beschließen, um erst nach breiter Diskussion zu einem einprägsamen und wirksamen Namenszusatz zu kommen. Anlage/n: Schreiben der SPD Fraktion vom 29.11.2011 Vorlage FB 62/0022/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.02.2012 Seite: 3/3