Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
106120.pdf
Größe
131 kB
Erstellt
22.02.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Umwelt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0050/WP16-1
öffentlich
22.02.2012
Vergütung von Planungsleistungen zur Entwicklung von Bauland
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
21.03.2012
Rat
Kenntnisnahme
Finanzielle Auswirkungen:
Die Höhe der Einnahmen ergibt sich aus der Größe des Entwicklungsgebietes und kann daher nicht
vorbestimmt werden
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dass das vom Rat der Stadt beschlossene Vergütungskonzept von
Planungsleistungen zur Entwicklung von Bauland auf alle Verträge nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
sowie § 11 Abs.2 BauGB anzuwenden ist.
Vorlage B 03/0050/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.03.2012
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat die Verwaltung beauftragt, zur Vergütung von Planungsleistungen zur
Entwicklung von privatem Bauland entsprechende Gebührentatbestände zu erarbeiten. Die
notwendige Regelung wurde vom Rat am 14.9.2011 beschlossen.
Im Rahmen der weiteren Bearbeitung stellte sich nunmehr heraus, dass es sinnvoll ist, die für die
verschiedenen Vertragsarten unterschiedlichen Rechtsgrundlagen explizit im Beschluss zu benennen,
um eine konkrete Ermächtigungsgrundlage für den Abschluss entsprechender Verträge zu erhalten.
Dem Rat der Stadt wird daher vorgeschlagen, den Beschluss vom 14.9.2011 entsprechend zu
konkretisieren, wonach das vom Rat der Stadt beschlossene Vergütungskonzept von
Planungsleistungen zur Entwicklung von Bauland auf alle Verträge nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
sowie § 11 Abs. 2 BauGB anzuwenden ist.
In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen für den Planungsausschuss FB 61/0490/WP16
sowie den Rat B03/0050/WP16 verwiesen.
Vorlage B 03/0050/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.03.2012
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