Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
106225.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
01.03.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0060/WP16
öffentlich
01.03.2012
Herr Schröders
Satzungen über die förmliche Festsetzung der Sanierungsgebiete
Köpfchen sowie Lousberg und Pferdelandpark
hier: Ergänzungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.03.2012
21.03.2012
PLA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, dass die Sanierungen der Sanierungsgebiete
„Köpfchen“ und „Lousberg und Pferdelandpark“ bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden sollen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt, dass die Sanierungen der Sanierungsgebiete „Köpfchen“ und
„Lousberg und Pferdelandpark“ bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden sollen.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage B 03/0060/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.03.2013
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamtbedarf
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ansatz 20xx ff.
bedarf (alt)
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ertrag
fortgeschriebener Folgekosten
Ansatz 20xx ff.
Folgekosten
(alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
- Verschlechterung
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
Vorlage B 03/0060/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.03.2013
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der Rat der Stadt Aachen hat in seinen Sitzungen vom 14.02.2007 und 25.04.2007 die
Sanierungssatzungen zu den Sanierungsgebieten „Köpfchen“ und „Lousberg und Pferdelandpark“
beschlossen.
Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) (zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) m.W.v. 30.07.2011) sind die
Fristen für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen durch separaten Ratsbeschluss festzulegen.
Die
Fristen
für
die
Sanierungen
der
Sanierungsgebiete
„Köpfchen“
und
„Lousberg
und
Pferdelandpark“ wurden durch Ratsbeschluss vom 22.08.2007 auf den 31.12.2010 festgelegt.
Für
die
Sanierungsgebiete
„Köpfchen“
und
„Lousberg
und
Pferdelandpark“
dauern
die
Sanierungsmaßnahmen noch an und werden bis spätestens 31.12.2015 abgeschlossen.
Die Verwaltung empfiehlt daher die Frist für die v.g. Satzungen gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB
durch ergänzenden Ratsbeschluss auf den 31.12.2015 zu verlängern.
Anlage/n:
keine
Vorlage B 03/0060/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.03.2013
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