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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
106225.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
01.03.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:40
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0060/WP16 öffentlich 01.03.2012 Herr Schröders Satzungen über die förmliche Festsetzung der Sanierungsgebiete Köpfchen sowie Lousberg und Pferdelandpark hier: Ergänzungsbeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 15.03.2012 21.03.2012 PLA Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, dass die Sanierungen der Sanierungsgebiete „Köpfchen“ und „Lousberg und Pferdelandpark“ bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden sollen. Der Rat der Stadt Aachen beschließt, dass die Sanierungen der Sanierungsgebiete „Köpfchen“ und „Lousberg und Pferdelandpark“ bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden sollen. Philipp Oberbürgermeister Vorlage B 03/0060/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.03.2013 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz 20xx fortgeschriebener Gesamt- Gesamtbedarf Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx ff. Ansatz 20xx ff. bedarf (alt) (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz 20xx Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx ff. Ertrag fortgeschriebener Folgekosten Ansatz 20xx ff. Folgekosten (alt) (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / 0 - Verschlechterung 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden Vorlage B 03/0060/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.03.2013 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der Rat der Stadt Aachen hat in seinen Sitzungen vom 14.02.2007 und 25.04.2007 die Sanierungssatzungen zu den Sanierungsgebieten „Köpfchen“ und „Lousberg und Pferdelandpark“ beschlossen. Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) (zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) m.W.v. 30.07.2011) sind die Fristen für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen durch separaten Ratsbeschluss festzulegen. Die Fristen für die Sanierungen der Sanierungsgebiete „Köpfchen“ und „Lousberg und Pferdelandpark“ wurden durch Ratsbeschluss vom 22.08.2007 auf den 31.12.2010 festgelegt. Für die Sanierungsgebiete „Köpfchen“ und „Lousberg und Pferdelandpark“ dauern die Sanierungsmaßnahmen noch an und werden bis spätestens 31.12.2015 abgeschlossen. Die Verwaltung empfiehlt daher die Frist für die v.g. Satzungen gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB durch ergänzenden Ratsbeschluss auf den 31.12.2015 zu verlängern. Anlage/n: keine Vorlage B 03/0060/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.03.2013 Seite: 3/3