Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105829.pdf
Größe
433 kB
Erstellt
26.01.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Recht- und Versicherung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0057/WP16
öffentlich
26.01.2012
Schröders/Schütze
Satzung über die Festlegung besonderer Merkmale der
endgültigen Herstellung für die Erschließungsanlage
Wolferskaulwinkel
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
08.03.2012
14.03.2012
21.03.2012
MA
B-1
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, die Satzung über die Festlegung besonderer Merkmale
der endgültigen Herstellung für die Erschließungsanlage „Wolferskaulwinkel“ zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt dem Rat, die Satzung über die Festlegung
besonderer Merkmale der endgültigen Herstellung für die Erschließungsanlage „Wolferskaulwinkel“ zu
beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Satzung über die Festlegung besonderer Merkmale der
endgültigen Herstellung für die Erschließungsanlage „Wolferskaulwinkel“.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Bei der Straße „Wolferskaulwinkel“ handelt es sich um eine Erschließungsanlage, die entsprechend
den Bestimmungen der §§ 127 ff. BauGB abzurechnen ist.
Der Ausbau erfolgte in dem o. a. Bereich als Mischfläche in überwiegend Betonsteinpflaster ohne
bauliche Abgrenzung von Teileinrichtungen und damit in Abweichung von den allgemeinen und
besonderen Herstellungsmerkmalen der §§ 10 und 11 der Erschließungsbeitragssatzung vom
12.03.1968 in der Fassung des 7. Nachtrages vom 04.08.1986.
Gemäß § 10 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung gelten Straßen, Wege, Plätze und Parkflächen
erst dann als endgültig hergestellt,
wenn
-
die dafür erforderlichen Flächen freigelegt,
-
die Flächen den Verkehrserfordernissen entsprechend nach Maßgabe des
§ 11 Erschließungsbeitragssatzung befestigt sind und
-
mit Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen
versehen sind.
§ 11 der Erschließungsbeitragssatzung bestimmt, wie z. B. Fahrbahnen, Gehwege, Parkflächen und
Plätze beschaffen und gegeneinander abzugrenzen sind, um als endgültig hergestellt zu gelten.
Da
§
11
der
städt.
Erschließungsbeitragssatzung
eindeutig
auf
eine
“Abgrenzung”
der
Teileinrichtungen gegeneinander als besonderes Herstellungsmerkmal abstellt, wird diese Art des
Ausbaues als Mischfläche nicht von den Satzungsbestimmungen der §§ 10 und 11 erfasst.
Folglich bedarf es - um die Beitragspflicht gemäß § 133 (1) BauGB i. S. der vorgenannten
Bestimmungen entstehen zu lassen - für den Ausbau des Wolferskaulwinkel in dem o. a. Bereich als
Mischfläche ohne bauliche Abgrenzung der Teileinrichtungen einer ergänzenden Einzelsatzung.
Ein Satzungsentwurf sowie ein Plan, der Bestandteil dieser Satzung ist, sind als Anlagen beigefügt.
Anlage/n:
- Satzungstext.pdf
- Übersichtsplan, der Bestandteil der Satzung ist (Uebersichtsplan.pdf)
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2014
Seite: 2/2
Satzung
über die Festlegung besonderer Merkmale der endgültigen
Herstellung für die Erschließungsanlage „Wolferskaulwinkel“
vom
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) und des § 132 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414), jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung, sowie der Satzung der Stadt Aachen
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 12.03.1968 (Amtliche
Bekanntmachungen der Stadt Aachen 1968, S. 43) in der Fassung des
7. Nachtrages vom 04.08.1986 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am
28.08.1986) hat der Rat der Stadt Aachen am
folgende Satzung
beschlossen:
§1
(1)
Diese Satzung gilt ausschließlich für die Erschließungsanlage Wolferskaulwinkel.
(2)
Die Erschließungsanlage ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet.
Der Lageplan ist als Anlage Bestandteil dieser Satzung.
§2
Für die in § 1 genannte Erschließungsanlage gelten abweichend von § 11 der Satzung über
die Erhebung von Erschließungsbeiträgen folgende besondere Merkmale der endgültigen
Herstellung:
Die Erschließungsanlage Wolferskaulwinkel gilt als endgültig hergestellt, wenn sie als
Mischfläche in Betonsteinpflaster ohne bauliche Abgrenzung von Teileinrichtungen
ausgebaut ist.
§3
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Übersichtsplan