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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
105829.pdf
Größe
433 kB
Erstellt
26.01.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:38
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Recht- und Versicherung Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0057/WP16 öffentlich 26.01.2012 Schröders/Schütze Satzung über die Festlegung besonderer Merkmale der endgültigen Herstellung für die Erschließungsanlage Wolferskaulwinkel Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 08.03.2012 14.03.2012 21.03.2012 MA B-1 Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, die Satzung über die Festlegung besonderer Merkmale der endgültigen Herstellung für die Erschließungsanlage „Wolferskaulwinkel“ zu beschließen. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt dem Rat, die Satzung über die Festlegung besonderer Merkmale der endgültigen Herstellung für die Erschließungsanlage „Wolferskaulwinkel“ zu beschließen. Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Satzung über die Festlegung besonderer Merkmale der endgültigen Herstellung für die Erschließungsanlage „Wolferskaulwinkel“. Finanzielle Auswirkungen keine Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.11.2014 Seite: 1/2 Erläuterungen: Bei der Straße „Wolferskaulwinkel“ handelt es sich um eine Erschließungsanlage, die entsprechend den Bestimmungen der §§ 127 ff. BauGB abzurechnen ist. Der Ausbau erfolgte in dem o. a. Bereich als Mischfläche in überwiegend Betonsteinpflaster ohne bauliche Abgrenzung von Teileinrichtungen und damit in Abweichung von den allgemeinen und besonderen Herstellungsmerkmalen der §§ 10 und 11 der Erschließungsbeitragssatzung vom 12.03.1968 in der Fassung des 7. Nachtrages vom 04.08.1986. Gemäß § 10 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung gelten Straßen, Wege, Plätze und Parkflächen erst dann als endgültig hergestellt, wenn - die dafür erforderlichen Flächen freigelegt, - die Flächen den Verkehrserfordernissen entsprechend nach Maßgabe des § 11 Erschließungsbeitragssatzung befestigt sind und - mit Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen versehen sind. § 11 der Erschließungsbeitragssatzung bestimmt, wie z. B. Fahrbahnen, Gehwege, Parkflächen und Plätze beschaffen und gegeneinander abzugrenzen sind, um als endgültig hergestellt zu gelten. Da § 11 der städt. Erschließungsbeitragssatzung eindeutig auf eine “Abgrenzung” der Teileinrichtungen gegeneinander als besonderes Herstellungsmerkmal abstellt, wird diese Art des Ausbaues als Mischfläche nicht von den Satzungsbestimmungen der §§ 10 und 11 erfasst. Folglich bedarf es - um die Beitragspflicht gemäß § 133 (1) BauGB i. S. der vorgenannten Bestimmungen entstehen zu lassen - für den Ausbau des Wolferskaulwinkel in dem o. a. Bereich als Mischfläche ohne bauliche Abgrenzung der Teileinrichtungen einer ergänzenden Einzelsatzung. Ein Satzungsentwurf sowie ein Plan, der Bestandteil dieser Satzung ist, sind als Anlagen beigefügt. Anlage/n: - Satzungstext.pdf - Übersichtsplan, der Bestandteil der Satzung ist (Uebersichtsplan.pdf) Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.11.2014 Seite: 2/2 Satzung über die Festlegung besonderer Merkmale der endgültigen Herstellung für die Erschließungsanlage „Wolferskaulwinkel“ vom Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) und des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung, sowie der Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 12.03.1968 (Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Aachen 1968, S. 43) in der Fassung des 7. Nachtrages vom 04.08.1986 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 28.08.1986) hat der Rat der Stadt Aachen am folgende Satzung beschlossen: §1 (1) Diese Satzung gilt ausschließlich für die Erschließungsanlage Wolferskaulwinkel. (2) Die Erschließungsanlage ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Der Lageplan ist als Anlage Bestandteil dieser Satzung. §2 Für die in § 1 genannte Erschließungsanlage gelten abweichend von § 11 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen folgende besondere Merkmale der endgültigen Herstellung: Die Erschließungsanlage Wolferskaulwinkel gilt als endgültig hergestellt, wenn sie als Mischfläche in Betonsteinpflaster ohne bauliche Abgrenzung von Teileinrichtungen ausgebaut ist. §3 Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Übersichtsplan