Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105976.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
17.02.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0630/WP16
öffentlich
17.02.2012
FB61/50 // Dez. III
Barrierefreiheit rund um das Weltkulturerbe Aachener Dom
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.03.2012
PLA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt,
die Maßnahmen im ehemaligen Pfalzbezirk entsprechend der Ausführungen in der Vorlage weiter zu
verfolgen bzw. umzusetzen.
Vorlage FB 61/0630/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 1/8
Erläuterungen:
Zur Vorgeschichte wird auf die jüngste Vorlage (Nr. FB61/0605/WP16 „Barrierefreiheit rund um das
Weltkulturerbe Aachener Dom“), die im Bürgerforum am 7.2.2012 ausführlich behandelt wurde,
verwiesen.
Das Bürgerforum empfiehlt der Verwaltung, die Richtlinien für barrierefreies Bauen in die
Ausschreibungen für zukünftige Baumaßnahmen und Wettbewerbe aufzunehmen. Damit wird die
Barrierefreiheit frühzeitig als Planungsaufgabe verankert.
Die Kommission Barrierefreies Bauen hat in den letzten Monaten in verschiedenen Zusammenhängen
Ihre Forderungen, Wünsche und Stellungnahmen zur Freiraumgestaltung Welterbe, aber auch zu
allgemein zu beachtenden Themen geäußert.
Im Folgenden sind die zentralen Standpunkte der Kommission aufgelistet und jeweils mit
Stellungnahme und Lösungsvorschlag der Verwaltung versehen.
Da es sich bei der Kommission Barrierefreies Bauen um ein beratendes und empfehlendes Gremium
handelt, sollte nunmehr durch die Politik eine Entscheidung erfolgen.
1
Position Kommission
Barrierefreies Bauen
Stellungnahme Verwaltung
Lösungsvorschlag
Verwaltung
Forderung nach einem
durchgängigen
Leitsystem im
gesamten Stadtgebiet
(„Aachener Standard“:
jetzt bereits Verzicht
auf Rippen- und
Noppenplatten)
Auch die Verwaltung begrüßt die
Anwendung gleicher
Ausbaustandards im Stadtgebiet. Das
mit der Kommission abgestimmte
Leitsystem („Aachener Standard“)
wird bereits bei Neubau- oder
Umbaumaßnahmen im Stadtgebiet
grundsätzlich angewandt.
Für die kommenden
Baumaßnahmen RitterChorus-Straße und
Johannes-Paul-II.Straße wird in
Anlehnung an den
„Aachener Standard“
geprüft, inwiefern ein
kontrastreicher
Leitstreifen entlang der
Gebäude mit Hilfe von
Blaubasalt oder hellem
Granit gebildet werden
kann. (Der jeweilige
Leuchtdichtekontrast
wird durch ein externes
Institut ermittelt.)
In besonderen Bereichen ist es
allerdings nicht angemessen. Bereits
heute wird in weniger durch den
Autoverkehr geprägten Bereichen,
den Fußgängerzonen, der „Aachener
Standard“ abgewandelt.
In solchen besonderen Bereichen
muss es möglich sein, dass es eine
gestalterische Freiheit hinsichtlich
Materialität und Ausprägung der
Details auch weiterhin gibt.
Nichtsdestotrotz ist die Barrierefreiheit
eine grundlegende Planungsaufgabe,
die auch in solchen Bereichen dem
Ort angemessen gelöst werden muss.
Vorlage FB 61/0630/WP16 der Stadt Aachen
Das geschnittene Großpflaster erfüllt
verschiedenste Ansprüche
(Barrierefreiheit, Belastbarkeit durch
schwere Fahrzeuge, Verträglichkeit
im historischen Umfeld,
nde/ Sehbehinderte
geschnittenes
Großpflaster wird
begrüßt
nde/ Sehbehinderte
2
Ausdruck vom: 18.06.2013
Das Grundmaterial
„geschnittene
Grauwacke“ wird u. a.
auch auf Grund des
positiven Votums (s.
Punkt 2) der
Kommission nicht in
Frage gestellt.
kein Handlungsbedarf
Seite: 2/8
Wirtschaftlichkeit) und wurde daher
für den Welterbebereich ausgewählt.
3
Taktiler Unterschied zu
geschnittenem
Großpflaster ist
schwierig zu ertasten:
Weder Plattenbelag
noch
Kleinpflasterstreifen
wurden zuletzt in
Ortsbegehungen
akzeptiert.
Von Seiten der
Kommission wurde
zuletzt geäußert, dass
ein Kleinpflasterstreifen
vermutlich taktil zu
erfassen sein müsste.
Die Erfahrbarkeit des taktilen
Unterschieds zum geschnittenen
Großpflaster hängt stark von dem
Fugenanteil ab, mit dem das Pflaster
gelegt wird. Die Belange innerhalb
der Kommission widersprechen sich
hier zum Teil. Zunächst wurde das
Leitsystem vor dem Hintergrund
entwickelt, dass nur ein Plattenbelag
(am Katschhof aus Blausteinplatten)
einen taktilen Kontrast bilden kann.
Nach Fertigstellung wurde dieser
nicht mehr akzeptiert. Mit der Zeit
wird sich dieser Kontrast
voraussichtlich verstärken, da sich
das Pflaster noch setzen wird. Der
Plattenbelag wurde in das
Gestaltkonzept aufgenommen, so
dass er optisch nicht stört.
Die bereits als
Leitstreifen
umgesetzten bzw.
geplanten
Plattenbeläge bleiben
bestehen.
Entlang der
Hauswände wird ein
dreizeiliger
Kleinpflasterstreifen
umgesetzt.
Ob ein Kleinpflasterstreifen wirklich
taktil zu erfassen sein wird, müsste an
Hand der bereits gebauten Flächen
am Katschhof geklärt werden.
Ohnehin ist entlang der Gebäude ein
Kleinpflasterstreifen vorgesehen.
Falls dieser nicht taktil erfahrbar sein
sollte, ist aus Sicht der Verwaltung in
diesem Bereich ausnahmsweise die
Fassade als Leitelement geeignet.
Dies widerspricht allerdings Aussage
5 (s.u.) der Kommission.
4
Forderung nach
Leitelementen mit
einem optischen
Unterschied zum
Grauwackegroßpflaster
Das Konzept der Leitelemente im
Welterbebereich beruht auf der
Annahme, dass Blaustein einen
optischen Kontrast zu Grauwacke
darstellt.
Nach einer Ortsbegehung unmittelbar
nach Fertigstellung der Treppe
revidierte die Kommission dies.
Hauswände und
Regenrinnen werden
Vorlage FB 61/0630/WP16 der Stadt Aachen
Leider lässt sich – anders als im
Betonsteinsektor – der Helligkeitswert
der Materialien im Natursteinbereich
nicht in Ausschreibungen
zufriedenstellend sichern.
Abweichungen, wie auch in diesem
Projekt, sind unvermeidbar.
Blinde/ Sehbehinderte
5
Blinde/ Sehbehinderte
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass
sich die Kontraste zwischen den
Materialien mit der Zeit verstärken
werden (siehe Ursulinerstraße).
Grundsätzlich stellen Hauswände
natürlich gegebene Leitelemente dar.
Ausdruck vom: 18.06.2013
Die Verwaltung prüft
den Einsatz von
kontrastreichen
Natursteinmaterialien
für die
Kleinpflasterstreifen
entlang der Gebäude
(s. Punkt 1)
Der bereits gebaute
und im Vorbereich des
C.C. geplante
Blausteinplattenbelag
wird vor dem
Hintergrund der
Entwicklung von Patina
beibehalten bzw.
umgesetzt.
kein Handlungsbedarf
Seite: 3/8
nicht als Leitelemente
akzeptiert
Die einzige Schwierigkeit ist, wenn sie
durch Hindernisse (Auslagen von
Geschäften, Laternen, Schilder oder
Einbauten wie Treppen etc.)
unbenutzbar werden. Im
Welterbebereich sind die Hauswände
ausnahmsweise freigestellt und
können daher als Leitelemente
dienen. Bei der Planung wurde daher
darauf geachtet, dass die Einbauten
auch zukünftig mit deutlichem
Abstand zur Fassade positioniert
werden.
Gleichzeitig ist aber auch ein
dreizeiliger Kleinpflasterstreifen
entlang der Gebäude vorgesehen (s.
a. Punkte 1,3,4).
Regenrinnen sollten grundsätzlich
nicht gleichzeitig Leitelemente
darstellen. In besonderen Fällen kann
aber eine Ausnahme vertretbar sein.
Dies ist in der Johannes-Paul-II.Straße der Fall, da es sich bei der
Wasser führenden Rinne um ein
zusätzliches Leitelement (neben
denen entlang der Hauswände),
handelt. Zudem ist die Leitlinie in
diesem Fall nur in Abschnitten
Wasser führend.
6
An der Freitreppe am
Katschhof fehlt die
kontrastreiche
Markierung der jeweils
ersten/ letzten Stufe in
den seitlichen
Bereichen und an den
ungleichen Tritthöhen;
er sollte mit einem
durchgehenden
Streifen hergestellt
werden
Von Seiten der Verwaltung wurde
vorgeschlagen, weiße Granitpunkte
(ca. 3 cm Durchmesser, Abstand ca.
10 cm) in den scharrierten Streifen
der Stufen in einer Breite von ca. 1,50
m jeweils in der Antritts- und Endstufe
sowie entlang der Rampe (ungleiche
Tritthöhen) einzubringen. Hierdurch
wird der optische Kontrast
insbesondere bei regnerischem
Wetter verbessert. Bei trockenem
Wetter dürfte sich der vorhandene
Kontrast auf Grund der Abnutzung
des Blausteins mit der Zeit
verstärken. Die Verwaltung schlägt
daher vor, zunächst diesen
Alterungsprozess für mindestens ein
Jahr abzuwarten, bevor weitere
Maßnahmen ergriffen werden.
erneute Prüfung im
Frühjahr 2013
Ein eingelassener Streifen, wie von
der Kommission gefordert, birgt
erhebliche Gefahren bzgl. eines
Ausbrechens. Ein Aufbringen eines
Klebe- oder Farbstreifens ist auf dem
edlen Naturstein nicht angemessen
und nicht dauerhaft haltbar.
Das nachträgliche Einbringen der
Granitpunkte wird Kosten in Höhe von
ca. 11.000 Euro hervorrufen.
Vorlage FB 61/0630/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 4/8
7
Treppenlifte wurden
auf Grund der
Kosteneinsparung
gegenüber dem
gläsernen Aufzug
akzeptiert. Forderung
nach Benutzbarkeit
ausschließlich mit
Euroschlüssel
(Begrenzung des
Nutzerkreises) und mit
Begleitperson
Die Treppenlifte sind auch aus Sicht
der Verwaltung nicht die optimale
Lösung. Um aber eine Erreichbarkeit
der Terrassenebene von beiden
Seiten (Katschhof und Markt) zu
ermöglichen und die Situation im
Vergleich zum Vorzustand hinsichtlich
der Barrierefreiheit zu verbessern,
wurden sie eingeplant.
kein Handlungsbedarf
Die Beschränkung auf einen engen
Benutzerkreis (Euroschlüssel) wurde
zuerst von der Kommission gefordert.
Diese Beschränkung ist sehr
bedauerlich, weil sie anderen
mobilitätseingeschränkten Personen,
wie älteren Menschen, Personen mit
Kinderwagen u.a., die Benutzung
verwehrt.
Die Verwaltung verspricht sich aber
ebenso wie die Kommission von
dieser Beschränkung, dass die Lifte
weniger wartungsanfällig sein werden
und dadurch geringere Ausgaben
gegenüber einer freien Benutzbarkeit
entstehen werden.
Mobilitäseingeschränkte
Die Forderung nach der
Benutzbarkeit mit einer Begleitperson
wurde erst nach der Ausschreibung
an die Verwaltung herangetragen. Die
Verwaltung hält eine Umsetzung aber
auch nicht für erforderlich, weil an
beiden Treppenliften auf der Treppe
ausreichend Platz eingeplant wurde,
so dass eine Begleitperson dort
neben dem Lift hergehen kann.
8
An der Rampe
(Behinderteneingang
Centre Charlemagne)
fehlen Radabweiser
und Handlauf
Auf Handlauf und Radabweiser wurde
verzichtet, um Restriktionen auf dem
Katschhof als Ort für
unterschiedlichste Veranstaltungen zu
vermeiden.
kein Handlungsbedarf
Die Nachrüstung eines Geländers mit
Radabweiser würde Kosten in Höhe
von ca. 3.000 Euro hervorrufen und
bei starkem Besucherandrang eine
Behinderung darstellen.
9
Behinderten-Toiletten
werden im gesamten
Stadtgebiet gefordert.
24-h-WC in RitterChorus-Straße wird
von daher begrüßt,
kann aber nur Anfang
sein.
Vorlage FB 61/0630/WP16 der Stadt Aachen
Die Verwaltung schließt sich dieser
Einschätzung an. Allerdings ist die
Einflussmöglichkeit der Stadt bei der
Einrichtung von Behindertentoiletten
im Stadtgebiet begrenzt.
kein Handlungsbedarf
In der Ritter-Chorus-Straße hat die
Stadt die Möglichkeit im ehemaligen
Verwaltungsgebäude eine
entsprechende Toilettenanlage
einzurichten, die ebenerdig erreichbar
ist und in der Nähe der
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 5/8
Behindertenparkplätze auf dem
Klosterplatz sowie dem Katschhof mit
den vielen Veranstaltungen liegt.
Zuletzt wurde in Kooperation mit der
RWTH im Bereich Templergraben
die Einrichtung eines barrierefreien
24-h-WC’s vereinbart.
10
zwei zusätzliche
Behindertenparkplätze
am Klosterplatz
reichen nicht aus
Zurzeit befinden sich vier
Behindertenparkplätze im Bereich
Klosterplatz/ Johannes-Paul-II.Straße. Davon ist ein Parkplatz fest
vergeben. Die Verwaltung hält die
Einrichtung von zusätzlich zwei
weiteren Parkplätzen für angemessen
kein Handlungsbedarf
11
Planung (bereits
Vorplanung) muss
frühzeitig in der
Kommission
vorgestellt werden
Die Kommission wird üblicherweise
zum ersten Mal während der
Entwurfsplanung eingebunden. Es ist
in den meisten Fällen nicht
zielführend, bereits die Vorplanung in
der Kommission vorzustellen.
Zunächst sollte der Verwaltung der
politische Auftrag (z.B. auf Grundlage
der Vorplanung) vorliegen, überhaupt
eine Entwurfsplanung mit einem
bestimmten Inhalt zu erstellen.
Grundsätzlich wird die
Kommission während
der Entwurfsplanung
und der
Ausführungsplanung
eingebunden.
Allgemein
Erst danach lässt sich mit der
Kommission sowie anderen
Interessenvertretern über die
Entwurfsdetails sprechen.
Vorlage FB 61/0630/WP16 der Stadt Aachen
Ihre Stellungnahme
wird in den Vorlagen
stichwortartig
wiedergegeben, um den
Abwägungsprozess
transparent zu
gestalten.
Im Projekt Freiraumgestaltung
Welterbe wurde die Einbindung
bereits ab Vorliegen des
Wettbewerbsergebnisses begonnen
und kontinuierlich fortgeführt. Von
dieser ständigen Rückkopplung mit
der Kommission hat auch die
Verwaltung profitiert. Allerdings ist ein
solcher Prozess auch äußerst
zeitaufwändig und hat trotzdem nicht
in allen Punkten zu einer
einvernehmlichen Lösung geführt.
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 6/8
Was machen andere Städte
Die Auseinandersetzung, die sich in Aachen zwischen der Kommission Barrierefreies Bauen und der
Stadtverwaltung hinsichtlich stadtgestalterischer Projekte abspielt, läuft in anderen Städten ebenso.
Es liegt in der Natur der Sache, dass es auch in anderen Städten ein Ringen um eine gute Lösung
gibt. Die Ergebnisse sind sehr unterschiedlich und es lohnt sich, die Augen in anderen Städten –
insbesondere bei neueren Projekten – aufzuhalten. Meist ist der Wille zur Erfüllung der verschiedenen
und oft konträren Belange deutlich erkennbar.
Interessant sind Projekte, in denen die jeweilige Kommission der Umbauplanung zugestimmt hat. Dies
ist zum Beispiel in Lübeck und Hildesheim in ganz aktuellen Projekten in der Innenstadt bzw. im
Welterbebereich der Fall gewesen.
In Lübeck (s. Anlage 1), dessen Altstadt zum UNESCO-Weltkulturerbe zählt, wurde eine sehr
reduzierte Gestaltung gewählt. Großräumig wurden Straßenzüge in der Innenstadt mit dem
ortstypischen roten Granit gepflastert. Auf optische Kontraste wurde durchgehend verzichtet. In
Gefahrenbereichen, z. B. an einer Bushaltestelle wird nur durch taktile Elemente gewarnt und geleitet.
Anzumerken ist allerdings, dass der Asphaltbelag der Busspur allein schon einen starken Kontrast
zum rötlichen Granitbelag bildet.
In Hildesheim (s. Anlage 2, Bild 1) werden für die Vernetzung der verschiedenen Welterbestätten
Straßenzüge umgestaltet. Hier werden taktile und optische Kontraste umgesetzt. Allerdings wird
zwischen den unterschiedlichen Natursteinmaterialien kein normgerechter Hell-Dunkel-Kontrast
erreicht. Der Behindertenverband sieht trotzdem eine ausreichende Führung gewährleistet.
In Maastricht (s. Anlage 2, Bild 2) wurde der Übergang von Altstadt und Maasufer mit den Materialien
Grauwacke (v.a. als Platinen) und Blaustein (Plattenbelag und Treppen) gestaltet. Als Leitsystem wird
dabei eine Linie aus Blausteinplatten eingesetzt. Der Kontrast der zwei Materialien sowie
unterschiedliche Oberflächenbearbeitungen bilden auch jeweils den oberen Abschluss von
Treppenanlagen. Zusätzlich sind in einigen Bereichen in die Treppen helle Natursteinpunkte
eingelassen - ähnlich dem Vorschlag, den die Aachener Verwaltung für die Freitreppe am Rathaus
macht.
Münster wirbt mit seiner Barrierefreiheit. In der „guten Stube“, dem Prinzipalmarkt, wurden „Furten“ für
Gehbehinderte mit geschnittenem Pflasterbelag in das ansonsten buckelige Pflaster eingefügt (s.
Anlage 2, Bild 3). Kontrastierende Leitelemente für Sehbehinderte in diesem sensiblen Bereich
wurden nicht umgesetzt.
Wenn man nun wiederum einen Blick nach Aachen wirft, wird man feststellen, dass hier in den letzten
Projekten, optische Kontraste umgesetzt wurden, die sich in das Gestaltkonzept einfügen.
Der „Aachener Standard“ wird bei Umbau- bzw. Neubauprojekten grundsätzlich angewandt (s.
Viktoriaallee, Boxgraben).
In Fußgängerzonen, wie dem Holz- und Dahmengraben oder der Ursulinerstraße sind deutliche
optische Kontraste umgesetzt worden.
Die Verwaltung sucht also durchaus nach geeigneten Lösungen gerade auch für Sehbehinderte und
Ziel ist es, den verschiedenen Belangen gleichermaßen Rechnung zu tragen.
Vorlage FB 61/0630/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 7/8
Anlage/n:
1.
Beispiele aus Lübeck
2.
Beispiele aus Hildesheim, Münster, Maastricht
Vorlage FB 61/0630/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 8/8
Anlage 1
Lübeck, Holstenstraße
Lübeck, Schmiedestraße
Lübeck, Klingenberg
Anlage 2
Hildesheim
Münster, Prinzipalmarkt
Maastricht