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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
105988.pdf
Größe
2,7 MB
Erstellt
17.02.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:39

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0626/WP16 öffentlich 17.02.2012 FB 61/20 // Dez. III II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte hier: A. Bericht über das Ergebnis aus der Offenlage B. Empfehlung zum Satzungsbeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 14.03.2012 15.03.2012 B-1 PLA Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Außerdem empfiehlt sie dem Rat, die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Außerdem empfiehlt er dem Rat, die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen Durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Aachen keine Kosten. Vorlage FB 61/0626/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 1/3 Erläuterungen: Anlass der Bebauungsplanänderung Der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - setzt entlang der Nordstraße ein Zuund Abfahrtsverbot fest. Damit soll sichergestellt werden, dass die Erschließung der Betriebe, die sich in Zukunft entlang der Nordstraße ansiedeln werden, aber auch die Erschließung der bereits vorhandenen Betriebe, von der neuen Erschließungsstraße aus erfolgt. Die neue Baustraße soll bis spätestens 31.12.2013 fertiggestellt sein. Um die privaten Betriebe entlang der Nordstraße nicht über Jahre in ihrer Entwicklung zu behindern, hatte die Verwaltung mit Zustimmung der Bezirksvertretung Aachen-Brand dem Eigentümer des Grundstückes der ehemaligen Fa. Chmel, zur Erschließung der vorhandenen Gewerbehallen über die im Bebauungsplan festgesetzte “Private Grünfläche”, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Der Eigentümer musste sich in einem Erschließungsvertrag verpflichten, die vorübergehend geduldete derzeit vorhandene Zufahrt von der Nordstraße unverzüglich aufzugeben, sobald die (rückwärtige) öffentliche Erschließung hergestellt und benutzbar ist. Außerdem musste in einem schalltechnischen Gutachten die Unbedenklichkeit nachgewiesen werden. Gegen diesen Befreiungsbescheid hatten angrenzende Bewohner geklagt. Das Gericht ist zu der Auffassung gekommen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung nicht vorlagen, da die Festsetzungen “Private Grünfläche” und “Bereich ohne Ein- und Ausfahrt” hier Drittschutz vermitteln. Die baurechtliche Zulässigkeit bedarf daher der vorherigen Planänderung. Daher schlug die Verwaltung vor, den Bebauungsplan vereinfacht zu ändern und die Schriftlichen Festsetzungen so zu ergänzen, dass die Regelungen der Ein- und Ausfahrtsbereiche an der Nordund Eckener Straße und die Nutzung der privaten Grünfläche an der Nordstraße erst mit Fertigstellung der neuen Erschließungsstraße, spätestens ab 31.12.2013 gelten. In der Sitzung am 06.10.2011folgte die Bezirksvertretung Aachen-Brand dem Vorschlag der Verwaltung und empfahl dem Planungsausschuss, den Bebauungsplan Nr. 828 A vereinfacht zu ändern und die II. Änderung öffentlich auszulegen. In seiner Sitzung am 13.10.2011 beschloss der Planungsausschuss die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A durchzuführen, und die II. Änderung öffentlich auszulegen. Am 01.12.2011 fand eine Bürgerinformation in der Karl-Kuck-Straße statt, in der über den weiteren Fortgang der Boden- und Sanierungsarbeiten berichtet werden sollte. Im Nachgang zu dieser Bürgerinformation gingen zwei Anfragen an die Bezirksvertretung Aachen-Brand und ein Schreiben der Anwohnerinitiative ein, die sich teilweise auf die Erschließungssituation von der Nordstraße bezogen. Diese Fragen wurden teilweise bereits beantwortet, werden aber auch mit in die Abwägung zur II. Änderung eingestellt. Vorlage FB 61/0626/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 2/3 Die öffentliche Auslegung der II. Änderung erfolgte in der Zeit vom 31.10. bis zum 02.12.2011. Alle Eingaben der Bürger sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit) beigefügt. Auf die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange konnte verzichtet werden, da die Grundzüge der Planung nicht verändert werden und keine Behörden von dieser Änderung betroffen sind. Vorschlag der Verwaltung Die Eingaben zur Offenlage führen nicht zu einer Änderung der Planung, daher empfiehlt die Verwaltung die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - als Satzung zu beschließen. Anlage/n: - Abwägungsvorschlag der Öffentlichkeitsbeteiligung - Schriftliche Festsetzungen - Begründung Vorlage FB 61/0626/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.06.2013 Seite: 3/3 Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte Eingaben zur Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bereich zwischen Eckenerstraße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweg im Stadtbezirk Aachen-Brand Lage des Plangebietes II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 19.01.2012 Inhaltsverzeichnis Schreiben 1 vom 24.11.2011, ...................................................................... 3 Schreiben 2 vom November 2011, Anwohnerinititative Wohnumfeldverbesserung Nordviertel Aachen-Brand........... 4 Schreiben 3 vom 27.11.2011, ............................................................................... 5 Schreiben 4 vom 02.12.2011, Rechtsanwälte Delheid Soiron Hammer, Friedrichstraße 17-19, Aachen ........................ 7 2 II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 19.01.2012 Schreiben 1 vom 24.11.2011, 3 II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 19.01.2012 Schreiben 2 vom November 2011, Anwohnerinititative Wohnumfeldverbesserung Nordviertel Aachen-Brand 4 II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 19.01.2012 Schreiben 3 vom 27.11.2011, 5 II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 19.01.2012 Schreiben 3, Seite - 2 - 6 II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 19.01.2012 Schreiben 4 vom 02.12.2011, Rechtsanwälte Delheid Soiron Hammer, Friedrichstraße 17-19, Aachen 7 II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 19.01.2012 Schreiben 4, Seite - 2 - 8 II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 19.01.2012 Schreiben 4, Seite - 3 - 9 Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Abwägungsvorschlag zur II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bereich zwischen Eckenerstraße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweg im Stadtbezirk Aachen-Brand Lage des Plangebietes II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 19.01.2012 Inhaltsverzeichnis Zu Schreiben 1 vom 24.11.2011, 3 Zu Schreiben 2 vom November 2001, Anwohnerinititative Wohnumfeldverbesserung Nordviertel Aachen-Brand ..... 4 Zu Schreiben 3 vom 27.11.2011, 5 Zu Schreiben 4 vom 02.12.2011, Rechtsanwälte Delheid Soiron Hammer, Friedrichstraße 17-19, Aachen................... 6 2 II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 19.01.2012 Zu Schreiben 1 vom 24.11.2011, Stellungnahme der Verwaltung Die Fragen beziehen sich nicht auf die II. Änderung des Bebauungsplanes. Eine Beantwortung erfolgte bereits schriftlich an die Bezirksvertretung und wird hier nur zur Information aufgenommen. zu Frage 1: Der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - setzt entlang der rückwärtigen Grenze der Wohnbebauung an der Nordstraße “Stellplätze” fest. Der Bereich zwischen dem Betriebsgebäude und der Wohnbebauung ist Bestandteil des Gewerbegebietes, jedoch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Nach § 23 Abs. 5 BauNVO sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO zulässig. Damit sind untergeordnete Nebennutzungen, wie beispielsweise das Abstellen Containern für gewerbliche Abfälle zulässig, sofern nicht das Gebot der Rücksichtnahme, z.B. aufgrund von Gerüchen, verletzt wird. Das Abstellen von PKW ist durch den Bebauungsplan ausdrücklich zugelassen. Zu Frage 2: Eine Benutzung der Zufahrt durch Müllfahrzeuge ist zulässig, sofern die Grenzwerte aus dem Immissionsschutz nicht überschritten werden, davon ist zur Tagzeit auszugehen. Zu Frage 3: Im Bereich der Zufahrt der Firma Jacobs von der Nordstraße aus setzt der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - “Private Grünfläche” fest. Gestalterische Regelungen zu dieser Fläche trifft der Bebauungsplan nicht. In einer privaten Grünfläche ist das Anlegen von Wegen zulässig und somit eine Fuß- oder Radwegeanbindung des Grundstücks der Fa. Jacobs über die private Grünfläche nicht ausgeschlossen. Nicht zulässig ist eine Lagerung von Müll oder das Abstellen von Fahrzeugen auf der festgesetzten Grünfläche. 3 II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 19.01.2012 Zu Schreiben 2 vom November 2001, Anwohnerinititative Wohnumfeldverbesserung Nordviertel Aachen-Brand Stellungnahme der Verwaltung Zu: Bebauungsplan Nr. 828 Teil B: Bislang konnte die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 828 Teil B noch nicht eintreten, da ein hierfür erforderlicher öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Brand, Flur 10, Flurstück 79 (Nutzer THW), die BIMA, noch nicht zum Abschluss kam. Sobald die BIMA gegengezeichnet hat soll das Bebauungsplanverfahren wieder aufgenommen werden. Mit einer Rechtskraft des Teiles B ist also noch im Verlauf des Jahres 2012 zu rechnen. Zu: Querung Vennbahnweg Die Kreuzung Vennbahnweg / Straße Camp Pirotte ist so ausgebaut worden, dass die Radfahrer auf dem Vennbahnweg in der Vorfahrt untergeordnet sind. Für sie steht mittlerweile aus beiden Fahrtrichtungen auch ein VZ 205 StVO "Vorfahrt gewähren" draußen. Sicherlich müssen sich die Radfahrer an die neue zu beachtende Straßeneinmündung gewöhnen, zumal sie bisher auch durch Bauzaunelemente versperrt war und somit wenige Fahrzeuge nur herausfuhren. Die anstehenden Material- und Aushubtransporte werden bei den Radfahrern diese Straße als zu beachtende Einmündung erkennen lassen und binnen weniger Wochen genauso ein Anhalten erzeugen wie an den Einmündungen Eckenerstraße oder Rombachstraße. Zu: Abpflanzung Nordstraße Bei der im festgesetzten „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ entlang der Nordstraße handelt es sich nicht um eine Ausgleichsfläche die bei der Ermittlung der Eingriffs- Ausgleichsberechnung mit angerechnet wurde. Wie bei anderen Gewerbegebieten (z.B. Schlottfeld, Laurensberg) ist hier der (zukünftige) Grundstückseigentümer für eine bebauungsplankonforme Bepflanzung zuständig; üblicherweise erfolgt diese dann in direktem zeitlichen Zusammenhang mit der Neubaumaßnahme. Zu: Zufahrt Nordstraße zur Fa. Jacobs Im Bereich der Zufahrt der Firma Jacobs von der Nordstraße aus setzt der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - “Private Grünfläche” fest. Gestalterische Regelungen zu dieser Fläche triftt der Bebauungsplan nicht. Die Löschwasserversorgung für das Grundstück der Fa. Jacobs erfolgt nach Herstellung der neuen Erschließungsstraße von der neuen Straße aus. Dieses ist als Nebenbestimmung in die Baugenehmigung aufgenommen worden. Zu: Erschließung der Grundstücke Nordstraße 62/ 64ff In den Jahren 2004 bis 2008 wurde seitens der Bauverwaltung mit der Fa. Grünzig im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren (z.B. Nutzungsänderung) Verträge abgeschlossen, in denen sich die Bauherrin verpflichtete die vorhandenen Zufahrten von der Nordstraße unverzüglich aufzugeben, sobald die neue (rückwärtige) öffentliche Erschließungsanlage hergestellt und benutzbar ist. Eine Ausnahme hiervon bildet das Grundstück Nordstraße 62, Flurstück 64 insofern, als dass die vorhandene Bebauung einschließlich der Zufahrt von der Nordstraße Bestandsschutz genießt. Sobald jedoch eine grundlegende Änderung der Bausubstanz (mind. 50 % des Bauvolumens) erfolgt, ist die Bauherrin verpflichtet die neu herzustellende Erschließungsanlage an ihr Grundstück anzubinden. Dieser Bestandsschutz für die Nutzung einschließlich der Erschließung von der Nordstraße wurde bereits während des laufenden Bebauungsplanverfahrens seitens der Stadt – FB 61 – anerkannt. Darüber hinaus ist diese Situation sowohl der Bezirksvertretung Brand als auch dem Planungsausschuss schon seit 2003 bekannt.“ Zu: Änderung der Adressen bestehender Betriebe In der Regel bekommen Grundstücke zu der Straße Hausnummern (Adresse), an der die Haupterschließung und Zufahrt liegt. Das schließt aber die Ausnahme nicht aus, wenn es eine Zweiterschließung gibt.“ Zu: Bezeichnung der Straßen (Straßennamen) im Camp Pirotte Die Bezirksvertretung Brand hat in ihrer Sitzung am 7.12.2011 beschlossen, die Straße "Camp Pirotte" von der Debyestraße bis zur Straße "Im Erdbeerfeld" und darüber hinaus bis zur Nordstraße einschließlich der inneren Erschließungsstraßen in "Gewerbepark Brand" umzubenennen bzw. die Stichstraßen so zu benennen.“ 4 II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 19.01.2012 Zu Schreiben 3 vom 27.11.2011, Stellungnahme der Verwaltung Die Fragen beziehen sich nicht auf die II. Änderung des Bebauungsplanes. Eine Beantwortung erfolgte bereits schriftlich an die Bezirksvertretung und wird hier nur zur Information aufgenommen. Die Reifenlagerung der Firma 4Wheels GmbH ist nicht genehmigt, ein Antrag auf Änderungsgenehmigung liegt bislang nicht vor. Die Sache wurde ordnungsbehördlich aufgegriffen, bis auf weiteres ist die Nutzung zu untersagen. Der Bebauungsplan Nr. 828 A setzt für den Bereich “Gewerbegebiet Zone I” (GE 1) fest. Die Gliederung in Zone 1 erfolgt auf Grundlage des Abstandserlasses NRW, sodass die zulässigen baulichen Nutzungen keine unzumutbaren Immissionen auf die benachbarten Wohngebiete erzeugen. Gemäß § 8 Abs. 2 Baunutzungsverordnung ist Lagernutzung in einem Gewerbegebiet zulässig und wird in dem Bebauungsplan Nr. 828 A auch nicht ausgeschlossen. Der Umfang der Lagernutzung ist abhängig von einer brandschutztechnischen Bewertung, die von einem Sachverständigen sowie der Bauaufsicht der Stadt Aachen im Rahmen einer Prüfung eines Bauantrages vorzunehmen ist. Nach hier vorliegenden Erkenntnissen nutzt die Firma 4Wheels GmbH die nördliche Zufahrt von der Eckenerstraße, diese wird formell mit von der Genehmigung der Firma Jakobs erfasst. Relevant in der Praxis ist jedoch nicht, ob eine Zufahrt durch die Firma Jakobs nicht mehr genutzt wird, sondern ob die anderen Zufahrten über das genehmigten Maß hinaus genutzt und somit die Grenzwerte der TA Lärm nunmehr überschritten werden. Dafür liegen hier keine Hinweise vor. Die Sache ist in einem noch zu stellenden Antrag auf (Nutzungs-) Änderung zu prüfen. Aufgrund der fehlenden Genehmigung erübrigt sich die Beantwortung der Ergänzungsfragen. Ergänzung: Die Nutzung des Reifenlagers ist mit Schreiben vom 11.01.2012 untersagt worden. Zwischenzeitlich ist der Antrag auf Nutzungsänderung für ein Reifenlager eingegangen und wird derzeit geprüft. 5 II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung Fassung vom 19.01.2012 Zu Schreiben 4 vom 02.12.2011, Rechtsanwälte Delheid Soiron Hammer, Friedrichstraße 17-19, Aachen Stellungnahme der Verwaltung Ein Grundstück gilt als “öffentlich-rechtlich erschlossen”, wenn die Baustraße fertig gestellt ist. Mit diesem Zeitpunkt können Baugenehmigungen erteilt werden. Verdeutlicht werden kann dies am Beispiel der neuen Wohngebiete in Aachen. Der Endausbau der Erschließungsstraßen erfolgt erst, wenn mindestens 80 % des Gebietes bebaut ist. Der öffentliche rechtliche Vertrag, der am 24.01.2006 zwischen der Stadt Aachen und der Firma Grünzig geschlossen wurde, hat weiterhin Bestand und ist von diesem Änderungsverfahren nicht betroffen. Für das Grundstück Nordstraße 62, Flurstücke 64 besteht für die vorhandene Bebauung einschließlich der Zufahrt von der Nordstraße Bestandsschutz. Sobald jedoch eine grundlegende Änderung der Bausubstanz (mind. 50 % des Bauvolumens) erfolgt, ist die Bauherrin verpflichtet die neu herzustellende Erschließungsanlage an ihr Grundstück anzubinden. 6 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zur II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte Teil A für den Bereich zwischen Eckenerstraße, Nordstraße, Brander Heide, Vennbahnweg und Debyestraße im Stadtbezirk Aachen-Brand Ergänzung zu den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 828 Teil A Lage des Plangebietes SF zur II. Änd. BP Nr. 828 -Gewerbegebiet Camp Pirotte- / Teil A Fassung vom 25.01.2012 Gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird in Ergänzung zu den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 828 Teil A festgesetzt: 1. Die Festsetzungen “Bereich ohne Ein- und Ausfahrt” entlang der Nordstraße sowie “Beschränkung auf Einund Ausfahrten zu Nutzungen, die im allgemeinen Wohngebiet zulässig sind” entlang der Eckener Straße gelten erst mit Fertigstellung der rückwärtigen öffentlichen Erschließung, spätestens am 31.12.2013. 2. Bis zur Fertigstellung der rückwärtigen öffentlichen Erschließung, längstens bis zum 31.12.2013, ist die Nutzung der im Bebauungsplan festgesetzten “Privaten Grünfläche” an der Nordstraße als Ein- und Ausfahrt zum bzw. vom Grundstück Nordstraße 60 (Gemarkung Brand, Flur 10 Flurstücke 80 und 83) zulässig. Diese schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am . 2012 die II. Änderung des Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte - / Teil A als Satzung beschlossen hat. Aachen, den .2012 (Gisela Nacken) Schriftliche Festsetzungen zur Satzung Seite 2 von 2 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte Teil A für den Bereich zwischen Eckenerstraße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweg im Stadtbezirk Aachen-Brand Lage des Plangebietes Begründung zur II. Änd. BP Nr. 828 -Gewerbegebiet Camp Pirotte- / Teil A Fassung vom 25.01.2012 Inhaltsverzeichnis 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 2. Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung 3. Auswirkungen der Planung 4. Kosten Begründung zur Satzung Seite 2/3 Begründung zur II. Änd. BP Nr. 828 -Gewerbegebiet Camp Pirotte- / Teil A 1. Fassung vom 25.01.2012 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation Der Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Teil A ist seit 1997 rechtsverbindlich. Er setzt an der Nordstraße/Ecke Eckenerstraße ein “Allgemeines Wohngebiet” fest. Die getroffene Festsetzung dient der Sicherung des vorhandenen Bestandes und wird damit der vorhandenen und gegenüberliegenden Nutzung gerecht. Als Abgrenzung des Wohngebietes zum Gewerbegebiet wurde die ehemalige Zufahrt zum Grundstück der Tuchfabrik Chmel als “Private Grünfläche” festgesetzt. Zur Entlastung der angrenzenden Wohngebiete vom LKW-Verkehr sollen die Grundstücke entlang der Nordstraße sowie das Grundstück der ehemaligen Tuchfabrik Chmel über das rückwärtige Gewerbegebiet -Camp Pirotte- erschlossen werden. Deshalb wurde entlang der Nordstraße ein “Ein- und Ausfahrtsverbot” sowie entlang der Eckener Straße eine “Beschränkung auf Ein- und Ausfahrten zu Nutzungen, die im allgemeinen Wohngebiet zulässig sind” festgesetzt. 2. Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung Um die Betriebe an der Nordstraße nicht über Jahre wegen der noch fehlenden rückwärtigen Erschließung in ihrer Entwicklung zu behindern, erhalten die Festsetzungen “Bereich ohne Ein- und Ausfahrt” entlang der Nordstraße und “Beschränkung auf Ein- und Ausfahrten zu Nutzungen, die im allgemeinen Wohngebiet zulässig sind” entlang der Eckener Straße erst mit Fertigstellung der rückwärtigen öffentlichen Erschließung, spätestens zum 31.12.2013 Gültigkeit. Außerdem ist bis zur Fertigstellung der rückwärtigen öffentlichen Erschließung, längstens bis zum 31.12.2013, die Nutzung der im Bebauungsplan festgesetzten “Privaten Grünfläche” an der Nordstraße als Ein- und Ausfahrt zum bzw. vom Grundstück Nordstraße 60 (Gemarkung Brand, Flur 10 Flurstücke 80 und 83) zulässig. 3. Auswirkungen der Planung Durch die geplanten Änderungen sind keine Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Deshalb ist eine Umweltprüfung sowie ein Umweltbericht nicht erforderlich. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Da durch die geplanten Änderungen die Grundzüge der Planung sowie öffentliche Belange nicht berührt werden, kann der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - in einem Verfahren der vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB geändert werden. Die Schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 828 -Gewerbegebiet Camp Pirotte - Teil A behalten auch für die II. Änderung ihre Gültigkeit. 4. Kosten Durch die Bebauungsplanänderung entstehen der Stadt Aachen keine Kosten. Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt am .2012 die II. Änderung des Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte - / Teil A als Satzung beschlossen hat. Aachen, den 2012 (Marcel Philipp) Begründung zur Satzung Seite 3/3