Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105988.pdf
Größe
2,7 MB
Erstellt
17.02.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0626/WP16
öffentlich
17.02.2012
FB 61/20 // Dez. III
II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbegebiet
Camp Pirotte hier: A. Bericht über das Ergebnis aus der Offenlage
B. Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.03.2012
15.03.2012
B-1
PLA
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der
Offenlage zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen.
Außerdem empfiehlt sie dem Rat, die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A
- Gewerbegebiet Camp Pirotte - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen.
Außerdem empfiehlt er dem Rat, die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A
- Gewerbegebiet Camp Pirotte - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
Vorlage FB 61/0626/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Anlass der Bebauungsplanänderung
Der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - setzt entlang der Nordstraße ein Zuund Abfahrtsverbot fest. Damit soll sichergestellt werden, dass die Erschließung der Betriebe, die sich
in Zukunft entlang der Nordstraße ansiedeln werden, aber auch die Erschließung der bereits
vorhandenen Betriebe, von der neuen Erschließungsstraße aus erfolgt. Die neue Baustraße soll bis
spätestens 31.12.2013 fertiggestellt sein.
Um die privaten Betriebe entlang der Nordstraße nicht über Jahre in ihrer Entwicklung zu behindern,
hatte die Verwaltung mit Zustimmung der Bezirksvertretung Aachen-Brand dem Eigentümer des
Grundstückes der ehemaligen Fa. Chmel, zur Erschließung der vorhandenen Gewerbehallen über die
im Bebauungsplan festgesetzte “Private Grünfläche”, eine Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes erteilt.
Der Eigentümer musste sich in einem Erschließungsvertrag verpflichten, die vorübergehend geduldete
derzeit vorhandene Zufahrt von der Nordstraße unverzüglich aufzugeben, sobald die (rückwärtige)
öffentliche Erschließung hergestellt und benutzbar ist. Außerdem musste in einem schalltechnischen
Gutachten die Unbedenklichkeit nachgewiesen werden.
Gegen diesen Befreiungsbescheid hatten angrenzende Bewohner geklagt. Das Gericht ist zu der
Auffassung gekommen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung nicht vorlagen, da
die Festsetzungen “Private Grünfläche” und “Bereich ohne Ein- und Ausfahrt” hier Drittschutz
vermitteln. Die baurechtliche Zulässigkeit bedarf daher der vorherigen Planänderung.
Daher schlug die Verwaltung vor, den Bebauungsplan vereinfacht zu ändern und die Schriftlichen
Festsetzungen so zu ergänzen, dass die Regelungen der Ein- und Ausfahrtsbereiche an der Nordund Eckener Straße und die Nutzung der privaten Grünfläche an der Nordstraße erst mit
Fertigstellung der neuen Erschließungsstraße, spätestens ab 31.12.2013 gelten.
In der Sitzung am 06.10.2011folgte die Bezirksvertretung Aachen-Brand dem Vorschlag der
Verwaltung und empfahl dem Planungsausschuss, den Bebauungsplan Nr. 828 A vereinfacht zu
ändern und die II. Änderung öffentlich auszulegen. In seiner Sitzung am 13.10.2011 beschloss der
Planungsausschuss die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A durchzuführen, und die II.
Änderung öffentlich auszulegen.
Am 01.12.2011 fand eine Bürgerinformation in der Karl-Kuck-Straße statt, in der über den weiteren
Fortgang der Boden- und Sanierungsarbeiten berichtet werden sollte. Im Nachgang zu dieser
Bürgerinformation gingen zwei Anfragen an die Bezirksvertretung Aachen-Brand und ein Schreiben
der Anwohnerinitiative ein, die sich teilweise auf die Erschließungssituation von der Nordstraße
bezogen. Diese Fragen wurden teilweise bereits beantwortet, werden aber auch mit in die Abwägung
zur II. Änderung eingestellt.
Vorlage FB 61/0626/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 2/3
Die öffentliche Auslegung der II. Änderung erfolgte in der Zeit vom 31.10. bis zum 02.12.2011.
Alle Eingaben der Bürger sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als
Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit) beigefügt.
Auf die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange konnte verzichtet werden,
da die Grundzüge der Planung nicht verändert werden und keine Behörden von dieser Änderung
betroffen sind.
Vorschlag der Verwaltung
Die Eingaben zur Offenlage führen nicht zu einer Änderung der Planung, daher empfiehlt die
Verwaltung die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - als
Satzung zu beschließen.
Anlage/n:
-
Abwägungsvorschlag der Öffentlichkeitsbeteiligung
-
Schriftliche Festsetzungen
-
Begründung
Vorlage FB 61/0626/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.06.2013
Seite: 3/3
Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
- Gewerbegebiet Camp Pirotte Eingaben zur Beteiligung der Öffentlichkeit
für den Bereich zwischen Eckenerstraße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweg
im Stadtbezirk Aachen-Brand
Lage des Plangebietes
II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
- Gewerbegebiet Camp Pirotte -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 19.01.2012
Inhaltsverzeichnis
Schreiben 1 vom 24.11.2011,
...................................................................... 3
Schreiben 2 vom November 2011, Anwohnerinititative Wohnumfeldverbesserung Nordviertel Aachen-Brand........... 4
Schreiben 3 vom 27.11.2011,
............................................................................... 5
Schreiben 4 vom 02.12.2011, Rechtsanwälte Delheid Soiron Hammer, Friedrichstraße 17-19, Aachen ........................ 7
2
II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
- Gewerbegebiet Camp Pirotte -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 19.01.2012
Schreiben 1 vom 24.11.2011,
3
II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
- Gewerbegebiet Camp Pirotte -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 19.01.2012
Schreiben 2 vom November 2011, Anwohnerinititative Wohnumfeldverbesserung Nordviertel Aachen-Brand
4
II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
- Gewerbegebiet Camp Pirotte -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 19.01.2012
Schreiben 3 vom 27.11.2011,
5
II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
- Gewerbegebiet Camp Pirotte -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 19.01.2012
Schreiben 3, Seite - 2 -
6
II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
- Gewerbegebiet Camp Pirotte -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 19.01.2012
Schreiben 4 vom 02.12.2011, Rechtsanwälte Delheid Soiron Hammer, Friedrichstraße 17-19, Aachen
7
II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
- Gewerbegebiet Camp Pirotte -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 19.01.2012
Schreiben 4, Seite - 2 -
8
II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
- Gewerbegebiet Camp Pirotte -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 19.01.2012
Schreiben 4, Seite - 3 -
9
Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Abwägungsvorschlag
zur
II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
- Gewerbegebiet Camp Pirotte Beteiligung der Öffentlichkeit
für den Bereich zwischen Eckenerstraße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweg
im Stadtbezirk Aachen-Brand
Lage des Plangebietes
II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
- Gewerbegebiet Camp Pirotte -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 19.01.2012
Inhaltsverzeichnis
Zu Schreiben 1 vom 24.11.2011,
3
Zu Schreiben 2 vom November 2001, Anwohnerinititative Wohnumfeldverbesserung Nordviertel Aachen-Brand ..... 4
Zu Schreiben 3 vom 27.11.2011,
5
Zu Schreiben 4 vom 02.12.2011, Rechtsanwälte Delheid Soiron Hammer, Friedrichstraße 17-19, Aachen................... 6
2
II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
- Gewerbegebiet Camp Pirotte -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 19.01.2012
Zu Schreiben 1 vom 24.11.2011,
Stellungnahme der Verwaltung
Die Fragen beziehen sich nicht auf die II. Änderung des Bebauungsplanes. Eine Beantwortung erfolgte bereits schriftlich an
die Bezirksvertretung und wird hier nur zur Information aufgenommen.
zu Frage 1:
Der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - setzt entlang der rückwärtigen Grenze der Wohnbebauung
an der Nordstraße “Stellplätze” fest. Der Bereich zwischen dem Betriebsgebäude und der Wohnbebauung ist Bestandteil
des Gewerbegebietes, jedoch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Nach § 23 Abs. 5 BauNVO sind auf den
nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO zulässig. Damit sind untergeordnete
Nebennutzungen, wie beispielsweise das Abstellen Containern für gewerbliche Abfälle zulässig, sofern nicht das Gebot der
Rücksichtnahme, z.B. aufgrund von Gerüchen, verletzt wird. Das Abstellen von PKW ist durch den Bebauungsplan ausdrücklich zugelassen.
Zu Frage 2:
Eine Benutzung der Zufahrt durch Müllfahrzeuge ist zulässig, sofern die Grenzwerte aus dem Immissionsschutz nicht überschritten werden, davon ist zur Tagzeit auszugehen.
Zu Frage 3:
Im Bereich der Zufahrt der Firma Jacobs von der Nordstraße aus setzt der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet
Camp Pirotte - “Private Grünfläche” fest. Gestalterische Regelungen zu dieser Fläche trifft der Bebauungsplan nicht. In einer
privaten Grünfläche ist das Anlegen von Wegen zulässig und somit eine Fuß- oder Radwegeanbindung des Grundstücks
der Fa. Jacobs über die private Grünfläche nicht ausgeschlossen.
Nicht zulässig ist eine Lagerung von Müll oder das Abstellen von Fahrzeugen auf der festgesetzten Grünfläche.
3
II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
- Gewerbegebiet Camp Pirotte -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 19.01.2012
Zu Schreiben 2 vom November 2001, Anwohnerinititative Wohnumfeldverbesserung Nordviertel Aachen-Brand
Stellungnahme der Verwaltung
Zu: Bebauungsplan Nr. 828 Teil B:
Bislang konnte die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 828 Teil B noch nicht eintreten, da ein hierfür erforderlicher öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Brand, Flur 10, Flurstück 79 (Nutzer THW), die
BIMA, noch nicht zum Abschluss kam. Sobald die BIMA gegengezeichnet hat soll das Bebauungsplanverfahren wieder
aufgenommen werden. Mit einer Rechtskraft des Teiles B ist also noch im Verlauf des Jahres 2012 zu rechnen.
Zu: Querung Vennbahnweg
Die Kreuzung Vennbahnweg / Straße Camp Pirotte ist so ausgebaut worden, dass die Radfahrer auf dem Vennbahnweg in
der Vorfahrt untergeordnet sind. Für sie steht mittlerweile aus beiden Fahrtrichtungen auch ein VZ 205 StVO "Vorfahrt gewähren" draußen. Sicherlich müssen sich die Radfahrer an die neue zu beachtende Straßeneinmündung gewöhnen, zumal
sie bisher auch durch Bauzaunelemente versperrt war und somit wenige Fahrzeuge nur herausfuhren. Die anstehenden
Material- und Aushubtransporte werden bei den Radfahrern diese Straße als zu beachtende Einmündung erkennen lassen
und binnen weniger Wochen genauso ein Anhalten erzeugen wie an den Einmündungen Eckenerstraße oder Rombachstraße.
Zu: Abpflanzung Nordstraße
Bei der im festgesetzten „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ entlang der
Nordstraße handelt es sich nicht um eine Ausgleichsfläche die bei der Ermittlung der Eingriffs- Ausgleichsberechnung mit
angerechnet wurde. Wie bei anderen Gewerbegebieten (z.B. Schlottfeld, Laurensberg) ist hier der (zukünftige) Grundstückseigentümer für eine bebauungsplankonforme Bepflanzung zuständig; üblicherweise erfolgt diese dann in direktem
zeitlichen Zusammenhang mit der Neubaumaßnahme.
Zu: Zufahrt Nordstraße zur Fa. Jacobs
Im Bereich der Zufahrt der Firma Jacobs von der Nordstraße aus setzt der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet
Camp Pirotte - “Private Grünfläche” fest. Gestalterische Regelungen zu dieser Fläche triftt der Bebauungsplan nicht.
Die Löschwasserversorgung für das Grundstück der Fa. Jacobs erfolgt nach Herstellung der neuen Erschließungsstraße
von der neuen Straße aus. Dieses ist als Nebenbestimmung in die Baugenehmigung aufgenommen worden.
Zu: Erschließung der Grundstücke Nordstraße 62/ 64ff
In den Jahren 2004 bis 2008 wurde seitens der Bauverwaltung mit der Fa. Grünzig im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren (z.B. Nutzungsänderung) Verträge abgeschlossen, in denen sich die Bauherrin verpflichtete die vorhandenen Zufahrten von der Nordstraße unverzüglich aufzugeben, sobald die neue (rückwärtige) öffentliche Erschließungsanlage hergestellt
und benutzbar ist.
Eine Ausnahme hiervon bildet das Grundstück Nordstraße 62, Flurstück 64 insofern, als dass die vorhandene Bebauung
einschließlich der Zufahrt von der Nordstraße Bestandsschutz genießt. Sobald jedoch eine grundlegende Änderung der
Bausubstanz (mind. 50 % des Bauvolumens) erfolgt, ist die Bauherrin verpflichtet die neu herzustellende Erschließungsanlage an ihr Grundstück anzubinden.
Dieser Bestandsschutz für die Nutzung einschließlich der Erschließung von der Nordstraße wurde bereits während des
laufenden Bebauungsplanverfahrens seitens der Stadt – FB 61 – anerkannt. Darüber hinaus ist diese Situation sowohl der
Bezirksvertretung Brand als auch dem Planungsausschuss schon seit 2003 bekannt.“
Zu: Änderung der Adressen bestehender Betriebe
In der Regel bekommen Grundstücke zu der Straße Hausnummern (Adresse), an der die Haupterschließung und Zufahrt
liegt. Das schließt aber die Ausnahme nicht aus, wenn es eine Zweiterschließung gibt.“
Zu: Bezeichnung der Straßen (Straßennamen) im Camp Pirotte
Die Bezirksvertretung Brand hat in ihrer Sitzung am 7.12.2011 beschlossen, die Straße "Camp Pirotte" von der Debyestraße
bis zur Straße "Im Erdbeerfeld" und darüber hinaus bis zur Nordstraße einschließlich der inneren Erschließungsstraßen in
"Gewerbepark Brand" umzubenennen bzw. die Stichstraßen so zu benennen.“
4
II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
- Gewerbegebiet Camp Pirotte -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 19.01.2012
Zu Schreiben 3 vom 27.11.2011,
Stellungnahme der Verwaltung
Die Fragen beziehen sich nicht auf die II. Änderung des Bebauungsplanes. Eine Beantwortung erfolgte bereits schriftlich an
die Bezirksvertretung und wird hier nur zur Information aufgenommen.
Die Reifenlagerung der Firma 4Wheels GmbH ist nicht genehmigt, ein Antrag auf Änderungsgenehmigung liegt bislang nicht
vor. Die Sache wurde ordnungsbehördlich aufgegriffen, bis auf weiteres ist die Nutzung zu untersagen.
Der Bebauungsplan Nr. 828 A setzt für den Bereich “Gewerbegebiet Zone I” (GE 1) fest. Die Gliederung in Zone 1 erfolgt
auf Grundlage des Abstandserlasses NRW, sodass die zulässigen baulichen Nutzungen keine unzumutbaren Immissionen
auf die benachbarten Wohngebiete erzeugen. Gemäß § 8 Abs. 2 Baunutzungsverordnung ist Lagernutzung in einem Gewerbegebiet zulässig und wird in dem Bebauungsplan Nr. 828 A auch nicht ausgeschlossen. Der Umfang der Lagernutzung
ist abhängig von einer brandschutztechnischen Bewertung, die von einem Sachverständigen sowie der Bauaufsicht der
Stadt Aachen im Rahmen einer Prüfung eines Bauantrages vorzunehmen ist.
Nach hier vorliegenden Erkenntnissen nutzt die Firma 4Wheels GmbH die nördliche Zufahrt von der Eckenerstraße, diese
wird formell mit von der Genehmigung der Firma Jakobs erfasst. Relevant in der Praxis ist jedoch nicht, ob eine Zufahrt
durch die Firma Jakobs nicht mehr genutzt wird, sondern ob die anderen Zufahrten über das genehmigten Maß hinaus
genutzt und somit die Grenzwerte der TA Lärm nunmehr überschritten werden. Dafür liegen hier keine Hinweise vor. Die
Sache ist in einem noch zu stellenden Antrag auf (Nutzungs-) Änderung zu prüfen. Aufgrund der fehlenden Genehmigung
erübrigt sich die Beantwortung der Ergänzungsfragen.
Ergänzung:
Die Nutzung des Reifenlagers ist mit Schreiben vom 11.01.2012 untersagt worden.
Zwischenzeitlich ist der Antrag auf Nutzungsänderung für ein Reifenlager eingegangen und wird derzeit geprüft.
5
II. Änderung Bebauungsplan Nr. 828 A
- Gewerbegebiet Camp Pirotte -
Abwägung Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 19.01.2012
Zu Schreiben 4 vom 02.12.2011, Rechtsanwälte Delheid Soiron Hammer, Friedrichstraße 17-19, Aachen
Stellungnahme der Verwaltung
Ein Grundstück gilt als “öffentlich-rechtlich erschlossen”, wenn die Baustraße fertig gestellt ist. Mit diesem Zeitpunkt können
Baugenehmigungen erteilt werden. Verdeutlicht werden kann dies am Beispiel der neuen Wohngebiete in Aachen. Der
Endausbau der Erschließungsstraßen erfolgt erst, wenn mindestens 80 % des Gebietes bebaut ist.
Der öffentliche rechtliche Vertrag, der am 24.01.2006 zwischen der Stadt Aachen und der Firma Grünzig geschlossen wurde, hat weiterhin Bestand und ist von diesem Änderungsverfahren nicht betroffen. Für das Grundstück Nordstraße 62,
Flurstücke 64 besteht für die vorhandene Bebauung einschließlich der Zufahrt von der Nordstraße Bestandsschutz. Sobald
jedoch eine grundlegende Änderung der Bausubstanz (mind. 50 % des Bauvolumens) erfolgt, ist die Bauherrin verpflichtet
die neu herzustellende Erschließungsanlage an ihr Grundstück anzubinden.
6
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen
zur
II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828
- Gewerbegebiet Camp Pirotte Teil A
für den Bereich zwischen Eckenerstraße, Nordstraße, Brander Heide, Vennbahnweg und Debyestraße
im Stadtbezirk Aachen-Brand
Ergänzung zu den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 828 Teil A
Lage des Plangebietes
SF zur II. Änd. BP Nr. 828 -Gewerbegebiet Camp Pirotte- / Teil A
Fassung vom 25.01.2012
Gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 jeweils in der derzeit geltenden Fassung
wird in Ergänzung zu den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 828 Teil A festgesetzt:
1.
Die Festsetzungen “Bereich ohne Ein- und Ausfahrt” entlang der Nordstraße sowie “Beschränkung auf Einund Ausfahrten zu Nutzungen, die im allgemeinen Wohngebiet zulässig sind” entlang der Eckener Straße
gelten erst mit Fertigstellung der rückwärtigen öffentlichen Erschließung, spätestens am 31.12.2013.
2.
Bis zur Fertigstellung der rückwärtigen öffentlichen Erschließung, längstens bis zum 31.12.2013, ist die Nutzung der im Bebauungsplan festgesetzten “Privaten Grünfläche” an der Nordstraße als Ein- und Ausfahrt zum
bzw. vom Grundstück Nordstraße 60 (Gemarkung Brand, Flur 10 Flurstücke 80 und 83) zulässig.
Diese schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am .
2012 die II. Änderung des Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte - / Teil A als Satzung beschlossen hat.
Aachen, den
.2012
(Gisela Nacken)
Schriftliche Festsetzungen zur Satzung
Seite 2 von 2
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zur
II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828
- Gewerbegebiet Camp Pirotte Teil A
für den Bereich zwischen Eckenerstraße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweg
im Stadtbezirk Aachen-Brand
Lage des Plangebietes
Begründung zur II. Änd. BP Nr. 828 -Gewerbegebiet Camp Pirotte- / Teil A
Fassung vom 25.01.2012
Inhaltsverzeichnis
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
2.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung
3.
Auswirkungen der Planung
4.
Kosten
Begründung zur Satzung
Seite 2/3
Begründung zur II. Änd. BP Nr. 828 -Gewerbegebiet Camp Pirotte- / Teil A
1.
Fassung vom 25.01.2012
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
Der Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte - Teil A ist seit 1997 rechtsverbindlich. Er setzt an
der Nordstraße/Ecke Eckenerstraße ein “Allgemeines Wohngebiet” fest. Die getroffene Festsetzung dient der
Sicherung des vorhandenen Bestandes und wird damit der vorhandenen und gegenüberliegenden Nutzung
gerecht.
Als Abgrenzung des Wohngebietes zum Gewerbegebiet wurde die ehemalige Zufahrt zum Grundstück der Tuchfabrik Chmel als “Private Grünfläche” festgesetzt.
Zur Entlastung der angrenzenden Wohngebiete vom LKW-Verkehr sollen die Grundstücke entlang der Nordstraße sowie das Grundstück der ehemaligen Tuchfabrik Chmel über das rückwärtige Gewerbegebiet -Camp
Pirotte- erschlossen werden. Deshalb wurde entlang der Nordstraße ein “Ein- und Ausfahrtsverbot” sowie entlang
der Eckener Straße eine “Beschränkung auf Ein- und Ausfahrten zu Nutzungen, die im allgemeinen Wohngebiet
zulässig sind” festgesetzt.
2.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung
Um die Betriebe an der Nordstraße nicht über Jahre wegen der noch fehlenden rückwärtigen Erschließung in
ihrer Entwicklung zu behindern, erhalten die Festsetzungen “Bereich ohne Ein- und Ausfahrt” entlang der Nordstraße und “Beschränkung auf Ein- und Ausfahrten zu Nutzungen, die im allgemeinen Wohngebiet zulässig sind”
entlang der Eckener Straße erst mit Fertigstellung der rückwärtigen öffentlichen Erschließung, spätestens zum
31.12.2013 Gültigkeit. Außerdem ist bis zur Fertigstellung der rückwärtigen öffentlichen Erschließung, längstens
bis zum 31.12.2013, die Nutzung der im Bebauungsplan festgesetzten “Privaten Grünfläche” an der Nordstraße
als Ein- und Ausfahrt zum bzw. vom Grundstück Nordstraße 60 (Gemarkung Brand, Flur 10 Flurstücke 80 und
83) zulässig.
3.
Auswirkungen der Planung
Durch die geplanten Änderungen sind keine Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Deshalb ist eine Umweltprüfung sowie ein Umweltbericht nicht erforderlich. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Da durch die geplanten Änderungen die Grundzüge der Planung sowie öffentliche Belange nicht berührt werden,
kann der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - in einem Verfahren der vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB geändert werden.
Die Schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 828 -Gewerbegebiet Camp Pirotte - Teil A behalten
auch für die II. Änderung ihre Gültigkeit.
4.
Kosten
Durch die Bebauungsplanänderung entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt am
.2012 die II. Änderung des Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte - / Teil A als Satzung beschlossen hat.
Aachen, den
2012
(Marcel Philipp)
Begründung zur Satzung
Seite 3/3