Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
106042.pdf
Größe
186 kB
Erstellt
15.02.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 20/0043/WP16
öffentlich
15.02.2012
Koslowski, Dieter
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen /
Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2011 Aufwendungen nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.03.2012
21.03.2012
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, im Haushaltshaltsjahr 2011 bei dem neu
einzurichtenden PSP-Element 4-160102-904-0 "Abrechnung nach dem ELAG" Kostenart 53420000
"Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt Einheit" einen außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von
2.774.002,99 € zu genehmigen.
In Vertretung:
Grehling
Der Rat beschließt, im Haushaltshaltsjahr 2011 bei dem neu einzurichtenden PSP-Element
4-160102-904-0 "Abrechnung nach dem ELAG" Kostenart 53420000 "Finanzierungsbeteiligung Fonds
Dt Einheit" einen außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 2.774.002,99 € zu genehmigen.
Philipp
Vorlage FB 20/0043/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.02.2012
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
fortgeschriebener
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ansatz 20xx ff.
Gesamtbed Gesamtbedarf
arf (alt)
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 2012
Auswirkungen
2011
Ansatz 2011
ff.
Ertrag
fortgeschriebener Folgekosten
Ansatz 2012 ff.
Folgekosten
(alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
2.774.002,99
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
-2.774.002,99
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
Vorlage FB 20/0043/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.02.2012
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Gemäß § 1 Einheitslastenabrechnungsgesetzes NRW (ELAG) beteiligen sich die Gemeinden und
Gemeindeverbände an den fortwirkenden finanziellen Lasten des Landes Nordrhein-Westfalen in
Folge der Deutschen Einheit auf Grund der Einbeziehung der neuen Länder in den Finanzausgleich
seit 1995 und der Kompensationsleistungen, die das Land im Zusammenhang mit der Neuregelung
der Finanzierung des Fonds "Deutsche Einheit" seit 2005 erbringt.
Mit Verfügung vom 28.10.2011 legt die Bezirksregierung die Abrechnung der einheitsbedingten
Belastungen in Höhe von 2.774.002,99 € für das Haushaltsjahr 2009 vor.
Die sich auf Grund des festgesetzten endgültigen Abrechnungsbetrages für die Stadt Aachen
ergebende Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen ist gemäß § 24 Abs. 4
Haushaltsgesetz 2011 unverzinslich gestundet bis zum Vorliegen einer Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen über die Verfassungsmäßigkeit des
Einheitslastenabrechnungsgesetzes NRW (ELAG) - VerfGH 2/11 - bzw. bis zum Vorliegen einer
gegebenenfalls erforderlich werdenden gesetzlichen Neuregelung.
Da die Stadt Aachen im Haushaltsjahr 2011 von der konkreten Zahlungsverpflichtung Kenntnis erlangt
hat und mit dem Bescheid der Zahlungsgrund und die Höhe der Zahlungsverpflichtung mitgeteilt
wurde, besteht diese Verpflichtung noch zum Abschlussstichtag 2011. Aus diesem Grund ist die aus
dem Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 28.10.2011 resultierende Zahlungsverpflichtung, in
Höhe von 2.774.002,99 € im Haushaltsjahr 2011 als außerplanmäßiger Aufwand beim PSP-Element
4-160102-904-0, Kostenart 53420000 "Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt Einheit", bereitzustellen
und als Verbindlichkeit zu bilanzieren. Die Deckung erfolgt im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten
für das Haushaltsjahr 2011.
Die Auszahlung der Verbindlichkeit erfolgt erst nach Vorliegen der Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofs, die im Haushaltsjahr 2012 erwartet wird. Aus diesem Grund wird über die
Veränderungsnachweisung ein Ansatz in Höhe von 2.774.100 € im Finanzplan des Haushaltsjahres
2012 veranschlagt.
Vorlage FB 20/0043/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.02.2012
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