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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
106042.pdf
Größe
186 kB
Erstellt
15.02.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:39
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Finanzsteuerung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 20/0043/WP16 öffentlich 15.02.2012 Koslowski, Dieter Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen / Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2011 Aufwendungen nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 13.03.2012 21.03.2012 FA Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, im Haushaltshaltsjahr 2011 bei dem neu einzurichtenden PSP-Element 4-160102-904-0 "Abrechnung nach dem ELAG" Kostenart 53420000 "Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt Einheit" einen außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 2.774.002,99 € zu genehmigen. In Vertretung: Grehling Der Rat beschließt, im Haushaltshaltsjahr 2011 bei dem neu einzurichtenden PSP-Element 4-160102-904-0 "Abrechnung nach dem ELAG" Kostenart 53420000 "Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt Einheit" einen außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 2.774.002,99 € zu genehmigen. Philipp Vorlage FB 20/0043/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.02.2012 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz 20xx fortgeschriebener Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx ff. Ansatz 20xx ff. Gesamtbed Gesamtbedarf arf (alt) (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz 2012 Auswirkungen 2011 Ansatz 2011 ff. Ertrag fortgeschriebener Folgekosten Ansatz 2012 ff. Folgekosten (alt) (neu) 0 0 0 0 0 0 0 2.774.002,99 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung -2.774.002,99 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden Vorlage FB 20/0043/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.02.2012 Seite: 2/3 Erläuterungen: Gemäß § 1 Einheitslastenabrechnungsgesetzes NRW (ELAG) beteiligen sich die Gemeinden und Gemeindeverbände an den fortwirkenden finanziellen Lasten des Landes Nordrhein-Westfalen in Folge der Deutschen Einheit auf Grund der Einbeziehung der neuen Länder in den Finanzausgleich seit 1995 und der Kompensationsleistungen, die das Land im Zusammenhang mit der Neuregelung der Finanzierung des Fonds "Deutsche Einheit" seit 2005 erbringt. Mit Verfügung vom 28.10.2011 legt die Bezirksregierung die Abrechnung der einheitsbedingten Belastungen in Höhe von 2.774.002,99 € für das Haushaltsjahr 2009 vor. Die sich auf Grund des festgesetzten endgültigen Abrechnungsbetrages für die Stadt Aachen ergebende Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen ist gemäß § 24 Abs. 4 Haushaltsgesetz 2011 unverzinslich gestundet bis zum Vorliegen einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen über die Verfassungsmäßigkeit des Einheitslastenabrechnungsgesetzes NRW (ELAG) - VerfGH 2/11 - bzw. bis zum Vorliegen einer gegebenenfalls erforderlich werdenden gesetzlichen Neuregelung. Da die Stadt Aachen im Haushaltsjahr 2011 von der konkreten Zahlungsverpflichtung Kenntnis erlangt hat und mit dem Bescheid der Zahlungsgrund und die Höhe der Zahlungsverpflichtung mitgeteilt wurde, besteht diese Verpflichtung noch zum Abschlussstichtag 2011. Aus diesem Grund ist die aus dem Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 28.10.2011 resultierende Zahlungsverpflichtung, in Höhe von 2.774.002,99 € im Haushaltsjahr 2011 als außerplanmäßiger Aufwand beim PSP-Element 4-160102-904-0, Kostenart 53420000 "Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt Einheit", bereitzustellen und als Verbindlichkeit zu bilanzieren. Die Deckung erfolgt im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2011. Die Auszahlung der Verbindlichkeit erfolgt erst nach Vorliegen der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die im Haushaltsjahr 2012 erwartet wird. Aus diesem Grund wird über die Veränderungsnachweisung ein Ansatz in Höhe von 2.774.100 € im Finanzplan des Haushaltsjahres 2012 veranschlagt. Vorlage FB 20/0043/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.02.2012 Seite: 3/3