Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
105862.pdf
Größe
9,6 MB
Erstellt
13.02.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0613/WP16
öffentlich
13.02.2012
Dez. III / FB 61/30
Bewohnerparken 'T' (Thomashofstraße)
hier: Erweiterung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
08.03.2012
14.03.2012
MA
B0
Entscheidung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegende Straße:
1. Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich “T” mit
Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem
beigefügten Plan festgelegt.
2. Im erweiterten Bewohnerparkbereich “T” werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen
Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis “T”
werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.
Die Straßen Lehmkülchen und Anliegerfahrbahn Passstraße werden als Bewohnerparkzone
ausgeschildert.
3. Die Bedienpflichtzeiten an Parkscheinautomaten und die Höhe der Parkgebühren richten sich
nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer
Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet.
4. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
5. Die Einrichtung des erweiterten Bewohnerparkbereiches “T” soll schnellstmöglich erfolgen.
6. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
7. Die Sonderparkberechtigung erhalten:
a. Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen,
b. Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c.
Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind
und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt
wird.
8. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.
Vorlage FB 61/0613/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.02.2012
Seite: 1/6
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für
die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:
1. Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich “T” mit
Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem
beigefügten Plan festgelegt.
2. Im erweiterten Bewohnerparkbereich “T” werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen
Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis “T”
werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.
Die Straßen Lehmkülchen und Anliegerfahrbahn Passstraße werden als Bewohnerparkzone
ausgeschildert.
3. Die Bedienpflichtzeiten an Parkscheinautomaten und die Höhe der Parkgebühren richten sich
nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer
Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet.
4. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
5. Die Einrichtung des erweiterten Bewohnerparkbereiches “T” soll schnellstmöglich erfolgen.
6. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
7. Die Sonderparkberechtigung erhalten:
a. Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen,
b. Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c.
Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind
und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt
wird.
8. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.
Vorlage FB 61/0613/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.02.2012
Seite: 2/6
Erläuterungen:
Der Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.11.2011 die Verwaltung beauftragt, die
Einbindung der Straße Gut Lehmkülchen in einen Bewohnerparkbereich zu prüfen und das Ergebnis
erneut in die Beratung einzubringen.
Sachstand
Die Verwaltung hat bei der Überprüfung nicht nur die Straße Gut Lehmkülchen, sondern die
Passstraße im Bereich der Häuser mit ungeraden Haus-Nr. 91 bis 121 und mit geraden Haus-Nr. 106
bis 108 c und den Grünen Weg Haus-Nr. 1 mit einbezogen. Hiermit soll vermieden werden, dass die
Problematik aus dem Bereich Gut Lehmkülchen in den Straßenabschnitt der Passstraße verlagert
wird.
Situation
Für die Straßen Gut Lehmkülchen, Passstraße ungerade Haus-Nr. 91-121 und gerade Haus-Nr. 106108c und Grüner Weg Haus-Nr. 1 wurden aus dem Melde- und Kfz-Zulassungsregister ermittelt:
Anzahl
Bewohner
377
davon Hauptwohnsitzler
364
davon Nebenwohnsitzler
13
zugelassene Fahrzeuge
184
davon auf Bewohner
160
davon auf Gewerbe
24
In den Gebietsstraßen sind ca. 36 Parkplätze vorhanden.
Bürgerbeteiligung
Den Anwohnern der o. g. Häuser wurde in einem Anschreiben, das per Hauswurfsendung an alle
Anwohner verteilt wurde, die Möglichkeit gegeben, bis zum 6. Februar 2012 Bedenken und
Anregungen zur Erweiterung des Bewohnerparkbereiches „T“ mitzuteilen.
Von den ca. 350 verteilten Schreiben erhielt die Verwaltung einen Rücklauf von neun
Stellungnahmen. Sieben Antwortschreiben beinhalten eine Zustimmung und zwei Schreiben eine
Ablehnung zur Erweiterung der Bewohnerparkzone „T“.
Vorlage FB 61/0613/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.02.2012
Seite: 3/6
In einer positiven Stellungnahme wurden jedoch Bedenken gegen die Einbindung der Häuser
Passstraße gerade Haus-Nr. 106-108c und ungerade Haus-Nr. 91-121 geäußert, mit dem Hinweis,
dass dort ausreichend Parkplätze vorhanden sind.
Die Begründung der einen negativen Stellungnahme ist, dass es im Erweiterungsbereich Passstraße
bisher keine Parkprobleme gab.
In der anderen Stellungnahme wird vorgeschlagen, die Zone auf den Grünen Weg – jedoch nicht den
gesamten – und die restliche Passstraße auszudehnen. Außerdem wird eine Lösung des
Parkproblems angezweifelt.
Planung:
Aufgrund der Eingaben schlägt die Verwaltung vor, den Bewohnerparkbereich „T“ um die Straßen Gut
Lehmkülchen, Passstraße ungerade Haus-Nr. 91-121 und gerade Haus-Nr. 106-108 und Grüner Weg
Haus-Nr. 1 zu erweitern. Die Parkplätze im öffentlichen Straßenraum sollen mit Parkscheinautomaten
bewirtschaftet werden. Die Beschilderung soll analog des Bereiches „T“ mit VZ 290/292 StVO mit
Zusatz „Parkschein frei“ (angelehnt an die 30 km/h-Zone) ausgeschildert werden.
Zur Erweiterung des Bewohnerparkbereiches „T“ wurden für zwei Parkscheinautomaten und die
notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von 5.000 Euro kalkuliert. Haushaltsmittel stehen beim
PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 (Einrichtung Bewohnerparken-J-), Kostenarten 78310000,
78350000 und 78520000 in Kombination mit PSP-Element 4-120202-908-3, Kostenart 52560000 zur
Verfügung, vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung.
Einen Bewohnerparkausweis sollen, unter Anlehnung an die für „T“ beschlossene Regelung, nur
Bewohner erhalten, die in der Bewohnerparkzone “T” ihren Hauptwohnsitz haben und darüber hinaus
a. mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen fahren oder
b. ein Firmenfahrzeug nutzen (hierfür ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung
lohnsteuerwirksam nachzuweisen) oder
c.
Studierende, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und
denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
Die Bewohner erhalten nur einen Bewohnerparkausweis pro Person.
Die Parkgebühren sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone II (außerhalb Alleenring
bis Stadtgrenze), wie auch für „T“ beschlossen, gelten.
Vorlage FB 61/0613/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.02.2012
Seite: 4/6
Um auswärtigen Angehörigen und Besuchern die Möglichkeit zu geben, ihr Fahrzeug für mehrere
Stunden abzustellen, soll auch hier in analog des Bereiches „T“ keine Höchstparkdauer festgelegt
werden.
Verwaltungsvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor:
1.
Den im beigefügten Plan dargestellten Erweiterungsbereich “T” mit Bewohnerparkausweis für
Bewohner einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen.
2.
Im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit
Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen, die Bewohner mit Bewohnerparkausweis “T” von der
Höchstparkdauer und der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien und die Straßen Lehmkülchen und
Anliegerfahrbahn Passstraße, als Bewohnerparkzone auszuschildern.
3.
Die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von montags bis freitags von 9.00 Uhr
bis 19.00 Uhr und samstags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer
Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels zu verzichten.
4.
Die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen.
5.
Den erweiterten Bewohnerparkbereich “T” schnellstmöglich einzurichten.
6.
Die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten.
7.
Sonderparkberechtigt werden:
a.
Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen,
b.
Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte
dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c.
Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und
denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
8.
Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan Bewohnerparkzonen
2.
Übersichtsplan Erweiterung Bewohnerparkzone “T”
3.
Lageplan Zustand
4.
Lageplan Planung
5.
Bürgereingaben
Vorlage FB 61/0613/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.02.2012
Seite: 5/6
6.
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage FB 61/0613/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.02.2012
Seite: 6/6
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August 2007