Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
106006.pdf
Größe
453 kB
Erstellt
16.02.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0624/WP16
öffentlich
16.02.2012
AVV
Tarifliche Angelegenheiten (AVV-Beirat)
- Mobil-Ticket im AVV - Fortführung des Angebotes in der
StädteRegion Aachen
- Mobilitätsgarantie NRW
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
08.03.2012
MA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Zu 1: Mobil-Ticket im AVV
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt einer Fortführung des Mobil-Tickets in der
StädteRegion Aachen über den einjährigen Probezeitraum hinaus zu.
Zu 2: Mobilitätsgarantie NRW
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zu den Modifikationen der
Mobilitätsgarantie NRW zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0624/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.02.2012
Seite: 1/3
Erläuterungen:
1. Mobil-Ticket im AVV
Im Nachgang zu den entsprechenden Beratungen in den regionalen AVV-Beiräten der Stadt Aachen,
der StädteRegion Aachen sowie der Kreise Heinsberg und Düren haben sowohl der Aufsichtsrat der
Verbundgesellschaft am 16.06.2010 als auch die Verbandsversammlung des Zweckverband AVV am
09.07.2010 beschlossen, dass einerseits das bereits in 2009 eingeführte Angebot des Mobil-Tickets
im Kreis Düren über den einjährigen Probezeitraum hinaus unbefristet verlängert wird und das
andererseits das Angebot der Mobil-Tickets in der StädteRegion Aachen und im Kreis Heinsberg
probeweise für ein Jahr eingeführt wird. Die Einführung des Angebotes der Mobil-Tickets in der
StädteRegion Aachen und im Kreis Heinsberg ist dann letztendlich zum 01.06.2011 erfolgt und von
der Bezirksregierung Köln für diesen einjährigen Probezeitraum genehmigt worden.
Zum 01.11.2011 wurden die Angebote in allen drei Räumen dahingehend modifiziert, dass zum einen
die bis dahin bestehende 9.00 Uhr-Grenze entfallen ist und der Preis in der StädteRegion Aachen um
2,00 € gesenkt bzw. im Kreis Düren auf eine Preisanhebung um 2,00 € verzichtet wurde.
Die Verkaufszahlen seit Juni 2011 sind in der Anlage dargestellt. Es zeigt sich hier, dass sich die
Verkaufszahlen seit Modifikation des Angebotes überdurchschnittlich gesteigert haben.
Hinsichtlich der Fördermittel des Landes NRW wurde zwischenzeitlich in enger Abstimmung mit dem
Zweckverband AVV und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, Düsseldorf, eine Förderrichtlinie
erarbeitet, die die Weiterleitung der Mittel an die Verkehrsunternehmen EU-konform sicherstellt. Diese
Förderrichtlinie soll in der Verbandsversammlung des Zweckverband AVV am 21.03.2012
verabschiedet werden. Für das Jahr 2011 ist sichergestellt, dass nicht verwendete Mittel bis zum Juni
2012 verwendet werden können. Für die Folgejahre bedarf dies noch einer Abklärung mit der
Bezirksregierung Köln.
Vorlage FB 61/0624/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.02.2012
Seite: 2/3
2. Mobilitätsgarantie NRW
Zum 01.01.2010 wurde die NRW-weit gültige Mobilitätsgarantie, die bei Verspätungen ab 20 Minuten
bei der Abfahrt eines Verkehrsmittels zu Erstattungsleistungen an den Fahrgast führt, eingeführt. In
der letzten Sitzung des „Landesarbeitskreises (LAK) Nahverkehr NRW“ am 15.12.2011 wurden
Überlegungen angestellt, diese „Mobilitätsgarantie NRW“ wie folgt zu modifizieren:
Nutzung des Fernverkehrs
Für die Nutzung des Fernverkehrs ist die etablierte Regelung der Mobilitätsgarantie NRW weiterhin
ausreichend, da dem Fahrgast hier bereits heute die zusätzlichen Kosten ohne Deckelung durch
einen Höchstbetrag erstattet werden. Allerdings sollte die Möglichkeit zur Nutzung des Fernverkehrs
bei zukünftigen kommunikativen Maßnahmen betont werden.
Taxinutzung
Bei der Taxinutzung ist derzeit (1. Stufe) der Erstattungsbetrag der Mobilitätsgarantie NRW auf 20 €
pro Person begrenzt. Hintergrund ist, dass Fahrgäste ersucht werden, „Fahrgemeinschaften“ zu
bilden, um längere Strecken mit dem Taxi zurücklegen zu können (bei 4 Personen bis max. 80 €;
jeder Fahrgast kann sich bis zu 20 € erstatten lassen). Doch vor allem im ländlichen Raum und in den
Abendstunden ist es zum Teil schwierig, andere Fahrgäste mit einem gemeinsamen Fahrtziel
anzutreffen. Ein einzelner Fahrgast wird also mit Hilfe der Mobilitätsgarantie NRW in Höhe von 20 €
nicht unbedingt sein Fahrtziel erreichen können. Das neue Konzept (2. Stufe) verbessert die Mobilität
des Fahrgastes vor allem in den Abendstunden nachhaltig.
Im Einzelnen ist folgende Modifikation (Arbeitstitel „25/50“) der Mobilitätsgarantie ab dem 01.07.2012
vorgesehen:
Der maximale Erstattungsbetrag bei Taxinutzung wird von 20 € auf 25 € angehoben. Dies gilt
für den Zeitraum von 05:00 Uhr bis 20:00Uhr täglich.
Für den Zeitraum von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr beträgt der maximale Erstattungsbetrag bei
Taxinutzung 50,00 € täglich.
Maßgeblich bei der Zeitkomponente ist die planmäßige Abfahrtzeit lt. Fahrplan.
Vorgenannte Mindeststandards sollen landesweit umgesetzt werden; regionale Zusatzleistungen sind
hiervon unberührt.
Der AVV-Unternehmensbeirat hat den Modifikationen der Mobilitätsgarantie NRW bereits zugestimmt.
Anlage/n:
Zu 1: Mobil-Ticket im AVV
- Verkaufszahlen
Vorlage FB 61/0624/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.02.2012
Seite: 3/3
Anlage zur Vorlage Top 1.1
AVV-Beirat Stadt Aachen am 08.03.2012
Verkaufszahlen Mobil-Ticket StädteRegion Aachen
Juni 2011-Januar 2012 [Stück]
4.500
4.127
4.000
3.500
3.227
3.000
2.444
2.500
2.000
1.504
1.272
1.500
991
769
1.000
500
0
350
Mobil-Ticket StädteRegion Aachen