Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
106030.pdf
Größe
204 kB
Erstellt
15.02.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
B 03/0059/WP16
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
15.02.2012
Herzogstraße
Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
08.03.2012
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt auf Grund
S
der §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom
21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze sowie
S
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche
Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen
am 29.12.2007)
die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage zum Zwecke
der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
fortgeschriebener
Auswirkungen
2012
Ansatz 2012
ff.
Ansatz 20xx ff.
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
arf (alt)
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
- Verschlechterung
Vorlage B 03/0059/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.02.2012
Gesamtbed Gesamtbedarf
(neu)
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konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ertrag
fortgeschriebener Folgekosten
Ansatz 20xx ff.
Folgekosten
(alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
- Verschlechterung
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
Maßnahmebezogene Einnahmen
22.958,04 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0059/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.02.2012
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Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1896 stammende Mischwasserkanal in der Herzogstraße wurde im Jahre 2008
erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war. Die Abnahme der
Kanalbauarbeiten erfolgte am 14.08.2008 (Entstehung der sachlichen Beitragspflicht).
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war
bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte
Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der
beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die
Oberflächenentwässerung bezieht.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
1.
Die Einstufung der Herzogstraße erfolgt als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5
Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung vom 21.12.2007 in der derzeit gültigen Fassung
(SBS).
2.
Die beitragsfähigen Ausbaukosten betragen insgesamt……………….……….…...…..45.916,09 €
Hiervon entfallen auf
die Oberflächenentwässerung…….……..................................................................45.916,09 €
3.
Der Anteil der Beitragspflichtigen am vorgenannten beitragsfähigen Aufwand beträgt für
die Oberflächenentwässerung……………………….……………………………………. 22.958,04 €
(50% gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe g) SBS)
4.
Der vorgenannte gekürzte beitragsfähige Aufwand ist gemäß § 6 der städtischen
Beitragssatzung (SBS) auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung
ihrer Größe und Ausnutzbarkeit zu verteilen.
22.958,04 € : 14.704 m² = 1,56 € / m² (gerundeter Beitragssatz)
5.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige
Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der
Bestandteil der Abrechnung ist.
Anlage/n:
keine
Vorlage B 03/0059/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.02.2012
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