Daten
Kommune
Aachen
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105688.pdf
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279 kB
Erstellt
12.01.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Jugend
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 51/0148/WP16
öffentlich
12.01.2012
45/300
Fachleistungsstunden im Bereich Hilfen zur Erziehung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
07.02.2012
13.03.2012
21.03.2012
KJA
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem
Finanzausschuss und dem Rat zu empfehlen, im Rahmen der geltenden Standards für
Fachleistungsstunden, die Reduzierung des Verwaltungs- und Leitungsanteil von derzeit 20 % auf 10
% zu beschließen.
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat im Rahmen der
geltenden Standards für Fachleistungsstunden, die Reduzierung des Verwaltungs- und Leitungsanteil
von derzeit 20 % auf 10 % zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt im Rahmen der geltenden Standards für Fachleistungsstunden
die Reduzierung des Verwaltungs- und Leitungsanteils von derzeit 20 % auf 10 %.
Vorlage FB 51/0148/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.01.2013
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Keine finanziellen Auswirkungen
Investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamtbedarf
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ansatz 20xx ff.
bedarf (alt)
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz 20xx
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
ff.
Ertrag
fortgeschriebener Folgekosten
Ansatz 20xx ff.
Folgekosten
(alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung vorhanden
ausrechende Deckung vorhanden
Vorlage FB 51/0148/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.01.2013
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die Fachverwaltung hat im ersten Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der
Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2011 Maßnahmen
zur Gegensteuerung der Ausgabenentwicklung für diesen Bereich beschrieben.
Unter Punkt 3.6 der Vorlage vom 17.05.2011 wurde vorgeschlagen, die 2003 durch den KJA
verabschiedeten Standards für Fachleistungsstunden im Rahmen der ambulanten Hilfen zur
Erziehung/Eingliederungshilfe im Verwaltungs- und Leitungsanteil zu reduzieren.
Ausgehend vom Finanzvolumen der Hilfen zur Erziehung des Vorjahres würde sich durch die
Reduzierung des Standards im Verwaltungs- und Leitungsanteil eine Ersparnis von rund 400.000 bis
450.000 € pro Jahr ergeben.
Auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft HzE gem. § 78 SGB VIII wurde die für die Entwicklung der
Standards 2003 gegründete Arbeitsgruppe am 14.10.2011 erneut zusammengerufen.
Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern der freien Verbände – das Kinder- und Jugendheim Maria im
Tann, das Kinder- und Jugendheim Brand und der Sozialdienst katholischer Frauen - sowie zwei
Vertretern der Fachverwaltung.
Nach eingehender Prüfung der Standards wurde durch die Arbeitsgruppe herausgearbeitet, dass die
Reduzierung des Verwaltungs- und Leitungsanteils zu einer Reduzierung der erbrachten Leistungen
führen wird.
Seitens der Träger wurde eindringlich darauf verwiesen, dass aus ihrer Sicht diese Reduzierung im
Sinne der Fachlichkeit und der Notwendigkeit für die Qualität der Leistung an die Hilfeempfänger
kontraproduktiv zu bewerten ist.
Die Arbeitsgemeinschaft HzE hat sich in ihrer Sitzung am 14.10.2011 ausdrücklich gegen die
Reduzierung ausgesprochen.
Vor dem Hintergrund des von FB 45 zu erbringenden Konsolidierungsbeitrages und nach Abwägung
der oben genannten Konsequenzen für die damit verbundenen Hilfeverläufe schlägt die
Fachverwaltung dennoch die Reduzierung des Verwaltungs- und Leitungsanteils in o. g. Höhe vor.
Anlage/n:
Standards für Fachleistungsstunden
Vorlage FB 51/0148/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 17.01.2013
Seite: 3/3
OBM
A 51/02 -Jugendamt der Stadt Aachen-
01.11. 2002
Standards für
Fachleistungsstunden
im Rahmen der
ambulanten Hilfen zur
Erziehung für den
Bereich der Stadt
Aachen
Ergebnisse aus dem Projekt „Definition von einheitlichen Standards für
Fachleistungsstunden im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung“
Teilnehmer:
Frau Babucke
Frau Freese
Herr Frings
Frau Müller Franzen
Herr Pfeiffer
Frau Schwarz
Frau Drews
Frau Grevenstein
Herr Hütten
Herr Schuster
Herr Kaldenbach
Kinderheim Brand
SKM
Sozialwerk Aachener Christen
Impuls
Kinderheim Maria im Tann
SKF
A 51/01
SRT V
SRT VI
A 51/02
A 51/02 (Projektleitung)
Inhaltsverzeichnis
Seite
Ziele und Erwartungen der Projektteilnehmer ...................................
3
Begriffsdefinition Fachleistungsstunde..............................................
4
Mindestvoraussetzungen der Leistungserbringer ............................
5
Personelle Voraussetzungen ................................................
5
Sachausstattung....................................................................
6
Fachlich/inhaltlich und Organisatorisch.................................
6
Mitwirkungsstandards (verpflichtung) der Leistungserbringer..........
7
Kalkulationsstandards......................................................................
9
Einheitliche Systematik ........................................................
9
Einheitskalkulation ...............................................................
10
Ergebnis ..............................................................................
10
Kalkulationssystematik ........................................................
11
Vereinbarungszeitraum .................................................................
13
Bewilligung von Fachleistungsstunden .........................................
14
Definitions „Face to Face“ ..................................................
14
Abrechnung von Fachleistungsstunden .......................................
16
Seite 2 von 16
Ziele und Erwartungen des Projektes:
Aus Sicht der Leistungsanbieter:
•
Risiken sinnvoll verteilen
•
Leistungsbeschreibungen und Transparenz fehlen
•
fallunspezifische Arbeit (Sozialraum) Ressourcen ?
•
Abrechnungsformen an die sinnvolle inhaltliche Ausformung anpassen
•
einheitlich formulierte Standards
•
Inhalt von Fachleistungsstunden (Finanzen, pädg. Inhalte)
•
Angst vor einem zu starren Finanzierungssystem welches flexible und vor allem
individuelle Hilfen behindert
Aus Sicht des Jugendamtes:
Ziel des Projektes ist die Schaffung von einheitlichen Standards für
C
die Kalkulation von Fachleistungsstunden
C
die Abrechnung von Fachleistungsstunden
C
die Bewilligung und Vereinbarung von Fachleistungsstunden
C
die Mitwirkungspflichten und Mindestvoraussetzungen der Leistungserbringer
Seite 3 von 16
Fach - leistungs - stunde
1
2
3
1) Fach => sozialpädagogische Tätigkeit
2) Leistung =>
Hilfeplan
3) Stunde => zeitliche Einheit (60 Minuten)
Fachleistungsstunde ist die
zeitliche und
fiskalische
Messgröße bei gleichen vereinbarten
Mindeststandrads
„Fachleistungsstunde“ trifft keine
Aussage über pädagogische Inhalte
Seite 4 von 16
Mindestvoraussetzungen (Strukturqualität)
der Leistungserbringer
1.
Personelle Voraussetzungen:
Es muss sich um pädagogisches Fachpersonal handeln:
<
staatlich anerkannte Ausbildung als Dipl. Sozialarbeiter/in, Dipl.
Sozialpädagoge/in
Mit entsprechender fachbezogener Zusatzqualifikation ( z.B. Familienberatung)
auch:
<
<
<
<
Erzieher
Dipl. Pädagogen
Psychologen
Soziologen o.a.
Bereitschaft des Personals:
<
zur Einsatzwechseltätigkeit ggfls. unter Einsatz des privaten Pkw's
<
Bereitschaft zur Weiterbildung
<
Bereitschaft zu Gemeinschaftsaktivitäten /Vernetzung
Seite 5 von 16
2.
Sachausstattung:
C
Verfügbarkeit eines Arbeitsplatzes ( Tisch, Stuhl ); eigenes Büro nicht
erforderlich, Arbeitsplätze können auch von mehreren genutzt werden
C
Sozial.- bzw. Besprechungsraum
C
Der Arbeitsplatz und die dazugehörigen Räume ( Sanitär..) sollten regelmäßig
gereinigt werden.
C
Telefon und Anrufbeantworter ( Festnetz oder Handy )
C
Zugang zu einem Faxgerät
C
Verfügbarkeit eines PC's (inkl. geeigneter Software) beim Träger, wobei
mehrere Mitarbeiter sich einen PC teilen können
C
E-Mail Adresse für jeden Mitarbeiter mindestens jedoch für jeden Anbieter
C
Fachliteratur
C
Büromaterial
C
spezielles Arbeitsmaterial ( Spielzeug..)
C
Pädg. Handgeld und Geld für Betreuungsaufwendungen
3.
Fachlich/inhaltlich und Organisatorisch:
C
Regelmäßige Teambesprechungen
C
Kollegiale Beratung
C
Möglichkeit zur Co Beratung ( Nutzung im Rahmen Hilfeplanung zu definieren)
C
externe Supervision
C
Fortbildung
C
Leitung:
Für den Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung werden den
Leistungserbringern die im Rahmen der Kostenkalkulation quantifizierten freien
Kapazitäten für Leitungsaufgaben freigehalten und über die
Fachleistungsstunde finanziert. Die Leistungsanbieter verpflichten sich,
entsprechend der Finanzierung, Leitungskapazitäten vorzuhalten und
wahrzunehmen.
Seite 6 von 16
Mitwirkungsstandard(verpflichtungen) der Leistungserbringer
C
Kontakttelefonat bevorzugt mit Leitungskraft des Anbieters (persönlicher
Kontakt oder Problembeschreibung - Kapazitäten)
C
Teilnahme an Fachgesprächen und HPG's durch die betreuende Fachkraft des
Anbieters
C
Sichtung und Beurteilung vorhandener und erforderlicher Daten (Beachtung des
Datenschutzes) für die bestmögliche Hilfegewährung
C
Face to Face und fallübergreifende Arbeiten
Grundsätzlich besteht Einvernehmen, dass beide Bereiche abzudecken sind!
Hierzu wird nachfolgend eine Definition erfolgen.
C
Erstellung von standardisierten Berichten als Vorbereitung zu den HPG`S
Hierzu soll durch A 51 ein entsprechender Vordruck erarbeitet und vorgegeben
werden! Die Berichte sollten von den Betreuten gegengezeichnet und mit einer
Einverständniserklärung hinsichtlich des Datenschutzes versehen werden.
C
Arbeiten nach dem 3 Phasen System :
1. Phase = Klärung ( Kennenlernen, Planung.. )
2. Phase = Durchführung
3. Phase = Ablösung/Abschluss
C
Enge Rückkopplung zwischen Jugendamt, Familie und Leistungserbringer
gerade in der 1 Phase (Auftragsüberprüfung/Klärung)
C
vereinbarte Zeiten auch tatsächlich vorhalten
C
Hilfen vor Ort leisten
C
Meldung von Ausfallzeiten (ab 3 aufeinander folgenden Terminen) und damit
verbunden Überprüfung und ggfls. Aufhebung der Hilfe
C
Meldung von fehlender Mitwirkungsbereitschaft
C
Familie- Eltern - Bezugsgruppen Kontakte/Zusammenarbeit
C
Vernetzung mit anderen Institutionen zum Thema des Klienten
C
Urlaubs- und Krankheitsvertretung der Mitarbeiter der Leistungsanbieter
Die Leistungsanbieter gewährleisten, dass im Urlaubs- und Krankheitsfalle der
Mitarbeiter eine Vertretung vorhanden ist. Im Einzelfall ist im Rahmen der
Hilfeplanung abzustimmen, ob während dieser Zeiträume eine reduzierte
Betreuung stattfindet oder eine Unterbrechung der Betreuung möglich bzw.
sinnvoll ist.
Seite 7 von 16
C
Krisenintervention/Abend- und Wochenendbereitschaft
Einvernehmlich war, dass kein durchgängiger Bereitschaftsdienst gewünscht
und notwendig ist. Allerdings besteht der Anspruch, dass, sollte die Fachkraft im
Rahmen ihrer laufenden Betreuung feststellen, dass eine Krise droht oder
eingetreten ist, die Bereitschaft erwartet wird, auch an einem Wochenende oder
in den Abendstunden präsent zu sein. Einzelfallabsprachen im Rahmen der
Hilfeplanung sind hiervon unberührt.
C
Anbieterspezifisches Berichtswesen
Es wurde deutlich gemacht, dass das Jugendamt in der Pflicht ist, Vorgaben
über zu erhebende Daten zu machen. In diesem Zusammenhang sind auch
Instrumente denkbar, die laufend über Auslastung/freie Kapazitäten der
Anbieter informieren. Allerdings steht hier auch die Intention, grds. vorhandene
Daten verfügbar zu machen um doppelt und dreifach Erfassungen zu
vermeiden. Hierzu sind noch Grundlagen zu erarbeiten. Da dieses
Berichtswesen jedoch eine direkte Abhängigkeit zur tatsächlichen Art und Form
der Umsetzung der Projektergebnisse hat, ist eine entsprechende Erarbeitung
und Umsetzung im angemessenen Umfange erst nach den notwendigen
Beschlüssen sinnvoll.
C
Sozialraumorientiertes Arbeiten/ fallunspezifische Arbeit
Die Leistungsanbieter erklärten ihr berechtigtes Interesse und den berechtigten
Anspruch sozialraumorientierte/fallunspezifische Arbeiten vorzunehmen. Diese
Arbeiten müssen im angemessenen Umfange finanziert werden. Vor dem
Hintergrund der derzeitig ungeklärten Situation bittet daher die Projektgruppe,
sowohl die Arbeitsgemeinschaft nach §§ 78 Hilfen zur Erziehung, wie auch die
Verwaltung folgende Fragen zu prüfen:
1. Wie wird der Begriff sozialräumliches Arbeiten für den Bereich der Stadt
Aachen für alle Beteiligten verbindlich definiert?
2. Sollen die Leistungsanbieter sozialraumorientierte Arbeiten durchführen und
in welcher Form erfolgt eine entsprechende Übertragung?
3. Wie werden entsprechend übertragene sozialraumorientierte Arbeiten durch
die Leistungsanbieter finanziert?
C
Soziale Gruppenarbeit
Soziale Gruppenarbeit ist grundsätzlich möglich, allerdings nicht Bestandteil der
Fachleistungsstunde, sondern eine eigene Angebotsform, die separat im
Rahmen der Hilfeplanung bewilligt und finanziert werden muß. Es bleibt zu
prüfen, ob hier die Finanzierung immer unter Beachtung der beteiligten
Einzelfälle erfolgt oder ob man auch hier später einmal ebenfalls zu
einheitlichen Standards und Finanzierungen findet.
Seite 8 von 16
Standards für die Kalkulation von Fachleistungsstunden
Ziel ist es, alle Kosten der ambulanten Hilfen zur Erziehung über
Fachleistungsstunden zu erfassen und zu kalkulieren. Grundlage ist das unter
Kapitel „Bewilligung von Fachleistungsstunden“ aufgeführte Tableau zur
Definition von „Face to Face“ Zeiten.
Neben den kalkulierten Fachleistungsstundensätzen sind daher grundsätzlich (
bis auf die geschilderten Ausnahmen) keine zusätzlichen Kosten ( z.B.
Fahrtkosten, Overhead, Fahrtzeiten..) abzurechnen.
Auc h e i ne zus ä tzl i c he Fi n a n z i e r u n g ü b e r d i e E r höhung de r
Fachleistungsstundenanzahl über das pädagogisch notwendige Maß hinaus ist
nicht zulässig!
Kalkulationsformen
1. Modell -Einheitliche Kalkulationssystematik- :
Hier wird der Rahmen einer Kalkulationssystematik vorgegeben und weitgehend alle
Kostenpunkte fixiert. Lediglich einzelne Kostenpunkte werden trägerspezifisch
kalkuliert. Diese Kalkulationsart hätte zur Folge, dass die Leistungsanbieter in der
Regel zu unterschiedlichen Entgelten (Preisen) gelangen.
Vorteile:
-
Individualität des Trägers kann besser berücksichtigt werden
-
Unterschiede werden geduldet und bezahlt.
-
Freiheit in der Personalauswahl ist gesichert.
-
Verringerung der Gewinnspanne
Als zwingende Voraussetzung wurde in diesem Modell definiert:
C
Transparenz bei den Personalkosten muß in anonymisierter Form gewährleistet
sein.
C
Akzeptanz von BAT/AVR (inkl. bewertungsrelevanter Merkmale, wie
Lebensalter, Bewährungsaufstieg)
Seite 9 von 16
2. Modell - Einheitskalkulation - :
In diesem Falle würde eine für alle Anbieter verbindliche Kalkulation vorgenommen, so
dass alle das gleiche Entgelt (Preis) erhielten.
Vorteile:
C
Abrechnung ist einfacher und Zeitsparender
C
Es besteht keine fiskalische Konkurrenz.
C
Eine genauere Berechnung, Budgetübersicht und Prognostizierung seitens des
Jugendamtes ist möglich. Vereinfachtes Aushandlungsverfahren (einmal jährlich
zwischen Jugendamt und Abordnung Freier Anbieter).
C
Transparenz und Sicherheit durch gemeinsame Qualitätsstandards
und Fortschreibung (Vereinbarung über ein Controlling)
C
Es entsteht ein Wettbewerb über die Qualität.
Ergebnis:
Die Trägervertreter stimmten einstimmig für eine individuelle Berechnung
und Vereinbarung des Fachleistungsstundensatzes auf der Basis der
erarbeiteten und nachfolgend erläuterten einheitlichen
Kalkulationssystematik (Modell 1), da es bei der Höhe der
Bruttopersonalkosten doch erhebliche Unterschiede und trägerindividuelle
Besonderheiten gibt. Ansonsten konnten alle Kostenpunkte allgemein
gültig pauschaliert werden.
Seite 10 von 16
Kalkulationssystematik
( Berechnung bezogen auf
Kalenderjahr) :
I Ermittlung der kalkulationsfähigen Kosten
Personalkosten:
pädagogische Fachkraft
entsprechen BAT Vb - IVb BAT (ggfls. +5%)
und IVa AVR
Leitung, Beratung und Verwaltung
20 % der Bruttopersonalkosten der pädg.
Fachkraft 1
Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Sozialversicherungspflichtiges Arbeitnehmer
Brutto * Gefahrenklasse nach BG-Bescheid*
Beitragsfuss (z.Zt..1,89) : 1.000 und
o.a. Brutto * 0,173:100
Beihilfen
30,68
Fortbildung und Supervision
511,29
(60,00 DM) pro Mitarbeiter
(1.000 DM) pro Mitarbeiter
1
Die ursprüngliche Empfehlung der Projektgruppe sah hier einen Wert von
30 % vor!
Sachkosten:
Pauschale
je VK
5.368,56
(10.500 DM)
Betreuungskosten je VK
981,68
(1.920 DM)
EDV je Mitarbeiter
255,65
(500 DM)
(1 PC à 1.533,88
Ergebnis
(3.000 DM) für 2 Mitarbeiter, 3 J. Afa)
= kalkulationsfähige Kosten
Seite 11 von 16
II
Ermittlung der Nettojahresarbeitsstunden je VK (Vollkraft)
Bruttoarbeitstage
=
253
abzüglich Ausfälle, Erkrankung,
Kur-und Heilverfahren, Erholungsund Bildungsurlaub, Mutterschutz,
Wehrübungen, etc..
Tage
47,55 Tage
-----------------------------------------------------------------------------------Bereinigte Jahresarbeitstage
205,45 Tage
205,45 Tage * 7,7 Arbeitsstunden =
1.582 bereinigte Jahresarbeitsstunden
abzüglich Berufsspezifische Minderzeiten 10 % ( 158,2 Std. )
abzüglich Fallspezifische Minderzeiten
15% (237,30 Std)
---------------------------------------------------------------------------------------kalkulationsfähige Stunden je VK
=
1.186,50 Std
Wird das Personal nicht als Arbeitnehmer ( nicht selbstständig Versicherte) beschäftigt,
werden für berufs-und fallspezifische Minderzeiten insgesamt nur 20 % in Abzug gebracht, so
dass die kalkulationsfähigen Stunden je VK hier bei 1265, 60 Stunden ( 1.582 minus 20 % )
liegen!
( vgl. JHA Beschluss vom 11.09.2002 )
Erläuterungen:
Berufsspezifische Minderzeiten
Hiermit sind fallübergreifende und allgemeine Aufgaben der Fachkraft abgedeckt wie z.B.
C
C
C
C
Teamsitzungen
Supervision
pädg. Gesamtkonferenzen
Facharbeitskreise.
Fallspezifische Minderzeiten
C
C
C
Wegezeiten
Überbrückungszeiten
Berichterstellung
Seite 12 von 16
Berechnung des Fachleistungsstundensatzes:
Kalkulationsfähige Kosten
-------------------------------------------Kalkulationsfähige Stunden je VK
= Preis je Fachleistungsstunde
Vereinbarungszeitraum:
Für alle Vereinbarungen soll es eine gemeinsame prospektive Laufzeit geben
(Neuverhandlungen zum Stichtag), welche sich sinnvollerweise an die Laufzeiten von
Tarifverträgen orientiert, um die dadurch notwendigen Anpassungen im
Personalkostenbereich oder Kompensationen über Standardreduzierungen
vorzunehmen. Es sollten mit allen Trägern und Anbietern in diesem Bereich
standardisierte Vereinbarungen getroffen werden, wobei beiderseitig ein
Sonderkündigungsrecht beinhaltet sein muss. Die Trägervertreter machten jedoch
deutlich, dass dieses Sonderkündigungsrecht nicht individuell von einem einzelnen
Träger geltend gemacht werden sollte, sondern in Abstimmung von allen bzw. einer
Mehrheit der betroffenen Träger getragen werden muss.
Alle Anbieter verpflichten sich , die v.g. Standards und Mitwirkungsverpflichtungen
einzuhalten und zu garantieren.
Seite 13 von 16
Bewilligung von Fachleistungsstunden (im Einzelfall)
Der im Einzelfall notwendige Umfang zur Sicherstellung einer adäquaten
Hilfegewährung für die jungen Menschen und Ihrer Familien wird im Rahmen der
Hilfeplanung individuell nach den pädagogischen Erfordernissen festgelegt.
Grundlage hierfür ist folgende Definition der Face to Face Zeiten:
„Face to Face“ ist im Sinne des
„Face to Face“ ist nicht (aber in den
Auftrags/Hilfeplans:
Kosten der Fachleistungsstunde mit
berücksichtigt) :
der direkte Kontakt 1 mit dem/den
Klienten
Büroverwaltung (Rechnungen etc..)
Hilfeplanfortschreibung
Wegezeiten und Überbrückungszeiten
Kontakt mit jeglichen Institutionen die
an der Hilfeplanung beteiligt sind ( ohne
Auftraggeber, Bezirkssozialarbeiter)
Berichterstattung/erstellung:
C
intern (für die eigene Akte)
C
extern (Jugendamt..)²
Kontakt mit jeglichen Personen die im
direkten Kontakt mit dem/den Klienten
stehen (Schulen, Kitas, etc..)
Supervision und sonstige Fallreflexion
Fortbildungen
Kontakt mit jeglichen
Personen/Institutionen zur
Teilnahme an
C
Facharbeitskreisen
C
Runden Tischen
C
Sozialraumkonferenzen³
C
Teambesprechungen
C
Minimierung des Hilfeumfangs
C
zur Beendigung der
Hilfe/Ablösung
1
Kontakt: Unter Kontakt wird der persönliche und der telefonische Kontakt
verstanden!
²
2 Berichte pro Jahr nach standardisierten Vordruck ( Zeitumfang 2 Stunden je
Bericht). Darüber hinausgehende Anforderungen, insbesondere bei
Klärungsaufträgen sind zusätzlich zu finanzieren.
³
Nicht mit eingeschlossen sind Kosten für sozialräumliches/fallunspezisches
Arbeiten. Hier wird auf die Forderung der Leistungsanbieter zu diesem
Themenkomplex verwiesen.
Seite 14 von 16
Im Rahmen der Hilfeplanung sind nach der o.a. Definition nur noch die Face to Face
Zeiten als Betreuungszeiten zu vereinbaren und abzurechnen. Alle übrigen
Aufwendungen sind grundsätzlich im Preis der Fachleistungsstunde kalkuliert
und nicht zusätzlich abzurechnen oder über eine höheres
Fachleistungsstundenkontigent vereinbaren!
Ausgenommen sind Fälle, in denen die Dienstleistung aufgrund der Besonderheit des
Einzelfalles grundsätzlich nur in den Abendstunden und/oder an Wochenenden
erfolgen soll. Hier sind Zeitzuschläge für Wochenend/Abenddienste in angemessenem
Umfange zu übernehmen. Hiervon nicht tangiert sind Abend/Wochenendzeiten im
Rahmen der grundsätzlichen Bereitschaft zur Krisenintervention (vgl.
Mitwirkungsstandards der Leistungserbringer). Die o.a. Erläuterungen zum Tableau
„Face to Face“ sind ebenfalls zu beachten!
Über die vereinbarten Fachleistungsstundenkontigente wird ein Bescheid an
Hilfeempfänger, Leistungserbringer und wirtschaftliche Jugendhilfe erteilt.
Im Hinblick auf den Zeitraum für die zu bewilligenden Stundenkontingente ( bis zu x
Stunden ) wurde sich darauf geeinigt, diese auf ein Quartal bezogen zu bewilligen.
Hierdurch ist die Möglichkeit gegeben, flexibel auf mögliche Urlaubs/Kurzeiten und
Kriseninterventionen während der laufenden Betreuung seitens des Trägers zu
reagieren.
Hinsichtlich der Gesamtdauer der Hilfe bestand Einvernehmen, dass es im jedem
Einzelfall entsprechende Zielvereinbarungen geben muss. Hierbei entspricht ein
Maximalwert von 2 Jahren im Bereich der ambulanten Hilfen den gemachten
Erfahrungen. Hiervon zu unterscheiden ist, wenn seitens der Klienten ein vollkommen
neuer Antrag auf Hilfegewährung gestellt wird.
Seite 15 von 16
Abrechnung von Fachleistungsstunden:
Die Abrechnung der geleisteten Fachleistungsstunden erfolgt monatlich nach
Rechnungslegung im Folgemonat. Berechnet und abgerechnet dürfen nur die
tatsächlich geleisteten Zeiten im Sinne von Face to Face (eine Pauschalierung oder
Tagessatzberechnung ist nicht zulässig)!
Eine Ausnahme ist dann gegeben, wenn bewilligte Fachleistungsstunden für die der
Leistungserbringer Arbeitszeiten vorgehalten hat, aufgrund der kurzfristigen längeren
Abwesenheit der jungen Menschen oder Familien ( Kur, Urlaub, Erkrankung..) nicht
geleistet werden konnten. Hier steht der Leistungserbringer in der Verpflichtung alle
Maßnahmen zu unternehmen, die entstehenden Fehlzeiten des Mitarbeiters
anderweitig zu verplanen und alle Möglichkeiten einer flexiblen Arbeitzeitgestaltung
auszunutzen.
Erst wenn dieses transparent nachgewiesen wurde, besteht die Möglichkeit unter
Einschaltung von A 51/01 und A 51/02 im Einzelfall einen zusätzlichen
Finanzierungsbedarf geltend zu machen.
Die Rechnungslegung erfolgt mittels eines standardisierten Vordrucks für jeden
Einzelfall. Adressat ist das jeweils zuständige Sozialraumteam. Neben Angaben zum
Hilfefall ( Name, Aktenzeichen, Hilfeart, Stundanzahl, Preis, Datum,....) soll die
Rechnung pauschal ausweisen, wie hoch der Anteil für direkte Betreuungskontakte mit
dem Klienten war.
Das Jugendamt verpflichtet sich, für eine schnellstmögliche Prüfung und Begleichung
der Rechnung zu sorgen.
Neben den Einzelfallrechnungen stellt der Leistungserbringer eine Sammelrechnung im
Dateiformat ( Excel ) zentral dem Jugendamt ( A 51/02 ) für Controllingzwecke zur
Verfügung.
Dokumentation erstellt durch:
OBM
Jugendamt Aachen
- A51/02 André Kaldenbach
Tel. 432- 5740
e-mail: andre.kaldenbach@mail.aachen.de
Seite 16 von 16