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Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
105688.pdf
Größe
279 kB
Erstellt
12.01.12, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 20:37

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Jugend Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 51/0148/WP16 öffentlich 12.01.2012 45/300 Fachleistungsstunden im Bereich Hilfen zur Erziehung Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 07.02.2012 13.03.2012 21.03.2012 KJA FA Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat zu empfehlen, im Rahmen der geltenden Standards für Fachleistungsstunden, die Reduzierung des Verwaltungs- und Leitungsanteil von derzeit 20 % auf 10 % zu beschließen. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat im Rahmen der geltenden Standards für Fachleistungsstunden, die Reduzierung des Verwaltungs- und Leitungsanteil von derzeit 20 % auf 10 % zu beschließen. Der Rat der Stadt Aachen beschließt im Rahmen der geltenden Standards für Fachleistungsstunden die Reduzierung des Verwaltungs- und Leitungsanteils von derzeit 20 % auf 10 %. Vorlage FB 51/0148/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.01.2013 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Keine finanziellen Auswirkungen Investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz 20xx fortgeschriebener Gesamt- Gesamtbedarf Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx ff. Ansatz 20xx ff. bedarf (alt) (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz 20xx Auswirkungen 20xx Ansatz 20xx ff. Ertrag fortgeschriebener Folgekosten Ansatz 20xx ff. Folgekosten (alt) (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden ausrechende Deckung vorhanden Vorlage FB 51/0148/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.01.2013 Seite: 2/3 Erläuterungen: Die Fachverwaltung hat im ersten Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2011 Maßnahmen zur Gegensteuerung der Ausgabenentwicklung für diesen Bereich beschrieben. Unter Punkt 3.6 der Vorlage vom 17.05.2011 wurde vorgeschlagen, die 2003 durch den KJA verabschiedeten Standards für Fachleistungsstunden im Rahmen der ambulanten Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe im Verwaltungs- und Leitungsanteil zu reduzieren. Ausgehend vom Finanzvolumen der Hilfen zur Erziehung des Vorjahres würde sich durch die Reduzierung des Standards im Verwaltungs- und Leitungsanteil eine Ersparnis von rund 400.000 bis 450.000 € pro Jahr ergeben. Auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft HzE gem. § 78 SGB VIII wurde die für die Entwicklung der Standards 2003 gegründete Arbeitsgruppe am 14.10.2011 erneut zusammengerufen. Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern der freien Verbände – das Kinder- und Jugendheim Maria im Tann, das Kinder- und Jugendheim Brand und der Sozialdienst katholischer Frauen - sowie zwei Vertretern der Fachverwaltung. Nach eingehender Prüfung der Standards wurde durch die Arbeitsgruppe herausgearbeitet, dass die Reduzierung des Verwaltungs- und Leitungsanteils zu einer Reduzierung der erbrachten Leistungen führen wird. Seitens der Träger wurde eindringlich darauf verwiesen, dass aus ihrer Sicht diese Reduzierung im Sinne der Fachlichkeit und der Notwendigkeit für die Qualität der Leistung an die Hilfeempfänger kontraproduktiv zu bewerten ist. Die Arbeitsgemeinschaft HzE hat sich in ihrer Sitzung am 14.10.2011 ausdrücklich gegen die Reduzierung ausgesprochen. Vor dem Hintergrund des von FB 45 zu erbringenden Konsolidierungsbeitrages und nach Abwägung der oben genannten Konsequenzen für die damit verbundenen Hilfeverläufe schlägt die Fachverwaltung dennoch die Reduzierung des Verwaltungs- und Leitungsanteils in o. g. Höhe vor. Anlage/n: Standards für Fachleistungsstunden Vorlage FB 51/0148/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 17.01.2013 Seite: 3/3 OBM A 51/02 -Jugendamt der Stadt Aachen- 01.11. 2002 Standards für Fachleistungsstunden im Rahmen der ambulanten Hilfen zur Erziehung für den Bereich der Stadt Aachen Ergebnisse aus dem Projekt „Definition von einheitlichen Standards für Fachleistungsstunden im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung“ Teilnehmer: Frau Babucke Frau Freese Herr Frings Frau Müller Franzen Herr Pfeiffer Frau Schwarz Frau Drews Frau Grevenstein Herr Hütten Herr Schuster Herr Kaldenbach Kinderheim Brand SKM Sozialwerk Aachener Christen Impuls Kinderheim Maria im Tann SKF A 51/01 SRT V SRT VI A 51/02 A 51/02 (Projektleitung) Inhaltsverzeichnis Seite Ziele und Erwartungen der Projektteilnehmer ................................... 3 Begriffsdefinition Fachleistungsstunde.............................................. 4 Mindestvoraussetzungen der Leistungserbringer ............................ 5 Personelle Voraussetzungen ................................................ 5 Sachausstattung.................................................................... 6 Fachlich/inhaltlich und Organisatorisch................................. 6 Mitwirkungsstandards (verpflichtung) der Leistungserbringer.......... 7 Kalkulationsstandards...................................................................... 9 Einheitliche Systematik ........................................................ 9 Einheitskalkulation ............................................................... 10 Ergebnis .............................................................................. 10 Kalkulationssystematik ........................................................ 11 Vereinbarungszeitraum ................................................................. 13 Bewilligung von Fachleistungsstunden ......................................... 14 Definitions „Face to Face“ .................................................. 14 Abrechnung von Fachleistungsstunden ....................................... 16 Seite 2 von 16 Ziele und Erwartungen des Projektes: Aus Sicht der Leistungsanbieter: • Risiken sinnvoll verteilen • Leistungsbeschreibungen und Transparenz fehlen • fallunspezifische Arbeit (Sozialraum) Ressourcen ? • Abrechnungsformen an die sinnvolle inhaltliche Ausformung anpassen • einheitlich formulierte Standards • Inhalt von Fachleistungsstunden (Finanzen, pädg. Inhalte) • Angst vor einem zu starren Finanzierungssystem welches flexible und vor allem individuelle Hilfen behindert Aus Sicht des Jugendamtes: Ziel des Projektes ist die Schaffung von einheitlichen Standards für C die Kalkulation von Fachleistungsstunden C die Abrechnung von Fachleistungsstunden C die Bewilligung und Vereinbarung von Fachleistungsstunden C die Mitwirkungspflichten und Mindestvoraussetzungen der Leistungserbringer Seite 3 von 16 Fach - leistungs - stunde 1 2 3 1) Fach => sozialpädagogische Tätigkeit 2) Leistung => Hilfeplan 3) Stunde => zeitliche Einheit (60 Minuten) Fachleistungsstunde ist die zeitliche und fiskalische Messgröße bei gleichen vereinbarten Mindeststandrads „Fachleistungsstunde“ trifft keine Aussage über pädagogische Inhalte Seite 4 von 16 Mindestvoraussetzungen (Strukturqualität) der Leistungserbringer 1. Personelle Voraussetzungen: Es muss sich um pädagogisches Fachpersonal handeln: < staatlich anerkannte Ausbildung als Dipl. Sozialarbeiter/in, Dipl. Sozialpädagoge/in Mit entsprechender fachbezogener Zusatzqualifikation ( z.B. Familienberatung) auch: < < < < Erzieher Dipl. Pädagogen Psychologen Soziologen o.a. Bereitschaft des Personals: < zur Einsatzwechseltätigkeit ggfls. unter Einsatz des privaten Pkw's < Bereitschaft zur Weiterbildung < Bereitschaft zu Gemeinschaftsaktivitäten /Vernetzung Seite 5 von 16 2. Sachausstattung: C Verfügbarkeit eines Arbeitsplatzes ( Tisch, Stuhl ); eigenes Büro nicht erforderlich, Arbeitsplätze können auch von mehreren genutzt werden C Sozial.- bzw. Besprechungsraum C Der Arbeitsplatz und die dazugehörigen Räume ( Sanitär..) sollten regelmäßig gereinigt werden. C Telefon und Anrufbeantworter ( Festnetz oder Handy ) C Zugang zu einem Faxgerät C Verfügbarkeit eines PC's (inkl. geeigneter Software) beim Träger, wobei mehrere Mitarbeiter sich einen PC teilen können C E-Mail Adresse für jeden Mitarbeiter mindestens jedoch für jeden Anbieter C Fachliteratur C Büromaterial C spezielles Arbeitsmaterial ( Spielzeug..) C Pädg. Handgeld und Geld für Betreuungsaufwendungen 3. Fachlich/inhaltlich und Organisatorisch: C Regelmäßige Teambesprechungen C Kollegiale Beratung C Möglichkeit zur Co Beratung ( Nutzung im Rahmen Hilfeplanung zu definieren) C externe Supervision C Fortbildung C Leitung: Für den Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung werden den Leistungserbringern die im Rahmen der Kostenkalkulation quantifizierten freien Kapazitäten für Leitungsaufgaben freigehalten und über die Fachleistungsstunde finanziert. Die Leistungsanbieter verpflichten sich, entsprechend der Finanzierung, Leitungskapazitäten vorzuhalten und wahrzunehmen. Seite 6 von 16 Mitwirkungsstandard(verpflichtungen) der Leistungserbringer C Kontakttelefonat bevorzugt mit Leitungskraft des Anbieters (persönlicher Kontakt oder Problembeschreibung - Kapazitäten) C Teilnahme an Fachgesprächen und HPG's durch die betreuende Fachkraft des Anbieters C Sichtung und Beurteilung vorhandener und erforderlicher Daten (Beachtung des Datenschutzes) für die bestmögliche Hilfegewährung C Face to Face und fallübergreifende Arbeiten Grundsätzlich besteht Einvernehmen, dass beide Bereiche abzudecken sind! Hierzu wird nachfolgend eine Definition erfolgen. C Erstellung von standardisierten Berichten als Vorbereitung zu den HPG`S Hierzu soll durch A 51 ein entsprechender Vordruck erarbeitet und vorgegeben werden! Die Berichte sollten von den Betreuten gegengezeichnet und mit einer Einverständniserklärung hinsichtlich des Datenschutzes versehen werden. C Arbeiten nach dem 3 Phasen System : 1. Phase = Klärung ( Kennenlernen, Planung.. ) 2. Phase = Durchführung 3. Phase = Ablösung/Abschluss C Enge Rückkopplung zwischen Jugendamt, Familie und Leistungserbringer gerade in der 1 Phase (Auftragsüberprüfung/Klärung) C vereinbarte Zeiten auch tatsächlich vorhalten C Hilfen vor Ort leisten C Meldung von Ausfallzeiten (ab 3 aufeinander folgenden Terminen) und damit verbunden Überprüfung und ggfls. Aufhebung der Hilfe C Meldung von fehlender Mitwirkungsbereitschaft C Familie- Eltern - Bezugsgruppen Kontakte/Zusammenarbeit C Vernetzung mit anderen Institutionen zum Thema des Klienten C Urlaubs- und Krankheitsvertretung der Mitarbeiter der Leistungsanbieter Die Leistungsanbieter gewährleisten, dass im Urlaubs- und Krankheitsfalle der Mitarbeiter eine Vertretung vorhanden ist. Im Einzelfall ist im Rahmen der Hilfeplanung abzustimmen, ob während dieser Zeiträume eine reduzierte Betreuung stattfindet oder eine Unterbrechung der Betreuung möglich bzw. sinnvoll ist. Seite 7 von 16 C Krisenintervention/Abend- und Wochenendbereitschaft Einvernehmlich war, dass kein durchgängiger Bereitschaftsdienst gewünscht und notwendig ist. Allerdings besteht der Anspruch, dass, sollte die Fachkraft im Rahmen ihrer laufenden Betreuung feststellen, dass eine Krise droht oder eingetreten ist, die Bereitschaft erwartet wird, auch an einem Wochenende oder in den Abendstunden präsent zu sein. Einzelfallabsprachen im Rahmen der Hilfeplanung sind hiervon unberührt. C Anbieterspezifisches Berichtswesen Es wurde deutlich gemacht, dass das Jugendamt in der Pflicht ist, Vorgaben über zu erhebende Daten zu machen. In diesem Zusammenhang sind auch Instrumente denkbar, die laufend über Auslastung/freie Kapazitäten der Anbieter informieren. Allerdings steht hier auch die Intention, grds. vorhandene Daten verfügbar zu machen um doppelt und dreifach Erfassungen zu vermeiden. Hierzu sind noch Grundlagen zu erarbeiten. Da dieses Berichtswesen jedoch eine direkte Abhängigkeit zur tatsächlichen Art und Form der Umsetzung der Projektergebnisse hat, ist eine entsprechende Erarbeitung und Umsetzung im angemessenen Umfange erst nach den notwendigen Beschlüssen sinnvoll. C Sozialraumorientiertes Arbeiten/ fallunspezifische Arbeit Die Leistungsanbieter erklärten ihr berechtigtes Interesse und den berechtigten Anspruch sozialraumorientierte/fallunspezifische Arbeiten vorzunehmen. Diese Arbeiten müssen im angemessenen Umfange finanziert werden. Vor dem Hintergrund der derzeitig ungeklärten Situation bittet daher die Projektgruppe, sowohl die Arbeitsgemeinschaft nach §§ 78 Hilfen zur Erziehung, wie auch die Verwaltung folgende Fragen zu prüfen: 1. Wie wird der Begriff sozialräumliches Arbeiten für den Bereich der Stadt Aachen für alle Beteiligten verbindlich definiert? 2. Sollen die Leistungsanbieter sozialraumorientierte Arbeiten durchführen und in welcher Form erfolgt eine entsprechende Übertragung? 3. Wie werden entsprechend übertragene sozialraumorientierte Arbeiten durch die Leistungsanbieter finanziert? C Soziale Gruppenarbeit Soziale Gruppenarbeit ist grundsätzlich möglich, allerdings nicht Bestandteil der Fachleistungsstunde, sondern eine eigene Angebotsform, die separat im Rahmen der Hilfeplanung bewilligt und finanziert werden muß. Es bleibt zu prüfen, ob hier die Finanzierung immer unter Beachtung der beteiligten Einzelfälle erfolgt oder ob man auch hier später einmal ebenfalls zu einheitlichen Standards und Finanzierungen findet. Seite 8 von 16 Standards für die Kalkulation von Fachleistungsstunden Ziel ist es, alle Kosten der ambulanten Hilfen zur Erziehung über Fachleistungsstunden zu erfassen und zu kalkulieren. Grundlage ist das unter Kapitel „Bewilligung von Fachleistungsstunden“ aufgeführte Tableau zur Definition von „Face to Face“ Zeiten. Neben den kalkulierten Fachleistungsstundensätzen sind daher grundsätzlich ( bis auf die geschilderten Ausnahmen) keine zusätzlichen Kosten ( z.B. Fahrtkosten, Overhead, Fahrtzeiten..) abzurechnen. Auc h e i ne zus ä tzl i c he Fi n a n z i e r u n g ü b e r d i e E r höhung de r Fachleistungsstundenanzahl über das pädagogisch notwendige Maß hinaus ist nicht zulässig! Kalkulationsformen 1. Modell -Einheitliche Kalkulationssystematik- : Hier wird der Rahmen einer Kalkulationssystematik vorgegeben und weitgehend alle Kostenpunkte fixiert. Lediglich einzelne Kostenpunkte werden trägerspezifisch kalkuliert. Diese Kalkulationsart hätte zur Folge, dass die Leistungsanbieter in der Regel zu unterschiedlichen Entgelten (Preisen) gelangen. Vorteile: - Individualität des Trägers kann besser berücksichtigt werden - Unterschiede werden geduldet und bezahlt. - Freiheit in der Personalauswahl ist gesichert. - Verringerung der Gewinnspanne Als zwingende Voraussetzung wurde in diesem Modell definiert: C Transparenz bei den Personalkosten muß in anonymisierter Form gewährleistet sein. C Akzeptanz von BAT/AVR (inkl. bewertungsrelevanter Merkmale, wie Lebensalter, Bewährungsaufstieg) Seite 9 von 16 2. Modell - Einheitskalkulation - : In diesem Falle würde eine für alle Anbieter verbindliche Kalkulation vorgenommen, so dass alle das gleiche Entgelt (Preis) erhielten. Vorteile: C Abrechnung ist einfacher und Zeitsparender C Es besteht keine fiskalische Konkurrenz. C Eine genauere Berechnung, Budgetübersicht und Prognostizierung seitens des Jugendamtes ist möglich. Vereinfachtes Aushandlungsverfahren (einmal jährlich zwischen Jugendamt und Abordnung Freier Anbieter). C Transparenz und Sicherheit durch gemeinsame Qualitätsstandards und Fortschreibung (Vereinbarung über ein Controlling) C Es entsteht ein Wettbewerb über die Qualität. Ergebnis: Die Trägervertreter stimmten einstimmig für eine individuelle Berechnung und Vereinbarung des Fachleistungsstundensatzes auf der Basis der erarbeiteten und nachfolgend erläuterten einheitlichen Kalkulationssystematik (Modell 1), da es bei der Höhe der Bruttopersonalkosten doch erhebliche Unterschiede und trägerindividuelle Besonderheiten gibt. Ansonsten konnten alle Kostenpunkte allgemein gültig pauschaliert werden. Seite 10 von 16 Kalkulationssystematik ( Berechnung bezogen auf Kalenderjahr) : I Ermittlung der kalkulationsfähigen Kosten Personalkosten: pädagogische Fachkraft entsprechen BAT Vb - IVb BAT (ggfls. +5%) und IVa AVR Leitung, Beratung und Verwaltung 20 % der Bruttopersonalkosten der pädg. Fachkraft 1 Beiträge zur Berufsgenossenschaft Sozialversicherungspflichtiges Arbeitnehmer Brutto * Gefahrenklasse nach BG-Bescheid* Beitragsfuss (z.Zt..1,89) : 1.000 und o.a. Brutto * 0,173:100 Beihilfen 30,68 Fortbildung und Supervision 511,29 (60,00 DM) pro Mitarbeiter (1.000 DM) pro Mitarbeiter 1 Die ursprüngliche Empfehlung der Projektgruppe sah hier einen Wert von 30 % vor! Sachkosten: Pauschale je VK 5.368,56 (10.500 DM) Betreuungskosten je VK 981,68 (1.920 DM) EDV je Mitarbeiter 255,65 (500 DM) (1 PC à 1.533,88 Ergebnis (3.000 DM) für 2 Mitarbeiter, 3 J. Afa) = kalkulationsfähige Kosten Seite 11 von 16 II Ermittlung der Nettojahresarbeitsstunden je VK (Vollkraft) Bruttoarbeitstage = 253 abzüglich Ausfälle, Erkrankung, Kur-und Heilverfahren, Erholungsund Bildungsurlaub, Mutterschutz, Wehrübungen, etc.. Tage 47,55 Tage -----------------------------------------------------------------------------------Bereinigte Jahresarbeitstage 205,45 Tage 205,45 Tage * 7,7 Arbeitsstunden = 1.582 bereinigte Jahresarbeitsstunden abzüglich Berufsspezifische Minderzeiten 10 % ( 158,2 Std. ) abzüglich Fallspezifische Minderzeiten 15% (237,30 Std) ---------------------------------------------------------------------------------------kalkulationsfähige Stunden je VK = 1.186,50 Std Wird das Personal nicht als Arbeitnehmer ( nicht selbstständig Versicherte) beschäftigt, werden für berufs-und fallspezifische Minderzeiten insgesamt nur 20 % in Abzug gebracht, so dass die kalkulationsfähigen Stunden je VK hier bei 1265, 60 Stunden ( 1.582 minus 20 % ) liegen! ( vgl. JHA Beschluss vom 11.09.2002 ) Erläuterungen: Berufsspezifische Minderzeiten Hiermit sind fallübergreifende und allgemeine Aufgaben der Fachkraft abgedeckt wie z.B. C C C C Teamsitzungen Supervision pädg. Gesamtkonferenzen Facharbeitskreise. Fallspezifische Minderzeiten C C C Wegezeiten Überbrückungszeiten Berichterstellung Seite 12 von 16 Berechnung des Fachleistungsstundensatzes: Kalkulationsfähige Kosten -------------------------------------------Kalkulationsfähige Stunden je VK = Preis je Fachleistungsstunde Vereinbarungszeitraum: Für alle Vereinbarungen soll es eine gemeinsame prospektive Laufzeit geben (Neuverhandlungen zum Stichtag), welche sich sinnvollerweise an die Laufzeiten von Tarifverträgen orientiert, um die dadurch notwendigen Anpassungen im Personalkostenbereich oder Kompensationen über Standardreduzierungen vorzunehmen. Es sollten mit allen Trägern und Anbietern in diesem Bereich standardisierte Vereinbarungen getroffen werden, wobei beiderseitig ein Sonderkündigungsrecht beinhaltet sein muss. Die Trägervertreter machten jedoch deutlich, dass dieses Sonderkündigungsrecht nicht individuell von einem einzelnen Träger geltend gemacht werden sollte, sondern in Abstimmung von allen bzw. einer Mehrheit der betroffenen Träger getragen werden muss. Alle Anbieter verpflichten sich , die v.g. Standards und Mitwirkungsverpflichtungen einzuhalten und zu garantieren. Seite 13 von 16 Bewilligung von Fachleistungsstunden (im Einzelfall) Der im Einzelfall notwendige Umfang zur Sicherstellung einer adäquaten Hilfegewährung für die jungen Menschen und Ihrer Familien wird im Rahmen der Hilfeplanung individuell nach den pädagogischen Erfordernissen festgelegt. Grundlage hierfür ist folgende Definition der Face to Face Zeiten: „Face to Face“ ist im Sinne des „Face to Face“ ist nicht (aber in den Auftrags/Hilfeplans: Kosten der Fachleistungsstunde mit berücksichtigt) : der direkte Kontakt 1 mit dem/den Klienten Büroverwaltung (Rechnungen etc..) Hilfeplanfortschreibung Wegezeiten und Überbrückungszeiten Kontakt mit jeglichen Institutionen die an der Hilfeplanung beteiligt sind ( ohne Auftraggeber, Bezirkssozialarbeiter) Berichterstattung/erstellung: C intern (für die eigene Akte) C extern (Jugendamt..)² Kontakt mit jeglichen Personen die im direkten Kontakt mit dem/den Klienten stehen (Schulen, Kitas, etc..) Supervision und sonstige Fallreflexion Fortbildungen Kontakt mit jeglichen Personen/Institutionen zur Teilnahme an C Facharbeitskreisen C Runden Tischen C Sozialraumkonferenzen³ C Teambesprechungen C Minimierung des Hilfeumfangs C zur Beendigung der Hilfe/Ablösung 1 Kontakt: Unter Kontakt wird der persönliche und der telefonische Kontakt verstanden! ² 2 Berichte pro Jahr nach standardisierten Vordruck ( Zeitumfang 2 Stunden je Bericht). Darüber hinausgehende Anforderungen, insbesondere bei Klärungsaufträgen sind zusätzlich zu finanzieren. ³ Nicht mit eingeschlossen sind Kosten für sozialräumliches/fallunspezisches Arbeiten. Hier wird auf die Forderung der Leistungsanbieter zu diesem Themenkomplex verwiesen. Seite 14 von 16 Im Rahmen der Hilfeplanung sind nach der o.a. Definition nur noch die Face to Face Zeiten als Betreuungszeiten zu vereinbaren und abzurechnen. Alle übrigen Aufwendungen sind grundsätzlich im Preis der Fachleistungsstunde kalkuliert und nicht zusätzlich abzurechnen oder über eine höheres Fachleistungsstundenkontigent vereinbaren! Ausgenommen sind Fälle, in denen die Dienstleistung aufgrund der Besonderheit des Einzelfalles grundsätzlich nur in den Abendstunden und/oder an Wochenenden erfolgen soll. Hier sind Zeitzuschläge für Wochenend/Abenddienste in angemessenem Umfange zu übernehmen. Hiervon nicht tangiert sind Abend/Wochenendzeiten im Rahmen der grundsätzlichen Bereitschaft zur Krisenintervention (vgl. Mitwirkungsstandards der Leistungserbringer). Die o.a. Erläuterungen zum Tableau „Face to Face“ sind ebenfalls zu beachten! Über die vereinbarten Fachleistungsstundenkontigente wird ein Bescheid an Hilfeempfänger, Leistungserbringer und wirtschaftliche Jugendhilfe erteilt. Im Hinblick auf den Zeitraum für die zu bewilligenden Stundenkontingente ( bis zu x Stunden ) wurde sich darauf geeinigt, diese auf ein Quartal bezogen zu bewilligen. Hierdurch ist die Möglichkeit gegeben, flexibel auf mögliche Urlaubs/Kurzeiten und Kriseninterventionen während der laufenden Betreuung seitens des Trägers zu reagieren. Hinsichtlich der Gesamtdauer der Hilfe bestand Einvernehmen, dass es im jedem Einzelfall entsprechende Zielvereinbarungen geben muss. Hierbei entspricht ein Maximalwert von 2 Jahren im Bereich der ambulanten Hilfen den gemachten Erfahrungen. Hiervon zu unterscheiden ist, wenn seitens der Klienten ein vollkommen neuer Antrag auf Hilfegewährung gestellt wird. Seite 15 von 16 Abrechnung von Fachleistungsstunden: Die Abrechnung der geleisteten Fachleistungsstunden erfolgt monatlich nach Rechnungslegung im Folgemonat. Berechnet und abgerechnet dürfen nur die tatsächlich geleisteten Zeiten im Sinne von Face to Face (eine Pauschalierung oder Tagessatzberechnung ist nicht zulässig)! Eine Ausnahme ist dann gegeben, wenn bewilligte Fachleistungsstunden für die der Leistungserbringer Arbeitszeiten vorgehalten hat, aufgrund der kurzfristigen längeren Abwesenheit der jungen Menschen oder Familien ( Kur, Urlaub, Erkrankung..) nicht geleistet werden konnten. Hier steht der Leistungserbringer in der Verpflichtung alle Maßnahmen zu unternehmen, die entstehenden Fehlzeiten des Mitarbeiters anderweitig zu verplanen und alle Möglichkeiten einer flexiblen Arbeitzeitgestaltung auszunutzen. Erst wenn dieses transparent nachgewiesen wurde, besteht die Möglichkeit unter Einschaltung von A 51/01 und A 51/02 im Einzelfall einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf geltend zu machen. Die Rechnungslegung erfolgt mittels eines standardisierten Vordrucks für jeden Einzelfall. Adressat ist das jeweils zuständige Sozialraumteam. Neben Angaben zum Hilfefall ( Name, Aktenzeichen, Hilfeart, Stundanzahl, Preis, Datum,....) soll die Rechnung pauschal ausweisen, wie hoch der Anteil für direkte Betreuungskontakte mit dem Klienten war. Das Jugendamt verpflichtet sich, für eine schnellstmögliche Prüfung und Begleichung der Rechnung zu sorgen. Neben den Einzelfallrechnungen stellt der Leistungserbringer eine Sammelrechnung im Dateiformat ( Excel ) zentral dem Jugendamt ( A 51/02 ) für Controllingzwecke zur Verfügung. Dokumentation erstellt durch: OBM Jugendamt Aachen - A51/02 André Kaldenbach Tel. 432- 5740 e-mail: andre.kaldenbach@mail.aachen.de Seite 16 von 16